64Die GleichheitNr.»gleich sein, solange das Produkt nicht zu seiner Verfügungsteht. Verkürzung der Arbeitszeit fordert er in dem Sinne,daß er frische Kräfte für sich erhält. Die Unternehmer ver-stehen auch sehr gut. daß diese Forderung der Verkürzungder Arbeitszeit eine Klassenforderung ist; darum wehren siestch so sehr dagegen, selbst in den Fällen, wo die Verkürzungder Arbeitszeit für sie selbst von Vorteil wäre. Lieber opferndie Herren den Augenblieksprofit, um ja nicht die Machtder Arbeiterklasie für die Zukunft zu stärken.Der Kongreß faßte seine Arbeit in einer Resolution zu-sammen, in der mit allem Nachdruck der Zehnstundentagvon der Regierung und dem Parlament gefordert wird.Weiter gelangten noch drei Resolutionen zur Annahme.Die beiden ersten verlangen das Arbeitsverbot für Männer,Frauen und Kinder zwischen lv Uhr abends und S Uhrmorgens. Ferner die Nachtarbeit in Gewerben, in denensie unentbehrlich ist, nur erwachsenen Männern zu gestattenin der Höchstdauer von acht Stunden. Die dritte Resolutionfordert die holländischen Arbeiter auf, durch ihre gewerk-schaftlichen und politischen Organisationen ihre Klassenlageso zu verbessern, daß sie der Kinderarbeit ganz entbehrenkönnen. Einstweilen sollen die Arbeiter energisch auf dasParlament einwirken, danrit folgende sehr bescheidene Kinder-schutzbestimmungen baldigst erlassen werden:„Verbot aller Kinderarbeit unter 14 Jahren, neunstündigerArbeitstag für Kinder zwischen 14 bis 17 Jahren. Obliga-torischer Besuch der öffentlichen Fortbildungsschulen."Mit der Annahme der letzten Resolution war die Arbeitdes Kongresses zu Ende. Er soll der Anfang einer groß-zügigen Agitation sein, die mit Aufbietung aller Kräfte ge-führt werden soll, um die geforderten Reformen gesetzlichfestzulegen. Mit wie viel Mühe muß doch das kleinsteStückchen Freiheit für die Arbeiter erobert werden!Amsterdam. M. Wibaut.Fürsorgeerziehung in einem„Kulturstaat".Nach einer Berechnung, die die„Soziale Praxis" imJanuar aufstellte, gab es am 1. April 1906 in Preußenrund 37 000 Minderjährige, die der Fürsorgeerziehung über-wiesen worden waren; das macht auf je 10000 Einwohnerbeinahe 10 Zöglinge. 37000 junge Menschenkinder mußtenals verwahrlost oder als in Gefahr der Verwahrlosung derelterlichen Erziehung entzogen und in staatliche„Fürsorge"genommen werden. Fürsorge! das Wort klingt so ivarmund menschenfreundlich. Vor unserem geistigen Auge steigtein freundliches Haus auf, wo tüchtige und warmherzigeMenschen jenen armen Enterbten die Liebe und Sorgfaltder Eltern ersetzen. In Wirklichkeit schaut es freilich andersaus.„Hohe Mauern mit Glasspitzen. Die Fenster vergittert.Das Tor hinter mir fällt knarrend ins Schloß. Auf demHofe mehrere Personen in Beinkleidern und Jacken derart,daß die linke Jacken- und rechte Hosenhälfte aus blauem,die rechte Jacken- und linke Hosenhälfte aus weißem Zeugehergestellt war... Im Karzer niit schlechter Beleuchtungein halbwüchsiger Mensch, der, als der Führer die Türöffnet, halb erschreckt, halb blöde aufspringt. Mein Innersteszittert... der Mensch dort vor mir soll hier-- erzogenwerden. Ich befinde mich in einer Erziehungsanstalt!" Soschildert der preußische Schuldirektor Konrad Agahd* seineEindrücke von solch einer— Fürsorgeanstalt.Von