230 Die Gleichhei! Nr. 26 zum guten Teil den Kongreß, aber ein recht eigenartiger. Der Sozialismus nämlich, der von den Wirtschaftsgenossen- schaften die Erlösung der darbenden Menschheit, die Über­windung der kapitalistischen   Kultur erwartet. So klang es gleich zu Beginn, als der Bürgermeister des Kongreßortes die Delegierten willkommen hieß. Und der ehemalige italie­ nische   Finanzminister Luzzatti sprach den großartigen Ge­danken aus, daß Gott und der Staat den Arbeitern helfen müssen. Aber selbst demjenigen, der diese Hilfe verschmähe, bleibe doch immer mit den anderen das Ziel gemeinsam": die Genossenschaftsbewegung. Und der leibhaftige Minister Tittoni stellte die Kooperation in Gegen­satz zum Klassenkampf; aus ihr solle dersoziale Frieden geboren" werden. Man sieht, die Leute hatten schöne Worts auf der Zunge. Der bisherige Präsident der Genossenschafts- Allianz, Herr Henry Wolff aus London  , aber betrat realeren Boden, als er davon sprach, daß in dem internationalen Genossenschaftsbund landwirtschaftliche und Konsnmgenossen- schaften einträchtig beieinander wohnen könnten, weil die Konsumvereine den Großgrundbesitzernebensogut Vorteile bieten" wie den Kleinbauern.(In der Praxis liegen in Deutschland   die Dinge so, daß die landwirtschaftlichen Ge­nossenschaften, die meist im konservativen Fahrwasser segeln, von den Arbeiterkonsumvereinen nichts wissen wollen.) Man muß schon sehr bescheidene Ansprüche an die Logik der Tat­sachen stellen, um solchen Gedanken ohne Widerspruch passieren zu lassen. Es scheint aber niemand widersprochen zu haben, auch von den Vertretern der deutschen   Konsumvereine nicht! Zu lebhaften Debatten führte das Thema:Die Genossen­schaft als Helferin der arbeitenden und Land bauenden Be­völkerung im täglichen Leben". Dem ersten Referenten, Genossen Bertrand-Belgien, schwebten die sozialistischen  Genossenschaften seiner Heimat vor, denen von den bel­gischen Sozialisten offenbar ein bedeutender Einstuß auf die Entwicklung zur sozialistischen   Ordnung zugeschrieben wird. Man kann das verstehen, ohne dieser Meinung bei­zustimmen, da die Genossenschaften der Arbeiter in Belgien  ein integrierender Bestandteil der sozialdemokratischen Partei sind. Die Resolution Bertrands zog aber die Konse­quenzen nicht; offenbar aus Rücksicht auf die neutralen Tendenzen der Konsumvereinsbewegung in anderen Ländern. Die italienischen   Genossen, deren Kooperationen ebenfalls sozialistisch sind, nahmen jedoch diese Rücksichten nicht. Garibotti erklärte, die Arbeiter müßten sich der Genossen­schaft auch als einesInstruments im Klassenkamps" bedienen. Seine Resolution stellte allerdings merkwürdige Grundsätze auf, denn sie forderte, daß Konsumproduktiv- und Kredit­genossenschaftenwirkungsvolle Bande der Solidarität" unter­einander knüpfen sollen. Das müßte ein sonderbaresIn­strument des Klassenkampfes" werde». Wenigstens in Deutschland  . Denn hier verkörpern die Kreditgenossenschaften das rückständigste und arbeiterfeindlichste Kleinbürgertum. In Italien   mag das anders sein. Eine dritte Resolution wurde darauf von 29 Vertretern der bedeutendsten sozia­ listischen   Genossenschaften Italiens   eingebracht. Sie empfahl die Genossenschaften als Mittel zum Klassenkampf, Ver­wendung ihrer Finanzen zur Förderung der verschiedenen Formen desselben und zur Agitation für proletarische Politik. Diese Forderungen neigen