74 jetzt das Reederprotzentum 30 Prozent der gesamten Arbeiter aus, obgleich die Lohnsklaven der genannten Kieler   Firma sich unterdes bereit erklärten, die Arbeit am 30. März wieder aufzunehmen. Es sind insgesamt etwa 12000 Arbeiter der Werften in Hamburg  , Kiel  , Stettin  , Flensburg  , Lübeck  , Bremen  , Bremerhaven  , Vegesack  , Rostock   und Tönning   aus­gesperrt worden. Die Streikenden der Howaldtwerke haben daraufhin die Arbeit nicht aufgenommen. In der Nordhauser Kautabakindustrie droht ebenfalls ein Kampf auszubrechen. Die Fabrikanten haben, um einen Ausgleich für die Steigerung der Rohtabakpreise zu schaffen, nicht allein den Preis der Ware erhöht, sondern sie haben zugleich die Kautabakportionen verkleinert und so die Stückzahl der Röllchen pro Pfund vermehrt. Dadurch entstand für die Arbeiter und Arbeiterinnen ein empfind­licher Lohnaussall. Die Arbeiter wurden vorstellig und er­reichten bei einigen Fabrikanten Zugeständnisse. Nun trat der Unternehmerverband in Aktion und setzte Lohnzulagen fest, die den Lohnausfall auch nicht annähernd deckten. In­folgedessen spitzte sich die Situation so zu, daß es in Nord­ hausen   wahrscheinlich wieder, wie vor sieben Jahren, zu einem großen Kampfe kommen wird. Ein Streik des Personals der Alsterdampfer in Hamburg   ist nach vierwöchiger Dauer beendet worden. In dem vor dem Hamburger Gewerbegericht zustande ge­kommenen Vergleich haben die Arbeiter nur geringe Erfolge errungen. Und das, obwohl die geschädigten Abonnenten der Dampfer die Direktion nachdrücklich zu einer Beendigung des Streiks gedrängt hatten. Der Zentralverbaud der Handlungsgehilfen hat dem Reichstag eine ausführliche Eingabe zugehen lassen, die eine Abänderung der auf die Handelsangestellten bezüg­lichen Paragraphen der Gewerbeordnung bezweckt. Die Eingabe umfaßt folgende Forderungen: Achtstündige Ar­beitszeit, reichsgesetzlicher Achtuhrladenschluß, ortsgesetzlicher Siebenuhrladenschluß, Sonntagsruhe, Ferien, Verbot des Kost- und Logiszwanges, Verbot der Konkurrenzklausel, Aus­stellung eines Zeugnisses auf Wunsch, Regelung des Lehr­lingswesens, Fortbildungsschulpflicht und Schutz des weib­lichen Personals vor unsittlichen Angriffen seitens des Ar­beitgebers. Der Verband deutscher Handlungsgehilfen und der Deutsch  -nationale Handlungsgehilfenverband sind be­scheidener; sie verlangen vom Reichstag nur die Sonntagsruhe. In Frankfurt   a. M. ist eine Heimarbeitausstel­lung eröffnet worden. Ihr Zustandekommen ist wesentlich der Mitwirkung der Gewerkschaftsorganisationen zu danken. In den Sommermonaten dieses Jahres halten 19 Ge­werkschaftsverbände ihre Generalversammlungen ab. Genossenschaftliche Rundschan. Der Erörterung des Umsatzsteuerantrages im sächsischen Landtag folgte acht Tage später eine Interpellation des einzigen sozialdemokratischen Abgeordneten, Genossen Gold­stein, über die Beteiligung der Staatsangestellten an Konsumvereinen. Veranlaffung dazu gab die Tat­sache, daß die Eisenbahnangestellten, wie bereits in voriger Rundschau erwähnt, nach ihrer Zugehörigkeil zu Konsumver­einen von den Vorgesetzten amtlich befragt worden waren. Der Minister Or. von Rüger antwortete auf die Interpellation, daß die Umfrage nicht den Zweck hätte, den Angestellten das Recht zu verwehren, ihren Warenbedarf in Kousum- vereinen zu decken, einige Dienststellen seien nur ungeschickt vorgegangen. Er konnte es sich aber nicht