Nr. 21
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Die Gleichheit
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wegungen nicht so große Massen von Arbeitern und Ar- leinzuräumende Zimmer steht zu seiner alleinigen Verfügung,| Männer geboren war, erwiesen die Ausführungen des Abbeiterinnen beteiligt sind. In Augsburg und Elms- muß ein nach außen gehendes Fenster haben und mit geordneten Hruby. Er erklärte, es sei merkwürdig, daß man horn, in Werdau , Schmölln , in der Wirkwaren- Kleiderschrank und Kommode versehen sein. Dem Mädchen mit Einführung des allgemeinen Wahlrechtes auf der einen branche des Erzgebirges, in Pößneck , Sagan, ist eine Nachtruhe von mindestens acht aufeinanderfolgen- Seite einen bedeutenden Schritt nach vorwärts machen wolle, Braunschweig , im Elsaß usw., überall tatkräftige, meist den Stunden sowie ferner je eine Stunde zum Einnehmen während auf der anderen Seite das Wahlrecht jenen Frauen erfolgreiche Vorstöße gegen das Unternehmertum um Lohn- der Mittag- und Abend- und je eine halbe Stunde zum entzogen werde, die es bisher in den Reichsrat, in den verbesserungen und um den Zehnstundentag. Der Vorstand Ginnehmen der Frühstücks- und Vespermahlzeiten zu ge- Landtag sowie in die Gemeindeverwaltung besessen hätten. des Textilarbeiterverbandes hat ein Verzeichnis aller redne- währen. Die Arbeitszeit darf zwölf Stunden nicht über- Unsere Leserinnen wissen, daß das die Großgrundbesize= risch- agitatorisch tätigen Verbandsmitglieder herausgegeben, schreiten, in der Regel nicht vor 7 beginnen und nicht nach rinnen beziehungsweise bestimmte Steuerzahlerinnen sind. das die Agitation sicherlich fördern wird. Auch der 9 Uhr stattfinden. Daß das Wahlrecht den Millionen proletarischer Frauen ge= christliche Verband der Zertilarbeiter hat, wie Mädchen unter 18 Jahren ist mindestens alle 14 Tage bührt, die sich als Arbeiterinnen und Mütter um Gesellschaft das seine kürzlich abgehaltene Generalversammlung zeigte, am Sonntag für die Zeit von 2 bis 10 Uhr nachmittags, und Staat verdient machen, dafür fehlte dem Wortführer verhältnismäßig gut an Mitgliedern zugenommen. Er zählte Mädchen über 18 Jahren alle 14 Tage am Sonntag für der befizenden Frauen das Verständnis. An reaktionärer 33 598 Mitglieder gegen 23 037 im Vorjahr. Zu den be- die Beit von 3 Uhr nachmittags ab freie Zeit zu gewähren, Gesinnung wurde der Herr noch durch den Abgeordneten reits angestellten 16 befoldeten Beamten wird sich eine weib- und der Hausschlüssel ist dem Mädchen einzuhändigen. Jede Kaiser übertrumpft. Er wollte nur Frauen das Wahlrecht liche Kraft gesellen, welche die Agitation unter den Arbeite- Woche ist dem Mädchen ein freier Nachmittag von zubilligen, die ein Gewerbe betreiben oder einem landwirtrinnen betreiben soll. Der Beschluß sei vielen unserer Ge- mindestens vier aufeinanderfolgenden, vor 8 Uhr abends schaftlichen Grundbesitz vorstehen. Genosse Dr. Adler verwerkschaften zur Nachahmung empfohlen. liegenden Stunden für seine persönlichen Einkäufe oder Ar- trat diesen reaktionären Vorstößen gegenüber die Forderung beiten zu gewähren." des allgemeinen Frauenwahlrechtes. Er sagte, in der Frage des Frauenwahlrechtes stehe die Partei auf dem prinzipiellen Standpunkt, daß der Frau unbedingt das gleiche politische Wahlrecht wie dem Manne gebührt. Er gebe sich aber teiner Täuschung darüber hin, daß der Antrag, das Wahlrecht auf die Frauen auszudehnen, hier sehr wenige Stimmen Dem Mädchen steht außerdem das Recht frei, finden würde, und daß es aussichtslos wäre, dafür heute jederzeit den Dienst zu verlassen. Doch ist es verpflichtet, einen prinzipiellen Kampf zu führen. Selbstverständlich einen Schadenersatz von 3 Mt. zu zahlen, falls kein Grund werde er für den Antrag Choc stimmen. Merkwürdig anvorliegt, der es nach dem Nachstehenden berechtigt, den Ver- gemutet habe aber der Antrag Hruby und insbesondere trag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufzuheben. seine Ergänzung und Begründung durch den Abgeordneten Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fann die Kaiser. Man habe sehr viel zarte Empfindung dafür, daß Herrschaft den Vertrag nur in folgenden Fällen aufheben: einer sehr kleinen Anzahl von Frauen ein sehr verdünntes 1. Wenn das Gesinde eines Diebstahls, einer Unter- Wahlrecht heute zukommt, das ihnen genommen werden soll, schlagung, eines Betrugs oder eines unsittlichen Lebens- und jenes Vorrecht wolle man jenen Frauen konservieren. wandels sich schuldig macht. Man vergesse aber an die Hunderttausende von Frauen, welche selbständig erwerbende Arbeiterinnen sind, zu denken. Die gestellten Anträge haben mehr den Anschein einer freisinnigen Auffassung, als daß sie eine solche wirklich betätigen.
