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es wohl zweckmäßig, wenn die landwirthschaftlichen Berufsgenoffen- anlaßte vielmehr den Angeklagten, mit seinem Begleiter weiter zu 1 feltenen Fällen auf dem Gebiete des Schulwefens eingreifen, zum schaften der Verhütung der Unfälle eine größere Aufmerksamkeit als geben. Der letztere begab sich in die Kaserne und Harf ging in Be- Beispiel wenn ein Schulgebäude feuergefährlich sei. Die hier in bisher zuwendeten. Vor einiger Zeit hieß es auch, daß mehrere gleitung des Schugmanns weiter, immer noch von einer Menschen- betracht tommende Berfügung sei nun teine Berfügung, die dieser Genossenschaften den Erlaß von Unfallverhütungs- Vorschriften menge gefolgt, die sich in wenig schmeichelhafter Weise über ihn die Polizei aus eigener Amtsgewalt hätte erlaffen dürfen; thatsächlich in Aussicht genommen hätten. Man hat aber leider seitdem von ausließ. Die ebenfalls im Gefolge befindlichen Gheleute Conrad habe ihr ja die königliche Regierung den Auftrag dazu gegeben, die einer weiteren Entwickelung der Angelegenheit nichts gehört. wollen nicht ein einziges beleidigendes Wort gesagt haben. Plöblich Klage miffe deshalb wegen ihrer Unzulässigkeit abgewiesen werden. Wenn den Großindustriellen, denen die Berliner Politischen brehte der Angeklagte sich um, packte Conrad an der Gurgel, zog Gegen Verfügungen der fraglichen Art, die keine eigentlichen Nachrichten" dienen, daran liegt, daß die Herren mit den geflichten ihn in eine Thürnische und versetzte ihm zwei Fußtritte. Polizei- Verfügungen wären, sei nur die Beschwerde an den Minister Strohdächern" träfliger zu den Kosten der praktischen Arbeiter" Frau Conrad, welche ihrem Ehemanne zu Hilfe tommen wollte, zulässig! Fürsorge herangezogen werden, dann mögen sie ihren Einfluß erhielt von dem Angeklagten zwei Stöße gegen die Brust. Nunmehr dahin geltend machen, daß den Landarbeitern das Koalitionsrecht zog der Schutzmann Naudig ernste Saiten auf und brachte seinen Landleute aus Kirchhorst dadurch vergangen haben, daß sie am Sonn­Gegen die hannoversche Sabbathordnung sollten sich zwei gewährt wird. rafenden Kollegen zur Wache. Der Angeklagte ist sofort feines tag früh Disteln und anderes am Sonnabend früh gemähtes Grün­Dann wird schon Leben in die Unfallverhütung auf dem Lande Dienstes enthoben worden, nachdem der Vorfall zur Kenntniß futter für die Schweine vom Felde einfuhren. Sie erhielten deshalb tommen. seiner Behörde gelangte. Im geftrigen Termine ent ein Strafmandat, worauf fie richterliche Entscheidung beantragten. Die öffentlichen Sparkassen Meiningens find vom schuldigte Harf sich mit Trunkenheit, er wollte sich der Das Schöffengericht sprach die Angeklagten jedoch schuldig und ver Ministerium aufgefordert worden, darüber zu berichten, welchen einzelnen Vorfälle nicht mehr genau entsinnen können. Das wisse urtheilte sie zu Geldstrafen. Die Sabbathordnung vom 25. Jan. 1822 ver­Beruf die neu als Sparer eintretenden Personen haben und wie er aber mit Bestimmtheit, daß die ihm folgende Menge ihn nicht biete all und jedes, was einer würdigen Sonntagsfeier zuwider sei. Es sei hoch ihre erste Einlage ist. nur beschimpft, sondern daß er hinterrücks auch Püffe und Schläge aber einer solchen zuwider, wenn am Sonntag während des Gottes­Die Arbeitsverhältnisse der Holzarbeiter im südlichen