verkneifen, vor den sozialdemokratischen" Konsumvereinen zu warnen. Diesen dürften die Beamten unter keinen Umständen angehören. Wenn der Minister seine Sachkenntnisse nicht nur aus mittel- standsretterischen und konservativen Quellen schöpfte, hätte er wissen können, daß es in Deutschland   gar keine sozial­demokratischen Konsumvereine gibt. Es sei denn, man beur­teilte die Konsumvereine nicht nach ihre Tätigkeit, sondern nach den Personen ihrer Mitglieder und ihrer Verwaltungen. Darunter gibt es allerdings in Sachsen   sehr viele Sozial­demokraten. Sie denken aber nicht daran, im Konsumver­eine Politik zu betreiben. Dazu ist der Einkauf von Brot, Butter, Petroleum usw. wahrlich nicht angetan. Der Minister erklärte sehr zweideutig, daß er die Mitgliedschaft von Staatsangestellten in solchen Konsumvereinen nicht zu­lassen würde, deren Leiter und Verwalter sichsozialdemo­kratisch betätigten". Die Hetzereien der Mittelständler gegen die Konsumvereine sind, wie man sieht, nicht wirkungslos geblieben. Das geht auch aus einer anderen Tatsache her­vor. DieSächsische Arbeiterzeitung" war in der Lage, ein vertrauliches Zirkular des Ministeriums des Innern an die Dienstbehörden abzudrucken. Danach soll den Angestellten mit dem Zaunpfahle zu verstehen gegeben werden, daß es doch besser sei, wenn sie bei den Rabattsparvereinlern, statt in den Konsumvereinsläden kauften. So greift man in die Rechte der abhängigen Staatsangestellten ein, nur um den Mittelstandsschreiern gefällig zu sein! Die Großeinkaufsgesellschaft deutscher Kon­sumvereine hat mit dem Zentralverband der Handlungs­gehilfen und Gehilfinnen einen Tarifvertrag abgeschlossen. Derselben enthält unter anderen folgende Bestimmungen: Die tägliche Arbeitszeit dauert acht Stunden, im Haupt­kontor in Hamburg   am Sonnabend sechs Stunden. Das Mindestgehalt für männliche Angestellte beträgt 1200 Mk. pro Jahr. Hierzu kommt alljährlich eine Zulage von 120 Mk., bis das Gehalt 1800 Mk. beträgt, von dann ab eine jähr­liche Zulage von 100 Mk., bis das Gehalt nach achtiähriger Tätigkeit 2100 Mk. erreicht hat. Das Mindestgehalt für weibliche Angestellte(Maschinenschreiberinnen) beträgt 300 Mark pro Jahr. Hierzu kommt alljährlich eine Zulage von 120 Mk., bis das Gehalt 1380 Mk. erreicht, von dann ab Die Gleichheit eine jährliche Zulage von 80 Mk., bis zu einem Höchst­gehalt von 1620 Mk. pro Jahr. Diese Gehaltsätze bezeichnen nur den Betrag, unter den nicht gegangen werden darf; wohl aber werden ältere Angestellte und solche, denen nicht einfache Kontorarbeit, sondern verantwortliche Posten über­tragen sind, zu höheren Sätzen angestellt. Überstunden werden auf das Allernotwendigste beschränkt und mit 25 Prozent Gehaltsaufschlag besonders vergütet. Der Tarif bestimmt weiter, daß die Angestellten an Sonntagen, außer bei Inventuren, nur in dringenden Fällen zur Arbeit her­angezogen werden dürfen. Sonntagsarbeit wird mit 50 Prozent Aufschlag extra bezahlt. Sämtliche Angestellte er­halten in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September jedes Jahres in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit eine Woche, nach fünfjähriger Tätigkeit zwei zusammenhängende Wochen Ferien. Bei größeren Reisen wird der vorhergehende Sonn­abend und der nachfolgende Montag als Reisetag frei­gegeben. Das Gehalt wird für die Dauer der Ferien weiter und zwar im voraus bezahlt. Der Tarif garantiert den