Der Fabrikarbeiterverband veranstaltete unter den Glühstrumpfarbeiterinnen eine energische Agitation, um eine einheitliche Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erzielen. In dieser Industrie, die in den letzten Jahren stark emporblühte, werden allein in Berlin schäzungsweise 3000 Arbeiterinnen beschäftigt. Es steht also ein ergiebiges Agitationsfeld offen.
Im Buchbindergewerbe sind nach den großen Kämpfen in Berlin , Stuttgart und Leipzig nun Lohnbewegungen in vielen anderen Orten im Gange, so in München , Nürnberg , Hannover und Pforzheim . Soweit diese Bewegungen ihren Abschluß gefunden haben, sind sie leider nicht von besonderem Erfolg begünstigt gewesen.
Die Buchdrucker haben ihre Tarifverhandlungen abgeschlossen. Die Minimallöhne find um etwa 10( statt der geforderten 15) Prozent erhöht worden, die geheischte Verkürzung der Arbeitszeit lehnten die Prinzipale ab, sie gestanden nur für den Sonnabend einen um eine halbe Stunde früheren Arbeitsschluß zu.
Der Vertrag soll auf unbestimmte Zeit gelten, und es soll jedem Teil jederzeit freistehen, den Vertrag spätestens am 15. jeden Monats zum 1. des folgenden Monats( oder spätestens sechs Wochen vor dem Quartals ersten zum Quartalsersten) zu kündigen.
2. Wenn es trotz wiederholter Ermahnung ohne Grund sich beharrlich weigert, den Dienstverpflichtungen nachzutommen.
3. Wenn es mit Feuer und Licht trotz Verwarnung wiederholt unvorsichtig umgeht.
Ein großer Erfolg russischer Arbeiterinnen darf zum Schlusse nicht unerwähnt bleiben. In Odessa haben 1600 Arbeiterinnen durch einmütigen Ausstand einen vollen 4. Wenn es Tätlichkeiten oder grober Beleidigungen gegen Sieg errungen. Dort besteht eine große Korfindustrie, die die Herrschaft oder deren Familienmitglieder sich schuldig vorwiegend Arbeiterinnen beschäftigt. Die Arbeiterinnen macht. verlangten nun eine Erhöhung der sehr niedrigen Löhne, 5. Wenn es auf länger als die Kündigungsfrist durch Verkürzung der Arbeitszeit, Abschaffung der Strafabzüge Krankheit, Freiheitsstrafe oder andere Gründe zur Ausübung und Beseitigung verschiedener anderer Mißstände. Nach des Dienstes unfähig wird. sechswöchigem Streit, in dem jugendliche Mädchen neben Greifinnen treu zur Fahne hielten, wurde der Sieg errungen. Das gab einen Anstoß zur Gründung einer Gewerkschaft und eines Gewerkschaftsblattes. überall Kampf und Erfolg! Es ist eine Lust zu leben in dieser kampfes frohen Zeit des Klassenbewußten Proletariats!
Notizenteil.
Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann das Gesinde aus folgenden Gründen den Vertrag aufheben: 1. Wenn die Dienstherrschaft, deren Angestellte oder deren Familienmitglieder sich Tätlichkeiten oder Ghrverlegungen gegen das Gesinde oder Mitglieder ihrer Familie zuschulden #kommen läßt.
