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abends.- Nur für Invaliditäts- und Altersversicherung: F. Blume,

Im Often: Nur für Invaliditäts- und Altersversicherung: E. Bader Gr. Frankfurterstr. 34, v. 4 Tr.

Sm Süd- Often: Für Unfall, Invaliditäts- und Altersversicherung: Schalthoff, Michaeltirchstr. 18. Am Süden: Für Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung: 8. Stügel mater, Grimmstraße 39.- Nur für Invaliditäts- und Altersversicherung. B. etter, Rigdorf, Banierftr. 58, of part.

ein geringerer Prozentsah noch als bisher zu Freisprechungen führen. 1 Die Alterorente war bem Dfenpußer Liebenau aus ver-| müffen, das Urtheil des Ober- Landesgerichts rechtzeitig zu erfahren, Geht man von den jetzt in legierungsfreisen herrschenden An- schiedenen Gründen verweigert worden. Das Echiedsgericht er sumal es ihr von vornherein tlar gewesen sein müsse, daß vaz schauungen aus, so würde also an eine nennenswerthe Berringerung tannte ebenfalls zu seinen ungunften. Unter anderem erkannte es Reichs- Versicherungsamt auf das Urtheil des Strafrichters der politischen Majestätsbeleidigungs- Prozeffe auch nach Durch nicht an, daß er ein versicherungspflichtiger Bohn Werth legen würde, Denmach liege unzweifelhaft ein Verschulden führung des sozialdemokratischen Antrages nicht zu denken sein. arbeiter sei. Der Kläger habe Defen gepugt und sie erforder der Berufsgenossenschaft vor. Ebensowenig Hoffnung dürfte man sich auf eine Abs ch wäch ung lichen Falles reparirt, außerdem habe er Maurerarbeiten gemacht. der Strafen wegen Fürstenbeleidigung machen. Berliner Arbeitervertreter- Nerein tagt jeden Dienstag nach dem erfien Zwischen diesen und den erftgenannten Arbeiten fei zu unter- im Monat bet Buste, Grenadierfir. 33, abends 8% uhr. Unentgeltlicher Rath Bei Majestätsbeleidigungen hat es sich bisher fast durchgängig scheiden. Das Ofenpuzen sei nicht versicherungspflichtig gewesen, wird ertheilt: nur um die sogenannten einfachen oder formalen Beleidigungen ge- denn es sei oft an einem Tage für mehrere Auftraggeber abends von 7-9 Uhr: A. Daehne, Demminerfir. 36, v. 3 Tr. K. Gutbett, Im Norden Berlins : Für Unfall, Invaliditäts- und Alters- Versicherung, handelt, die, wenn Privatpersonen als Beleidigte im Spiel gewesen derart vorgenommen worden, daß Kläger zu dem einzelnen wiesenstr. 29a, von 8-9 Uhr abends. F. Pieschel, Gartenftr. 55, v. 3 21. wären, nach§ 185 des Reichs- Strafgesetzbuchs nur mit dem Höchst- Arbeitgeber nur für wenige Stunden in ein nach Art und Zeit ge G. Gimanowsti, Gartenstr. 78, Portal 2, 2 Tr. M. StubImann, Oberbergers maß von einem Jahr Gefängniß hätten bestraft werden können. nau abgegrenztes Erwerb 3 verhältniß, nicht aber in ein eigent.raße 37, 4 Er., von 6-9 Uhr abends. N. Tamm, Sufftenfir 6, von 8-9 ihr In politischen Majestätsbeleidigungs- Prozessen ist das Urtheil bisher liches Lohnarbeiter Verhältniß getreten sei. Insoweit abends. A. Boigt, Wiefenfir. 41-42. G. 28 arn ft, Stolbergerfir. 7, von 6-7 Uhr über dieses für formale Beleidigung von Privatpersonen festgesette fei er also ein selbständiger gewerblicher Unternehmer gewefen. Das Etreligerfir. 58. P. Reimann, Bellermannftr. 83. F. Trapp, Schulftr. 59, Höchstmaß so wie so nur selten oder gar nicht hinausgegangen. felbe treffe auf die mit dem Ofenpugen verbundenen Reparaturen von 7-8 Uhr abends. W. Mohs, Swinemünderftr. 