186 Die Gleichheit Nr. 26 Versicherung unterstehen, ebenso durchgehends wie die qe werblichen Arbeiter der Krankenversicherung zu unter» stellen. Es liegt nicht der geringste sachliche Grund gege» die Verwirklichung der Forderung vor. Die angebliche Ver- schiedenartigkeit der einschlägigen Verhältnisse m dem„geeinten" Deutschen Reiche darf insbesondere kein Grund sein, die notivendige einheitliche Regelung zu unterlassen. Auch um die Zersplitterung der Krankenversicherung einzuschränken, ist es nötig, die Dienstboten demselben Gesetz zu unterstellen und denselben Kassen zuzuführen wie die gewerblichen Arberter Unlängst verlautete, daß das Reichsamt des Innern „eine gleichmäßige Regelung der Vorschriften über die Krankenversicherung der Dienstboten" vorbereite. Damit würde das Reichsamt nur der Anregung nachkommen, die der Reichstag bei der Beratung der letzten Novelle zum Krankenversicherungsgesetz durch eine Resolution gegeben hat. Dieser Anregung entsprechend hat das Neichsamt schon Ende 1903 Erhebungen über die Krankenversicherung der Dienst- boten im Deutschen Reich angestellt. Im vorigen Jahre hat sich eine Kommission von Beamten des Reiches»ach verschiedenen Städten begeben, um die vorhandenen diesbezüglichen Einrichtungen(Dienstbotenkrankenkassen usw.) kennen zu lernen. Seitdem hat nichts weiter ver- lautet auch nur von vorbereitenden Schritten, den kranken Dien st boten ein ig er maßen ausreichende Fürsorge zu sichern. Ein Beweis dafür, in welchem Tempo die Sozialreform marschiert. Benutzen wir daher jede Gelegenheit, für die nötigen Reformen gegen die Herr- schenken Klassen zu kämpfen. Fr. Kleeis-Wurzen. Weihnachten— Sonnenwendfest! Von Äanna Dorsch-Lugano. Solange die Menschheit besteht, hat es Religionen ge- geben. Religiöse Vorstellungen und religiöse Kulte lassen sich in ihren ältesten Spuren zurückführen bis in jene fernen Zeitepochen, da das menschliche Geschlecht sich aus dem Zu- stand völliger Tierheit zu einer höheren Daseinsstufe herauf- gearbeitet hatte. Wir finden die ersten Anfänge von Religion unter der Form von Furcht und Scheu vor solchen Natur- kräften, welche den Menschen als etwas Gewaltiges, sie Be- drohendes und von ihnen nicht Verstandenes gegenüber- traten,— andererseits als Verehrung, die man solchen Naturerscheinungen entgegenbrachte, die dem Menschen- geschlecht Nutzen, Heil und Segen zu spenden pflegten. Von jeher hat es auch Menschen gegeben, welche er- kannten, daß sie in der Religion ein Mittel hatten, ihre Nebenmenschen zu beeinflussen; und von ihnen wurde sehr bald diese eigentümliche, sich in Furcht oder in Verehrung ausdrückende Erscheinung in der Menschheit, die wir als „Religion" bezeichnen, zu bestimmten Zwecken absichtsvoll benutzt. Der Priester nahm das religiöse Leben der Menschheil in die Hand, brachte ein System hinein und bildete es aus. Zunächst geschah dies zum Heile unseres Geschlechtes. Die Priester, von produktiver Arbeit befreit, waren durch viele Jahrhunderte die Träger der Wissenschaft. Sie waren die ersten Asttonomen, die ersten Naturforscher, die ersten Arzte. So war es natürlich, daß alles, was Fortentwick- lung, Weiterstreben, Bildung und Kultur heißt, jahrhunderte- lang mit der Religion verknüpft blieb. Unter dem Schleier tiefsinniger religiöser Mythen hat sich schon bald die mehr oder minder primitive Erklärung von Naturerscheinungen verborgen und die Verehrung derselben, gemäß dem kind- lichen Standpunkt der früheren Zeiten. Gewisse Erkennt- nisse und heilsame Gebräuche hätten in dunkler Vorzeit gar keinen anderen Weg gehabt, sich zu erhalten und von einer Generation zur anderen fortzupflanzen, hätte man sie nicht an religiöse Feierlichkeiten gebunden und einen Kultus(einen Gottesdienst) aus ihnen gemacht. So war es zum Beispiel mit dem Feuer. In ihrem primitivsten Zustand hat die Menschheit natürlich nichts ge- wüßt von der Kunst, Feuer zu entzünden; wahrscheinlich ist dieselbe aber schon in sehr frühen Zeitläuften bekannt ge- worden. Man war sich bald über den Wert dieser Er- findung klar; tatsächlich ist es ja erst durch das Feuer den Menschen möglich geworden, höhere