64 Die Gleichheit Nr.» gleich sein, solange das Produkt nicht zu seiner Verfügung steht. Verkürzung der Arbeitszeit fordert er in dem Sinne, daß er frische Kräfte für sich erhält. Die Unternehmer ver- stehen auch sehr gut. daß diese Forderung der Verkürzung der Arbeitszeit eine Klassenforderung ist; darum wehren sie stch so sehr dagegen, selbst in den Fällen, wo die Verkürzung der Arbeitszeit für sie selbst von Vorteil wäre. Lieber opfern die Herren den Augenblieksprofit, um ja nicht die Macht der Arbeiterklasie für die Zukunft zu stärken. Der Kongreß faßte seine Arbeit in einer Resolution zu- sammen, in der mit allem Nachdruck der Zehnstundentag von der Regierung und dem Parlament gefordert wird. Weiter gelangten noch drei Resolutionen zur Annahme. Die beiden ersten verlangen das Arbeitsverbot für Männer, Frauen und Kinder zwischen lv Uhr abends und S Uhr morgens. Ferner die Nachtarbeit in Gewerben, in denen sie unentbehrlich ist, nur erwachsenen Männern zu gestatten in der Höchstdauer von acht Stunden. Die dritte Resolution fordert die holländischen Arbeiter auf, durch ihre gewerk- schaftlichen und politischen Organisationen ihre Klassenlage so zu verbessern, daß sie der Kinderarbeit ganz entbehren können. Einstweilen sollen die Arbeiter energisch auf das Parlament einwirken, danrit folgende sehr bescheidene Kinder- schutzbestimmungen baldigst erlassen werden: Verbot aller Kinderarbeit unter 14 Jahren, neunstündiger Arbeitstag für Kinder zwischen 14 bis 17 Jahren. Obliga- torischer Besuch der öffentlichen Fortbildungsschulen." Mit der Annahme der letzten Resolution war die Arbeit des Kongresses zu Ende. Er soll der Anfang einer groß- zügigen Agitation sein, die mit Aufbietung aller Kräfte ge- führt werden soll, um die geforderten Reformen gesetzlich festzulegen. Mit wie viel Mühe muß doch das kleinste Stückchen Freiheit für die Arbeiter erobert werden! Amsterdam  . M. Wibaut. Fürsorgeerziehung in einemKulturstaat". Nach einer Berechnung, die dieSoziale Praxis" im Januar aufstellte, gab es am 1. April 1906 in Preußen rund 37 000 Minderjährige, die der Fürsorgeerziehung über- wiesen worden waren; das macht auf je 10000 Einwohner beinahe 10 Zöglinge. 37000 junge Menschenkinder mußten als verwahrlost oder als in Gefahr der Verwahrlosung der elterlichen Erziehung entzogen und in staatlicheFürsorge" genommen werden. Fürsorge! das Wort klingt so ivarm und menschenfreundlich. Vor unserem geistigen Auge steigt ein freundliches Haus auf, wo tüchtige und warmherzige Menschen jenen armen Enterbten die Liebe und Sorgfalt der Eltern ersetzen. In Wirklichkeit schaut es freilich anders aus.Hohe Mauern mit Glasspitzen. Die Fenster vergittert. Das Tor hinter mir fällt knarrend ins Schloß. Auf dem Hofe mehrere Personen in Beinkleidern und Jacken derart, daß die linke Jacken- und rechte Hosenhälfte aus blauem, die rechte Jacken- und linke Hosenhälfte aus weißem Zeuge hergestellt war... Im Karzer niit schlechter Beleuchtung ein halbwüchsiger Mensch, der, als der Führer die Tür öffnet, halb erschreckt, halb blöde aufspringt. Mein Innerstes zittert... der Mensch dort vor mir soll hier-- erzogen werden. Ich befinde mich in einer Erziehungsanstalt!" So schildert der preußische Schuldirektor Konrad Agahd  * seine Eindrücke von solch einer Fürsorgeanstalt. Von