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Unternehmer- Verbände.

Die Vereinigung der Webereibefizer im Handelskammer Bezirk M.- Gladbach hat über den geschäftlichen Verkehr zwischen Fabrikanten und Käufer bestimmte Vereinbarungen getroffen, deren Innehaltung durch entsprechende Geldstrafen erwirkt werden soll. Festgelegt ist u. a. die zeitliche Grenze des Kreditverkehrs, die er­theilten Aufträge müssen nach Stückzahl, Lieferzeit, Preis und Zahlungsbedingungen, wie vereinbart, abgenommen werden, und die Erfüllung der vom Käufer eingegangenen Verpflichtungen soll der Fabrikant im Falle der Weigerung innerhalb drei Monaten er= zwingen. Den Vertrag haben 26 Firmen unterzeichnet.

Das Kartell der österreichisch ungarischen Bucker Raffinenre gab für den Januar weitere 3 Prozent des Kontingents zum Verkaufe frei. Der bisherige Buckerpreis von 36 fl. bleibt un

verändert.

Das Kartell der Ringofenziegelei Besitzer in Graz, welches mit dem Ende des vorigen Jahres zu Ende gegangen ist, wird nicht erneuert. Der Ziegelverkauf wird daher nicht mehr durch ein gemeinsames Verkaufsbureau, sondern im Wege der freien Konkurrenz erfolgen.

Soziales.

H

bräuchen in der Ausnutzung der Eisenbahn- Bediensteten gesteuert| Arbeit eingestellt, weil einer ihrer Bertrauensmänner entlassen worden werden. So lange der Staat die Eisenbahnen vorwiegend als war. Bei dieser Gelegenheit suchte der Arbeiter B. diejenigen seiner Ueberschußinstitut betrachtet, wird die Ueberbürdung des Personals Kollegen, die weiter arbeiten wollten, durch Drohungen zur Theil fortbauern. Vom Motto der Achtstundentags- Bewegung: Acht nahme am Streit zu bewegen, er wurde deswegen des Bergehens Stunden Arbeit, acht Stunden Muße, acht Stunden Schlaf!" hat gegen die§§ 152 und 158 der Gewerbe Ordnung angeklagt, der Eisenbahnfiskus bis jetzt nur das letzte Drittel tapirt. Wie die aber sowohl vom Schöffengericht wie von der Straffammer Dinge nun einmal stehen, ist es freilich beinahe ein Wunder, daß er des Landgerichts II freigesprochen, da festgestellt sei, daß der Streik doch wenigstens schon so weit ist, um schwarz auf weiß zuzugeben, nur den Zweck hatte, die Anstellung eines bestimmten entlassenen daß der arbeitende Mensch täglich mindestens 8 Stunden Ruhepause Arbeiters zu erzwingen. Es habe sich somit gar nicht um eine Ver­nöthig hat. abredung oder Vereinigung zum Zwecke der Erlangung günstigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen gehandelt. Es läge daher der That bestand des Vergehens gegen die§§ 152 und 153 der Gewerbe­Ordnung nicht vor, und sei deshalb auf Freisprechung zu erkennen. Die Staatsanwaltschaft legte hiergegen Revision ein, die aber vom Straffenat des Kammergerichts zurückgewiesen wurde.

