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Gerichts- Beitung.
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Briefkasten der Redaktion.
ble„ Schöne Helena" mit der Kopenhagener Primadonna Petterson- Norrie auf der Straße, sondern in ihrer Hausthär stand, um ihr Mädchen geneigt, ohne Prüfung der Person des Auftraggebers Arbeiten zu in der Titelrolle im Theater Unter den Linden einen so großen in das Haus einzulassen, kann hiernach nicht als eine zur Erhaltung übernehmen. Ueber den Gesezentwurf gab Redner folgende DarErfolg gehabt hat, bleibt das übermüthige, muſikaliſch so reich ausgestattete der Ruhe auf der öffentlichen Straße ergangene Anordnung eines stellung: Man dente fich einen Bezirk, in welchem eine größere BauWerk in der kommenden Woche auf dem Repertoire. Heute Nachmittag wird die Aufsichtsbeamten gelten, deren Nichtbefolgung Strafe nach sich zieht." thätigkeit zu erwarten ist. Dieser Bezirk wird durch landesherrliche Fledermaus" gegeben. Im Thalia Theater wird Heinrich Bötel im Verlauf der kommenden Woche drei Gastspiel- Abende absolviren. Direktor Die Berübung groben Unfugs könne darin nicht erblickt werden, daß Verordnung zu einem Neubaubezirk erklärt. Besitzt num Hafemann hat den Sänger für die Opern„ Der Troubadour ", Bostillon Frau Sch. sich gegen die ungerechtfertigte Sistirung energisch ge- jemand dort eine Baustelle, die in den letzten 5 Jahren unbebant von Lonjumeau" und" Fra Diavolo" gewonnen. Diese Opernvorstellungen fträubt habe und daß es hierbei etwas lebhaft zugegangen sei. gewesen ist und will diese bebanen, so wird ihm die Bauerlaubniß finden unter Mitwirkung des Berliner Opern- Ensembles( Leiter: Ludwig Was endlich die Angabe des Schuhmanns anbetrifft, er habe nur ertheilt, wenn er, der Eigenthümer, zuvor einen Bauvermerk Steiner) statt und beginnen Dienstag, 11. Januar, mit„ Troubadour" die Frau Sch. nicht zur Feststellung ihres Namens, sondern zur Ber - hat eintragen lassen, der zugleich den Werth der Baustelle Freitag, 13. Januar, singt Heinrich Bötel seinen„ Postillon von Conjumeau", meidung einer weiteren Menschenansammlung fiftirt, bezeichnet. Nach Fertigstellung und Abnahme des Baues erfolgt um Sonnabend, 14. Januar, als letzte Gastrolle den„ Fra Diavolo" folgen zu lassen. Die Preise der Plätze für diese Borstellungen sind die gewöhnlichen des so begegnet das Urtheil dieser Behauptung sehr geschickt mit Mittheilung der Baupolizei an das Grundbuchamt. Von dem Tage Thalia Theaters. Der Wochenspielplan des Belle- Alliance Theaters dem Einwande, daß die Frau Sch. ja nach Aufnahme ihres der Mittheilung bis zu einer Frist von 2 Monaten kann jeder Baubringt das Dumas- Barnay'sche Lustspiel Stean" für Sonntag, Mittwoch Nationales gleich wieder entlassen worden sei; übrigens würde, gläubiger seine Forderungen beim Grundbuchamt anmelden. Bauund Freitag," Romeo und Julia " wird als neunte Abonnementsvorstellung wenn der Beamte die Frau in ihr Haus hineingelaffen hätte, fein gläubiger find die Unternehmer des Bauwerks und die Arbeiter. am Montag, sowie als Abendvorstellung Sonntag, 