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figuriren der Teufel und Friedrich der Große , letzterer Gedanke in bezug auf die Kunst zum Ausdruck gekommen. Die
hast, daß man sich die kaiserlichen sorte als auf diesen fel. Standpunkte diesem Zeitungs- gehalten und gemeint, eine patriotische Pflicht zu erfüllen; er babe
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Der Kladderadatsch vor Gericht. lte als hervorragender braver Goldat, aber als nicht braver Christ Worte des Raisers in ihrer Schärfe und Allgemeinheit haben eine Der Majestätsbeleidigungs- Prozeß gegen den verantwortlichen dargestellt werden. Auch der zweite Artikel würde gar nicht ver- gewisse Berstimmung hervorgerufen und in weitere Kreise des Redakteur des„ Kladderadatsch", Johannes Trojan beschäftigte ständlich sein, wenn die Spize nur gegen die Orthodoxie gerichtet Voltes eine Beunruhigung getragen, namentlich in diejenigen, die heufe die 9. Straffammer des Landgerichts I unter Vorsitz des Land- werden sollte. Gerade dieser zweite Artikel sollte die Probe auf das den Eintritt einer Reaktion fürchten, welche man sich bei gerichtsraths Lauterius. Unter Anklage steht die Nummer des Exempel machen, die Probe auf die kaiserlichen Worte, und uns nicht anders denten tönne, als unter Eindringen Kladderadatsch" vom 28. November v. J. wegen einer satyrischen darthun, daß das vom Kaiser aufgemachte Exempel nicht der firchlichen Gewalten in Sphären, in welche ste Zeichnung und eines dazu gehörigen erläuternden Tertes, sowie ft im me. Leonidas, Alexander der Große und Napoleon nicht gehören. Der Kladderadatsch" habe von feinem wegen eines im Beiblatt derselben Nummer enthaltenen Artikels lächeln höhnisch über ein Zeitungsblatt aus sich seiner Kritik für berechtigt mit der Ueberschrift„ Brave Schiiten, brave Soldaten". Das Bild trägt die Ueberschrift„ Aus dem Lager der himmlischen Heerschaaren" blatte stehend denken muß. Die Worte des Kaisers feien nur das nicht contra regem gesprochen, sondern als Vertreter der humanitas und zeigt im Vordergrunde den Teufel, der sich einen Knoten in den durch misverstanden worden, daß man sie aus dem Zusammen( des Menschenthums). Er bitte, dem Humoristen Trojan nicht GeSchwanz gemacht hat, ein Zeitungsblatt in der Hand hält und hange herausgerissen habe. Der Kaiser habe diese Worte legenheit zu geben, dereinst, wie ein anderer Humorist( Reuter), grinsend auf eine Anzahl von Feldherren hinblickt, die bei Gelegenheit der Vereidigung der Rekruten gesprochen, bei Ge- Grinnerungen aus seiner Festungszeit" schreiben zu aus himmlischer Höhe lächelnd auf das Blatt schauen, welches der legenheit der Abnahme eines nur von anwesenden Christ en ge- müssen, die die Nachwelt nicht würde begreifen können. Er bitte, der Teufel in der Hand hat. Den Mittelpunkt dieser Gruppe der leisteten Eides, und die Worte des Kaisers schließen unmittelbar an freieren Auffassung zu folgen und dem Humor zu seinem Rechte zu himmlischen Heerschaaren, bildet die Figur Friedrich II. , um ihn diesen feierlichen Akt an. Er wollte seinen soeben vereidigten chrift verhelfen. Wenn man in der Person des Angeklagten den deutschen stehen die Figuren von Leonidas, Alexander der Große und lichen Rekruten nabe legen, daß die höchsten Eigenschaiten Schalt freispreche, trete man niemand damit zu nahe, am wenigsten Napoleon der Erste, ferner sieht man eine Schaar von Engeln mit des Christenthums auch die höchsten Eigenschaften des Sol- dem Kaiser! Es wäre nicht erfreulich, wenn dem Humor die freie Bäffchen auf dem Bilde. Der Teufel fagt in dem hinzugefügten daten fein müssen, daß daß die Pflichten und Tugenden Aussprache versperrt werden würde und wenn die Person des Text etwa folgendes:" Endlich weiß ich, was der Knoten bedeutet, des Soldaten genau auf derselben Grundlage beruhen. Die Monarchen der öffentlichen Diskussion entzogen und nur der Privatden ich in den Schwanz gemacht habe ich wollte ja den alten Auslegung, die diese Kaiserworte in Deffent unterhaltung überlassen werden sollte. Er beantrage die FreiFriß holen, denn wer fein braver Christ ist, ist auch fein braver lich keit gefunden, fei höchst erstaunlich. Er sprechung des Angeklagten. Nach einer Erwiderung des Staats: Soldal". Vielleicht halte ich da oben demnächst noch eine Super- habe noch niemals