144 Die Gleichheit Nr. 21 zeiungen von der wachsenden Entfremdung zwischen Sozialdemokratie und Gewerkschaftsbewegung und der sicheren Verbürgerlichung der letzteren die verschämte Hoffnung auf eineMauserung" der ersteren aufpflanzt. Sie weiß, daß der Mannheimer Parteitag der einen revolutionären Arbeiterbewegung unzweideutig die Losung zugerufen hat: mehr rüsten, besser rüsten auf der ganzen Linie zum Kampfe gegen die kapitalistische Ordnung. Die neuesten Leistungen des bürgerlichen internationalen Arbeiterschutzes. In den letzten Wochen hat der bürgerliche Arbeiterschuy zwei Haupt- und Staatsaktionen fertig gebracht. Vom 17. bis 26. September tagte in Bern dieInternationale Regierungskonferenz für Arbeiterschuh", die dazu führte, daß zwei Übereinkünfte unterzeichnet wurden: die eine betreffend das Verbot des weißen(gelben) Phosphors in der Zündholz- industrie, von Dänemark , Deutschland , Frankreich , Italien , Luxemburg , den Niederlanden und der Schweiz ; die zweite, betreffend das Verbot der industriellen Nachtarbeit von Frauen, von denselben Staaten, sowie von Belgien , Großbritan- nie», Osterreich-Ungarn , Portugal , Spanien und Schweden . Am Tage, nachdem die internationale Regierungskonferenz in Bern ihre Arbeit vollendet hatte, trat in Genf die vierte Generalversammlung der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz zusammen. Der Vereinigung ge- hören jetzt die Regierungen und eigene Sektionen folgender Länder an: Deutsches Reich , Osterreich , Belgien , Dänemark , Spanien , Vereinigte Staaten von Amerika , Frankreich , Groß- britannien, Ungarn , Italien , Luxemburg , Norwegen , Nieder- lande, Schweden , Schweiz . Auf der Generalversammlung waren im ganzen etwa 90 Regieningsvertreter, Sektions- delegierte und Sachverständige erschienen. Von den Be- schlüssen der Generalversammlung sind die folgenden ganz besonders beachtenswert: Berichte sollen erstattet werden über die Maßnahmen, die in jedem Lande durch Gesetz oder Verordnung zur Sicherung der Durchführung der Arbeiter- schutzgesetzgebung ergriffen worden sind; über Umfang und Art der gewerblichen Kinderarbeit und die bestehenden gesetz- lichen Bestimmungen zum Schutze der gewerblich tätigen Kinder; über die Gefahren bei der Herstellung und der Anwendung der Bleifarben, sowie in der keramischen und polygraphischen In- dustrie; über die Dauer der täglichen Arbeitszeit der er- wachsenen Arbeiter und Angestellten, sowie über die Wir- kungen der bereits durch Gesetz, Verwaltungsmaßnahmen oder die Initiative der Arbeitgeber und Arbeiterorganisationen erzielten Beschränkung des Maximalarbeitstages, insbesondere in bezug auf die Steigerung der Arbeitsleistung der Arbeiter und den Fortschritt der Technik; endlich über die für den Export arbeitenden Hausindustrien, ihre Ausfuhr- und Kon- kurrenzgebiete sowie über die für diese Konkurrenz in Be- tracht kommenden Betriebsformen. Im weiteren sprach sich die Versammlung dafür aus, daß die Nachtarbeit für jugend- liche Arbeiter bis zum 18. Altersjahre im allgemeinen ver- boten sein soll; daß die gesetzliche Festlegung eines Maximal- arbeitstages von hohem Interesse für die Erhaltung und Förderung der physischen und geistigen Kräfte der Arbeiter und Angestellten ist; daß die in der Hausindustrie bereits nachgewiesenen Übelstände ein Eingreifen der Staatsgewalt notwendig