64( vorn linter Aufgang). Andererseits führten aber innerhalb dieser Grenze die Verurtheilungen zu. Nur für Unfallversicherung: J. Krause, Gartenstr. 13. Das Reichs Versicherungsamt als Revisionsinstans erklärte wegen Majestätsbeleidigung stets zu weit höheren Strafmaßen als diesen Standpunkt Des Schiedsgezichts für verfehlt und bei gleichartigen Bergehen gegen Privatpersonen. Hätten nun nach führte mit bezug hierauf aus: Die gesammte Thätig­Aufhebung der besonderen Majestätsbeleidigungsparagraphen die feit des Klägers fei als einheitliche ins Auge Gerichte nach Maßgabe der§§ 185-200 des Reichs- Strafgesetz- zu faffen. Freilich sei das Putzen der Defen, selbst in der vom buchs gegen die wegen Beleidigung von regierenden Fürsten und Kläger betriebenen Art, nicht ohne weiteres als Bauarbeit im Prinzen in Deutschland Angeklagten zu erkennen, so hindert eigentlichen Sinne anzusehen. Allein es stehe im vorliegenden Falle fie tein äußerer Umstand, genau die nämlichen Strafmaße wie bisher in so enger Wechselbeziehung zu der sonstigen, zweifellos als Bau­zur Anwendung kommen zu lassen. Innere Gründe, die zur Aenderung arbeit zu bezeichnenden Thätigkeit des Klägers, und habe sich unter ber Strafpraxis führen könnten, sind für sie aber erst recht nicht so wesentlich gleichen Arbeitsbedingungen vollzogen, daß sich vorhanden. Den preußisch- deutschen Richtern ist das von Herrn Schön- eine verschiedene Behandlung wenigstens für die Frage der stedt als Rechtsgrundsatz proklamirte römische Komödienvers: Wenn Versicherungspflicht nicht rechtfertigen lasse. Der Kläger sei als awei dasselbe thun, ist es nicht dasselbe", längst in Fleisch und Blut versicherungspflichtiger Lohnarbeiter z u be= übergegangen, so daß sich aus ihrer Praxis mit dem nämlichen Recht tr a chten. Dem vom Schiedsgericht in dieser Beziehung geltend als Gegenstück dazu auch der Rechtsgrundsatz entnehmen läßt: gemachten Bedenken könne tein ausschlaggebendes Gewicht zuge Wenn zweien dieselbe Beleidigung angethan wird, ist es nicht sprochen werden. Eine kurze Dauer der einzelnen Arbeiten und rascher Daffelbe." Wechsel der Auftraggeber sei gerade ein bezeichnendes Merkmal der So wenig die Aufhebung der Majestätsbeleidigungs- Paragraphen geringen Erwerbsthätigkeit jener Bauarbeiter, die regelmäßig nicht die Ehre gewöhnlicher Zivilisten in den Augen deutscher Richter für gewerbsmäßige Unternehmer, sondern für Bauherren are gleichstellen würde mit der Ehre eines Gendarmen, Schußmanns beiteten, und denen das Reichs- Versicherungsamt die Versicherungs. oder Landraths, so wenig ist daran zu denken, daß sie dann den pflichtigkeit zugesprochen habe. Das Schiedsgericht habe sich also im Beleidiger eines Fürsten mit dem nämlichen Maße messen würden, Rechtsirrthum befunden, dennoch müsse sein Urtheil aufrecht erhalten das sie dem Beleidiger eines nichtbeamteten Unterthanen gegenüber werden, weil nicht die nach§ 157 des Gesetzes vom 8. Juni 1891 anzulegen gewohnt sind. Wer das für möglich hielte, würde eine erforderlichen Beiträge geleistet seien. Indessen könne Kläger noch recht mangelhafte Psychologie verrathen. Die Regungen deutscher die Wartezeit durch Nachbringen der Pflichtmarken für die Beiten Beamtenseelen müßten ihm völlig fremd geblieben sein. seiner versicherungspflichtigen Thätigkeit erfüllen.

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Also, den unwahrscheinlichen Fall einmal vorausgesetzt, daß

Mukernehmer- Verbände.

