320

Die Gleichheit

feindlich gegenüberstehen. Die heutige Zwangserziehung durch die Schule steht im Widerspruch zu den Interessen der Arbeiterklasse und daher auch in vollem Widerspruch zu den Forderungen der Erziehungswissenschaft. Ebenso würde aber auch eine nach den Wünschen von Frau Gnaud- Kühne eingeführte Gemeinschafts­erziehung heranwachsender Mädchen all den reaktionären Ein­flüssen des kapitalistischen Staates preisgegeben und allen seinen Herrschaftszweden untertan sein. Freilich betrachtet Frau Gnaud Kühne selbst solche reaktionäre Einflüsse als gebotene Erziehungs­mittel für deutsche" Mädchen. Hat sie doch in demselben Referat " Das weibliche Dienstjahr" zwei von dem Katholischen Bolts­verein in M.- Gladbach herausgegebene Büchlein als nicht warm genug zu empfehlende Büchlein fürs Volk" bezeichnet: Das häusliche Glück und Der Wegweiser zum häuslichen Glück". In beiden aber werden Genügsamkeit und Bescheidenheit" als höchste Tugenden gepriesen, wird der Trost gegeben:" Das vollkommene, durch nichts getrübte Glück sollen wir erst im Himmel finden." Frau Gnaud- Kühne ist aber nicht nur weltabgewandt, sondern auch weltfremd. Brachte sie es doch fertig, auf dem Deutschen Frauenkongreß laut dem jetzt vorliegenden offiziellen Bericht zu erklären: Die finanziellen Mittel( für das weibliche Dienst­jahr) müßte für die weniger bemittelten Klassen das Reich tragen. Bei unseren glänzenden finanziellen Verhält nissen brauchten wir nicht einmal eine neue Steuer. Warum sollen wir nicht 25 von den 150 Millionen überschuß von 1911 zur Einführung des weiblichen Dienstjahres erhalten?" Das wurde genau zur selben Zeit gesagt, als im Reichstag die reat­tionäre Mehrheit durch Erhöhung der Branntweinsteuer bereits wieder neue Lasten auf die Schultern der Äärmsten der Armen legte. Und seither ist die Wehrvorlage mit Hurra bewilligt wor­den, die die angeblichen überschüsse bis zum letzten Heller auf­zehrt und neue Steuerlasten in sichere Aussicht stellt.

Von allen Rednerinnen war Frau Dr. Rosa Kempf in der Tat die einzige, deren Ausführungen nicht in der Luft schwebten, sondern sich auf sehr reelle Tatsachen stüßten. Doch mag es Frau Dr. Kempf überlassen bleiben, in eigener Sache das Wort zu er­greifen. Für uns genügt es, gegenüber dieser Entgegnung", die, wie schon gesagt, keine ist, unseren Standpunkt flar dargelegt zu haben. Mathilde Wurm .

Die Frau in öffentlichen Aemtern. Frauen als Schulinspektorinnen in großen amerikanischen Städten. In Cleveland ( Ohio ) ist eine Frau mit dem Amte der Inspektorin über die städtischen Schulen betraut worden: Harriet Keeler . Es ist dies das zweite Mal, daß eine große amerikanische Gemeinde eine Frau auf den wichtigen Posten beruft. In Chicago bekleidet Frau Flagg Young das gleiche Amt. Mit ihr zog eine dringend nötige Reform in dem Schulwesen Chicagos ein. Die dor­tigen Schulverwaltungen hatten sich ihrer Aufgaben nicht gewachsen gezeigt. Die städtischen Schulen waren zum mechanischen, fabrik­mäßigen Betrieb geworden. Sie standen im Zeichen der Einpauferei und Antreiberei. Frau Young ging trop starker Widerstände an die Reorganisation unter der Losung: Geistige Führung der Böglinge. statt Antreiberei." Sie hatte Erfolg, der die Stadt Cleveland er­mutigte, ihrerseits ebenfalls mit der Schulinspektion eine Frau zu betrauen, die die gleichen Reformen durchführen soll. Harriet Steeler will zu diesem Zweck einen lebendigen Verkehr mit den Lehrerinnen und Lehrern unterhalten, sie bei ihrem Wert aufsuchen, will ihnen nach Kräften dabei helfen und von ihnen Anregungen empfangen, die ihr helfen sollen, das Schulwesen gut zu verwalten. Wie mancher Oberlehrer wird bei uns entsetzt das weise Haupt schütteln, wenn er von diesen Dingen hört, die sich Gott sei gepriesen!. von Deutschland zutragen.

-

-

weit

Eine Frau als Leiterin des neugeschaffenen Kinderamts in den Vereinigten Staaten . In der großen nordamerikanischen Union ist kürzlich die Errichtung eines Kinderamts beschlossen wor­den, dessen Aufgabe sein wird, sich mit allen Fragen zu beschäf­tigen, die von erheblichem Einfluß auf die Entwicklung des Kindes sind. Zu diesem Zwecke soll das Amt Material sammeln, Erhebungen veranstalten, Pflege- und Erziehungseinrichtungen prüfen, die Gesetzgebung unterrrichten und anregen usw. Besonders soll es auch der Kinderarbeit und ihren schädlichen Wirkungen seine volle Aufmerksamkeit zuwenden. Das Kinderamt ist dem Ministerium des Handels und der Arbeit angegliedert, bildet aber ein selbständiges Reffort. Da es sich um eine vollständige Neu­schöpfung handelt, ist es von großer Wichtigkeit, wer die Leitung des Amtes in die Hände bekommt. Das Komitee philanthropischer und wissenschaftlicher Gesellschaften und Persönlichkeiten, dessen

Nr. 20

Initiative und Agitation die Errichtung des Kinderamts beson­ders mit zu verdanken ist, schlug für die Leitung Miß Julia Lathrop vor. Präsident Taft hat der Anregung des Komitees folgend Miß Lathrop als Leiterin des Amtes ernannt, und der Senat hat die Ernennung bestätigt. Miß Lathrop hat außer­ordentlich viel getan, damit seinerzeit in Chicago der erste Jugendgerichtshof errichtet wurde, und auch sonst seit langen Jahren mit Verständnis im Dienste der Allgemeinheit gearbeitet. Sie scheint vorzüglich geeignet, das Kinderamt au einer segensreichen Einrichtung zu machen.