Kulturstufen zu er- klimmen. Daher umflocht man das Feuer mit einem Kranz von religiösen Mythen und knüpfte daran eine Anzahl von religiösen Gebräuchen, die sich zu bestimmten Zeiten und Stunde», unter Beistand und Leitung von Priestern und unter strenger Befolgung der dafür vorgeschriebenen Zeremonien wiederholten. Indem also nnter der Begleitung und dem Deckmantel religiöser Festlichkeiten die Funktion des Feuerentzündens immer von neuem dem Volke vorgeführt wurde, vererbte sich die wichtige Kunst von einer Generation zur anderen. Wir finden den Feuerkultus fast bei allen Nationen, deren Urgeschichte schon einer Erforschung unterzogen worden ist. Ihm zugrunde liegt der noch bedeutend ältere Sonnen- dienst, dessen Spuren bis in vorgeschichtliche Zeiten zurück- gehen. Die Sonne, der Urquell alles Lichtes und aller Wärme— die Sonne, der der Mensch das Leben und das tägliche Brot, die Frucht des Feldes verdankt, ohne die über- Haupt kein Dasein sich denken läßt— diese Sonne spielt eine Hauptrolle in der Religions- und Götterlehre des Menschengeschlechtes. In den uralten Religionsbüchern des Jndervolkes, den„Beden", wird sie sogar der„himmlische Vater" genannt, ebenso in Ägypten , wo man sie unter dem Namen„Ra" als Erzeuger des Weltalls und Schöpfer aller Dinge verehrte. Und wenn nach und nach eine gläubige Heioenwelt ihren„Himmel" mit tausend Gottheiten bevölkerte, so war es doch der Sonnengott und sein Kult, der sie alle überragte und sie gleichsam in sich begriff. Ihm zu Ehret fang man Hymnen und Lieder, zu semem Preise brachte man Opfer und feierte Feste. Als dann das Christentum, diese Religion, die sich aus Bestandteilen und Lehren der verschiedensten anderer Religionen sehr zcitgeniäß aufgebaut hatte, sich zu verbreiten begann und auf seinem Zuge durch die Welt zu den manmg- sachsten Nationen kam, da tat es sehr klug daran, daß es den tief im Völlerleben eingewurzelten Sonnenkultus nicht "infach ignorierte, sondern, während es ihn einerseits be- kämpfte doch anderseits gleichwohl an seine Formen an- knüpfte. Wir finden im Christentum noch jetzt sehr vielfache Anklänge an diesen Sonnendienst, sowohl in Bezeichnungen und Bildern, als auch in Gebräuchen und in Festen. Man könnte hier unendlich vieles erwähnen, was uns die inter essantesten Aufschlüsse über die Zusammenhänge der Religions - formen untereinander zu geben vermag, doch können wir aus Mangel an Raum hier allein auf das Weihnachtsfest eingehen. Mit diesem Feste, das wohl das Lieblingsfest der Christen- heit genannt werden kann, knüpfte die christliche Lehre nur an einen Gebrauch an, den sie fast bei allen Völkern der Erde vorfand, nämlich um die Zeit der Wintersonnenwende (21. Dezember), die Wiederkehr der Sonne, das Wachsen des Lichtes mit Jubelseiern zu begehen. Das taten schon die alten Inder, wie uns die„Veden" erzählen: sie feierten in diesen Tagen die Geburt der Sonne und des Feuers. Auf Bergeshöhen wurde von Priesterhand vor den Augen einer andächtigen Menge durch Aneinanderreihen zweier Holz- stäbchen ein Feuerfunke entzündet und durch Lufthauch (Wind) zu heller Glut entfacht. Die Sonne, der„himm- tische Vater", und das gekreuzte Holzstäbchen, gleichsam die Mutter, ließen den Sohn, den Feuerfunken, entstehen unter dem Beistand des Windes, des Hauches, dessen Bezeichnung das gleiche Wort war wie für„Geist". Der himmlische Vater, die irdische Mutter, der heilige Hauch oder Geist, die Geburt eines Sohnes, der dann als Rauch wieder zum Himmel emporsteigt.— haben wir da nicht ganz deutliche Anklänge an die Dreieinigkeit der Christen- heit und an die Geburt des„Gottessohnes" am Weihnachts - abend?