Angestellten die aus Z 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und aus Z 63 des Handelsgesetzbuchs herzuleitenden Rechte- sichert ihnen auch den Weiterbezug des Gehalts bei militä­rischen Übungen bis zu sechs Wochen. Die Angestellten sind bei der Unterstützungskasse des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine nach den Satzungen dieser Kasse zu ver­sichern. Beiträge für die staatliche Kranken- und Invaliden­versicherung werden vom Gehalt nicht gekürzt. Das kauf­männische Personal der Großemkaufsgefellschaft deutscher Konsumvereine, auf das sich der Tarif erstreckt, zählt über 150 Köpfe. Den meisten Privatbetrieben gleicher Art wird das durch diesen Vertrag geschaffene Lohn- und Arbeits­verhältnis als mustergültig und nachahmungswert emp­fohlen werden können. Der fünfte Genossenschaftstag des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine wird vom 22. bis 24. Juni in Eisenach   abgehalten werden. Außer den üblichen mehr ge­schäftsmäßigen Punkten stehen Referate über das Bank- und Kassenwesen der Konsumvereine, über die Belastung der Konsumvereine durch Steuern, sowie Berichte vom Tarifamt und über die Unterstützungskasse auf der Tagesordnung. Wie sonst schließt sich die Generalversammlung der Groß­einkaufsgesellschaft dem Genossenschaftstag an. In Euba   bei Chemnitz   ist die Schlächterei des Produkten- verteilungsvereins polizeilich geschlossen worden, weil ein großer Teil der Waren verdorben war. DieKonsum­genossenschaftliche Korrespondenz" sagt dazu:Größtenteils waren es Waren, die bereits vom Verkauf zurückgezogen, nachlässigerweise aber nicht beseitigt worden waren. Vier­zehn Zentner Fleisch wurden beschlagnahmt. Natürlich ist der Fall ein gefundenes Fressen für alle Konsumvereins­feinde. Das Verhalten der Verwaltung des Vereins ist auch ganz unentschuldbar, denn verdorbenes Fleisch hebt man nicht auf, sondern versichtet es sofort. Der Verein hat übrigens mit dem Zentralverband deutscher Konsumvereine nichts zu tun, wie allen denen bemerkt sein mag, die dabei sind, die Affäre gegen die moderne Konsumvereinsbewegung auszuschlachten. Das Vorkommnis wird von uns ebenso ent­schieden verurteilt, wie von jedem Menschen, der den Wert hygienisch einwandfreier Nahrungsmittel zu würdigen weiß. Für solche Dinge sind aber die Konsumvereine ebensowenig verantwortlich zu machen, wie die Schlächtermeister für die Versehlungen einzelner Polkaschlächter." In Merseburg  wurden drei Vorstandsmitglieder eines verkrachten Kon­sumvereins zu größeren Geldstrafen verurteilt, weil sie den Verein in unglaublich lottriger Weise verwaltet haben. Es handelt sich aber nicht etwa um einensozialdemokrati­schen" Konsumverein, sondern um einen, der gegen den seit zehn Jahren dort bestehenden 1904 ins Leben gerufen wurde. Die Großeinkaufsgesellschaft deutscher Konsum­vereine erzielte im Jahre 1907 einen Umsatz von 59886220 Mark gegen 46503237 Mk. im Jahre 1906, also fast 13'/» Millionen mehr. Seit einigen Jahren bestehen in der Schweiz   Genossen­schaftsapotheken. Die erste derartige Genossenschaft wurde im Jahre 1891 in Genf   von den dortigen Krankenkassen ins Leben gerufen. Heute besitzt die Genossenschaft, der 91 Krankenkassen angeschlossen sind, neben ihrem Zentral­lager mit Laboratorium sechs Apotheken mit einem Jahres­umsatz von 240000 Mk. Ferner existieren Genossenschafts­apotheken in Schaffhausen  , Neuhausen  , Chaux-de-Fonds und Lausanne  . Die in Chaux-de-Fonds zählt 24 angeschlossene Krankenkassen als Mitglieder. Als Verbandssekretär schweizerischer Konsumvereine ist an Stelle des am 1. Januar zurückgetretenen Herrn Or. Hans Müller dessen bisheriger Stellvertteter, Herr Ulrich Meyer, gewählt worden. Herr Dr. Hans Müller, der seinerzeit in der sozialdemokratischen Bewegung Deutschlands   eine gewisse Rolle spielte, hat vor einiger Zeit eine Artikelserie und dann eine Broschüre ge­schrieben, in der recht sonderbare Grundsätze über genossen­schaftliche Neutralität entwickelt wurden. Es scheint, als ob sein RückKitt damit zusammenhinge. II. kT Die englischen Konsumvereine und ihre Groß- einkaufsgesellschasten haben im Jahre 1906 für 279030040 Mark Waren in eigenen Betrieben produziert. 37000 Ar­beiter und Beamte wurden darin beschäftigt. Notizenteil. Dicnstbotensrage. In einer öffentliche» Dienstbotenversammlung zu Hamburg  , die am 25. März stattfand, referierte Genossin Rolfs über den Nutzen des Zusammenschlusses der Dienst- __ N, mädchen. In der Diskussion sprachen die Genossinnen Koltrowitz und Mangels und ein junges Mädchen. El wurde ein Fall angeführt, in dem dem Mädchen die Na«,/ rung vorenthalten ward, wenn die Herrschaft ausging. AA Eßwaren wurden unter Schloß und Riegel gehalten, und! im ganzen Hause war für das Mädchen nur die Wassel leitung und das Klosett erreichbar. Den vom Lande zu� ziehenden Mädchen, so ward betont, könnten die Herrschafte» alles bieten, und deshalb sei es notwendig, daß auch in den Kleinstädten Organisationen gegründet würden, die di«' Mädchen von vornherein mit dem Gedanken der Solidarität erfüllten. 18 Mädchen traten dem Verein bei. Bertha Mangels Der Verein der Dienstmädchen Bremens und UM' gegcnd feierte am 22. März sein erstes Stiftungsfest- tt! das einen schönen Verlauf nahm. Allen, die zur Verschöne- rung der Feier mitwirkten, wurde reicher Beifall zuteil/ besonders einem jungen Mitglied, das mehrere Gedichte! vortrug. Das Fest führte dem Verein eine Reihe neuer° Mitglieder zu und stärkte seine Kasse durch einen Überschuß-' Die junge Organisation kann freudig in die Zukunft blicken,°" Die Arbeit ist zwar sehr mühsam, insbesondere da viel mit!? lu ländlicher Bevölkerung gerechnet werden muß, die ja nur außerordentlich schwer für die Organisation zu interessiere». ist. Aber wenn die Genossinnen und vor allem die Dienern!. den selbst mit Liebe und Eifer für die Organisation weiter! arbeiten, so wird der Sieg unser sein trotz aller Begeiferung von gegnerischer Seite. Marie Münchenberg, Nus dem Leben eines Dienstmädchens. Bei einer». Kaufmann in Posen war um die Wende des letzten Jahrel. ein Dienstmädchen in Stellung, das mit so vielen seines.' Leidensgenossinnen das Los teilte, Mutter eines uneheliche» Kindes zu sein. Und wie das nun einmal zu unserer Ge-! sellschaftsordnung gehört, die angeblich von dem gütigste» Gotte eingesetzt ist, sollte auch für diese Proletarierin di« 5! Mutterliebe, von der Natur zur Quelle des höchsten Glücff bestimmt, ein Born unsäglichen Leides werden. Die Pflege- frau, der sie ihr 2'/, monatiges Kind halte anvertraue» müssen, kam eines Tages im Januar in die Wohnung de« Dienstherrschaft, um die Überführung des zarten Menschleiill in ein Krankenhaus zu verlangen. Die anscheinend vo» reinster Menschenliebe und höchster Herzenszartheit beseelt« Herrschaft machte dem Mädchen