er beim

Krankenkaffen und Apotheken. Die zirka 10 000 Mitglieder zählende Allgemeine Drtstrantentasse in Rem cheid hatte von den Apothekern verlangt, sie sollten den An gehörigen der Kaffenmitglieder die dem freien Verkehr überlassenen Beilmittel zu demselben Preise verabfolgen wie der Kasse und außerdem auf die übrigen Medikamente 10 p& t. Rabatt gewähren. ,, Und der Mondschein schien schon scheene!" Mit einer Darauf gingen die Apotheker nicht ein; sie reichten vielmehr bei dem eigenartigen Beleidigungsfache hatte sich heute die dritte Straf Rassenvorstand den Entwurf eines Vertrags ein, der nach Ansicht des fammer am Landgericht II zu befaffen. An dem Pfarrhause in Vorstands für die Kasse noch nachtheiliger war als der bisherige Bertrag. Ruhlsdorf bei Bernau wurde im Herbst vorigen Jahres eine In einer Mitgliederversammlung erklärte der Vorsitzende der Kaffe hierzu, bauliche Veränderung vorgenommen, bei welcher auch der Arbeiter Die die Apotheker verträten unter den ihnen vom Staat eingeräumten Heinrich Müller beschäftigt war. Am 23. Oftober besuchte der in Privilegien lediglich ihr persönliches Interesse. So habe ein Marienwerder stationirte Gendarm das Ruhlsdorfer Pfarrhaus Apotheker seine Apotheke mit 170 000 m. bezahlt, obwohl sie nur zwecks einer Recherche. Bei seinem Weggange wurde er voll einen reellen Werth von etwa 35.000 M. habe. Für solche verfehlte der Frau des Hauses bis zur Thür begleitet und da Gendarm den Der Dienst bei den preußischen Staatseisenbahnen. Unter Spekulationen solle jetzt die Kaffe bluten. Von beiden Seiten sei der Zivilanzug trug, so zog dem Titel Borschriften über die planmäßige Inanspruchnahme und die Regierung angerufen. Die Erbitterung der Kassenmitglieder Abschied vor der Dame höflich seinen Hut. Nun hat aber der Ruhe des Eisenbahn- Betriebspersonals" find neue" Bestimmungen über die Haltung der Apotheker, die der Kasse den Kredit ge Gendarm eine beträchtliche Glaze. Beim Lüsten des Hutes be über die tägliche Dienstbauer des Betriebs personals tündigt haben, so daß alle Medikamente ba ar bezahlt werden merkte der ein wenig oberhalb auf dem Gerüst stehende Arbeiter der preußischen Staatseisenbahnen erlassen worden, die sich furz müssen, ist so groß, daß die Versammlung den Beschluß faßte, Müller die Blöße auf dem Haupte des Beamten und konnte sich wie folgt zusammenfassen lassen. Die planmäßige Dienst fämmtliche Arzneien fünftig von auswärts aus Lennep oder nun nicht enthalten, in die geflügelten Worte auszubrechen: Und und dann ward es wieder der Mondschein schien schon scheene dauer der im äußeren Dienst beschäftigten Personen soll, wenn Solingen zu beziehen. sie durch Ruhepausen gar nicht oder nur ganz un Die mit der Privilegirung der Apotheken verbundene Monopol buster!" Die anderen Maurer lachten über den ihrer Meinung bedeutend unterbrochen wurde, nicht mehr als acht ftellung führt ganz natürlicherweise dazu, daß beim Besizwechsel der nach harmlosen Scherz, der Gendarm stimmte aber nicht mit ein, Stunden betragen bei Stationsbeamten, Telegraphisten, Rangir Apotheken Preise gefordert werden, die mit dem wirklichen Werthe der Spaßvogel erhielt vielmehr ein Strafmandat über 5 M. wegen meistern, Rangirarbeitern und Weichenstellern. Im übrigen fann der Apotheken absolut nicht mehr im Verhältniß stehen. Daraus groben Unfugs. Der also Beglückte erhob Widerspruch, die die tägliche Dienstzeit ausgedehnt werden auf zwölf Stunden erklärt sich wenigstens der Grad von Hartnäckigkeit, den die Apo- Sache tam zunächst vor dem Schöffengericht in Bernau zur Ver­und an den Tagen des Dienstwechsels auf vierzehnthefer in verschiedenen Orten bei den Verträgen mit den Kranken- handlung, diese Instanz erklärte sich jedoch für unzuständig, da nicht Stunden. Bei einfachen Dienstverhältnissen( z. B. auf Nebenbahnen) faffen an den Tag legen. Gründliche Abhilfe läßt sich, wie oft grober Unfug, sondern öffentliche Beleidigung im Sinne des§ 185 kann die Dienstdauer unter Einrechnung der Zeit, wo der Be- schon gefagt, nur durch Verstaatlichung des Apothekenwesens schaffen. des Strafgesetzbuchs vorliege. Die Sache wurde daher an das Dienstete nur dienstbereit zu sein hat, sogar bis auf Arbeiterrifiko. Auf der Friedenshütte in Kneut- Landgericht verwiesen. Die Straffammer fand in dem schönen 16 Stunden verlängert werden. Die planmäßige Dauer des tingen im lothringischen Kreise Diedenhofen ist am Mittwoch der Singfang auch eine öffentliche Beleidigung und erkannte auf täglichen Dienstes der Bahnwärter soll in der Regel 21 Meter hohe Schornstein der mittleren Kühlungsanlage 20 Mart Geldstrafe, sprach dem beleidigten Gendarmen auch 14 Stunden nicht überschreiten, und auf Bahnstrecken mit des Hochofens eingestürzt. Bis abends 6 Uhr wurden nach der die Publikationsbefugniß 31. vollem Tages. oder Nachtdienst nicht mehr als 13 Stunden Mosel- und Niedzeitung" 6 Personen todt und 3 schwer verletzt betragen, ausgenommen den Tag des Dienstwechsels, wo sie unter den Trümmern hervorgezogen.

