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Die Gleichheit

dieser Beziehung zu versehen haben, das lehren ihnen die hauenden Schuhmannssäbel bei den Wahlrechtsdemon­ftrationen im Januar und die Gerichtssprüche, welche die Säbel nachträglich segneten.

bezahlten Arbeiterinnen der Verbandsbeitrag zu hoch er­oga fchien. Schon einige Jahre vorher hatten es Hirsch ihre Dunckersche Organisationen versucht, die Stolper Heim­De arbeiterinnen zu einem Ortsverein der Näherinnen und abe Stickerinnen" zu vereinigen, jedoch ebenfalls mit negativem Obi   Erfolg. Seit einiger Zeit bemühen sich die christlichen Gezur Aufrechterhaltung der Ordnung" tut, kommt dem für wertschaften um die Gunst dieser schändlich ausgebeuteten obe Frauen. Es sollen sich nach einem Vortrag von Fräulein ar Behm vom Verband christlicher Heimarbeiter zirka 70 Ar­nur beiterinnen gefunden haben, welche bevormundet und be­sid muttert zu werden wünschen. Trotz der Mitwirkung sämt­erei licher Pastoren sowie des evangelischen Frauenvereins trägt t für auch diese Organisation bereits den Todeskeim in sich.

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Mögen die Arbeiterinnen erkennen, daß nur auf Grund Teter der Selbsthilfe und des gewerkschaftlichen Vorgehens ihre itt Lebenlage gebessert werden kann. Mögen sie die dumpfe iefer Gleichgültigkeit abschütteln und in Scharen eintreten in den esen Deutschen   Tertilarbeiterverband, der allein imstande ist, lohn ihnen zu befferer Bezahlung und damit zu einer menschen­pen würdigeren Existenz zu verhelfen. Hermann Flatom, Stolp   i. Pomm.

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Gegen die Juristenweisheit und Polizei­allmacht des preußischen Kapitalistenstaates.

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Gegen die als Gerechtigkeit und Ordnung vermummte zu Macht der ausbeutenden Klassen Junkertum und Bour­ben geoisie innig gesellt müssen die Frauen der werktätigen die Massen bei den bevorstehenden Landtagswahlen mit aller Energie und Hingabe den Kampf aufnehmen. Die kapita­pelt liftenstaatliche Juristenweisheit und Polizeigewalt, welche efer Preußens öffentliches Leben beherrschen, zählen zu ihren and bösartigsten Feinden, zu den schlimmsten Feinden ihrer ter Klasse. Was alles hat Juristenweisheit nicht schon heilig Etet. gesprochen oder verdammt im Namen eines Rechtes, das Ede sich bei genauer Betrachtung als die nackte Macht der be­fizenden Minderheit entpuppt. Denn in einer Gesellschaft, die sich auf dem Privateigentum aufbaut und in der Folge von den Klassengegensätzen zwischen Reichen und Armen, Herren und Knechten, Ausbeutern und Ausgebeuteten zerflüftet ige wird, gilt der Satz: Sei in der Macht, und du wohnest im Recht." Umsonst trägt die Göttin der Gerechtigkeit eine tet, Binde vor den Augen, um ohne Ansehen der Person zu her wägen und zu richten. Sie gehört ihrer Abstammung, ihrer Erziehung, ihrer Lebensstellung und Lebensgewohnheit nach zu der herrschenden Minderheit, sie besitzt die feine Witterung ihres Klüngels für den nicht salonfähigen Armeleutegeruch, ach und so weiß die hohe Dame auch mit verbundenen Augen, wer vor ihr steht, und was ihres Amtes ist im Klassen­staat. Der allgewaltige Polizeifnüttel erweist sich aber als ein getreuer Helfer der Klassenjustiz. Er waltet seiner Pflicht als spürender, auslegsfreudiger, fauststarker Vor- und Nach­richter, der eine Ordnung schützt, welche den Nichtbesitzenden he heilig sein soll, weil sie den Besitzenden Reichtum und Macht bringt.

