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Verfassung war daher wohl nicht ganz normal. A13 die Wärterin läßt seine Kinder in der religiösen Auffassung dieser Gemeinde| Vernehmen nach ist Berude, trok dreimaliger Wiederwahl zum Ge sich im Nebenzimmer befand, sprang die Krante plötzlich erziehen, und es ist ihm auch für seine beiden ältern Kinder meindevorsteher von Sigmannsdorf, nicht bestätigt worden, jacke, zog Filzschuhe an die nackten Füße und stürzte die Treppe der Schule ertheilt worden, während seine jüngste Tochter diesen beistand des Privatklägers ist Rechtsanwalt Ollendorff( Breslau ). binab auf die Straße. Man verfolgte sie bis zur Karlstraße, verlor Dispens nicht erhalten hat. Kräder, welcher seine Tochter am Der angeklagte Bandrath hat den Rechtsanwalt Baumann( Ohlau ) fie aber hier aus den Augen. Die benachrichtigte Bolizei ermittelte 29. Mai d. J. vom Schul Religionsunterricht fern hielt, ist mit seiner Bertheidigung betraut. die Frau, die fich unterdessen ein paar Strümpfe erbettelt hatte, um deshalb vom Polizei Präsidium in eine Schulverfäummißstrafe Ueber den Ausgang des Prozesses wird berichtet: Der Prozeß 5 Uhr auf dem Lehrter Bahnhof . Da der betreffende Schußmann genommen worden, welche auch das Schöffengericht bestätigt, wogegen des Gemeindevorstehers Berude wider den Landrath von Butikamer feine Anweisung hatte, sie in die Klinik zurückzubringen, so ließ er träder aber Berufung eingelegt hat. Der Vertheidiger Rechts- wegen Beleidigung ist durch Vergleich beendet. Herr von Butt­fie nach Spandau fahren, wo sie in ihrer Wohnung auch an- anwalt eine bestritt die Rechtmäßigkeit der dem Polizei- Präsidium tamer, der den Kläger wegen Nichtausführung einer amtlichen Ber­gekommen ist. Ihr Mann war aber mittlerweile gerade nach Berlin auf dem Berordnungswege übertragenen Befugniß, Schulstrafen fügung in heftigen Ausdrücken gescholten hatte, gab eine Ehren­gefahren, um sie in der Klinik zu besuchen. zu verhängen. Ferner habe das Gericht auch zu prüfen, erklärung ab, mit der Kläger sich für befriedigt erklärte. Zu einem Anfall von Geistesstörung letterte gestern Abend ob die Verweigerung des von Kräcker nachgesuchten Dispenses Ein Streit auf dem Bau der städtischen Gasauftalt in der der Tischlergeselle Julius Döring, nur mit einem Hemde und Hofe zu Recht erfolgt fei. Die preußische Verfassung gewährleiste Fichtestraße gab die Beranlaffung dazu, daß sich gestern vor der bekleidet, aus dem Fenster seiner in der Adalbertstraße im Dach die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, das Allgemeine Landrecht 138. Abtheilung des Amtsgerichts I die Maurer Gottlieb Schulz geschoß befindlichen Wohnung auf das Dach hinaus und mußte mit bestimme, daß Rinder, welche in einer anderen Religion, als der und Hermann Kunz wegen Beleidigung, Bedrohung und Gewalt heruntergeholt werden. Er wurde in die Frrenanstalt Herz- jenigen, die in der Volksschule gelehrt wird, erzogen werden sollen, Körperverlegung, sowie wegen Bergebens gegen§ 153 der Meiche berge gebracht. nicht gezwungen werden können, dem Schulreligionsunterricht bei Gewerbe Ordnung zu verantworten hatten. Ihnen wurde zur Im einen beträchtlichen Fahrpreis wurde vorgestern, suwohnen. Die Freireligiöse Gemeinde fei aber eine Religionsgefell- Laft gelegt, 28. Auguft dieses Jahres, abends, den Dienstag, Abend der Führer der Tarameterdroschte 1. Klasse Str. 3586 fchaft wie jede andere. Das habe auch der Zivilsenat des Rammer Muurer Ferdinand Stub beleidigt, ihn bedroht und außerdem geprellt. Diefer fubr in der achten Stunde einen feingekleideten gerichts in einem Proseffe der Griebenow'schen Erben gegen die törperlich gemißhanbelt zu haben. Auf dem erwähnten städtischen geprellt. Diefer fubr in der achten Stunde einen feingekleideten Freireligiöse Gemeinde festgestellt. Der