Den Parteigenoffen von Grünan diene zur Beachtung, daß für die in diesem Frühjahr stattfindenden Gemeindevertreter Wahlen die Wählerlisten vom 15. bis 30. Januar im Gemeindebureau ausliegen. Die Partei wird sich an der Wahl für die dritte Abtheilung betheiligen und ist es deshalb erforderlich, daß sich jeder überzeugt, ob er in die Wählerlisten eingetragen ist. Für diejenigen, welche verhindert sind, selbst Ginsicht in die Liste zu nehmen, hat sich Genosse Lindenhayn erboten, dies zu thun. Gleichzeitig sei auf die Parteispedition hins gewiesen; diese befindet sich beim Genossen Karl Brandt, Röpnickerstr. 15. Es ist Pflicht eines jeden Genossen, für die Verbreitung des Vorwärts" au agitiren.
Briefkasten der Redaktion.
Bir billen, bet jeder Anfrage eine hiffre( 3ivet Buchstaben oder eine Bahl) anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Die juristische Sprechstunde findet bis zum 5. März am
Montag, Freitag und Sonnabend abends von 7% bis 8½ 1hr statt.
Reimer. Wiederholen Sie die Anfrage.
Otto Barth, Friedrichstr. 99, und Heinrich Noack, Scharn- I gehabt hatte, war freilich trobem enorm. Es wurden ihm alle weberstraße 23. Das weitere wird dann veranlaßt. längeren Mebllieferungsabschlüsse gekündigt, und es gelang ihm nur Die Vertrauensperfon. schwer, wieder Geschäftsverbindungen anzuknüpfen, denn niemand wollte glauben, daß nicht doch etwas Wahres dahintergesteckt habe. Namentlich sah sich Pezold genöthigt, das Mehl, das er zu geringem Preise in großen Posten bestellt hatte, zu weit höheren Preisen in kleinen Bosten einzukaufen. G. S. 105. Kaufen Sie sich Sander's deutsche Sprachbriefe( Verlag Behold flagte deshalb zunächst gegen den Redakteur der Bäcker- von Toussaint- Langenscheidt- Berlin ), die in zwanzig Heften à 1 M. durch zeitung, Bäckermeister Pa ersch, und dieser zahlte ihm im Ver- iede Buchhandlung zu beziehen sind. gleichswege eine Buße von 1000 Mart. Dabei wurde aber auch die K. M., Elsasserstrasse, Nein. C. G. 1000. Sie fönnten Ihre Quelle des Gerüchts ermittelt, und es wurde festgestellt, daß der Rechte nur in einer Klage gegen den Wirth mit Aussicht auf Erfolg geltend Hof- Bäckermeister Adam in Dresden die Geschichte von Pehold's machen. A. J. Da Sie bereits, sei es durch Zahlungsbefehl, sei es Flucht an den Obermeister Bernard in Berlin geschrieben, und durch Urtheil läge feines von beiden vor, so hätte die Pfändung nicht verurtheilt find, läßt sich gegen die Pfändung nichts daß dieser sie in die Presse gebracht hatte. Da die 1000 Mart noch stattfinden können nicht entfernt Behold's Schaden deckten, nahm er auch Adam und mehr machen. Die Verjährungsfrist für ausgeklagte Forderungen beträgt 30 Jahre. N. K., Lortzingstraße. 1. und 2. Nein. 3. und 4. Ja. Bernard noch in Anspruch. Im Termine vor dem Schöffengerichte,. m. S. 18. Die Betreffenden müßten einen Antrag beim Magistrat wo Petzold durch Rechtsanwalt Heine, Adam durch Rechtsanwalt stellen. Dr. Sello, Bernard durch Rechtsanwalt Plinan er vertreten Donner. Uns nicht verständlich. M. W. Ist verjährt. war, wurde auch diese Sache durch Vergleich erledigt; Adam und Bernard zahlen zusammen noch 2000 M. Entschädigung und tragen alle Kosten.
Der Vertrauensmann.
Diese nächste Versammlung findet am Montag, den 24. Januar, abends pünktlich 8 Uhr, im Kaiserhof zu Köpenick statt. Die Genossen werden ersucht, recht pünktlich zu erscheinen, da bei der bekannten Praxis der hiesigen Polizei, die Versammlungen der Arbeiter bei Eintritt der Polizeistunde also um 10 Uhr aufzulösen, pünktlich eröffnet wird. Auch Gegner sind als Gäste hiermit eingeladen; ihnen wird vollständige freie Diskussion augesichert.