dem, was hinter den dicken Mauern dieser„christ-lichen" Erziehungshäuser vorgeht, erfährt man selten etwas.Nur hie und da hört man, daß ein Fürsorgezögling aus derAnstalt entlaufen ist. Und man kann auch öfters lesen, daßFürsorgezöglinge vor Gericht abgeurteilt werden, weil sieVergehen oder Verbrechen verübt haben, nur um ins Ge-fängnis zu kominen. Diesen Unglücklichen erscheint daspreußische Gefängnis ein weit besserer Aufenthaltsort alsdie Zwangserziehungsanstalt. Hier gibt es Prügel undGefängniskost dort wird das Essen ohne Schläge verab-folgt. Nur aus diesem Grunde sehnen sich viele nach demGefängnis. Ja, es kommt sogar vor, daß sie sich eines Ver-brechens bezichtigen, das sie gar nicht begangen haben. Solief durch die ostelbische Presse folgende Notiz:„Der Dienstjunge Neumann, der sich vor kurzem derBrandstiftung an dem Schmulschen Speicher be-zichtigte, hat sein Geständnis zurückgezogen. Durch dieUntersuchung ist festgestellt worden, daß der Taugenichtssich an dem betreffenden Tage gar nicht in Marienburgaufgehalten hat. Neumann war aus der Besserungs-anstatt in Könitz entsprungen und wollte durchsein Geständnis nur Aufnahme im Elbinger Ge-fängnis erlangen, wo er es bedeutend besser habeals in der Besserungsanstalt. Der Junge ist wieder nachKönitz zurückgebracht worden."Diese Notiz, die, wie man ihr schon ansieht, aus einembürgerlichen Blatte stammt, spricht Bände von den Zu-ständen in den preußischen„Besserungs"anstalten.Ein weiterer Fall! Durch die bürgerliche Presse gingfolgende Notiz:„Ein vor einiger Zeit von Memel entflohener Für-sorgezögling namens Hans Tobias ist jetzt von der Polizeiin Steglitz bei seiner dort ansässigen Schwester ermitteltworden. Der Vierzehnjährige hat die weile Reise vomäußersten Nordosten des Reiches bis nach Berlin imGepäckwagen gemacht, und zwar war er in einerTonne verborgen. Er äußerte, die Fahrt wäre trotz* Konrad Agahd, Gewerbliche Kinderarbeit in Erziehungsanstalten,Vorwort.der Enge seines Behältnisses ganz gemütlich gewesen, nurhätte er sehr gehungert. Der Durchbrenner wird aufsneue der Fürsorgeerziehung zugewiesen werden."Wie müssen solche Kinder behandelt worden sein, wennsie unter solchen Umständen die Freiheit zu erlangen suchen!Nun werden derartige„Durchbrenner", wenn sie wiederhinter den Mauern der Zwangserziehungsanstalt sind, inder unerhörtesten Weise geprügelt. Vor einiger Zeitwurde bekannt, wie man in Köln solche Opfer behandelthat, und vor mir liegt der Brief eines Fürsorgezöglings anseine Mutter, in dem in herzzerreißender und erschütternderWeise geschildert wird, wie man in einer christlichen An-stall die jungen Menschen zurichtet, wenn sie nach demEntweichen wieder zurückgebracht werden. Das Schreibenlautet nach Fortlaffung einiger Stellen:Liebe Mutter!Ich bin, wie du weißt, laut Beschluß vom Winter v. I.der Fürsorgeanstalt... überwiesen, wohin ich denn aucham... gebracht wurde. In der Verzweiflung habe ich michselbst befreit. Ich war nunmehr bestrebt, Arbeit zu er-halten. Ich habe zusammengearbeitet mit meinem Bruderin K..... Beweis: Die in der Erziehungsanstalt befind-liche Arbeitsbescheinigung. Von K..... begaben wir unsnach M..... und arbeiteten da bei... 14 Wochen undbei der Firma... 