Bertheidiger legte in längeren Bau war ein Streit ausgebrochen, welchem sich zunächst sämmtliche Herrn vom Bahnhof Schönhauser Allee nach dem Anhalter Bahnhof . Herrn vom Bahnhof Schönhauser Allee nach dem Anhalter Bahnhof : Hier stieg der Fahrgast aus und bat den Rutscher, einen Augenblick Ausführungen dar, daß man nicht, wie es der Kultusminifter ca. 95 Maurer angeschloffen hatten; nach einiger Beit jedoch hatten zu warten. Der Kutscher hielt fich gesichert durch einen Roffer, den Dr. Boffe gethan, der Freireligiösen Gemeinde den Charakter einer etwa 20 derselben die Arbeit wieder aufgenommen; unter diesen der Herr zurückließ, war aber sehr enttäuscht, nach langem vergeb. Religionsgesellschaft deshalb absprechen dürfe, weil sie nicht an Streitbrechern befand sich auch der Beuge Stuß. Ueber die Gründe lichen Warten ein ganz werthlofes, mit einem Bindfaden zusammen- einen persönlichen Gott glaube, Sie betrachte die Religion nicht des Streits machen die Angeklagten und Stuß zum theil Die Angeklagten behaupten, die gebundenes Ding vor sich zu sehen, daß nur einige Feßen und ein als eine Lehre über die Form des göttlichen Wesens, sondern als eine auseinandergehende Angaben. paar Mauersteine enthielt. die Arbeit Bertiefung der fittlichen Grundsäge. Das Allg. Landrecht bestimme, Maurer hätten wegen schlechter Behandlung daß die Anschauung über Gott und göttliche Dinge nicht zum Gegen- feitens des zweiten Poliers Pannier und nicht wegen Lohndifferenzen Theuer bezahlen mußte vorgestern Abend ein junger Mann stand des Zwanges gemacht, und niemand wegen seiner Religions niedergelegt. Im übrigen bestreiten sie alles, was ihnen zur Last feine Zuvorkommenheit gegen Damen auf der Pferdebahn. Um einer anschauungen beunruhigt oder verspottet werden dürfe. Eine Ge- gelegt wird; an dem fraglichen Borfalle feien sie gar nicht betheiligt älteren Dame mit ihrer Tochter die Mitfahrt vom Anhalter nach wissenstränkung der schlimmsten Art wäre es, wenn man den gewesen. Nur auf dem Bau hätte Schulz einmal ein kleines Wort­dem Görlitzer Bahnhof zu ermöglichen, war er fo liebenswürdig, Bater zwingen wolle, seine Kinder in Anschauungen er gefecht mit Stub gehabt. Der Zeuge Stuh behauptete seiner­auf das Verdeck zu steigen und ließ seinen Roffer auf der hinteren ziehen zu lassen, die er nicht für richtig hält. Der feits, nachdem ein Theil der Streifenden die Arbeit wieder auf­Plattform stehen. Als er am Morigplay abstieg, war ihm der Koffer Staatsanwalt bestritt, daß die Freireligiöse Gemeinde eine mit feinen abfeligkeiten gestohlen, wahrscheinlich von einem Fabr. Religionsgesellschaft sei und genommen hatten, seien diese Arbeitenden wiederholt von den weiter Daß der von ihr ertheilte streifenden Maurern beschimpft worden. Der Staatsanwalt bean­gaste, der gehört hatte, wie er den Schaffner bat, auf seinen Koffer Unterricht als ein den Gefeßen entsprechender Religionsunterricht tragte gegen Kunz Freisprechung, gegen Schulz drei Wochen Gefängniß. etwas acht zu geben. Die beiden Damen hatten inzwischen im Wagen angesehen werden könne. Der Vater werde in seiner Gewiffens Rechtsanwalt Dr. Herzfeld als Vertheidiger schloß sich dem Antrage Platz gefunden. freiheit nicht beeinträchtigt, wenn sein Kind in der Religion erzogen hinsichtlich des Angeklagten Kunz an und bat, dei Schulz nur eine werbe. Dem Staate, ber dem Bolte die Religion erhalten wolle, einzige Handlung anzunehmen aus§ 153 der R.- G.- D.- und tönne man es nicht verdenken, wenn er es verhindere, daß ein auf eine ganz gelinde Strafe zu erkennen, da die Sache doch wirklich Water seine Kinder in Jrrlehren erzieht! harmlos fei, um jemanden dafür 3 Wochen lang ins Gefängniß zu schicken. Der Gerichtshof nahm mit dem Vertheidiger eine einzige Handlung an und verurtheilte Schulz zu 1 Woche Gefängniß. Kunz wurde freigesprochen..