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Was die Justiz zur Pflege des Rechts" und die Polizei preußischen Volt nicht wenig zu stehen. Die Justiz erfordert einen Jahresaufwand von 133 Millionen Mart, zu denen sich noch reichlich 19 Millionen für Gefängnisse und Zuchthäuser fügen. Für die Polizei darf das preußische Volf mehr als 58 Mil­lionen blechen, und unter den 8 Millionen, die für allgemeine Ausgaben in ihrem Interesse vorgesehen sind, befinden sich 300 000 Mt. zu geheimer" Verwendung. Die Spatzen pfeifen von den Dächern, was darunter zu verstehen ist: nicht an letzter Stelle die Bezahlung der Spione, die sich unter den verschiedensten Namen in sozialdemokratische Wahl­vereine einschleichen und unter dem tämpfenden Proletariat die Rolle von Lockspiteln spielen. Zur Förderung der Für sorge für entlassene Strafgefangene und Fürsorgezöglinge verausgabt Preußen ganze 34000 t. 300 000 Mt. für die Züchtung von Spigeln, mehr als 200 Millionen, um die Respektierung der Gesetze zu überwachen und zu erzwingen, um Gesetzesübertretungen nachzuweisen und zu bestrafen, um den Habenichtsen die Achtung vor der Macht des Geldsacks

einzubleuen 34000 Mt., um Unglückselige zu bessern und vor erneutem Fall zu bewahren. Verrücktheit und Verrucht­

heit, dein Name ist kapitalistische Ordnung!

Woher stammen aber die vielen Millionen, die ein Justiz­und Polizeiwesen erhalten, das durch Tat und Unterlassungs­fünden bekundet, daß es Bein vom Bein und Fleisch vom Fleisch der bestehenden Ordnung ist, welche auf der Aus­beutung und Knechtung des Menschen durch den Menschen beruht? Zum größten Teil vom arbeitenden Volt, und da her müssen auch die Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen mit ihren Mühen und Entbehrungen sie zusammenbringen helfen. Die Einnahmequellen des preußischen Staats werden in der Hauptsache durch die Arbeit der Armen und Kleinen im Lande gespeist. Auch niedrige Einkommen sind mit direkten Steuern belastet, in den staatlichen Betrieben werden durch rücksichtslose Ausbeutung überschüsse aus den Ar­beitern und subalternen Beamten herausgequetscht, und die Millionen, welche als Steuerleistungen der Reichen und Sehrreichen gelten, sind in Wirklichkeit Arbeitsfrüchte der Massen, die in Landwirtschaft, Industrie, Handel und Ver­tehrswesen Gott   Mammon tributpflichtig sind und daher mit ihrem Schuften und Schanzen die Besitzenden erhalten, auch wenn sie arbeits los wie die Lilien auf dem Felde eri stieren. Die Proletarierinnen und die Ihrigen zahlen also für den Unterhalt der Organe, die vor allem ihrer eigenen Unterdrückung und Ausbeutung dienen.

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c. Kurhessische Verordnung vom 18. Mai 1801, das Ge­sinbewesen in den Landstädten und auf dem Lande be­+-end.

d. Gesindeordnung für die Altpreußischen Provinzen vom 8. November 1810.

e. Verordnung vom 28. Dezember 1816, das Gesindewesen in dem Großherzogtum Fulda   betreffend.

f. Nassauische Verordnung, die Dienstverhältnisse des Ges findes betreffend, vom 15. Mai 1819.

g. Gesindeordnung für die freie Stadt Frankfurt a. M. und deren Gebiet vom 5. März 1822. h. Dienstbotenverordnung für den Regierungsbezirk Osna­ brück   vom 28. April 1838.

i. Gesindeordnung für Schleswig- Holstein   vom 25. Fe­bruar 1840.

k. Allgemeine Dienstbotenordnung für das Fürstentum Hohenzollern- Sigmaringen   vom 31. Januar 1843.

