Theater. Das Schiller Theater veranstaltet, da ein großer
genment.
Aus den Nachbarorten.
Gerichts- Beitung.
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Rades dieses auf unredliche Weise erworben hat. Geschädigte wollen vereine ein; sie sollten die Anwesenden burch einige Bleder erfreuen. reicht dem Reichsgerichte ein Exemplar der belgischen Verfich in den Vormittagsstunden auf dem Polizeipräsidium Bummer 86 Natürlich ging die Einladung an die Borsigenden, auf deren Ber faffung; der Senat lehnt aber die Annahme ab, melden. Am 27. Dezember nachmittags ist in dem Amtsbureau anlaffung die Sänger denn auch erschienen und verschiedene Lieder schon versorgt sei.) Der Wahrheitsbeweis hätte, so fuhr der zu Ahrensfelde , Kreis Nieder- Barním, von einem etwa 20 Jahre vortrugen. Die Angeklagten lehnten jede Verantwortung ab, da der Vertheidiger fort, nicht abgelehnt werden dürfen, mindestens deshalb alten Menschen das Dienstsiegel, der preußische Adler mit der Um- Einberufer der Versammlung der Darbieter im Sinne der Ver- nicht, damit der Angeklagte feinen guten Glauben erhärten konnte. schrift: Amt Ahrensfelde , Kr. Nieder- Barnim, gestohlen worden ordnung fei. Schöffengericht und Straffammer sprachen sie auch Es habe sich ja nicht darum gehandelt, die Ehre bes Belgierkönigs se su retten, sondern darum, ob der§ 103 von Angeklagten verlet bie In einem Krampfanfall hat sich nahe dem Zirkus Busch die frei. Stolte fei thatsächlich ber Darbieter Näherin Augufte Schiemect, die seit drei Jahren in der Usedom getlagten tönnten nicht befiraft werden. Die Staatsanwalt war. Der gute Glaube des Angeklagten tomme aber dabei wesentftraße 1 bei dem Gänger Wüller wohnt, in die Spree geftürzt. Das fchaft legte biergegen die Revision ein und machte geltend, die lich in betracht. Der Paffus des einen inkriminirten Artikels, der 1 Mädchen felbet an Krämpfen und war in den legten acht Tagen sehr Angeklagten feien mindestens ebenso baftbar wie Stolte. Als Vor- von der Liebenswürdigkeit" des Königs Leopold handele, sei in der niedergeschlagen. Gestern verließ die Unglückliche ihre Wohnung, fitzende der Gesangvereine hätten sie die Vorträge ebenfalls dar Verhandlung von beiden Parteien mit Stillschweigen übergangen ohne den Wirthsleuten ein Biel ihres Ausganges anzugeben. Am geboten. Die Angeklagten wurden von Rechtsanwalt Dr. Herz- worden, um nicht Dinge zur Sprache zu bringen, die den Prozeß Birkus Busch bekam sie wiederum einen Anfall und sprang alsbald feld vor dem Kammergericht vertreten. Der Bertheidiger führte fenfationell gemacht haben würden. Dann hätte aber auch das Urtheil in die Spree. Passanten und ein Schuhmann des 13. Reviers beans, unter einem Darbieten verstehe man soviel wie eine nicht, wie geschehen, sich mit diesem Paffus beschäftigen dürfen.- wirkten jedoch ihre Rettung und brachten sie in ein Krankenhaus. Veranstaltung. Die Veranstaltung der Versammlung und der Der Reichsauvalt erklärte die Revision für vollständig unbegründet. Vorträge sei aber nicht von den Angeklagten ausgegangen. Der Strafantrag sei, wie festgestellt, von Baron Reindl im Auftrage Straßensperrung. Behuss Abbruchs der Alfenbrücke werden Das Kammergericht wies die Revision der Staatsanwaltschaft der belgischen Regierung gestellt. Es gehe aber nicht an, den Beder die Spree und die Sabeftraße am Konprinzen Ufer überschreitende als unbegründet zurück. Stolte fet die einzig verantwortliche Person. vollmächtigten einer Regierung mit einem Privatbevollmächtigten Theil der Alsenbrücke, sowie die Sabestraße am Kronprinzen- Ufer Er