Nr.Z Die Gleichheir 21 als im übrigen Deutschland , es stirbt dort mehr als ein Viertel aller Kinder im ersten Lebensjahr, im übrigen Deutsch­ land ein Fünftel. Der sächsische Minister Hohenthal erließ deshalb vor kurzem einen Aufruf zur Gründung einer Muster­anstalt in Sachsen , ähnlich der in Charlottenburg geplanten. In diesem Aufruf wendet er sich nicht etwa an die Regie­rung, o nein, von der weiß er, daß sie für solche Zwecke kein Geld hat, sondernan alle, die ein Herz für ihr Volk haben und an dieser großen Aufgabe zum Segen unserer Nachkommen mitwirken wollen, der Stiftung, (Kaiserin-Augusta-Viktoria-Haus), die auch das kleinste Scherslein mit Dank annimmt, recht viele Gaben nach Interesse und Vermögen zufließen zu lassen". All diese privaten wie staatlichen Almosen zum Schutz der Säuglinge beweisen nnr die ganze Hilflosigkeit der heutigen Gesellschaft gegenüber der Größe des Elends, vor dem sie jetzt selber zu erschrecken beginnt. Die Kleinkinderfürsorge entspricht ebenfalls auch nicht im geringsten dem stetig wachsenden Bedürfnis. Eine gesetzliche Regelung derselben gibt es bis jetzt im Deutschen Reiche nicht. Nur Kirche und private Wohltätigkeit haben einige Kleinkinderbewahranstalten, Kleinkinderschulen, Spiel­schulen und Kindergärten geschaffen. Sie alle stellen sich in erster Linie die Aufgabe, das arme, unbeaufsichtigte Kind zu hüten. Pädagogisch geleitet sind nur die wenigen Kinder­gärten der Wohlhabenden, die ihres hohen Schulgeldes wegen für die Masse der Kinder nicht in Betracht kommen, und die nicht große Zahl derVolkskindergärten" der Fröbel- vereine. Alle übrigen Kleinkinderbewahranstalten, mögen sie heißen wie sie wollen, begnügen sich je nach ihrer Ten­denz mit der religiösen odervaterländischen" Erziehung der Kinder und wollen sie an Ordnung und Reinlichkeit ge­wöhnen, soweit ihnen das bei den oft unzureichenden Hilfs­krästen und engen Räumlichkeiten möglich ist. Eine umfassende, zuverlässige Statistik überdieimDeutschen Reich verhandenen Krippen und Kindergärten besteht bis jetzt nicht, denn die meisten Vereine geben, sozusagen unter Ausschluß der Öffentlichkeit, nur für ihre Mitglieder undGönner" Jahresberichte heraus, und diese oftmals auch noch ohne genaue statistische Angaben. Nur einige wenige große Vereine, die sich allerhöchster Protektion er­freuen oder mit städtischem Zuschuß arbeiten, berichten in den Tagesblättern über ihre Tätigkeit, um das öffentliche Interesse wachzurufen. Es fehlt vollständig an jeder Zen­tralisierung in der Berichterstattung. Auch das Statistische Jahrbuch deutscher Städte(12. Jahrgang) führt darüber Klag«. Der vorletzte Jahrgang desselben enthält eine Tabelle für das Jahr I9V2, die auch nur ungefähr Zahl, Besuchs­ziffer und städtische Zuschüsse der zu dieser Zeit bestehenden Kinderbewahranstalten, Kleinkinderschulen und Kindergärten in 47 deutschen Städten angibt.' In der RubrikStädtische Zuschüsse" ist nicht mitgerechnet der Staat Hamburg , der keine Anstalten unmittelbar unter­stützt, sondern durch die Armenverwaltung das Pflegegeld für unbemittelte Kinder bezahlt. Ebenso gibt die Sladt Lübeck keinen direkten Zuschuß, sondern nur eine Anzahl Speiseportionen durch seine Armenanstalten. Aus der Tabelle des Statistischen Jahrbuchs deutscher Städte ist leider nicht ersichtlich, wie weit in beiden