14 Die Gleichheit Nr. 2 Schweiz  , wo sie sich mit den vielen anderen Flüchtlingen an der Grenze aufhielten. Im September 1848 unternahm Struve   seinen unbeson­nenen Putsch, der so unglücklich endete. Man hatte ihm vorgespiegelt, in ganz Baden warte man nur auf einen Einfall der Flüchtlinge, um sich für die Republik   zu erheben. Ohne alle weiteren Vorbereitungen begab sich Struve   nach Lörrach  , wo ihn die erregte republikanisch gesinnte Bürger­schaft erwartete. Er hielt mit Amalie   und einigen bekannten Flüchtlingen einen feierlichen Einzug. Amalie   ließ dabei einen zierlichen Dolch sehen, wie denn iiberhaupt ihrem Auf­treten das Theatralische nicht gefehlt hat. In Lörrach   wurde von Struve   und Blind die deutsche Republik mitFreiheit, Bildung und Wohlstand für alle" ohne alle Schwierigkeit proklamiert. Allein schon nach drei Tagen war die Sache zu Ende; am 24. September wurden die eilig zusammengerafften Freischaren Struves bei Staufen  von den badischen Truppen geschlagen und zerstreut. Struve  suchte mit seiner Frau in Bauernkleidern über den Schwarz­ wald   die Schweiz   zu erreichen, ward aber unterwegs in den» Dorfe Wehr bei Schopfheim   verraten und gefangen. Man brachte die Gefangenen vor ein Standgericht nach Müllheim  , wo Struve   und Blind sicherlich zum Tode ver­urteilt worden wären, wenn nicht das Kriegsgericht sich für inkompetent erklärt hätte, weil die Angeklagten schon vor der Verkündigung des Standrechts gefangen genommen worden waren. Struve und Blind wurden nach Bruchsal   in das Zellen­gefängnis und von da in die ungesunden Kasematten nach Rastatt   gebracht, wo sie eine sehr schlechte Behandlung erfuhren. Amalie  , die von den Soldaten brutal behandelt worden war, wurde zu Freiburg   in einem Turme gefangen gehalten. Ihre zarte Gesundheit litt sehr im Kerker. Die nebenstehende Skizze, die mir von befreundeter Hand übermittelt wurde, stellt das Turmgefängnis dar, in dem sich Amalie Struve  befand. Die Skizze rührt ursprünglich von Amalie   selbst her. An dem Septemberputsch hatte auch der junge Wilhelm Liebknecht   teilgenommen, der ebenfalls in Gefangenschaft fiel. Er gehörte zu dem engeren Freundeskreis Struves, welch letzterer auch nicht ohne Einfluß aus seine geisttge Entwicklung blieb. Liebknecht hat noch in seinen alten Tagen oftmals mit Begeisterung und Rührung von Amalie Struve  gesprochen. Im März 1849 wurden Struve   und Blind wegen ver­suchten Hochverrats zu S'/» Jahren Einzelhaft verurteilt und in das Zellengefängnis nach Bruchsal   abgeliefert. Amalie  blieb bis 16. April 1849 in Haft; dann wurde ihr Prozeß niedergeschlagen. Sie befand sich bei ihrem Mann im Zellengefängnis zu Bruchsal  , als der badische Aufstand vom Mai 1349 losbrach. Struve und Blind wurden vom Volke befreit. Daß Amalie  durch Koketterie die badischen Soldaten zum Aufftand zu bringen versucht habe, ist eine alberne Erfindung der Reak­tionäre. Struve   beging nach seiner Befreiung die Unbesonnen­heit, den zweideutigen Brentano zu bewegen, die Leitung des badischen AufftandeS zu ergreifen, was Struve selbst bald bitter zu bereuen hatte. Der später ausbrechende Zwist zwischen Brentano   und Struve   führte zu einer Krisis in der revolutionären Bewegung selbst, wobei Struve, Johann Philipp Becker, Wilhelm Liebknecht   und andere aus Befehl Brentanos zeitweilig verhaftet wurden. Struve   spielte von da ab keine hervorragende Rolle in dieser Revolution mehr; er war noch in die Konstituante gewählt worden, begab sich aber nach den Niederlagen der Revolutionsarmee in die Schweiz  . Amalie   blieb bei ihm. Liebknecht hat den letzten gefährlichen Nachtmarsch über den Schwarzwald  , den er mit Struve und dessen Frau mitmachte, in einem sehr interessanten Aufsatz geschildert. Die zweite Verbannung brachte dem Struveschen Ehe­paar bittere Not.Aus der Schweiz   ausgewiesen, in Frank­ reich   polizeilich bewacht, in England ohne sichere Erwerbs­quellen," sagt Struve  ,mußte ich mich zur Auswanderung nach Amerika   