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Br. 301. 14. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt, Sonnabend, 25. Dezember 1897.

Soziale Rechtspflege.

Fortnahme der 8 M. verantwortlich gemacht werden. Glaube der rück und führte aus: Der Kläger   habe die Bedeutung des§ 37 ver­Kläger, daß ihm mit der Fortnahme ein Unrecht geschehen sei, dann kannt. Der Paragraph solle nur verhindern, daß Personen, die aus müffe er sich an jenen Schloffer halten, dieser Fall tönne aber nicht den im§ 36 aufgeführten Zuschußkaffen mäßige Renten beziehen, beim Gewerbegericht abgeurtheilt werden. ihre auf grund der reichsgesetzlichen Invaliditäts- und Altersver

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Ein Zeugniß über Art und Daner seiner Beschäftigung forde der Arbeiter G. von dem Kohlenhändler Leike. Außerdem stellte er den Antrag, den Beklagten zu einer Entschädigung für den Ein Betriebsverbot gilt unter allen Umständen. Einen ficherung erworbene Anwartschaft nach§ 32 dadurch verlieren, daß Fall zu verurtheilen, daß er das Zeugniß nicht rechtzeitig ausstelle. beachtenswerthen Rechtsstreit führte der Schloffer während vier auf einander folgender Kalenderjahre für Herr Leite weigerte sich hartnäckig, das Zeugniß gutwillig zu geben, Liepperts gegen die Hütten- und Walzwerks- Berufsgenossenschaft. 2. war weniger als 47 Beitrag 3 wochen Beiträge entrichtet wurden. obwohl ihn der Vorsitzende der Kammer VII des Gewerbegerichts bei der Benutzung einer Betriebs- Seilbahn verunglückt und bean-& folle also nur das Erlöschen der Anwartschaft, soweit es energisch und anhaltend zuredete. Er berief sich darauf, daß er dem spruchte deshalb eine Unfallrente. Sein Anspruch wurde sowohl§ 32 von diefer zu geringen Beitragsleistung abs Kläger schon ein Zeugniß ausgestellt habe. Gin zweites gebe er auf von der Berufsgenossenschaft, wie auch vom Schiedsgericht abgewiesen. hängig mache, durch den Bezug einer Rente aus einer der im feinen Fall. Das fragliche Beugniß spricht sich auch über die Füh Das Schiedsgericht nahm an, er habe die Fahrt mit der Seilbahn§ 36 bezeichneten Raffen gehemmt werden. An den allge rung des Klägers aus. Der Gerichtshof verurtheilte Leike, ein nur zu seinem Vergnügen unternommen und der Unfall könne meinen gefeßlichen Boraussetzungen für die Erlangung Zeugniß nur über Art und Dauer der Beschäftigung vom Kläger   darum nicht als Betriebsunfall gelten. Liepperts der Invaliditäts- oder Altersrente werde mithin durch den§ 37 auszustellen. Nach§ 113 Absay I der Gewerbe- Ordnung tönne legte gegen das Urtheil den Refurs ein und machte nichts geändert, auch nicht für den Fall, daß der Kläger von einer Kläger ein solches verlangen. Auf die Führung dürfe das Zeugniß folgendes geltend. Er sei nicht zum Vergnügen mit der Zuschußkasse eine Rente erhalte. Der Kläger   müsse demnach ab­nur ausgedehnt werden, wenn es der Arbeiter ausdrücklich bean Seilbahn gefahren, sondern habe sie im Betriebsinteresse untersuchen gewiesen werden, da er die fünfjährige Wartezeit nicht zurückgelegt spruche. Der Beklagte wurde auch für den Fall, daß er das Zeugniß wollen. Zwar habe er einen ausdrücklichen Auftrag dazu nicht ge- habe. nicht an demselben Tage ausstelle, verurtheilt, dem Kläger für jeden habt, indessen die Reparaturschlosser, zu denen er gehörte, bedurften Tag der Zögerung mit 3 M. zu entschädigen. Nach§ 51 des Ge- eines solchen auch nicht. Auch betreffe sie nicht das Verbot, Briefkasten der Redaktion. werbe- Gerichtsgefeßes sei eine derartige Entschädigung bei Verurthei die Förderkörbe zu benutzen. Sollte er jedoch wirklich un Die furistische Sprechstunde findet am Montag, Freitag und Lungen auf Vornahme einer Handlung zulässig. überlegt gehandelt haben, so entbände das nach der Praxis Sonnabend von 6 bis 8 1hr abends statt. Tägliche Kündigung und Kündigungsausschluß. Gegen die des Reichs- Versicherungsamtes die Berufsgenossenschaft nicht von R. P.   Ratenzahlungen braucht der Gläubiger nicht anzunehmen. Klage eines Arbeiters, der wegen unberechtigter Enllaffung den Lohn ihrer Entschädigungspflicht. Das Reichs- Versicherungsamt B. R. 64. 