Städten diese Hilfe als Armenunterstützung gilt, durch deren Annahme die Väter der Kinder das Wahlrecht verlieren. In einigen Land­gemeinden mögen noch etliche im Statistischen Jahrbuch nicht aufgeführte Kinderbewahranstalten bestehen, aber ihre Zahl wird nicht erheblich sein, so daß angenommen werden darf, daß rund 90000 Kinder etwa 900 Anstalten besuchen. Die Gesamtkosten vermag keine statistische Quelle an­zugeben. Nur die städtischen Zuschüsse, und auch diese unvollständig, sind in dem Statistischen Jahrbuch deutscher Städte zusammengestellt." Sie betrugen im Jahre 1902 im ganzen Deutschen Reich 400000 Mk. einschließlich der von den.Armenverwaltungen für Kinder gewährten Unterstützungen. Danach kommt aus den Kopf des Kindes jährlich ein städtischer Zuschuß von 4'/» Mark. * Die Zahlen von Berlin auf Grund eigener Nachforschungen ergänzt. " Im Statistischen Jahrbuch deutscher Städte, 12. Jahrgang von 1S04, schreibt vr. M. Mendclson-Aachen:Der Umstand, daß die Fürsorge für Aleinkinderschulen fast ganz der freiwilligen Tätigkeit überlasten bleibt, bringt eS mit sich, daß im gesamten Äleinkinderschulwesen eine außerordentliche Vielgesialtigkeit herrscht und)> dasselbe insolgedestcn der statistischen Ersaffung sehr schwer zugänglich ist. Dies ist bei den angestellten Erhebungen deutlich in die Erscheinung getrtten. Eine groß? Anzahl der gestellten Fragen, wie zum Beispiel über das Gehalt der Kindergärtnennnen, die Kosten der Anstalt, die Art der Aufbringung derselben, ist für viele Anstalten so mangelhaft beantwortet worden, daß die Ant­worten für die Statistik sich als unverwertbar erwiesen. Eine An­zahl Städte(Braunschwcig, Bremen , Potsdam , M.-Gladbach, Königsberg , Münster i. W., Stettin ) haben überhaupt keine An­gaben zur Verfügung gestellt, während Berlin aus die Angaben im Statistischen Jahrbuch verwies, welche leider nur über die Anzahl der vorhandenen Anstalten, ihre Besuchsziffer und die Lehrerzahl Auskunft gaben"» Über die Gesamtunkosten von Kindergärten gibt am aus­führlichsten der Bericht des Berliner Fröbelvereins Auskunft. Im Jahre 1906 unterhielt dieser Verein drei Kindergärten für Kinder bemittelter Familien und drei Volks­kindergärten. Die drei crstercn wurden durchschnittlich im Monat von 39 Kindern besucht, die von drei Lehrerinnen, zwei bezahlten und einer freiwilligen Hilfskraft beaufsichtigt wurden. Die Kosten betrugen pro Kind und Jahr ö4'/- Mark. Die drei Volkskindergärten waren im Durchschnitt monat­lich von 2S6 Kindern besucht, die von drei Lehrerinnen, drei bezahlten und fünf freiwilligen Gehilfinnen, beaufsichtigt wuroen. Tie Kosten betrugen, obwohl hier die Kinder noch für 10 Pf. MitjGgcssen und für ö Pf. Milch erhielten, pro Kind und Jahr 32'/- Mark. Rechnet man hiernach die Unkosten bei genügenden Lehr- und Hilfskräften pro Kind und Jahr mit Mk., so würden freilich den Gemeinden im Deutschen Reiche Ausgaben von vielen Millionen erwachsen, denn es werden jährlich 3'/« Mil­lionen Kinder eingeschult, davon in Preußen 2 Millionen. Wie wir sahen, betragen in Berlin die Unkosten für ein Kind in Krippe und Kindergarten jährlich rund 35 Mk., das ist etwa die Hälfte dessen, was für ein Volksschulkind verausgabt wird. Nimmt man dasselbe Verhältnis für das ganze Reich an, so würden die Kosten für die Kleinkinderfürsorge im Reiche rund 