Fenerbericht. Mittwoch früh 32 Uhr war Schill str. 11a ein Kellerbrand abzulöschen, bei dem verschiedene Bretterverschläge mit Inhalt zerstört wurden. Kurz nach 8 Uhr tam u ft erhausener ftraße 18/19 ein Bodenfeuer auf, das das Haus erheblich be­Schädigte. Mittags 121/2 Uhr erfolgte Alarm nach Butttamer straße 23, wo in einem Stohlenteller Feuer ausgebrochen war, das aber noch rechtzeitig beseitigt werden konnte. Ein weiterer Keller­brand fand eine Stunde später noch Niederwall ftr. 11 statt, boch war hier der entstandene Schaden unbedeutend.

Ausstattungs- Pantomime an, die dem jezigen Schauftück nach Der Zirkus Busch fündigt für die nächste Beit eine neue Sibirien " an glänzender Wirkung nicht nachstehen soll. Treptow . Sternwarte. Nur noch wenige Tage, bis zum 5. Januar, bleibt die Treptow - Sternwarte für das Publikum geöffnet. Der Be obachtungsordnung für das Riesen- Fernrohr wird in biefer legten Beit fast ausschließlich vom Mond beherrscht, der jest täglich von nachmittags 4 Uhr bis 12 Uhr nachts sehr günstig zu sehen ist. In den Tagesstunden von 2-4 Uhr werden Doppelsterne beobachtet. Herr Direktor Archenhold hält am ersten Neujahrstage, nachmittags 5 Uhr, einen Vortrag mit Lichtbildern über die Bedeutung der Nebelflecke, am Sonntag, den 2. Januar, um die felbe Zeit über Die Bewohnbarkeit der Welten". Aut 3. Januar lautet das Thema des Vortrages, der um 712 Uhr abends stattfindet: Der Mond im Treptower Riesen- Fernrohr".

Theater. Im Schiller: Theater kommt Sonnabend, 1. Januar, nachmittags 3 Uhr, Anzengruber's Weihnachtskomödie Heimg'funden" noch einmal zur Aufführung. Sonnabend Abend wird die Posse Der Registrator auf Reisen", zum ersten Male wiederholt. Sonnabend Nachmittag wird " Wallenstein's Lager" und" Die Piccolomini", Sonntag Abend Fulba's Lustspiel Die wilde Jagd" gegeben. Der Registrator auf Reisen", Poffe mit Gefang in 3 Akten von L'Arronge" und G. v. Moser, Musik von Bial, wird morgen, Freitag( Sylvester) zum ersten Male gegeben. Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß diese Vorstellung bereits um 7 Uhr be ginnt. Im Budapester Bossen- und Operetten Theater, Kaufmann's Variété, werden die beiden Stücke" Ein Abend im Winter garten" und" Im Atelier" heute zum 100. und letzten Male gegeben.

Aus den Nachbarorten.