schon mehr zu syndika­listischen Tendenzen. Sie wurden von Verguanini, Sekretär des Gewerkschaftskartells von Reggio Emilia  , vertreten. Nach seiner Meinung ist die Wirtschaftsgenossenschaft nicht nur eine, sondern dievollkommenste und wirkungsvollste Waffe im proletarischen Klassenkampf". Die italienischen  Sozialisten, deren Auffassung in der Sache zum Worte kam, überschätzen offenbar alle miteinander die gesellschafts- umbildenden Wirkungen der Genossenschaften und ihren An­schauungen über den Klassenkampf eignet sicher nicht große Klarheit. Den rechten Instinkt für den proletarischen Charakter der Arbeitergenossenschaften haben sie aber zweifel­los. Durch ihre Bestrebungen geht ein gesunder Radikalis­mus, der einer Verquickung mit bürgerlichen Bestrebungen durchaus abhold ist. Die deutschen   Delegierten suchten bezeichnenderweise die Situation im Interesse einer butterweichen Neutralität zu retten. Genosse v. Elm brachte folgende vierte Resolution ein:Der internationale Genossenschaftskongreß in Cremona  empfiehlt der arbeitenden Bevölkerung in Stadt und Land die genossenschaftliche Organisation nicht nur deshalb, weil sie dadurch in materieller Beziehung sich wesentliche Vor­teile verschaffen kann, sondern auch als wirksames Mittel, ihren wirtschaftlichen Einfluß innerhalb der Gesellschaft stetig zu mehren, sie immer mehr zur Selbstverwaltung auf demo­kratischer Grundlage zu besähigen und vor allem durch Eigenproduktion landwirtschaftlicher und industtieller Pro­dukte sie allmählich wieder in den Besitz der Produktions­mittel zu setzen und damit dem genossenschaftlichen Prinzip der Solidarität gegenüber dem heute noch allgemein vor­herrschenden Prinzip des Egoismus Anerkennung zu ver­schaffen, und dadurch gleichzeitig die allgemeine kulturelle Hebung der Völker auf der Basis der Humanität und des Fortschritts zu bewirken. Der Genossenschaftskongreß in Cremona   empfiehlt der arbeitenden Bevölkerung in den Industrien aller Länder nicht nur Solidarität unter sich, sondern auch gegenüber den Genossenschaften der arbeitenden Bevölkerung auf dem Lande zu üben, indem sie dieselben, soweit möglich, durch Abnahme ihrer Produkte zu fördern bestrebt sind. Endlich empfiehlt der internationale Genossen- schaststag den internationalen Güteraustausch zwischen konsumgenoffenschaftlichen und landwirtschaftlichen Genossen­schaften aller Länder, soweit derselbe nicht durch Zollgesetze und Einfuhrerschwerungen gehindert ist." Und zur Begründung der Resolution führte er aus, jeder könne sie unterschreiben:sowohl der sozia­listische Genossenschaftler, der mit Hilfe der Genossen­schaftsbewegung nur seinem Endziel, der Umwandlung der kapitalistischen   in eine sozialistische Gesellschaft um ein paar Schritte näher zu kommen suche, als auch derjenige Ge­nossenschaftler, welcher durch die Kooperation gerade eben die Sozialdemokratie bekämpfen wolle." Man traut seinen Ohren nicht, von einem Sozialdemo­kraten solcheGrundsätze" predigen zu hören. Der Kon­greß fand einen bequemen Ausweg aus dem Resolutions- labyrinth": es wurde über keine Resolution abgestimmt. Dem Präsidenten freilich war die Elmsche Resolution die liebste; er wollte ohne Debatte über sie abstimmen lassen. Dagegen protestierten aber die Italiener. Schade um die Zeit und uni das Geld, das dieser Kongreß gekoster hat. Die Arbeitergenossenschaflsbewegung hat er um keinen Zoll