Nr. 8 Die Gleichheit 71 sie ihr Teilchen dazu beigetragen hat, die Kapitulation herbeizuführen. Das größte Verdienst an ihr darf jedoch die proletarische Frauenbewegung beanspruchen, die in einem vieljährigen zähen und opferreichen Guerillakrieg sich eine politische Bewegungsfreiheit erkämpft hat, dank deren sie auch ohne formales Recht auskam und gedieh. Die Handhabung der alten vorsintflutlichen Gesetzestexte hatte schließlich mehr Scherereien für die lieben Obrigkeiten zur Folge als dauernde schlimme Folgen für uns, von dem Fluche der Albernheit und Gehässigkeit zu schweigen, der den Versuchen zu ihrer strengen Durchführung anhaftete. Den Genossinnen wird nun in nächster Zeit die Aufgabe zufallen, gründlich zu prüfen, inwieweit die veränderte rechtliche LagV eine Änderung ihrer Organisationsformen fordert. Darübev.zu beschließen wird Sache der Frauenkonferenz dieses Jahres sein. Die klassenbewußten Proletarierinnen fühlen und denken aber viel zu stark mit ihrer Klasse, aus ihren sozialen Daseinbedingungen als Angehörige der ausgebeuteten und unterdrückten Volksmasien erwächst ihnen ein zu kräftiger und gesunder Gerechtigkeitssinn, als daß sie— gewissen »gemäßigten" Frauenrechtlerinnen gleich— in egoistischer Befriedigung über den Vorteil, den das Gesetz ihnen als Glieder des weiblichen Geschlechts bringt, die bösen Fesseln übersehen könnten, die es einzelnen Schichten wie der Gesamtheit ihrer Klasse und ebenso auch nichtdeutschen Nationalitäten schmiedet. Sie werten das Gesetz als Ganzes und in seiner Rückwirkung auf die breitesten Massen ohne Unterschied des Geschlechts und der.A�tionalität. Und so gemessen verwerfen sie es als eines der schändlichsten Ausnahmerechte, welches die moderne Zeit kennt. Der berüchtigte Sprgchenparagraph beraubt mehrere Millionen Polen , beraubt reichsangehörige Dänen und Elsaß-Lothringer wie viele Zchntausende eingewanderter, nach Deutschland gelockter Arbeiter des Rechts, in Versammlungen ihre Interessen zu erörtern und sie in Organisationen zu schützen. Der verpönte Gebrauch der Muttersprache— dasein nicht behördliche Genehmigung ihn gestattet oder Wahlen ausgeschrieben sind— schlägt die Begriffe von Gerechtigkeit, von dem Recht der Nationalität und Persönlichkeit, schlägt auch der Kulturbedeutung der Sprache, der Entwicklung kulturellen Lebens ins Gesicht, welche sich die Menschheit langsam und mühsam erworben hat. Ein Triumph der brutalen Gewalt über alles, was Recht und Vernunft heißt, ist er wie kaum eine andere Bestimmung angetan, bitteren Haß zwischen den Nationalitäten üppig emporwuchern zu lassen, gleichzeitig aber auch die Barbarei deutscher Zustände der wohlverdienten internationalen Verachtung preiszugeben. Das Ausnahmerecht aber, das er für Fremdsprachige festlegt, trägt ein zweites in seinem Schoß, da? nicht minder gehässig ist als das erstere, sich gegen das kämpfende Proletariat kehrt und dessen Koalitionsfreiheit in Banden schlägt. Das läßt gerade die KtZprozentig« Zumefsung des Vereins- und Versammlungsrechts an Fremdsprachige plastisch hervortreten. Diese bleiben gerade dort rechtlos, wo sie in ihrer Eigenschaft als ausgebeutete Proletarier ihrer politischen Gleichberechtigung am dringendsten bedürften, dort, wo ihre eigene Rechtlosigkeit aber auch zugleich zu einer tückischen Beeinträchtigung der Wehrhaftigkeit ihrer deutschen Brüder und Schwestern