habe die Darbietung veranlaßt und die Gesangvereine gleichfam auf eine Stufe zu stellen. Deshalb tönne nicht geprüft werden, wie unter der Brücke und auf je 40 Meter stromauf und stromabwärts engagirt. Die ausübenden Personen feien nur dann anzeigepflichtig, der Strafantrag zu stande gekommen ist. Ein anderer Senat habe vom 7. b. M. ab bis auf weiteres für jeglichen Berkehr gesperrt. wenu fie unmittelbar und unvermittelt die Aufführung veranstalteten. schon am 16. November v. J. in der ähnlichen Sache gegen Feld Feuerbericht. Montag Abend verurfachte Reichenberger- Gegen Stolte fann wegen Verjährung nicht mehr vorgegangen mann entschieden, daß es gleichgiltig fei, wer die belgische Reftraße 74a ein Weihnachtsbaum einen Zimmerbrand, der Gardinen werden. gierung fei. Der Senat ertante focann, wie schon berichtet, auf und Möbel zerstörte. Bei den Löschungsarbeiten wurde der Ganner und Zeitungsredakteur. Eine gestern vor der Verwerfung der devision. Wohnungsinhaber im Gesicht erheblich verbrannt. Die Wehr be- 4. Strafkammer des Landgerichts I verhandelte Diebstahlsanklage Welches Unheil entstehen kann, wenn Dampfbahn und feitigte die Gefahr leicht. Kurz darauf erfolgte to fenthaler hatte einen etwas komischen Hintergrund und erwies zugleich, daß Pferdebahn gemeinsam auf einer eingeleifigen Strecke vertebren, straße 23 ein Gardinenbrand. Dienstag früh 5 Uhr hatte die bie so oft beflagte gleichmäßige Behandlung verurtheilter zeigte sich in einer Verhandlung, welche gestern vor der ersten Wehr längere Zeit Königsberger str. 28 aus zwei Robren Beitungsredakteure und verurtheilter Spizbuben unter Straffammer am Landgericht II stattfand. Am 13. September, einem Waffer zu geben. Sier stand ein größerer Posten Nutbolz in Umständen doch auch einmal dem, was man gemeinhin Gerechtigkeit startbelebten Sonntage, fuhr der Hilfsschaffner Wilhelm Steiner Flammen. Gegen 12/2 Uhr mittags erfolgte Alarm nach dem nennt, au Siege verhelfen tann. Zu dem Tausch Prozeffe einen Pferdebahnwagen zwischen Steglig" und Zoologischer Garten". Güterbahnhofe der Ostbahn in der Fruchtstraße. Gin mit Heu war auch ein hiesiger Zeitungsredakteur, der in Plögensee bends 9,37 Minuten begegnete er in der Weiche an der Schönes beladener Wagen hatte Feuer gefangen, das mit zwei Schlauch eine Strafe wegen Preßvergebens abbißte, als Beuge vorgeladen berger Kirche zwei Dampfbahnzügen; er glaubte, daß der fahrplans leitungen abgelöscht werden mußte. Bald nach 3 Uhr nachmittags worden. Er hatte gerade an dem Tage, an welchem er Zeugniß mäßige Bug dabei sei und fuhr weiter, beide Züge waren aber wurde die Wehr nach Schöneberger Ufer 18 gerufen, wo ablegen sollte, nur noch mehrere Stunden feiner Strafe abzubüßen, zum Aussehen bestimmt und dem fahrplanmäßigen begegnete er eine Bretterwand brannte. Das Haus erlitt außerdem beträchtlichen dies hinderte aber nicht, daß man ihn bis zu dem zu ermitten auf der eingeleifigen Strecke. Von beiden Seiten wurde zwar Schadent. wartenden Aufruf als Beuge in das Bimmer der Vor fofort angehalten, es gab aber doch eine kleine Kollision, bei welcher Im tranin- Theater( Invalidenstraße, Dr. Köppen und Dr. Stödtner) geführten sperrte, wo er recht lange Beit in der freund: Major Blum eine kleine Verlegung am Gesicht und eine am Knie fpricht Mittwoch abends 8 Uhr Herr Dr. Köppen über Meisterwerke der lichen Nachbarschaft von Spizbuben, Betrügern und erhielt. Nachdem die Pferdebahn zurückgezogen und der DampfRenaissance( Lionardo , Raphael, Michelangelo )" unter Borführung von Buhältern zubringen mußte. Da war er