weiter gebracht. Es sei denn, man wolle als Gewinn zwei Mandate ansehen, die deutsche Vertreter bekamen. Es wurden nämlich in den Borstand neugewählt: Herr M. Nade­stock-Dresden  , Vorsitzender des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine, und Genosse v. Elm. Unerwähnt soll nicht bleiben, daß auch ein Referat über Die Frau in der Genossenschaft" gehalten wurde. In einer Resolution empfahl der Kongreß die Gründung vonFrauengilden" nach englischem Muster. Wir kommen darauf noch besonders zurück. Die Maßschneiderei derschottischenGroßeinkaufs- gesellschaft hat von der Stadt Dundee   den wertvollen Auftrag der Lieferung der Winterröcke und Sommer­uniformen für die Polizeimannschaften erhalten. Damit ver­zeichnet das Departement in diesem Jahre bereits ihren dritten städtischen Auftrag, da auch die beiden Städte Glas­ gow   und Gavan der schottischen Großeinkaufsgesellschaft die Lieferung der Bekleidung für ihre Polizeimannschaften über­tragen haben. Hoffentlich fallen die deutschen   Mittelständler nicht in Ohnmacht, wenn sie davon erfahren. In Wien   hat sich eine Einkaufsgenossenschaft für Beamte und Offiziere konstituiert. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder, um insbesondere durch die Vereini­gung von Produzenten und Konsumenten der verschiedenen Artikel den Mitgliedern Gelegenheit zu bieten, Bedarfs­gegenstände aller Art direkt von den Produzenten und Liefe­ranten in entsprechenden Qualitäten ohne jede Preiserhöhung zu beziehen und die Bezahlung in Raten vornehmen zu können. Der Geschäftsanteil beträgt 10 Kr. Mitglieder des Vorstandes sindEdelste und Beste der Nation", Fürsten  , Exzellenzen, Freiherren usw., also keine Arbeiter und Sozial­demokralen. Ein fetter Bissen für die Mittelständler! U. Ist. Notizenteil. Dienstbotensrage. Ju einer öffentlichen Dienstbotenversammlung zu Strasburg, die am 1. Dezember staltfand, referierte Ge­nossin Wackwitz-Dresden über das Thema:Die traurige Lage der Dienstboten, und wie können wir dieselbe verbes­sern?" Die Versammlung war gut besucht; unter den An­wesenden befanden sich auch Eltern von Dienstmädchen. Die Referentin, welche ein Bild von der Lage der Dienst­boten und Aufwartefrauen gab, legte besonders den proletari­schen Eltern aus Herz, ihre Kinder mit dem Organisations­gedanken vertraut zu machen. Sie wies unter anderem auch auf die traurige Tatsache hin, daß die Aufwartefrauen sich infolge des großen Angebots häufig zu unterbieten suchen. Als Mittel gegen diesen Mißstand wie gegen andere Übel, unter denen die Mädchen und Aufwartefrauen leiden, emp­fahl sie nach dem Vorbild anderer Dienstbotenvereine die Er­richtung eines eigenen Stellennachweises. Ju der sehr lebhaften Diskussion versuchte eine Rednerin, Frau H a u n s ch i l d, die sich im übrigen milden Ausführungen derReferentin einverstanden erklärte, einen ihr bekannten Fall von Diebstahl eines Dienst­mädchens zu verallgemeinern. Genossin Wackwitz wies in ihrer Entgegnung auf den Fall der Fürstin Wrede hin und bemerkte, daß es auch bei Dienstmädchen krankhafte Neigungen geben könne. Herr Or. Jäger wünschte eine eingehendere Darlegung des Zweckes der Dienstbotenorganisatton. Er gab seiner Sympathie mir den Bestrebungen zur Organisierung der Dienenden Ausdruck, sowie der Meinung, daß eine Be­einflussung der Gesetzgebung zugunsten der Dienstboten nur durch diese selbst erfolgen könne. Die