210 Millionen Mark betragen, eine Ausgabe, die sich reich­lich bezahlt machen würde durch höhere Lebenskraft und Lebensfreude unserer heranwachsenden Jugend. Doch freilich ist im Militärstaat hierfür kein Geld übrig und die Ge­meinden zeigen ja schon durch die meist nur kärglichen Zuwen­dungen, die sie den Wohltäligkeitsanstalten machen, wie wenig sie sich zur Kleinkinderfürsorge verpflichtet fühlen. Berlin gab den Kinderfürsorgeanstalten im Jahre 1907 23 300 Mk. Zu­schuß, Straßburg dagegen, das kaum den zehnten Teil der Bevölkerung Berlins besitzt, gab bereits im Jahre 1902 für 22 Anstalten 80397 Mk., das kleine Mülhausen im Elsaß 47222, Metz 23333, Dortmund 19000 Mk., während Köln 16148, Stuttgart 13300, Düsseldorf 12493, Leipzig 10323, Augsburg 7000, Wiesbaden 8347 und das reiche Frankfurt nur 7140 Mk. ausgibt. Die Städte Frankfurt a. M., Frei­ burg i. Br., Görlitz , Dortmund , Dresden , Plauen und Wies­ baden unterhalten in sehr bescheidenem Umfang Anstalten auf städtische Kosten; in größerem Umfang tun dies nur die elsaß -lothringischen Städte, sowie Köln und Düsseldorf . München ist die erste deutsche Stadt, welche Kindergärten aus städtische Kosten eingerichtet hat. Am 1. April v. I. übernahm die Gemeinde die dort vorhandenen 20 Vereins­kindergärten. Sie erhöhte ihre Zahl inzwischen auf 23 und beabsichtigt, sie für den Besuch von 9000 Kindern zu er­weitern. Vorläufig sind 71303 Mk. in den Etat dafür ein­gestellt. Jedes Kind zahlt monatlich 1 bis 3 Mk; ungefähr 26 Prozent der Kinder hat Freistellen, die nicht alsArmen- unterstützung gelten. Bedürftige Kinder erhalten mittags Suppe. Die Kindergärten unterstehen der Lokalschulkommission. Sehr groß ist die Zahl der Anstalten, die von der inneren Mission der evangelischen Kirche errichtet und unter­halten werden. Nicht weniger als 2700 Anstalten mit 187 817 Kindern weiß die im Jahre 1899 erschienene Statistik der inneren Mission aufzuführen. Dem Statistischen Jahr­buch deutscher Städte scheint dies unbekannt geblieben zu sein, denn es zählt im ganzen 900 private, städtische und ürchliche Anstalten im Deutschen Reiche auf! Sicher sind katholische Anstalten noch zahlreicher vorhanden wie evan­gelische doch auch über sie ist keine Statistik zu erhalten. Den christlichen Anstalten gegenüber verhält sich der Staat anders als im vorigen Jahre gegen denVerein freier Kindergärten" in Charlottenburg , der, wie allen wohl noch in frischer Er­innerung sein wird, seinerStaatsgefährlichkeit" wegen nach wenigen Monaten seiner Existenz behördlich geschlossen wurde. Mit dieser Tat hat sich Minister Studt ein unvergeßliches Denkmal gesetzt, das seinesgleichen nur bei seinem Amts­kollegen Raumer im Jahre 1831 findet, zur Zeit der schlimmsten Reaktion in Preußen, als sämtliche Kindergärten verboten wurden, weil man an höchster Stelle den frommen Nicht- politiker Friedrich Fröbel verwechselt hatte mit seinem Neffen, dem Demokraten Julius Fröbel , dem Freunde des Kommunisten Weitling.(Schluß folgt.) Gegen die Ausnahmewirtschast. II.