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Der Gerichtshof verwarf die Berufung. Er ging auf die Frage, ob die Freireligiöse Gemeinde als eine Religionsgesellschaft anzusehen sei oder nicht, nicht ein, sondern stellte sich auf den Stand: punkt, jeder Vater, der sein Kind in die Boltsschule schickt, muß Wegen Verbrechens im Amte stand gestern der frühere Post­daffelbe an allen Theilen des Unterrichts theilnehmen laffen, und hilssbote Ernst& oose vor der dritten Strafkammer des Land­nur, wenn ein Dispens ertheilt ist, darf das Kind von einem be­Dispens in dem vorliegenden Falle zu recht oder unrecht verweigert gemacht haben. Der Angeklagte Loose war seit Dezember 1895 auf stimmten Theile des Unterrichts fern gehalten werden. Db der gerichts I. Seine Schwägerin, die Kaufmanns- Ehefrau Marie Loose wurde, habe das Gericht nicht zu prüfen. Da ein Dispens nicht bem Postamte 11 auf dem Anhalter Bahnhofe angestellt. Seine ertheilt worden ist, sei die Bestrafung begründet. Daß die Strafe Thätigkeit bestand hauptsächlich darin, daß er die Postpackete in die vom Polizeipräsidium festgesetzt worden sei, sei zulässig. Die Schul. deputation hatte das Recht der Festsetzung der Strafen fraft einer verschiedenen Beförderungswagen zu vertheilen und diese dann an die Verladungsflellen zu schieben hatte. Der Angeklagte hat sich Delegation, dies Recht sei ihr ordnungsmäßig genommen und auf hierbei eine Anzahl schwerer Vertrauensbrüche zu schulden die Polizeibehörde übertragen. fommen laffen. Wie er angiebt, hatte er es besonders Der Landrath v. Puttkamer als Angeklagter. Aus Ohlan auf die Beraubung solcher Packete abgesehen, deren mangel wird uns vom 29. Dezember berichtet: Der bekannte Beleidigungs. hafte oder beschädigte Verpackung es ermöglichte, Inhalts herauszuziehen. Er hat dies in der prozeß des Gemeindevorstehers Berube wider den Landrath des Theil des und Gegenstände der ver­biefigen Kreises v. Buttkamer gelangte heute( Mittwoch) vor dem umfangreichsten Weise betrieben Ein intereffanter Kurfus wird Anfang Januar 1. J. in der Schöffengericht des Königl. Amtsgerichts zur Verhandlung. Berude schiedensten Art erbeutet, die er, so weit er sie nicht seltst benußen Urania, Invalidenstraße, beginnen. Herr Dr. G. Naß von der Königl. war Gemeindevorsteher des im hiesigen Kreise belegenen Dorfes fonnte, feiner mitangeklagten Schwägerin, bei der er kost und Technischen Hochschule wird nämlich in einem Zyklus von zehn Vorträgen Sigmannsdorf. In diesem ist die Gemeinde von Alters her ver- Wohnung hatte, gegeben haben soll. Die letztere beftritt entschieden, unter dem Gesammttitel Technologie des täglichen Lebens" pflichtet, die Wege, Auen, Wasserläufe u. s. w. auf ihre Kosten in daß sie von dem unredlichen Erwerb der ihr geschenkten Gegen­ein volles Bild von der Entstehung und Fabritation jener Dinge geben, die Ordnung zu halten, während das Nutzungsrecht ausschließlich der stände Kenntniß gehabt habe, ihr Schwager babe stets gesagt, daß er den Bedarf und den Komfort des modernen Lebens bilden. Die Eigen Dominialverwaltung zusteht. Aus diesem Anlaß soll es zwischen sie gekauft habe. Der Angeklagte Loose fand einmal unter den artigkeit und das Instruktive dieses Kursus besteht darin, daß mit demselben, der Gemeinde resp. ihrem Vertreter Berude und der Packeten einen unbeschriebenen, verschlossenen Briefumschlag, der abgesehen von sehr zahlreichen Experimenten, mehrere Exkursionen, Dominialverwaltung oftmals u. a. nach einer Gasanstalt, einer Kerzen: und Seifenfabrik, der königlichen Berube foll zu Streitigkeiten gekommen fein. wahrscheinlich einem schlecht versicherten Badet entfallen war. Er deshalb auch von feinem unmittelbaren Bor - nahm das Kouvert an fich, öffnete es zu Hause und fand darin einen Porzellan Manufaktur, einer