entschließen." Im Mai 1851 kam er mit Amalie  zu New Jork an. Das Ehepaar ließ sich auf Staten Island  nieder. Es hatte schwer mit dem Mangel zu kämpfen, und Struve   fand sich auch nur sehr schwer in das Wesen der Amerikaner, wobei er wohl etwas zu empfindlich war. Amalie  , das tapfere Weib, verlor die Heiterkeit ihres Geistes und ihre Seelenstärke nicht. Am 7. Juni 1351 schrieb sie in ihr Tagebuch:Wir wohnen lieblich und angenehm hier auf Staten Island  . Unser Häuschen liegt am Saume des Waldes, am Fuße eines schönen Hügels auf einer Wiese. Wir leben friedlich und sehr glücklich." Mit ihren Arbeiten für Zeitschriften und mit dem Er­teilen von Unterricht hatten sie kein Glück. Die im Gefäng­nis zu Rastatt   begonnene Weltgeschichte rettete Struve   vor der grimmigsten Not. Er hatte zwar auch viel Pech damit und mußte oft mit den äußersten Sorgen kämpfen, aber schließlich kam er doch damit durch. Amalie   arbeitete mit ihm zusammen. Er schreibt darüber: Das erste und zweite Buch war von meiner Hand ge­schrieben, weil ich damals von meiner Amalie   getrennt war. Das dritte, vierte und fünfte Buch wurde 1352 in New Uork fertig. Alle diese Bücher schrieb meine liebe Frau. Die Stunden, die wir bei dem Schreiben der Weltgeschichte ver­brachten, gehörten zu den seligsten meines Lebens. Ehe wir anfingen zu arbeiten, teilte ich ihr gewöhnlich meine Ideen mit. Wir besprachen uns, und dann fing ich an zu dittieren. Wenn sie mit mir zufrieden war, schrieb sie ruhig weiter. Kleine Stilfehler verbesserte sie, ohne ein Wort zu sagen, kam aber eine Stelle, welche ihr nicht gefiel, so hielt sie inne, und wir verständigten uns. Meistenteils war sie aber mit mir zufrieden. Das Lob, das sie mir zollte, und der Eifer, mit dem sie schrieb, waren der schönste Lohn, der mir zuteil werden konnte." Die Struvesche Weltgeschichte, durchaus auf bürgerlich­demokratischer Weltanschauung beruhend, enthält viele inter­essante und lesenswerte Partien; als Ganzes kann sie jedoch den Anforderungen der heutigen Geschichtswissenschaft nicht genügen. In Nordamerika   kam Struve   auch mit der dort sich ent­wickelnden deutschen Arbeiterbewegung in Berührung. Der von Weitling gegründeteArbeiterbund" übertrug ihm 1858 die Redaktion seines OrgansDie soziale Republik". Allein Struve   vermochte sich mit den Arbeitern nicht zu ver­ständigen, und imArbeiterbund" herrschte ohnedies eine heillose Konfusion. Gewinnbeteiligung der Arbeiter das war alles, was Struve an kleinbürgerlichem Sozialismus in sich aufgenomnien hatte; im übrigen blieb er auf seinem kahlen, bürgerlich-republikanischen Boden von 1348 stehen. Es konnte nicht lange dauern, bis er sich mit demArbeiter­bund" überwarf. Der unlängst verstorbene Parteigenosse Sorge hat diese sonderbare Affäre in derNeuen Zeit" (Jahrgang 1891, 2. Band) ausführlich geschildert. Bis dahin war die Ehe kinderlos gewesen. 1359 gab Amalie   einer Tochter das Leben, die aber bald starb. Die Mutter hatte schwer unter den Wirkungen des Wochen­bettes zu leiden. 1860 gebar Amalie   eine zweite Tochter. Inzwischen brach 1861 der große nordamerikanische Sezessionskrieg aus, und Struve trat, obschon 56 Jahre zählend, in das achte New Jorker Freiwilligen-Regiment ein. »An den Stsenftäden sinkt dt« Lteb« blutend nteder.' Er macht« verschiedene Treffen mit und brachte es bis zum Hauptmann. Als der Prinz Salm-Salm zum Obersten des achten Regiments ernannt worden war. nahm Struve  seinen Abschied, da er nicht unter einem Prinzen dienen wollte. Aus dem Lager war er an das Krankenbett Amaliens berufen worden. Sie hatte am 8. Februar 1862 eine dritte Tochter geboren und starb am 18. desselben MonatS an den Folgen des Wochenbettes. Struve   kam gerade noch zeitig genug, um ihr die Augen zudrücken zu können. Da eben eine allgemeine Amnestte in Deutschland   ver­kündet wurde, so kehrte Struve dahin zurück. Er starb 1870 in Wien  .' Amalie Struve   schrieb das sehr interessante Werkchen Erinnerungen aus den badischen Freiheitskämpfen"(1850) und gabHistorische