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Die Charlottenburger   Stadtverordneten   Versammlung beschloß gestern, dem Allgemeinen deutschen Schulverein zur Er­haltung des Deutschthums im Auslande mit einem jährlichen Beis trag von 100 M. beizutreten. Die Vorlage über den Anschluß der ftädtischen Uhren an das Netz der Gesellschaft Normal Zeit wurde einem Ausschuß überwiesen. Die Vorlage, betr. die Einlassung auf die Klage des früheren Hilfsarbeiters Bartinecht, auf Anerkennung seiner Eigenschaft als Beamter, des dritten derartigen Prozesses gegen den Charlottenburger   Magistrat, wurde zu geheimer Berathung zurück­gestellt. Der Berlin   Charlottenburger Straßenbahn wurde die Ge­nehmigung ertheilt, auf ihren Nebenlinien bis zum 1. Oftober 1898 auch in der Berliner Straße den Betrieb mit Pferden aufrecht zu erhalten. Das Borgehen der Gesellschaft fand lebhafte Mißbilligung. Die Stadtverordneten Buka und Ströhler führten aus, die Straßen­bahn habe im November den Vertrag mit der Stadt angenommen und schon am 6. Dezember habe sie sich überzeugt, daß sie eine der Bestimmungen des Magistrats nicht erfüllen tönne. Sie habe offenbar nach Lücken im Vertrage gesucht. Die Gesellschaft wird beshalb benachrichtigt, daß ihr über den 1. Oktober hinaus auf feinen Fall Nachsicht gewährt werden wird.

Die ftanbfreie Müllabfuhr soll in Charlottenburg   am 1. April burch Polizeiverordnung eingeführt werden. Der Magistrat beab­fichtigt, fie vier in Wettbewerb stehenden Unternehmern zu über tragen.

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Gerichts- Beifung.

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Versammlungen.