wird. Di« schoflen Ausbeutungspraktiken der Junker polnischer wie deutscher Nationalität sorgen im Verein mit dem kapitalistischen Profithunger dafür, daß ein breiter Strom polnischer Arbeiter unaufhörlich aus dem Osten dem Westen zufließt. Als Lohndrücker und Streikbrecher rufen die patriotischen Grubenherren, Kanonenfabrikanten, Textilbarone usw. viele Tausende Arbeiter und Arbeiterinnen aller möglicher und unmöglicher Nationalitäten ms Deutsche Reich. Die geschulten deutschen Proletarier haben in Erkenntnis der Klassensolidarität, welche sie mit diesen besonders hart Ausgebeuteten verbindet, unter ihnen «ine energische Ausklärungs- und Organisattonsarbeit begonnen. Ihr werden durch den Sprachenparagraphen die größten Hindernisse entgegengetürmt. Und der Mangel an Wissen und Organisation, der dem Sinnen und Trachten der Scharfmacher gemäß die nichtdeutschen Proletarier dem Unternehmertum zu grenzenloser Ausplünderung überliefert, durchbricht die geschlossene Kampfesfront, welche die Ausgebeuteten ohne Unterschied der Nationalität ihren„Brotherren" entgegenstellen müssen. In dieser Beziehung trifft der Sprachenparagraph in erster Linie die Gewerkschaften und ihre Attionen zur wirtschaftlichen und kulturellen Hebung der Massen. Er proklamiert heuchlerisch das Vorrecht der deutschen Nationalität, stärkt aber lediglich die Macht der deutschen Kapitalisten und liefert zu ihrem Nutz und Frommen die„geschätzten, bevorrechteten" Volksgenossen ausländischen �chmuykonkurrenten aus. Die Bestimmungen, welche die Minderjährigen bis zum Jghxe vom Besitz des Vereins- und Versammlungsrechts uusschiießen, schaffen gleichfalls ein blutiges Unrecht gegen das Proletariat. Sie allein wären hinreichend, in seiner ganzen Lächerlichkeit das freisinnige Gerede von dem„großen Fortschritt" zu erweisen, den das Reichsvereinsgesetz angeblich bedeuten soll. Tatsächlich drücken sie das Recht der betreffenden Minderjährigen noch unter das Niveau der Be- soegungsfreiheit, welche sogar das preußische Vereinsrecht ihnen bis jetzt eingeräumt hat. Dieses berechtigte sie wenigstens zum Besuch politischer Versammlungen, von denen sie dank der„liberalen Errungenschaft" künftighin ebenfalls ausgeschlossen sein werden. Diese grandiose Errungenschaft versächselt ihre rechtliche Position, was so ziemlich das Schlimmste ist, was einem Vereins- und Versammlungsgesetz nachgesagt werden kann. Die Entrechtung der Minderjährigen wird sich aber nicht auf das politische Gebiet beschränken, sie wird häufig genug auch die Erdroffe- lung ihres Rechts zur gewerkschaftlichen Organisation, zum wirtschaftlichen Kampfe nach sich ziehen und damit ebenfalls die Koalitionsfreiheit des Proletariats vernichten. Z Iva, welcher sie ausspricht, gibt die Handhabe dazu in Verbindung mit Z 3 und Z 3a, Absatz 3, welche die Gewerkschaften wie alle„Verabredungen und Vereinigungen zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen" vereinsrechtlich als„politisch" erklären. Davon abgesehen, sind die Grenzen zwischen politischen und gewerkschaftlichen Fragen so flüssig, so dehnbar, daß auch ohne die angezogenen Bestimmungen das gewerkschaftliche Recht der Minderjährigen jederzeit leicht gemeuchelt werden kann. Wozu auch gäbe es Büttelschneidigkeit und Juristenweisheit im Deutschen Reiche? Die Knebelung der Minderjährigen ist um so infamer, als kapitalistische Raffgier und