machen; daß durch eine Verständigung der Staaten der Grundsatz der Gleichberechtigung der Ausländer und Inländer in bezug aus die Leistungen der Arbeiterverstche- rungen durchgeführt werden kann. Die Ergebnisse dieser beiden internationalen Beratungen haben die bürgerlichen Arbeiterfreunde mit großer Genug- tuung erfüllt.Die Internationale Vereinigung für gesetz- lichen Arbeiterschutz," schreibt einer ihrer berufensten Wort- sichrer, Professor Dr. Francke, in der Sozialen Praxis,darf sich rühmen, zu dieser Tat(dem in Bern vollzogenen Ab- schluß der beiden Übereinkünfte zwischen den Regierungen) nicht nur die nützlichsten Vorarbeiten, sondern auch geradezu' den entscheidenden Anstoß gegeben zu haben.... Auf dem bisher beschrittenen Wege wird die Internationale Vereini- gung weitergehen.... Sie geht an ihre Lösung heran ohne Überstürzung und ohne einseitigen Radikalismus, aber mit jenem Ernst und jenem Eifer, die redlicher Überzeugung, aufrichtiger Arbeiterfreundschast und wissenschaftlicher Sach- lichkeit entspringen." Wir sind die letzten, welche die bürgerlichen Arbeiter- freunde darin stören möchten, nach ihrer Überzeugung für den Ausbau des gesetzlichen Arbeiterschutzes zu wirken. Ja wir erkennen an, daß sie durch die Sammlung des für den Arbeiterschutz in Betracht kommenden Materials und durch die Herausgabe wirklich gediegener Berichte nützlich wirken können. Ganz verfehlt aber ist von den Herren die An- maßung, mit der sie sich brüsten: sie seien vonÜberstürzung" undeinseitigem Radikalismus" frei. Damit wollen sie be- künden, daß sie besser als die Sozialdemokraten seien. In Wahrheit besteht der Unterschied zwischen den sozialdemo- kratischen und den bürgerlichen Sozialpolitikern darin: Die sozialdemokratischen Sozialpolitiker sind sich darüber klar, daß die wirtschaftliche Entwickelung zur Umwandlung der jetzigen kapitalistischen Ausbeutungsivirtschaft in die sozia- listische, für und durch die Gesellschaft betriebene Produktion führen muß, und daß der durch den Druck der Arbeiterbewegung dem Unternehmertum abgerungene Arbeiterschutz die Wege für diese Entwickelung ebnet. Sie sind demnach von der Überzeugung erfüllt, daß durch bessere Arbeiterschutzgesetze die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft erhöht, nicht ver- mindert wird, selbst wenn der Unternehmerprofit darunter leiden sollte, eine Überzeugung, die noch stets durch die Er- fahrung als richtig bestätigt worden ist. Die bürgerlichen Sozialpolitiker dagegen wollen in erster Linie diebürger- liche", das heißt die jetzt herrschende kapitalistische Wirt- schastsordnung aufrecht erhalten. Sie können daher nichts wagen, was dem Unternehmerprofit und der gegen- wärligen Produktionsweise gefährlich werden könnte. Des- halb fragen sie bei jedem Schritt, den sie tun sollen, ob sie nicht etwa mit dem Uuternehmerprofit in Konflikt kommen. Sie untersuchen, berichten, erwägen, zweifeln, deuteln, kurz sie kommen aus dem Wenn und Aber nicht heraus. Selbst wenn sie durch den Druck der Arbeiterorganisationen dazu gelangt sind, eine Arbeiterforderungim allgemeinen" als berechtigt anzuerkennen, kommen sieim besonderen" mit so viel Ausnahmen, daß schließlich doch so gut wie gar kein Fortschritt erreicht wäre, wenn es nach dem Rezept der bürgerlichen Arbeiterfreunde ginge. Dies zeichnet auch die Beschlüsse der Versammlung