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Gefängniß würden wohl gegen sozialdemokratische Redakteure Sie sind immer noch gut weggekommen. Wieviel Jahre und Agitatoren erkannt worden sein, die frivol genug gewesen wären, ein ähnliches unverbürgtes Gerücht über einen fonservativen Unternehmer zu verbreiten und dadurch seine geschäftliche Stellung su gefährden, namentlich im gelobten Sachsen !
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Heute Nacht verschied nach kurzem, aber schwerem Krankenlager meine innigst geliebte, mir unvergessliche Frau, unsere theure Mutter und Schwiegermutter
Frau Director Constance Busch
geb. Grabe.
Dies zeigen allen Freunden und Bekannten statt jeder besonderen Mittheilung an, um stille Theilnahme bittend
Die trauernden Hinterbliebenen: Berlin , 19. Jan. 1898. Paul Busch . Paula Busch . Virginia Busch.
11/3)
Marie Foottit- Burkhardt. Georg Foottit- Burkhardt.
Die Beisetzung findet Freitag, nachmittags 3 Uhr, von der Leichenhalle des Dorotheenstädt. Kirchhofs in der Liesenstrasse aus statt.
Ans Köpenick wird uns berichtet: Die hiesige Polizei hat zur Auflösung von Arbeiterversammlungen einen neuen Grund gefunden. Am Montag Abend wurde hier eine sehr gut besuchte Versammlung des sozialdemokratischen Arbeitervereins abgehalten. Auf der Tages ordnung stand die Fortsetzung der Besprechung einer Broschüre des Köpenicker Stadtraths Schüßler, die derselbe unter dem Titel: Die Erlösung aus sozialer Noth" verfaßt hatte. Nachdem die Versammlung etwa dreiviertel Stunden in vollster Ordnung getagt hatte, verlangte der überwachende Beamte das Schließen der Thüren. Als das geschehen war, löfte er kurz darauf, wegen Ueberfüllung" des Saales die Versammlung auf und forderte die Anwesenden zum fofortigen Verlassen des Raumes auf. Es ist klar, Aus frommen Kreisen. Prediger Karl Griefe von der Heiligdaß diese Auflösung von den Versammelten, die fich troß der Kreuz- Kirche hattte sich gestern vor der 148. Abtheilung des Schöffen „ Ueberfüllung" äußerst wohl fühlten, gemißbilligt wohl fühlten, gemißbilligt wurde, gerichts in einer Privatklagefache zu verantworten, welche der daß sie aber auch ihre gute und für die Sozialdemo- Fabritbesizer Serauß gegen ihn anhängig gemacht hatte. In einer fratie nuhbringende Seite hat; denn faft alle Ver im August v. J. stattgehabten Sigung des Gemeinde- Kirch nriths sammelten waren nun der Meinung, daß durch die Auflösung die der Heilig- Kreuz- Gemeinde befand sich ein Gegenstand der Tagesnächste Versammlung mit demselben Thema noch besser und zahl- ordnung, der den Privatkläger betraf. Herr Krauß, der bis dahin reicher besucht sein wird. Gemeindevertreter gewesen war, war kurz zuvor zum Mitglied des Kirchenraths erwählt worden. Gegen diese Wahl war Protest erhoben und sollte hierüber in der erwähnten Sigung berathen werden. In dem Protest war u. a. die Ehescheidung des Klägers gegen ihn angeführt wurden. Ein Mitglied der Versammlung schlug vor, über den ganzen Protest zur Tagesordnung überzugehen. Prediger Griese widersprach und machte geltend, daß die he scheidung allein schon ausreiche, die Wahl des Herrn Krauß anzufechten. Derselbe sei nämlich wegen Ehebruchs geschieden und als der allein schuldige Theil erklärt worden. Prediger Griese fügte hinzu, daß er diese Thatsache von dem verstorbenen Geheim rath Frige erfahren habe. Dem Herrn Krauß kam diese Aeußerung zu Ohren; er strengte gegen Prediger Griese die Privatklage wegen Beleidigung an. Im gestrigen Termin legte der Kläger dem Gerichts. hofe durch seinen Vertreter, R.