wenn es

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Redner be

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| brach die Unglückliche zusammen, und fich wieder emporraffend dem Kläger   die ausgetiagte Summe zu zahlen. Gin Arbeiter, der mann u. Zauber dort angekauft habe. Der Angeklagte wird Be­wandte sie sich wortlos um und schwankte ihrem Heim zu, wo jetzt ohne Kündigung angenommen wurde, kann demnach seine Arbeit rufung einlegen. 4 Kinder im Alter von 2-6 Jahren den todten Vater betrauern. ohne Rechtsnachtheil auch verlassen, ehe er er einen übernommenen Wenn die Polizei fich in die Kunst einmischt. In Frank­Ein zweiter Umgekommener hinterläßt 7 Kinder im Alter von 1 bis Attord beendet hat, selbstverständlich aber auch so entlassen werden. furt a. M. beschlagnahmte die Polizei bei dem Kunst, Buch- und 14 Jahren. Antiquariatshändler Karl Schwalbe eine Anzahl Photographien, so­genannte Modell- Aktstudien, die nackte Frauen darstellten. Hierdurch erfuhr die Polizei auch, daß die Photographien von dem Leipziger Die alte Wahrheit, daß durch Zahlung von Hunger- Photographen Arthur Rabaß hergestellt würden. Der bei R. vor­löhnen der Arbeiter zur Ünehrlich feit verleitet wird, gefundene Rest der Photographien, die Originale und die mit Sch. fand wieder in einer Gerichtsverhandlung, welche die vierte gepflogene Korrespondenz wurden infolge dessen auch mit Beschlag Strafkammer des Landgerichts I   längere Zeit beschäftigte, belegt und R. der Prozeß gemacht. Das Schöffengericht zu Leipzig  ihre traurige Bestätigung. Unter der Anklage der Unterschlagung und hatte nun zu prüfen, ob die Bilder unzüchtige feien und ob R. des Betruges stand der Konfektionär Friedrich Hübner, neben ihm sie verkauft habe. Der Vorsitzende, Amtsrichter Winkler, be= wurden der Konfektionsarbeiter Rob. Brauner und Frau, der merkte, daß aus der bloßen Nacktheit ein Bild noch nicht zu Arbeiter Schmidt und Frau, sowie die Händler Biberfeld und einem unzüchtigen werde, denn sonst müßten ja alle Bilder Pick wegen Unterschlagung bezw. gewerbsmäßiger Hehlerei zur großer Meister ähnlichen Genres und die Skulpturen der Alten, die Berantwortung gezogen. Der Angeklagte Hübner hat in in unseren Museen öffentlich ausgestellt seien, unzüchtige Abbildungen einem Schürzen Ronfektionsgeschäft gelernt und ist dann kurze sein. Troß dieser Ausführungen des Vorsitzenden stellte der Amis­Beit in zwei anderen Konfektionsgeschäften thätig gewesen. Er anwalt den Antrag auf Bestrafung. Das Gericht erkannte auf lebte über seine Verhältnisse hinaus, huldigte dem Radlersport Freisprechung. In der Urtheilsbegründung wurde ausgeführt, und befand sich wiederholt in Geldverlegenheit. Er fand schließlich daß das Gericht die in betracht kommenden Fragen, ob die Abbil eine gute Stelle als Konfektionär in dem Salinger'schen Schürzen- dungen unzüchtige feien und ob R. fie verkauft oder verbreitet habe, Konfektionsgeschäft in der Spandauerstraße. Zu seinen Dbliegen verneint habe. Im übrigen schloß sich das Urtheil der schon vom heiten gehörte es namentlich auch, den Schneidern, die in ihren Ar- Vorsitzenden ausgesprochenen Ansicht an. Es sei nicht ausgeschlossen, beitsstuben mit der Herstellung der Schürzen beschäftigt wurden, die daß die Bilder rein künstlerischen und anatomischen Zwecken haben und ihre Lohnbücher dienen sollen. Stoffe und Buthaten herauszugeben auf dem Laufenden zu halten. Er hat diesen Posten zur Verübung zahlreicher Beruntreuungen ausgebeutet. Nach seiner Behauptung feien eines Tages die Brauner'schen Eheleute, die für das Geschäft Die Tarifgemeinschafts- Gegner der Berliner   Buchdrucker arbeiteten, zu ihm gekommen und hätten ihn aufgefordert, ein Glas Eine zweckmäßige Neuerung im Bibliothekswesen ist vom Bier mit ihnen zu trinken. Bei dieser Gelegenheit habe Brauner hielten am Mittwoch unter dem Vorſize Arendsee's eine