denn Benge folgender wagen in der Weiche paffirt war, gelangte die Pferdebahn bis zur ca. 60 Lichtbildern. wo wiederum ein vom Schlosser Auguft Mit den Direktionsgefchäften der 1trania ist burch Beschluß bes Szene: Der Former Jul. I a g dmann, der sich an jenem Tage wegen Atazienfiraße, der Dampfbahn auf den Aufsichtsrathes der Gesellschaft von Anfang Januar ab der bisherige Bor: Diebstahls an einer Taschenuhr vor der IV. Straitammer zu verantworten Behmann geführter Wagen hatte, wurde dem Gerichte vorgeführt. Erst nach längerer Zeit fehrte er Wechsel wartete. Dieser fuhr nun mit erheblicher Verspätung steher der Physikalischen Abtheilung Dr. Paul Spies betraut worden. in die Zelle zurück und erzählte seinen Leidensgenossen, daß er zu weiter und gelangte bis zum Schwarzen Adler", wo wiederum Theil der Bestellungen für den ersten Schiller- Zyklus nicht mehr berücksichtigt seiner eigenen Ueberraschung freigesprochen worden sei, weil man eine Kollision mit einem anderen Dampfwagen erfolgte, bei welcher Steiner und Lehmann wurden werden konnte, einen zweiten Schiller- Zyklus, der, 7 Vorstellungen um ihm den Diebstahl nicht habe nachweifen können. Mit offensicht eine Frau Schulz verletzt wurde. faffend, an 7 Sonntag- Nachmittagen stattfindet. Die erste Vorstellung im lichem Stolz über seine Geriebenheit fügte er hinzu, daß daher wegen Transportgefährdung angeklagt. Die Anklage nahm zweiten Byffus ist Sonntag, den 23. Januar, nachmittags 3 thr:„ Die er die gestohlene Uhr zwischen Hembentragen und Hemban, sie hätten absteigen sollen, um sich an den betreffenden Weichen Räuber". Die Ausgabe der Abonnements Beginnt morgen in der Billet versteckt getragen habe, so daß sie bei der Haussuchung zu überzeugen, ob der Kreuzungswagen schon durch" sei oder noch Abtheilung bes Theaters und in ber Trauthein'schen Buchhandlung. Die nicht habe gefunden werden können. Als für den Redakteur ausstehe. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Morris führte aber Abonnementspreise sind auf den Auschlagfäulen ersichtlich. endlich die Stunde der Erlösung aus diesem Milieu geschlagen den Beweis, daß die Angeklagten, die mit erheblicher Ver hatte, machte er im Redaktionsbureau feiner erklärlichen Empörung spätung fubren, gar nicht Zeit hatten, von ihren Wagen abzus fiber das, was er in den lehten Stunden erlebt, Luft und erwähnte steigen, daß beide nur Hilfsschaffner" feien, daß sogar die Die städtische Volksbibliothek in Charlottenburg ist geflern dabei auch den Zwischenfall mit dem Uhrendieb. Die Klagen des Direktion der Bachstein'schen Dampfstraßenbahn mit dem von Lehber öffentlichen Benutzung übergeben worden. Die Lefeballe- Gin- Redakteurs halllen dann aus einem nicht von ihm verfaßten Leitmann geführten Train einen Versuch gemacht habe, ob die Bremse gang Stirchfir. 4- ist an den Wochentagen von 10-11 Uhr mittags artitel wieder, in welchem auch die kleine Episode des Formers funktionire und daß diefer Verfuch tlägliches Fiasto gemacht habe. Die Folge hiervon war, daß nun- Ein höherer Beamter der Staatsbahn sprach sich auch in dem Sinne und von 5-9 Uhr abends, an Sonntagen von 10-1 Uhr mittags Jagdmann ihren Platz fand. geöffnet. Die Ausleihe- Bibliothek- Eingang Kirchfir. 