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Im Süd- Westen: Nur für Unfallversicherung: 6. Sänet, Solmsfir. 44 Im Nord- Westen: Nur für Unfallversicherung: I Krause, Wilsnacker ftraße 19. R. Stephan, Leffingftr. 34. Im Zentrum: Nur für Unfallversicherung: G. Löffler, Klosterfir. 91, geg eben, ist dieselbe Wochentags von 7-9 Uhr. Bei sämmtlichen vorgenannten Personen, bei denen hier feine Sprechzeit ans

Besuchszeit

verschiedener Museen und sonstiger Sehenswürdigkeiten. Altes und Neues Museum am Luftgarten. Besuchszeit täglich, mit Ausnahme des Montags in den 6 Wintermonaten von 10-8 Uhr, in den 6 Commermonaten von 9-3 Uhr; Sonntags im April- September 12 bis Tezember und Januar 12-8 Uhr( unentgeltlich). 6 Uhr, Oftober und März 12-5 Uhr, November und Februar 12-4 Uhr, Die National: gallerie in der Museumsstraße. Besuchszeit Wochentags von 10-3 1hr ( Montags ausgenommen). Sonntags im April- September von 12 bis Sanuar und Dezember 12-8 Uhr( unentgeltlich). 6 Uhr, im März und Cttober 12-5 Uhr, Februar und November 12-4 nhr, Kunstgewerbe­Museum, Prinz Albrechtstr. 7. Geöffnet an den Wochentagen( Montags ausgenommen) im Sommer von 9-3 Uhr, im Winter von 10-3 uhr, Sonntags, April September von 12-6 Uhr, Oktober und März 12-5 Uhr, November und Februar 12-4 Uhr, Dezember und Januar 12-3 or( Unents geltlich). Museum für Böltertunde, Königgrägerstr. 120. Besuchs­zeit wie im Kunstgewerbe- Museum( Unentgeltlich). Hygiene Museum.

Außer:

Klosterfir 35. Besuchszeit Sonntags wie im Sunstgewerbe- Museum. dem Dienstags und greitags von 10-2 Uhr( unentgeltlich). Museum für Naturkunde , Invalidenstr. 42. Besuchszeit Sonntags wie im Kunstgewerbe­

Museum für deutsche Voltstrachten und Erzeugnisse des ausgewerbes, Klosterfir. 36. Jeden Tag mit Ausnahme des Mittwochs von 11-2 Uhr geöffnet. Eintrittsgeld: Erwachsene 50 f., Kinder 25 Pf., Vereine Conntags 10 f. Reichs post- Museum, Beipzigerste. 15.

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Bart. Täglich bis 10 Uhr abends. Entree 20 Pf., Fernrohr 1 Mr. Schadowsir. 14. Geöffnet von 9-6 Uhr. Entree Sonntags 50 Pf., an jedem

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Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet am Montag, Freitag und Sonnabend von 6 bis 8 1hr abends statt. 2. S., Elberfeld . Besten Dant. Der eingefanbte Betrag soll dem Betreffenden überwiesen werden. einfache Brief 20 Schriftfcher B. Rigdorf. Wir bitten um Ihren Besuch.