erhalten habe. Die Beweisaufnahme ließ ihn auch in dieser Be dienstes Futter eingefahren werde. Die Angeschuldigten legten Be Die Arbeitsverhältnisse der Holzarbeiter im südlichenziehung Schwarzwald , der sogenannten Schwefler, werden in der ziehung im Stiche. Staatsanwalt Dr. Krebs bezeichnete es als ein rufung ein und machten geltend, sie hätten das Futter einfahren amtlichen Karlsruher Zeitung" geschildert: Die Schwefler befinden besonderes Glück für den Angeklagten, daß derfelbe sich nicht im müssen, da sonst die Schweine hätten hungern müssen. Das Land­sich in einer äußerst schlechten Lage, insbesondere die in Bernau Dienste befunden habe, sonst müßte ihn eine außerordentlich gericht verwarf indessen die Berufung als unbegründet. Nunmehr bei St. Blasien , wo troß 15 stündiger Arbeit täglich oft nur 50 bis hohe Strafe treffen. Aber immerhin habe der Angeklagte griffen die Leute noch zum Rechtsmittel der Revision, indem sie vor 70 Pfennig verdient wird. Selbst die schlesischen Weber sollen besser Autorität der Behörde geschädigt und dazu beigetragen, daß die Schweinen in Aergerniß erregender Weise das Ansehen und die allem betonten, es sei doch gerade ein gottgefälliges Wert, den leben als jene armen Schwarzwälder. Eine der Hauptursachen der ll n beliebtheit der Schuhleute, welche nun einmal das hungern brauchten. ihr Futter zit besorgen, damit fie nicht Noth der Schwarzwälder Schwefler ist ein mächtiger zur Nieder- Bublikum beseele, noch gesteigert wurde. Er beantrage gegen fie bätten einer würdigen Sonntagsfeier zuwider gehandelt, das Wie hier davon geredet werden könne, haltung der Preise gegründeter Händlerring. Arbeiterschutz in der Schweiz . Im Kanton Teffin hat theidiger, Rechtsanwalt Dr. Rosenstock, führte aus, daß gar faffung, es bestätigte vielmehr die Vorentscheidung unter Verwerfung ihn eine Gefängnißstrafe von drei Monaten. Der Ver- fähen sie nicht ein. Aber das Kammergericht theilte nicht ihre Auf­der Staatsrath wegen des stetigen Wachsens der Industrie und fein Grund vorliege, dem Angeklagten, der die Ausschreitungen nicht der Revision. Der Straffenat nahm an, daß Feldarbeiten einer besonders der Steinbruchausbeutung daselbst den Beschluß gefaßt, im Dienste begangen habe, mit einem anderen Maße zu meffen, als würdigen Sonntagsfeier zuwider seien. Wie start müßte da das die nöthigen Schritte bei den Bundesbehörden zu thun, um zu er fede Zivilperson. Er sei durch die Dienstentlaffung schon empfindlich Rammergericht erst die in Berliner Gotteshäusern" verübten langen, daß im eidgenössischen Fabritinspektorat ein eigener bestraft worden und wenn er nun noch obendrein eine Geldstrafe erhalte, Sabbathschändungen verdammen, wenn es in die Lage käme, über Vertreter der italienischen Schweiz eingesetzt wird. des Der Regierungsrath von St. Gallen hat das eidgenössische trat diesen Ausführungen bei und erkannte nur auf eine geringe zu urtheilen? so dürfte der Gerechtigkeit Genüge geschehen sein. Der Gerichtshof diese einer würdigen Sonntagsfeier" entgegenstehenden Handlungen Judustrie Departement ersucht, eine Untersuchung über die Strafe. Die Uebertretungen( Straßenpolizeifontravention und Ver­Gesundheitsschädlichkeit des Betriebes der Schnellübung groben Unfugs) wurden mit Geldstrafen von je 5 Mart, die Iäufer Schiffchen stickmaschinen zu veranstalten.s