5 ist nur mehr einer der feltenen Fälle eintrat, in denen die Staals aus, daß die Angefchuldigten unter den gegebenen Umständen gar Wiederaufnahme- Verfahren 8 nicht anders hundeln konnten, worauf der Gerichtshof auf Freis an Wochentagen von 12-1 Uhr- mittags und von 6-8 abends ge- anwaltschaft das öffnet. Bücherbestellungen werden auch in der Lesehalle entgegen ungunsten des Angeklagten durchsetzte. Jagdmann stand sprechung erkannte, weil die vorgekommenen Zusammenstöße nicht gestern wegen desselben Diebstahls an einer Taschenuhr aufs nene auf das Schuldkonto der Angeklagten zu stellen seien. vor der Strastammer und wurde diesmal auf grund seines in der Detentionszelle freiwillig abgelegten Geständnisses zu eine m Polizeiftunde und geschlossene Gesellschaft. Auf die AusJabre Gefängniß verurtheilt. Die Regierung wird nicht legung des Begriffes gefchloffene Gesellschaft" fam es in einem Kampf gegen Arbeiter Gefangvereine. Der Weber verfehlen, aus diesem Ereigniß die Nothwendigkeit herzuleiten, daß Strafverfahren an, das gegen den Gastwirth Jahnke eingeleitet Brüggemann, der Schriftfeher Blum und der Maler Goß zu Wünster der gegenwärtige entehrende Zustand in der Behandlung der Preß worden war, weil er Gäste über die Polizeifiunde hinaus in feinem fünder beibehalten werden müiffe. Lokal geduldet haben sollte. Der Sachverhalt war folgender: Eines waren als Vorsteher des Gesangvereins Hoffnung" angeklagt worden, fich gegen die§§ 2, 8, 18 und 16 des Vereinsgefehes vergangen zu Gehässigkeit und Feindseligkeit waren die Triebfedern ge- bends machten mehrere Gäste des Angeschuldigten den Vorschlag, haben. Man warf ihnen vor: 1. daß sie als Vorsteher eines Verwesen, welche derzeit den früheren Steuerempfänger Eugen Brint elu Fäßchen Bier auf gemeinsame Rechnung zu trinken. Nachdem die eins, der auf öffentliche Angelegenheiten einzu- mann unter der Auflage der Verleitung zum Meineide übrigen Anwesenden ihre Zustimmung dazu gegeben hatten, wurde wirten begwede, es unterlassen bätten, die Vereineftatuten vor die zweite Straftammer des Landgerichts I brachten. Brinkmann das Fäßchen Bier im sogenannten Herrenzimmer aufgelegt und der und das Mitgliederverzeichniß des Vereins der Orts Bolizei lebte seit Jahren mit seiner Ehefrau in böchst unglücklichen Verhält- Inhalt gemüthlich ausgetrunken. Man blieb hier im Einverständniß behörde einzureichen; 2. daß fie als Vorsteher eines Wer- niffen. Er machte dem unerquicklichen Zustande dadurch ein mit dem Wirth eine ganz erhebliche Zeit über die Polizeistunde hinEnde, daß und aus zusammen. Die Gäste sowohl wie der Wirth waren der festen feiner von trenute Chefrau eins, der eine Erörterung politischer Gegen stände in seinen Versammlungen bezwecke, mit eine eigene Wohnung in Reinickendorf bezog. Von jetzt an wurde Ueberzeugung, daß die Versammelten unter den obwaltenden Um andern Bereinen gleicher Art, insbesondere mit dem Sängerbund Brinkmann der Gegenfland heftigster Verfolgungen seitens feiner ständen eine geschlossene Gesellschaft gebildet hätten, und daß fie Westfalen", in Verbindung getreten feien. Vor allem hatten es Chefrau. Sie zeigte ihn wegen Verleitung zum Wteineide an, trat deshalb an die Polizeistunde nicht gebunden seien. Das Schöffen Der Polizei und der Staatsanwaltschaft die Tegte mancher der vom im Termine als Belaftungszeugin gegen ihn auf und erzielte auch, gericht verurtheilte jedoch J. zu einer Geldstrafe und das Verein gefungenen Lieder angethan, sowie der ursprüngliche 1 baß ihr Ehemann zu einer zweijährigen Buchthausstrafe verurtheilt Landgericht verwarf feine Berufung. Die Straftammer führte aus, des Vereinsstatuts und der§ 7 bes Statuts des Sängerbundes wurde. Das Reichsgericht verwarf die eingelegte Revision, Brint die Leute, die im Botal des Angeklagten das Fäßchen Bier getrunken Westfalen", dem der Verein Soffuung" angehört. Der§ 7 mann verbüßt seine Strafe im