1. Allgemeine Dienstbotenordnung für das Fürstentum Hohenzollern- Hechingen   vom 30. Dezember 1843. m. Gesindeordnung für die Herzogtümer Bremen und Verden vom 12. April 1844.

n. Dienstbotenordnung für die LanddrostenbezirkeHannover, Hildesheim  , Lüneburg   und für den Harzbezirk vom 15. August 1844.

o. Gesindeordnung für die Rheinprovinz   vom 19. Aug. 1844. p. Gesindeordnung für Neu- Vorpommern und Rügen vom 11. April 1845.

q. Dienstbotenordnung für das Land Hadeln vom 11. Ot­tober 1853.

r. Großherzoglich Hessische Verordnung, die polizeiliche Aufsicht über die Dienstboten betr., vom 7. April 1857. s. Landgräflich Hessische Verordnung vom 9. Oktober 1857. t. Dienstbotenverordnung für Ostfriesland   und Hagelinger Land vom 10. Juli 1859.

2. Bayern  : 3. Sachsen  : 4. Württemberg: 5. Baden  : 6. Hessen  :

7. Mecklenburg- Schwerin: 8. Sachsen- Weimar  :

9. Mecklenburg  - Strelit: 10. Oldenburg  :

11. Braunschweig  :

12. Sachsen- Meiningen  : 13. Sachsen- Altenburg: 14. Sachsen- Koburg- Gotha: 15. Anhalt:

16. Schwarzburg- Rudolstadt  :

vom 9. Juni 1899. 31. Mai 1898.

28. Juli 1899.

20. August 1898.

vom 3. August 1899.

9. April 1899.

11. Oftober 1899.

9. April 1899.

15. Mai 1899.

16. August 1899.

12. März 1901.

25. November 1897.

8. Dezember 1899. 21. April 1899. 28. Februar 1900.

17. Schwarzburg- Sondershausen  : 29. Juli 1899. 18. Waldeck  :

vom 25. März 1828.

vom 11. November 1893. vom 14. August 1899. 17. November 1899.

An diesem Stand der Dinge wird durch das Reichs­14. März 1850. Mit Zu vereinsgesetz sogar auf dem Gebiet, das in Frage kommt, sätzen und Abänderungen vom 31. März 1856, 22. De nur wenig geändert werden. Wohl können die Nücken und zember 1860, 9. Dezember 1891 und Artikel 11 des Tücken gegen die politisch und gewerkschaftlich kämpfenden Ausführungsgefehes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Frauen des werktätigen Volkes und damit gegen die gesamte 19. Reuß ältere Linie: Arbeiterklasse nicht mehr mit der Rechtlosigkeit des weib- 20. Reuß jüngere Linie: lichen Geschlechts gedeckt werden. Aber unterbleiben werden 21. Schaumburg- Lippe  : Das haben die Proletarierinnen mehr als einmal er- sie deshalb nicht, unter anderer Flagge sind sie auch in 22. Lippe: fahren. Vor allem dann, wenn sie als Kämpferinnen für Bukunft gewiß. Das vereinsgefeßliche Unrecht gegen die 23. Lübed: ihr Menschen- und Bürgerrecht, für das Recht und die Jugendlichen und die Fremdsprachigen öffnet ihnen Tür 24. Bremen  : Freiheit der Arbeiterklasse gegen die endlich verscharrte Be- und Tor, von der Fülle der Macht zu schweigen, welche das stimmung des vereinsrechtlichen Juwels" gesündigt haben neue Gesetz in die Hände der Polizeibehörden legt. Die Aus­sollten, nach der Frauen, halben Kindern gleichgeachtet, führungsbestimmungen zu diesem, die gerade in Preußen 25. Hamburg  : von politischen Vereinen und ihren Versammlungen aus- erlassen sind, versprechen dem Proletariat nichts Gutes, und geschlossen waren. Wie oft ist nicht die Organisation es hat aus der Erfahrung langer Jahre gelernt, daß 26. Elsaß- Lothringen  : zertrümmert worden, die sie sich zu Schutz und Polizeier und Juristen in Preußen genau wissen, was ihre

Pflicht im Klassenstaat ist.