16. Januar, wiederholt. angeblicher Zweck, einen Auflauf zu verhüten, in der einfachsten Eine solche Anmeldung wird aber nur wirksam, wenn der EigenDer„ Bräutigam auf Probe" geht Dienstag und Sonnabend, das Lustspiel Weise erreicht worden" sein. Zum Schluß äußert sich das thümer bis zum Ablauf der Anmeldefrist schriftlich seine Zustimmung Die relegirten Studenten" Donnerstag in Szene. Als Nachmittags Vorurtheil über den Zeugen Weinert wie folgt:„ Das Gericht war erklärt, oder eine einstweilige Verfügung gegen den Eigenthümer stellung ist für diesen Sonntag Scribes Glas Wasser" angesetzt, für Sonn tag, 16., eine Wiederholung der„ Grille". Das Luisen: Theater jedoch leider nicht in der Lage, der Aussage des Schubergangen und eingetragen ist. Die Bauforderungen haben unter bringt in der heutigen Sonntag- Nachmittags- Vorstellung, die um 3 Uhr manns, die sehr widerspruchsvoll war und einen recht sich gleichen Rang. Die Bauhypothek folgt unmittelbar nach dem beginnt, Othello" in theilweise neuer Besetzung zur Aufführung. Als ungünstigen Eindruck machte, irgend welchen erheblichen eingetragenen Werth der Baustelle. Ist vor Eintragung des Emilia debutirt Frl. Anna Pachun und als Jago Friedrich Kulig. Abends Werth beizumeffen. Es ist ihm daber auch nicht geglaubt Bauvermerks eine Baugelderhypothet eingetragen, welche Ge geht das Volksstück„ Auf goldenem Boden" in Szene. Im Ostend worden, wenn er behauptet 2c. 2c." Theater gelangt Sonntag Nachmittag bei halben Preisen zum letzten Male Verhandlung der Amtsrichter Vonhoff. Den Vorsiz führte in jener währung von Baugeldern übernommen hat, so erhöht sich um Berlin , wie es weint und lacht", mit Karl Weiß als Ferdinand zur Aufführung. diese Hypothek der Werth der Baustelle, und zwar um den Betrag Das Repertoire für die nächste Woche besteht aus den Klein'schen Volks Ein Riesen Betrugsprozek wird am 28. d. M. vor der der an die Bauhandwerker geleisteten Zahlungen. In der leb. stück„ Leben und Lieben". Im Friedrich Wilhelmstädtischen fiebenten Straffammer des hiesigen Landgerichts I zur Berhandlung haften Diskussion wurde die Befürchtung laut, daß das beabsichtigte Theater gelangt nachmittags 4 Uhr auf vielfachen Wunsch„ Die Bariser gelangen. Die Straffache heißt Wendler und Genossen". Die An- Gesetz geeignet sei, den reellen Bauunternehmer zu stark zu bevors Bluthochzeit oder Die Hugenotten" mtt Elsa Tauma als Gast zur Dar- flage richtet sich gegen elf Personen, nämlich gegen den Juhaber munden und daneben dem Großkapital beim Bauen ein zu großes stellung. Am Abend geht um s uhr wiederum das Schauspiel„ Der eines Hypotheken- und Grundstücksvermittelungs- Geschäfts Wendler Uebergewicht zu verschaffen. Beantragt wurde, an zuständiger Trompeter von Säffingen" in Szene, welches am Montag wiederholt wird. und dessen Agenten, die mit Hilfe von Zeitungsannoncen ein sehr um- Stelle dahin zu wirken, daß jeder Bauende verpflichtet Am Dienstag findet die Premiere des Sensationsschauspiels Die kleinen ordentlich Buch damit zu führen, Bagabunden" von Lims und Shirley statt. Im Alexanderplat fangreiches Geschäft