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Gerichts- Beitung.

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den Kosten

Der Gerichtshof ahndete den Vertrauensbruch mit 1 Jahr Ges fängniß und einjährigem Ehrverlust, ordnete auch die sofortige Ber haftung des Verurtheilten an.

Städtisches Recht. Die bisher noch nicht entschiedene Frage, ob bei der Berechnung von Anliegerbeiträgen auch die Zinsen bes 14 Stunden betragen kann. Wenn der Bahnwärter in größerer rücksichtigt werden können, die die Gemeinden zahlen müssen, um Entfernung von seinem Posten wohnt, soll dies bei der Feststellung das Rapital zum Erwerb des Grund und Bodens für die Straße zu der planmäßigen Dienstdauer berücksichtigt werden. Das 3 ug: begleitungs- und Lokomotivpersonal soll im monat­Mit welcher peinlichen Gewiffenhaftigkeit die preußische erhalten, bat jetzt das Ober Verwaltungsgericht ents schieden. Das Gericht bejahte die Frage und führte aus: lichen Durchschnitt nicht mehr als 11 Stunden täglich in Dienst ge- Justiz die preußische Staatsgewalt gegen Widerstand schüßt, läßt Wenn eine Stadtgemeinde sich in der Lage befinde, sich halten werden. Die vorgesetzte Dienfibehörde hat unter eigener folgender Fall tentlich erkennen: Der unglückliche Malermeister Geld borgen zu müffen, um Straßenland erwerben zit Verantwortlichkeit" bei Beginn der Fahrplanperioden zu entscheiden, Schimpte, dessen Ehefrau sich und ihre zwei kleinen Söhne am fönnen, dann gehörten die die Zinsen auch inwieweit in einzelnen Fällen der regelmäßige elfftündige 25. Juni v. J. in ihrer zu Pankow in der Florastraße belegenen der Erwerbung. Sie seien demgemäß auch nach§ 15 des Dienst verkürzt werden muß. Von der schönen Biffer 16 Wohnung selbst getödtet hat, stand gestern unter der Anklage des geht der Papa Fistus aber auch bei dem fahrenden Widerstandes vor dem Schöffengericht. Schimpfe ist, wie erinnerlich Fluchtliniengeseyes zu vertheilen. Judessen könne in dem Falle, daß die Gemeinde eigenes Kapital wegen des Erwerbes von Straßens Bersonal nicht ab. Einzelne Dienstschichten bis zur äußersten sein dürfte, ein Opfer der Bauspekulation geworden; das Haus in land der Berzinsung entziehen müsse, der Bins verlust nicht Grenze von 16 Stunden" find gestattet, wenn sie durch ausgiebige" der Florastraße hatte ihm früher gehört, er war aber in den Straßenanliegern berechnet werden. Die Zinsen für das von Ruhepausen unterbrochen werden oder wenn die dienstlichen An- feinen Verhältniffen zurückgekommen und das Haus ging in der Gemeinde geborgte Kapital feien bis zur Fertigstellung der forderungen an das Personal so einfach sind, daß nach dem pflicht den Besitz des Raufmanns Chaim über. Die Familie mäßigen Ermessen der vorgesetzten Dienstbehörde eine Ueber Schimpfe blieb im Hause wohnen, am 25. Juni vorigen Jahres fraglichen Straße zu berechnen. anstrengung des Personals ausgeschlossen ist". Auf eine 14- bis erschien aber der Gerichtsvollzieher Kleist daselbst, um im Auftrage Unter der Auflage der Unterschlagung stand gestern der 16stündige Diensttour soll in der Regel eine längere Ruhe in der des Hauswirths die Familie zu exmittiren. Frau Schimpfe gerieth Kaufmann Benno Ksinsti vor der vierten Straffammer des Heimath folgen, welche soweit als möglich in die Zeit von 7 Uhr hierüber in die hellste