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G. Sp. 12. Nachs

Für Hausgewerbetreibende und Heimarbeiter ist eine Ent­Reichstag und Bundesrath dem sozialdemokratischen Antrage auf scheidung von Interesse, die das Reichs- Versicherungsamt in einer Museum. Außerdem Montag, Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend von 11-3 Uhr. Aufhebung des Majestätsbeleidigungs Paragraphen zustimmen Invalidenrentenfache gefällt hat. würden, so spricht doch die Wahrscheinlichkeit dafür, daß es in der Neu- Sackisch wurde die Invalidenrente mit der Begründung ver­Dem Zimmermann Tausch zu Praxis, wo es sich um die Verfolgung der im politischen Leben vorweigert, daß ihm nicht als versicherungspflichtige Wartezeit die öffnet Conntags 12-2 ihr, Montags, Dienstags, Donnerstags, Freitags von gekommenen sogenannten Beleidigungen von Fürsten oder Prinzen Zeit angerechnet werden könne, während welcher er im Winter für 11-2 Uhr( unentgeltlich). Rathhaus, Königstraße. Geöffnet täglich außer handelt, ganz beim alten bleiben würde. Deshalb genügte der Antrag unserer Partei in der voriges Jahr seine Frau gespult habe, und daß somit die Wartezeit nicht von ihm Donnerstag und Freitag von 11-8 Uhr.( unentgeltlich). Aussichtsturm im Sommer- Halbjahr( Eintrittspreis 20 Bf.). Kunstausstellung des erfüllt worden sei. Tausch legte Berufung ein und machte we reins Berliner Künstler, Wilhelmstr. 92. gewählten Form zur Beseitigung des Nebels nicht. Wir müssen geltend, jene Zeit sei ihm doch bei der Bemessung der Wochentags 10 bis 4 Uhr. Sonntags 11-2 Uhr, 50 Pfennig Entree. Sternwarte Encke baher suchen es tiefer an der Wurzel zu faffen. gefeßlichen Wartezeit anzurechnen, da Mittwochs und Sonnabends von feiner Frau bei play ea. er 9 bis 11 Uhr Vormittags. einer versicherungspflichtigen Thätigkeit, die sie für einen& a und Zaubenftr. 48/49. Urania , Wissenschaftliches Theater. Sternwarte. Invalidenstraße 57-62 Geöffnet von 5 Uhr Nachmittags bis 10% Uhr Abends, britanten zu Hause ausführte, geholfen habe. Das Schieds: Entree 50 Bf. Sufchlag für Theater von 50 Pf. bts 5 M. Sternwarte im Treptower Aquarium: gericht billigte ihm dann auch die Juvalidenrente zu. Es ging von Das Kali- Syndikat. Man schreibt uns: In Nr. 203 schildert der Annahme aus, daß das nicht bestehen eines versicherungslegten Sonntag im Monat 25 Pf. Gastan's Panoptitum, Friedrich­der Vorwärts" die Verhandlungen der Gewerkschaft Hedwigsburg pflichtigen Arbeitsverhältnisses zwischen Eheleuten ohne weiteres traße. Geöffnet 10-10 Uhr. Gintrittspreis 50 Pf. paffage- panoptikum mit" dem Kali- Syndikat und schließt mit der Bemerkung: somit ein gesondertes hausgewerbliches Beschäftigungsverhältniß Bahnhof. Conntags von 9-9 upr. Entree 50 Pf.- Kaiser Banorama, 10-10 Uhr. Eintrittspreis 50 Pf. Marine Panorama, Am Sehrter scheint die Verlängerung des Synditats auf feine weiteren eines jeden der beiden Ehegatten zu dem Unternehmer, Baffage( unter ben& inden). Geöffnet von Uhr morgens bis 10 Uhr abends Schwierigkeiten zu stoßen." Das ist in dieser Form nicht ganz richtig. dem das Ergebniß ihrer Arbeitsleistungen zu gute tomme, zur Folge habe. 300 verschiedene Reisen, Landschaftsbilder. Jede Reise 20 Pf. Bereftna- Panorama Das gegenwärtige Berkaufs- Synditat der Kaliwerke zu Leopoldshall Auf die Revision der betheiligten Versicherungsanstalt hob das Reichs. Herwarthstraße. Täglich. 80ologischer Garten, Lüzowufer. Sonn­Staßfurt" besteht auf grund eines Vertrages, der bis zum 31. De Bersicherungsamt die Entscheidung des Schiedsgerichts wieder auf Eintrittspreis 50 Pf. Deffentliche Lefeballe der Deutigen tags 50 f.