Nr. 23

Die Gleichheit

mus; Warum erwerbstätige Frauen Sozialistinnen sein sollten; Das Weib, Gefährtin und Gleichgestellte; Unterernährte Schul Hinder; An die Arbeiterfrau usw. Auf Ersuchen des nationalen Frauenkomitees schrieben einige unserer schriftstellerisch tätigen Genossen und Genossinnen kurze Artikel über Fragen, die für Frauen von besonderer Wichtigkeit sind. Während des Jahres 1011 wurden 28 solcher Artikel an 125 Zeitungen verschickt. Auf folche Art hat das Frauenfomitee 2875 aufflärende Beiträge unter die Massen der Zeitungslejer gebracht. Die Zeitungsagita­Hon entwickelte sich zu einem der wichtigsten Zweige unserer Tätigkeit. Keine andere Frauenagitation im Lande besitzt eine gleiche Möglichkeit, ihre Propaganda in die Heimstätten der Ar­beiter zu tragen."

Für die Tätigkeit des kommenden Jahres weist der Bericht auf die Notwendigkeit hin, für eine reichere Auswahl von Schriften für Frauen, besonders aber auch für Kinder zu forgen. Er empfiehlt ferner eine regere systematische Agi tation unter den fremdsprachigen Frauen, die in diesem bielsprachigen Lande einen so großen Teil der arbeitenden Be­völkerung bilden. Der Bericht schließt mit folgenden begeisterten Worten: Die sozialistischen Frauen sind nicht länger ein un­erprobter Fattor. Sie bilden eine ungeheure tragende Macht in ber wachsenden Bewegung der Arbeiterklasse. Mehr und mehr Frauen treten allerorten in die Reihen der Kampfgenossen ein, und so werden Mann und Weib des Proletariats vereint die Freiheit für die ganze Menschheit erringen."

Das nationale Frauenfomitee besteht jetzt aus den Genossinnen Berger, Branstetter, Brewer, Carr, Morrow= Die Lowe. Bewis, Wood- Simons, Twining, Unterzeichnete wurde zur auswärtigen Korrespondentin des na­tionalen Frauenfomitees erwählt. Meta L. Stern, New York .

Frauenstimmrecht.

Ehrentafel demokratischer Gesinnung. In vorlegter Nummer befaßten wir uns mit den Verhandlungen, die in der Gemeindetom­miffion des preußischen Abgeordnetenhauses über frauenrechtlerische Betitionen stattgefunden haben, von denen zwei ein undemokratisches Geficht trugen. Wir hängen heute die Namen der frauenrechtlerischen Drganisationen tiefer, die für die Frauen Breußens in den Gemeinden bas Wahlrecht nur unter den gleichen Bedingungen fordern, unter benen die Männer es befizen. Unsere Leserinnen wissen, daß diese Forderung keineswegs auf die Gleichberechtigung aller großjährigen Frauen in den preußischen Kommunen hinausläuft. Wüßten sie es nicht, so könnten ihre männlichen Angehörigen sie darüber belehren, wie nichtswürdig das bestehende Wahlunrecht in den Gemeinden ben Einfluß der breitesten Boltsschichten zum Vorteil der Besitzenden nebelt. Für die Aufrechterhaltung, Ausdehnung und Stärkung dieses Bahlunrechts haben sich mittelbar die folgenden frauenrechtlerischen Organisationen erklärt:

