100 Die Gleichheit Nr. 15 Grundlage der Ehe. Sie hob das Recht der Liebe auf den Schild, und zwar als gleiches Recht für Mann und Weib. Das von ihr proklamierte Recht>var Menschenrecht. nicht blos Männerrecht. Der Geist der Zeit begehrte die Rechtfertigung alles sozialen Geschehens durch eine theologische Ideologie. Die Reformation berief sich daher für ihren„Umsturz" der Ehe auf die Bibel. Sie deutete als Gottes Stimme, was das unwiderstehliche Gebot der aufkommenden kapitalistischen Produktion und bürgerlichen Gesellschaft war. Unsere Aus- führungen in letzter Nummer haben Helles Licht darauf ge- warfen. Indem die kapitalistische Produktion alle Dinge in Waren verwandelte, löste sie alle überkommenen festen Ver- Hältnisse zwischen den Menschen auf, schlug sie die altehr- würdigen Gebote der Tradition, der Sitte und Sittlichkeit, der Religion zu Boden. So schuf sie die„freien und gleichen" Kontrahenten für den„freien" Vertrag, dessen sie für ihre Entfaltung und Herrschaft bedurfte, und der zu ihren charakteristischenWesenszügen gehört. AlsWillensvollstreckerin der kapitalistischen Entwicklungstendenzen hat die Reformation das Prinzip des„freien Vertrags" für die Ehe durchgesetzt. Eine Tatsache läßt sinnenfällig den inneren Zusammen- hang zwischen Wirtschaft und Ehe, zwischen Kapitalismus und Ehereform hervortreten. Die nämliche Periode der kapitalistischen Großindustrie, welcher wir in Deutschland die„nationale Einheit" unter preußischer Pickelhaube ver- danken, zeugte als legitime Drillingsgeschwister Gewerbe- ordnung, Freizügigkeit und Zivilehe. Die gescheitelte Orthodoxie vergaß, wessen Geschöpf und Werkzeug die protestantische Kirche war, sie verhöhnte die großen ideolo- gischen Prinzipien ihrer Vergangenheit, als sie den„Satans- spuk" der Zivilehe bekämpfte. Die„liberale" deutsche Bourgeoisie handelte übrigens bald darauf gleich einsichts- und charakterlos. Von der Furcht vor dem„roten Gespenst" nach rückwärts gepeitscht, ging sie bei der Schastung des neuen bürgerlichen Gesetzbuchs in punkto des Ehe- und Familienrechts auch den reifsten Konsequenzen der kapita- listischen Entwicklung aus dem Wege. Und Schlimmeres noch! Sie fand sich mit den Reaktionären jeder religiösen und politischen Couleur zur Erschwerung der Ehescheidung zusammen— ein schimpflicher Bankerott ohnegleichen. Die Ehereform, welche die bürgerliche Gesellschaft in allen Ländern mehr oder minder konsequent durchgeführt hat oder noch durchführen muß, findet geschichtlich bedingt ihre Schranken in dem Wesen der kapitalistischen Ordnung selbst, deren Ergebnis sie ist. Sie steht unter der Herrschaft der in ihr geltenden Eigentumsordnung und der in dieser wurzelnden Klassengegensätze. So bedeutsam die grund- sätzliche Anerkennung des Rechts der Persönlichkeit, des Rechts der Liebe in der Ehe ist, so unvollkommen setzt sie sich in der Praxis durch. Im allgemeinen sichert sie günstigsten- falls den einzelnen die Freiheit der Liebeswahl nur inner- halb der Klasse, welcher sie angehören. Die bürgerliche Ehe bleibt außerdem bei den Besitzenden ihrem Wesen nach, was sie früher gewesen: Kauf- und Konvenienzehe. Die Reform hat einen verhüllenden Mantel über die sittlichen Makel ge- morsen, welche aus dem Widerspruch zwischen dem eigentums- rechtlichen Charakter der Ehe und ihren natürlich-moralischen Voraussetzungen resultieren, sie hat aber diese Mak nicht zu