in Genf aus. Nachdem der SatzVerbot der Nachtarbeit für jugendliche Arbeiter bis zum 18. Altersjahr im allgemeinen" angenommen war, wurde für jugendliche Arbeiter über 14 Jahre die Nachtarbeit gestattet: a. in Fällen höherer Gewalt oder ausnahmsweiser Ver- Hältnisse; b. in Industrien, deren Rohprodukte leicht dem Verderben unterworfen sind, und zur Vermeidung großen Schadens. Hiernach wäre einem findigen Unternehmer stets die Möglichkeit geboten, sobald es Wert für ihn hat, Arbeiter- linder sogar während der Nacht ausbeuten zu können. Zur Forderung von Maßnahmen aber, um endlich mit der Durch- führung eines gesetzlich festgelegten Maximalarbeitstages für alle Arbeiter und mit der Beseitigung der Heimarbeit vor- zugehen, konnten sich die Herren noch immer nicht ent- schließen; sie müssen noch weiter untersuchen nnd erwägen. Vorläufig begnügen sie sich mit Vorschlägen, welche allein die schlimmsten Mißstände zum Beispiel der Heimarbeit kaum berühren. Die Arbeitgeber sollen verpflichtet werden: 1. ein Verzeichnis der von ihnen beschäftigten Heimarbeiter und-arbeiterinnen zu führen und den Behörden auf Verlangen jederzeit vorzulegen; 2. jeder der beschäftigten Personen bei der Auftrags- erteilung einen Zettel mit genauer Angabe des Stück- lohnes auszuhändigen und in den Räumen, wo die Auszahlung des Lohnes stattfindet, den im Geschäft in Gebrauch bestehenden Lohntarif und ein Verzeichnis der Preise für gelieferte Materialien anzuschlagen. Selbst der Beschluß:Die Ausdehnung der Gewerbe- und Fabrikinspektion sowie der sozialen Versicherungen auf die Heimarbeiter anzustteben", ist bei den Herren nichts als ein Spiel mit Worten. Denn die bürgerlichen Parteien ver- sagen stets bei derartigen Anregungen, sofern solche wirklich ernst gemeint sind. Ebenso steht es mit den Übereinkünften der Versammlung in Bern . Sogar ein Mann wie Prof. Dr. Francke schreibt darüber: Mag das zunächst Erreichte, der materielle Inhalt der ersten Verträge, geringfügig erscheinen und für viele der unterzeichnenden Staaten keinen direkten Fort- schritt der nationalen Sozialpolitik be- deuten",... Der gute Herr tröstet sich über diesen Mangel der Ver- ttäge damit, daß jetzt wenigstensder erste Schritt" gemacht sei der schwerste Schritt! Nachdem er aber einmal getan, wird die Entwicklung sich mit naturnotwendiger Folge auf der Bahn weiter vollziehen, genau wie im Rahmen der nationalen Sozialpolitik die Verteilung der sozialen Ver- günstigungen und Rechtsfortschritte von Gruppe zu Gruppe der Bedrängten ausgleichend fortschreitet." Dererste Schritt" ist aber getan wahrlich nicht von wegen der Wenn und Aber der bürgerlichen Arbeiterfreunde, sondern unter dem Drucke der Arbeiterbewegung in den maßgebenden Ländern genau so, wie die wenigen Fort- schritte dernationalen Sozialpolitik" demselben Drucke zu verdanken sind. Demgemäß hängen die weiteren Schritte auf der Bahn zu einem besseren Arbeiterschutz von dem Er- starken der Arbeiterbewegung ab und damit auch von der sozialdemokratischen Sozialpolitik, die mit ihrer wissenschaftlichen Sachlichkeit die nöttge ZieMarheit ver- bindet und deshalb ihren Forderungen den entscheidenden Nachdruck zu geben vermag. Den bürgerlichen Sozial- Politikern aber würde etwas mehr Bescheidenheit gegenüber der Sozialdemokratie recht gut stehen. Hanaua. M. Gustav Hoch . Der Wahlrechtskampf