— Auch bei den Römern wurde am 25. Dezember die Geburt des Sonnengottes gefeiert, und man ttug dort den neugeborenen Gott im Bilde, in einer Krippe(Korb oder Wiege) liegend, in feierlicher Prozession umher unter dem Ruf:„Ein Gott ist uns geboren!" Die nordischen germanischen Stämme feierten ebenfalls das Fest der Wintersonnenwende schon lange, bevor ihnen das Christentum verkündet worden war. Sie nannten es Julfest, das Fest der wiederkehrenden Sonne. Jul be- deutet Rad, und unter dem Bilde eines rollenden Rades ist schon früh die Sonne dargestellt worden. Das nordische Julfest galt dem Sonnengott Freyr und seiner Gemahlin Freya , welche um diese Zeit des Jahres wieder ihren Auf- stieg begannen, um neues Licht und Leben in die schlafende, winterliche Welt zu bringen. Die Sonne erwachte wieder! Das Licht ward geboren! Noch jetzt heißt das Weihnachtsfest in Skandinavien Julfest, noch jetzt brennen dort die heiligen Julfeuer auf den Bergen, so wie sie früher am Julabend auch in Westfalen , im Sachsenlande und in anderen deutschen Gegenden von den Höhenzügen leuchteten. Überall Anklänge an altheidnische Gebräuche, an den Kultus der Sonne. In England entzündet man heute noch am Weihnachts - abend den großen, mächtigen Holzblock, Weihnachtsblock, im offenen Kamin,— auch noch ein Überrest des alten Jul- feuers. In Deutschland finden wir Anklänge daran im Weihnachtsbaum, in der Tanne mit den zahllosen Lichtern. Die christliche Kirche, welche an den tief eingewurzelten An- schauungen und Gebräuchen gar nicht achtlos vorübergehen konnte, verchristlichte und verkirchlichle sie sozusagen, um auf diese Art das Eindringen ihrer Lehren in das Volks- leben zu erleichtern und sich selbst die Wege zu ebnen. Wenn sie den neugeborenen Gottessohn„das Licht, das in der Finsternis erscheint", nannte, so griff sie damit nur zurück auf den Sonnengott der alten Heidenwelt, der in der finstersten, winterlichsten Zeit des Jahres neu geboren wurde, und seinen segensvollen Heldenlauf zum Heil und zum Gedeihen einer ganzen Welt aufs neue begann. --- Wir, die wir den Zusammenhang aller Dinge zu erforschen lernen und zu verstehen suchen, wir wissen heute, daß auch die christliche Religionslehre nur eine von den vielen wechselnden Formen ist, die für die Menschheit zur gegebenen Zeit nützlich und kulturfördernd waren,— die aber, nachdem sie ihre Aufgabe erfüllt und sich über- lebt haben, abgestreift werden müssen von allen denen, welche sich nicht durch starres, veraltetes Dogmenwesen hemmen lassen wollen in der freien Fortenttvickluug des Menschengeistes. Wir lehnen die bindende Form überall ab und bekennen uns zu den tiefen Ideen und Naturwahr- heiten, die allen religiösen Mythen und Gebräuchen ursprünglich zugrunde liegen, aber leider vielfach von ihnen überwuchert und fast unkenntlich gemacht worden sind. Die Finsternis soll vergehen, und das Licht soll wachsen, soll stark und mächtig werden in allen Herzen, auf allen Gebieten! Das ist unser Weihnachtswunsch. Untt nicht nur ein Wunsch! Sondern wir wissen, daß das Licht wachsen muß, daß es die Finsternis besiegen wird, daß das Leben emporsteigt allerorten. Fesseln sprengend und Ketten zerbrechend, befreiend und beglückend. Wir sind des in guter Zuversicht. Das ist unsere Weihnachtsfeier! Heil uns, wenn wir Kinder des wachsenden Lichtes, Menschen der strebenden Weiterentwicklung sind—— Heil uns! Frauen in der Gemeindeverwaltung. Der badische Landtag beschloß in seiner letzten Session 1905/06 auf eine Anregung der Regierung hin die Abände- rung der Gemeinde- und Städteordnung. Es handelte sich um die gesetzliche Verallgemeinerung eines bürgerlichen Rechtes, welches sich in einigen der Städteordnung unter- stehenden badischen Städten mit Zustimmung der Regierung unauffällig eingeführt hatte. Die sozialdemottatischen Ver- tretungen auf den Rathäusern leisteten dieser Tendenz eifrigen Vorschub, wenn sie nicht selber die Anregung dazu gaben. Zunächst begann man damit, solche Mitglieder der Frauen- vereine, die bei der städtischen Armenpflege hilfreich gewesen waren, der Kommission des Armenrats als selbständige Funktionäre einzuverleiben; dann zog man auch andere Frauen aus der Einwohnerschaft heran. Den Anfang machte die Stadt Offenburg vor drei Jahren anläßlich ihrer Unter- stellung unter die Städteordnung. Das Ministerium des Innern genehmigte das ihm vorgelegte Offenburger Orts- statut unter der Voraussetzung, daß die Zahl der weiblichen Kommissionsmitglieder des Armenrats die der männlichen nicht überwiege. Es wurden sieben Frauen ernannt, das ist etwa ein Drittel der Gesamtheit. Auch wurde eine