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Die Gleichheit

Wahlberechtigten erhoben werden, gegen die Pfarrerwahl dagegen von jedem Gemeindemitglied, wenn gegen Lehre, Glauben oder Wandel des Gewählten und gegen die Gesetz lichkeit der Wahl Einwürfe vorzubringen sind. Ebenso ver­hält es sich in Schleswig- Holstein . In Hamburg und Lübeck haben in der reformierten Gemeinde auch die weiblichen Ge­meindemitglieder das Recht zur Wahl, zur Entlassung des Predigers und zur Wahl des Kirchenrats. Der Entwurf einer Kirchenordnung der Augsburger Konfession des Oberkonsi­storiums in Elsaß- Lothringen enthält ebenfalls die Anerken­nung der Frauenrechte in der Kirche. Die Synode der refor­mierten Kirche in Elsaß- Lothringen hat das kirchliche Frauenstimmrecht im Prinzip beschlossen.

Troßdem also das Frauenstimmrecht in der Kirchen­gemeinde feine Neuigkeit ist, versucht die Mehrheitspartei, das Wahlstimmrecht der Frau von der Kirche fernzuhalten. Eine berufene Vertreterin der konfessionellen Frauenvereine hat sich ebenfalls mit dieser Frage beschäftigt; sie erklärt in einem interessanten Aufsatz:

, Das wirkliche Heimatrecht in der Gemeinschaft, in der nach dem Apostelwort fein Unterschied gemacht werden soll zwischen arm und reich, zwischen Herr und Diener, zwischen Mann und Frau, hat das weibliche Glied der Gemeinde erst dann, wenn es auch an den Fragen der Verwaltung und Bestimmung über leibliche und geistige Güter mit teilhaben darf, wenn das uneingeschränkte Recht der Frau in der Kirche anerkannt ist. Es ist daher für die Frau unbedingt zu fordern das aktive und passive Wahlrecht für die Gemeindevertretung, den Kirchenrat, das Presbyterium oder den Kirchenvorstand.

In ähnlichem Sinne hat sich auch Pater Heribert Holzapfel ausgelassen. Er sprach in einem Artikel im Jahre 1910 sich dahin aus, daß es den Mitgliedern des Katholischen Frauen­bundes unbenommen sei, sich für die aktive und passive Stimmberechtigung zu entscheiden. Er glaubt, daß die Gleich­berechtigung der Frauen doch einmal kommen müsse, und sagte dann weiter: Vielleicht sind wir einmal froh, daß die Frauen das Stimmrecht haben.' ähnliche Äußerungen liegen auch von den einzelnen Katholikentagen vor. Auch hier haben sich Vertreter des Zentrums gegen die Einführung des Frauenstimmrechts in allen Körperschaften nicht ausgesprochen.

Ich erinnere Sie ferner daran, daß sich selbst Redner des Zentrums hier im Landtag für das politische Wahlrecht der Frauen ausgesprochen haben. Wenn Sie auf der anderen Seite drüben hier wie auf anderen Tagungen dafür ein­treten, daß das Frauenstimmrecht zu billigen sei, dann kann ich nicht verstehen, wie Sie sich nunmehr dagegen wenden, daß wir Sozialdemokraten für die Kirchengemeindeverwal­tung die Zulassung der Frauen berlangen."

Das Zentrum aber blieb verstockt und eigensinnig, es lehnte selbst für die Kirchengemeinde das Mitbetätigungs­recht der Frauen ab, also auf einem Gebiet, wo es nur Vor­teile durch die Mitbetätigung der Frauen geholt hätte. Es geht ihm eben ums Ganze. Weniger um das altersgraue, ver­staubte Prinzip, daß die Frau in der Gemeinde schweigen solle. Aber es hütet sich vor der Praris jedes Schrittes zur weiteren Demokratisierung des öffentlichen Lebens. In Bayern wie allüberall verfolgt das Zentrum brutal und rück­fichtslos das Ziel, die breitesten Massen des Volkes in Recht Tofigkeit und Machtlosigkeit zu erhalten. Die Ablehnung des Frauenrechts ist nur ein Zweig des ganzen reaktionären Baumes. Die Behandlung der Frage vor der bayerischen Kammer der Abgeordneten zeigt den Frauen wieder einmal, wo sie die zuverlässigen Berteidiger ihrer Rechte zu suchen haben und wo deren Gegner.

Sargschiffe.

st.