tilgen vermocht. Das Recht der Liebe gewinnt noch am meisten in der Ehe der besitzlosen und wenig besitzenden Klassen Leben und Gestalt, weil bei ihnen die Macht des Eigentums schwindet. Jedoch inmitten der vielgestaltigen Einflüsse der kapitalistischen Eigentumsordnung tritt es nicht einmal hier immer wesensrein in Erscheinung. Wie die Prinzipien der bürgerlichen Freiheit und Gleichheit, so triumphieren auch die Prinzipien der bürgerlichen Ehereform nur vollkommen im luftleeren Räume der philosophischen Abstraktion; wie jene, so haben sie die juristischen Formeln und nicht die wichtigsten sozialen Verhältnisse revolutioniert, an welche ihre Durchführung geknüpft ist. Die Reform der Ehe hat in der Folge nicht den glänzenden Traum von einer durchgreifenden Versittlichung des Geschlechtslebens zu ver- wirklichen vermocht, den ihre idealsten Vorkämpfer geträumt. Die Befreiung der Liebe von Zwang und Schmutz, die nicht das Werk der bürgerlichen Reform sein kann, muß die Tat der sozialen Revolution sein. Das wird der letzte Abschnitt dieser Abhandlung nachweisen. Ein Bild aus der Agitation für das aktive und passive Frauenwahlrecht in Finnland. Durch die Wahlrechtsreform, die kürzlich fast einstimmig vom finnischen Landtag angenommen worden ist, erhält in Finnland auch die Frau das aktive und passive Wahlrecht. Zu diesem glänzenden Resultat hat hauptsächlich die mehr als zehnjährige energische Arbeit der finnischen Frau bei- getragen. So veranstalteten zum Beispiel die sozialdemo- kratischen Frauenvereine am 17. Dezember 190S im ganzen Lande Frauenversammlungen, bei denen mehr als 25000 Teilnehmerinnen folgender Denkschrift zustimmten, die dem Landtag eingereicht worden ist: „Als im Altertum Ansiedler in unser Land vordrangen, um eine zähe, schwere Arbeit zur Bestellung des Bodens in Ein- öden und Wäldern aufzunehmen, stand die Frau dem Manne im Kainpfe gegen die strenge Natur zur Seite, und wenn der Frost die Ernte vernichtete, der Bär das Vieh bedrängte, so teilte die finnische Frau die Härte des Schicksals mit ihren Angehörigen. Wenn es im Schneesturm oder im heißen Sommer für das tägliche Brot zu arbeiten galt, sparte das „schwächere Geschlecht" nie seine Kräfte. Die Frau nahm teil an allen Alltagssorgen; im Unglück tröstete sie den Mann, ihn zum ü»»«i«t»in(ife begeisternd. Oft kam auch der Krieg. Unbarmherzig vernichtete und zerstörte er die mühsam errungenen Erfolge der Friedens- tage, und dabei erlitt die Frau so manchen Verlust, so manchen Schmerz. Von den Dichtungen aus diesen Zeiten wird einer Perle gleich„die Tochter des Heuerlings" fortleben, und die Heldin war nicht die einzige ihrer Art. Nach und nach fing unser Land an, den Spuren der großen Kulturländer zu folgen. Lehranstalten wurden er- öffnet, und die Kunst hielt ihren Einzug im hohen Norden. Verhielt die Frau sich diesem neuen Leben gegenüber gleich- gültig? Keineswegs. Sie hat sich in ihm gebildet, sie hat die Kulturentwicklung- mit tragen helfen, sosern nicht äußer- liche Hindernisse ihren heißen Drang heminten, an der Quelle des Wissens zu trinken. Am bedeutungsvollsten sind ihre Leistungen auf dem Gebiet des Schulwesens, und auch in der Kunst, Literatur und Journalistik ist ihre Arbeit einfluß- reich geworden. Bei der Entwicklung zum Kulturstaat entstanden in Finn- land neben Ackerbau und Viehzucht Industrie und Handel, durch die, wie überhaupt durch die