dem, was hinter den dicken Mauern dieserchrist- lichen" Erziehungshäuser vorgeht, erfährt man selten etwas. Nur hie und da hört man, daß ein Fürsorgezögling aus der Anstalt entlaufen ist. Und man kann auch öfters lesen, daß Fürsorgezöglinge vor Gericht abgeurteilt werden, weil sie Vergehen oder Verbrechen verübt haben, nur um ins Ge- fängnis zu kominen. Diesen Unglücklichen erscheint das preußische Gefängnis ein weit besserer Aufenthaltsort als die Zwangserziehungsanstalt. Hier gibt es Prügel und Gefängniskost dort wird das Essen ohne Schläge verab- folgt. Nur aus diesem Grunde sehnen sich viele nach dem Gefängnis. Ja, es kommt sogar vor, daß sie sich eines Ver- brechens bezichtigen, das sie gar nicht begangen haben. So lief durch die ostelbische Presse folgende Notiz: Der Dienstjunge Neumann, der sich vor kurzem der Brandstiftung an dem Schmulschen Speicher be- zichtigte, hat sein Geständnis zurückgezogen. Durch die Untersuchung ist festgestellt worden, daß der Taugenichts sich an dem betreffenden Tage gar nicht in Marienburg  aufgehalten hat. Neumann war aus der Besserungs- anstatt in Könitz entsprungen und wollte durch sein Geständnis nur Aufnahme im Elbinger Ge- fängnis erlangen, wo er es bedeutend besser habe als in der Besserungsanstalt. Der Junge ist wieder nach Könitz zurückgebracht worden." Diese Notiz, die, wie man ihr schon ansieht, aus einem bürgerlichen Blatte stammt, spricht Bände von den Zu- ständen in den preußischenBesserungs"anstalten. Ein weiterer Fall! Durch die bürgerliche Presse ging folgende Notiz: Ein vor einiger Zeit von Memel   entflohener Für- sorgezögling namens Hans Tobias ist jetzt von der Polizei in Steglitz   bei seiner dort ansässigen Schwester ermittelt worden. Der Vierzehnjährige hat die weile Reise vom äußersten Nordosten des Reiches bis nach Berlin   im Gepäckwagen gemacht, und zwar war er in einer Tonne verborgen. Er äußerte, die Fahrt wäre trotz * Konrad Agahd  , Gewerbliche Kinderarbeit in Erziehungsanstalten, Vorwort. der Enge seines Behältnisses ganz gemütlich gewesen, nur hätte er sehr gehungert. Der Durchbrenner wird aufs neue der Fürsorgeerziehung zugewiesen werden." Wie müssen solche Kinder behandelt worden sein, wenn sie unter solchen Umständen die Freiheit zu erlangen suchen! Nun werden derartigeDurchbrenner", wenn sie wieder hinter den Mauern der Zwangserziehungsanstalt sind, in der unerhörtesten Weise geprügelt. Vor einiger Zeit wurde bekannt, wie man in Köln   solche Opfer behandelt hat, und vor mir liegt der Brief eines Fürsorgezöglings an seine Mutter, in dem in herzzerreißender und erschütternder Weise geschildert wird, wie man in einer christlichen An- stall die jungen Menschen zurichtet, wenn sie nach dem Entweichen wieder zurückgebracht werden. Das Schreiben lautet nach Fortlaffung einiger Stellen: Liebe Mutter! Ich bin, wie du weißt, laut Beschluß vom Winter v. I. der Fürsorgeanstalt... überwiesen, wohin ich denn auch am... gebracht wurde. In der Verzweiflung habe ich mich selbst befreit. Ich war nunmehr bestrebt, Arbeit zu er- halten. Ich habe zusammengearbeitet mit meinem Bruder in K..... Beweis: Die in der Erziehungsanstalt befind- liche Arbeitsbescheinigung. Von K..... begaben wir uns nach M..... und arbeiteten da bei... 14 Wochen und bei der Firma... 