Nr. 13 Die Gleichheit 201 Venossinnen unler den Frauen des werktätigen Volkes unterstützen, die Genossinnen selbst immer besser schule», das heißt ja nichts anderes als die Zahl und die Reise der sozialdemokratischen Partei- Mitglieder vergrößern. Es ist aber gar kein Zweifel, daß ein Referat über die Frauenorganisation auf dem Parteitag mit den voraus- gehenden und folgenden Diskussionen, Anregungen, Fingerzeigen für die Praxis sehr belebend und kräftigend auf die proletarische Frauenbewegung eingewirkt haben würde. Genossin Basse-Mann» heim, eine der zwei weiblichen Delegierten des Parteitags, mußte sich damit begnügen, außerhalb der Tagesordnung eine Ansprache zu halten, in welcher sie zum Beitritt der Frauen in die sozial- demokratische Partei aufforderte. Hoffentlich werden ihre Aus- führungen Frucht trage». Schon das Beispiel der Finsterlinge, die mit größter Energie danach streben, die Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen in ihrem Bann zu halten, muß nimmer erlahmende Betätigung unsererseits herausfordern. Die Genossinnen werden mit regem Eiser im Dienste der großen Sache der Arbeiterklasse weiterarbeiten. mg, Jahresbericht der Bertrauenspers on der Genossinnen von Mombach  . Im April v. I. wurde in Mombach   in einer öffenl- lichen Frauenversammlung, in der Genossin Fahrenwald über die Pflichten der Frau in der politischen Bewegung und ihre Rechte im Staatsleben sprach, eine Frauenorganisation gegründet, der an jenem Abend neun Genossinnen beilraten. Genossin Kardos wurde zur Berlrauensperson gewählt. Die erste Versammlung der or- ganisierten Frauen beschloß nach einem Vortrag des Genossen Wolf im Einverständnis mit dem Vorstand des sozialdemokratischen Wahlvereins, daß am ersten Donnerstag eines jeden Monats eine Versammlung zum Zweck« der theoretischen Schulung der Genos- sinnen stattsinden solle. An den Versammlungen der Genossen, in denen wissenschaftliche Vorträge geHallen wurden, nahmen die Ge- nossinnen ebenfalls teil. Öffentliche Frauenversammlungen, die be- stimmt waren, weitere Kreise der Protelarierinnen aufzurütteln, fanden im Lause des Jahres vier statt. Daß ihre Zahl nicht höher ist, wurde durch die Agitation für die Landtagswahl bedingt, an der sich die Genossinnen beteiligten. Als 1. Januar 1909 waren 43 Frauen politisch organisiert. In der Generalversammlung wurde Genossin Kardos wieder zur Vertrauensperson gewählt; eine zweite Berlrauensperson ist ihr zur Seile gestellt worden. Mit Freude und Fleiß arbeiten die Genossinnen von Mombach   für die Bewegung. Eines hindert sie leider an vielem: die schlechten finanziellen Verhältnisse der Organisation. Der Vorstand der Partei tut, was er kann, aber mit seiner Kasse steht es auch nicht am besten. Von den 30 Pf. Monatsbeitrag, den die Genossinnen ent- richten, bleibt nach Abzug aller Ausgaben zu wenig zur Agitation übrig. Einen höheren Beitrag können aber die Frauen nicht zahlen, da sie meist nicht erwerbstätig sind, so daß der tleine Verdienst der Männer, die selbst auch der Partei angehören, für alle Ausgaben aufkommen muß. Hoffentlich gelingt es trog aller Schwierigkeiten, die proletarische Frauenbewegung in kräftigen Fluß zu bringen. _ Etelka K a r d o s. Di« wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen betreffend den ftinderschutz. Reichsgesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. Vom 30. März 1903. Genossinnen, schützt die Kinder vor Ausbeutung! An die Wichtig- keit dieser eurer Aufgabe haben wir euch bereits wiederholt er- innert. Wir haben euch auch den Weg gezeigt, wie ihr das tun könnt. In folgendem die wichtigsten gesetzlichen Bestim- mungen über den Kinderschutz. In gedrängtem Auszug sind sie bereits in voriger Nummer erschienen. Bei der Wichtig- keit der Sache halten wir es jedoch für nötig, sie nochmals, und zwar ergänzt und erweitert zu veröffentlichen. Wir empfehlen euch, nachstehenden Auszug stets zur Hand zu haben, damit ihr genau überwachen könnt, ob die gesetzlichen Vorschriften respektiert werden. 