Zeitbilder"(1350) heraus. Alltägliche Menschen, auchdemokratische" Philister, haben begreiflicherweise viel über Amalie Struve   gespottet. Gewiß hatte die Art dieser Frau auch ihre Schattenseiten, aber wie viel Wärme und Seelengröße bekundete sie. Amalies Gestalt muß der heutigen bürgerlichen Frauenwelt in Deutsch­ land   märchenhaft erscheinen; diese glaubt wohl selbst nicht daran, daß sie solche Feuerseelen jemals wieder hervorbringt. Wilhelm Blas. Am das Frauenwahlrecht in Kolland. I. K." Der Gesetzentwurf, den die nun abgetretene nieder­ländische Regierung zur Verfassungsreform eingebracht hatte. zeigte bei weitem nicht das demokrattsche Gesicht, das ihm Nachrichten in der deutschen   Tagespreffe angeschminkt hatten. Wie könnte auch in unserer Zeit ein wirklich allgemeines Wahlrecht von einer Regierung festgelegt werden, die einen Block von Freisinnig-Demokraten, Unionsliberalen und Alt- liberalen repräsentierte, mit anderen Worten: die eine un­verfälschte bürgerliche Klassenregierung war, welche ihrer Aufgabe nachlebte, ein Ausschuß für die Führung der polittschen Geschäfte der Besitzenden zu sein. Der Gesetzent­wurf brachte zur Wahlrechtsreform einen Blankowechsel, einen ziemlich unverbindlichen Satz. Er lautet:Die Mitglieder der Zweiten Kammer werden direkt gewählt von den Wählern, welche das Wahlrechtsgesetz bestimmt." Immerhin hielt sich dieser Passus frei von den Beschränkungen, welche nach dem jetzt geltenden Artikel 80 der Verfassung die Frauen und die Mehrzahl der Arbeiter vom Wahlrecht ausschließen. Diese Beschränkungen sind in dem Satz enthalten: Wähler sind männliche Staatsangehörige, welche den durch das Wahl­rechtsgesetz festgelegten Bestimmungen betreffs ihres Bil­dungsgrads und ihres sozialen Wohlstandes genügen. Das ' Eine Tochter Struves und seiner Amalie  , Damajanti Struve, lebt in Leipzig  . DieFrankfurter Zeitung  " hat unlängst für die­selbe gesammelt. " Wir werden künftighin alle Einsendungen der internationalen sozialistischen   Korrespondentinnen mit diesem Zeichen versehen. in Kraft stehende Wahlrechtsgesetz kennt fünferlei Arten von Wählern. Wahlberechttgt ist nach ihm, wer eine festgesetzte Mindeststeuer entrichtet, wer eine Wohnungsmiete zahlt, die nicht unter einen gewissen Minimalbetrag sinkt und oben­drein lange genug in ein und derselben Wohnung bleibt, der Arbeiter und Angestellte, der ein bestimmtes Mindest­einkommen hat und seinen Arbeitgeber nicht mehr als einmal im Jahre wechselt, der Besitzer von Spareinlagen, die mindestens eine festgesetzte Höhe haben müssen, endlich Männer, die als Akademiker, Lehrer, Eisenbahn-, Steuer-, Polizeibeamte usw. ein Examen bestanden haben. Der Wortlaut des Ent­wurfs zur Verfassungsreform schloß die Frauen nicht mehr grundsätzlich vom Wahlrecht aus, aber er sagte auch kein Wort darüber, daß das Frauenwahlrecht als allgemeines zur Einführung gelangen sollte. Innerhalb des Wahlrechts­gesetzes sollten auch die Frauen wahlberechtigt werden können, und die Regierung wollte laut einer Erklärung dem entsprechenden Bruchteil der niederländischen Frauenwelt gleichzeitig auch die Wählbarkeit zu der Zweiten Kammer zuerkennen. Da das jetzige Wahlrecht zu den General­staaten im allgemeinen auch für die Provinzialstaaten gilt, welche die Erste Kammer zu wählen haben, und für die Wahl der Gemeinderäte, so wollte die Regierung zusammen mit dem ersteren auch das zu den Provinzial- und Ge­meindevertretungen reformieren. Inzwischen hat das Mini­sterium des Wahlrechtsentwurfes seine Entlassung gegeben, weil das Militärbudget nicht bewilligt wurde. Damit ist vorderhand auch der Entwurf hinfällig geworden, und es bleibt abzuwarten, ob das neue Kabinett seinerseits ihn voll­inhaltlich oder auch verändert wieder aufgreifen wird. In welchem Umfang das Proletariat im allgemeinen und die proletarischen Frauen im besonderen in naher Zukunft das Wahlrecht erhalten werden, das hängt in letzter Linie von dem Maße der Klarheit und Kraft ab, mit der die Massen des arbeitenden