Fortschritte in der Be- schaffung der Existenzmittel, das geistige Leben des Landes gesichert wurde. Wenn wir über diese Dinge sprechen, dürfen wir nicht vergessen, daß das Los der Frau war, die längste und härteste Arbeit zu leisten. Tausende, Zehntausend« von Frauen, die in den Fabriken arbeiten, haben unennüdlich „das Weltrad" mit weitergedreht. Ein jeder von uns muß bedenken, wie viele verschiedene Aufgaben die Frau im Laufe der Zeit außerhalb des Fa- milienlebens erfüllt. Wenn wir noch dazu an die Schmerzen der Mutter denken, an ihre schlaflosen Nächte, an ihre liebe- volle Sorge um die Kinder, an das Erziehungswerk, durch das sie die jungen Seelen bereichert: so erwacht in uns die Anerkennung der Frau und ihrer Leistungen sowohl im Heim wie im sozialen Leben. Unzählige Beispiele könnten wir aus Vergangenheit und Gegenwart anziehen, um zu zeigen, welch ein wichtiger Faktor die Frau für die Mensch- heit ist. Aber es bleibe bei den angeführten, die wohl keiner als unzutreffend bezeichnen kann. Indem wir uns die Pflichten der Frau vergegenwärtigen, fragen wir uns unwillkürlich: Welche Rechte hat sie im Laufe der Zeit erworben? Und da stoßen wir auf einen schreienden Widerspruch. Unser soziales Leben zeigt ein trauriges Bild der Frauenrechte. Das politische Wahlrecht fehlt der finnischen Frau vollständig. Ist das nicht ein Stand der Dinge, welcher besser in das Mittelalter, als in das 20. Jahrhundert paßt? Unsere Abgeordneten werden nicht nach ihrem persön- lichen Wert als Menschen gewählt, sondern nach ihrem Ge- schlecht. Dank der Herkunft, dank gut bezahlter Ämter, dank Grund- und Geldbesitz wählen die Männer die Abgeordneten, die Frauen dürfen unter keiner Bedingung wählen, noch weniger sind sie selbst in den Landtag zugelassen. Das ist eine persönliche Kränkung für alle Frauen, es ist der Aus- druck der Verachtung der Frau, es ist eine Zurücksetzung des ganzen weiblichen Geschlechtes. Außerdem ist es eine Un- gerechligkeit, die tadelnswerte, weitwirkende Folgen zeitigt. Wir könnten hier eine lange Reihe aufzählen von Lug und Trug, Schlechtigkeiten, Genieinheiten und Grausamkeiten, welche tiefe Wurzeln in dem Leben des finnischen Volkes geschlagen haben, üppig wuchernden giftigen Gewächsen gleich, ihre Zweige weit ausbreitend und die Luft um uns verpestend. Wir erkennen dies alles mit Schmerz darüber, daß wir jeglicher Möglichkeit beraubt sind, kräftig zur Besse- rung der Verhältnisse eingreifen zu können, denn uns fehlt jeder soziale Einfluß— wir haben weder das aktive noch das passive Wahlrecht. Ganz besonders freudlos ist das Leben der Frau der unteren Volksschichten. Die Gespenster der Arbeitslosigkeit, des harten Schicksals der Witwe, der Hilflosigkeit des Alters, des Hungers der Kinder, des Mannes, der zum Trunken- bold wird, des Untergangs der Töchter durch die Prostitution in den großen Städten stehen immer drohend vor ihrem inneren Auge. Sie fühlt sich wie eine schwache, treibende Planke auf dem weiten Meere des Elends, und nur durch die größten Anstrengungen kann sie sich retten. So sieht in kurzen Zügen die Lage der Frau in Finn- land aus, dessen Töchter wir alle sind; so sieht sie aus bei dem Volke, zu dessen Besten wir unsere Pflichten erfüllen, im Lande, dessen Schicksal uns, ebenso nahe geht wie den Männern. Ist es denn da ein Wunder, daß wir uns zu Zehn- lausenden erheben, um nach unseren Rechten zu