108 war, auf Katharina II. von Rußland , die bei allen ihren Fehlern eine der glänzendsten Gestalten in der Reihe der russischen Herrscher gewesen ist. Man kann ohne über- treibung sagen, daß unter den Frauen, die Kronen getragen haben, lange nicht so viel Mittelmäßigkeiten und unbedeutende Gestalten vorhanden waren, als uuter den männlichen Ver- tretern des Gottesgnadentums. II. Die Entwicklung de» Frauenstimmrechtes.» A. Frankreich . Ms die Neu-Englandstaaten sich vom Mutterland in zähen Kämpfen befreiten, als sich die neuen Vereinigten Staaten von Zlmerika eine Verfassung gaben, deren frei- heitliche Grundsätze eine Insel im Ozean des Absolutismus bildeten, da war wenigstens einer der 13 Staaten so konse- quent, auch das Frauenstimmrccht einzuführen. Der Staat New Jersy hatte im Jahre 1776 den Frauen das Stimm- recht verfassungsmäßig zuerkannt. Das Frauenwahlrecht be- stand aber dort bloß bis zum Jahre 1307. Der sehr bedeutende Einfluß, den die Vereinigten Staaten auf die Revolution der Geister ausgeübt haben, die der großen französischen Revolution vorangegangen ist, äußert sich auch in der Frage des Frauenstimmrechtes. Der bc- rühmte französische Nationalökonom und Politiker Condorcet vertrat ng Jahre 1787 in seinenBriefen eines Bürgers von New Häven an einen Bürger von Virzinien" das Frauenstimmrecht. Aber in der französischen Revolution spielte diese Frage eine sehr wenig beachtete Rolle. Wohl erschienen 1789 mehrere Flugblätter, welche die Zulassung der Frauen zu den Nationalständen forderten und gegen eine Nationalversammlung protestierten, von der die Hälfte der Nation ausgeschlossen wäre. Wohl wurde bei den In- struktionen, welche die Abgeordneten von den Wahlkörper- schaften zu den Generalstaaten von 1789 erhielten, in ganz wenigen Fällen auch die Verleihung der politischen Rechte an die Frauen verlangt. Wohl erschien in jener Zeit eine Schrift der' Olymps de Gouges, welche die Forderung der Frauen an die Nationalversammlung formulierte, die Er­gänzung der Däclaration des droits de Thomme, der Grund­rechte der französischen Bürger. Hier hieß es:Die Frau ist frei geboren, sie soll gleichen Rechtes sein, wie der Mann, da8 Prinzip der Souveränität ist in der Nation verkörpert, die die Vereinigung von Mann und Frau ist.... Das Gesetz soll das gleiche sein fßr alle. Alle Bürgerinnen und alle Bürger sind gleich, sie sollen das gleiche Anrecht haben zu allen Würden, Stellen und öffentlichen Amtern, lediglich nach ihren Fähigkeiten, unter ausschließlicher Berücksichtigung ihrer Tugenden und ihrer Talente.... Die Frau hat das Recht, da? Schafott zu besteigen, sie soll in gleicher Weise das Recht haben, auf die Tribüne zu steigen." Aber diese Worte verhallten im Lärmender- inneren Kämpfe und der äußeren Kriege. Die konstituierende Versammlung beschränkte sich auf die schönen Worte, daß sie die Verfassung in den Schutz der Frauen und der Mutter stelle, und kümmerte sich nicht weiter um deren Rechtlosigkeit. Nur bei einer Ge- legenheit zuerkannte der Konvent auch den Frauen das Stimmrecht. Bei den Versammlungen der Einwohner der Landgemeinden, welche laut Beschluß vom 10./11. Juni 1793 «der Aufteilung, Verkauf, Verpachtung oder gemeinsame Be- Nutzung der Gemeindeländereien beraten sollten, waren alle Einwohner ohne Unterschied des Geschlechtes stimmberechtigt, die Anteil an dem gemeinschafttichen Besitz hatten und 21 Jahre zählten. Aber