(Schluß., Sehr häufig ist die Überarbeit für Saisonarbeiten gestattet worden. Bezeichnend ist beispielsweise die Mit­teilung in dem Bericht der Gewerbeaufsichtsbeamten für den Regierungsbezirk Merseburg , daß von den 23 633 Über­stunden, die in dem Bezirk wegenaußergewöhnlicher Häufung" der Arbeit gemacht worden sind, nahezu 19000 Stunden auf die Honigkuchen-, Zuckerwaren- und Schokoladefabriken entfallen. Hierzu heißt es in dem Bericht:Diese Fabriken gehören zu den Saisonindustrien, die regelmäßig in den letzten Monaten vor dem Weihnachtsfest zu einer außerordentlichen Verstärkung des Betriebs gezwungen sind, da es wegen des zu befürchtenden Verderbens der Waren nicht angängig ist, schon in der stillen Zeit des Jahres auf Vorrat zu ar­beiten.... An zweiter Stelle steht das Bekleidungs- und Reimgungsgewerbe mit 7232 Stunden, die auf zwei chemische Waschanstalten und eine Rauchwarenzurichterei entfallen.... Auch diese Gewerbe sind den Saisonindustrien zuzurechnen, in denen ganz stille Zeiten mit Überhäufung von Aufträgen abwechseln." Ahnliche Mitteilungen finden wir auch in mehreren der anderen Berichte. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, daß auch die Saison­arbeiten wenn ernstlich versucht zu einem guten Teil der gesetzlich festgelegten Maximalarbeitszeit angepaßt werden können. So hebt der Berichterstatter für das Groß­ herzogtum Baden ausdrücklich hervor, daß in der Pforz­ heimer Schmuckwarenindustrie, die sehr mit derSaison" zu rechnen hat. ein auffallender Umschwung eingetreten ist. Durch tarifliche Vereinbarung wurden für die zehnte und elfte Stunde ein Lohnzuschlag von 20 Prozent, für jede Stunde darüber hinaus ein solcher von 30 Prozent fest­gesetzt. Das Ergebnis dieser Vereinbarung ist, daß die Zahl der Überarbeitstage von 3038 im Jahre 1903 auf 2864 im Jahre 1906 herabging, die Zahl der beteiligten Arbeiterinneu von 16638 auf 3293, die Zahl der Qberarbeitsstundcn von 218302 auf 68202.Auch in der Textilindustrie und in der Industrie derNahrungs- und Genußmittel sind Abnahmen der Überstunden festgestellt worden, die nicht auf ein geringeres Bedarfsmaß, sonoern auf geeignete Dis­positionen, wie wir sie seit Jahren empfohlen haben, zurückzuführen sind." Aus dem Bericht über Sachsen- Weimar ergibt sich einerfreulicher Rückgang" der Überarbeit in der dortigen P.ippenfabrikation.In einem Betrieb war die Anregung von Anwohnern ausgegangen, welche die Balg- stopfsrinnen häufig abends bis 9 Uhr in staubersüllten Räumen sitzen sahen und wegen einer Beschränkung der Arbeitszeit bei der Behörde vorstellig wurden. Die Arbeit­geber trugen dem Wunsche dadurch Rechnung, daß sie das Personal vermehrten und auf Vorrat arbeiten ließen, ein Versahren, mit dem allerdings ein größeres Risiko infolge des Schwankens der Rohmaterialpreise verbunden ist." Freilich sind die Unternehmer nur zu oft für ihrgrößeres Risiko" mehr besorgt als für die Gesundheit ihrer Arbeite­rinnen. Deshalb darf die Beseitigung der Überarbeit nicht dem Profitinteresse der Unternehmer geopfert, sondern muß durch die Arbeiterschutzgesetzgebung erzwungen werden. Das wird aber bei der jetzigen Ausnahmcwirtschast nicht erreicht und soll auch nach dem Willen der bürgerlichen Arbeiterfreunde", die trotz des Widerspruchs der Sozial­demokraten vor 17 Jahren die Ausnahmen beschloffen haben, nicht erreicht werden. Die Arbeiterinnen sollen, so werden die Gründe der bürgerlichenArbeiterfreunde" im Land- mannschen Kommentar zusammengefaßt,die Zeit der Saison mit höchster Anspannung ihrer Kräfte ausnutzen. Dieses sei auch um so unbedenklicher, als zu anderen Zeiten des Jahres weniger