19. Juli 1899.

22. Juni 1894.( Abgeändert

durch das Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetz­ buch   vom 18. Juli 1899). vom 7. Dezember 1898.( Mit Abänderungen vom 11. Oktober 1901). vom 26. Juli 1903.

Trutz gegen die Kapitalistenklassen und ihren Staat zu Neunte Generalversammlung schaffen strebten, und die sie aufbauten mit Hellern, die Solange aber Junker und Scharfmacher so unumschränkt ihrer Armut abgedarbt waren, mit Stunden und Kräften, herrschen, wie es dank der Dreiklassenschmach in Preußen des Verbandes deutscher   Tertilarbeiter. die sie ihrem Ruhebedürfnis, ihrer Ermüdung abgerungen der Fall ist, werden sich auch Justiz und Polizei als Mägde Vom 4. bis zum 9. Mai hat im Gewerkschaftshaus zu hatten. Nicht bloß die politische, auch die gewerkschaftliche der Interessen der herrschenden Klassen erweisen, mögen Betätigung der proletarischen Frauen wurde wieder von diese nun durch blaues Blut oder durch rotes, gleißendes Leipzig   die Generalversammlung des Textilarbeiterverbandes Polizeifauft und Richterscharfsinn im Bunde unter Berufung Gold geadelt fein. Juristenweisheit und Büttelgewalt, getagt. An ihr nahmen 175 Delegierte teil, darunter nur zwei auf die politische Rechtlosigkeit des weiblichen Geschlechts zu welche dem um Brot, Bildung und Freiheit ringenden weibliche; außerdem Umbreit als Vertreter der General­lähmen gesucht. Aber das Auge des Gesetzes" schlief, und Proletariat so oft in den Arm fallen, wurzeln in der kommission und Brezina- Wien   als Gast. Die reichhaltige die Hand der Ordnung" spielte liebenswürdig schäfernd politischen Macht der Besitzenden, welche in dem Geldsacks Tagesordnung umfaßte folgende 10 Punkte: 1. Geschäfts- und mit der Säbelfordel, wenn Damen der besitzenden Klassen parlament verkörpert ist. Jeder Streich, der gegen dieses Rassenbericht. 2. Bericht über die Fachzeitung. 3. Arbeitslosen­im Zirkus Busch, in Flottenvereinen oder in frauenrecht- 3winguri geführt wird, trifft auch fie. Proletarierinnen, unterstützung und Festsetzung der Verbandsbeiträge. 4. Einfüh­lerischen Organisationen sich um die vereinsrechtlichen nutzt die Gelegenheit, Abrechnung mit Gewalten zu halten, rung von Arbeitsnachweisen. 5. Streits und Lohnbewegungen. Zerte nicht fümmerten. deren Kulturwidrigkeit, deren Feindseligkeit ihr so hart 6. Die internationale Textilarbeiterbewegung. 7. Innere Ber­

Und wie zahlreich sind nicht die Fälle, in denen Ar- empfindet. In den Kampf für einen glänzenden Triumph waltungsangelegenheiten. 8. Die Arbeiterin in der Textil beiterinnen, Arbeiterfrauen aufs schwerste in ihren Inter  - der Sozialdemokratie bei den Wahlen! In den Kampf gegen industrie. 9. Wahl der besoldeten Vorstandsmitglieder. effen durch Urteile gegen gewerkschaftlich kämpfende Ar die Dreiklaffenschande und für die Eroberung des Wahl- 10. Bestimmung des Ortes, wo die nächste Generalversamm­beiter, durch die Eingriffe der Polizei in das wirtschaft- rechts aller Großjährigen ohne Unterschied des Geschlechts! lung stattfindet.

liche Ringen zwischen Kapital und Arbeit getroffen| worden sind. Berliner   Metallarbeiterinnen wurden als Streifposten verhaftet und verknurrt, Arbeiter, Familien­väter, die die Interessen ihrer Berufsgenossen und ihrer

Gesindeordnungstabelle.