Glashütte, einer Brauerei u. f. w. verbunden In diesem Falle folgte der Gerichtshof den find, wo die moderne Technologie an den Originalobjekten selbst demonstrirt gesetzten, dem Amtsvorsteher v. Pritt wiß und Gaffron( bei- Hundertmarkschein. des Bertheidigers, Rechtsanwalt Steins werden wird. Bemerkt sei noch, daß jeder der zehn Vorträge auch einzeln läufig erwähnt, ein Better des Landraths v. Puttkamer ), in Ausführungen nur eine einfache Fundunterschlagung verständlich ist. Ordnungsstrafe genommen worden sein. Im Jahre 1896 hatte fchneider, indem wurde. Der Staatsanwalt beantragte gegen Landrath v. Buttfamer nach beendigter Heuernte eine Verfügung angenommen erlassen, wonach die Räumung der für die Borfluth wichtigen Wasser- den Angeklagten Loose zwei Jahre, gegen seine Schwägerin Der Vertheidiger der Ehefrau läufe im Kreise Dhlau vorzunehmen war. Danach war der die Ge- ein Jahr Buchthaus. meinde Sigmannsdorf durchfließende Mühlengraben am 29. und Loose, Rechtsanwalt Friz Fräntel, plaidirte für ihre Frei 30. Juni 1896 zu räumen. Einem diesbezüglichen Befehl des Amts- sprechung, da das Belastungsmaterial zu einer Berurtheilung keines. vorstehers tam jedoch der Gemeindevorsteher Berude nicht nach, da, wegs ausreiche. Der Gerichtshof trat dieser Anschauung bei und wie letterer behauptet, Hochwasser war und infolge dessen für die Sprach die Ehefrau Loose frei, der Angeklagte Loose wurde dagegen Gemeinde Sigmannsdorf ein großer Schaden entstanden wäre. Alls unter Zubilligung von mildernden Umständen zu einer Gefängniß nun dem Landrath am 80. Juni gemeldet wurde, daß mit den Ar- ftrafe von 2 Jahren verurtheilt. beiten noch nicht begonnen sei, begab sich dieser am folgenden Tage In dem Prozeß der Garantiefondszeichner fland gestern nach Sigmannsdorf. Hier traf er auf einem das Gehöft des Müllers wieder Termin vor dem Landgericht I an. Das Urtheil des Gerichts Neumann durchschneidenden Wege den damaligen Gemeinde- ging dahin, daß unter Verwerfung fämmtlicher Einwendungen der vorsteher Berude, der die inzwischen begonnenen Räumungsarbeiten Beklagten in allen Prozessen auf Berurtheilung der Beichner nach Der Landrath ftellte den Gemeindevorsteher dem Klageantrage des Arbeiterausschusses zu erkennen fei. Bugleich Das Feft ber chriftlichen Liebe ist zweien Arbeitern der Töniglichen Artilleriewertftatt in Spanbau badurch besonders wegen Schön zu Gemüthe geführt worden, daß man sie plöglich aus der wandte, daß das Wasser von der oberhalb belegenen Brandmühle zu der Streitsumme ausgesprochen. Der grobe Unfugsparagraph gegen Arbeiter. Neuerdings Arbeit entließ. Die Borgesetzten" erklärten auf Befragen, daß fie fpät abgelaufen fei, soll der Landrath in Gegenwart mehrerer Ge­gegen bie beiden Gutlassenen nichts einzuwenden hätten. Die Be- meindemitglieder in sehr lautem Tone gesagt haben: Steden hat die Staatsanwaltschaft den Versuch unternommen, solchen Ar Sie die Nase ins Buch; so einen dummen Gemeinde- beitern, die bei Gelegenheit des letzten Maurerftreits in troffenen führen ihre Entlaffung darauf zurück, daß sie ihrer gevorsteher tann ich nicht brauchen. Ich rathe Ihnen, die Wiederwahl Spandau die Arbeitswilligen" die Arbeitswilligen" in ruhiger Form auf wertschaftlichen Organisationspflicht genügt haben und daß dies zum Gemeindevorsteher nicht anzunehmen, ich werde dafür sorgen, das Schimpfliche der Streitbrecherei aufmerksam machten, Berbrechen von einer gefälligen Instanz, wie früher schon in zahlbaß Sie nicht mehr bestätigt werben." Dieser empörenden wegen groben Unfuge vor Gericht zu ziehen. Das Schöffen reichen anderen Fällen, der Werkstätten- Direttion angezeigt wurde. Gelegenheit zur vorläufigen Abrechnung ist den Arbeitern bei der Aeußerung wegen strengte Berube gegen den Landrath die Begericht zu Spandau fand sich auch wirklich