dieser eine Fall wiederholte sich nicht. Erst die utopistischen Sozialisten, die Schulen Saint- Simons und Fouriers, lenkten mit Entschiedenheit die Auf- merksamkeit auf die Rechte der Frauen. Der aus sozia- listischer Schule hervorgegangene Viktor Considsrant dean- tragte im Jahre 1848 in der Versassungskommission, daß die politischen Rechte der Frauen verfassungsmäßig festgelegt würden. Dieser Antrag blieb ebenso wirkungslos wie mehrere Petitionen von Frauen und wie später ein ähnlicher, den der Sozialist Pierre Leroux im Jahre 1851 einbrachte. Erst unter der dritten Republik tauchte die Frage des Frauen- stimmrechtes wieder auf, abermals von dem Sozialismus in die öffentliche Diskussion geworfen und bald auch von Frauen vertreten. Im Jahre 1882 richtete eine Gruppe von Frauen an die französische Deputiertenkammer eine Petition um Zuerkennung des Stimmrechtes für das weibliche Ge- schlecht. Nachdem der Berichterstatter, der nachher als Kriegsminister zu sehr zweifelhafter Berühmtheit gekommene Cavaignac , erklärt hatte, daß diese Frage noch nicht spruch- reif sei, ging die Kammer über die Eingabe zur Tages- ordnung über. Auch eine Reihe weiterer Petitionen dieser Art blieben erfolglos. Hieraus wurde ein ähnliches Ver- fahren versucht, wie es von den Frauenrechtlerinnen in Eng- land angewandt worden ist, und wie es von ganz vereinzelten Frauenrechtlerinnen für die deutschen Gewerbegerichtswahlen empfohlen wurde. Einige Frauen verlangten in die Wähler- listen eingetragen zu werden, mit Berufung darauf, daß ihre Namen in den Steuerliften stünden. Mehrmals wurde dieser Versuch zur Eroberung des Stimmrechtes wiederholt. Gegen die immer wiederkehrenden Ablehnungen wurden alle In- * Quellen: Osirogorski,Die Frau im öffentlichen Rechte." Leipzig 1897. Vikley, Edmond, Liögistatur ölectorale corn- paröe des principaux pays d'Europe. Paris 1900, Pier« storff, Jul., Frauenarbeit und Frauenfrage im III. Bande der 2. Auflage des Handwörterbuchs der Staatswsssenschaften. Jena 1900. Meyer, Georg , Das parlamentarische Wahlrecht. Berlin 1901. Handbuch der Frauenbewegung, herausgegeben von Helene Lange und Gertrud Bäumer . Berlin 1901. Der internationale Frauenlongreß in Berlin 1904. Bericht mir ausgewählten Reseraten. Berlin , Karl Habel. DieGleichheit", alle Jahrgänge. Die Gleichheit stanzen angerufen, und zweimal erklärte der Kassattonshof, der oberste Gerichtshof, daß die erhobene Forderung im Widerspruch zu den Gesetzen stünde. So wurde die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechtes in Frankreich von den Sozialisten, von Frauen- rechtlerinnen und ganz vereinzelt auch von bürgerlichen Po- litikern gefordert, ohne daß jedoch bisher ein bemerkenswerter Erfolg erzielt worden wäre. Einen kleinen Fortschritt brachte das Gesetz vom 27. Februar 1880. Durch dasselbe wird ein Wahlkörper geschaffen, dem Schulvorsteherinnen, Ober- inspektorinnen, Jnspektorinnen der Asyle angehören. Dieser Wahlkörpcr hat sich mit dem Volksschulwesen zu befassen. Ein weiteres Gesetz vom 23. Januar 1398 gewährt den Handel treibenden Frauen das Recht, an den Wahlen der Handelsgerichte teilzunehmen. Ferner nahm die Kammer im Jahre 1900 ein Gesetz an, welches die Gewerbe- gerichte reformiert und zusammen mit anderen Verbesse- rungen anch den Frauen das aktive und passive Wahlrecht zu dieser Körperschaft verleiht. Erst im März 1904 nahm der Senat den Entwurf