Volkes ohne Unterschied des Geschlechtes den Kampf für die Eroberung des Wahlrechts für alle Großjährigen führen werden. Innerhalb der bürgerlichen Parteien gibt es noch grund­sätzliche Gegner des Frauenwahlrechts. Von den fünf Mit­gliedern der Wahlrechtskommission zum Beispiel, welche die katholischen Wahlvereine der Niederlande   eingesetzt hatten, erklärten sich drei prinzipiell gegen das Frauenwahlrecht, das vierte Mitglied hielt die Frauen jetzt noch nicht für reif", das Wahlrecht auszuüben, und das fünfte möchte ihnen dieses Recht nurallmählich" zuerkannt wissen. Aber die grundsätzliche Feindschaft gegen die politische Gleich­berechtigung des weiblichen Geschlechts verstummt immer mehr vor den Vorteilen, die sich die bürgerlichen Parteien von einem Damenwahlrecht versprechen, das die Macht der Besitzenden stärken und den Interessen der Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen mehr schaden als nützen würde. Nur sind sich die bürgerlichen Parteien noch nicht im klaren darüber, durch welche Bestimmungen und wie weit sie das Frauenwahlrecht zum Damenwahlrecht verhunzen wollen. Es hat fast den Anschein, als würden sie sich scheuen, das Bürgerrecht der Frau ganz offen, schamlos vom Besitz ab­hängig zu machen. Sie suchen nach Vorwänden, sie tüfteln, wie sie es für die Massen möglichst beschränken könnten, ohne ihm allzu offensichtlich das Brandmal eines Klassen- monopolS aufzuprägen. Einer der angesehensten Führer der Unionsliberalen, Borgestus, will erst vom dreißigsten Lebens­jahre an unverheirateten Frauen und Witwen das Wahl­recht einräumen. Da im Proletariat die Eheschließungen im allgemeinen zahlreicher und früher stattfinden als in den bürgerlichen Kreisen, da ferner viele proletarische Witwen gezwungen sind, Armenunterstützung zu empfangen: würde die vorgeschlagene Bestimmung in Verbindung mit der anderen, daß Armenunterstützung des Bürgerrechts beraubt, viele Tausende Proletarierinnen rechtlos machen und ein Übergewicht der bürgerlichen Frauenstimmen herbeiführen. Der frühere Ministerpräsident, Kuyper, der Führer der größten religiös-politischen Partei, die sich selbst alsanti- revolutionär" bezeichnet, ist für Zuerkennung des Wahlrechts an Frauen, die das Oberhaupt einer Familie bilden, das sind im allgemeinen Witwen. Und wie stellen sich die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen zur Frage: Frauenwahlrecht oder Damenwahlrecht? Das monatlich erscheinende Organ des Vereins für das Frauenwahlrecht rief in seiner Novembernummer die Mitglieder zum Kampfe, um eine Fassung des neuen Artikel 80 zu erringen, welche die Einführung des Frauenwahlrechts nicht bloß ermöglicht, sondern positiv festlegt. Dieser Artikel soll erklären, daß Männer und Frauen nach den Bestim­mungen des Wahlrechtsgesetzes direkte Wähler der zweiten Kammer sind. Dagegen forderte das Blatt mit keiner Silbe, daß das Frauenwahlrecht als ein allgemeines gesetzlich fest- gelegt werde. Es scheint die Damen herzlich wenig zu kümmern, ob der Ausschluß der Proletarierinnen vom Wahlrecht ein neues schreiendes Unrecht schaffen würde. Der Bund für daS Frauenwahlrecht, der sich im März 1907 von der oben genannten Organisation abgetrennt hat, gewährt die Mitgliedschaft Arbeiterinnen gegen Ent­richtung eines einmaligen Beitrags von 10 Cents(17 Pf.) und wirbt daher unter den noch nicht zum Klassenbewußtsein erwachten Arbeiterinnen Anhängerinnen, die dem Klassen­kampf verloren gehen. Unter seinen ca. 500 Mitgliedern zählt er viele Professoren und andereIntellektuelle". Er gibt ein eigenes Blatt heraus,De k'Ioesser", und verfügt über eine gute Rednerin. DerBund" hat sich mit dem Blankowechsel des Regierungsentwurfs einverstanden erklärt. Es versteht sich im übrigen am Rande, daß die bürgerlichen Frauenrecht­lerinnen eine eifrige Agitation für das Frauenwahlrecht ent­falten, bei der sie aber ihre Stellungnahme zu dem Kernpunkt der Frage, dem allgemeinen Wahlrecht, im Dunkeln lassen. 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