betrieben haben. Es wird behauptet, daß es dem sei, Theater ist die Aufführung des Berliner Sittenbildes Madame Hauptangeklagten gar nicht so sehr darauf angekommen sei, wirklich fommenden Schwindeleien Staatsanwalt gefaßt werden Botiphar" von Charles Duchow bis auf Mittwoch verschoben worden, und Geschäfte zu vermitteln, als vielmehr auf die Erlangung der fönne. Außerdem soll dem Bauenden der Gewerbeschein entzogen bleibt bis dahin das intereffante Sittenbild„ Die Verfüherin" von Ad. v. Arnim Unterschrift unter einem Revers, wonach diejenigen Personen, die werden, sobald er mit Zahlung von Steuern und Beiträgen auf dem Repertoir. Als Kindervorstellung gelangt heute Nachmittag 4 Uhr feine Vermittelung in Anspruch nahmen, nach gewisser Zeit einen an die Kranken- und Invaliditätskasse, sowie an die Berufsdas Märchenbild in 5 Aften„ Knecht Ruprecht oder„ Die Weihnachtsfee" Betrag von 20 m. zu zahlen hatten, selbst wenn das Geschäft nicht genossenschaften im Rückstande bleibt. zur Darstellung. zu stande kam. Die Verhandlung wird großen Umfang annehmen, etwa zehn Tage dauern und im großen Schwurgerichtssaal stattfinden. Seitens der Anklagebehörde sind etwa 100, seitens der Dürfen in Barbierstuben ohne Erlaubniß der Polizei Vertheidigung etwa 200 Zeugen geladen. Die Vertheidigung führen Druckschriften vertheilt werden? Der Barbier G. in Danzig die Rechtsanwälte Mar Cohn, Dr. Schwindt und Leonhard besuchte vor längerer Zeit eine Anzahl Barbierstuben und verbreitete Friedmann. dort eine Druckschrift, die an die Barbiergehilfen gerichtet war. Unhöflichkeit einem städtischen Steuererheber gegenüber hat Hierdurch sollte er die§§ 10 und 41 des preußischen Preßgefeßes dem Klempner Karl Müller eine Anklage wegen Beamten vom 12. Mai 1851 verlegt haben. Nach dem§ 10 des genannten beleidigung zugezogen. Der Augeklagte hatte sich darüber geärgert, Gesetzes darf niemand auf öffentlichen Wegen, Straßen und Pläßen, daß der Steuererheber Pater, der erst kurz vorher dreimonatige oder an anderen öffentlichen Orten Druckschriften 2c. rückständige Steuern bei ihm eingetrieben hatte, schon nach 14 Tagen vertheilen, wenn er nicht eine polizeiliche Erlaubniß dazu besitzt. wieder bei ihm erschienen war, um abermals die Zahlung von Und§ 41 bedroht die Zuwiderhandlung mit Strafe. Das Schöffen- Steuern zu fordern. Seine Wirthin hatte ihm erzählt, daß der Steuergericht verurtheilte G. zu einer Geldstrafe von 10 M. event. 4 Tagen erheber dabei sehr kurz angebunden gewesen sei. Der Angeklagte, Haft, und das Landgericht wies seine Berufung als unbegründet der das ganze Vorgehen des Beamten für ein inforreftes zurück. Die Straftammer erklärte die Barbierstuben, zu denen jeder hielt, richtete deshalb eine geharnischte Beschwerde an die städtische Butritt habe, der sich barbieren laffen wolle, für einen öffentlichen Steuerdeputation, in welcher er den Beamten Stiefel" nannte und Ort im Sinne des preußischen Preßgefeßes. G. sei also strafbar, da darum bat, daß der Steuererheber zwischen" 7 und 8 Uhr ihm er an öffentlichen Orten die Druckschriften vertheilt habe. Auf