14 Tage. Beweis: Die in der Anstalt befindliche Arbeitsbescheinigung. Von M..... begaben wir uns nach H..... und arbeiteten daselbst 14 Tage. Beweis: Die Arbeitsbescheinigung. Von H..... gingen wir nach S...., wo- wir Winterbeschäfttgung suchten. Im städtischen Asyl wurden wir jedoch festgenommen, und bereits am folgenden Tage wurde ich nach der Erziehungsanstalt transportiert, und zwar gefesselt wie ein schwerer Ver- brecher. In der Anstalt angekommen, wurde ich aller Kleidungs- stücke vom Rückgrat bis zu den Unterschenkeln entledigt und auf einen Tisch geworfen. Ich erhielt nun mit einem zwei Zentimeter dicken und einem Meter langen Rohrstock in Zwischenräumen von einer Viertelminute 60 Hiebe auf den nackten Körper, so daß mir das Blut längst an den Beinen herunterlief. Als der Hausvater müde war mit dem Prügeln, übergab er den Stock noch den beiden barmherzigen(!) Brüdern, damit diese mich noch peinigen sollten, was von ihnen auch prompt besorgt wurde. Ich wurde dann in eine kalte Zelle eingesperrt. An Kleidern hatte ich nur an: ein Hemd, ein Paar Hosen und eine Weste. ES war November und sehr kalt. Die Zelle war nicht geheizt. Keine Decke oder sonst was erhielt ich. Die erste Nacht konnte ich mich vor Schmerzen fast gar nicht bewegen. Ich fror am ganzen Leibe, so daß ich dachte, der Tod ist nahe. Die Zelle wurde außerdem noch verdunkelt, was bei Gefangenen unter 18 Jahren in den Gefängnissen nicht gestattet ist. Nach vier Tagen wurde ich aus der Zelle gelassen, aber in welchem Zustand? Kopfschmerzen wechselten mit Schwindel» anfüllen und Zittern am ganzen Körper ab. Die' Füße waren dick geschwollen, so daß ich fast gar nicht stehen, noch gehen konnte. Nun trieb man mich hinaus zur Arbeit. Als ich auf allen vieren kriechen mußte, um nicht liegen zu bleiben, ließ man mich auf dem Hofe arbeiten. Ich werde voraussichtlich lebenslänglich kranke Füße behalten. Nicht ich allein, sondern auch andere Zöglinge sind auf ähnliche Weise behandelt worden. Der Zögling..... entlief mir mir zusammen unter Mitnahme einer Axt; er erklärte, daß er jeden totschlage, der ihm nachlaufe. Lieber wolle er im Gefängnis oder Zuchthaus sein oder, was noch viel besser sei, hingerichtet werden, als in solch einer Anstalt bleiben. Beweis für alles: Die Fürsorgezöglinge...(Folgen sechs Namen). Ich habe inich während der fünf Monate Frei- heil gut geführt und habe keine strafbare Handlung be- gangen..." Soweit das Schreiben. Was mag die Mutter beim Lesen dieser Schilderung empfunden haben! Mag sein, daß ein- zelnes übertrieben ist, wahr bleibt, daß die Zöglinge in der unmenschlichsten Weise behandelt werden. Fraglich ist es noch, ob bei einer solchen Prügelei ein Arzt zur Stelle ist, der darauf achtet, daß keine Krüppel gezüchtet werden. Nach dem Brief zu urteilen, scheint dem Zögling keine ärztliche Hilfe geleistet worden zu sein. Im Zuchthaus werden selbst die schwersten Verbrecher humaner behandelt, da hier die ärztliche Hilfe eintritt, wenn man daS Opfer zu barbarisch behandelt hat. Ebenso gibt der Arzt hier erst sein Gut- achten über den zu prügelnden Delinquenten ab. In den Erziehungsanstalten besorgt das alles derHauSvater". SelbstMädchen" werden in der härtesten Weise be- handelt, wenn sie einer Zwangserziehungsanstalt entlaufen sind. Wird solch ein Opfer