1. Nein. 2. Nein, das Amtsgericht ist zuständig. Gegen die für einen Tag beanspruchte, machte der Kartonfabrikant Kaufmann veranstaltete noch eine Beweiserhebung und wies dann den Kläger   Entscheidung des Amtsgerichts steht Berufung an das Landgericht fret. geltend, es sei mit dem Kläger   die Kündigungsfrist ausgeschlossen unter folgender Begründung ab. Die Beweisaufnahme habe er- egen der Höhe der Kosten ist aber nur Klage zu rathen, wenn Sie die Vereinbarung über die Affordhöhe beweisen können. 101. M. Sch. worden. Der als Beuge vernommene Werkmeister des geben, daß es sämmtlichen Arbeitern der betreffenden Werke Die Gebührenhöhe für die Grabrede eines Predigers ist uns unbekannt. Beklagten   behauptete, dies felber gethan zu haben. Er verboten worden sei, sich nach Feierabend an der Seilbahn zu Das rathsamste ist, daß über die Gebührenhöhe zuvor affordirt wird. gab aber daß zu, er die Morte gebraucht habe: schaffen zu machen. Das Verbot habe bewirken sollen, daß unter E. H. Schriftliche Antwort ertheilen wir nicht. Solche Anleitung Wir haben tägliche Kündigung." Die Rammer VIII des Gewerbe- allen Umständen und zu jeder Zeit die Seilbahn nicht miß ist nicht im Druck erschienen. Die Polizeiverordnungen für Berlin   bis 1895 gerichts erblickte hierin im Gegensatz zum Beklagten und dessen bräuchlich zur Personenbeförderung benutzt werde. Dies Verbot find im Buchhandel zu haben. Die Sie interessirenden Vorschriften finden Werkmeister keinen Ausschluß jeglicher Kündigungsfrist. Der Ge- fei allen Arbeitern eindringlich und gemeinverständlich bekannt ge- Sie im ersten Bande( S. 139 fg.) unter der Ueberschrift: Straßen- Verkehr­Ch. Böhme. 50 m. richtshof nahm vielmehr an, tägliche Kündigung fönne nur geben worden. Bu einem thatsächlich wirksamen sei es da Polizei. Die Adresse von B. ist Habsburgerstr. 5. Bankow 49. Die preußischen Landtags- Abgeordneten erhalten pro Tag so verstanden werden, daß der Arbeiter von einem Tage zum andern burch gemacht, daß ein vereinzelt vorgekommener Verstoß streng 15. Diäten und ferner Reiselosten nach Maßgabe ähnlicher wie der für gekündigt werden dürfe. Der Vorsitzende rieth deswegen dem Be- bestraft wurde. Kläger   habe nun die Seilbahn trotzdem nach Feier: Beamten geltenden Bestimmungen. Alter Abonnent. 1. Ja. 2. Der flagten, freiwillig die drei Mart zu zahlen, was dieser denn abend benutzt und sei dabei verunglückt. Dieset Unfall könne, da Antrag ist an das Amtsgericht zu richten. Schnute. Ihre Anfrage ist auch that. jenes Verbot wirksam durchgeführt worden sei, bereits unter dem 28. November ausführlich beantwortet, nur war Thre 2. 3. 100. Leider nein. nicht als ein solcher angesehen werden, der den Gefahren des Be Chiffre als Schaute statt Schnute entziffert. 23. R. 32. 1. Ja. 2. 1. Januar. Pantstr. 22. 1. Das ist vers triebes entspringe. Und wenn Kläger   wirklich beabsichtigt hätte, die Bahn im Betriebsintereffe zu unterschieden. 2. Nein. 3. Nur für den Ort, für den er ausgestellt wird. M. 64. Der Vater ist zum Ersatz des Schadens nicht verpflichtet, den suchen, dann müßte er unter den obwaltenden Umständen fein über 7 Jahr alter Range angerichtet hat, faus ihn nicht etwa ein dennoch abgewiesen werden, weil er selbstgeschaffenen, Verschulden, Anstiftung oder desgleichen trifft. Der Wirth ist nur, falls mit dem Betriebe nicht mehr ursächlich zusammenhängenden Ge- der Vertrag( was in Berlin   die Regel) nicht das Gegentheil sagt, zum Ersatz verpflichtet. 5. B. Nach zurückgelegtem 14. Jahre steht es bem Preußen frei, zu erklären, zu welcher Religionspartei er sich bekennen will. N. Ja. Das ist in§ 84 II, 2 Allgem. Landrecht ausdrücklich bestimmt. G. 5. N. B. Wenn im Vertrage nicht das Gegentheil steht: ja. 1. Die Krankenkassen zahlen auf so lange Zeit Krankengeld, als im Statut vorgeschrieben ist, mindestens aber 13 Wochen lang. 2. Das Sterbegeld ist nach dem Tode zu zahlen. 3. Die Invaliden- ,, Rente" ift zu zahlen, wenn dauernde Erwerbsunfähigkeit vorliegt und mindestens 235 Marken geklebt sind. Die Höhe der Rente ist verschieden. Zu einer Summe von 110 M. werden soviel mal 2, 6, 9 oder 13 Pfennige addirt, als in der I., II., III. oder IV. Lohnklasse Beiträge entrichtet sind. Wird jemand also beispiels weise invalide, der 280 Marten, und zwar 80 III. und 200 II. geflebt hat, fo erhält er: 110 Mart+80 X 97,20+200 X 6= 12,00= 110 +7,20+ 12,00= 129,20 mart jährliche Stente". 1. Ihr Kontratt.