1. Verbot der Kinderarbeit. Die Beschäftigung schulpflichtiger und vorschul- Pflichtiger Kinder ist gänzlich verboten: In Fabriken, auf Bauten aller Art, in Betrieben von Ziegeleien, Brüchen, Gruben, beim Steineklopfen, im Schorn- steinfegergewerbe, in dem mit dem Speditionsgeschäft ver- bundenen Fuhrwerksbetrieb, beim Rt i s ch e n und Mahlen von Farben, bei Arbeiten in Kellereien und ferner in einer ganzen Reihe von gesundheitsschädlichen Betrieben, die im Gesetz näher bezeichnet sind, so zum Beispiel bei der Tabak- kabrikation. sowie auch in der Kleider- und Wäschekonfektion. Aus den einleitenden Bestimmungen ist zu merken, daß als Kinder im Sinne dieses Gesetzes gelten: Knaben und Mädchen unter dreizehn Jahren sowie solche Knaben und Mädchen über dreizehn Jahren, welche noch zum Besuch der Volksschule verpflichtet sind. ES handelt sich kurz gesagt um schul- Pflichtige Kinder, denn der Fall, daß ein Kind die Schule be- endigt haben sollte, ehe es das dreizehnte Jahr erreicht hat, wird wohl kaum vorkommen. L. Bestimmungen deS KinderschutzgesetzeS über die Be- fchäftigung fremder und eigener Kinder. Für die Beschäftigung von schulpflichtigen Kindern in der Hausindustrie(Heimarbeit), im Betrieb von Werkstätten, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben, in Gast- und Schankwirtschaften sowie als Botengänger gelten folgende Vorschriften: Fremde Kinder unter zwölf Jahren dürfen nicht be- schästigt werden(Z 6 Absatz 1). Eigen« Kinder unter zehn Jahren dürfen nicht be- schästigt werden(§ 13). Eigene Kinder unter zwölf Jahren dürfen in der Wohnung oder Werkstätte einer Person für Dritte nicht beschäftigt werden (§ 13). Fremde oder eigene Kinder dürfen nicht vor 8 Uhr früh und nicht nach 8 Uhr abends beschäftigt werden(ZZ 5 und 13). Vor dem Vormittagsunterricht dürfen Kinder über- Haupt nicht beschäftigt werden(ZZ 5 und 13). Nachmittags darf die Beschäftigung erst eine Stunde nach Beendigung des Unterrichts beginnen(§S b und 13). Die Beschäftigung darf nicht länger als drei Stunden und in den Ferien nicht länger als vier Stunden täglich dauern(§§ 6 und 13). Den Kindern muß eine zweistündige Mittagspause gc- währt werden(ZZ 6 und 13). An Sonn- und Festtagen dürfen eigene wie fremde Kinder nicht beschäftigt werden in Werkstätte» sowie im Handels- gewcrbe und in Verkehrsgewerben(ZZ 9 und 13). Fremde Kinder unter zwölf Jahren dürfen als Boten- gänger, beim Brot-, Zeitungs-, Milchaustragen usw., nicht be- schästigt werden, und über zwölf Jahre alte fremde Kinder dürfen Sonntags in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 1 Uhr mittags nurzweiStunden arbeiten, wobei die Zeit des Gottes- diensles sreibleiben muß(tztz 9 und 13). In Gast- und Schankwirlschaften darf kein Kind unter zwölf Jahren beschäftigt werden, schulpflichtige Riad  - che» über zwölf Jahren, fremde wie eigene, dürfen keine Ver- Wendung zum Bedienen der Gäste finden(§Z 7 und 16). An Orten unter 20000 Einwohnern ist für kleinere Wirtschaften Dis- pensation von allen diesen Vorschriften zulässig, soweit es sich um eigene Kinder handelt. Werkstätten im Sinne dieses Gesetzes sind auch Schlaf- und Wohnräum« sowie Küchen, wenn darin gewerbliche Arbeit ver- richtet wird. Die Beschäftigung fremder Kinder ist nur gestattet, wenn der Arbeitgeber für jedes Kind eine von der Ortspolizeibehörde aus- gestellte Arbeitskarte besitzt(g 11). Politische Rundschau. Liebliche Aussichten auf beschleunigtes und verstärktes Flotten- Wettrüsten haben sich plötzlich wieder einmal den Steuerzahlern in England und Deutschland   eröffnet. Die liberal« Regierung in England hat die liberale Idee fallen lassen, an der Flotte zu sparen, und hat sich der wachsenden imperialistischen Stimmung der englischen Bourgeoisie unterworfen. Sie will jetzt entdeckt haben, daß Deutschland   auf dem Sprunge steht, England im Bau der modernen Riesenschlachtschiffe, der Dreadnoughts(Fürchtenichts, der Name des ersten derartigen Schiffes) einzuholen oder gar in einigen Jahren zu überholen. Es wird so hingestellt, als ob alle anderen nicht ganz so modernen und riesenhaften Kriegsschiffe in denen England ein großes Übergewicht hat gar nicht mehr in Betracht kämen. Mit dein Übergewicht oder auch nur Gleich- gewicht Deutschlands   in der Klaffe der Dreadnoughts ist es übrigens auch ziemlich fraglich bestellt. Es ist nicht vorhanden und könnte nur erreicht werden, wenn Deutschland   seine Bauten außerordent- lich beschleunigen und England diesen ruhig zusehen wollte. Das fällt aber der englischen Bourgeoisie natürlich gar nicht ein. ihre Regierung schlägt jetzt ein Programm vor, wonach England für