die zugesandt werden möge, wenn er Bildung lernen wolle." Das Revision des Angeklagten hob aber das Kammergericht die Schöffengericht verurtheilte den Angeklagten zu 14 Tagen Gefängniß. Vorentscheidung auf und sprach G. frei, indem es ausführte: Auf die von dem Rechtsanwalt eine eingelegte Berufung änderte Die§§ 10 und 41 des preußischen Preßgefeßes feien allerdings noch gestern die 9. Strafkammer die Strafe in 50 M. Geldstrafe um. rechtsgiltig, ihre Anwendbarkeit werde aber durch den§ 43 Nr. 5 der Gewerbe- Ordnung etwas beschränkt, denn dieser Paragraph be- Erinnerung, den die Ortskrankenkasse der Gastwirthsgehilfen gegen Eine Szene aus dem Koursaal" brachte ein Prozeß in stimme, daß man zum unentgeltlichen Vertheilen von Druckschriften den Weinreifenden Hermann Felter, den Vertreter einer Lübecker in geschlossenen Räumen der polizeilichen Erlaubniß nicht bedürfe. Firma, angestrengt hatte. Herr F. hatte bei einem Besuch im KourEine Barbierstube fei nun unzweifelhaft, wenn auch ein öffentlicher faal mit einem daselbst beschäftigten Kellner Streit angefangen und Ort, so doch ebenfalls ein geschlossener Raum. Denmach in dessen Verlaufe seinen Gegner so arg zugerichtet, daß diefer sich habe G. dort ohne polizeiliche Genehmigung die Schrift vertheilen sofort in ärztliche Behandlung begeben mußte und mehrere Wochen dürfen und könne nicht wegen Bergehens gegen die§§ 10 und 41 frant war. Die Ortstranfenfaffe, welche von dem Borfall erfahren des preußischen Preßgesetzes bestraft werden. halte, richtete an F. die Aufforderung, ihr Kur- und VerpflegungsWas einer anständigen Frau paffiren kann, haben wir fosten zurückzuerstatten. Da der schlagfertige Weinreifende sich dessen türzlich in einem Gerichtsreferat über den Strafprozeß gegen die weigerte, beschritt sie den Klageweg und erzielte auch ein obsiegendes Ehefrau des Buchdruckereibesizers Schumacher mitgetheilt. Frau Urtheil. F. wurde der Bolts- 31g." zufolge verurtheilt, der Ditstasse, Sch., welche vor ihrer Hausthür den Schuhmann Weinert um die für den verletzten Kellner aufgewandten Kurtoften im Betrage die Feststellung eines Menschen bat, der ihr Dienstmädchen zum Un von 78,75 M. zu ersetzen. gehorsam aufforderte, wurde von der Auflage der Beamtenbeleidigung, bes groben Unfugs 2c. freigesprochen. Das Urtheil, welches in zwischen Rechtstraft erlangt hat, ist gestern dem Vertheidiger der Frau Sch., Rechtsanwalt Leopold Meyer, sugestellt worden.
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Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre( gwei Buchstaben oder eine Baht) anangeben, unter der die Antwort ertheilt werden foll. Die juristische prechstunde findet am Montag, Freitag und Sonnabend von 6 bis 8 1hr abends statt. O. W. 103. Wenden Sie sich an die Ober- Postdirektion. 2. J. Nixdorf. 1. Ja. 2. Nein. 3. Ja. 4. Nein. 5. Ja, aber nur eine, nicht zwei Raten. M. F. Bestimmte Taxen für Hebammen giebt es nicht. ft nichts weiter vereinbart, so werden 6-12 M. für die Entbindung und 1-2 M. für jeden Gang als angemessen erachtet.