-A. Dr. Marggraff, das Erkenntniß in feiner Ehescheidungs- Sache vor. Danach hatte er auf Scheibung geklagt und war seine Ehefrau als der allein schuldige Theil erklärt worden. Der Beklagte, dein Rechtsanwalt Zeidler als Vertheidiger zur Seite stand, behauptete, daß er nur ein in der Gemeinde allgemein verbreitetes Gerücht zum Ausdruck gebracht habe und dies in Wahrnehmung berechtigter Intereffen habe thun müssen. Die Zeugen bestätigten insgesammt, daß der Beklagte noch hinzugefügt habe: Einen solchen Mann können wir im Kirchenrath Der Gerichtshof( Vorsitzender Amtsgerichtsrath Haack) sprach Schöneberger Polizei bestimmte Vorschriften erlassen worden. leidigung vor, aber dem Beklagten stehe der§ 193 St.-G.-B. zur den Beklagten kostenlos frei. Allerdings liege objektiv eine Be Es soll vor allem das darin eingerichtet gewefene Roats- Seite und es sei angenommen worden, daß er von der Wahrheit tomptoir aus dem Schleusenhause entfernt werden. Im weiteren feiner Behauptung überzeugt gewesen sei. ist der Gasanstalt aufgegeben worden, außer dem bei der Explosion seiner Behauptung überzeugt gewesen sei. zerstörten Regulatorenhause noch ein zweites anzulegen und beide so Die Zulässigkeit gewiffer polizeilicher Beschränkungen des zu verwenden, daß, wenn an den Schleusen des einen Besichtigungen, Schankbetriebes unterlag dieser Tage der Prüfung durch das Reparatur oder dergl. vorgenommen werden müssen, das Gas durch Kammergericht. Nach§ 2 einer Polizeiverordnung vom die Schleusen des anderen Hauses geleitet wird und die Regulatoren 29. April 1881 follen in Göttingen nach dem intuit in den„ Armin- Hallen, Stom Marie Conrad, der
Ans Adlershof erhalten wir folgende Mittheilung: Da3 Lotal bes Herrn Horrguth in der Oppenstraße steht der Arbeiterschaft
feit einiger Zeit zur Verfügung. Die Behörde schreitet gegen die Inhaber folcher Lokale bekanntlich dadurch ein, daß sie ihnen selbst für Verfammlungen die Polizeistunde auf zehn Uhr festsetzt. Wie alle Arbeiterversammlungen, so muß daher auch die heute bei Horrguth stattfindende Versammlung des Arbeiter Bildungsvereins punkt 8 Uhr beginnen. Genosse Paul Jahn spricht über das Thema Die natürliche Religion." Gäste sind willkommen. Pünktliches Erscheinen ist auf jeden Fall nothwendig.
Als Ursache der Gasexplosion in Schöneberg wird jetzt als ficher angenommen, daß von einem der Arbeiter zum Ableuchten der Rohrleitungen ein Streichholz angezündet worden ist, da, wie von den Fachleuten erklärt wird, durch einen bei Stemmarbeiten ab
springenden Funken fein Gas zur Entzündung gebracht werden, dies vielmehr nur durch eine offene Flamme erfolgen kann. Für nicht gebrauchen."
den Wiederaufbau
des Regulatorenhauses
find von der
des ersteren vollkommen gasfrei gehalten werden. Die Gasanstalt ist ihrerseits bei dem Schöneberger Gemeindevorstand um die sofortige Anbringung eines Feuermelders eingekommen, was auch ohne weiteres geschehen soll.
Für die Köpenicker Forst hat der Oberförster Kottmeier als Amtsvorsteher eine neue Polizeiverordnung erlassen, deren Bes achtung den Ausflüglern zu empfehlen ist, da jede Zuwiderhandlung mindestens mit einer Geldstrafe bis zu 9 M. geahndet wird. Die Verordnung verbietet innerhalb des Waldes und an seinen Grenzen das Wegwerfen und Liegenlassen von Flaschen, Scherben und Papier, das unbefugte Rauchen, das unbefugte Feueranzünden, jedes un gebührliche Lärmen, sowie das Jagen und Schrecken des Wildes und anderer Thiere u. a. m.