Verzweiflung und in eine hochgradige Auf Landgerichts I. Rsinski ist Inhaber eines Lotterie- Geschäfts, er bes abends bis 7 Uhr morgens zu verlegen ist. Bei dem Lokomotiv : regung, fie warf dem Gerichtsvollzicher die Thür vor der Nase zu schäftigt sich nebenbei auch mit dem Au- und Verkauf von Börsens perfonal foll die innerhalb der Dienstschicht im Zugdienste zurück und erklärte, daß sie das Haus lebend nicht verlassen werde. Sie papieren. Den Kaufmann Meyer wandelte die Lust an zu spekuliren, er aber 1300 Mart besaß und er mit dieser zulegende planmäßige Fahrzeit auf der Lokomotive feinesfalls mehr als verriegelte die Thür und der Gerichtsvollzieher fah sich veranlaßt, da 10 Stunden betragen. Für das 2 otomotiv personal soll die einen Schlosser herbeizuholen. Bufällig begegnete der heim- Kleinigkeit nicht zum Banfier gehen wollte, so benutzte er planmäßige Dauer des tangirdienstes, wenn er eine ununter- tehrende Schimpfe dem Gerichtsvollzieher und fab seine den Angeklagten als Mittelsperson. Nach einigen Monaten hatte brochene angestrengte Thätigkeit erfordert, den Zeitraum von drei Frau am Fenster, in einer Situation, ans welcher er auch mehrere hundert Mark gewonnen, er verlangte das Anlage­Stunden nicht überschreiten. zu ersehen war, daß sie einen Akt der Verzweiflung plante. Er gerieth fapital nebst dem Ueberschuß von dem Angeklagten zurück. Dieser Weiter wird bestimmt: Jeder im Betriebsdienste ständig be- barüber in die größte Erregung, versuchte selbst ins Haus zu bringen hielt ihn durch allerlei Ausflüchte hin, bis er endlich mit dem Geständ schäftigte Bedienstete soll monatlich mindestens einen und widersetzte sich dem Gerichtsvollzieher, als dieser durch den Schlosser niffe herauskam, daß er das Geld in seinem eigenen Nutzen verbraucht Ruhetag und, wenn er im Zugbegleitungs- oder Lokomotiv - die Eingangsthür gewaltsam hatte sprengen lassen. Dem Gendarm, der babe. In der Hoffnung, sein Geld noch zu retten, ließ Meyer sich zu einer dienste überwiegend außerhalb des amtlichen Wohnortes beschäftigt den Gerichtsvollzieher begleitete, schlug Schimpke den Helm vom Einigung herbei, indem er von dem Angeklagten eine Anzabl Wechsel ift, monatlich mindestens zwei Ruhetage erhalten. Dem Betriebs- Kopf. Inzwischen hatte Frau Schimpfe eine furchtbare That vollbracht; annahm. Aber schon der erste wurde nicht eingelöst, der Angeklagte personal, soweit es auch an den Sonn- und Feiertagen zum Dienste mit einem Dolchmesser hatte sie ihren beiden Söhnen Walter und war mittellos. herangezogen zu werden pflegt, ist an jedem zweiten, mindestens aber Otto die Kehlen durchschnitten und sich selbst eine tödtliche Verlegung: an jedem dritten Sonntage Gelegenheit zur Theilnahme an dem am Halse beigebracht. Diese entsetzliche Familientragödie brachte Gottesdienste zu geben. Schimpfe faft zur Raserei; er tobte umher und mußte in die Frren Als planmäßige tägliche Dienstdauer im Sinne dieser anstalt des Dr. Scholinus zu Pankow gebracht werden, wo sich jedoch Ein sehr betrübender Unglücksfall, der durch die Unachtsame Vorschriften gilt derjenige Zeitraum, welcher zwischen zwei nach den Zweifel über seinen Geisteszustand nicht ergaben. Infolge dessen feit eines jugendlichen Radfahrers verursacht worden ist, hat nachstehenben Grundfäßen berechneten Ruhezeiten liegt. Als