14 Tage. Beweis: Die in der Anstaltbefindliche Arbeitsbescheinigung. Von M..... begabenwir uns nach H..... und arbeiteten daselbst 14 Tage.Beweis: Die Arbeitsbescheinigung. Von H..... gingenwir nach S...., wo- wir Winterbeschäfttgung suchten. Imstädtischen Asyl wurden wir jedoch festgenommen, und bereitsam folgenden Tage wurde ich nach der Erziehungsanstalttransportiert, und zwar gefesselt wie ein schwerer Ver-brecher.In der Anstalt angekommen, wurde ich aller Kleidungs-stücke vom Rückgrat bis zu den Unterschenkeln entledigt undauf einen Tisch geworfen. Ich erhielt nun mit einem zweiZentimeter dicken und einem Meter langen Rohrstock inZwischenräumen von einer Viertelminute 60 Hiebe auf dennackten Körper, so daß mir das Blut längst an den Beinenherunterlief. Als der Hausvater müde war mit dem Prügeln,übergab er den Stock noch den beiden barmherzigen(!)Brüdern, damit diese mich noch peinigen sollten, was vonihnen auch prompt besorgt wurde. Ich wurde dann in einekalte Zelle eingesperrt. An Kleidern hatte ich nur an: einHemd, ein Paar Hosen und eine Weste. ES war Novemberund sehr kalt. Die Zelle war nicht geheizt. Keine Deckeoder sonst was erhielt ich. Die erste Nacht konnte ich michvor Schmerzen fast gar nicht bewegen. Ich fror am ganzenLeibe, so daß ich dachte, der Tod ist nahe. Die Zelle wurdeaußerdem noch verdunkelt, was bei Gefangenen unter18 Jahren in den Gefängnissen nicht gestattet ist.Nach vier Tagen wurde ich aus der Zelle gelassen, aberin welchem Zustand? Kopfschmerzen wechselten mit Schwindel»anfüllen und Zittern am ganzen Körper ab. Die' Füßewaren dick geschwollen, so daß ich fast gar nicht stehen,noch gehen konnte. Nun trieb man mich hinaus zur Arbeit.Als ich auf allen vieren kriechen mußte, um nicht liegen zubleiben, ließ man mich auf dem Hofe arbeiten. Ich werdevoraussichtlich lebenslänglich kranke Füße behalten. Nichtich allein, sondern auch andere Zöglinge sind auf ähnlicheWeise behandelt worden. Der Zögling..... entlief mirmir zusammen unter Mitnahme einer Axt; er erklärte, daßer jeden totschlage, der ihm nachlaufe. Lieber wolle er imGefängnis oder Zuchthaus sein oder, was noch viel bessersei, hingerichtet werden, als in solch einer Anstalt bleiben.Beweis für alles: Die Fürsorgezöglinge...(Folgen sechsNamen). Ich habe inich während der fünf Monate Frei-heil gut geführt und habe keine strafbare Handlung be-gangen..."Soweit das Schreiben. Was mag die Mutter beim Lesendieser Schilderung empfunden haben! Mag sein, daß ein-zelnes übertrieben ist, wahr bleibt, daß die Zöglinge in derunmenschlichsten Weise behandelt werden. Fraglich ist esnoch, ob bei einer solchen Prügelei ein Arzt zur Stelle ist,der darauf achtet, daß keine Krüppel gezüchtet werden. Nachdem Brief zu urteilen, scheint dem Zögling keine ärztlicheHilfe geleistet worden zu sein. Im Zuchthaus werden selbstdie schwersten Verbrecher humaner behandelt, da hier dieärztliche Hilfe eintritt, wenn man daS Opfer zu barbarischbehandelt hat. Ebenso gibt der Arzt hier erst sein Gut-achten über den zu prügelnden Delinquenten ab. In denErziehungsanstalten besorgt das alles der„HauSvater".Selbst„Mädchen" werden in der härtesten Weise be-handelt, wenn sie einer Zwangserziehungsanstalt entlaufensind. Wird solch ein Opfer