in Österreich . Was ich hier zu sagen habe, sollte eigentlich auf der Mannheimer Frauenkonferenz gesagt werden. Die Ge- nossinnen, welche der Konferenz beiwohnten, wissen, warum ich es dort nicht sagen konnte. Ich folge der Einladung der Genossin Zetkin und sage hier in kurzen Umrissen das, was ich auf der Konferenz weit deutlicher, überzeugender, weil auch ausführlicher hätte sagen können. Die deutschen Genossinnen fanden unsere Haltung in der Wahlrechtsbewegung nicht in Ordnung, und Genossin Zetkin als Referentin über das Frauenstimmrecht sprach davon, daß man in Osterreich das Frauenwahlrechtzurückgestellt" habe. Sie versuchte, alle Gründe, die ein solches Vorgehen begreiflich machen, aber nicht entschuldigen, anzuführen. Nun, ich stimme ganz mit Genossin Zetkin überein, daß sich die sozialdemokratische Politik von solchen Gründen nicht be- einflussen lassen darf. Tatsächlich trifft keines auf Oster- reich zu. Wir hatten nicht Angst vor der Rückständigkeit der Frauen, wir nahmen keine Rücksicht auf eine bürgerliche Partei, weil alles das für uns nicht in Betracht kam. Wir haben auch keine bürgerliche Partei, die schon so weit wäre, für die Frauen das Wahlrecht zu verlangen; die einzige Partei in Osterreich , die außer der Sozialdemokratie eine Werbekraft unter den Frauen besitzt, ist die Christlich-Soziale . Diese Partei verdankt einen großen Teil ihrer Erfolge der Agitation der Frauen. Dennoch hat sie nie ein Hehl dar- aus gemacht, daß sie gegen das Frauenwahlrecht ist, und die christlich-sozialen Frauen sind damit zufrieden. Sollte es anders werden, uns wird es recht sein. Die bürgerlichen Frauen Wiens sind für das Frauenwahlrecht, sie sind ehr- lich und wahrhaftig dafür, nicht für einDamenwahl- recht", sondern für das allgemeine, gleiche und direkte Wahl- recht für Männer und Frauen. Diese bürgerlichen Frauen Wiens haben über unsere Haltung so geurteilt, wie die deutschen Genossinnen durch Genossin Zeckin und Genossen Bebel. Wir haben uns in einigen Versammlungen darüber auseinandergesetzt, und voll Anerkennung und rückhaltloser Bewunderung haben die Frauenrechtlerinnen Wiens des Genossen Bebels als konsequenten Vorkämpfers für die Rechte der Frauen gedacht. Aber so nahe diese Frauen auch der Wahlrechtsbewegung standen, Verständnis für unsere Haltung konnten sie doch nicht aufbringen.Das Frauen- st immrecht auf alle Fälle", war ihre Meinung. Was sie zur Propaganda für diese Forderung tun konnten, haben sie gemacht, und sie haben es nicht schlecht gemacht. Und doch verlief ihre ganze Bewegung eindruckslos, weil aller Augen auf die Wahlrechtsbewegung der Sozialdemokraten gerichtet waren. Warum wir aber das Frauenwahlrecht nicht in den Vordergrund gerückt haben? Genossinnen! Jede einzelne von uns hätte es als Verbrechen empfunden, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Regierung durch irgend etwas von dem Kampfe ums Wahlrecht der Männer abzulenken, sei es auch durch die uns allen am Herzen liegende Forderung nach dem Frauenwahlrecht. Nein, Ge- nossinnen, wir alle wußten, denn wir hatten den Willen dazu, dieser Kampf ums gleiche Recht darf nur mit einem Siege enden. Und hätte es gegolten, das Äußerste zu wagen, die Arbeiter waren dazu entschlossen. Und weil es so stand, mußte alles auf diesen einen Punkt konzentriert werden. Nie und nirgends hat die österreichische