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Nr. 7. 15. Jahrgang.

3nläfig.

3. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonntag, 9. Jaunar 1898.

Boziale Rechtspflege.

välede, der ift- Die nachträgliche Bemängelung der Akkordpreise ist un mäßig nach der geleisteten Arbeit entlohnt, sondern erhielt stets nur Abschlagszahlungen. Ueber die gelieferte Arbeit machte er sich natür­lich Aufzeichnungen. Als es zur Schlußabrechnung tam, erkannte Arbeitgeber verschiedene der aufgeführten Preise nicht an und verweigerte die Zahlung der Restforderung. Der Arbeiter verklagte ihn darauf beim Gewerbegericht, denn auch den Beklagten verurtheilte, dem Kläger die 18 M. zu zahlen, die er nach dessen Aufstellung ihm noch schuldig war. Zur Begründung führte der Vorsitzende der Rammer III aus, der Beklagte hätte bei jeder Zahlung die Akkord preise, wenn sie ihm zu hoch schienen, bemängeln müssen. Da er folches nicht that, so habe er fich stillschweigend mit den fraglichen Säßen einverstanden erklärt. Ein halbes Jahr lang habe er die Ausstellung im Buche des Klägers nicht bemängelt, folglich müsse er ihn danach bezahlen.

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Briefkasten der Redaktion.

Wir bitten, bei jeder Anfrage eine Chiffre( swel Buchstaben oder eine Babl). anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Sonnabend von 6 bis 8 1hr abends statt. Die juristische Sprechstunde findet am Montag, Freitag und

M. F. Fragen Sie in einer der städtischen Fortbildungsschulen für Hochstr. 4, Laugeftr. 76, Thurmſtr. 75. Mädchen nach. Die Schulen befinden sich Friedenstr. 20, Gubenerstr. 51/52,

E. H., Elberfeld . Wir wiederholen, daß wir die fünf Mark zur Ab­Zwei Wettende. Hierüber eristiren keinerlei Bestimmungen; es muß

lieferung an B. erhalten haben. Beſten Dank.