an, nachdem er jedoch daraus das Recht der Frauen gestrichen hatte, als Gewerberichter ge- wählt zu werden. Wir konnten leider nicht feststellen, ob sich die Hoffnungen der ftanzösischen Frauenrechtlerinnen erfüllt haben, daß die Kammer die einschlägige Bestimmung wieder herstellen und der Senat ihr bei abermaliger Beratung seine Zustimmung geben würde. Auf Grund eines alten Ge- wohnheitsrechtes in manchen französischen Gemeinden ländlichen und städtischen sind alle steuerzahlenden Frauen stimmberechtigt bei einer Art Referendum, mittels dessen die Gemeindeverwaltungen wichtige Fragen zur Ent- scheidung bringen. Es fehlt nicht an Beispielen, daß die Frauen dieses Stimmrecht bis in die neueste Zeit hinaus ausgeübt haben, und zwar auch in großen Gemeinden, so in Bordeaux und Marseille . Im Jahre 1878 lag der ftanzösischen Kam­mer ein Antrag vor, dieses alte Gewohnheitsrecht in ein gesetzlich festgelegtes Recht zu verwandeln, gleichzeitig aber den Frauen das Stimmrecht bei dem Referendum abzuer- kennen. Für das Recht der Frauen traten nur wenige Ab- geordnete, vor allem aber die Sozialisten ein. Der Anttag erlangte nicht Gesetzeskraft, so daß also in Gemeinden die steuerzahlenden Frauen noch bei einem Referendum ihre Stimme abgeben können.(Gleichheit" Nr. 18 und 19, 1898.) Wie in dieser Zeitschrift wiederholt berichtet wurde, treten in neuerer Zeit in den klerikalen Kreisen Strömungen zu- gunsten des Frauenstimmrechtes auf, die immer kräftiger wer- den und immer größere Kreise erfassen. Ihre treibende Kraft ist nicht die Einsicht in den geschichtlichen Entwick- lungsprozeß und Gerechtigkeitsgefühl dem weiblichen Ge- schlecht gegenüber, sondern der Wunsch, die weiblichen Wähler als eine Schutztruppe des Klerikalismus, der Kirche gegen die fortschrittlichen Elemente auszuspielen.». br. Lohn- und Arbeitsbedingungen der Tabak- arbeiterinnen in Elbing . Die Weltfirma Wolf& Löffer läßt ihre Zigarren- fabrikate meist in Gegenden herstellen, wo billige und willige Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Westpreußen ist ein Feld, wo sie ihrer Ausbeutungsgier die Zügel schießen lassen kann. In Elbing sind zirka 3000 Arbeiterinnen, verheiratete Frauen und junge, kaum der Schule entwachsene Mädchen, in der stolzen Fronburg dieser Firma tätig. Zur höheren Ehre des GeldsackS schuften sie hier für wahre Bettel- Pfennige. Alle Arbeiterinnen, junge und alte, werden von der Firma angelernt. Ihre Lehrzeit dauert 2'/- Jahre. Während derselben erhalten die Wickelmacherinnen pro 100 Stück 17 Pf., die Rollerinnen pro 100 Stück 35 Pf. Nach beendeter Lehrzeit steigt der Lohn der elfteren auf 34 Pf., der letzteren auf 70 Pf. Im Betrieb besteht eine sehr eigenartige Einrichtung. Die Wickelmacherinnen müssen pro 100 Stück drei Wickel, die Rollerinnen pro 100 Stück eine Zigarre ohne Bezahlung anfertigen. Bei dem geringsten Fehler an einer Zigarre wird diese nicht in Berechnung ge- kellt. Es ist vorgekommen, daß einer Arbeiterin 40 Zigarren an einem Tage beanstandet worden sind. Die bemängelten Zigarren werden etwas billiger verkauft, so daß der Firma kein Schaden durch die Verarbeitung des Materials er- wächst. Die Arbeiterinnen erhalten jedoch keinen Pfennig für ihre aufgewendete Zeit und Mühe. Die gekennzeichnete Praxis keigert die Not der Arbeiterinnen. Bei dem Durchschnitts- verdienst der Rollerinnen von 8 bis 9 Mk., der Wickelmache- rinnen von 7 bis 