von etiva Charlottenburger Magistrat bei seiner neuen Voltsbibliothek ein­geführt worden. Um den Benußern der Bibliothek die Bestellung angefangen davon zu sprechen, wie ungünstig die Lage der 70 Personen besuchte Bersammlung ab, in der Buchdrucker Kitler fiber geführt worden. Um den Benutzern der Bibliothek die Bestellung Konfektionsarbeiter sei und daß man verhungern das Thema: Ist eine Trennung vom Verbande nothwendig?" referirte. der Bücher zu erleichtern, hat der Magiftrat mit der Packetfahrt fönnte, wenn man nicht te benverdienste babe. Er soll Kizler begann mit der Mittheilung, daß verwichene Woche 40 Ber­gesellschaft eine Vereinbarung getroffen, der zufolge die Gesellschaft dann dem Angeklagten nahe gelegt haben, mit ihm Hand in Hand liner Mitglieder aus dem Buchdruckerverband ausgetreten sind. Er an ihren Ausgabestellen auch Bücherbesiellzettel zum Verkaufe feil­hält. Diese Karten sind jezt ausgegeben worden. Der Preis be- arbeiten und ihm bei der Herausgabe der Stoffe Vortheile zu verlas deren Namen und Mitgliedsdauer; es befinden sich viele trägt einschließlich der Beförderungsgebühr für 40 Stück 15 Pfennig. gewähren, die er mit ihm theilen könnte. Hübner will sich durch diese darunter mit 10, 15 und 18 jähriger, auch einer mit 22 jähriger Mit­Worte und die Behauptung, daß es in der Konfektion die meisten so gliedsdauer. Nur nach gewissenhaftester Erwägung sei dieser Schritt Klamottenban. Ein würdiges Produkt moderner Baukunft ist machen" haben überreden lassen und hat dann die Veruntreuungen gethan; noch vor zwei Monaten sei von fast denselben Mitgliedern in der Ringstraße zu Rixdorf von der dortigen Polizeibehörde, noch begonnen. Nach seiner Behauptung hat er den Brauner'schen Ehe- der Vorschlag der Leipziger zur Bildung einer Sonderorganisation bevor daffelbe Unheil anzurichten vermochte, im Weiterbau inhibirt lenten wöchentlich mehr Stoff und Buthaten zugewiesen, als dies zurückgewiesen worden. Es sei das Verschulden des Zentrals gekommen. nun soweit worden. Die Behörde war nämlich der Sache auf den Grund" buchmäßig zu geschehen hatte, er will dann auch bei der Ablieferung vorstandes, gegangen und halte hierbei die nette Erfahrung gemacht, daß die der fertigen Schürzen denselben mehr angerechnet haben, als fie ab fprach nach der Reihe die Maßnahmen des Zentralvorstandes. Grundmanern anstatt aus Feldsteinen aus Klamotten hergestellt lieferten. Er versichert, daß die Branner'schen Eheleute auf diese Die Einleitung der Tarifgemeinschaft und deren Abschluß seien Fehler, worden waren. Hoffentlich hat es hierbei nicht sein Bewenden; es Weise wöchentlich einige Dutzend Schürzen mehr erhielten als in die der Ausschluß vieler Kollegen verwerfliche Thaten gewefen. Unter ist angebracht, daß der findige Unternehmer zur strengen Verant Arbeitsbücher eingetragen wurden. In der Zeit vom Mai bis allfeitiger Zustimmung behauptete er, daß der Berliner   Vorstand wortung gezogen werde. September hätten sie 120 Dußend Schürzen erübrigt, für welche Spigel zu gewinnen suchte, die ihm zutrügen, wer für irgend welche Der Vorort Weißensee steht vor der Frage der Errichtung der Angeklagte Biberfeld ein stets bereiter Abnehmer gewesen Zwecke in der Gewerkschaftsversammlung Gelder sammele. Weil eines Krantenbauses. In der letzten Sigung der dortigen sei. Für seine Dienstleistung will der Angeklagte Hübner deshalb Dittmann, der 22 Jahre dem Verbande angehörte und stets Gemeindevertretung trat der Gemeindevorsteher entschieden für die von Brauner wöchentlich 3-5. bezogen haben. In eine ganz in erster Reihe gestanden habe, vom Verein Berliner   Buchdrucker, Errichtung ein. Sollten sich die Verhandlungen, die der Gemeinde- gleiche Geschäftsverbindung ist er bann mit dem Angeklagten Schriftgießer und Spigel" gesprochen habe, sei er ausgeschloffen vorstand mit dem Zweigverein Berlin   des Baterländischen