Ver- treterin der weiblichen Lehrerschaft zur Schulkommission zu- gezogen. Die Frauen im Armenrat waren stimmberechtigt und verfügten direkt über das Spezialbudget. Dieser Ein- richtung schloß sich— allerdings in bescheidenerem Um- fang— die Stadt Mannheim an; auch Freiburg sprach sich dafür aus, während der nunmehr verstorbene Oberbürger- meister von Karlsruhe verfassungsmäßige Bedenken gegen die Zulassung der Frauen in die Gemeindeverwaltung geltend machte. Es sei in den Gesetzen nur von den Bürgern die Ziede, nicht von den Frauen. Indessen legte die Regierung diese Frage den Land- ständen vor und fand dort keinen prinzipiellen Widerspruch. Im Gegenteil, die meisten Abgeordneten der Zweiten Kammer anerkannten die bisherigen Leistungen der weiblichen Mit- glieder der Kommunalverwaltung und sprachen sich dafür aus, daß auch auf anderen Gebieten der städtischen Politik dem weiblichen Element die Betätigung erschlossen werden möchte. In dem Minister Dr. Schenkel hatte dieser fortschrittliche Gedanke einen Befürworter gefunden. Das Gesetz vom 19. Ottober 1906 ist Mitte November bekanntgegeben worden. In den§ 19 der bisherigen Gemeindeordnung wird als ß 19 a eingeschaltet: „In Gemeinden mit mindestens 2000 Einwohnern können für einzelne Verwaltungszweige zur Unterstützung des Ge- meinderats besondere bleibende Kommissionen gebildet werden, deren Einrichtung und Wirkungskreis durch Gemeindebeschluß' mit Genehmigung des Ministeriums des Innern zu be- stimmen ist. Sämtliche Mitglieder dieser Kommissionen werden vom Gemeinderar ernannt. Jeder Kommission muß ein Mitglied des Gemeinderats als Vorsitzender angehören; im übrigen kann sie aus Mitgliedern des Gemeinderats, des Bürger- ausschusses und aus anderen wahlberechtigten Bürgern und Einwohnern zusammengesetzt werden. Es kann auch be- stimmt werden, daß den Kommissionen für das Armen- wesen, für Unterrichts- und Erziehungs- angelegenheiten, für das öffentliche Gesund- heitswesen und für sonstige Aufgaben, bei denen nach der Art des Gegenstandes die Mit- Wirkung von Frauen wünschenswert ist, bis zu einem Viertel der Mitglieder Frauen mit Sitz und Stimme angehören sollen oderkönnen. Die einer solchen Kommission angehörigen Frauen müssen im übrigen den nach§ 12 Absatz 1' der Gemeindeordnung ver- langten Erfordernissen enlsprechen, mit der Maßgabe, daß bei verheirateten Frauen die Abgabenzahlung seitens des Ehemannes als Erfüllung des Erfordernisses gilt." Die Städteordnungsbestimmung lautet entsprechend. Wie schon bei früheren Erwähnungen dieser gesetz- geberischen Neuerung hier ausgcsührt worden ist, hat dieselbe den schweren Mangel, daß die betreffenden Verwaltungs- Mitglieder nicht durch die Einwohnerschaft gewählt werden. Der Bürgermeister im Einverständnis mit dem hohen Rate ernennt die Frauen nach eigenem Gutdünken. Das bisherige Provisorium ist wohl einerseits erweitert und verbessert worden durch die Zulassung der Frauen zu einer größeren Zahl von Kommissionen; es dürften wohl alle Verwaltungs- zweige jetzt in Betracht kommen. Andererseits aber wurde die Anzahl der Frauen gegen früher beschränkt, um den> „Herren der Schöpfung" ein Dreiviertelregiment einzuräumen und es so zu verhindern, daß sie bei etwaigem schwachen Besuch einer Sitzung von den viel gewissenhafteren Frauen überstimmt werden könnten. Immerhin kann Baden darauf stolz sein, mit der Zu- laffung der Frauen zur kommunalen Verwaltung den An- fang in Deutschland gemacht zu haben. Je mehr unsere Genossen auf die Verwaltung der Gemeinden Einfluß er- halten, desto mehr gewinnen auch die proletarischen Frauen Zulassung zu den kommunalen Kommissionen. M. ü. * Diese Bestimmung sagt nur, daß„wählbar(in den Gemeinde- beziehungsweise Stadtrat) jeder Stadtbürger ist, dessen Bürgerrecht nicht ruht". Da das aktive Wahlrecht an eine selbständige Gebens. stellung(Zahlung einer SlaalSsteuer) und an die Entrichtimg von Umlagen geknüpft ist, können also nur Frauen, die entweder selbst oder deren Ehemänner diesen Anforderungen entsprechen, in die Kommissionen gewählt werden.
Ausgabe
16 (26.12.1906) 26
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