Buchthause zu Brandenburg , betheuert bätten, feien dadurch, daß sie dies auf gemeinfame Rechnung thaten, bes Verbandsstatutes bestimmt: Die Vereine, die gegen einen aber unentwegt seine Unschuld und hat es auch mit großer Wühe noch nicht eine gefchloffene Gesellschaft geworden. Jahresbeitrag von 4 M. Mitglieder des Verbandes Westfalen" sind, erreicht, daß das 2 iederaufnahmeverfabren angeordnet ist. Sie feien ganz zufällig aufammengetroffen und der Plan, gemeinfam haben die Pflicht, ihr Lied in erster Reihe in den Dienst der um Inzwischen hatte seine Ehefrait eine Anzeige wegen wiffentlichen ein Fäßchen Bier zu trinken, sei erst während ihres ganz lofen Bus ihre Existenz und um die Verbesserung ihrer politischen und wirth- Meineibes gegen ihn erstattet. Im August 1894 hatte Brinkmann sammenfeins entstanden, auch gehörten sie verschiedenen Ständen an, fchaftlichen Lage ringenden Arbeiterschaft und deren Vereinigungen einen Offenbarungseid geleiftet. Wie feine Ehefrau behauptet, hat er so daß sie ein inneres Band nicht aneinander gefettet habe. Ferner J. legte nunmehr I. Revision ein zu stellen. Der Verband selber bezweckt, die westfälischen ir dabei verschiedene Kleidungsftfice, eine goldene 1hr, zwei Ringe und eine wäre das betreffende Bimmer auch anderen Gästen zugänglich und machte beiter Gefangvereine in freundschaftlichen Verkehr zu bringen und Nabel nicht mit angegeben. Er ist deshalb von Brandenburg nach Berlin gewesen. Lieber freiheitlichen Jubalts zu beschaffen und einzuüben. Und der transportirt worden, um sich wegen des neuen Verbrechens zu verant geltend,§ 365 des Strafgefehbuches fei verlegt worden. Der Gefangverein offuung" hai vor mehreren Jabren die ursprüng worten Der Befchuldigte, der von den Rechtsanwälten Dr.Schwindt und Borderrichter habe den Begriff der gefchloffenen Gesellschaft verkannt. liche Bestimmung feines Statuts, daß er seine Witglieder im Gefange Dr. Goßmann vertheidigt wurde, erklärte, daß er wiederum das Der Straffenat des Kammergerichts verwarf aber die Dlevision als volksthümlicher Bieder freiheitlichen Inhalte ausbilden wolle, dahin Opfer der Gehässigkeit feiner Ehefrau werden solle. Die Uhr babe unbegründet. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen fei anabgeändert, daß er Woltslieber einzuüben bezwecke. er schon im Jahre 1894 feiner Ehefrau übergeben, als biefe ihn in sunehmen, daß es sich hier nicht nun eine geschlossene Gesellschaft Er fei damals gehandelt habe. Die Ausführungen des Landgerichts seien durchaus Aus den Liedern wurden als markant folgende Stellen angeführt: feiner Wohnung in Reinickendorf besucht habe. Die nicht autreffend. Ganz gleich giltig fei es, daß andere Personen Die Arbeit soll nicht Stlavin fein" Bir sind nicht Dividendens frant gewesen und habe geglaubt, fterben au mfiffent. et schon vor Der als die, welche das Bier auf gemeinsame Rechnung nahmen, nicht fnechte, wir wollen unsere Menschenrechte" Wer nicht mit will mit aufgeführten Kleidungsstüde babe thun, tief in den Staub und Moder!" Unstreitig ist, daß der Leistung des Offenbarungseides verkauft. Der nach letzterer gegen gewesen waren. Beveis gelang, dagegen behauptete Sat ein Arzt das Recht, ein Kind zu ohrfeigen? Profeffor Werein Hoffnung " an zwei Sängerfesten des Bundes theil- Richtung angetretene feine als Belastungszengin auftretende Chefrau, daß feine Straßmann, der fädtische Gerichtsphyfitus von Berlin , veröffentlicht genommen hat. angebliche Verschenfung feiner Uhr an Das Landgericht in Münfter sprach die Angeklagten unter Gie habe ihn niemals in