- Borsig's Garten mit Balmenhaus, All- Moabit 85/86. zember 1898 läuft. Ob die genannte Gewerkschaft jetzt oder später und wies den Auspruch des Klägers als unbegründet ab. Das Gefellfaft für Ethische Kultur, Neue Schönhauferstr. 13. Unent­Semi Syndikat beitritt oder fernbleibt, ist für das Weiterbestehen Revisionsgericht führte begründend unter anderem folgendes aus: geltlich geöffnet am Werktag abends von 6 bis 10 Uhr, Sonntag-1 vorm., 5-10 abends. Städtische Befehalle, Mohrenstr. 41, geöffnet Wochen­resp. die Erneuerung des Synditats von recht geringer Bedeutung. Die Ansicht des Schiedsgerichts ist rechtsirrthümlich. Nach dem Bon großer Wichtigkeit dagegen ist die Stellung des preußischen Bundesrathsbeschluß vom 1. März 1894 können Hausgewerbetreibende tags abends von 6-9 Uhr und Sonntags von 11 bis 2 Uhr. Fistus, eines der Hauptbetheiligten am Syndikat, zu einer Ver- sowohl versicherungspflichtige als nichtversicherungspflichtige Hilfs­längerung desselben über 1898 hinaus. personen beschäftigen. Zu den letzteren sind aber auch solche Personen Schon bei Berathung des Gefeßentwurfs betr. Verstaatlichung zu zählen, die nicht auf grund eines Arbeitsvertrages, sondern aus der Aussuchung und Gewinnung der Kali und Magnesiafalze" verwandtschaftlichen Rücksichten Hilfe leisten, wie dies namentlich unter im preußischen Abgeordnetenhause, der Anfang 1894 mit den Gliedern derselben Familie nicht selten der Fall ist. Es würde 5 Stimmen Majorität abgelehnt wurde und nach zu einer Ausdehnung des Versicherungszwanges über den Rahmen dem offenen Geständniß des Ministers D. Berlepsch den des Gesezes hinaus führen, wenn man diese Personen, die lediglich einzigen Zweck batte, den Agrariern den dauernden Bezug billiger infolge ihres familienrechtlichen Verhältniffes zu dem vom Fabrikanten der Schwela Rigdorf. Dr. B. Simon, Bürich, Militärstraße 110. Rach Kalifalze zu sichern, wurde von agrarischer Seite verlangt, der beschäftigten Hausgewerbetreibenden aus deffen Arbeitsverdienst preußische Staat solle auf eine Neubildung des Syndikats nicht ein- Mugen ziehen, als hausgewerbliche Arbeiter des Fabrikanten ansehen Bromberg . Dürfte im Reichstag verwendet werden. Bitten um Ihre geben. Wenn wir nicht irren, gab damals Herr Berlepsch und versichern wollte. Der Kläger ist hier als hinsichtlich seiner Der Kläger ist hier als hinsichtlich seiner genaue adreffe, Diskretion selbstverständlich. Luftschiff Grohmann. Uns ist teine Gesellschaft bezw. Berein bekannt, das Versprechen, dem agrarischen Wunsche nachzukommen; doch winterlichen Spularbeiten als nicht versicherungspflichtige der Batent- Anmeldungen kostenlos bewirkt. bezweifeln wir, daß sich sein Nachfolger, Herr von Brefeld, Silfsperson einer Hausgewerbetreibenden, seiner Ehefrau anzusehen, 20. 79. Leiber ist erst nach dem Inkrafttreten bes Bürgerlichen Gesetzs bewogen fühlen wird, dies Versprechen einzulösen. Jedenfalls würde da er zu ihrem Auftraggeber in tein unmittelbares Verhältniß ge- buchs gegen diese schrankenlose Ausbeutung des Gefindes etwas auszurichten. es mit den stattlichen Einnahmen, die der preußische Staat aus treten ist." Gesundbrunnen . 1. Ja. 2. In voller Höhe fann der Abzug statt: finden. feinen Salzbergwerfen zieht, sofort vorbei sein, wenn er sich nicht Ehe. Der Betreffende müßte schleunigst beim Kammergericht weiter am Syndikat betheiligt. Mit der Restitutionsflage focht die Tiefbau- Berufsgenossen Ertheilung des Armenrechts unter Darlegung des Sachverhalts nachsuchen, Denn dann hat es nicht mehr das von den Agrariern ziemlich schaft ein Urtheil des Reich 3 Werficherungsamte 3 an, die Berufung würde Zweck haben.