Frauen Schmidt getreten, von dem er gleichfalls 3-5 m. bezogen hat. Die worden. In legter Zeit haben sich die Fälle gehäuft, in denen die vereins pflege, zerschlagen, so müßte die Gemeinde daran denken, Schmidt'schen Eheleute sollen ihre Schürzen an den Händler Pick in der Gemaßregelten- Unterfügung verweigert wurde, selbst wo Streits zum Frühjahr selbst ein Krankenhaus zu bauen. Der Verein ver- Lothringerstraße verkauft haben. Hübner ist ferner geständig, bei der Be- ausbrachen. Als in Luzern   gestreift wurde, habe der Verband sogar lange zur Herstellung eines Krankenhauses von der Gemeinde eine rechnung von Arbeitslöhnen aller Art etwa 200 M. in seine geduldet, daß ein Luzerner   Prinzipal fich aufs Leipziger Bureau und dort Streitbrecher anwarb. Freie anwarb. Freie Meinungs­acht Morgen große Baufläche und verpflichte sich, mindestens Tasche gerechnet zu haben. Herr Salinger schätzt den ihm durch bemühte und äußerung gebe es im Verband überhaupt nicht mehr; 100 000 M. als Bausumme zu verwenden. Die Gemeindevertretung den Angeklagten zugefügten Schaden auf über 4000. feste zur Prüfung der Angelegenheit eine Kommission nieder. Gegen diese Beschuldigungen des Angeklagten Hübner wehrten teine Verwaltung, sondern eine Regierung sei vorhanden. Austritt aus dem Berband und ber Kleinmeisterliche Beschränktheit. Triftige Gründe waren sich die durch die Rechtsanwälte Eoßmann, Goldstein Deswegen sei der es, welche in einer Versammlung von Lehrherren und Meistern" und Wronker vertheidigten Mitangeklagten mit aller Macht. Die Anschluß an die Organisation der Tarifgemeinschaftsgegner Ge in Friedeberg i. d. Neumark   gegen das Fortbestehen der obligatori- beiden angeklagten Ehepaare behaupteten, daß Hübner Darlehne werkschaft der deutschen Buchdrucker" zu empfehlen, der die Zukunft schen Fortbildungsschule geltend gemacht wurden. Es wurde nämlich von ihnen entnommen habe, ohne irgendwie Veruntreuungen als gehöre. Teufert als erfter Diskussionsredner stimmte in der ab­hervorgehoben, daß der Zwang der Lehrlinge zum Besuche der Fort Gegendienste dafür zu leisten, die beiden Händler versicherten, daß fälligen Beurtheilung des Verbandes zu; den Austritt fieht er jedoch Es sei weit beffer, als Mitglied des Ver bildungsschule für die Meister unerträglich sei und daß dadurch die sie von dem unredlichen Erwerbe der Schürzen feine Kenntniß als gang verfehlt an. bandes für deffen Besserung zu wirken. Uebrigens fallen die jetzigen Arbeitszeit der Lehrlinge geschädigt werde. Die Strafen für un- gehabt haben. entschuldigte Versäumniß 2c. könnten nicht vorkommen, wenn eine Der Staatsanwalt hielt anf grund der stattgehabten Beweis- Bufstände wesentlich dem Vorstande zur Last und diefer würde Berbleiben im Berband, doch auch solche Schule überhaupt nicht bestände.(!) Die Lehrlinge wären von aufnahme sämmtliche Angeklagte, mit Ausnahme des An- doch einmal feinen Poften räumen müssen. Nur Ebert der Tagesarbeit so ermüdet, daß fie geistig beim Unterricht nicht gefchuldigten Pick, gegen den er die Freisprechung beantragte, für sprach noch für das sich tadelud Den gegen Berliner   Vorstand. Gegen Hübner beantragte er anderthal ber mehr auffaffungsfähig seien. Früher hätte man teine Fortbildungs- überführt. schulen gekannt und aus den Lehrlingen wären doch tüchtige Meister Jahre Gefängniß, gegen Brauner anderthalb Jahre Nachdem noch Müller, Dittmann, Weinlich, Roer, Wulfhorst, Martini, Weber, Labjuhn, Michaelis geworden. Wer sich fortbilden wolle, könne dies später auf seine Buchthaus, gegen die Ehefrau Brauner ein Jahr Zucht­Kosten thun. Die Nachbarstädte Woldenberg   und Driesen bätten haus, gegen Schmidt ein Jahr Zuchthaus, gegen dessen und Rosenthal weiter für die Gründung eines Vereins und gegen gesprochen, wurde in diesem Sinne beschlossen. Dieser Verein feine Fortbildungsschulen, folglich brauche Friedeberg auch