Referentin verbreitete sich darauf im einzelnen über die Ziele der Dienstbotenorga­nisation, besonders auch unter Bezugnahme auf die außeror­dentliche Frauenkonserenz zu Berlin  . Sie zeigte, daß die Dienst­botenvereine gewerkschaftlicheOrganisationen seien, die mittels des Zusammenschlusses der Dienenden, Aufwartefrauen usw. die Arbeitsbedingungen der häuslichen Lohnarbeiterinnen zu bessern bemüht seien. Sie erstteben höhere Löhne, regel­mäßige Lohnzahlungen, geregelte Arbeitszeit, gesunde Auf­enthalts- beziehungsweise Schlafräume, anständige Behand­lung, mit einem Worte: menschenwürdige Existenzverhältnisse, wozu auch, und zwar nicht an letzter Stelle, die Abschaffung der Gesindeordnungen und die Unterstellung der Dienenden unter die Gewerbeordnung und die Arbeiterversicherungs­gesetzgebung gehört. Die Ausführungen der Referentin fanden in der Versammlung guten Anklang. Dem bereits bestehen­den Dienstbotenverein traten 12 Mädchen als Mit­glieder bei.?. Eine öffentliche Versammlung der Dienstboten, Auf- Wärterinnen, Wasch- und Reinemachefrauen von Berlin  fand am 24. November statt und war gut besucht. Genossin Fahrenwald sprach über das Thema:Unser Kampf gegen die Gesindcordnung". Sie schilderte die Lage der Dienstmädchen, kritisierte die unbegrenzte Arbeitszeit, die oft schlechte Behandlung und die niedrige Entlohnung. Wie er­bärmlich die letztere ist, könne man erst dann erkennen, wenn man sich den Stundenlohn ausrechne. Erhält ein Mädchen SO Taler im Jahr, so kämen auf den Monat 20 Mk. und auf die Stunde etwa 4 oder S Pf. Das Essen des Mäd­chens bestehe gewöhnlich in dem, was die Herrschaft übrig läßt. Sellen dürfe ein Mädchen am Tische des Dienstgeber mitessen, selten habe es ein eigenes Zimmer oder einen an­ständigen Schlafraum. Nachdem die Referentin die Bestim­mungen der verschiedenen Gesindeordnungen im allgemeinen besvrochen hatte, empfahl sie den Dienenden warm den An­schluß an den Verein für die Interessen der Hausangestellten, der bemüht ist, die Gesindeordnung durch freie Arbeitsver­träge auszuschalten. Berlin   umschließe etwa 80000 bis 100 000 Dienstboten; wenn diese sich zusammenschlössen, würde es ihnen leicht möglich sein, ihre Verhältnisse be­deutend zu verbessern. Sticht genug könne vor dem Eintritt in die christlichen Organisationen gewarnt werden, die den Dienstboten nur Zufriedenheit predigen, anstatt für bessere Arbeitsverhältnisse einzutreten. Einige Diskussionsredne­rinnen nahmen auf die außerordentliche Frauenkonserenz Bezug und kritisierten, daß der freie Arbeitsvertrag, für den der Verein eintritt, von einigen Genossinnen noch nicht an­erkannt worden sei. 20 neue Mitglieder meldeten sich für den Verein. Soziale Gesetzgebung. Für die Aufnahme der weiblichen Hausangestellten, Hansbeamtinnen in die staatliche obligatorischeKrauken- versichcrung liegt dem Reichstag   eine Petition verschiedener Vereine(Verband für hauswirtschasttiche Frauenbildung, Allgemeiner Deutscher Verein für Hausbeamtinnen i. A. usw.) sowie Schulvorsteherinnen vor. Es heißt darin zur Begründung:Den Arbeitgebern ist nach den jetzigen ge­setzlichen Bestimmungen eine sechswöchige Krankenfürsorge für ihre weiblichen Hausangestellten vorgeschrieben. Bei längeren chronischen Erkrankungen, wie Bleichsucht, Lungen­leiden, Gelenkrheumatismus und dergleichen, wird aber eine längere Krankenbehandlung und in den meisten Fällen ein Aufgeben