- Kother Satan. Das Angeführté bas am 7. Oftober 1896 in der Unfallsache der Hinterbliebenen des würde als Chefcheidungsgrund nicht genügen. unabhängige. Syndikat in der Hand, die Preise der Kalifalze Arbeiters Gracyalny gefällt worden war. Der Sachverhalt ist zubienen hätte der betreffende, da er bas 42. Lebensjahr zurückgelegt hat, Betracht kommt, das von den Agrariern beeinflußte Ministerium. folgender: Auf dem Gute Charbin des Rittergutsbesizers v. Amro nicht. Er würde aber wegen der betreffenden That, wenn Stedbrief oder Wir dürfen erwarten, daß die Agrarier im kommenden Jahre alles gowicz wurden im. Herbst 1892 unter Mitwirkung des Drain. dergleichen erlaffen ist, noch verfolgt und bestraft werden können. 2. Zweifellos. 5. B. 123. Nein. Die Wirthin hat Recht. technifers Pieck, eines Mitgliedes der Tiefbau Berufs... 137. 1-3. Sie sind berechtigt, Ihre Sachen und Ihre Kinder daran sehen werden, das Syndikat zu sprengen. Die Verhand lungen, die bisher betreffs Erneuerung des Syndikats zwischen dem genossenschaft, Drainage Arbeiten vorgenommen, um aus den sich zu nehmen ohne Klage. Sie tönnen auf Herausgabe der Sachen Fiskus und den anderen Syndikatemitgliedern stattgefunden haben. Der bei diesen Arbeiten mit verwendete Arbeiter Gracyalny Wänden des Wohnhauses die Feuchtigkeit zu entfernen. beim Prozeßgericht des Kindes, beim Vormundschaftsgericht Magen. 4. Nein. haben sich zerschlagen und ist die Frage, ob das Syndikat verlängert wurde durch eine einstürzende Giebelwand verschüttet und getödtet. ftrahe. Mit Erhebung der Klage beim Gewerbegericht sind Sie durchaus Etwas Licht darüber wird jedenfalls die Berathung des Etats Die Ursache des Unglücks war die unsachgemäße Anlegung eines im Recht. Eine Klage wegen Beleidigung kann außerdem erhoben werden. der Berg, Hütten- und Salinen- Verwaltung in der kommenden Drainagegrabens. Der Anspruch der Hinterbliebenen des G. auf Bunächst müßte der Schiedsmann des Bezirks, in dem Beklagter wohnt, dann das Amtsgericht( innerhalb drei Monaten) spätestens angegangen Seffion des preußischen Landtages verbreiten. Für die Arbeiter eine Unfallrente rief einen Streit barüber hervor, ob die Tiefbau werben. Formulare für Beleidigungsklagen hat die Buchhandlung Bor der Salzbergwerfe und Kalifabriken gilt es, die Augen offen schaft die Entschädigung zu leisten habe. Das Reichs- Versicherungs- denn das Gericht kann freisprechen, wenn es die Beleidigungsabficht Berufsgenossenschaft oder ob die landwirthschaftliche Berufsgenossen wärts, Beuthstr. 2. 8ur Erhebung der Klage ist indeß nicht zu rathen, git halten. Eine etwaige Nichterneuerung bes Syndikats amt verurtheilte dann am 7. Oftober 1896 endgiltig die verneint dann hätten Sie eine Menge Kosten noch oben­und dadurch eintretende freie Konkurrenz in der Kali. Tiefbau- Berufsgenossenschaft. Da sich die sämmtlich unter ihrem brein. Ste thun beffer, den Fall Ihrer Gewerkschaft mitzutheilent Industrie wird zur Folge haben, daß die gegenwärtige Eide vernommenen Zeugen widersprachen, glaubte das Refurs. 3. 3. 86. Wenn in Ihrem Vertrage steht, daß drei Monate und drei stabile und einigermaßen gesicherte Lage dieser Arbeiter wieder un digung in des Wirthes Händen sein. ficherer wird und sie in ihren Erwerbsverhältnissen verschlechert gericht feinen Anlaß zu haben, der Auffassung entgegenzutreten, Tage vor Ablauf gekündigt sein muß, so mußte spätestens am 28. die Stün­5.. 34. Nein; Sie können werden. Das einzige Mittel, dieses zu verhüten, wäre eine starke Organi Technifer Piec ausgegangen war und die das Reichsgericht durch Grabow geschickt zu werden. von der das Gnesener Landgericht in einer Straffache gegen den aber bei der Invaliditätsanstalt, Klosterstr. 