Angehörigen, das Recht ihrer Organisation gewahrt hatten, Welche Mannigfaltigkeit auf dem Gebiete des Gesinde wanderten als Verbrecher hinter Schloß und Riegel. Gar rechts herrscht, zeigt nachfolgende Zusammenstellung, in der mancher Richterspruch fiel, der von den Massen als Blut- lediglich die Gesindeordnungen ohne Zufügung der besonderen urteil" empfunden wurde, und mehr als eine polizeiliche gegen das Gesinde in den einzelnen deutschen Vaterländern Maßnahme gegen Streifende dünfte diesen raffiniert aus getlügelte Spitzfindigkeit oder brutale Gewalt. Denn mochten sich Urteile und Eingriffe auf die Paragraphen über groben Unfug, Erpressung und Landsriedensbruch oder auf ver­fehrspolizeiliche Vorschriften berufen: stets führten sie zur Knebelung der Koalitionsfreiheit des werktätigen Voltes, Materie gefunden: stets waren sie vom Geist der besitzenden und herrschenden

trifft auf all die politischen Tendenzprozesse und Urteile gegen Vorkämpfer des flassenbewußten Proletariats zu, wie auf die Polizeipraris im politischen Kampfe. Wessen die Frauen und Männer der ausgebeuteten Mehrheit sich in!

Nach Erledigung der üblichen Begrüßungen und Forma­ylitäten ergänzte Hübsch den gedruckt vorliegenden Tätig teitsbericht. Die Mitgliederzahl des Verbandes ist auf 126 000 angewachsen, darunter 46 500 weibliche. Die Zahl der letzteren ist um 20 517 gestiegen, das ist um 79,2 Pro­zent. Birka 500 000 Tertilarbeiter sind leider trotz des guten Fortschritts noch unorganisiert. Die Fluktuation der Mitglieder war eine ziemlich große. Um ihr entgegenzu­wirken, hat die Zentralfasse Zuschüsse zu der Anstellung von Lokalbeamten gewährt. Ihre Tätigkeit hat sich bewährt, ebenso wie die Einteilung in Gaue, wenngleich sich nicht alle derselben gleich gut entwickelt haben. Besonders erfreu= lich ist der Aufschwung der Organisation in Sachsen  , wo die leitenden Kollegen trotz der Verlegung des Verbands­organs nach Berlin   nach wie vor in bester Einmütigkeit mit dem Vorstand zusammenarbeiten. In der Berichtszeit fanden 2375 öffentliche und 1281 Mitgliederversammlungen statt und 747.800 Flugblätter wurden verteilt. Der Ver­band veranlaßte auch eine planmäßige Hausagitation, die sich über das ganze Reich erstreckte, besonders auch der Ge­

bestehenden Ausnahmegefeße enthalten find. Die Verschieden heit der Rechtssagungen erschwert auch abgesehen von dem mittelalterlichen Inhalt der Gefindeordnungen die Rechts­verfolgung dem Gesinde ungemein. Und doch hat die Reichs­regierung noch keine Zeit zur einheitlichen Regelung dieser

1. Preußen hat 19 Gesindeordnungen, nämlich folgende, dem Alter nach geordnete:

a. Dienstbotenedikt für das Herzogtum Lauenburg   vom 22. Dezember 1732.

b. Gesindeordnung für die Stadt Kassel  , Marburg  , Rintelen und Hanau   vom 15. Mai 1797.