8 Mk. wöchentlich macht jeder Abzug sich bemerkbar. Für Zigarren, diezu schwer" geraten, das heißt, in welche mehr Tabak als nötig hineingearbeitet wird, er- 'olgt ebenfalls keine Bezahlung, obgleich auch diese Zigarren von der Firma verkaust werden. Für zu viel verbrauchtes Deckblatt werden obendrein Strafen erhoben. Wohin diese Gelder kommen, weiß niemand. Aber es gibt auch Prämien, und zwar für die Arbeiterinnen, welche recht wenig Deck- blatt verbraud)en. Die Rollerinnen erhalten für ihre Spar- amleit pro 1000 Zigarren 10 Pf., die Wickelmacherinnen 8 Pf. Das Abrippen des Tabaks wird in Elbing als Haus- industrie betrieben. Erwachsene und Kinder schädigen bei dieser ungesunden Beschäftigung für geringen Lohn ihre Gesundhett. Per Arbeiterausschuß, welcher sich aus Arbeiterinnen aller Sonderabteilungen des Betriebs zusammensetzt, lebt mit der Direktrice im besten Einverständnis. Die Arbeite- rinnen behaupten, daß zu dieser Vertretung nur berufen und auserwählt sei, wer am bestenja ja" sagen könne, wodurch sich auch das gute Einvernehmen mit der Direktrice erkläre. Von der Entlohnung abgesehen, haben auch sonst je. 16 die Arbeiterinnen genug Grund zu Beschwerden. Es ist wohl ein Speiseraum vorhanden, allein er reicht bei weitem nicht für alle Arbeiterinnen aus. Das Frühstück wird in der Folge bei der Arbeit eingenommen. Die Firma hat eine Küd)e eingerichtet und eine eigene Köchin dafür angestellt. Für 20 Pf. erhalten die Arbeiterinnen ein Mittagessen, für 15 Pf. Kaffee für die ganze Woche. Die Beschaffenheit der verabfolgten Nahrungsmittel spottet aber meist auch den be- scheidensten Anforderungen. Dazu werden diese den Arbeite- rinnen obendrein oft genug durch Unreinlichkeit verekelt- Schwaben und andere niedliche Tierchen sollen häufig in dem Kaffee schwimmen. Bei dem jämmerlichen Verdienst der Arbeiterinnen liegt es auf der Hand, daß sie sich jedes Vergnügen, jedes Kleidungsstück abhungern müssen. Und doch sind diese Ausgebeuteten nicht für die Organisation zu gewinnen- Wohl begreifen sie ihre entsetzliche Lage, doch die Hoff- nungslosigkeit hat sich derart in ihrer Brust eingenistet, daß sie nicht an eine Besserung derselben zu glauben wagen. Der Direktion ist diese dumpfe Ergebung in ein elendes Los äußerst angenehm, sie sichert ihr willige und billige Arbeits- kräfte, mit denen sie noch gelegentlich in der Öffentlichkeit prunkt. Beim Besuch des Kaisers im vorigen Jahre mußten zum Beispiel die Arbeiterinnen als Muster der Anspruchs- losigkeit im schwarzen Kleide, mit weißer Schürze und Häub- chen Spalier bilden. Dieselbe Firma, die bei allen möglichen Anlässen mit Strafen und Abzügen bei der Hand ist, be- zahlte die bei dieser Schaustellung verlorene Zeit. Die Elbinger Tabakarbeiterinnen sollten endlich die Not- wendigkeit erkennen, sich gegen das Elend zu wehren, dem sie dank der Ausbeutung preisgegeben sind. Statt sich zu Parade- puppen herzugeben, müßten sie sich in einer Kampfesorgani- sation für ihre Interessen zusammenfinden. In ihr würden sie den Mut und auch die Kraft gewinnen, sich bessere Lebensverhältnisse zu schaffen. Eine solche Organisation ist der Deutsche Tabakarbeiterverband. Ihm müssen sich die Tabakarbeiterinnen von Elbing wie auch von Danzig die ebenfalls dringend würdigerer Arbeitsbedingungen bedürfen bis zur letzten anschließen. Der Anschluß an den Verband ist eine Bürgschaft für bessere Tage. W. Kähler. Vom