Reinickendorf befucht. In dieser Beziehung die er über Handlungen von Aerzten abgegeben hat, wegen beren an fie erfunden sei. in der„ Aerztlichen Sachverständigen Zeitung" vier Obergutachten, folgender Begründung Begründung frei: Thatfächlich feien alt Vereineabenden Des Vereins„ Boffnung" Lieber ber im stand die Beugin Brinkmann in direktem Widerspruch zu der Aus- gegen die betreffenden Aerzte ein Strafverfahren eingeleitet wurde. § 7 bes Bundesstatuts bezeichneten Art vielfach ein- fage einer anderen Beugin, der damaligen Wirthin des Anges handelte sich um Anklagen wegen fahrläffiger Körperverlegung, Mißgeübt und gefungen worden, ein Theil der gesungenen Lieber lagten, welche bekunbete, daß fie Augen und Ohrenzeitgin gewefen handlung eines Kranken, Schamverlegung gegenüber einer Patientin und als Brinkmann seiner Gbefratt die Uhr überreichte. Ausstellung eines falschen Beuguiffes. Der zweite Fall, die Mißbandlung babe wenigstens sicher der im§ 7 den Bereinen gegebenen Direktive fet, entsprochen. Der Jubalt dieser Lieber berühre ungweifelhaft das Die letztere besichtigte noch andere Entlastungszeugen der Univabr- eines Stranten durch den rat betreffend, ist von besonderem Interesse foziale Gebiet" und gebe über bas Intereffe der einzelnen phyfifchen beit und es tam häufig zu lebhaften Auseinandersetzungen. Der und wir thellen den Fall daher in Kürze mit. Der praktische oder juristischen Person weit hinaus, er habe also demnach öffent- Umstand, daß die Uhr nach Leiftung des Offenbarungseides wieder Arzt Dr. X. batte einem neunjährigen Knaben, der wegen Entfernung liche Angelegenheiten zum Gegenstande. Deffen ungeachtet feble hier im Befige des Angeklagten gesehen wurde, wird von demselben dahin der Wanbeln in feine Riinit gekommen war, gelegentlich der aber eine wesentliche Boraussehung des§ 2 des Vereinsgefeges. aufgeflärt, daß seine Frau ihm die Uhr im Herbst 1894 zurück- Operation ein paar fräftige Ohrfeigen versetzt. Die Mutter des Knaben erstattete gegen den Arzt die Anzeige. Der Paragraph fete nämlich einen Verein voraus, der eine Ein- gegeben habe. Während der Beweisaufnahme spielte sich ein intereffanter Staatsanwaltschaft verlangte von Professor Straßmann wirkung u. f. f. bezwecke. Dazu gehöre mim, daß ber Verein absichtlich und bewußt öffentliche Angelegenheiten er 3wischenfall ab. Die Hauptzeugin, welche in der früheren Ber- Gutachten darüber, ob in dem Berhalten des Dr. X. eine Verlegung örtere. Das habe aber das Gericht im vorliegenden Falle bandlung gegen den Augeflagten eine derart belastende Aussage der ärztlichen Berufspflichten zu erblicken sei. Da nach den auch von nicht thatsächlich feststellen tönnen. Ebenso stehe gemacht hatte, daß feine Verurtheilung erfolgen mußte, trat aus anderer Seite bestätigten Angaben des Dr. X. der Knabe bei der es mit der Anwendbarkeit des§ 8 des Vereinsgesetzes. Er eigenem Antriebe vor den Gerichtshof und erklärte, daß sie das Operation gefpuckt und mit den Füßen gestoßen haben soll, außers verbiete bas Juverbindungtreten von Vereinen, bie bege cf en, als einen Meineid geleistet habe. Ihr Gewiffen laffe ihr feine dem ben Mund trampfbaft zugehalten hat, troydem ihm bereits Die Selbstbezichtigung bat die Bengin bereits früher einige Tage vorher eine Mandel entfernt worden war, er alfo wiffen politische Gegenstände in ihren Bersammlungen zu erörtern. That Ruhe. bem Staatsanwalt abgelegt und wird darauf darauf das mußte, daß die Operation sehr wenig schmerzhaft ist, fo erscheint Prof. fachlich flehe fest, daß ein Theil der vom Verein Hoffnung" geüblen