land.

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Unternehmer- Verbände.

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Körperverlegungen des Conrad'schen Ehepaars mit einer Geldstrafe von vierzig Mark geahndet!!! Ob eine solche Bestrafung wirk

lich geeignet ist, andere Rowdies vor ähnlichen Rohheiten abzu

schrecken?

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Versammlungen.

mittags eine öffentliche Versammlung bei Graumann, Naunynstraße, Die Musikinstrumenten- Arbeiter hielten am 3. Feiertag vors Zusammenschlüsse von einzelnen Zweigen der Textil­ab, in der zunächst Arendt über die Thätigkeit der Gewerkschaftss Industrie haben in diesem Jahre in größerem Maße statt gelangte heute vor der IV. Strastammer am Landgericht II 3ur ftattete. Die Einnahmen betrugen inkl. des von dem früheren Ver­Das Debut eines angehenden Kriminal: Schumannes Kommission berichtete und die Abrechnung als Vertrauensmann er. gefunden, theils find solche noch in der Bildung begriffen. Zweck richterlichen Erörterung. Der Schankwirth Nikolaus Fuhler aus trauensmann übernommenen Betrages von 23,50 M. insgesammt derselben ist entweder die Erzielung einer Erhöhung der Waarenpreise, Charlottenburg war vom dortigen Schöffengericht von der lleber- 234,95 M., die Ausgaben 204,05 W. Die Abrechnung wurde von oder einer Festsetzung einheitlicher Verkaufsbedingungen. So steht die tretung der Polizei Verordnung, betr. das Halten weiblicher Be- den Revisoren als richtig bestätigt und hierauf die Entlastung er Bildung einer Vereinigung der Tuch- und Buckskin- Fabrikanten von dienung in Schankwirthschaften, freigesprochen worden, der Staats- theilt. Bei der Neuwahl des Vertrauensmannes entspann sich eine Forst i.." unmittelbar bevor, desgleichen ist eine Vereinigung der anwalt hatte aber Berufung eingelegt. Am 1. Juli ds. Js. trat längere Debatte, in der es zu lebhaften Auseinandersetzungen Berliner Plüsch- und Wollwaaren Fabrikanten" bevorstehend. bei der Charlottenburger Kriminalpolizei der Militäranwärter zwischen den Anhängern des Fachvereins und denen des Holzarbeiter­Ferner ist eine Vereinigung von Webercibefißern im Handels- Bartholz als Kriminal Schuhmann ein. tammerbezirk M. Gladbach" Am Tage dar Verbandes fam und wobei die Streitfrage der Organisationsform ins Leben getreten welcher auf, am 27 der bedeutendsten Wollwaarenfabriken angehören. Ferner hat mit weiblicher Bedienung zu 2. Juli, erhielt derselbe den Auftrag, Lotale eine große Rolle spielte. Im weiteren war aus der Diskussion zu revidiren. Sein sich eine Vereinigung Krefelder Kravattenstoff- Fabrikanten" gebildet, ihn auch in das Fuhler'sche Restaurant, in welchem zur Zeit fein hängern des Verbandes nicht als solcher anerkannt wurde und der Weg führte entnehmen, daß der bisherige Vertrauensmann von den An­sowie eine Ronvention der Färbereien und Druckereien M. Gladbach und Umgegend. von einziger Gaft anwesend war. Der Wirth war ausgegangen, um ein als Stellvertreter gewählte sein Amt niedergelegt hatte. Es wurde Außerdem besteht eine Ver- Geschäft zu besorgen, die Wirthin stand am Buffet und fah dem schließlich Arendt als Vertrauensmann und als Delegirter zur einigung der Fancy Weber" und eine Konvention fächsischer Dienstmädchen zu, welches den Bierdruck- Apparat puzte. Außerdem Gewerkschafts- Kommission wiedergewählt und zum Stellvertreter Vigoguespinner. Diese Vereinigungen sind alle in diesem Jahre ge- war eine Kellnerin anwesend, als Bartholz eintrat und sich sofort Bernd bestimmt. Eine ebenso heftige Debatte zeitigte der 2 Punkt gründet beziehungsweise in Wirksamkeit getreten. Anzahl bestehender Vereinigungen in der Textilindustrie sind Aeußeren, welches auf 100 Schritt den Polizeibeamten in Bivil verüberwiesenen Verpflichtungen vom letzten Streit? Bon mehreren Rednern Eine ganze in das hintere Zimmer fetzte. Nun erfreut sich aber Bartholz eines der Tagesordnung: Wie stellen sich die Kollegen zu den dem Fachverein bereits älteren Datums. Dieselbe Erscheinung macht sich auf dem räth. Die Wirthin rannte sofort der Kellnerin zu, diese möge ſich wurden wieder die Einrichtungen des Holzarbeiter- Verbandes nach Gebiete der Wirkwaaren- Industrie bemerkbar. Bu den bestehenden besonders in Acht nehmen, denn der Gast sei ein Kriminalbeamter. den verschiedenen Richtungen hin kritisirt und das Verhalten des­älteren ist in diesem Jahre eine Konvention der süddeutschen Trikot- Das that fabrikanten getreten. Von den Tuchgrossisten ist eine Konvention Berlockungen, sich neben diese denn auch und widerstand beharrlich allen selben während des Streits der Musikinstrumenten- Arbeiter und nach gegenüber den Fabrikanten, welche auch an Private verkaufen, ge- obwohl ihr derfelbe auch noch eine Gräßer" spendirte. Bulegt Während einerseits die Vortheile der Lokalorganisation hervor. den Gast zu feßen, demselben sowie das Vorgehen dem Fachverein gegenüber bemängelt. bildet worden. Diese