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Die Frage, wann eine Lohnzahlung perfekt fet, ftand in einem Prozeß zur Entscheidung, den der Metallarbeiter N. gegen die Acetylengas- Gesellschaft beim Gewerbegericht führte. Der Kläger be­anspruchte 12,40 M. rückständigen Lohn, indem er geltend machte, der Vertreter der Beklagten habe ihm das Geld nicht so aus gezahlt, daß es ungeschmälert in seinen Besitz gelangte. Der Herr habe einem Schloffer die Gelegenheit geboten, 8 M. von der auf fahren zum Opfer gefallen sei. dem Zahlbrett liegenden Summe fortzunehmen, bevor der Kläger Neber die Bedeutung des§ 37 des Invaliditäts- und die Richtigkeit der Lohnberechnung anerkannt habe. Die Auszahlung Altersverficherungs Gesetzes hat sich das Reich 3- Ver­fei folange verzögert worden, bis der betreffende Schloffer im ſicherungsamt als Revisionsinftanz ausgesprochen. Die Ver­Komptoir erschienen se.. Ein Beuge fagte aus, der Schloffer, sicherungsanstalt für das Königreich Sachfen hatte den Anspruch des dem Kläger   Geld schuldete, sei nicht erwartet worden; er habe Bergmanns Bachmann auf eine Invalidenrente mit der Be­vielmehr selber gewußt, daß N. um die fragliche Zeit im Romptoir gründung abgewiesen, daß er in versicherungspflichtiger Lohnarbeit sein würde. Die Kammer V unter dem Vorsitz des Assessors Hellwig nur 170 Beitragswochen hingebracht, also noch nicht die gesetzliche wies, die Klage, soweit sie die fortgenommenen 8 Mart betraf, unter Wartezeit von 5 Jahren zu je 47 Beitragswochen zurückgelegt habe. folgender Begründung ab: Festgestellt sei, daß der vom Vertreter Das Schiedsgericht bestätigte den Bescheid, worauf B. die Revision der Beklagten   ausgerechnete Lohnbetrag mit 12,40. auf einlegte. Er berief sich auf den oben genannten Paragraphen, das Bahlbrett gelegt wurde, und fest stehe, daß ein in dem es heißt:" Für Personen, welche aus Kaffen der im§ 36 anderer Arbeiter 8 Mart davon fortgenommen habe, als sich Kläger   bezeichneten Art Invaliden- oder Altersrenten beziehen, tritt das im befann, ob er damit zufrieden sein solle. Nach Annahme des Gerichts§ 82 vorgesehene Erlöschen des Versicherungsverhältnisses nicht ein." fei nun die Zahlpflicht der Beklagten erfüllt gewesen, als das Geld Der Kläger   bezieht aus einer solchen Knappschaftskaffe eine Rente. auf dem Zahlbrette lag. Die Firma tönne deshalb nicht für die Das Reichs- Versicherungsamt wies die Revision als unbegründet zu