der

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gesprochen. Das Schiedsgericht hatte der Wittwe Narr 35 Beiträge feten während der Anlegung des Kanals nur Arbeiter des Land­zugesprochen, die an die Versicherungsanstalt Sachsen Anhalt für wirths Senft gewesen, obgleich als Bezahlungsform die einer Afford § 31 des Gefeßes fiber die Invaliditäts- und Altersversicherung ganzen Stellung nach dem Arbeiterftande angehörten, und ſonſt bie ihren verschiedenen Mann gezahlt worden waren, indem es den summe gewählt worden sei. Entscheidend sei hierbei, daß sie ihrer anwandte. Der§ 31 bestimmt: Wenn eine männliche Person, felbständige Ausführung von Bauarbeiten nicht übernähmen, sowie, entrichtet worden sind, verstirbt, bevor sie in den Genuß einer Rente Renntniffe erfordert hätten. Ferner feien die betreffenden Arbeiten für welche mindestens für fünf Beitragsjahre Beiträge daß die Arbeiten für Senf in teiner Weise besondere technische gelangt ist, so steht der hinterlaffenen Wittwe oder, falls eine solche nach ihrer Art und ihrem Umfange und wegen ihres Zweckes dem nicht vorhanden ist, den hinterlassenen ehelichen Kindern unter fünf landwirthschaftlichen Betriebe des Senft zuzurechnen. Der Graben das zehn Jahren ein Anspruch auf Erstattung der Hälfte der für den durchquere nur das Grundstück des Bauers, sei nicht lang und diene Verstorbenen entrichteten Beiträge zu." Gegen das schiedsgerichtliche lediglich dazu, den Betrieb der Dreschmaschine, also einer landwirth­Urtheil legte nun nicht die Verurtheilte, sondern die Norddeutsche schaftlichen Einrichtung, zu ermöglichen. Knappschafts- Pensionskasse, eine der im§ 36 des erwähnten Gesetzes genannten Zuschußlaffen", die Revision ein und beantragte, unter Aufhebung jenes Urtheils die Frau mit dem Erstattungsanspruche wegen der betreffenden 35 Beiträge abzuweisen. Das Reich 3- aber die Revision mit folgender Begründung ab: Ganz unbedenklich Versicherungsamt unter Vorsitz des Präsidenten Gaebel wies sei anguerkennen, daß die Knappschafts- Pensionskaffe( die auch ver Schlechte Arbeit nnd fofortige Entlaffung, Gegen den driften betheiligten Anstalt Revision einzulegen. Die durch den flagt war) befugt gewesen sei, ausschließlich im Intereffe einer Schneidermeister Heppricht flagte der Schneider T." beim Gewerbe- letzten Beitrag bezeichnete Anstalt sei nach dem System des Gesetzes gericht mit dem Antrage, H. wegen unberechtigter Entlassung zu die einzige für die Vertretung der Verpflichteten gegenüber dem Er­einer vierzehntägigen Lohnentschädigung zu verurtheilen. Der Bestattungsberechtigten zuständige Stelle. Die Revision sei jedoch un­Hogte waubte dagegen ein, T. habe ihn durch schlechte Arbeit er begründet. Allerdings habe das Schiedsgericht den§ 31 des Gesetzes un- dafür gesorgt werden, daß alljährlich ordnungsmäßig der Etat bewilligt wird. heblich geschädigt. Er habe die Knöpfe so schlecht angenäht, daß sie richtig angewendet. Gs habe fälschlicherweise angenommen, zum Beweise kommando. . 2. 14. Wenden Sie sich an den Magistrat und an das Bezirks­abfielen, als die Sachen hätten geliefert werden sollen. Die Ab der erfolgten Entrichtung und zur Erfüllung der vorgeschriebenen laffen. 2. Nein. 27. 1. Der Hauswirth muß Sie zum 1. April ziehen lieferung sei infolge dessen zu spät erfolgt und der Konfektionär Wartezeit könnten auch Beiträge dienen, die in einer Quittungs. Wenden Sie sich mit dem Antrag auf Untersuchung der Wohnung an die Grust Becker. Schriftliche Antwort ertheilen wir nicht. habe darum von weiteren Aufträgen abgesehen. Die Kammer I farte enthalten wären, welche wegen nicht rechtzeitigen Umtausches Bolizei. unter dem Vorsitz des Assessors Hellwig verurtheilte jedoch den Be- ungiltig geworden sei(§ 104). Marten in einer solchen Karte fich M. W. Nixdorf. Kündigen Sie das Mandat, wenden Sie an die Anwaltskammer und flagen Sie auf Herausgabe. flagten nach dem Klage- Antrage. Der Vorsitzende führte zur Be- tönnten nicht zu dem fraglichen Zwecke berücksichtigt werden, die 101. 1. Durch gerichtlich niedergelegtes Testament. 2. Lohnbeschlag­gründung aus, die Gründe zur sofortigen Entlassung seien in der§§ 104 und 32 sprächen dagegen. Auch für den Bereich der SS 31 und 32 name ist auch wegen Alimenten für uneheliche Kinder zulässig, nur geht Gewerbe- Ordnung ausdrücklich aufgeführt, schlechte Arbeit sei aber des Gesetzes machten nur 47 Beitragswochen, die gegenwärtig rechtsgiltig forderung der Ehefrau und der ehelichen Kinder vor. nothdürftige Unterhalt des Schuldners und die Alimenten­Bor: nicht als ein solcher Grund angegeben, der Beklagte könne also damit feien, ein Beitragsjahr aus. Indessen die angefochtene Entscheidung sei sicht. Die Ehefrau soll unter ihrem Namen das Geld anlegen. die Entlassung des Klägers nicht rechtfertigen. dennoch als im Ergebniß richtig aufrecht zu erhalten, denn 2. F. 7. 1. Wenn im Vertrage eine dreimonatliche Kündigungsfrist Für alle Personen, die Arbeitsnachweise benutzen, ist eine die in betracht kommende Quittungskarte Nr. 1 des Verstorbenen fei vereinbart ist, so muß der, dem gekündigt wird, die Kündigung drei Monate Gutscheidung der Kammer V des Gewerbegerichts von großer überhaupt nicht ungiltig geworden.§ 104 des Gesetzes über die lang kennen. Eine erst am 1. Januar angekommene Kündigung ist mithin Bedeutung. Mehrere Rohrleger beanspruchten von der Firma Alters- und Invaliditäts- Versicherung könne nämlich jedenfalls einen Untermicther. Fr. N. 14. Der Minderjährige kann nicht ein. verspätet. 