in mehreren leidigungsflage an. Das tönigl. Amtsgericht beschloß, auf Fällen bereit, folche Angeklagte zu verurtheilen. Wie kürzlich schon, nächstjährigen Reichstags- Wahl gegeben. grund des§ 185 des Strafgesetzbuches, gegen den Landrath die Er so hat auch dieser Tage die Berufungsinstanz ein solches Urtheil Der Militärstaat und die Droschkenkutscher. In der öffnung des Hauptverfahrens. Die Berbandlung vor dem hiesigen umgestoßen. Es handelte sich um den Maurer 2., der in Spandau Kolonnenstraße zu Schöneberg , unweit der Kaserne des Eisenbahn- Schöffengericht sollte am 21. Ottober 1896 stattfinden. Die tgl. Rezu einer Woche Haft verurtheilt worden war, von der Straffammer Regimente , ist, hauptsächlich um den Offizieren die feit langem gierung zu Breslau erhob jedoch noch vor dem Verhandlungs am Landgericht II jedoch freigesprochen wurde. erwünschte Fahrgelegenheit zu verschaffen, ein Halteplatz für termin, auf grund des Gesetzes vom 13. Februar 1854, Droschten eingerichtet worden. Den Droschkentutschern ist aber, wie den Kompetenstonflitt mit der Begründung: da bie Allg. Fahrztg." berichtet, streng untersagt, die Straße, die an Berude bei der Räumungsangelegenheit einen ganz abnorm der Raferne entlang führt und die fürzeste Berbindung zwischen der hohen Grad von Pflichtvergessenheit, Widerhaarigkeit, Dienst Rolonnen- und Monumentenstraße bildet, zu befahren, falls fie untenntniß und Verständnißlosigkeit an den Tag gelegt, bem Land beschäftigten Arbeiter, Berlin N, Filiale II, bielten am 21. De Die in Holzbearbeitungs- Fabriken nnd auf Holzplähen Zivilisten als Fahrgäste baben. Fährt der Kutscher rath v. Buttramer auch direkt Ünwahrheiten gesagt hatte, da es sich beschäftigten Arbeiter, Berlin N, Filiale II, bielten am 21. De hingegen Militärpersonen, gleichviel welchen Ranges, ist ihm die ferner um eine Angelegenheit von der größten Wichtigkeit handelte, referirte über den Riesenkampf der englischen Maschinenbauer. zember ihre regelmäßige Mitglieder- Versammlung ab. Roopmann Benugung des Weges anftandslos gestattet. Dies Berbot erscheint die unbedenklich zur Ausführung gebracht werden mußte, so war der Hierauf wurde Bütow als 2. Schriftführer gewählt. Weiter um so auffallender, als die in Frage kommende Straße in dem fo- Landrath nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, die werden die Filial- Kaffiver angewiesen, bei Ausgabe der Mitglieds­genaunten Wegemesser der Droschtenkutscher von der Kommission von Berube bei dieser Gelegenheit begangenen Pflichtwidrigkeiten für das öffentliche Fuhrwesen als eine öffentliche, also jeder auf das eindringlichste und schärfste zu rügen. Aus diesem Grunde blicher einen Druckfehler im§ 9 des Streit- Reglements zu dort muß es heißen. berichtigen; Bei einem Lohnkampfe maun zur Benußung freistehende bezeichnet ist. Da die meisten fann auch die von dem Landrath für feine Rüge gewählte Form erfolgt nach Ablauf von acht Tagen die Unterstügung.- Rutscher, die bei einer Fahrt nach dem Militärbahnhof ben abe nicht als unangemessen erachtet werden." Das Verhalten des Herrn Hellmich einem arbeitsuchenden Kollegen getürzten Weg benügen, von dem Berbot keine Ahnung haben, tommt Das Ober Landesgericht und der Ober- Staatsanwalt es faft täglich zu unliebsamen Auftritten. zu Breslau bezeichneten jedoch in ihren gutachtlichen Aeußerungen gegenüber wurde sehr abfällig kritisirt. Er hatte demselben auf die Eine Explosion in der neuen Pulverfabrik zu Spandau , den Kompetenzkonflikt als nicht begründet. Der erste Senat Frage, ob er organisirt sei, was mit ja beantwortet wurde, erwidert, daß er ihn nicht gebrauchen fönne. Ueber den in diesem Jahre welche am 24. b. Wt. stattfand, ist, wie aus diesem Nachbarorte des Ober- Verwaltungsgerichts, der sich am 15. Oktober cr. mit dieser