41, den Versuch machen, nach Schlegel. Ist feine Fabrit im Sinne der fation diefer Arbeiter. Auch die sicher bald eintretende wirthschaftliche Bestätigung des Urtheils gutgeheißen hatte. Die Strafgerichte hatten Gewerbe Ordnung, die Beschäftigung ist gestattet, muß aber angezeigt Krisis legt es den Arbeitern nahe, fich zu rechter Beit eine genügend für festgestellt erachtet, daß Pieck der verantwortliche Unternehnter werden. 5. M. Gegen die Verfügung können Sie Beschwerde einlegen. starte Organisation zu schaffen; denn wenn bei einer solchen die der Arbeit gewesen sei, und hatten ihn auf grund des§ 222 des Arthur N. Schriftliche Antwort ertheilen wir nicht. 1. Nein. Geschäfte der Kali- Industrie schlechter gehen, werden die Unter- Strafgesetzbuches zu einem Monat Gefängnis verurtheilt. Indem 2. Das ist nicht im Geses bestimmt, dort steht nur die unentbehrlichen" nehmer natürlich versuchen, die Lohn- und Arbeitsbedingungen ihrer bestimmt. 5. An die Steuerbehörde. Steuer 59. Sie müssen die Sach­winne, die aus der Kali- Industrie gezogen werden, gestatten es den ebenfalls den bei der Tiefbau- Berufsgenossenschaft versicherten Tech lage mit dem Antrag auf Rückzahlung der Berliner Steuerbehörde mit­Arbeiter zu verschlechtern. Die zur Zeit geradezu horrenden Ge- das Reichs- Versicherungsamt nun, sich dieser Auffassung anschließend, Kleidungsstücke müssen belassen werden. 3. Ja. 4. Das ist nicht im Geset 2. K. 99. Sie sind nicht verpflichtet, wohl aber Ihre Frau. Unternehmern, nicht nur zur Zeit eines schlechteren Geschäftsganges niker und nicht den Gutsbesiger als den Unternehmer betrachtete, mußte theilen. es zur Verurtheilung der Tiefbau- Berufsgenossenschaft kommen. Ihre B., Charlottenburg . Nein. Abonnent H. 24. 1. Nein. 2. Ja. die Lage der Berg- und Fabrikarbeiter auf dem jeßigen Stand zu erhalten, Restitutionstlage biergegen fügte nun die Tiefbau- Berufsgenossen. K. Im Handel mit Brennmaterialien dürfen Gehilfen, Lehrlinge fondern auch noch Verbesserungen einzuführen. Freiwillig werden sie sich allerdings dazu nicht verstehen; sie müssen dazu gezwungen werden schaft auf ein Urtheil des Ober- Landesgerichts in Posen vom und Arbeiter in Berlin an Sonntagen nur von 5 bis 10 Uhr vormittags A. Sch. Einverstanden. und das kann nur geschehen durch eine kräftige Organisation. Von 28. April 1896, wodurch der Rittergutsbefizer v. Amrogowicz mit beschäftigt werden. Die Verkaufszeit ist dieselbe. Das richtet sich danach, au welcher Bahn der Betreffende biefer Erfenntniß ausgehend haben die Staßfurter Berg- und dem gegen Pieck aus Aulaß des Bauunfalles erhobenen Ent- angestellt ist( Staats- oder Reichsbahn?) und nach dem Inhalt seiner schädigungsanspruch abgewiesen worden ist. Sie machte geltend, sog. blauen Bücher. O. 8. 11. Ja.. Fabritarbeiter am 19. d. M. eine Konferenz veranstaltet, die es fei§ 543 Biffer 7b ber Bivilprozeß Ordnung anzuwenden, wo sonst ein Gläubiger pfänden könnte. 2. Nein: Aenderungen des Vertrages 2. Sp. 25. 1. Alles, was auch eine Agitationskommission wählte für alle in den Salz venn bie Partei tönnen dem anderen Theile nicht gegen seinen Willen aufgedrungen werden. bergwerken, Kalifabriken und Braunkohlen Gruben des Magde nach die Restitutionstlage aufäffig fet, R. D. M. 1. Körperverlegung. 2. Ja. 3. Nein. Lp., Brit. Ja. burg- Harzer Beckens beschäftigten Berg- und Fabritarbeiter. Deren eine Urkunde auffinde, oder sie zu benutzen in den Stand gesetzt werde, die die ein ihr günstiges Urtheil herbeigeführt 23. B. 100. 