feine! Ghefrau anderthalb Jahre Zuchthaus und Die bestehende müsse aufgehoben werden. Der erhobene Einwand, Biberfeld zwei Jahre Buchthaus, außerdem gegen foll nur als lokale Organisation gelten. Zur Ausarbeitung der Statuten wurden die Buchdrucker Arendsee  , Maser, Rigler, daß in heutiger Zeit eine Fortbildungsschule unentbehrlich sei, wurde fämmtliche Angeklagten die üblichen Nebenstrafen. entschieden zurückgewiesen. Die braven Handwerksmeister beschlossen Das Urtheil lautete: Hübner 1 Jahr Gefängniß, Hoffmann und Dauz gewählt. Außerdem wurde den Tarif­schließlich, an die städtischen Behörden um Aufhebung der Fort- wovon 3 Monate als verbüßt erachtet wurden, der Ehemann gemeinschaftsgegnern empfohlen, sich beim Vertrauensmann der bildungsschule zu petitioniren, da diese keinen Vortheil für das Brauner und die Schmidt'schen Eheleute zu je einem Gewerkschaft", Richard Schulze, als Einzelmitglieder ans Handwerk biete!! and Jahre Buchthaus. Die Angeklagten Biberfeld, Pick zumelden. In einer öffentlichen Tegtilarbeiter Versammlung am Die Wohnungsverhältniffe in Spandau   sind von jeher und Ehefrau Brauner wurden freigesprochen. miserabel gewefen. Eine bürgerliche Zeitung fordert gegen Eine Kaftellanftelle in Kamerun   war das Ziel der Wünsche Dienstag referirte Genosse Jahn über" Wohlfahrtseinrichtungen fabrit." Es handelte sich hierbei, wie schon in früheren Ver­wärtig dazu auf, diejenigen Hauswirthe, welche unmittelbar über eines polnischen Arbeiters, welche zu erfüllen der Agent Oster- und das Verhalten der Kantinenkommission in der Berliner   Velvet­dem Abort gelegene und von diesem nur durch eine dünne mann sich bereit erklärt hatte. In Rücksicht auf die damit ver Fußbodendecke getrennte Räumlichkeiten als Wohnungen vermiethen, knüpften Schwierigkeiten ließ er sich für seine Mühewaltung 12 M. Sammlungen nur darum, die eigenthümlichen Verhältnisse in der der Behörde anzuzeigen. In früheren Jahren waren die Wohnungen im voraus bezahlen. Der nur polnisch sprechende Arbeiter fiel in Belvetfabrik von Mengers u. Söhne einer Erörterung in der in Spandau   noch wenigftens im allgemeinen billig. Bu Neujahr der That auf den plumpen Schwindel hinein und schenkte der Ver- Deffentlichkeit zu unterziehen. Gemäß den Jahn gegenüber gemachten Mittheilungen wäre im Jahre 1893 in jener Fabrik eine Kantine dieses Jahres sind die Miethspreise jedoch wesentlich gesteigert sicherung Glauben, daß in Kamerun   auch polnisch gesprochen werde. errichtet und zu deren Kontrolle von der Fabrikleitung eine Kom­worden in einzelnen Fällen um ein ganzes Drittel-, dabei Die Tragikomit dieser Stellenvermittelungs- Angelegenheit verfehlte errichtet und zu deren Kontrolle von der Fabrifleitung eine Rom  zugleich halten es aber einzelne Hansagrarier noch immer nicht für noth- vor dem Schöffengericht zu Posen ihre Wirkung nicht, doch ver- mission ernannt" worden. Die bisherigen Ueberschüsse seien alljährlid, Beihnachten an bedürftige Kranke vertheilt und Seit wendig, ihre Häuser an die städtische Wasserleitung anzuschließen. urtheilte diefes den schon mehrfach vorbestraften Agenten zu einem Bericht über Ausgaben und Einnahmen erstattet worden. Deshalb ist der Gedanke, hier einen Interessenverein der der Monat Gefängniß. April vorigen Jahres aber hat man weder der Kommission, noch Wohnungsmiether zu gründen. Recht zeitgemäß, nur schade, Wegen Bedrohung, sowie gemeinschaftlich verübten den Arbeitern Einblick in die Bücher gewährt oder Bericht erstattet, daß man mit derartigen Mitteln die Begehrlichkeit der Hauswirthe Hausfriedensbruchs auf einem Neubau der Firma Lachmann noch einen Ueberschuß vertheilt. Ein Mitglied dieser Kommission nicht ganz wird beseitigen können. u. Zauber batte sich gestern der Maurer Wilhelm 3 wick vor fonnte nicht umhin, diese Mittheilungen zu bestätigen, leider sei die Moderner Menschenhandel  . Auf