Konvention erstreckt sich über ganz Deutsch - wurde aber der Geist stürmisch, er zog die Kellnerin mit Ge- gehoben und zum Anschluß an den Fachverein aufgefordert wurde, walt an seine Seite auf das Sofa, um gleich darauf von der wiesen die Zentralisten, die nur sehr schwach in der Versammlung Kali- Syndikat. Nachdem das eigenartige Verhalten des Ver- Wirthin das Anmeldebuch der Kellnerinnen zu verlangen und vertreten waren, die Vorwürfe gegen den Verband zurück und treters der Gewerkschaft Hedwigsburg in der Konferenz der sich als Kriminalbeamter zu legitimiren. Als Herr Fuhler bielten dessen Vorgehen für ein forrektes. Bur Tilgung der Syndikatsbelegirten vom 18. d. M. dahin geführt hatte, daß die heimkehrte und Kenntniß von dem Vorfalle erhielt, richtete er sofort Schulden, die der Fachverein zur Streitunterstützung feinerzeit Yetzteren einfach auf ihre früheren Zugeständnisse hinwiesen, ohne eine Beschwerde an die Polizeidirektion in Charlottenburg mit dem gemacht hatte und die zirka 21 000 M. betrugen, wovon bis jetzt auf weitere Berhandlungen sich einzulaffen, soll inzwischen eine Ver- Antrage, das Disziplinarverfahren gegen den Schuhmann einzuleiten. vom Fachverein ungefähr 5000 M. bezahlt worden find, standen ständigung der Gewerkschaft Hedwigsburg mit dem Kali- Syndikat Diesem Antrage ist zwar stattgegeven worden, dies Verfahren blieb verschiedene Anträge zur Diskussion. Nach wiederholter Abstimmung erfolgt sein und somit scheint die Verlängerung des Synditats auf aber in der Schwebe bis zum Austrage des gegen Fuhler ein wurde sodann folgende Resolution gegen eine ziemlich große Minorität teine weiteren Schwierigkeiten zu stoßen. geleiteten Strafverfahrens. Das Schöffengericht hat die Glaubwürdig angenommen:" In anbetracht der Rührigkeit, welche unter den gemacht, weil dasselbe ohnehin zur Freisprechung gelangte aus der Organisation zu stärken, jedoch das Haupthinderniß in den ber keit des Schußmanns nicht zum Gegenstande der Erörterung Berliner Instrumenten- Arbeitern herrscht, ihre bisherige Lotal, tönne für eine lebertretung, welche in vorübergehender Abwesenheit erfolgreich wirken zu können, beschließt die öffentliche Versammlung, Erwägung, daß der Wirth nicht verantwortlich gemacht werden Organisation auferlegten Schulden vom letzten Streit erblicken, um seitens einer bei ihm beschäftigten Person begangen werde. Vor der ihre Schuldigkeit zur Abtragung der Schulden gethan zu haben und Straffammer wurde die Glaubwürdigkeit des Schuhmanns dagegen giebt heute die Erklärung ab, allen weiteren Verpflichtungen ent sehr eingehend erwogen. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt( Landtags hoben zit fein. Nachdem noch Dreier als Revisor gewählt worden Abgeordneter) Ulrich bezeichnete den Schußmann als Agent war, erfolgte der Schluß der Versammlung. provocateur, der nicht den mindesten Glauben verdiene, da er erst zu Vergehen anstifte, um dann vor Gericht als Partei aufzu In der Mitgliederversammlung der Rabikputer vom In diesem Falle könne fönne jener gar nicht anders 21. Dezember berichtete Nicke über die Thätigkeit des Vereins. handeln, weil seine Stellung auf dem Spiele stebe. Die Mitglieder seien nicht mehr so eifrig, als bei der Gründung Er sei als strengtonservativer Mann bekannt, doch des Vereins. Dem Kassirer wird für seine Mühewaltung eine kleine angesichts solcher Provotationen sei es einem Betroffenen Entschädigung bewilligt. wirklich garnicht zu verdenken, Sozialdemokrat zu werden. Rigdorf. Am 22. Dezember d. J. tagte hier eine Mitglieder­Der Gerichtsbof wollte dem Schuhmann nicht sofort jegliche Glaub versammlung des Deutschen Holzarbeiter- Verbandes, in der Jahn würdigkeit absprechen, es wurde daher beschlossen, zu einer erneuten einen Vortrag über Kapitalistische Entwickelung" hielt. Zu Punkt Verhandlung außer dem heute vernommenen früheren Dienstmädchen Verschiedenes" theilt Kollege Nierich über das Verhalten des Wert­des Fuhler noch dessen Ehefrau und die damals bei ihm beschäftigte führers in der Laborenz'schen Fabrit, Knesebeckstraße, hierselbst mit, Kellnerin zu laden. Ferner sollen die Personalakten des Schuhmanns daß derselbe ohne Grund jeden Kollegen sofort wieder entläßt, wenn vom Gericht eingefordert werden. derselbe der Organisation angehört, und zwar jedenfalls deshalb, Wegen Hausfriedensbruches und Mißhandlung stand weil sich dieselben ihm nicht so gefügig zeigen, wie andere, und die gestern der Maurer Robert Mitusch vor der neunten Strafkammer von ihm zum Verkauf angebotenen Zigarren und andere Gegenstände des Landgerichts I . Der in der Kommandantenstraße belegene Ar- nicht faufen. Es erscheint angebracht, den Kollegen, die in oben­beitsnachweis des Bundes der Bau, Maurer- und Zimmermeister genannter Fabrik um Arbeit anfragen, hiervon Kenntniß zu geben. war im Auguft d. J. seitens der Gesellenschaft gesperrt worden und der Angeklagte hatte den Auftrag übernommen, die Geschäftsstelle