A18 Mitglied des Verwaltungsrats der Staatsuniversität Illinois ist von beiden großen bürgerlichen Parteien eine Frau auf die Kandidatenliste gestellt worden. Die Kandidatin der Republi­faner ist Frau Blaine, die der Demokraten Frau Henrotin. Beide Damen sollen nach der Zeitschrift für das Bildungswesen für den Posten befähigt sein, so daß die Hochschulbildung ge­fördert würde, ganz gleich ob die Republikanerin oder die Demo­tratin den Sieg davonträgt.

Verschiedenes.

Eine sonderbare Kindesunterschiebung. Die Not ließ zwei ledige Mütter einen höchst eigenartigen Ausweg aus ihrer Lage suchen, der sie schließlich vor das Schwurgericht brachte. Die Ar­beiterin Valeria Karczewski aus Dortmund hatte unehelich geboren. Auf ihre Klage hin wurde der Vater verurteilt, monatlich 15 Mt. Unterhaltskosten für das Kind zu zahlen. Für sich selbst hatte die Mutter gar keinen Schaden ersetzt bekommen. Das Kind starb nach acht Monaten, und der Vater war nicht zu bewegen, der Mutter noch länger etwas zu bezahlen. Auch nach der Geburt des Kindes hatte er mit ihr noch geschlechtlich verkehrt. Valeria Karczewski hatte das Kind bei fremden Leuten in Pflege gehabt. Diese hatten beim Tode des Würmchens noch über 100 Mt. zu erhalten. Die Biehmutter drängte auf Bezahlung.

-

In dieser Not lernte Valeria Karczewski die Arbeiterin Magdalene Slafrock kennen. Diese war schwanger und wußte sich nicht zu helfen, da der Vater ihres werdenden Kindes fort war und auf Briefe nicht antwortete. einer Dortmunder Im Dudenstift Wöchnerinnenanstalt hatte die Slafrock beim Eintritt gleich 25 Mt. bezahlen sollen, die sie nicht besaß. Beide bedrängten Frauen ber abredeten nun, zusammen zu einer Frau zu ziehen, sich dort als Verwandte auszugeben und die Geburt abzuwarten. Das Kind sollte dann als das der Valeria Karczewski standesamtlich an­gemeldet werden. Valeria K. wollte dem Vater ihres ver­storbenen Kindes mitteilen, daß sie zum zweitenmale von ihm Mutter geworden sei, um auf diese Art Geld zur Bezahlung der Schuld bei der Ziehmutter zu bekommen. Wie verabredet war, wurde es gemacht. Als Magdalena S. niederkam, schrieb Valeria K. dem Vater ihres Kindes, daß sie wieder geboren habe, und daß er doch mun endlich zahlen möge. Als der Mann nichts von sich hören ließ, nahm Valeria K. das vier Wochen alte Kind ihrer Freundin und brachte es nach Gelsenkirchen , wo sie es dem Mann in die Wohnung legte. Magdalena Slafrock war jedoch der Handel bald leid; als ihr das Kind fortgenommen wurde, weinte sie, und alles kam heraus. Als der Mann der Ziehmutter des verstorbenen Säuglings mit Anzeige drohte, wollten sich die gehezten Mädchen vergiften oder im Hafen ertränken. Sie tamen in Untersuchungs­vors Schwurgericht haft und von da erst nach fünf Monaten! wegen schwerer Urfundenfälschung". Bei der Verhandlung stellte sich heraus, daß der Schwängerer von Valeria Starczewski diese nicht hatte heiraten wollen, obgleich das arme Mädchen auf die Verehelichung gedrängt hatte. Valeria St. aber hatte sich ge= schämt, das mitzuteilen. Sie gab an, daß sie nur gewollt habe, der Mann möge die Schulden für den Unterhalt des Kindes zahlen, dann sei jeder Teil frei. Das Gericht verurteilte Valeria Karc­zewski als Anstifterin" zur Urkundenfälschung zu einem Jahr Gefängnis und ihre Freundin Slafrock zu drei Monaten. Drei Monate der Untersuchungshaft wurden angerechnet. Bei Magdalena Slafrock wurde nach der Urteilsbegründung die Notlage anerkannt. Also ein Jahr Gefängnis nicht trop, sondern wegen einer ehren­haften Gesinnung! Denn weder der Grund, ihre Schulden zu zahlen, noch der andere, den Schwängerer zur Heirat zu bewegen, können doch als ehrlos gelten. Hätte Valeria Kr. die Schulden nicht zahlen wollen, so hätte sie einfach abwandern oder ausziehen können. Der Fall zeigt die verfluchte Recht- und Schuglosigkeit unehelicher Mütter w. h.

-

-

-

Berantwortlich für die Redaktion: Frau Klara Betfin( Bundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bet Stuttgart .

Druck und Verlag von J. H. W. Diet Nachf. 6.m.b.8. tn Stuttgart .