sechsten Kongreß der christlichen Gewerkschaften. Viel Staffage und ein prunkvoller offizieller Aufputz, be- deutend weniger an innerem Gehalt und nutzbringender Ar- beit, das charakterisiert den letzten christlichen Gewerkschafts- kongreß, der am 23. und 24. Juli in Breslau getagt hat. Die deutschen Arbeiter sind gerade nicht gewöhnt, von der Bureaukratie des Kapitalistenstaats bekomplimenttert und be- gönnert zu werden. Dem Kongreß der christlichen Gewerk- schaften wurden aber Höflichkeiten und Begönnerungen in reichem Maße zuteil. Wer gab sich nicht allesdie Ehre", in höchst eigener Person dem Kongreß beizuwohnen oder sich auf ihm vertreten zu lassen! Regierungsräte, simple Räte, Stadträte usw. waren als Vertreter für den Oberprästdenten, den Regierungspräsidenten, den Polizeipräsidenten, für Ober- bürgermeister und Magistrat, für das Konsistorium usw. er- schienen und begrüßten die 71 Delegierten, die laut Angabe 245000 Arbeiter vertraten. Anwesend war selbstverständlich auch der unvermeidliche Professor S o m b a r t, der an jeder Straßenecke des sozialpolittschen und gewerkschaftlichen Lebens sich bemüht, dem Klassenkampf den Stachel auszuziehen und den ungeschlachten Hünen des kämpfenden Proletariats in einen salongemäß frisierten, ethisch parfümierten Reform- parvenu zu verwandeln. Den Clou des offiziellen Schau- gepränges bildete aber die Rede eines leibhaftigen Re- gierungspräsidentcn, desGrafenvonZedlitz-Trützschler. Er feierte die Pflicht der Verwaltungsbeamten,die lebendigen Strömungen in unserem Volksleben selbst kennen zu lernen", eine Pflicht, die gerade in Breslau durch die brutalste be- hördliche Drangsalierung und Niederbüttelung gewerkschaft- lich organisierter Arbeiter die schönste Illustration er- halten hat. Die Reverenzen, welche staatliche, städtische und kirchliche Behörden den christlichen Gewerkschaften erwiesen, stehen im schärfsten Gegensatz zu der Haltung, welche die Vertreter des Klassenstaats und der Kirche gegenüber den Tagungen der reien Gewerkschaften bekunden. Es sei in dieser Beziehung nur an den Gewerkschaftskongreß zu Stuttgart erinnert, auf dessen Tagesordnung Fragen standen, welche Staats- und Regierungsmänner geradezu herausfordern mußten, die lebendigen Strömungen im Volksleben kennen zu lernen". Der Gewerkschaftskongreß zu Stuttgart verhandelte unter anderem über die Hausindustrie, die Arbeitslofenstattstik und Arbeitslosenversicherung, das Koalitionsrecht der Eisenbahner, die Anwendung des Erpressungsparagraphen gegen die Ge- werkschaften, den Zolltarif, das Submissionswesen usw. Wir konstatieren, daß die Vertreter des Klassenstaats den gewerkschaftlich organisierten Arbeitern verschiedener Rich- tungen mit zweierlei Maß und Gewicht messen, wir bedauern es nicht etwa. Es ist im Wesen der kapitalistischen Ord- nung begründet, und die freien Gewerkschaften sind dabei prächtig gediehen. Den hohen und höchsten Freunden der christlichen Ge- werkschaften ist es denn auch um nichts weniger zu tun, als die ausgebeuteten Massen in ihrem stampfe gegen das aus- beutende Kapital tatsächlich zu unterstütze». Umgekehrt, durch ihr wohlwollendes Eiapopeia wähnen sie dengreinenden Lümmel" derbegehrlich" werdenden Arbeiter einzulullen. Es treibt sie im besonderen die Hoffnung das leuchtete aus allen offiziellen Ansprachen bis zu der des Herrn Som- bart hervor, daß die christlichen Gewerkschaften sich viel-