Nr. 13Die Gleichheit201Venossinnen unler den Frauen des werktätigen Volkes unterstützen,die Genossinnen selbst immer besser schule», das heißt ja nichtsanderes als die Zahl und die Reise der sozialdemokratischen Partei-Mitglieder vergrößern. Es ist aber gar kein Zweifel, daß ein Referatüber die Frauenorganisation auf dem Parteitag mit den voraus-gehenden und folgenden Diskussionen, Anregungen, Fingerzeigen fürdie Praxis sehr belebend und kräftigend auf die proletarischeFrauenbewegung eingewirkt haben würde. Genossin Basse-Mann»heim, eine der zwei weiblichen Delegierten des Parteitags, mußtesich damit begnügen, außerhalb der Tagesordnung eine Ansprachezu halten, in welcher sie zum Beitritt der Frauen in die sozial-demokratische Partei aufforderte. Hoffentlich werden ihre Aus-führungen Frucht trage». Schon das Beispiel der Finsterlinge,die mit größter Energie danach streben, die Arbeiterinnen undArbeiterfrauen in ihrem Bann zu halten, muß nimmer erlahmendeBetätigung unsererseits herausfordern. Die Genossinnen werdenmit regem Eiser im Dienste der großen Sache der Arbeiterklasseweiterarbeiten. mg,Jahresbericht der Bertrauenspers on der Genossinnen vonMombach. Im April v. I. wurde in Mombach in einer öffenl-lichen Frauenversammlung, in der Genossin Fahrenwald überdie Pflichten der Frau in der politischen Bewegung und ihre Rechteim Staatsleben sprach, eine Frauenorganisation gegründet, der anjenem Abend neun Genossinnen beilraten. Genossin Kardos wurdezur Berlrauensperson gewählt. Die erste Versammlung der or-ganisierten Frauen beschloß nach einem Vortrag des Genossen Wolfim Einverständnis mit dem Vorstand des sozialdemokratischenWahlvereins, daß am ersten Donnerstag eines jeden Monats eineVersammlung zum Zweck« der theoretischen Schulung der Genos-sinnen stattsinden solle. An den Versammlungen der Genossen, indenen wissenschaftliche Vorträge geHallen wurden, nahmen die Ge-nossinnen ebenfalls teil. Öffentliche Frauenversammlungen, die be-stimmt waren, weitere Kreise der Protelarierinnen aufzurütteln,fanden im Lause des Jahres vier statt. Daß ihre Zahl nicht höherist, wurde durch die Agitation für die Landtagswahl bedingt, ander sich die Genossinnen beteiligten. Als 1. Januar 1909 waren43 Frauen politisch organisiert. In der Generalversammlung wurdeGenossin Kardos wieder zur Vertrauensperson gewählt; einezweite Berlrauensperson ist ihr zur Seile gestellt worden. MitFreude und Fleiß arbeiten die Genossinnen von Mombach für dieBewegung. Eines hindert sie leider an vielem: die schlechtenfinanziellen Verhältnisse der Organisation. Der Vorstand der Parteitut, was er kann, aber mit seiner Kasse steht es auch nicht ambesten. Von den 30 Pf. Monatsbeitrag, den die Genossinnen ent-richten, bleibt nach Abzug aller Ausgaben zu wenig zur Agitationübrig. Einen höheren Beitrag können aber die Frauen nicht zahlen,da sie meist nicht erwerbstätig sind, so daß der tleine Verdienst derMänner, die selbst auch der Partei angehören, für alle Ausgabenaufkommen muß. Hoffentlich gelingt es trog aller Schwierigkeiten,die proletarische Frauenbewegung in kräftigen Fluß zu bringen._ Etelka K a r d o s.Di« wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen betreffend denftinderschutz.Reichsgesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.Vom 30. März 1903.Genossinnen, schützt die Kinder vor Ausbeutung! An die Wichtig-keit dieser eurer Aufgabe haben wir euch bereits wiederholt er-innert. Wir haben euch auch den Weg gezeigt, wie ihr das tunkönnt. In folgendem die wichtigsten gesetzlichen Bestim-mungen über den Kinderschutz. In gedrängtem Auszugsind sie bereits in voriger Nummer erschienen. Bei der Wichtig-keit der Sache halten wir es jedoch für nötig, sie nochmals, undzwar ergänzt und erweitert zu veröffentlichen. Wir empfehleneuch, nachstehenden Auszug stets zur Hand zu haben, damit ihrgenau überwachen könnt, ob die gesetzlichen Vorschriften respektiertwerden.1. Verbot der Kinderarbeit.Die Beschäftigung schulpflichtiger und vorschul-Pflichtiger Kinder ist gänzlich verboten: In Fabriken,auf Bauten aller Art, in Betrieben von Ziegeleien,Brüchen, Gruben, beim Steineklopfen, im Schorn-steinfegergewerbe, in dem mit dem Speditionsgeschäft ver-bundenen Fuhrwerksbetrieb, beim