Louise Zimmer

Paul Matthes  

Berlobte.

24466

Centralverband der Handels-,

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Briefkasten der Expedition.

Konditor. Bom 17./10. M. 3,60, vom 7./12. M. 4,80, 27./12. m. 4,-.

Beim Monatswechfel empfehlen sich folgende Achtung! 2. Wahlkreis. Achtung! Partei- Speditionen:

Transp.- u.Verkehrsarbeiter. fraße 30, of II. SO.: Friz Thiel, Staligerstr. 35 b. part.

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, Kollege

W. Tiete

am 22. b. m. verstorben ist.

Die Beerdigung findet heute, ben

25. Dezember, nachmittags 2 Uhr, von

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Sonntag, 26. Dezember, abds. Uhr, b. Zubeil, Lindenstr. 106:

Versammlung.

Tages- Ordnung:

Berlin   vierter Wahlkreis O.: Robert Wengels, Frucht­Sechster Wahlkreis( Moabit  ): Karl Anders, Salzwedeler­Straße 8, part. im Laden. Wedding   und Oranienburger   Vortrag des Genoffen Lankow über: Die Entwickelung Frankreichs Vorstadt: Emil Stolzenburg, Wiesenstraße 14. Gesund- vom 16. bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts." brunnen: Wilhelm Gaßmann, Grünthalerstr. 64. Rosen- Nach dem Vortrage: Gemüthliches Beisammensein und Tanz. thaler Vorstadt und Schönhauser Vorstadt: Star! 212/12 Die Vertrauensperson. Mars, Kastanien: Allee 95/96. Charlottenburg  : Gustav dorf: Frau Kübler, Sigmaringenstr. 34 und Frau Heinemann,

Scharnberg, Pestalozzistr. 34, Quergeb. part.- Deutsch- Wilmers- Deutscher Holzarbeiter- Verband.

der Leichenhalle des Emmauskirchhofes Bahlstelle Berlin  .) ( Rixdorf) aus statt. 67/18 Sigmaringenſtr. 35.( Hier ist auch die Brandenburgische Volts- Beitung" zu Montag, den 27. Dezember( 3. Feiertag), vormittags 10% Uhr, Bahlreicher Betheiligung fieht ent- erhalten.) Rixdorf: Ostermann, Erkstraße 6. Schöne­bei Zubeil, Lindenstraße 106: Der Vorstand. berg: Wilhelm Bäumler, Belzigerstr. 59, Seitenflügel part. Johannisthal  - Nieder- und Ober- Schöneweide: Otto Branchenversammlung der Parkettbodenleger.

gegen

Die Beleidigung gegen Herrn Restaurateur Rudolph, Baumschulen weg, nehme ich zurüd. Paul Lubrich. Bekanntmachung

272/18

John, Ober- Schöneweide, Siemensstraße 7, Bigarrengeschäft. Annahme­stellen:' Nieder- Schöneweide: Karl Weber, Bigarrengeschäft. Johannis: Angelegenheiten. 3. Verschiedenes. Tagesordnung: 1. Vortrag über Naturwissenschaften. 2. Branchen thal: Senftleben, Restaurateur. Friedenau  - Steglitz  :. Die arbeitslosen Kollegen, welche noch nicht im Besitz des statistischen Bernsee, Kirchstraße 15 in Friedenau  . Bestellungen nehmen entgegen in Fragebogens   sind, erhalten denselben in der Versammlung. Steglitz  :. Mohr, Düppelstraße 8, und Fr. Schelthase, Ahorn­

der Orts- Krankenkasse der fraße 15a.- Baumschulenweg: Rid. Ulbricht, warienthaler Bentral- Kranken- u. Sterbekaffe der Tischler.