- A. J.66. Nein; Sie behalten Ihr Wahlrecht. Ein alter Parteigenosse. Wiederholen Sie Ihre Anfrage. das Berwaltungsrecht des Ehegatten ausschließender Vertrag vor oder W. D. 6. Nein, erst vom 1. Oftober ab. B. N. 100. Ist fein während der Ehe geschlossen, so haften die in die Wohnung eingebrachten Sachen der Ehefrau für die Miethe, nicht aber für andere Schulden des Ehemannes. P. 3. 101. 1. Ja. 2. Ja, J. P., Potsdam . 1. Rein. ferner würden Sie zur Rück zahlung der Almosen verpflichtet sein. 2. uns nicht bekannt. 3. Aus Zweckmäßigkeitsgründen. G. 5. Nein. brücklich zurückzieht. Das ist bis zur Heirath möglich. C. F. 77. 1. Ja. 2. Ja, wenn der Bater nicht die Einwilligung aus: Mariannen- fer. A. S., Wirthes. Strafbarfeit liegt nicht vor, aber Ersatzpflicht des 8. 29. 1. Sofort. 2. Liefert aus. B. G. 20. Fistus ist in Ihrem Fall im Recht." 2. R. 100. Ein städtisches Dienstmädchen bat, falls nichts anderes vereinbart ist, eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum ersten des Quartals. M., Weißenburgerstraße. 1. Nein. 2. Ja. unfall beruhen. Das ist in der ersten Zeit des Bestchens des ReichsC. S. Gewiß fann auch ein Bruch auf einem versicherungspflichtigen Versicherungsaintes auch stets angenommen. Allmälig hat sich aber die Rechtsansicht derselben Behörde derjenigen der Berufsgenossenschaften so sehr genähert, daß felten ein Bruch für entschädigungspflichtig erachtet, vielmehr oft formularmäßig die Abweisung damit begründet wird, daß die Entstehung des Bruches durch den Unfall nicht nachweisbar sei. Melden Sie Ihren Anspruch auf Rente dennoch an. 2. N., Admiralstraße. das Anklagerecht zu. An diese müßten Sie sich wenden. Vergewaltigung 2. N. Liegt Vergewaltigung vor, so steht der Staatsanwaltschaft allein fegt voraus, daß Einwilligung nicht vorlag. Ostbahnhof. Ihre Frau kann auch Aufhebung der Steuerlast wegen veränderter Umstände beantragen. Die betreffende Bestimmung(§ 58 des Einkommensteuer Gesezes) bejagt nämlich: Wird nachgewiesen, daß während des laufenden Steuerjahres Echon wieder ein verlorener Bureanhilfearbeiter Prozek. Umstände das Einkommen eines Steuerpflichtigen um mehr als den vierten infolge des Wegfalls einer Einnahmequelle oder infolge außergewöhnlicher Der Bureauhilfsarbeiter Eichler, der seit dem Jahre 1874 im Theil vermindert worden ist, so fann vom Beginn des auf den Eintritt der Dienste der Stadt steht, konnte am 2. Februar 1896 wegen Krankheit Ginkommensveränderung folgenden Monats ab eine dem verbliebenen Einnicht im Dienste erscheinen. Die Fortzahlung seines Gebalts aber fommen entsprechende Ermäßigung der Einkommensteuer beansprucht verweigerte der Magistrat unter dem Hinweise, daß nach den werden." Der Antrag ist an den Vorsitzenden der Veranlagungskommission bestehenden Vorschriften den Bureaubilisarbeitern in Krankheits- zu richten. Bis zu dessen Bescheid muß weiter gezahlt werden. fällen nur ausnahmsweise, jedoch höchstens für die Dauer von
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Wetter
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Temperatur
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( 50.4° R.)