Verband akademisch gebildeter und studierender Lehrerinnen, Ab­tellung Breslau ; Schlesischer Frauenverband, Drtsgruppe Königs. hütte; Schlesischer Frauenverband, Ortsgruppe Ratibor ; Schlesischer Frauenverband in Breslau ; Schlesischer Frauenverband, Drtsgruppe in Neisse ; Verband akademisch gebildeter und studierender Lehre rinnen, Abteilung Bonn ; Verein Frauenwohl und andere in Görlig; Berein für Fraueninteressen in Biegnitz; Schlesischer Frauenverband, Drtsgruppe Neumark; Verein Frauenwohl in Beuthen ; Schlesischer Werband für Frauenstimmrecht, Ortsgruppe Gleiwiß; Schlesischer Berband für Frauenstimmrecht, Ortsgruppe Hirschberg; Verein für Mutterschutz in Liegnis; Schlesischer Verband für Frauenstimmrecht, Drtsgruppe Görliz; Schlesischer Verband für Frauenstimmrecht, Drts. gruppe Beuthen; Frauenverband der Provinz Sachsen in Magdes burg; Schlesischer Verband für Frauenstimmrecht, Ortsgruppe Lieg mig; Verband akademisch gebildeter und studierender Lehrerinnen, Abteilung Berlin ; Verein Frauenarbeit und andere in Flensburg und anderen Orten.

Die meisten dieser Gruppen 13- finden wir auch als Träge­rinnen der anderen Petition, die das Vorrecht der Grundbesigerinnen in den Landgemeinden nicht aufheben, sondern durch das Recht der persönlichen Stimmabgabe modernisieren und dadurch befestigen will. Es fehlen da nur die drei Abteilungen des Verbands akademisch gebildeter und studierender Lehrerinnen und einige andere Organi fationen, dafür haben noch zahlreichere frauenrechtlerische Vereine aus Schlesien petitioniert. Dieser Landesteil hat überhaupt das Gros der undemokratischen Organisationen gestellt, die durch ihr Borgehen nur den Kampf für ein wirklich allgemeines und gleiches Gemeindewahlrecht zersplittern und seinen Verfechtern in den Rücken fallen. Unsere schlesischen Genossinnen mögen sich im besonderen merken, daß nicht weniger als fünf Ortsgruppen des Schlesischen

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Verbands für Frauenstimmrecht die beiden Betitionen mit eingereicht haben; der Verband hat sich auch sonst schon durch seine reaktionären Neigungen hervorgetan. Das gleiche trifft auf die Frauen­gruppen aus Schleswig- Holstein zu. Daß der Verband westpreußi­scher Frauenvereine und der für die Provinz Sachsen bei dem Spiel nicht fehlen, ist selbstverständlich. Ihnen geben Frauen und Töchter von Großgrundbesigern, Industriellen, höheren Beamten usw. das Gepräge. Dagegen könnte es illusionsreiche Herzen befremden, daß sich die drei Abteilungen Berlin , Breslau und Bonn des Ver­bands akademisch gebildeter und studierender Lehre rinnen unter den Betentinnen befinden. Sind es nicht gerade Damen mit dem Doktorhut, die am überschwenglichsten von dem einen gemeinschaftlichen Kampf aller Frauen für die staatsrechtliche Gleichheit des weiblichen Geschlechts reden? Sind es nicht akademisch gebildete und studierende Lehrerinnen, die Klasseninteressen, Klassen gegensäge und Klassenfämpfe als böswillige Phantastereien der Sozialdemokratie betrachten und durch die Versicherungen von der Mütterlichkeit" des Weibes und seiner sozialen Reform- und Liebes­arbeit" bannen möchten? Gewiß! Aber die aufmerksame Beobach tung der bürgerlichen Frauenbewegung zeigt auch, daß Reden und Handeln zweierlei ist. Unbeschadet aller ehrlichen Selbsttäuschungen oder unehrlichen Phrasen stehen gerade die akademisch gebildeten und studierenden Lehrerinnen zum großen Teil im Lager der ge­mäßigten" Frauenrechtelei. So ist nicht ihr Verhalten in der fom­munalen Wahlrechtsfrage überraschend, wohl aber ihr Mangel an Logit. Die Wahlrechtspetition beruft sich nämlich zur Begrün dung der erhobenen Forderung ganz richtig auf den vollzogenen Umschwung im Wirtschaftsleben, auf die umfangreiche und wachsende Erwerbsarbeit der Frau. Sie verweist auf die millionenköpfigen Heere der weiblichen Erwerbstätigen in Landwirtschaft, Industrie, Handel und Verkehr und der liberalen Berufe. Gleichzeitig aber zieht sie nicht die einzig richtige Konsequenz des aufgezeigten Stands ber Dinge. Sie fordert nicht das allgemeine gleiche Recht für alle die wahlmündigen Erwerbstätigen. Sie läßt sie nur als Staffage aufmarschieren, anerkennt sie aber nicht als gleichberechtigte Ge­meindebürgerinnen. Da die petitionierenden Atademiterinnen die Gerechtigkeit in Erbpacht haben, so kann sich die mangelnde Non­sequenz nur aus einem Mangel an Logik erklären. Wie wär's mit einem collegium logicum" für die Damen?