Orts- Krankenkasse d. Maler und verwandter Gewerbe. Montag, d. 24. Januar, abbs. 8 Uhr,
in den Armin Hallen", Kommandantenstr. 20:
General- Versammlung
der Delegirten.
Tages Ordnung: Neuwahl der Revisoren. Bestätigung der Bureaubeamten. Statutenände rung( Erniedrigung der Beiträge 2c.) Neuwahl der Krankenbesucher. Verschiedenes.[ 28176] Der Vorstand.
Orts- Krankenkasse der
Drechsler
u. verwandter Gewerbe.
Sonntag, d. 30. Jan., vorm. 10-12 Uhr: Wahlversammlungen
mandantenstraße 20. I.
II.
=
Todesanzeige.
Dem Verein zur Wahrung der Interessen der Gast- und Schank wirthe Berlins und Umgegend", sowie allen Verwandten, Freun den und Bekannten die traurige Nachricht, daß am 19. ds. Mts., früh 12 Uhr, meine liebe Frau
Martha Krüger,
geb. Gral, nach kurzem schwerem Leiden verstorben ist. Die Be erdigung findet am 21. d3. Mts., nachm. 3 Uhr, von der Leichen halle d. Krankenhauses Friedrichs hain aus nach dem Markus- Kirchhof in Wilhelmsberg statt. 236 Der tiefbetrübte Gatte u. Tochter: W. Krüger, Rest., Koppenstr. 56.
Am 18. Januar, nachmittags 22 Uhr, entschlief nach langen, schweren Leiden meine liebe Frau, unsere gute Mutter
28136
Polizeiflunde Gelaffe, die zu den Schaufräumen eines Lokals gehören, zu Schantzwecken auch dann nicht benutzt werden, wenn geb. Gerlach, diese Räume dem allgemeinen öffentlichen Ver- Versammlung sämmtlicher groß im 44. Lebensjahre. fehr entzogen sind. Auch dürfen dann keine Gäfte in iährigen Mitglieder der Kaffe nach Dies zeigen tiefbetrübt an Otto Conrad nebst Kindern. diesen Räumen geduldet werden. Diese Bestimmung richtet sich also$ 46 des Statuts behufs Wahl von Die Beerdigung findet Sonntag, den gegen das längere Verweilen geschlossener Gesellschaften in solchen 123 Vertretern derselben pro 1898. 23. Januar, nachmittags 22 Uhr, von Räumen, die nur ihnen für die fragliche Zeit zur Verfügung gestellt Eine Versammlung sämmtlicher der Reichenhalle des Heiligen Kreuzs sind. Eine weitere Verordnung der fürsorglichen Göttinger Polizei Arbeitgeber der Kasse, welche Beitirchhofes in Mariendorf statt. vom 25. Juni 1892 bestimmt, daß die nach der Straße zu liegenden träge für die Mitglieder aus eigenen Fenster von Schankwirthschaften von einer gewissen Abendstunde Mitteln zahlen, findet am 30. Jan., ab geschloffen sein müssen. Gegen die angeführten Polizei morgens 10 hr, in den„ Armin vorschriften sollte sich der Gastwirth Nölke vergangen haben. hallen", Kommandantenstraße Nr. 20, Er ließ es auf gerichtliche Entscheidung ankommen und statt, behufs Wahl von 41 Bertretern F. Steffens, Rosenthalerstr. 61, 2 Tr. grundsäßlich die Rechts giftigteit jener Bederfelben pro 1898.
Künstliche Zähne.
* Theilzahlung pr. Woche 1 M.
anf
In Potsdam hat ſich am Dienſtag der Lieutenant Fehr. v. Nettel- hungen. Daß er in einem Zimmer eine geſchloſſene Geſellſchaft Für die Mitglieber legitimirt Möbel Theilzahlung.
bladt aus Mecklenburg vom 14. Jägerbataillon, kommandirt zur über die Polizeistunde hinaus geduldet habe, gab er unumwunden das Kassenbuch, für Arbeitgeber die Unteroffizierschule, eine Kugel in den Kopf geschossen. Tödtlich verzu. Wegen diefer Uebertretung der Polizei Verordnung vom legte Quittung der Staffe über gezahlte J. Kellermann, Jakobstr. 26 legt fand er Aufnahme im Augufte Vittoria- Krankenhause.