Der große Milchtrust, der sich gebildet hat, um die gesammte Milchzufuhr nach New- York zu monopolisiren, erwarb in New­Jersey feine Konzeffion unter dem Namen" Farm- und Milch Jersey feine Konzession unter dem Namen" Farm- und Milch­wirthschaftsprodukt- Gesellschaft". Der Trust besitzt ein Kapital von 15 000 000 Dollars. Das Geld ist zum größten Theil von englischen Rapitalisten aufgebracht worden. Am 1. Januar wird der Trust sein Geschäft in ganz Groß- New- York beginnen. Die Milchwagen der Gesellschaft werden äußerst luxuriös ausgestattet und die Kutscher uniformirt sein.

Kommunales.

Die sozialdemokratischen Stadtverordneten haben zur Vor­lage betreffend die Instandsetzung des Kirchhofes der Märzgefallenen im Friedrichshain " folgenden Antrag eingebracht: Unter Ablehnung der Magistratsvorlage vom 23. Dezember 1897 ersucht die Versammlung den Magistrat außer den in der Vorlage näher bezeichneten Arbeiten auf dem Friedhof der Märzgefallenen im Friedrichshain einen Denkstein mit der Inschrift:

Den Andenken der am 18. März 1848 Gefallenen Die Stadt Berlin errichten zu lassen und stellt die hierzu erforderlichen Kosten aus dem Spezialetat 45 Extraordinarium 1 zur Verfügung. Dieser Antrag gelangt heute zur Berathung.