proletarische Not die Kinder der werktätigen Massen immer zahlreicher im jugendlichen Alter in den Kampf ums Dasein schleudern, das heißt der Ausbeutung unterwerfen, und als die Armeleuteschule ihnen in der Vorbereitung für diesen Kampf das meiste schuldig bleibt. Den Minderjährigen des Proletariats das Recht zur Beteiligung an dem Organisations- und Versammlungsleben ihrer Klasse beschränken, läuft darauf hinaus, ihnen die Bildungsmöglichkeit zu beschränken, ihnen das Wissen vorzuenthalten, das Macht verleiht, läuft darauf hinaus, auch sie als nlüglichst billiges und widerstandsloses Maschinen futter dem Kapitalismus vorzuwerfen. Denn darüber besteht kein Zweifel, daß die Schärfe der reaktionären Bestimmungen vor allem die jugendlichen Proletarier treffen wird, ja in der Hauptsache sie allein. Die„höheren Töchter" und„Herren Buben", welche auf den Bänken besserer Schulen sitzen, werden nach wie vor auch vor dem tS. Jahre sich an Vereinen und Versammlungen beteiligen dürfen, welche den erhabenen Zwecken des dynastischen oder prozent- frohen Hurrapatriotismus und religiöser Verhetzung dienen. Mögen angesichts der Lage der Dinge die proletarischen Eltern und vor allem die Mütter ihren Eifer verdoppeln, verzehnfachen, durch eine pflichterfüllte häusliche Erziehung im Sinne des Sozialismus soweit als möglich das gut zu machen, was das schamlose Klaffenrecht an ihren Kindern sündigt. Daß ein Gesetz, welches so niederttächtige neue AuS- nahmerechte schafft, alte bösartige Ausnahmerechte gegen die werktätigen Massen nicht aushebt, versteht sich am Rande. Den Millionen Proletariern und Proletarierinnen, die im Gesindedienst und in der Landwirtschaft fronden, bringt es nicht einmal die bescheidenste Milderung ihrer traurigen Rechtsstellung. Er läßt sie unter dem vollen Druck der Gebundenheit, der Knechtung, welche der mittelalterliche Wust von Gesindeordnungen und Bestimmungen zur Fesselung der Landarbeiter auf ihre Existenzbedingungen ausübt. Wir verzeichnen es und verweisen auf das, waS zu der Frage wiederholt in der„Gleichheit" ausführlich dargelegt worden ist. Eine weitere Selbstverständlichkeit ist, daß das ReichS- vereinsgesetz keineswegs mit Polizeiwillkür und Polizeiallmacht in der Praxis des Vereins- und Versammlungsrechts auftäumt, sondern umgekehrt verallgemeinert, waS in dieser Beziehung bis jetzt für einige besonders rückständige Bundesstaaten gegolten hat. Die Machtbefugnis der Behörde— um nur eins herauszugreifen—, durch besondere Verordnungen und Verfügungen auf dem Verwaltungswege den Massen die Ausübung ihres Rechts zu erschweren, ja diesem den Hals umzudrehen, besteht so gut wie ungeschmälert weiter. Eine schwammige, kautschukähnliche Begriffsdefinition aber wird allen diesbezüglichen Schikanen gehorsam Vorschub leisten. Item: das„große Werk", das junkerliche Reaktion und bürgerlicher Liberalismus bis zu seiner„rötesten" Schattierung mit vereinten Kräften geschaffen haben, bringt dem deutschen Volke wohl die lang ersehnte Einheit auf dem Gebiet des Vereins- und Versammlungsrechtes, aber durchaus nicht die ebenso nötige Frecheit. Es bedenkt das Proletariat ganz Deutschlands mit einer einheitlichen, preußischsächsisch gebundenen Reichsvereinsrute. Es ist eine Spottgeburt aus reaktionärem Feuer und liberalem Dreck, wie sie nur im deutschen kapitalistischen Zwangs- und Geivaltstaat zu leben vermag. In