zurückgebracht, so setzt eS eben-alls fürchterliche Prügel ab. Der Leiter einer Mädchen-zwangserziehungsanstalt, Herr Pfarrer Braun in Augsburg,schrieb der„Königsberger Volkszeitung", als diese eine'chwere körperliche Züchtigung eines Mädchens zur Sprachebrachte, daß der Landeshauptmann der Provinz Ostpreußenangeordnet habe, Mädchen, die der Anstalt entlausen, aufdas Gesäß mit einem Stock zu prügeln. Dem Opfer, vondem hier die Rede ist, hatte man zwanzig Hiebe versetzt!Das ist die Erziehungsmethode in christlichen Anstallen!Dabei handell es sich meist um Geschöpfe, die bisher keineErziehung genossen haben. Viel Liebe, Nachsicht, Geduldund Ausdauer ist nötig, um auf diese durch rauhe BeHand-lung verhärteten oder durch Mangel an Aufsicht verwahr-losten Gemüter einzuwirken. Statt dessen behandelt man siehart und roh» um sie zu unterwürfigen, willenlosen Ge-chöpsen zu machen. Versteht sich, daß zu diesem Zweckneben dem Stock auch das Gebe. buch eine große Rollespielt.— Was bei einer derartigen Erziehung herauskommt,ist jedem Einsichtigen klar. Ein Hund, den man mitSchlägen aufzieht, wird bissig; ein Pferd, das man mitPeitschenhieben trakttert, wird ein Schläger. Ebenso wirdein Mensch, der sich mit Roheit und Härte behandelt sieht,roh und verstockt werden. Man braucht nur einige Wochenden Stra ftämm ersitz ungen beizuwohnen, wenn Diebe, Ein-brecher, Sittlichkeitsverbrecher usw. abgeurtellt werden. Sehroft hört man da bei Verlesung der Personalien, daß es sichum Leute handelt, die in einer Fürsorgeerziehungs-an st alt„zu Menschen gemacht" worden sind.Und welchen Kindern wird solch eine Erziehung zuteil?— Den Kindern des arbeitenden Volkes. Bielfachhandelt es sich um uneheliche Kinder armer Mädchen.Sterben diese Kinder nicht als Säuglinge fort, so drohtihnen meist die Zwangserziehungsanstalt mit all ihrenSchrecken. Die Mutter kann sich um das Kind nicht be-künimern, sie ist arm— sie muß arbeiten. Heiratet sie, sowill der Mann von dem„Kind der Sünde" nichts wissen-Es muß sich bei fremden Leuten herumstoßen lassen oderkommt in die Fürsorgeerziehungsanstalt, besonders wenn essich herausstellt, daß es in der„Freiheit" der Verwahrlosunganheimfallen kann.Aber nicht nur uneheliche, nein, auch eheliche Kinderwerden häufig der Fürsorgeerziehung überwiesen. Und auchhier handelt es sich wiederum nur um die Kinder derArmen. Ein Kind aus der desitzenden kc lasse ist wohl nochnie in eine Zwangserziehungsanstalt gekommen. Verivahr-lost hier ein Kind, so schreitet der Staat nicht ein, da derVater des Kindes Geld genug hat, um seinem Sprößlmgeinen Erzieher zur Seite zu stellen. Anders ist es mit denKindern des arbeitenden Volkes. Auf ihnen lastet der Fluchdes Kapitalismus. Und zwar ist es vor allem die Frauen»arbeit, die den Kindern zum Fluche wird. Die Muttermuß hinaus ins Erwerbsleben, da der Lohn des Vatersnicht ausreicht, alle hungrigen Mäuler zu stopfen. DieKinder bleiben zu Hause, allein, ohne jede Aufsicht. Vonirgend welcher Erziehung kann kaum die Rede sein. Ist esda ein Wunder, wenn ein Kind der Verwahrlosung anheim-fällt? Nein! Wundern muß man sich nur, daß es vielenEltern trotzdem gelingt, ihre Kinder wenigstens einigermaßenzu erziehen. Aber der Charakter der Kinder ist sehr ver-schieden, und