zu tun sei.... Wenn in solchenflotten Zeiten" die gesetzliche Arbeitszeit innegehalten werden müsse» so werde dies entweder den Verlust zahlreicher Aufträge oder aber die Neueinstellung von Arbeitern nach sich ziehen, welche demnächst wieder, da in der stillen Zeit keine hin­reichende Beschäftigung vorhanden sei, entlassen werden müßten. LetztereLösung" sei erst recht bedenklich, da hier­bei die sogenannteindustrielle Reservearmee" noch eine Ver­mehrung erfahre." In der Praxis jedoch besteht nicht die geringste Garantte dafür, daß diejenigen Arbeiterinnen, die während der Saisonmit höchster Anspannung ihrer Kräfte" gearbeitet haben, in der ruhigen Geschäftszeit sich so schön erholen können, wie es die bürgerlichen Arbeiterfreunde ausgemalt haben. Vielmehr wird so manche dieser Arbeiterinnen in der stillen Zeit entweder entlassen, oder sie tritt freiwillig aus dem Betrieb aus und muß dann andere Arbeit an­nehmen, bei der von einer Erholung gar nicht die Rede sein kann. Diejenigen Arbeiterinnen aber, die wirklich in dem Betrieb bleiben, müssen in der Regel nach der Saison ihre Kräfte noch mehr als genuganspannen" wie sollen sie sich dann erholen? Wenn aber Arbeiterinnen nach der Saison bei erheblich verkürzter Arbeitszeit arbeiten, dann ist ihr Verdienst so minimal, daß sie sich die schlimmsten Ent­behrungen auferlegen müssen. Die Hungerkur ist aber eine sehr schlechte Erholung. Die Furcht vor derVermehrung" derindustriellen Re­servearmee" der zweite Grund der bürgerlichen Arbeiter­freunde sollte gerade ein Ansporn sein, die Überstunden ganz, auch in der Saison, zu beseitigen. Geschieht daS, dann müssen mehr Arbeiter eingestellt werden. Dadurch sinkt die Zahl der arbeitslosen Arbeiter. Nach der Saison werden allerdings die nur zur Aushilfe eingestellten Arbeiter entlassen. Die Zahl der Arbeitslosen steigt aber doch auch jetzt nicht höher, als es dann der Fall gewesen wäre, wenn die Unternehmer dank der länger ausgedehnten Arbeitszeit der Arbeiterinnen während der Saison von der Einstellung weiterer Arbeitskräfte Abstand genommen hätten. Nach der Saison würde also in beiden Fällen die Zahl der ar­beitslosen Arbeiter gleich groß sei, während der Saison aber wird die Zahl der arbeitslosen Arbeiter vermindert. Wir können also die Frage der überarbeit betrachten, von welcher Seite wir wollen, stets gelangen wir zu dem Resultat, daß im Interesse der beteiligten Arbeiterinnen mit der Ausnahmewirtschaft so schnell wie möglich ein Ende gemacht werden muß. Die Forderung, die der sozialdemokratische Parteitag in Dresden 1903 angenommen hat:Für alle Arbeiterinnen die Ab­schaffung der Überstundenarbeit", ist durchaus berechtigt und, wie die Erfahrung zeigt, sehr dringend. Schließlich noch ein Wort zu den Ausnahmen, die im allgemeinen Interesse nach Unglücksfällen notwendig sein können. In dieser Beziehung besagt das geltende Ge­setz:Wenn Naturereignisse oder Unglücksfälle den regel­mäßigen Betrieb ein Fabrik unterbrochen haben, so können Ausnahmen... zugelassen werden." Als Erläuterung dazu mögen die folgenden Fälle aus dem Bericht über den Regie­rungsbezirk Düffeldorf dienen. Auf Grund der angeführten Bestimmung wurden Ausnahmen genehmigt: einer Metall­warenfabrik wegen plötzlicher Betriebsstörung infolge von Schäden an der Betriebsmaschine, einer Baumwollspinnerei