Zeiten, wo der triumphierende Kapita lismus alle Gebundenheit der früheren Ordnung auflöst, in Zeiten, wo die Massen nach Freiheit dürsten, ist dem deut schen Volke das Reichspolizeigesetz aufgezwungen worden. Daß dies nur dank dem Verhalten der„entschiedenen" Linksliberalen geschehen konnte, ist deren Schuld wie ihr Verhängnis. Die Parteien sind, was sie nach den Klassen sein müssen, die hinter ihnen stehen. Das Denkmal der Schande der freisinnigen Fraktionen kündet nicht bloß den fortschreitenden Verfall der Großbourgeoisie, vielmehr den der bürgerlichen Klassen überhaupt. Aus diesem kahlen harten Felsen wird vermutlich kein Mosesstab mehr Sturzbäche quellfrischer demokratischer Aktionen hervorschlagen. Das Proletariat wird die Konsequenzen dieses Stücks geschichtlicher Entwicklung immer schärfer ziehen. Es läßt die Toten ihre Toten begraben und vertraut in allen Kämpfen auf seine Kraft allein. Die bürgerliche Demokratie hört auf, ein Puffer zwischen Proletariat und Reaktion zu sein, sie wird je länger je öfter und lakaienhafter die Schleppenträgerin der Reaktion. Anter der Teuerung. Die gegenwärtige wirtschaftliche Krisis zeigt wieder einmal aufs klarste, daß die Arbeiterklasse unter der kapitalisti schen Ausbeutungswirtschaft zu einem menschenwürdigen Leben nicht gelangen kann. Selbst in der Zeit des großartigen Aufschwunges der Industrie blieb der Arbeitslohn ganz ungenügend. Jetzt aber stehen Hunderttausende von Proletariern arbeitslos auf der Straße und wissen nicht, wie sie ihre Familie, oder sofern sie ledig sind, sich selbst ernähren sollen. Das kartellierte Großkapital dagegen hat während der guten Geschäftszeit Reichtum auf Reichtum gehäuft und versteht es auch während der wirtschaftlichen Krisis, seine Macht auf Kosten der Arbeiter und kleineren Kapitalisten zu vergrößern. Diese gar zu„aufreizenden" Tatsachen suchen unsere Gegner dadurch zu vertuschen, daß sie immer wieder die „großen Lohnerhöhungen", die„vielen Verbesserungen" der Lohn- und Arbeitsbedingungen, welche die Arbeiter während der guten Geschäftszeit erlangt haben, preisen und dadurch den Anschein erwecken, als ob es die Ausgebeuteten seien, die den Hauptnutzen von dem wirtschaftlichen Aufschwung der letzten Jahre gehabt haben. Wie wenig aber dieses Gerede unserer Gegner der Wahrheit entspricht, zeigt uns eine kürzlich erschienene fleißige und lehrreiche Schrift: Ein mittelbürgerliches Budget über einen zehnjährigen Zeitraum nebst Anhang„Die Verteuerung der Lebenshaltung im Lichte des Masse n- k o n s u m s" von Henriette Fürth , Jena , Verlag von Gustav Fischer, Preis 3 Mk. Die Verfasserin hat in diesem Werk die Haushaltungsbücher bearbeitet, in denen die Einnahmen und Ausgaben einer„mittelbürgerlichen" Familie vom 1. Oktober 1896 biS zum 30. September 1906 genau angegeben sind. Die Familie wohnt in Frankfurt a. M. und bestand zu Anfang der Berichtsperiode aus acht Personen. Der Familienvater zählte damals 48 Jahre, seine Frau 38 Jahre, der älteste Sohn 13 Jahre, 3 Töchter waren IS, 14 und 12 Jahre alt, der jüngste Sohn stand im Aller von 8 Jahren, und eine weitere Tochter zählte 3'/, Jahre. Im Laufe der Berichtszeit wurde ein Zwillingsknabenpaar geboren, und die beiden ältesten Kinder schieden durch Heirat aus der Familie aus. Der Familienvater war zuerst selbständiger Kaufmann und trat später als Angestellter in einen