tube. wurde der bedauernswerthe Mann, über den das Schicksal mit so die Veranlassung zu einer Auflage wegen fahrlässiger Körperverlegung zeit gilt jeder von Dienst oder Dienstbereitschaft freie Beitabschnitt, furchtbarer Gewalt hereingebrochen, nun wirklich und wahrhaftig gegen den Handlungslehrling Bugge gegeben. Dieser radelte am Der Staatsanwalt welcher in ununterbrochener Folge: bei dem übrigen Personal min- unter Anklage des Widerstandes gestellt. Buß- und Bettage die Weberstraße entlang und zwar wollen Passanten destens acht Stunden, bei dem Zugbegleitungs- und Lokomotiv beantragte 10 M. Geldstrafe. Rechtsanwalt Leonh. Friedmann personal mindestens 10 Stunden, falls die Ruhe in der Heimath, schilderte in beweglichen Worten die seelische Erregung, in welcher gesehen haben, daß er die Leitstange nicht gefaßt, vielmehr die Arme vers schränkt hatte und gen Himmel blickte, auch das Läutewerk nicht und mindestens sechs Stunden, falls die Ruhe außerhalb der sich der Angeklagte angesichts der Katastrophe befunden und erbat schränkt hatte und gen Himmel blickte, auch das Läutewerk nicht Heimath verbracht wird, beträgt. Doch ist für letzteres Personal für ihn die größtmögliche Milde, da der bedauernswerthe Mann, Neumann, welche quer über den Damm wollte, wurde vor in Bewegung fette. Die neunjährige Tochter des Handelsmannes auch eine Ruhepause von mindestens sechs bis zu zehn Stunden der wahrhaftig das allgemeine Mitgefühl verdiene, nur in der Ver: dem Hause 42 von dem Rade des Angeklagten überfahren und in der Heimath als Ruhezeit dann anzusehen, wenn sie zweiflung sich zu dem Widerstande gegen die Staatsgewalt habe schwer verletzt. Wahrscheinlich wird das arme Mädchen Zeits zwischen solchen Dienstschichten liegt, welchen eine Ruhezeit hinreißen lassen. Der Gerichtshof erkannte auf 3 M. Geldstrafe te bens ein Krüppel bleiben, denn der eine Fuß ist ihm völlig von mindestens 10 Stunden in der Heimath vorangeht oder folgt. event. 1 Tag Gefängniß. zerschmettert und wird ihm höchst wahrscheinlich noch abgenommen Ausnahmsweise fann auf Nebenbahnen eine Huhepause von Eine harte Strafe für Lebensmittel- Berfälschung legte werden müssen. Das Schöffengericht, vor welchem sich der erit mindestens 8 bis zu 10 Stunden in der Heimath als Ruhezeit an- gestern die 4. Strafkammer des Landgerichts I dem Schlächtermeister 14 Jahre alte Angeklagte gestern zu verantworten hatte, verurtheilte gerechnet werden, falls nach dem pflichtmäßigen Ermessen der vor- Georg Jordan aus der Scharnhorststraße auf. Als zwei bei dem ihn zu nur 30 M. Geldstrafe. Die zivilrechtlichen Ansprüche des gesetzten Dienstbehörde eine Ueberanstrengung des Personals unter Angeklagten beschäftigt gewesene Gesellen entlassen worden waren, verunglückten Mädchens bezw. ihrer Eltern sollen demnächst in eineur allen Umständen ausgeschlossen ist. Ruhepausen von geringerer begaben sie sich auf die Polizei, um sich zu erkundigen, welche Lohn 3ivilprozesse festgestellt werden. als der vorstehend bezeichneten Dauer gelten nicht als Ruhezeiten. ansprüche sie erheben tönnten. Sie theilten bei dieser Gelegenheit Sie find daher ebenso, wie die Zeiten des Dienstes und der Dienst- mit, daß sie die Arbeit aufgegeben hätten, weil sie schlechte Wurst bereitschaft, in die planmäßige Dienstschicht einzurechnen. Bei