vor Der Staatsanwalt Straßmann die Handlung des Arztes als durchaus entschuldbar. Lieber die politische und wirthschaftliche Lage der Arbeiter zum Wiederaufnahme- Berfahren begründet. dennoch bas Beweismaterial für ausreichend, um Namentlich in anbetracht beffen, daß durch ein solches Sträuben bei der Gegenstande habe. Ob darin eine Erörterung politischer bielt Gegenstände liege, fei unerheblich, denn es habe sich nicht mindestens au einem Schuldspruch wegen fahrlässigen Mein- Operation das Kind leicht in nicht ungefährlicher Weise zu feststellen Inffen, baß der Verein als solcher dies als eibes zu gelangen, während die Bertheidiger mit Energie verlegt werden kann. Daju tam noch, daß die Poliklinik 3 week verfolgt habe. Das einfache Singen der fraglichen für völlige Freisprechung plädirten. Die Geschworenen erkannten auf ftart befucht war, was eine möglichst rafche Abfertigung der einzelnen Patienten nothwendig machte, und baß ein störrisches Kind leicht Lieder genüge zu einer solchen Feststellung nicht. Das Nichtschuldig, worauf die Freisprechung des Angeklagten erfolgte. macht. anderen rebellisch Unter Berücksichtigung all Kammergericht, vor dem RA. Dr. Hersfeld die An- Die Ehrenrettung des Königs Leopold von Belgien , die alle geklagten vertrat, verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft in der Angelegenheit des zu acht Wionaten Gefängniß verurtheilten dieser Umstände, fo erklärte Profeffor Straßmann, fönnte er gegen das landgerichtliche Urtheil. Sie scheitere an den thatsäch- Parteigen offen Stenzel vom Hamburger Echo" nunmehr auch vom eine Verlegung der ärztlichen Berufspflichten in dem Verhalten Die Staatsanwaltschaft lehnte auf lichen Feststellungen des Vorderrichters. Reichsgericht vollzogen ist, ging, wie uns im Anschluß an die gestrige des Dr. X. nicht erblicken. Die Parteigen offen Schneider Kunst und Bigarrenarbeiter Meldung von der Verwerfung der Revision aus Leipzig mitgetheilt grund dieses Gutachtens die Strafverfolgung ab. Profeffor Straße Faust in Wiesbaden waren angeklagt, als Borsigende der Arbeiter wird, in der folgenden Weise vor sich: Der Vertheidiger Rechtsmann weift noch darauf hin, daß in der Zeit vor der Einführung Gefangvereine Bruderbund" und" Sarmonie" fich gegen den§ 3 anwalt Dr. Suse aus Hamburg vertrat die Ansicht, daß die Voll der Narkose die Betäubung der Operirten durch einen kräftigen der Regierungs- Polizeiverordnung vom 1. August 1891 vergangen macht des belgischen Gesandten Baron Reind!, der den Strafantrag Schlag nicht ungewöhnlich gewefen fein foll, er empfiehlt aber ben zu haben. Danach muß, wer in einer Wirthschaft Gefangevorträge gestellt hat, hätte geprüft werden müffen. Der Gesandte habe den Gebrauch dieser anfcheinenb noch ziemlich verbreiteten Beruhigungs barbieten will, hiervon vorher der Polizeibehörbe Anzeige machen. Strafantrag geftellt im Auftrage der Regierung". Hier fei feft methode möglichst einzuschränken. Sollten bie prügelnden Sch it Der Sachverhalt war furz folgender. Zum 21. März 1897 berief der zustellen gewesen, wer nach der belgischen Verfassung Regierung" Teute fich nicht auf die Beruhigungsmethode des Dr. Straßmann Parteigenoffe Schuhmacher Stolte in Wiesbaden eine Versammlung( Feft ift. Die Belgische Verfaffung habe dem Landgerichte höchst berufen können, wenn ihnen einmal das Malheur passirt, vom Ge verfammlung?) ein. Zu der Zusammenkunft lud er die beiden Gefang- wahrscheinlich gar nicht vorgelegen.( Der Vertheidiger über- richt belangt zu werden?
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