zurückgebracht, so setzt eS eben- alls fürchterliche Prügel ab. Der Leiter einer Mädchen- zwangserziehungsanstalt, Herr Pfarrer Braun in Augsburg  , schrieb derKönigsberger Volkszeitung", als diese eine 'chwere körperliche Züchtigung eines Mädchens zur Sprache brachte, daß der Landeshauptmann der Provinz Ostpreußen  angeordnet habe, Mädchen, die der Anstalt entlausen, auf das Gesäß mit einem Stock zu prügeln. Dem Opfer, von dem hier die Rede ist, hatte man zwanzig Hiebe versetzt! Das ist die Erziehungsmethode in christlichen Anstallen! Dabei handell es sich meist um Geschöpfe, die bisher keine Erziehung genossen haben. Viel Liebe, Nachsicht, Geduld und Ausdauer ist nötig, um auf diese durch rauhe BeHand- lung verhärteten oder durch Mangel an Aufsicht verwahr- losten Gemüter einzuwirken. Statt dessen behandelt man sie hart und roh» um sie zu unterwürfigen, willenlosen Ge- chöpsen zu machen. Versteht sich, daß zu diesem Zweck neben dem Stock auch das Gebe. buch eine große Rolle spielt. Was bei einer derartigen Erziehung herauskommt, ist jedem Einsichtigen klar. Ein Hund, den man mit Schlägen aufzieht, wird bissig; ein Pferd, das man mit Peitschenhieben trakttert, wird ein Schläger. Ebenso wird ein Mensch, der sich mit Roheit und Härte behandelt sieht, roh und verstockt werden. Man braucht nur einige Wochen den Stra ftämm ersitz ungen beizuwohnen, wenn Diebe, Ein- brecher, Sittlichkeitsverbrecher usw. abgeurtellt werden. Sehr oft hört man da bei Verlesung der Personalien, daß es sich um Leute handelt, die in einer Fürsorgeerziehungs- an st altzu Menschen gemacht" worden sind. Und welchen Kindern wird solch eine Erziehung zuteil? Den Kindern des arbeitenden Volkes. Bielfach handelt es sich um uneheliche Kinder armer Mädchen. Sterben diese Kinder nicht als Säuglinge fort, so droht ihnen meist die Zwangserziehungsanstalt mit all ihren Schrecken. Die Mutter kann sich um das Kind nicht be- künimern, sie ist arm sie muß arbeiten. Heiratet sie, so will der Mann von demKind der Sünde" nichts wissen- Es muß sich bei fremden Leuten herumstoßen lassen oder kommt in die Fürsorgeerziehungsanstalt, besonders wenn es sich herausstellt, daß es in derFreiheit" der Verwahrlosung anheimfallen kann. Aber nicht nur uneheliche, nein, auch eheliche Kinder werden häufig der Fürsorgeerziehung überwiesen. Und auch hier handelt es sich wiederum nur um die Kinder der Armen. Ein Kind aus der desitzenden kc lasse ist wohl noch nie in eine Zwangserziehungsanstalt gekommen. Verivahr- lost hier ein Kind, so schreitet der Staat nicht ein, da der Vater des Kindes Geld genug hat, um seinem Sprößlmg einen Erzieher zur Seite zu stellen. Anders ist es mit den Kindern des arbeitenden Volkes. Auf ihnen lastet der Fluch des Kapitalismus. Und zwar ist es vor allem die Frauen» arbeit, die den Kindern zum Fluche wird. Die Mutter muß hinaus ins Erwerbsleben, da der Lohn des Vaters nicht ausreicht, alle hungrigen Mäuler zu stopfen. Die Kinder bleiben zu Hause, allein, ohne jede Aufsicht. Von irgend welcher Erziehung kann kaum die Rede sein. Ist es da ein Wunder, wenn ein Kind der Verwahrlosung anheim- fällt? Nein! Wundern muß man sich nur, daß es vielen Eltern trotzdem gelingt, ihre Kinder wenigstens einigermaßen zu erziehen. Aber der Charakter der Kinder ist sehr ver- schieden, und es