Beaum zum Essen vorgesetzt bekämen und der Meister sie dazu messung der planmäßigen Dienstdauer des Zugbegleitungs- und Loko- anhalte, verdorbene Wurst bei der Herstellung von Schlac Depelthen und letzte Nachrichten. motivpersonals ist diejenige Zeit, während welcher die Bediensteten und Leberwurst mit zu verarbeiten. Der Meister, der die vor Antritt und nach Beendigung der Fahrt zur Uebernahme und Lieferung für das 1. Bataillon des Garde Füfilier Regiments hat, Bremen , 6. Januar. Bösemann's Telegraphisches Bureau Uebergabe der Geschäfte u. s. w. dienstlich in Anspruch genommen soll auf die von den Gesellen geltend gemachten Bedenken ge- melbet: Laut Telegramm bat der Norddeutsche Lloyddampfer werden, überall, sowohl in als außerhalb der Heimath als Dienstzeit antwortet haben: Ach, es ist ja für die Kantine, da fommt Kaiser Wilhelm 11." auf der Reise von New- York nach Genua den in Anrechnung zu bringen. Die Stationsbediensteten und Bahn- es nicht darauf an, die Soldaten fr.... alles!" Jufolge englischen Dampfer Corinthia" mit gebrochener Welle in Punta del Gada eingeschleppt. wärter dürfen nicht mehr als 7 Nächte hintereinander diefer Anzeige wurden verschiedene Wurstwaaren im Geschäftslokal im Nachtdienste beschäftigt werden. Bei Bemessung der Ruhetage des Angeklagten polizeilich mit Beschlag belegt, die nach dem Gutachten Mannheim , 6. Januar. ( W. Z. B.) Amtlich wird gemeldet: ist nur diejenige völlig dienstfreie Zeit zu rechnen, die sich an eine des Sachverständigen Polizei- Thierarztes Feife entschieden verdorben und Heute Vormittag 9/4 Uhr entgleisten fünf Wagen vom Schluß des Ruhezeit von 12 Stunden in ununterbrochener Folge anschließt. Der gesundheitsschädlich waren. Der Angeklagte erklärte die ganze Strafe Buges 562 bei der Ausfahrt aus der Station Gernheim an einer Ruhetag beträgt einschließlich dieser 12 Stunden 24 Stunden. anzeige für einen Rachenkt und bestritt die gegen ihn geschleuderten Weiche. Beide Fahrgeleise waren gesperrt, das östliche nachmittags Die Vorschriften finden auch auf die im Betriebsdienste be- Beschuldigungen, namentlich die angeblich über die Soldaten ge- 1 Uhr wieder fahrbar. Das östliche Geleis wurde durch die um­schäftigten diätarischen Beamten und Hilfsbeamten machte Aeußerung. Nach seiner Behauptung habe er keine Ahnung gefallenen Wagen auf 50 Meter lang zerrissen. Werden Bedienstete aus ihrer ge- davon gehabt, daß die mit verarbeitete Wurst verdorben war. gleichmäßig Anwendung. Der Straßburg i. E., 6. Januar. ( Privatdepesche des Vorwärts".) wöhnlichen Beschäftigung zur stundenweisen Aushilfe in einem der Gerichtshof kam auf grund der Beweisaufnahme zu einer anderen Heute Nachmittag stürzte am Pariser Staden ein fünfstöckiger Neus hier in betracht kommenden Dienstzweige herangezogen, so ist bei Ueberzeugung und verurtheilte den Angeklagten zu vier Monaten bau ein. Man vermuthet, daß 20 Personen unter den Trümmern Beneffung der zulässigen Dienstdauer die Zeit der gewöhnlichen Be Gefängniß und 1 Jahr Ehrverlust. rettungslos begraben sind. schäftigung anzurechnen. Bei Strecken- und Werkstättenarbeitern hat diese Anrechnung in der Weise zu geschehen, daß als volle Tages- Körperverlegung und Bedrohung seines Dienstmädchens Straßburg i. E., 6. Januar. ( W. T. B.) Heute Nachmittag leistung in der