Ein Hungerstreif englischer Suffragetten hat die Offentlichkeit, hat Behörden und Parlament beschäftigt. Jm Londoner Gefängnis Hollowey büßten ungefähr 70 Frauenrechtlerinnen für die kriegerische Taltit", die ihrer Meinung nach das Frauenwahlrecht unfehlbar zunt Siege führen wird. Sie hatten Fensterscheiben zertrümmert, Boli zeiern einen tätlichen Widerstand entgegengesezt, politische Veran staltungen durch Tumulte gestört, wohl auch den einen und anderen Minister wenig ladylike behandelt, oder aber sich mit solchen Taten" solidarisch erklärt und zu ihnen aufgereizt". Unter den Häftlingen befanden sich Führerinnen der Suffragetten in angesehener gesell­schaftlicher Stellung. So Frau Pankhurst und die schwer reiche Frau Pethick Lawrence , ebenso deren Gatte, einer der leiden­schaftlichsten Verfechter des Frauenwahlrechts in jeder Form- auch als reaktionär vergiftetes Damenwahlrecht- und mit allen Mitteln. Der Minister des Innern, Mac Kenna, hatte befürwortet, daß diese drei durch königliche Gnade in die erste Abteilung der Strafge­fangenen verseßt, das heißt als politische und nicht als gemeine Ver brecher behandelt würden. Den übrigen Verurteilten blieb diese Gunst versagt. Daraufhin verweigerten mehr als 40 der Inhaftierten beharrlich jede Nahrungsaufnahme. Unter den Protestlern waren Frau Panthurst, Frau und Herr Pethick Lawrence , der einzige Mann, der wegen der Frauenstimmrechtssache gefangen saß. Der Hungerstreit mit feinem Drum und Dran erregte begreifliches Auf­sehen. Nach fünf freiwilligen Fasttagen mußte Frau Pankhurst aus Hollowey entlassen werden. Sie ist herzleidend, und die Ärzte fürchteten für sie ebenso die Folge längeren Hungerns wie zwangs weiser Ernährung. Die übrigen Hungerstreiter wurden unter vers zweifelter Gegenwehr mit Gewalt gefüttert.

In der Presse erhoben sich zahlreiche Stimmen gegen diese Maß­regel und für die Entlassung aller Suffragetten aus dem Gefängnis, beziehungsweise für ihre Behandlung als politische Verbrecherinnen. Schließlich fam es wegen der Angelegenheit wiederholt zu Anfragen und stürmischen Auseinandersetzungen im Parlament. Zuerst fragte der irische Nationalist Healy den Minister des Innern an, ob nicht die Suffragetten sofort aus dem Gefängnis entlassen und das durch von der Tortur der Zwangsernährung befreit werden könnten. Mac Kenna antwortete, daß er die Suffragetten nicht martern lasse. Nun brachte der sozialistische Arbeiterparteiler Bans­bury den Antrag ein, das Haus zu vertagen, um in einer späteren Sigung seine Aufmerksamkeit auf höchst wichtige Seiten der Ange­