Soziale Rechtspflege.
=
ver:
Beiträge.
Am Montag, den 24. Jannar , Betten Stand 10,-, 15,-, 20,- 25,- bis 80,-. Federn 0,60 abends 8 Uhr, findet in den Armin: 1,-, 1,50 bis 8,-. Bettwäsche u.Stepps hallen, Kommandantenstraße 20, eine deden spottb. Bettenhaus Neanderstr. 8. Versammlung sämmtl. großjährigen Mitglieder d. Kaffe behufs Aufstellung von Kandidaten zur Ver treterwahl pro 1898 statt.
28216
Um zahlreiches Erscheinen ersucht Der Vorstand:
Paul Rückert, Mariannenſtr. 23.
Zur Beachtung.
Orts
=
Kranfenfaffe
der
bon
Vom 1. Februar 1898 ab ist das Rassenlokal werktäglich nur 9-1 Uhr vormittags geöffnet. Sonn- und Feiertags geschlossen. 265/2 Der Vorstand.
Arbeitsmarkt.
Karton Arbeiterinnen, geübte, verl. Wolff, Neue Friedrichstr. 48.
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29. April 1881 hatte das Landgericht den Angeklagten zu einer Geldstrafe verurtheilt. Von der Anklage, daß er gegen die Bestimmung, die die Schließung der Fenster anordnet, stoßen habe, wurde N. freigesprochen. Gegen das Urtheil hätten Der Geist der Gefinde- Ordnung schwebt immer noch über sowohl der Angeklagte wie die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. bem Gewerbegericht. Die letzte Sigung der Kammer VI bewies Die Revision der Staatsanwaltschaft wurde verworfen, die des An dies wieder einmal. Es wurde u. a. die Entschädigungsflage zweier geklagten dagegen für begründet erklärt. Das Kammergericht sprach Hausdiener gegen den Bäckermeister Nobiling verhandelt. Die N. gänzlich frei. Zur Begründung führte es aus: Der§ 2 Kläger, die bei N. Kost und Logis erhielten, hatten troß des Ver der Verordnung von 1881 fönne nicht im vollen Umfange botes ihres Arbeitgebers ihre freie Nachtzeit dazu benußt, aus- als rechts giltig angesehen werden. Die Ausdehnung der zugehen und sich zu amüsiren. Deswegen waren sie dann entlassen Polizeistunde auf Räume, in denen Privatgesellschaften worden. Jeder verlangte eine Entschädigung von 32,20 M. Anstatt nun sich aufhalten, sei nicht zulässig. Solche Räume schieden einfach den Beklagten zu verurtheilen, weil Gewerbegehilfen für die Zeit, für welche sie der geschloffenen Gesellschaft zur außerhalb der Arbeitszeit nicht der Zuchtruthe ausschließlichen Verfügung gestellt feien, aus der Schant des Arbeitgebers unterliegen, veranstaltete der Gerichtswirthschaft aus. Jm vorliegenden Falle handele es sich aber hof auf Veranlassung des Vorsitzenden Dr. Krause eine Beweis- um einen derartigen Raum und um eine geschloffene Gesellschaft. Mechaniker, Optiker erhebung darüber, ob es den Klägern wirklich verboten worden sei, Was nun die Bestimmung der Verordnung von 1892 betreffe, die und verwandten Gewerbe, nachts fortzugehen. Die Beweiserhebung fiel zu ungunsten der das Schließen der straßenwärts gelegenen Fenster anordne, so sei Kläger aus. Nach erfolgter Berathung rieth ihnen der Vorsitzende auch sie wegen ihrer allgemeinen Fassung nicht giltig. zu einem Vergleich auf je 3 M., worauf die Kläger eingingen. Bum Sie lasse sich nicht aus§ 6 des Polizeiverwaltungs Gesetzes rechtSchluß bemerkte der Vorsitzende noch, sie möchten sich in Zukunft mehr fertigen. Etwas anderes wäre es, wenn sie auf die Fälle beschränkt nach den Anordnungen ihrer Arbeitgeber richten. Wohlgemerkt: hierbei worden näre, wo ruhe störender Lärm in den Lokalen hatte Assessor Krause die Anordnung im Auge, außerhalb der herrsche. Arbeitszeit nicht fortzugehen. Die Empfehlung der Annahme einer Vergleichssumme von