gewöhnlichen Beschäftigung ein Zeitraum von längstens führte gestern den Kaufmann Georg Sohn vor die 130. Abtheilung um 42 Uhr stürzte ein vierstöckiger Neubau am alten Weins 10 Stunden ausschließlich der Mittagsruhe angenommen und danach des Schöffengerichts. Als die Dienstmagd des Angeklagten ihre in sich zusammen. Die Ursache des Unfalles ist unbekannt. berechnet wird, welchem Theile der für den Betriebsdienst, in dem Stelle verlassen wollte, fam es zwischen beiden zu einem Wortstreit, markt, der lediglich aus Eiſen und Hausteinen aufgeführt war, die Aushilfe geleistet werden soll, festgesetzten Dienstdauer die in der ge- weil die erstere Ansprüche für Auslagen erbob, die feitens des Au: Zwei Todte, drei Schwerverwundete und sechs Leichtverwundete Cohn ließ sich binreißen, dem wöhnlichen Beschäftigung bereits geleistete oder noch zu leistende geklagten nicht anerkannt wurden. wirtliche Arbeitszeit gleich zu rechnen ist. Wenn z. B. ein Strecken Mädchen eine Ohrfeige zu geben. Dieses ergriff den Feuerhaken und find geborgen, einige Personen werden noch vermißt. Die Feuers lichen Rettungsarbeiten. Der Einsturz der stehengebliebenen Theile arbeiter 7 Stunden( ausschließlich der Mittagspause) in der Notte rückte biermit ihrem Dienfiherrn zu Leibe. Der Angeklagte entrißwehr besorgt mit großer Aufopferung die im böchsten Grade gefährs beschäftigt gewesen ist und dann zum Dienft auf einem Bahnwärter- dem Mädchen die Waffe und schlug ihm damit unter der Drobinig, wird jeden Augenblick erwartet. Bern . 6. Januar. ( W. Z. B.) Dem Vernehmen nach wird die posten, für welchen eine 12 stündige Dienstzeit festgesetzt ist, heran- es todtschlagen zu wollen, so wichtig über die Hand, daß der Knochen eines Fingers zerbrach. Der Staatsanwalt beantragte eine gezogen wird, so ist ihm die Rottenarbeit mit 82/5 Stun Geldstrafe von 100 M., der Gerichtshof setzte die Strafe unter Be: Schweiz die Anregung Italiens , sämmtliche Silberscheidemünzen zu rücksichtigung der begreiflichen Erregung", in der sich der Angeklagte nationalisiren, bei den übrigen Staaten der Lateinischen Münzunion unterstützen. den anzurechnen, so daß er höchstens noch 33/5 Stunden im Bahn- befunden, auf 75 m. herab. Ob auch auf mildernde Umstände er London , 6. Januar. ( B. H. ) Eine Meldung der Daily wärterdienste beschäftigt werden darf. Neues enthalten diese Vorschriften wenig oder garnicht. Schon fannt worden wäre, wenn das Dienstmädchen dem Herrn Cohn einen News" besagt, zwischen den Mächten feien Verhandlungen im Gange, China in Jutereffensphären zu theilen.- Die Times" erbielten jetzt waren die Dienstzeiten der Stationsbeamten auf dem Papier Knochen zerschlagen hätte? Eine für Arbeiter und Arbeitnehmer wichtige Entscheidung ein Telegramm aus Peting, wonach der Pachtvertrag zwischen China so festgesetzt, wie die neuen Vorschriften bestimmen. In der Braris machte fich die Sache vielfach anders. Boraus hat das Kammergericht gefällt. Die Arbeiter der Sturm und Deutschland auf die Dauer von 50 Jahren abgeschlossen fichtlich wird durch die Vorschriften kaum den ärgsten Miß- vogel'schen Fahrrad Fabrit hatten zum großen Theil die worden sei. Berantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin .

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Sierzu 1 Beilage n. Unterhaltungsblatt.