In seiner Erzählung vom Untergang der. Anna Holl. mann" hat Gustav Frenssen den Typus der Sargschiffe ge­zeichnet. Das sind Handelsschiffe, die infolge ihres hohen Alters und der dadurch bewirkten geringen Widerstands

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fähigkeit gegen Sturm und Wellen größeren Gefahren der See nicht mehr gewachsen sind, die jedoch von gewissenlosen Schiffseignern immer noch verwendet werden. Ja, ein hab­gieriger Reeder versteht es, gerade aus solchen Schiffen seine größten Gewinne zu ziehen. Entweder hat das Fahrzeug im jahrzehntelangen Dienst des Mannes die höchste Alters­schwäche und Untauglichkeit erreicht, oder aber sein Besitzer hat es irgendwo für billiges Geld aufgekauft. In dem einen wie dem andern Falle ist es die feste Absicht des Reeders, aus dem Schiffe noch herauszuholen, was sich herausholen läßt, und sollte der Profit aus Leichen gepreßt werden. Er ver­sichert Schiff und Ladung, und nach einer oberflächlichen Untersuchung durch die in Frage kommende Kontrollstelle wird der schwimmende Sarg den Wogen anvertraut. Ob sich für solch gefährliche Fahrt eine Besatzung findet? In Frenssens Roman lesen wir diese Erklärung, die alles be­sagt: Mich brächten keine zehn Pferde auf einen Hollmann, aber ich habe zu Hause Frau und Kinder, die nach Brot schreien."

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Die große Öffentlichkeit beachtet die Seeunfälle der Han­delsschiffe verhältnismäßig wenig. Mit den Unfällen in der Bau- und Bergwerksindustrie ist es anders. Durch Tele­gramme schnell verbreitet, lösen wenigstens die Nachrichten von den großen Ratastrophen doch das übliche Bedauern" der bürgerlichen Welt aus. Ein Handelsschiff indes kann mo­natelang verschollen sein, ohne daß man überhaupt etwas davon erfährt. Nur der mit dem Gelde rechnende Reeder im stillen Kontor ahnt Unheil, und bald wird bei den Angehöri­gen der Besatzung der Kummer wach, in banger Sorge for­dern sie Auskunft über den Verbleib ihrer Ernährer. Findet ein kleiner Handelsdampfer mit einem Dußend Mann Be­sabung in den regelmäßigen Herbst- und Winterſtürmen sein ,, Biskaya ", so verursacht das weiter feine Erregung. Aller­dings wenn eine Titanic" mit Millionären in den Fluten versinkt, so ist vom Landesvater bis zum letzten Spießbürger herab alles tief erschüttert.

In den 22 Jahren von 1888 bis 1910 famen auf deutschen Schiffen nicht weniger als 50 000 Verlegungen und 9500 Todesfälle vor. Und von deutschen Seeschiffen sind in den acht Jahren von 1901 bis 1909 insgesamt 679 gesunken. Auf diesen Schiffen waren 7237 Mann Besabung, von denen 2013 ihr Grab in den Fluten fanden. Man beachte diese hohen Ziffern in dem genannten kurzen Zeitraum und bedenke, daß hierbei ertrunkene Passagiere nicht mitgezählt sind, und ver­gleiche dann in seinen eigenen Erinnerungen, wie wenig man eigentlich von diesen Katastrophen gehört hat. An­nähernd 700 deutsche Schiffe find in acht Jahren gesunken, man wird sich indessen nur eines, höchstens zweier Dußend von Fällen erinnern, in denen eine Katastrophe zur See größeres Aufsehen erregt hat. Wieviel Todeskämpfe haben da stattgefunden, und wieviele Familien wurden ihrer Er­nährer beraubt, ohne daß die bürgerliche Welt sich darüber aufregte. Vor der Macht der Elemente gibt es keinen Schutz," schreiben wohl jeweilig die bürgerlichen Blätter als die Verteidiger der kapitalistischen Profitwirtschaft.

In bezug auf die Schiffe ist dies nichts als ein verlogenes Gerede, das dazu bestimmt ist, das phlegmatische bürgerliche Gewissen zu besänftigen. Das geht selbst aus den Sprüchen unserer Seeämter und Oberfeeämter hervor, die doch sicher niemand besonderer Zuneigung für die ausgebeuteten und geopferten Seeleute zeihen wird. Häufig müssen sie feststel­len, daß der schlechte Zustand des( gesunkenen) Schiffes für die Seefahrt nicht geeignet" war. So lautete eine Stelle in dem Spruch des Danziger Seeamtes vom 9. April vorigen Jahres, das über die Strandung der beiden 40 Jahre alten Dampfer Prinz Heinrich" und" Adler" zu urteilen hatte, und ähnliche Urteile könnten noch mehr angeführt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß, wenn ein Schiff verschollen ist, zunächst auch damit die Zeugen über dessen Zustand ver­schollen sind. Dem Gerichtshof liegt also meist nur ein ein­seitiges Zeugnis des Reeders oder des Untersuchungsbeam­

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