Außerdem ist fämmtliche Parteiliteratur, sowie alle wissenschaftlichen Werke dort zu haben. Auch werden Inserate für den Vorwärts" entgegen genommen.

Gelb- und Zinngiesser. straße 18, I. Wir bringen hiermit die vom Be zirksausschuß unter dem 8. Dezbr. cr. genehmigte IX. Abänderung zum Statut zur gefälligen Kenntniß. Artikel I.§ 2, 8iffer 4 wird ge

firichen. Artikel II. Diese Abände rung tritt mit dem 1. Januar 1898, dem Tage der Schließung der Orts Krantentasse für Handlungsgehilfen und Lehrlinge in Kraft. Berlin  , den 24. Dezember 1894. Der Vorstand.

24686

Neujahrskarten,

Witzkarten etc., Neujahrsspiken,

nur für Händler u. Wiederverkäufer. C. Schipke u. Co.,

Berlin   S., Plan- Ufer 96, 1 Treppe, an d. Kottbuser Brüde.[ 3941L* Meinen werthen Bekannten und Gönnern theile ich ergebenst mit, daß ich von Schönleinstr. 23 verzogen bin

Um genaue Angabe der Adresse wird dringend gebeten.

Große öffentliche Versammlung aller in der Schuhindustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen

am Montag, den 27. Dezember( 3. Feiertag), vormittags Uhr, int Feenpalak", Burgstraße Nr. 22. Tages Ordnung:

1. Bortrag des Reichstags- Abgeordneten Genoffen Auer über bas Roalitionsrecht der Arbeiter. 2. Diskussion. 3. Verschiedenes. Bahlreichen Besuch erwartet

273/4

Die Agitationskommiffion.

Former und Berufsgenossen.

und meine Restauration, verbunden Am Montag, den 27. Dezember( 3. Feiertag), nachmittags 4 Uhr,

mit Arbeitsnachweis für Schmiede und verwandte Berufsgenossen, in der: felben Weise, wie früher, in der Stralauerstr. 48 weiter führe. Ich bitte daher um geneigten Zuspruch.

Zum gemüthlichen Hahn,

39442*] Stralauerstr. 48.

Ober- Schöneweide.

Curt Haferland.

Empfehle mein Restaurant nebst Tanzfalon. Am 2. und 3. Feiertag:

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tisch, träftig und reichlich, Elsasserstr. 38, 1 Treppe.

im Kolberger Salon", Kolbergerstraße 23:

( Eing. Hilfskaffe Nr. 3, Hamburg  .) Filiale Berlin   D( Moabit  ). Mittwoch, den 29. Dezember, abends 8 Uhr, im Lokale des Herrn Möbes, Stromstraße 28:

Mitglieder- Versammlung.

Tages Ordnung:

1. Neuwahl der Ortsverwaltung und Beitragsammler. 2. Festsetzung Mitgliedsbuch legitimirt.

der Bahlstellen. Die Mitglieder werden ersucht, zahlreich und pünktlich zu erscheinen. 3. A.: Sparfeld.

183/12 Achtung!

Achtung!

Musikinstrumenten- Arbeiter.

Am Montag, den 27. Dezember, vormittags 10 Uhr, im Lokal von Graumann, Naunynstraße 27:

Oeffentl. Dersammlung

Tages Ordnung:

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1. Bericht und Abrechnung des Vertrauensmannes und Neuwahl des felben. 2. Wie stellen sich die Kollegen zu den dem Fachverein überwiesenen 66/1 Verpflichtungen bom legten Streit? 3. Verschiedenes. Kollegen! Die Zeit ist ernst; zeigt durch zahlreichen Besuch Enter Intereffe an unserer Sache. Bur Deckung der Unfoften findet Tellersammlung statt. 141/19 Der Vertrauensmann: Arendt.