Rt i s ch e n und Mahlenvon Farben, bei Arbeiten in Kellereien und ferner in einerganzen Reihe von gesundheitsschädlichen Betrieben, die imGesetz näher bezeichnet sind, so zum Beispiel bei der Tabak-kabrikation. sowie auch in der Kleider- und Wäschekonfektion.Aus den einleitenden Bestimmungen ist zu merken, daß alsKinder im Sinne dieses Gesetzes gelten: Knaben undMädchen unter dreizehn Jahren sowie solche Knaben undMädchen über dreizehn Jahren, welche noch zum Besuch derVolksschule verpflichtet sind. ES handelt sich kurz gesagt um schul-Pflichtige Kinder, denn der Fall, daß ein Kind die Schule be-endigt haben sollte, ehe es das dreizehnte Jahr erreicht hat, wirdwohl kaum vorkommen.L. Bestimmungen deS KinderschutzgesetzeS über die Be-fchäftigung fremder und eigener Kinder.Für die Beschäftigung von schulpflichtigen Kindern in derHausindustrie(Heimarbeit), im Betrieb von Werkstätten,im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben, in Gast-und Schankwirtschaften sowie als Botengänger geltenfolgende Vorschriften:Fremde Kinder unter zwölf Jahren dürfen nicht be-schästigt werden(Z 6 Absatz 1).Eigen« Kinder unter zehn Jahren dürfen nicht be-schästigt werden(§ 13).Eigene Kinder unter zwölf Jahren dürfen in der Wohnungoder Werkstätte einer Person für Dritte nicht beschäftigt werden(§ 13).Fremde oder eigene Kinder dürfen nicht vor 8 Uhrfrüh und nicht nach 8 Uhr abends beschäftigt werden(ZZ 5und 13).Vor dem Vormittagsunterricht dürfen Kinder über-Haupt nicht beschäftigt werden(ZZ 5 und 13).Nachmittags darf die Beschäftigung erst eine Stundenach Beendigung des Unterrichts beginnen(§S b und 13).Die Beschäftigung darf nicht länger als drei Stundenund in den Ferien nicht länger als vier Stunden täglichdauern(§§ 6 und 13).Den Kindern muß eine zweistündige Mittagspause gc-währt werden(ZZ 6 und 13).An Sonn- und Festtagen dürfen eigene wie fremdeKinder nicht beschäftigt werden in Werkstätte» sowie im Handels-gewcrbe und in Verkehrsgewerben(ZZ 9 und 13).Fremde Kinder unter zwölf Jahren dürfen als Boten-gänger, beim Brot-, Zeitungs-, Milchaustragen usw., nicht be-schästigt werden, und über zwölf Jahre alte fremde Kinderdürfen Sonntags in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 1 Uhrmittags nurzweiStunden arbeiten, wobei die Zeit des Gottes-diensles sreibleiben muß(tztz 9 und 13).In Gast- und Schankwirlschaften darf kein Kind unterzwölf Jahren beschäftigt werden, schulpflichtige Riad-che» über zwölf Jahren, fremde wie eigene, dürfen keine Ver-Wendung zum Bedienen der Gäste finden(§Z 7 und 16). AnOrten unter 20000 Einwohnern ist für kleinere Wirtschaften Dis-pensation von allen diesen Vorschriften zulässig, soweit es sich umeigene Kinder handelt.Werkstätten im Sinne dieses Gesetzes sind auch Schlaf- undWohnräum« sowie Küchen, wenn darin gewerbliche Arbeit ver-richtet wird.Die Beschäftigung fremder Kinder ist nur gestattet, wenn derArbeitgeber für jedes Kind eine von der Ortspolizeibehörde aus-gestellte Arbeitskarte besitzt(g 11).Politische Rundschau.Liebliche Aussichten auf beschleunigtes und verstärktes Flotten-Wettrüsten haben sich plötzlich wieder einmal den Steuerzahlernin England und Deutschland eröffnet. Die liberal« Regierungin England hat die liberale Idee fallen lassen, an der Flotte zusparen, und hat sich der wachsenden imperialistischen Stimmungder englischen Bourgeoisie unterworfen. Sie will jetzt entdeckthaben, daß Deutschland auf dem Sprunge steht, England im Bauder modernen Riesenschlachtschiffe, der Dreadnoughts(Fürchtenichts,der Name des ersten derartigen Schiffes) einzuholen oder gar ineinigen Jahren zu überholen. Es wird so hingestellt, als ob alleanderen nicht ganz so modernen und riesenhaften Kriegsschiffe—in denen England ein großes Übergewicht hat— gar nicht mehrin Betracht kämen. Mit dein Übergewicht oder auch nur Gleich-gewicht Deutschlands in der Klaffe der Dreadnoughts ist es übrigensauch ziemlich fraglich bestellt. Es ist nicht vorhanden und könntenur erreicht werden, wenn Deutschland seine Bauten außerordent-lich beschleunigen und England diesen ruhig zusehen wollte. Dasfällt aber der englischen Bourgeoisie natürlich gar nicht ein. ihreRegierung schlägt jetzt ein Programm vor, wonach England für