Gerichts- Beitung.

treten.

des Arbeitsnachweises zu kontrolliren. Er erschien daselbst wieder bolt und soll nach der Behauptung des Geschäftsführers

und nun

stellte Herr Wiechmann Den

Ausschreitungen eines Schutzmaunes tamen abermals in Depelthen und lehte Nachrichten. einer Verhandlung zur Sprache, welche gestern vor der 132. Ab­Elmshorn, 28. Dezember. ( Privatdepesche des Vorwärts".) theilung des Schöffengerichts unter dem Vorsitze des Amtsrichters Herrn Wiechmann von diesem mehrfach aus den Räumen gewiesen Bach stattfand. Der frühere Schuhmann Hermann Harf hatte auf worden sein. Am 11. Auguft fam es zwischen dem An- Bei der heutigen Ersatzwahl zum Stadtverordneten - Kollegium wurde Der Auflagebank wegen einer ganzen Heihe Strafihaten Platz zu geklagten und einem einem nach Arbeit fragenden Maurergesellen Genosse Budag als vierter Sozialdemokrat mit großer Majorität nehmen. Es wurde folgender Sachverhalt gegen ihn festgestellt: In 3 Thätlichkeiten der Nacht zum 14. September begleitete der Angeklagte einen früheren Strafantrag, indem er behauptete, daß der Angeklagte anfangs gewählt. Eine dringende Sigung behufs Verschlechterung des Wahl­Rameraden, einen Gefreiten des Eisenbahn Regiments , mit dem er Auguft von ihm in wiederholten Fällen vergeblich aufgefordert rechts soll am 30. Dezember stattfinden. eine Bierreise gemacht hatte, nach der Kaserne. Sie gingen worden sei, das Geschäftslotal, in welchem er ohne Befugniß ver Wien , 28. Dezember. ( W. T. B.) Außer dem nieder- öster­Arm in Arm durch die Großgörschenstraße und erregten weilte, zu verlassen. Trotz der Unbestimmtheit der Zeitangabe reichischen Landtage wurden heute die Landtage von Steiermart, durch ihren schwankenden Gang, durch ihre laute Unterhaltung und verurtheilte das Schöffengericht den Angeklagten zu 60 M. Geld- Galizien , Schlesien , Krain und Görz- Gradiska eröffnet. Im Land­dadurch, daß der Schußmann sich in Uniform, wenn auch nicht in strafe. Rechtsanwalt Dr. Herzfeld legte Berufung ein und be- tage Görz- Gradiska erschienen nur die italienischen Abgeordneten. Dienstleidung befand, Aufsehen. In der Nähe einer Laterne be- mängelte den Strafantrag, zu dessen Stellung er den Geschäftsführer Der Landeshauptmann bedauerte das Fernbleiben der Slovenen. gingen sie in Aergerniß erregender Weise eine Straßen nicht für berechtigt hielt. Die Strafkammer schloß sich dieser Anficht Eine Sigung wurde wegen Beschlußunfähigkeit nicht abgehalten. polizei lebertretung. Mehrere Vorübergehende blieben in nicht an, sondern erkannte auf Verwerfung der Berufung. Wien , 28. Dezember. Das Tel.- Corr. Bur." meldet aus Kanea: einiger Entfernung von den beiden Angetrunkenen stehen. Zu diesen Polizeiliche Verfügungen gegen Inhaber von Privat- Eine aus fünf Delegirten bestehende Abordnung der National­gehörte auch das Schuhmachermeister Conrad'sche Ehepaar. Plöglich schulen sind keine polizeilichen Verfügungen. Nachdem dem versammlung erschien in den Konsulatsgebäuden und überreichte eine sprang der Gefreite auf Conrad los und herrschte ihn mit Lehrer a. D. Jastowsky ohne ersichtlichen Grund die Konzession für die Botschafter bestimmte schriftliche Erklärung, in welcher Den Worten all: Herr! Was wollen Sie von mir?" zum Betriebe einer Privatschule entzogen worden war, drohte ihm ausgeführt wird, daß sie dei