Daffelbe enthält eine interessante Charakteristit jenes Schußmanns und feiner" Amtshandlungen". Nachdem das Urtheil geschildert, wie die mit Morgenrod und leichten Schuhen bekleidete Frau von dem Schuhmann gewaltfam fortgeriffen" und ebenso aus vier Wochen, das Gehalt weiter gewährt werden könne, die Frist Witterungsübersicht vom 8. Januar 1898, 8 1hr morgens. Der Droschte herausgeriffen" worden, heißt es wörtlich: Wenn am erwähnten Tage aber abgelaufen fei. E. war indeß der fte( Frau Sch.) während dieses gewaltsamen Transportes zur Meinung, daß er als Beamter dauernd angestellt worden sei, und Bache gegen den Schuhmann die Worte gebrauchte: Mensch, daß ihm deshalb sein Gehalt auf Lebenszeit zukomme; er beantragte was denken Sie eigentlich von mir? so kann in denselben nach daher im Wege der Klage, die Stadt zu verurtheilen, anzuerkennen, Stationen. Lage der Sache eine Beleidigung nicht erblickt werden. Die daß sie zur Zahlung von monatlich 160 M. Gehalt verpflichtet sei, Siftirung der Angeklagten war durchaus ungerechtfertigt fo lange er nicht durch Penfionirung, Tod oder Disziplinarurtheil aus und das ganze Benehmen des Schußmannes gegen fie, eine an seinem Amte ausscheide. Das Landgericht I wies pie Klage ab; das ständige Frau, im höchsten Grade inforreft. Sie befand Rammergericht dagegen verurtheilte den Magistrat nach dem Antrage fich daber diesem Beamten gegenüber in der Wahrnehmung berech der Klage. tigter Interessen(§ 193 St.-G.-B.) 2c." Weder hier noch bei der weiter inkriminirten Aeußerung: Sie sind ein schöner Schutzmann! Zu was find Sie eigentlich da?" liege eine beleidigende Form oder Absicht vor. Dann heißt es weiter:„ Es wäre Pflicht München Zu dem Gesehentwurfe zum Schute der Bauhandwerker des Beamten gewesen, ihr dabei( bei der Zurückführung ihres nahm die ordentliche Innungsversammlung des Bundes der Bau, Dienstmädchens) feinen Schuß zu gewähren und nicht gegen sie Maurer und Zimmermeister zu Berlin in ihrer letzten Sigung Partei zu nehmen und sie in das Haus zu werfen"( foll Stellung. Im allgemeinen ging die Ansicht dahin, daß der Gesetzwohl weifen" heißen). Zu der Nichtbeachtung der ersten Auf- entwurf in feiner jetzigen Form einen wirksamen Schutz der Baus, forderung des Schußmannes, in das Haus zu gehen und zu der an handwerker nicht gewähre, wenigstens nicht insoweit, als Berliner geblichen Ruhestörung", die Frau Sch. verübt haben sollte, bemerkt Berhältnisse in betracht kommen. Wie sich die Bauhandwerker aus bas Urtheil: Wenn durch das Gespräch zwischen ihr und dem der Proving hierzu stellen, wird sich in einer noch in diesem Schuhmann die Passanten aufmerksam wurden und für die Monat hier tagenden Bersammlung des Vorstandes des Innungs Angeklagte Partei nahmen, so hätte hätte der Beamte diese verbandes zeigen. Aus dem vom Baumeister Felisch er Leute, welche unbefugt stehen blieben, weiter gehen heißen statteten Referat heben wir folgendes hervor: Die Bauhandwerker sollen; die an die Angeklagte gerichtete Aufforderung, die nicht besitzen leider einen guten Theil von Sorglosigkeit und find leicht
Achtung! 6. Wahlverein
Den Genoffen zur Nachricht, daß unser Genosse, der Droschtenkutscher
August Stiller
am 7. b. Mis. plöglich verstorben ist. Die Beerdigung findet am Sonntag Nachmittag von der Leichenhalle des Sebastian- Kirchhofes an der Dalldorfer Chauffee aus statt. Um rege Be theiligung bittet Der Vorstand.
Todes- Anzeige
Den
zur Nachricht, daß unser Genoffe
August Stiller
am 6. d. M., abends 8 Uhr im Alter
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Freitag, den 7 Januar, nachm. 61 Uhr, entschlief nach schweren Leiden meine innigst geliebte Frau und gute Mutter
Friederike Barkey
geb. Reinede.
Die Beerdigung findet Montag, den 10. Januar, nachm. 4 Uhr, von der Leichenhalle des alten Elisabeth: Kirchhofes, Ackerstraße, statt.[ 20426 Heinrich Barkey nebst Tochter. Grünkram- Geschäft ut. Vorkost u. Rolle verkäuflich Blumenstr. 66.
Achtung,
Versammlungen.