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Die jährliche Demonstration des holländischen Proletariats für das allgemeine Wahlrecht hat am 16. September in Amsterdam stattgefunden. Die Demonstration ist die größte politische Kundgebung für das allgemeine Wahlrecht, die Holland je gesehen, und hat einen tiefen Eindruck hinterlassen. Aus allen Teilen der Provinz waren Teilnehmer erschienen. Mehr als 700 Vereine hatten Abgeordnete entsandt, die 1100 an der Zahl- insgesamt 60000 Arbeiter vertraten. Nachmittags 1 Uhr fand auf dem in größerer Entfernung von Amsterdam liegenden Terrain Dud Rosenburgh" ein Meeting statt, dem. 15 000 Personen beiwohnten. Über die Bedeutung des Tages sprachen die Genossen von Zutphen , Spietmann, Bergmeyer, Gorter, Tylof, Gerhard, Troelstra , Mendel3, van Hinte , Eichelsheim, Genossin Ro land- Holst sowie die Frauenrechtlerin Frau Haves, welche besonderen Nachdruck auf die Forderung des Frauenwahlrechtes legte. Nach Beendigung des Meetings, welches tros eines Regenschauers großartig verlief, veranstalteten die 3. Wenn die Herrschaft dem Gesinde den Barlohn nicht Demonstranten unter flingendem Spiele einen Umzug durch in bar oder nicht voll auszahlt oder über die Verfallzeit Amsterdam , an dem unter anderen 65 Vertreter der Verbände hinaus vorenthält oder anständigen Unterhalt verweigert. der Marinesoldaten und-matrosen in Uniform teilnahmen. 4. Wenn durch die Fortsetzung des Vertrags die Gesund- Der Zug, in welchem über 400 Fahnen und Banner mit heit, die Sittlichkeit oder der gute Ruf des Gesindes be- Inschriften getragen wurden, wurde auf seinem Wege von droht wird. Tausenden begrüßt.
2. Wenn die Herrschaft das Gesinde zu Handlungen verleitet oder zu verleiten sucht, welche wider die Gefeße oder die guten Sitten laufen, oder das Gesinde vor solchen Zumutungen anderer, die zur Familie gehören oder im Hause
Frauenarbeit auf dem Gebiet der Jndustrie, des Handels- regelmäßig Zutritt haben, nicht schüßen kann oder will.
und Verkehrswesens.
Die zugunsten der Herrschaft unter Nr. 1 bis 4 sowie die zugunsten des Gesindes unter Nr. 1 bis 3 aufgeführten Gründe müssen spätestens innerhalb einer Woche geltend ge= macht sein, nachdem sie zur Kenntnis des zur Aufhebung iſt ſoeben erschienen: Berechtigten gekommen sind.
Die Kinderarbeit und ihre Bekämpfung.
Eine weitere Zunahme der Induſtriearbeiterinnen weisen die Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten für 1904 aus. In diesem Jahre waren der Gewerbeaufsicht im Deutschen Reiche unterstellt 215 279 Fabriken und Werk stätten. In diesen Betrieben waren beschäftigt 4100 Mädchen unter 14 Jahren, 127 484 Mädchen zwischen 14 bis 16 Jahren, 379 179 Arbeiterinnen von 16 bis 21 Jahren, 608 929 Arbeiterinnen über 21 Jahren, im ganzen 1119 692 weibliche Arbeitskräfte, also über eine Million. Von einzelnen Industrien, in denen die Frauenarbeit besonders Die Parteien vereinbaren ferner: Für diesen Vertrag dominiert, führen wir an: In der Textilindustrie und für etwaige Streitigkeiten aus demselben sollen neben waren beschäftigt 377 773 Arbeiterinnen über 16 Jahre, den Bestimmungen dieses Vertrags selbst lediglich die Vor44 296 zwischen 14 und 16 Jahren, 1701 Mädchen unter schriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Dienstver14 Jahren. Die entsprechenden Zahlen sind für die Papier- trag insbesondere auch da zur Anwendung gelangen, wo sie industrie: 49116, 7532, 187; 3igarrenbranche: von den Vorschriften der Gesindeordnung abweichen. Die 75 759, 9880, 367; Bekleidungs- und Reinigungs- Vorschriften der Gesindeordnung gelten für dies Vertragsgewerbe: 82453, 10324, 244; Kleider- und Wäsche- verhältnis nicht. Der( Dienstherr) erklärt ausdrücklich, daß tonfettion: 91377, 19 030, 475. Es sei ausdrücklich ver- er auf ein etwa ihm zustehendes Recht, Bestrafung wegen merkt, daß die in nichtinspektionspflichtigen Betrieben be- Verlegung des Vertrags anzutragen, verzichtet. Ebenso anschäftigten gewerblichen Arbeiterinnen, ebenso die vielen Heim- erkennt er, daß ihm kein Recht auf die Stellung eines Anarbeiterinnen in den vorstehenden Zahlen nicht mit inbegriffen trags auf zurückführung oder Zuführung des Gesindes zum fasserin die Kinderarbeit als Begleiterscheinung der kapitaIn einer kurzen historischen Einleitung bespricht die Verfind. Immerhin sind sie groß genug, um zu zeigen, wie wichtig Dienst zusteht. der weitere Ausbau des gesetzlichen Arbeiterinnenschutzes und die gewerkschaftliche Organisierung der Arbeiterinnen ist
Dienstbotenfrage.