sozial- demokratische Partei beschloffen, das Frauenwahlrecht zurückzustellen", die Genossinnen haben aber in einem geschichtlich ewig denkwürdigen Moment erklärt, in diesem Wahlrechtskamps mit allen Kräften mitzuhelfen, daß die Kurienschande" beseitigt werde, daß Osterreich endlich das gleiche politische Recht für die Männer zur Tatfache mache. Die Genossinnen haben weiter unter enthusiastischer Zu- stimmung des Parteitags erklärt, daß sie die Überzeugung haben, die von politischer Ungleichheit befreiten Männer werden die entschlossensten Kämpfer für die gleichen politischen Rechte der Frauen werden. Grundsätzlich fordem wir ja das Wahlrecht für alle Staatsangehörigen vom 21. Lebensjahr an für beide Geschlechter, wir ver- langen das Proportionalwahlrecht, und doch haben wir in dem entscheidenden Wahlrechtskampf auch davon nicht gesprochen. Es mußte eben allen Machtfaktoren in Öfter- reich eindringlichst eingeschärft werden, daß es uns Ernst ist, bis ans Ende zu gehen, nicht mehr ohne vollen Er- folg den Kampf zu beenden. Daher ließen wir alles, was gegenwärtig keine Aussicht auf Erfolg hatte, unausgesprochen. Genossin Zetkin hat zwar gemeint, wir hätten das Frauen- Wahlrecht fordern sollen, später wäre immer noch Zeit ge- wesen, es zurückzuziehen. Das wäre direkt eine Gefahr ge- wesen. Warum sollten wir Zweifel an dem Ernst unseres Kampfes auflommen lassen? Das Frauenwahlrecht aber hätte niemand ernst genommen. Sollten wir den Anschein erwecken, daß wir schließlich auch am allgemeinen gleichen Wahlrecht der Männer werden herummäkeln lassen? Und an Lust dazu hat es wahrhaftig nicht gefehlt. Die Nutz- nießer des Privilegienwahlrechts haben heiß genug um ihr Privileg gekämpft. Durch den konsequenten, jahrelangen KampfderArb eiter-Zeitung", unseres Zentralorgans, aber waren schließlich alle Kreise der Bevöckerung von der Erkenntnis durchdrungen worden, daß das allgemeine gleiche Wahlrecht der einzige Ausweg aus den schweren Wirren des österreichischen Staates ist. Auf der Frauenkonferenz wäre es mir gewiß gelungen, diese Tatsachen den Genossinnen lebendig darzustellen und ihnen etwas von der tiefinnersten Begeisterung mitzuteilen, die uns alle beseelte. Vielleicht hätte ich es auch vermocht, den deutschen Genossinnen den Stolz verständlich zu machen, den die österreichischen Genossinnen auf ihre Haltung im Wahlrechtskampfe empfinden. Keine von uns hätte es in jenen ernsten schweren Tagen vom November 1905 bis Februar 1906 am 28. Februar d. I. wurde von der Re- gierung Gautsch dem Parlament das Gesetz auf Einführung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts vorgelegt vermocht,iue Aufmerksamkeit auf etwas anderes zu lenken, als auf das gleiche Recht der Männer. Wer unsere Wahlrechtskämpfe von 1893 an verfolgt hat, muß dies be- greiflich finden. Zahllose Verwundungen, Jahre von Kerker und Gefängnis waren die Begleiterscheinungen unserer Wahlrechtskämpfe von 1893 an. Mit der V. Kurie 1896 wurde dieser Kampf abgeschlossen. 72 Mandate von 42S hatte man für die Arbeiterschaft ganz Österreichs gnädigst bewilligt. Ein Schandwahlrecht, eingerichtet und zuge- schnitten, den Willen der Arbeiterschaft nicht zum Ausdruck kommen zu lassen. Zwei Wahltage in der V. Kurie haben wir mitgemacht, den 8. März 1897 und den 3. Jänner 1901. Und an diesem 3. Jänner da gelobten die Arbeiter Oster-