1. Vom 16. ab. 2. Nein. 3. Nein. Bom 1. Januar 1900 Aufgabe wird es sein, eine energische Agitation zu entfalten, zwecks haben würde. Bon dem Urtheil des Ober- Landesgerichts Posen habe ab bedürfen 21jährige Leute keiner anderen Erlaubniß zur Eheschließung Anschluß dieser Arbeiter an den Deutschen Berg- und Hüttenarbeiter fie erst am 5. Dezember 1896, also nach dem Urtheil des Reichs- noch nicht 24 Jahre alten Bräuten, sowie den großjährigen, noch nicht mehr, als der ihres Berlobten. Bis dahin bleibt den großjährigen, Berband", dessen Mitgliederzahl in den letzten Jahren im Gebiet der Salzindustrie fehr zurückgegangen ist. Hoffen wir, daß die in Versicherungsamtes Kenntniß erhalten. Hätte sie es schon vorher 25 Jahre alten Bräutigams nur das Recht auf richterliche Ergänzung der neuerer Zeit sich bemerkbar machende Regung unter dieser Arbeiter rufen können, dann wäre dessen Entscheidung sicher anders aus- 1900 tönnen Minderjährige auf Ergänzung der Erlaubniß beim Vormund­gekannt und sich gegenüber dem Reichs- Versicherungsamt darauf be- väterlichen oder mütterlichen Erlaubniß zu flagen. Nach dem 1. Januar fategorie zu einer starken Organisation derselben führen wird. gefallen, denn das Ober- Landesgericht stelle im Gegensatz zum Straf- fchafts- Bericht flagen.. 100. Ja. F. V. Am 1. Januar 1898. richter fest, daß Pieck nicht der Unternehmer gewesen fet. Das Vorwärts 23. Waren Sie beim Abschluß des Vertrages noch minders Soziale Rechtspflege.' Reichs- Versicherungsamt wies die Restitutionstlage ab jährig( noch nicht 21 Jahre alt), fo wird Kläger abgewiesen, sonst werden und führte u. a. aus: Seien auch die sonstigen formalen Be- räume muß in der im Vertrag festgesetzten Beit freigestellt werden. Ift Sie fostenfällig verurtheilt werden. F. G. Die Besichtigung der Mieths Ein seltener Vergleich kam vor der Kammer VI des Gedingungen einer Reſtitutionsklage hier erfüllt, so feble boch feine Zeit im Vertrag festgesetzt, so ist eine angemessene Zeit hindurch die werbegerichts zu flande. Der Hausbiener R., der 13 Jahre bei eine wesentliche Voraussetzung für die Bulässigkeit der Restitutions: Besichtigung fretzustellen. Im Streitfall ſetzt der Richter feft, was art­der Firma Gebrüder Merr beschäftigt war, flagte gegen flage, nämlich die im§ 545 der Zivil- Prozeßordnung gemessene Zeit sei. In Berlin pflegt 10-4 Uhr als angemessen erachtet zu werden. diese mit dem Antrage, fie zur Zahlung von 116,63 M. au ver angeführte, daß die Partei ohne ihr Verschulden außer ftande 5. G. Zahlen Sie an den Administrator oder hinterlegen Sie die urtheilen. Nach kurzer Verhandlung fam es zu einem Vergleich gewesen sei, den Reftitutionsgrund in dem früheren Verfahren geltend auf 56 M., zahlbar zu Weihnachten. Gleich darauf erklärte sich der zu machen. Das Ober- Landesgericht habe vor dem Urtheil des Reichs­Beklagte bereit, die genannte Summe fofort zu zahlen und dem Versicherungsamtes von der Berufsgenossenschaft ihre Akten ein­Kläger noch 60 M. am ersten Pfingstfeiertage zu geben, wenn er fich gefordert, um sie für die Entscheidung jenes 8ivil prozesses zu verpflichte, bis dahin der Firma in teiner Weise hinderlich in den verwerthen. Von dem Zivilverfahren habe alfo die Berufsgenoffen Weg zu treten. Der Kläger ging natürlich auf den Vorschlag ein. schaft damals schon Renntniß gehabt, sie hätte sich deshalb bemühen

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W. G. 5. Sie könnten da keinerlei Bedingungen stellen.- Holzmarkt­

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G. G. 66.

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Miethe

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23. 2. 222. Die Kündigung ist um einen Tag verspätet. Theilen Sie das dem Wirth unter Hinzufügung, daß demnach der Vertrag weiterläuft, mit. Mene Zeit. Beantwortung zu 1 und 2 hängt davon ab, welches der letzte Wohnsiz des Verstorbenen war, welches Erbrecht also in betracht tommt. Antwort zu 3 und 4 ist ohne Mittheilung, welcher Fag als der Todeserklärungstag festgestellt und ob diefer Tag vor oder nach dem Tod des Erblaffers fällt, nicht zu beantworten. Sprechen Sie bei uns vor.