insgesammt 6 Mart gegenüber einem Für Tandemfahrer ist ein Strafverfahren von Interesse, das Gesammtklageobjekt von 64 Mart läßt unzweideutig erkennen, gestern vom Rammergericht erledigt wurde. Nach den Polizeidaß nicht nur Assessor Krause, sondern auch die Mehrheit des verordnungen vom 24. März 1884 und vom 25. Januar 1896 darf Gerichtshofes sich auf den Standpunkt gestellt hat, der Arbeit in gewissen Straßen Berlins auf Rädern, die zur Beförderung von geber könne über die freie Zeit seiner Gewerbegehilfen ver- mehr als einer Person eingerichtet sind, nicht gefahren werden. fügen, wenn sie bei ihm logiren. Gegen eine solche Ausdehnung der Wegen Vergehens gegen diese Borschrift erhielt der Radfahrer Genz Grundsäße der Gesinde Ordnung auf das gewerbliche Arbeits- eine Strafverfügung. Am 12. Juli 1897 hatte ein Schuhmann ihn verhältniß muß ganz energisch protestirt werden. Um ein dabei betroffen, als er auf einem Tandem durch die Voßstraße fuhr. gewerbliches Arbeitsverhältniß handelt es sich hier, da die Kläger Jenes Verbot erstreckt sich auf diese Straße. Genk beantragte richterlediglich im Gewerbebetriebe des Beklagten beschäftigt waren. Im liche Entscheidung und machte geltend, die fragliche Bestimmung Leihhaus anderen Falle wäre ja auch das Gewerbegericht nicht zuständig tönne nur auf den Fall Anwendung finden, wo ein mehrsitziges Fahrrad auch von mehreren Personen bewegt werde. Dieser Be gewesen. stimmung liege der Gedanke zu grunde, daß durch allzu schnelles Fortbewegen eines mehrfißigen Fahrrades der Straßenverkehr gestört werden fönne. Gent wurde jedoch vernrtheilt. Entscheidend sei, daß mehrReingefallene Gesellschaftsretter. Die Straf- und Ent- fißige Fahrräder erheblich größer und schwerer feien als gewöhnliche schädigungsklagen, die der Bäckermeister Be told in Löbtau an- 3weiräder, und daß sie beim Umbiegen eine größere Kurve be gestellt hatte, fanden gestern vor dem Amtsgericht I ihren Abschluß. schrieben. Diese Umstände seien nun durchaus unabhängig davon, Bekanntlich hatte Behold vor der Reichskommission für Arbeiter. ob ein oder mehrere Personen das Tandem bewegten. Ob daneben. flatiftit den Beweis geführt, daß ein Bäckermeister bei zehnftündiger die Polizeiverordnungen auch Gefichtspunkte der Schnelligkeit beArbeitszeit gut bestehen, ja eine Menge Geld verdienen fönnte. Die rücksichtigten, könne darum unerörtert bleiben. Die gegen dieses Anhänger der unbegrenzten Gefellenausbeutung waren ihm deshalb Urtheil eingelegte Revision ist gestern vom Kammergericht ver- Singer Waichine, w. neu, f. 30 M. 3.vr. Berlin , Dresdenerſtr. 97. sehr böse, und sie begrüßten es mit Freuden, als die Bäcker- Beitung worfen worden. Die Auffassung der Vorinstanzen wurde als anfangs März 1896 berichtete, Pezold wäre flüchtig geworden, hätte richtig anerkannt. feine Mehlrechnungen nicht bezahlt und namentlich die sozialdemo hineingelegt. tratischen Genossen
nur
Gerichts- Beitung.
Leider war
die Freude furz, denn gleich darauf mußten dieses Blatt
und
=
Wetter Prognose für Donnerstag, 20. Januar 1898. Ziemlich heiter und mild bei mäßigen südwestlichen Winden;
alle, die es nachgedruckt hatten, berichten, daß tein Wort feine oder unerhebliche Niederschläge. Berliner Betterbureau.
an der Sache wahr gewesen sei. Der Schade, den Pezold davon
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Berantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin ,
Regulatoren,
halten dauernde Stellung. Friedr. Leidiger,