dem Polizeibureau in der 135. Abtheilung des Amtsgerichts I   zu verantworten. Ursprüng Kommission machtlos, etwas dagegen zu thun. Während von einigen Rattowig erschienen am Freitag im Laufe des Vormittags unter lich waren wegen derselben Bergehen vier Personen angeklagt ge anderen Rednern die eigenthümlichen Zustände in jener Fabrit des fahen fich Jahn und Kogte Jammer und Klagen vier Mädchen aus Defterreich, welche sich die wesen; die drei anderen find inzwischen bereits zu je 14 Tagen Geweitern geschildert wurden, diesbezüglichen Bestimmungen der Ge­Hilfe der Polizei erbaten. Sie waren im Besitz von Fahrkarten fängniß verurtheilt worden, während die Verhandlung damals hin- veranlaßt, auf die Bestimmungen gemäß Dzieditz- Berlin  . Ein Berliner   Gesindevermittler hatte sichtlich Zwick's wegen Krankheit ausgesetzt werden mußte. Der werbe Ordnung hinzuweisen. Diesen sie für Stellungen nach Berlin   engagirt und ihnen auch die Fahr- Angeklagte arbeitete mit jenen dreien zufammen auf einem der ge fönnte jedenfalls die Behörde Veranlassung nehmen, der farten gelöst. Die Mädchen famen bis Rattowiß und mußten dort nannten Firma gehörigen Neubau in der Straße 30( jetzt Emanuel Velvetfabrik von Mengers u. Söhne des österen Besuche ab­auf Verlangen ihres Begleiters aussteigen. Bald darauf vermißten firchfiraße). Am 5. Mai vorigen Jahres tamen die vier Personen zustatten. Denn die bisherigen Prozesse, welche die Firma gegen die sie denselben. Alles Suchen war vergebens. Es muß wohl etwas nach einem vorherigen Wortwechsel zwischen dem Angeklagten Verleumder" angestrengt, feien nur zu ungunsten der Firma ver­vorgefallen sein, was den Agenten zur schleunigen Flucht veranlaßte. 3 wid und dem Lachmann u. Zauber'schen Polier Künstler am laufen. Den beften Schutz gegen derartige Zustände aber gewähre die Allein nach Berlin   fahren wollten die Mädchen nicht, zumal fie Nachmittage etwa 1 Stunden zur Arbeit. Zwick hatte nämlich Organisation des Textilarbeiter Verbandes, nicht einmal den Namen ihres Agenten wußten, und so wandten sie angenommen, er würde doch Feierabend" erhalten, und die drei dessen Zahlstelle für den Osten Berlins   jeden Freitag abends sich denn an die Polizei. Diese veranlaßte, daß den Mädchen von anderen wollten dann auch nicht weiter arbeiten. Sie wurden auch 82 Uhr im total Andreasstr. 34 geöffnet sei. der Verkehrsinspektion der Eisenbahndirektion das Geld für die thatsächlich entlassen, gingen dann aber nicht gleich auf die gelösten Fahrkarten zurückerstattet wurde, so daß sie wieder nach Aufforderung Künstler's  , außerdem sollen sie ihn durch die Worte ihrer Heimath zurückkehren founten. Die bedauernswerthen Ge bedroht haben: Dich schlagen wir toot u. f. w. Selbst Künstler schöpfe waren, wie die Pos. 3tg." berichtet, vollständig mittellos fonnte nicht behaupten, daß der Angeklagte Zwick diese Worte ge­und hatten seit Donnerstag keinerlei Nahrung zu sich genommen. äußert hätte; dagegen gab letterer selbst zu, nicht gleich gegangen zu sein, als die Aufforderung erfolgte. Wie noch auf Befragen des Vertheidigers, Rechtsanwalt Dr. Löwenstein, festgestellt wurde, be­findet sich nur an der Straßenfront ein Zaun, nach hinten hinaus allerdings auch ein Baun, der aber nach einer anderen Straße zu Eine für Arbeiter wichtige Entscheidung traf in einer ein anderes Baugrundstück abgrenzt; die rechte Seite des in Frage von einem damals bereits vollendeten Sigung vom 11. Januar 1898 das Gewerbegericht in stehenden Baues wird Rassel. Ein Unternehmer hatte an einen Arbeiter die Tischler- Neubau flantirt, während sich an die linke Seite vier bis fünf Bau- Stationen. arbeiten eines Neubaues vergeben und zwar so, daß der Arbeiter stellen anschließen, welche auf die Greifswalderstraße zu gehen ebenfalls der Firma Lachmann u. Zauber gehören. den gesammten Bau auf Attord übernehmen sollte. Daneben und