2. Das Retentionsrecht steht dem Wirth zu. Stellen Sie ihm Schmalisch u. Behn Lohnentschädigungen, weil sie engagirt, nicht dann nicht Anwendung finden, wenn ein Versicherter in vier auf Grundstück verkaufen. Für ihn fann das nur der Vater oder falls er be aber eingestellt worden seien. Das Gericht stellte folgendes feft: einander folgenden Jahren während mindestens 47 Wochen sich in vormundet ist, der Vormund mit Genehmigung des Vormundschafts: Die beklagte Firma schrieb am 6. Dezember an einen Arbeitsnach einem Versicherungsverhältniß befunden habe, weil in diesem gerichts. J. K. weis für Schloſſer( Jnnungsnachweis?), man möge ihr einige Falle bas im§ 82 vorgefebene Erlöschen der Rentenanwartſchaft sortes, 3. Na, überbies bie Bescheinigung ihres daß der Heirath felbftändige Rohrleger schicken. Darauf erschienen fünf Personen, nicht eintrete und der Verfall der Quittungstarte nach der Amerika. Nein. te und der Berfall der Quittungskarte nach ber R. G. 20. Jit uns nicht bekannt. Genaue Aus: wovon vier, die Kläger, nicht eingestellt wurden. In jenem Nach Absicht des Gefeßgebers nur das äußere Kennzeichen, eine Begleit- funft tönnten Sie nur durch direkte Anfrage bei der betreffenden Stadt­weis ist es nun Brauch, wie in den meisten Arbeitsnachweisen, daß erscheinung des eingetretenen Erlöschens der Anwartschaft sei, dieser find auf dem Polizeirevier anzubringen. Ginen Anspruch auf Naturalisation verwaltung erhalten. R. 30. Naturalisationsgesuche von Ausländern die mit einem Arbeitsschein fortgesandten Leute, die als engagirt Grundfah müsse auch im Bereiche der§§ 31 und 32 angewendet haben jedoch Ausländer nicht gelten, als letzte in dem Register der Arbeitsuchenden dann einge- werden. Somit ſei aber die Giltigkeit der Quittungskarte Nr. 1 alt, fo bedürfen Sie der Einwilligung Ihrer Mutter zur Eheschließung. K. 50. Sind Sie noch nicht 25 Jahre fchrieben werden, wenn sie wiederkommen. Wenigstens behaupteten durch den unterbliebenen Umtausch nicht berührt worden, Sind Sie älter, dann genügt die Einwilligung Ihrer Braut. 5. S. 10. die Kläger, es sei ihnen so gegangen, auch beriefen sie sich dafür auf da die Anwartschaft des Ehemannes der Klägerin bis zu seinem Sie können sich an die Polizeibehörde wenden, haben jedoch einen Anspruch das Zeugniß des Arbeitsvermittlets. Der Gerichtshof hielt jedoch Tode nach§ 32 noch nicht erloschen war. auf die Belohnung nicht. E. S. 100. Kommen Sie in die Sprechstimde. eine Beweiserhebung für überflüssig und wies die Kläger ab. E. J. 1. Rein: Sie brauchen nur Zug um Zug gegen Zahlung der Affeffor Hellwig führte aus: Es könne nicht anerkannt werden, Betriebe? Der Bauer Senst beabsichtigte, auf seinem Grundstück in Ihrem Falle die Invaliditätsmarken zu kleben, hat zu viel abgezogen, Regiebanarbeit oder Arbeit im landwirthschaftlichen Restsumme auflaffen. 2. Ja. 3. Ja. Nuf. 1. Der Fabrikant hatte auch daß hier ein Engagement zu stande gekommen sei. Von einem Ver- einen Graben anzulegen, der dazu dienen sollte, das Wasser abzuleiten, muß also herauszahlen. Indeß ist es eine leider noch viel zu wenig tragsverhältniß könne keine Rede sein. Die Firma habe sich an den bas er zum Betriebe seiner Dreschmaschine brauchte. Er vergab die beachtete Thatsache, daß zur Umgehung der Laften aus den Versicherungs, Arbeitsnachweis lediglich mit dem Ersuchen gewendet, ihr einige Arbeit gegen eine Bauschalsumme von 85 M. an die Arbeiter gelegen der eigentliche Arbeitgeber zwischen sich und den Arbeiter Mittelg Rohrleger zu senden. Selbstverständlich bleibe es der Firma über Ehrenstorfer und Ohlschmid. personen zwischenzuschieben sucht, mit denen allein er einen formellen aus lassen, zu wählen und zu entscheiden, wie viel und welche der er- Ausführung des Auftrages und beanspruchte demnächst von der zu- kraft des anderen zieht, ist der eigentliche Arbeitgeber, in Ihrem Falle also Ehrenstorfer verunglückte bei der drücklichen Vertrag schließt. Wer den wirthschaftlichen Nutzen aus der Arbeits­schienenen Leute sie behalten wolle. Auch sei in dem Streitverfahren ständigen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft eine der Fabrikant. Aber gelehrte Gerichte stolpern häufig über formelle, juristisch der Umstand nicht zu berücksichtigen, daß die Kläger in der Reihe Unfallrente. der Arbeitsuchenden hintenan gekommen feien. Dies liege nur an bier keine landwirthschaftliche Thätigkeit, sondern ein Regiebau vor- und mancherlei Lohnschwindel. Suchen Sie dem Gericht darzulegen, daß Man wies ihn jedoch mit der Begründung ab, daß scheinende Begriffe und begünstigen dadurch ohne Absicht das Zwischensystem den Bestimmungen im Reglement des Arbeitsnachweises und die liege, der in das Versicherungsgebiet der Tiefbau- Berufsgenossenschaft das Reichs- Versicherungsamt stets an dem oben dargelegten Bruns at Bellagte könne dafür nicht verantwortlich gemacht werden. In einem Streitverfahren wegen Rückerstattung von Bei- Mannes entschieden hatte, verurtheilte das Reichs- Versicherungsamt gehöre. Nachdem das Schiedsgericht ebenfalls zu ungunsten des festgehalten hat und daß ein Abgehen davon die Versicherungsgesetze illusorisch machen würde. 2. Leider ist dagegen nichts zu machen. trägen zur Alters- und Juvaliditäts- Versicherung hat das Reichs: die landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft, ihm die Rente zu ge für auf Affordlohn gestellte Wertmeister. 2. Mündlichkeit genügt. 2. 76. 1. Gine 14 tägige. Die sechswöchentliche Kündigung gilt nicht Versicherungsamt einige bemerkenswerthe Rechtsgrundsätze 2.10. aus: währen, indem es begründend ausführte: Ehrenstorfer und Ohlschmid 1. und 2. Ja. 3. Das allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten.

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