Ein Dienstvertrag zum Schutze der Dienstmädchen. Auf Veranlassung der Berliner Genossinnen hat Genosse Stadthagen einen Dienstvertrag ausgearbeitet, der geeignet ist, die Interessen der Dienenden soweit zu schüßen, als sie angesichts ihrer rechtlichen Ausnahmestellung gewahrt wer den können. Alle Organisationen von Dienenden sollten ihren Mitgliedern empfehlen, nur auf Grund dieses Vertrags ein Dienstverhältnis einzugehen. Wir lassen den Vertrag im Wortlaut folgen:
Gesindevertrag.
Zwischen( Herrschaft) und( Mädchen)
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Von
Räte Duncker.
Serausgegeben von der Redaktion der„ Gleichheit", Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie aus dem listischen Wirtschaftsweise und anschließend daran die KinderVertragsverhältnis ist nach Aufhebung desselben das Amts- schußgesetzgebung in Deutschland bis 1891, die Erhebungen gericht zuständig. Keine von beiden Parteien ist verpflichtet, von 1898 und endlich das Kinderschutzgesetz von 1903. In vor Beschreitung des Rechtsweges sich an die Polizeibehörde zu wenden. Entstehen während des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien Streitigkeiten, so sind diese von einem Schiedsgericht zu entscheiden, das aus drei Mitgliedern des Vereins für die Interessen der Hausangestellten besteht.
Frauenstimmrecht.
einem Schlußkapitel wird der bisherige Erfolg des Kinderschußgeseges beurteilt und ein vortrefflicher Ausblick auf Kinderarbeit und Kindererziehung, wie beides sein sollte, gegeben. Im Anhang findet die Leserin das Gesetz selbst und ein Verzeichnis derjenigen Werkstätten, in deren Betrieb Kinder nicht beschäftigt werden dürfen. Schließlich ist auch die Bekanntmachung hinzugefügt betreffend Ausnahmen von dem Verbot der Beschäftigung eigener Rinder unter 10 Jahren. Das Büchlein sollte in keinem Arbeiterhaushalt fehlen;
Das Frauenwahlrecht vor dem österreichischen Wahlreformansschußt. In dem Ausschuß des österreichischen fede Mutter muß Kenntnis haben von dem derzeitigen Stand Reichsrats, welcher die Frage der Wahlreform behandelt, der Kinderschutzgesetzgebung in Deutschland , damit sie der wurde neulich auch über das Frauenwahlrecht debattiert. Ausbeutung ihrer eigenen Kinder zielbewußt entgegentreten, Der Abgeordnete Choc beantragte, auch den Frauen das sie mildern und womöglich hindern kann. wird unter ausdrücklicher Genehmigung des Vaters( der allgemeine Wahlrecht zu geben. Der Abgeordnete Hruby Mutter, des Vormundes) der Minderjährigen... dagegen forderte das Wahlrecht nur für den weiblichen folgender Vertrag geschlossen: Geldbeutel. Er beantragte das Wahlrecht für alle ſelbEs tritt die... vom 1. April 1907 ab als Dienstmädchen ständigen Frauen, die ein Einkommen von mindestens 1000 ( Köchin, Stubenmädchen) bei dem... in Stellung. As Ent: Kronen haben, sowie für alle Frauen, die selbständig ein Geschädigung wird vereinbart: Freie Wohnung, freie Kost werbe oder eine Landwirtschaft betreiben. Daß der Antrag und ein wöchentlich( monatlich) am Ende jeder Woche( jeden nur ein Vorrecht für den Besitz schaffen sollte und aus Haß Monats) zahlbarer Barlohn von Das dem Mädchen gegen die Einführung des allgemeinen Wahlrechtes für die
Der Preis der Broschüre ist auf 40 Pf. festgesetzt. Für die Abonnenten der„ Gleichheit", die sich zum gemeinsamen Bezug vereinigen, ist ein wesentlich niedrigerer Eintaufspreis festgesetzt.
Bestellungen nehmen entgegen alle Vertrauenspersonen, Ottilie Baader , Berlin S 53, Blücher- Straße 49, Sof II und die Expedition der„ Gleichheit" in Stuttgart , FurtbachStraße 12.