der Stellung notwendig. In solchen Fällen sind die erkrankten Hausangestellten völlig ungeschützt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, eine baldige Abhilfe zu schaffen." Der Referent in der Petitionskommission, Genosse Geck, beantragte die Anhörung der Regierung über diese Frage. _»g. Frauenstimmrecht. Für die Einführung des kommunalen Franenwahl- rechts in Baden tritt die sozialdemokratische Land­tagsfraktion ein. Sie hat die Regierung aufgefordert, zwei Gesetzentwürfe zur Reform der Gemeinde- und der Städteordnung vorzulegen. Was die geheischte neue Gemeindeordnung anbetrifft, so soll sie unter anderem allen 21 Jahre alten deutschen   Ortseinwohnern das aktive und passive Wahlrecht zu den direkt zu wählenden Gemeinde­räten verleihen, die Bürgermeister sind mittels des gleichen Wahlrechts zu erküren. Die reformierte Städteordnung soll allen deutschen   Ortseinwohnern, die bis zum Tage der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet haben, das Wahlrecht zuerkennen für die Wahl der Stadtverordneten und Stadt­räte, des Oberbürgermeisters und der Bürgermeister. Die Sozialdemokratie stellt mit ihrem Antrage die liberalen und klerikalenFreunde" des Frauenwahlrechts vor die Probe aufs Exempel ihres Eintretens für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Gleichzeitig zwingt sie damit aber auch die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen, der sozial­demokratischen Forderung und Haltung gegenüber Farbe zu bekennen. Lio kidoäus, die sslta! Es wird sich zeigen, ob die bürgerlichen Frauenrechtsfreunde ohne Unterschied des Geschlechts nicht bloß in der Theorie vom Frauenwahlrecht schwätzen, sondern auch für dieses unter der Führung der Sozialdemokratie tanzen können. Wie die Sozialdemokratie und wie der bürgerliche Freisinn sich zum Fraurnwahlrecht verhält, das ist kürz­lich wieder einmal im oldenburgischen Parlament un­zweideutig festgestellt worden. Von feiten der Sozialdemo­kratie war der Antrag gestellt worden auf Einführung der obligatorischen Verhältniswahl und des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts für alle großjährigen Per­sonen, die mindestens ein Jahr in der Gemeinde wohnen. Von allen bürgerlich-liberalen und freisinnigen Abgeordneten stimmte nur ein einziger noch nicht einmal für den An­trag selbst, sondern nur für seine Beratung. Ein Fall mehr, der zeigt, mit welchem Recht bürgerliche Frauenrechtlerinnen im Namen der Gleichberechttgung des weiblichen Geschlechts politische Neutralität" predigen und die Unterstützung des bürgerlichen Liberalismus praktizieren, ethisch verklärt durch Verleumdungen der Sozialdemokratie. DaS beschränkte Fraurnwahlrecht hat sich bei den Kommunalwahlen in Norwegen   wie wir es gar nicht anders erwartet haben als ein Bollwerk der Reaktion erwiesen. Tie Frauen haben in ihrer großen Mehrzahl ihre Stimme für die Konservativen abgegeben. In Kristiania  haben von rund 70000 Wahlberechtigten 47000 sich an der Wahl beteiligt, darunter ungefähr 20000 Frauen. Während das Wahlrecht für die Männer allgemein ist, ist das der Frauen von einem versteuerten Mindesteinkommen von 400 Kronen auf dem Lande und von 600 Kronen in den Städten abhängig gemacht. Da ist es kein Wunder, wenn das Frauenstimmrecht hauptsächlich den Konservativen zugute kommt. Während diese 189S, das heißt vor Ein­führung des Frauenwahlrechts, nur 5900 Stimmen auf sich