fragen, um die Gleichstellung mit den Männern zu fordern? Durch unser ganzes Vaterland, in den Städten wie im abgelegen- sten Dorfe erschallt heute ein mächtiger Ruf, welcher dem innersten Wunsche der volljährigen Frau Ausdruck verleiht: Her mit dem Frauenwahlrecht! Das ist unsere Losung, die wir erst fallen lassen, wenn unsere Forderung erfüllt worden ist. Das Wahlrecht ist für uns ein Mittel, den Strom des Alkoholis- mus aufzuhalten, den ökonomischen Wohlstand und das geistige Niveau des Proletariats zu heben, ihm den Weg zur Freiheit und zum Lichte zu bahnen. Das Wahlrecht gleicht einer Zauberkraft, mittels deren kluger Benutzung wir Wärme und Glück in viele Tausende Familien tragen, die Pflege und die Erziehung der Kleinen, die Moral und Ehre unseres Volkes sichern. Im Besitze der politischen Rechte fühlen wir uns als Milbürgerinnen, deren Gemüt nicht durch Erbitterung ver- giftet, nicht durch das Gefühl, unterdrückt zu sein, belastet wird. Zu immer nützlicheren Kräften für das Heim und unser Land wollen wir uns dann entwickeln, denn wir glauben fest, daß die Ausübung unserer neuen Rechte unseren Gesichtskreis bedeutend erweitern wird, ohne daß wir dabei Einbuße an der Tiefe des Gemüts leiden, die unser Beruf als Erzieherin verlangt. Wir— Frauen der unteren Schichten des finnischen Volkes, die wir diesen Tag der Forderung des aktiven und passiven Wahlrechts geweiht haben— wir erklären gleichzeitig, daß wir mit der größten Spannung die Wahlrechts- reform in der Hoffnung verfolgen, daß das Einkammer- system die alte Klassenvertretung ersetzt, die nur aufreizend wirkt, keine Gesehe geben kann, welche das ganze Volk zufrieden stellen, und die auch nicht einen feindlichen Druck von außenher so abzuwehren vermag, wie ein Parlament, hinter dem alle Schichten des Volkes stehen. Unsere Zeit ist eine Übergangszeit. Noch vor kurzem standen wir in heißem Kampf für die Idee der nationalen Freiheit, wir vernichteten die gemeine Macht der Spione, wir untergruben de» Boden der Bureaukratenherrschaft. In welchem Maße wir Frauen an diesem Kampfe teilgenommen haben, welchen Erfolg die von uns gegen das verhaßte �Regime geführten Schläge hatten— das wollen wir selbst 'nicht beurteilen. Eins wagen wir aber zu behaupten: guier Wille hat uns nie gefehlt und wird uns auch in der Zukunft nie fehlen. Mit aller Kraft werden wir für unser Vaterland arbeiten, dessen Glück erst dann voll sein wird, wenn nicht nur die Freiheit nach außen gesichert ist. sondern die arbeitenden Klassen sich vom Druck ihrer Herren frei gemacht haben. Mit diesem Ziele vor unseren Augen stehen wir ernst in dieser unruhigen Zeit und warten, wie die machthabenden Klassen sich zu unseren berechtigten For- derungen stellen werden. Die Agitation, die jetzt ihren Höhe- punkt erreicht hat, und die starke Erregung der Gemüter werden sich legen, das Gefühl der nationalen Einheit und inneren Sicherheit wird wachsen, sobald die Frage des Frauenstimmrechts in einer der ernsten Lage entsprechenden würdigen Weise gelöst worden ist. Das Einkammersystem ist ein Abbild des einen Vater- landeZ, und das allgemeine Simmrecht ist eine Bürgschaft für die Gleichheit aller. Gebt uns beides, ihr hinterlaßt damit ein Erbteil für das Finnland der Zukunft, von dem wir alle träumen. Das sind die Gedanken, die sich in dieser Stunde in uns regen. Zu Zehntausenden versammelt, erklären wir Frauen des Volkes