ist nur zu begreiflich, wenn Arbeiterkinder auf Abwege geraten. Tritt das«in, dann kommt der Staat, greift in die heiligsten Rechte der Eltern ein und steckt die Kinder gegendenelterlichenWillenin eine Zwangs- erziehungsanstalt. Wenn der Mann genug verdiente, um seine Familie zu ernähren, so daß die Frau nicht zum Mit- verdienen gezwungen wäre, oder wenn öffentliche Ein- richtungen geschaffen würden, wo die Kinder in der schul- freien Zeit unter der Aufsicht pädagogisch gebildeter Per- sonen Unterhaltung und geeignete Beschäftigung finden könnten, dann würden die Zwangserziehungsanstalten nicht so bevölkert sein wie jetzt. Die kapitalistische Gesellschaft nicht die böse Sozialdemokratie hat die Familie zer- stört, in der das heranwachsende Geschlecht bisher Aufsicht und Erziehung fand; und wenn dann die Kinder des arbeitenden Volkes verwahrlosen, dann ergeht sich dieselbe kapitalistische Gesellschaft in heuchlerischer Entrüstung und sperrt die Armen in die Zwangserziehungsanstallen. Bor allen Dingen heißt es jetzt das Verlangen stellen, daß die Kinder in den Erziehungsanstalten menschlich be- handelt und gut erzogen werden. Durch das Bürgerliche Gesetzbuch ist die Sorge für die Erziehung verwahrloster Ltinder der Landesgesetzgebung überlassen, ein Zustand, der die bedauerliche Folge hat, daß die buntesten Bestimmungen in den verschiedenen Bundes- staaten bestehen. In Preußen bestand bis zum Jahre 1901 das Gesetz, betreffend die Unterbringung verwahrloster Kinder". Am 1. April 1901 trat dasGesetz über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger  " in Kraft. Nach diesem Gesetz kann die Behörde einen Minderjährigen, der das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der Fürsorge- eiziehung überweisen, um seine weitere Verwahrlosung oder fern völliges sitttiches Verderben zu verhüten. Das Vor- mundschaftsgericht muß die Überweisung beschließen. Die Begehung einer strafbaren Handlung ist. entgegen ven Bestimmungen des früheren Gesetzes, zur Unterbringung eines Minderjährigen in Fürsorgeerziehung nicht er- forderlich. Das preußische Zwangserziehungswesen ist anders zu regeln. Das dürfte jedem Arbeiter, jeder Arbeiterfrau klar sein. Der Ort, wo das geschehen kann, ist freilich der preußische Landtag, in dem kein Vertreter der arbeiten- den Klasse ist. Die Vertreter der besitzenden Klaffe, die Junker und Pfaffen sind mit dein jetzigen durchaus ver- werslichen System sehr zufrieden. Sie können stch keine andere Erziehungsmethode denken. Auch aus diesem Grunde muß das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht für den preußischen Landtag erkämpft werden. Sitzen in diesem Parlament erst Arbeilervertreter, dann setzt auch die Kritik ein, und solche Barbareien, die jetzt in den Zwangs- erziehungsanstalten zuweilen vorkommen, würden bald un- möglich sein. Vor allem aber würde auf Beseitigung des gegenwärtigen Dressursystems hingearbeitet werden. Arbeiter- srauen! ihr habt deshalb eine heilige Pflicht zu erfüllen. Ihr müßt euch in die Reihen der Wahlrechlskämpfer stellen und alles daran setzen, damit Kultur, Menschlichkeit und Sitte in diechristlichen" Erziehungsanstalten einziehen. Das ist ein hohes Ziel; es muß erstrebt werden um unserer Kinder und um der ganzen Menschheit willen. Carl Marchionini-Königsberg.