fünftigen Generalgouverneur nur dann Der Gefragte that an Den Gefreiten dieselbe Frage. Die Polizeiverwaltung in Stettin auf Beranlassung der Regierung eine ibre Unterſtüßung angedeihen lassen fönnten, wenn alle türkischen Jetzt eille der Angeklagte hinzu, zog das Seiten hohe Geldstrafe für den Fall an, daß er doch noch weiter unterrichte. Truppen Kreta verlassen, da im entgegengesetzten Falle für die gewehr aus der Scheide und erhob es gegen Conrad mit den J. wandte sich im Wege des Verwaltungsstreitverfahrens hiergegen. Sicherheit der in das Innere des Landes zurückkehrenden Türken Worten: Was Sie wollen sich an einem Soldaten vergreifen" Sowohl der Bezirksausschuß wie das Ober Verwaltungs feine Bürgschaft übernommen werden könne. Die Ehefrau des Conrad fiel dem Rasenden in den Arm und be: gericht wiesen seine Klage als unzulässig zurück. Das Ober- Wiener Neustadt, 28. Dezember. ( B. H. ) Bei Muthmannss schwor ihn, er möge sich und andere Perfonen nicht unglücklich Verwaltungsgericht ging von folgenden Erwägungen aus. Das dorf hat ein großer Bergsturz stattgefunden. Eine Bäuerin wurde machen. Der Angeklagte befann sich und ließ die Waffe sinten, Unterrichtswesen sei eine öffentliche Wohlfahrtseinrichtung des von den Steinmassen verschüttet und getödtet. wobei er zur Frau Conrad meinte:" Ihnen zu Gefallen will ich Staates. Es umfasse auch die Beaufsichtigung des Privatunterrichts Paris , 28. Dezember. ( W. T. B.) Panamaprozeß davon abstehen, sonst hätte ich den Lump durch und und der Privatschulen. Seine Verwaltung sei nicht den Polizei- gonnen die Plaidoyers; sie wurden jedoch noch nicht zu Ende ge­durch gestochen.' Der Auftritt hatte eine ziemliche Menschen- behörden, fondern besonderen Behörden übertragen, nämlich den führt und werden morgen fortgesetzt. menge angelockt. Eine Stimme rief: Das ist ja der reine Provinzinl- Schulkollegien und den Abtheilungen der Regierung für Tanger , 25. Dezember. Die englischen, französischen und spa= Brüse wit!" Dies brachte den Angeklagten wieder in große Wuth. das Kirchen- und Schulwesen, in höchster Instanz dem Unterrichts- nischen Rouriere, welche die Post von Tanger nach Tetnan bringen, Mit gezogenem Säbel stürmte er auf die Menge los, die Ministerium. Im Rothfalle tönnten diese Behörden ihren sind beschossen worden. Es glückte ihnen jedoch, sich und die ihnen auseinanderstob und die Flucht ergriff. Jetzt fam ein Kamerad des Verfügungen durch die gefeßlichen Zwangs und Strafmittel den anvertrauten Sachen in Sicherheit zu bringen. Das spanische Angeklagten, der Schuhmann Naudig, hinzu. Von allen Seiten erforderlichen Nachdruck verleihen. Dabei fönnten sie sich ihrer Kriegsschiff General Valdez" ist nach der Rifftüfte ausgelaufen, um wurde derselbe aufgefordert, den Angeklagten zu arretiren, der nachgeordneten Organe und auch der starken Hand der Bolizei be- infolge der Nachricht Nachforschungen anzustellen, ob sich immer Beamte zeigte hierzu aber wenig Neigung. Er verdienen. Dagegen könne die Polizei selbständig nur in ganz noch chriftliche Gefangene in den Händen der Piraten befinden. Berantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich;: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von May Bading in Berlin . Hierzu 1 Beilage u. itnterhaltungsblatt.

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