einstimmig: Wir anerkennen nur das Einkam- mersystem und eine demokratisch zusammengesetzte Volksver- tretung. Wir fordern für jede 21jährige Frau, ob verheiratet oder ledig, das aktive und passive Wahlrecht. Wir finden, daß es eine moralische und vaterländische Pflicht der machthabenden Klassen ist, uns die geforderten Rechte zu gewähren, und wir versichern, daß die Verweigerung derselben eine neue Veranlassung für uns zum weiteren Kampfe sein wird." Hilja Parssinen. Deutsch von Adele Burjam. Agitatorin und Staatsanwalt. Am 30. Juni stand unsere Genossin Zieh vor dem Landgericht in Hamburg , um sich gegen die Anklage zu verteidigen, in drei Versammlungen zu strafbaren Hand- lungen aufgefordert und verschiedene Bevölkerungsklassen gegeneinander aufgereizt zu haben. Die Angeklagte hatte im Januar dieses Jahres über das Thema gesprochen:„Der deutschenArbeiterinWeihnachtsgeschenk" und dabei speziell die Flottenvorlage, die neuen Steuern und die Ham- burger Wahlentrechtung kritisiert. Selbstverständlich hatte sie die„Schönheiten" dieser Weihnachtsgeschenke gebührend hervorgehoben und den Frauen die„Borteile" auseinander- gesetzt, welche die Vorlagen für ihren Geldbeutel haben. Der Staatsanwalt war sittlich entrüstet darüber, daß die Red- nerin nur die„Schaltenseiten" der neuen Erzeugnisse des Klassenstaates erwähnt, dagegen die„Lichtseilen" verschwiegen habe. Die staatsanwaltliche Ansicht zeugt von einer rühren- den Naivität, denn es ist ein merkwürdiges Verlangen, daß eine Sozialdemokratin ihren Klassengenossinnen vorreden soll, die Vorteile, die anderen Leuten aus den erwähnten Weih- nachlsgeschenken erwachsen, seien auch ihr Nutzen, übrigens ist der Staatsanwalt selbst in den von ihm getadelten Fehler verfallen. In seiner Anklagerede hat er nämlich nur die „Schattenseiten" der Angeklagten herausgestrichen und von den„Lichtseiten" kein Wort gesagt. Und daß unsere Freun- diu kein pechrabenschwarzes Schaf ohne jeden weißen Fleck ist, wird auch der Staatsanwalt wohl nicht behaupten wollen. Warum will er aber der Angeklagten etwas zum Vorwurf machen, was er selbst gewerbs- und gewohnheitsmäßig, ohne sich etwas Argesdabei zu denken, tagtäglich übt? Denkt er denn nicht an das Sprichwort, daß man nicht mit Steinen werfen soll, wenn man selbst im Glashause sitzt, oder an das Bibelwort von dem Balken und dem Splitter? Die Gerichtsverhandlung bot manche intereffante Mo- mente. Zunächst müssen wir sagen, daß die Hauptperson bei der Sache, die Angeklagte, sich ganz vorzüglich gehalten hat. Es war fürwahr keine leichte Aufgabe, einen ganzen Tag hindurch auf der Wacht zu stehen und dem Kreuzfeuer von Fragen und Angriffen Stand zu halten. Aber Genossin Zieh war dieser Aufgabe gewachsen, und es war eine Freude zu beobachten, welche Stärke eine auf Wissen und sozialem Empfinden begründete Überzeugung verleiht. Ruhig und klar machte die Angeklagte ihre Aussagen, und es fehlte ihr auch nicht an Mut, ihre Meinung energisch zu vertreten.„Wenn ich in dem Sinne gesprochen hätte, wie es die Anklage annimmt," erkärte sie einfach,„so würde ich auch den Mut besitzen, diese Meinung hier vor Gericht zu vertreten". Dieser Behauptung gegenüber läßt sich allerdings nichts einwenden, zumal da es Genossin Zieh meisterhaft verstand,
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16 (25.7.1906) 15
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