es ist nur zu begreiflich, wenn Arbeiterkinderauf Abwege geraten. Tritt das«in, dann kommt der Staat,greift in die heiligsten Rechte der Eltern ein und steckt dieKinder gegendenelterlichenWillenin eine Zwangs-erziehungsanstalt. Wenn der Mann genug verdiente, umseine Familie zu ernähren, so daß die Frau nicht zum Mit-verdienen gezwungen wäre, oder wenn öffentliche Ein-richtungen geschaffen würden, wo die Kinder in der schul-freien Zeit unter der Aufsicht pädagogisch gebildeter Per-sonen Unterhaltung und geeignete Beschäftigung findenkönnten, dann würden die Zwangserziehungsanstalten nichtso bevölkert sein wie jetzt. Die kapitalistische Gesellschaft— nicht die böse Sozialdemokratie— hat die Familie zer-stört, in der das heranwachsende Geschlecht bisher Aufsichtund Erziehung fand; und wenn dann die Kinder desarbeitenden Volkes verwahrlosen, dann ergeht sich dieselbekapitalistische Gesellschaft in heuchlerischer Entrüstung undsperrt die Armen in die Zwangserziehungsanstallen.Bor allen Dingen heißt es jetzt das Verlangen stellen,daß die Kinder in den Erziehungsanstalten menschlich be-handelt und gut erzogen werden.Durch das Bürgerliche Gesetzbuch ist die Sorge für dieErziehung verwahrloster Ltinder der Landesgesetzgebungüberlassen, ein Zustand, der die bedauerliche Folge hat, daßdie buntesten Bestimmungen in den verschiedenen Bundes-staaten bestehen. In Preußen bestand bis zum Jahre 1901„das Gesetz, betreffend die Unterbringung verwahrlosterKinder". Am 1. April 1901 trat das„Gesetz über dieFürsorgeerziehung Minderjähriger" in Kraft. Nachdiesem Gesetz kann die Behörde einen Minderjährigen, derdas 13. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der Fürsorge-eiziehung überweisen, um seine weitere Verwahrlosung oderfern völliges sitttiches Verderben zu verhüten. Das Vor-mundschaftsgericht muß die Überweisung beschließen. DieBegehung einer strafbaren Handlung ist. entgegenven Bestimmungen des früheren Gesetzes, zur Unterbringungeines Minderjährigen in Fürsorgeerziehung nicht er-forderlich.Das preußische Zwangserziehungswesen ist anders zuregeln. Das dürfte jedem Arbeiter, jeder Arbeiterfrau klarsein. Der Ort, wo das geschehen kann, ist freilich derpreußische Landtag, in dem kein Vertreter der arbeiten-den Klasse ist. Die Vertreter der besitzenden Klaffe, dieJunker und Pfaffen sind mit dein jetzigen durchaus ver-werslichen System sehr zufrieden. Sie können stch keineandere Erziehungsmethode denken. Auch aus diesem Grundemuß das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrechtfür den preußischen Landtag erkämpft werden. Sitzen indiesem Parlament erst Arbeilervertreter, dann setzt auch dieKritik ein, und solche Barbareien, die jetzt in den Zwangs-erziehungsanstalten zuweilen vorkommen, würden bald un-möglich sein. Vor allem aber würde auf Beseitigung desgegenwärtigen Dressursystems hingearbeitet werden. Arbeiter-srauen! ihr habt deshalb eine heilige Pflicht zu erfüllen.Ihr müßt euch in die Reihen der Wahlrechlskämpfer stellenund alles daran setzen, damit Kultur, Menschlichkeitund Sitte in die„christlichen" Erziehungsanstalten einziehen.Das ist ein hohes Ziel; es muß erstrebt werden um unsererKinder und um der ganzen Menschheit willen.Carl Marchionini-Königsberg.