stattgefundenen Streit bei Müller, Schönhauser Allee , entspann sich gemeldet wird, nur durch das energische Eingreifen des Arbeiter. Angelegenheit zu beschäftigen hatte, erklärte ebenfalls den Konflikt tattgefundenen Streit bei Müller, Schönhauser Allee , entspann fich eine rege Debatte. Es wurde von einigen Anwesenden ber personals auf einen geringen Umfang beschränkt worden. Einer für unbegründet und beschloß, daß dem gerichtlichen Verfahren Fort Firma dem Kollegen Binte vorgeworfen, daß er Binte den dieser Angestellten bemerkte, daß in dem Pulverschuppen Nr. 18 in gang zu geben sei. 3war bat es dem Landrath, so etwa begründete Streit unberechtigter Weise ins Werk gefeßt hätte. Um dieses noch nicht aufgeklärter Weise ein Brand entstanden war. In dem bas Dber Verwaltungsgericht seine Entscheidung, wenigftens nach zu beweisen, verlas Weftphal mehrere Schreiben, die er verfaßt Schuppen lagerten ca. 50 Bentner Schießbaumwolle und so feiner pflichtmäßigen Ueberzeugung, nicht an einem Anlaß zu Vorhaben will, da er sich in fließender Nede nicht so ausdrücken könne. war bie Wiederholung einer Ratastrophe, wie solche vor 6 Jahren haltungen und Rügen gefehlt, indessen die gethanenen Aeußerungen Die Schreiben wurden seitens der Versammlung mit Heiterkeit auf­in berselben Fabrit stattgefunden hat, zu befürchten. Da geben, selbst wenn man den Angaben des Konfliktsbeschlusses folgt, genommen, da sie von Unwahrheit ftrohten; bem Leser wurde bes der Brand nicht mehr rechtzeitig zu löschen war, fo machten sich über die zulässige Grenze hinaus. Der Landrath hätte ben Privat beutet, daß ihm dieselben in die Feder diktirt worden sind. Binte die Arbeiter daran, den Explosionsstoff nach Möglichkeit zu ent- fläger böchstens als pflichtvergessen oder nachlässig schelten können, ftellte hierauf den wahren Sachverhalt klar und die Versammlung fernen, was auch gelang. Es fam infolge dessen nur eine geringe aber nicht auf einen Mangel an Geiftesgaben hinweisen dürfen; wies die Schreiben energifch zurück. Quantität der Schießbaumwolle zur Entzündung, wodurch ein darin ift eine beleidigende herabfegung seiner Person zu ernsterer Schaden nicht angerichtet werden konnte; immerhin ist der erblicken. Es muß aber auch in der zweiten inkriminirten Aeußerung betroffene Trockenschuppen durch den gewaltigen Luftdruck vollständig des Landraths, bei dem Zusammenhang mit der ersten und unter auseinandergeriffen. In der Stadt Spandau felbft wurde von der den begleitenden Umständen eine Amtsüberschreitung erblickt Explosion nichts wahrgenommen. Aus diesem Anlaß bat sich nun heute Landrath v. Butt­tamer( ein Sohn des früheren Minifters, jezigen Oberpräsidenten Gerichts- Beitung.gefegbuches vor eingangs bezeichnetem Gerichtshofe zu verantworten. von Bommern ) wegen Beleidigung auf grund des§ 185 bes Straf Religionsunterricht der Diffidentenkinder. Der Gelbgießer Es find zu der Berhandlung mehrere Beugen geladen; auch ist bas Otto Rtäder ist Witglied der Freireligiösen Gemeinde. Gr persönliche Erscheinen der Parteien vor Gericht angeordnet. Dem bis frischen südwestlichen inden. Er

beaufsichtigte. ber Berzögerung Zur Rede. Als Berude ein- wurde die sofortige Bollstreckbarkeit der Urtheile gegen Hinterlegung

werden."

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Versammlungen.

Verband deutscher Sarbiere, Friseurs und Verrückenmacher gehilfen. Seute, abends 10 Uhr, bei Schiller , Rosenthalerstraße 67, außerordentliche Generalversammlung.

Naturheilverein Nordost. Jeben Donnerstag, abends 8 Uhr, Landsberger ftraße 108: Borträge, Experimente. Damen und Herren willkommen. Geselliger Verein eliotrop. Sigung beute Abend Uhr bei. Senfel, Dieffenbach fir. 34.

B

Wetter Prognose für Donnerstag, 30. Dezember 1897. Biemlich warm, vorwiegend heiter und troden bei mäßigen