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Soziale Rechtspflege.

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wandte

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Briefkasten der Redaktion.

P., Oranienburgerstraße. Die Angelegenheit ist bereits von uns besprochen worden. Vielleicht erstatten Sie uns heute Bericht. K., Langestraße. Wir bitten um Ihren Besuch. Witterungsübersicht

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Barometer­

vom 13. Januar 1898, 8 1hr morgens.

ftand in mm,

reduzirt auf

d. Meeressp.

Windrichtung

Windstärke

( Staia 1-12)|

41312241432

Wetter

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Temperatur

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( 30.40.)|

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halb bedeckt

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Dunst

-2

Wetter Prognose für Freitag, 14. Januar 1898. Etwas fühler, zeitweise heiter, vielfach nebelig bei schwachen

war aber noch die scheinbar dem widersprechende Vereinbarung ge- Ein Ausgang von den verschiedenen Lachmann u. Zauber'schen troffen, daß eine Kündigung zwischen beiden Parteien aus Bauparzellen nach der Emanuelfirchstraße befindet sich außer in dem Swinemünde  geschlossen sein sollte. Bor Fertigstellung des ganzen Baues tam es Bauzaune vor dem in Frage stehenden Grundstücke auch noch an Hamburg  zum Streit zwischen beiden Parteien und das Arbeitsverhältniß einer andern Stelle diefer Straßenfront; andere Ausgänge sollen Berlin  Der Staatsanwalt beantragte Wiesbaden  wurde gelöst. Der Arbeiter klagte nunmehr vor dem Gewerbe- die ganzen Barzellen nicht befizen. gericht auf die Herausgabe einer Reſtforderung an Lohnt in hinsichtlich der Bedrohung Freisprechung und wegen gemeinschaftlichen München  Höhe von 47,48 Mart. Der Arbeitgeber bestritt die Ver- Hausfriedensbruchs 1 Woche Gefängniß. Rechtsanwalt Dr. Löwen Wien  . pflichtung dazu, da er an den Kläger   den ganzen Bau in Atford fiein plaidirte auch in dem letzteren Punkte für Freisprechung, da es Haparanda  . gegeben und diefer nicht das Recht hatte, vor Bollendung desselben sich bei dem erwähnten Grundstück nicht um ein befriedetes Besitz- Petersburg Die Arbeit zu verlaffen. Der Kläger   berief sich darauf, daß bei einer thum handle, weil keine zusammenhängenden Schuhwehren vor- Gort. Einstellung im Geschäft des Beklagten jede Kündigung ausgeschlossen handen waren, wie das verschiedene Reichsgerichts- Entscheidungen Aberdeen  . worden sei. Das Gericht entschied, daß der Kläger   jederzeit be- verlangten. Der Gerichtshof sprach den Angeklagten zwar von der Paris  . rechtigt war, die Arbeit zu verlassen, ebenso wie er jederzeit ent- Anklage der Bedrohung frei, verurtheilte ihn aber wegen gemein­laffen werden fonnte. Die Lohnansprüche regelten sich in diesem schaftlichen Hausfriedensbruchs zu 1 Woche Gefängniß; allerdings Falle so, daß dem Arbeiter jener Theil des Attordes auszuzahlen sei die einzelne Parzelle nicht von allen 4 Seiten eingefriedigt ge= sei, der fertiggestellt wäre. Der Beklagte wurde deshalb verurtheilt, wefen, dagegen aber das ganze Terrain, welches die Firma Lach- südlichen Winden; keine oder unerhebliche Niederschläge. Verantwortlicher Redakteur: Angust Jacobey in Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin  ,