Bleichs., Wöchn., Refonv.2c. b. leicht bekömml., nahrh. träftigste Bier. Ist blutbild., desh. beff. Gesichtsf. u. Gewichtszunahm. überr. 14 Flasch. drei, 50 zehn M. exfl. In Geb.( 4 1/8, 1/16) 3. Selbst abz. wesentl. bill. Allein. Versandtst. f. Berlin   u. Prob. Porterkellerei Ringler, Berlin  , Bruns nenstraße 152. NichtFlaschenzahl -Qual. entscheib.

Dr.Simmel Moritzplatz, Hantu. Harnleiden.

Große öffentliche Versammlung Freie Kranken- und Begräbnißkaffe der vestalarst f. Gaufs- paralelben

mit Frauer

Tages Ordnung:

Vortrag. Referent wird in der Versammlung bekannt gemacht. Nach der Versammlung: Gemüthliches Beisammensein, berbunden mit Tanz. Die Kollegen werden gebeten, zahlreich zu erscheinen.

170/20

Achtung! Putzer. Achtung!

Mittwoch, den 29. Dezember 1897, abends 6 Uhr, in Cohn's Festfälen( großer Saal), Beuthstr. 19:

22355 Große öffentliche Versammlung der Puter Berlins   und Umgegend.

Schankgeschäft, überwiegend Parteiverkehr, passend für Arbeits­nachweis und Bahlstellen, sofort oder später verkäuflich. Nähere Auskunft ertheilt

C. Blaurock, Gipsstr. 16.

Tages Ordnung:

Schuhmacher u. Berufsgenossen Berlins  .

E. H. Nr. 27.

Das Kaffenlotal wurde nach der Breitenstr. 24, zu Herrn Max Schöps, verlegt. Am 3. Weihnachtsfeiertag werben daselbst, abends von 8 Uhr an, die Beiträge entgegengenommen.

Die General- Versammlung behufs Neuwahl des Vorstandes findet am 17. Januar, Alte Jakobstr. 75, statt. 24696

Der Borstand. J. A.: J. Ege, Roßftr. 12.

t.Haus v. Aschinger 10-2, 5-7. Sonntags 10-12, 2-4.

Arbeitsmarkt

Tücht. Formstecher

finden dauernde Stelle bei gutem Lohn. 8/ 14*

Zentralverband der Konditoren n. verw. Berufügen. P. Rüttgers, Frankfurt   a. M.

( Mitgliedschaft Berlin  ).

Montag, den 27. Dezember( 3. Weihnachts- Feiertag), abends Uhr, findet in Lotale des Herrn Stabernack, Infelfir. 10, ein

Vortrag über: ,, Eroberung des Nordpols"

1. Jahresbericht der Kommission und Regelung der Streikunterstützung statt.( Referent: Dr. Joël.) Gäste willkommen.

auf dem Bau Hermannstraße 225/226. 2. Wie stellen sich die Kollegen zu

297/1

einem geregelten Arbeitsnachweis? Kollegen! Da der Jahresbericht der Kommiffion herausgegeben wird,

Nach dem Vortrag: Gemüthliches Beisammensein mit Tanz.

Werkzeugschloffer

auf Schnitte und Stanzen, recht gut eingearbeitet, findet bei hohem Lohn dauernde Beschäftigung in der Metall­fnopffabrik von Paul Hübner, Markusstr. 5.

Damen  - Kragen- u. Mansch.­

Hüte, Müzen, Pelzwaaren fo ist es Pflicht eines jeden Kollegen, in dieser Versammlung zu erscheinen, zu enorm billigen Preffen bei[ 3396L um im 2. Bunkt der Tagesordnung burch sachliche Besprechung zu befunden, Winterpaletots, age, ofen, Neujahrskarten billigste Bezugs: Arbeiterinnen werden fof. bet bauernber

Remont.- Uhren,

M. Schulmeister, Kürschnermeister, welche Stellung die Kollegen gewillt sind gegen das rapide Sinten der Regulateure spottbillig. Neanderstr. 6, verkäufer. Pfandleihe. Gollnowstraße, Ecke Landwehrstraße. I Preise einzunehmen.

Hermann Wolff  , Georgentir ch str. 66.

genommen.

9/18

Emil Miefe, Beipzigerftr. 72.