Eine Kleine Drehbank, noch gut er: halten, m. durchbohrter Spindel zum Schraubenanschneiden w. zu kauf. gef. b. A. Herda u. Sohn, Wallstr. 23, I.
lumenhandlung
Der Offenbacher Der Frauenkaffe,
welche sich über ganz Deutschland erstreckt und dem§ 75 des Kranken
Bersicherungsgefeßes entspricht, können
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Berlin Wiesbaden
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Wetter Prognose für Sonntag, 9. Januar 1898. Zunächst ziemlich heiter, etwas tälter, bei mäßigen südwestlichen Winden; nachher neue Erwärmung, Trübung und etwas Regen. Berliner Wetterbureau.
Sozialdemokratischer Wahlverein
des III. Berliner Reichstags- Wahlkreises. Sonnabend, den 15. Januar 1898:
Frauen und Mädchen vom 14. bis P. Abromeit, Berlin SW., Blücherstr. 14.45. Jahre, gleichviel ob sie erwerbs: mäßig thätig sind oder nicht, in fol: Kränze, Bouquets, Topfgewächse, Guirlanden etc. genben vier Berliner Verwaltungs im Billigste( Markthalleu-) Preise stellen beitreten: 1/11 bei geschmackvoller Ausführung.
Dekateure!
( Fillale III. des Verbandes deutscher Textilarbeiter und-Arbeiterinnen.) Am Sonnabend, den 15. Januar d. I.:
Stiftungs- Fest
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unter gütiger Mitwirkung
B. I. Sr. Heckel, Oranienſtr. 180 des Gesangvereins ,, Kreuzberger Harmonie", des Konzertsängers Herrn
b. III, Sr. Nenmann, Görlizerstr. 33 I. V. II. Frau Lutz, Puttkamerstr. 7 b. K., Frau Neuendorf, Solmisstr. 22
R. Blobel etc.
Instrumental- Konzert
b. IV. B. III. Sr. Dolz, Berg: einer starken Kapelle von Zivil- Berufsmusikern
straße 79 v. S., Frau Grünewald, Prinzen- Allee 26 v. I. 2. IV. Frau Vierkorn, Friedenstr. 78 b. IV, Herr Ebert, Friedenstr. 63 IV. Billig! z. Anzügen. Billig! Anzüge Baletots sehr preiswerth.
Wahrend der Kaffeepause. Komische Vorträge. Maddentreiber, Snaben- Angilge und
Anfang
Um zahlreiche Betheiligung ersucht[ 26076] Der Vorstand. 0. Hoffmann, Beteranenstr. 14. 1,50 M.Thellz. prachtvoll., fof. 20 M. zu vert.
von 68 Jahren plöglich verstorben ist. Künstliche Zähne 2 M. schmerzios. Zahnziehen 1 M., Plomb, 16: Betten, Ritterstr. 118, v. II rechts.
Ehre seinem Andenken..
Die Beerdigung findet am Sonntag, den 9. d. M., nachin. 3 Uhr, von der Leichenhalle des Sebastian- Kirchhofes an der Dalldorfer Chaussee aus statt. Uut rege Betheiligung bittet 219/3 Der Vertrauensmann.
Winterpaletots age, Remont.
Uhren, spottbillig
Neanderstr. 6, Pfandleihe.
Münsel's
ältestes bestrenommirtes
Loh Jannin Bad
Pensión für Schwerkranke im Hause.
N., Pankstr. 32, neu renovirt.
Bäd. f. Krankenk. B. Schneider.
[ 4114L
Festrede. Ball( 30 Pfg. Nachzahlung).
Anfang präzise 8 Uhr.
Billets sind bei sämmtlichen Vorstandsmitgliedern und in den Zahlstellon zu haben. Der Vorstand.
[ 240/1]
Freie Volksbühne.
II- ute Nachmittag 23 Uhr im Lessing- Theater: Vorstellung. II. Abtheilung.
,, Bartel Turaser",
Drama in 3 Aufzügen von Ph. Langmann.
Mitglieder zur V. Abtheilung werden in allen Zahlstellen des Vereins gegen Hinterlegung von 60 Pf. Eintrittsgeld und eines Monatsbeitrages vom Vorstand aufgenommen.( 228/2] Der Vorstand. I. A.: G. Winkler,