kausmännischen Betrieb. Er verdiente in den letzten fünf Jahren zusammen 26094,26 Mk. gleich S219 Mk. pro Jahr. Die Frau nahm während der Berichtszeit die Schneiderei wieder auf, die sie als junges Mädchen erlernt und betrieben hatte. Die Kinder traten nach und nach in kaufmännische Betriebe ein und brachten ebenfalls Geld ins Haus. Demnach bestand das Einkommen der Familie in den letzten fünf Jahren außer dem Gehalt des Familienvaters aus: dem Verdienst der Frau... 4742,06 Mk. dem Verdienst der Kinder.. 16S37,82« Zinsen......... 3770,—- Zuschuß vom Kapitalvermögen. 4400,—» Geschenken........ 200,-« Das Gesamteinkommen der Familie betrug in den letzten fünf Jahren 66744,13 Mk., also durchschnittlich 11 143,22 Mk. pro Jahr. Das ist im Vergleich mit dem Einkommen der Arbeiter«in sehr hoher Bettag. Mit diesem großen Einkommen hat die Hausfrau in außergewöhnlich vorsichtiger und verständiger Weise gewirtschaftet und unnütze Ausgaben nicht gemacht. Trotzdem hatte auch diese Familie zeitweise mit der Gefahr zu rechnen, daß sie nicht die Kosten für eine ausreichende Ernährung bestreiten konnte. Hieraus ergibt sich, wie weit Arbeiterfamilien mit ihrem viel geringeren Einkommen in ihrer Lebenshaltung hinter dem zurückbleiben müssen, was zu einer unseren heutigen Kulturverhältnissen angemessenen Lebensweise gehört. Bei der Bearbeitung der Haushaltungsbücher fand Frau Fürth , daß die Ausgaben der Familie durch die Verteuerung der Lebensmittel in den letzten Jahren in empfindlicher Weise beeinflußt worden sind. Die Verfasserin schloß daher ihrer Bettachtung des Budgets jener Familie eine Würdigung des Einflusses an, den die heutigen allgemeinen Verhältnisse und insbesondere die gestiegenen Preise der Lebensmittel auf die Lebenshaltung der breiten Massen des Volkes ausüben. Schon vor der letzten Teuerungsperiode war eine ständige Unterernährung der arbeitenden Bevölkerung vorhanden. Seitdem sind die Lebensmittelpreise um durchschnittlich 23,6 Prozent gestiegen. Die Mieten sind beträchtlich in die Höhe gegangen. Die Kohlen sind um 22 und 40 Prozent teurer geworden, und zwar beim Verkauf der Kohlen in größeren Mengen, also noch viel mehr beim Kleinverkauf. Auch öiele andere unentbehrliche Waren haben einen Preisaujschlag erfahren: wollene und baumwollene Webwaren, fertige Kleider, Weißwaren, Küchengeschirre, Putzzeuge, Töpferwaren usw. Der Verteuerung des Bedarfs steht nach Frau Fürth eine Lohnerhöhung von 10 bis 20 Prozent gegenüber. Mithin ist eineVerschlechterung derschonohnedies ungenügenden Lebenshaltung der Arbeiter eingetreten, die Ernährung der Arbeiter ist noch weniger genügend, als sie vordem war. Das ist der Segen, den der industrielle Aufschwung unter der Teuerung den Arbeitern gebracht hat! Was aber, so fragte Frau Fürth , als sie ihre Arbeit abschloß, soll werden, wenn die jetzt schon vereinzelt sich bemerkbar machende rückläufige Bewegung in Industrie und Handel weitere Kreise ergreift? Es braucht noch nicht einmal zu einer Krisis im landläufigen Sinne zu kommen. Schon jede Störung des Geschäftsganges hat die schlimmsten Schäden für die Arbeiter zur Folge. Man vergegenwärtig« sich nur einmal, was es angesichts der verteuerten Lebenshaltung bedeutet, wenn Zehntausende, die heute in ver-
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19 (13.4.1908) 8
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