darauf die kränkendste» Borwürfe, so daß dieses vor Scham und Verzweiflung Z» dem Entschluß getrieben wurde, die Bürde deS Lebens vo» sich zu werfen. Die Sorge um das Kindchen reffte nach langem Kampfe in der Unglücklichen schließlich den Ent- schluß, dieses mit sich in den Tod zu nehmen. Mit de»' Kinde auf dem Arme sprang sie in die Warthe. Das Kinds ertrank, die unselige Mutter aber wurde gerettet und nach der Entlassung aus dem Krankenhaus in Untersuchungshaft� genommen. Denn die gottgewollte Rechtsordnung verlangt« daß derKindsmörderin" der Prozeß gemacht wurde. Vo« den Geschworenen hatte sich das arme Mädchen nun unt«', der Anklage des Todschlages, begangen am eigenen Kind«, zu verantworten. Die Verhandlung enthüllte ein wahrhaft erschütterndes Bild von den Qualen dieses Mutterschicksal- Die Geschworenen kamen zu der Überzeugung, daß die Tat unter Ausschluß freier Willensbestimmung begangen s«'" mußte, und sprachen die Angeklagte frei. Nun haben di« Gutgesinnten" wieder einmal Gelegenheit, die Gerechtigke" unserer Gesellschaftsordnung zu preisen, oder die Mild« zu verdammen, die eineunnatürliche" Mutter nicht de> verdienten" Strafe auslieferte. EmmaKaul-Bresla», Wie die Frau Sekretär ihr Dienstmädchen erzieht Aus reiner Gnade und Barmherzigkeit, bloß um aus de»' dummen Bauerntrampel etwas Ordentliches zu machen, hatte Frau Sekretär Schön feld in Breslau   ein fünfzehn' jähriges Dienstmädchen vom Lande gemietet, dem esmeh« auf gute Behandlung als auf hohen Lohn" ankam. M Leibe war es nicht die Absicht der edelmütigen Dame, eine Arbeitskast zu verschaffen, die sich billig und ohnt jeden Widerstand ausbeuten läßt. Die Frau Sekretär nahN vielmehr ihre Erziehungsabsichten sehr ernst und wo« redlich bemüht, sie in Taten umzusetzen. Zunächst sollte d-v Mädchen lernen, wie man sich im Lebenskämpfe seind Widersacher wehrt. Eine Nachbarin, der die Frau Selrel� nicht ganz grün war, wurde als Übungsobjekt für die Es ziehungsstudien ausersehen. Das Mädchen erhielt den AU- ein« trag, die böse Nachbarin zu beschimpfen und ihr zum To» h, Asche vor die Tür zu skeuen. Doch das Mädchen war bo? willig und undankbar genug, die Notwendigkeit und NN lichkeit einer solchen Übung nicht einzusehen. Hiebe sollt«« zg der Verstockten die Augen öffnen. Als die nichts fruchtete» wurde die Widerspenstige auf halbe Kost gesetzt, und schl««« geft lich entzog ihr die gestrenge, aber gerechte Erzieherin au- das Bett. Auch zur peinlichsten Sauberkeit wurde Mädchen angehalten. Als es eines Tages einen angeblich« abx Schmutzflecken auf einem zum Putzen übergebenen Sch»' s�, absolut nicht bemerken wollte, brachte ihm die Frau Sekret» den Stiefel zur besseren Bekachtung so nahe ans Gesichf daß dieses blaue Flecken bekam und das eine Auge mit LM unterlief. Doch das Mädchen war eine Verworfene. Es zeig' keine Dankbarkeit für die redlichen Erziehungsabsichten, sch� dern ging hin und verklagte die Frau Sekretär wegen Ä>« Handlung. Und diese mußte sich die tiefe Kränkung gefall» lassen, daß sie vom Gericht zu hundert Mark Ge«' reft� strafe verurteilt wurde. Undank ist eben der Well Loh» L.>»iz DaS furchtbare Elend, in dem em grosser Teck kz�, Dienstmädchen lebt, wird durch einzelne Vorfälle illustri«» daß die Genossin Grünberg kürzlich in einer Dienstbolcno«» sammlung zu Nürnberg   mitteilte. Ein zwanzigjähriges T««' Und mädchen war bei der Vrivatierswilwe Bender, mittl«»