gehört, daß, weil in Schiller's Kampf mit anwalts und einer Replik des Vertheidigers nimmt der Angeklagte revision ab." Der Artikel im Beiblatt führt einen Heerführer dem Drachen" der Ordensmeister den Ausspruch thut Gehorsam Trojan selbst das Wort: Der„ Kladderadatsch". ant der Schiiten vor, welcher in einer Rede auseinandersetzt, daß die ist des Chriften Pflicht", jemand Schiller den Vorwurf machen dem er schon 36 Jabre Iang thätig sei, rüfte sich Sunniten teine braven Soldaten sein können, daß jene sich vielleicht möchte, daß er den Gehorsam als eine lediglich dem Christen gerade zu seinem fünfzigjährigen Jubiläum, und es sei das auf ihre Tüchtigkeit verlassen, die Schiiten dagegen auf den Koran. zustehende Tugend habe hinstellen wollen. Der„ Kladderadatsch" sei erste Mal, daß er eines so schweren Vergehens angeklagt Zu dem Termin find von dem Vertheidiger Justizrath Dr. von über die Grenze des Zulässigen hinausgegangen; eine solche Art, werde. Er gestehe, daß er sowohl den Artikel als das Bild vor Gordon, Herr Professor Manzel und Maler Frizz Gehrke als die Ansicht Sr. Majestät gewissermaßen ad absurdum führen zu der Veröffentlichung gesehen, und beides unbedenklich gefunden habe. Sachverständige geladen worden. Letzterer ist nur erschienen, wollen, ein derartiges Aufbauen von Gegenfäßen unter Zitiren Er fei nicht nur formell, sondern auch sachlich dafür verantwortlich. während Professor Manzel angezeigt hat, daß er die Genehmigung eines Raiserwortes unter Anführungszeichen sei unzulässig Gewiß fei eine Kritik des Kaiferwortes beabsichtigt gewefen, aber seiner vorgefeßten Behörde zur Abgabe dieses Gutachtens nicht er- und enthalte eine Majestätsbeleidigung. E3 handele sich diese Kritik habe die Grenzen des Erlaubten nicht überschritten. halten hat. Da die betr. Nummer des„ Kladderadatsch" s. 3. mit hier um eine Aeußerung, die gesprochen war bei einem Gegen das, was in anderen Blättern über das Kaiserwort Beschlag belegt worden ist, so ist Verlagsbuchhändler Hofmann als feierlichen Anlaß, angesichts des Altars, die der Kaiser gesprochen gestanden, sei Bild und Artifel des„ Kladd." noch die reine Mi I ch Interessent zu stelle. Der Angeklagte Trojan behauptet, daß habe als oberster Kriegsherr und zugleich als summus episcopus ber frommen Denkungsart. Die Beschlagnahme habe in eine Majestätsbeleidigung mit dem Bilde nicht beabsichtigt( höchster Bischof) der evangelischen Kirche. Die bei solchem Anlaß den weitesten Kreisen der Gesellschaft Befremden erregt, wie zahlworden sei. Es sei ein satyrisches Bild, dessen Spize nicht gesprochenen Kaiserworte machen auf die jungen Rekruten, die zum reiche Zuschriften von Gelehrten, Beamten, auch von Richtern gegen die Worte des Kaisers gerichtet sei, sondern gegen die ersten Male ihren Kaiser sehen, naturgemaß einen tiefen Gin und Staatsanwälten beweisen. Gemäßigte Blätter haben georthodoxen Zeloten, die aus den Worten des Kaisers eine druck auf die jungen Leute und es müsse die Gefühle Sr. Majestät fagt, es fei teine glückliche Hand gewesen, die diesen Schlag. Konsequenz ziehen, die der Kaiser selbst nicht ziehen wolle, gegen tief verlegen, wenn seine bei so feierlicher Gelegenheit ge- geführt, befriedigt haben sich nur zwei oder drei Blätter ausjene Heißsporne, die wieder die Worte des Kaisers mißbrauchen sprochenen Worte in so mißbräuchlicher Weise fritifirt werden. gesprochen, die nicht eben Verehrer der Monarchie seien. Es sei wollen zur Verfeßerung Andersgläubiger. Die Engel mit Bäffchen Der Kladderadatsch" babe gröblich gegen die Pflichten der Zurück doch eine unglückliche Hand, daß man gerade an der lustigen Person sollte diese zelotischen Geistlichen darstellen. Deshalb stehe im haltung in diesem Punkte gefehlt. Er gebe zu, daß der ein Exempel statuiren wolle, denn der Humor habe doch schon an Mittelpunkte Friedrich der Große , der den Beloten unter den Geift Kladderadatsch" eine patriotische, monarchische Ge- fich etwas Berföhnendes und Gustav Freytag habe mit recht auslichen besonders ein Dorn im Auge sei. Diesem lächele Voltaire zu. finnung zeige und auf dem Boden der gegenwärtigen geführt, daß der Fürst an Volksthümlichkeit gewinne, wenn sich der Friedrich der Große wende fich zu einer Gruppe unsterblicher Heiden, Staatsordnung stehe, freilich sei die Bethätigung dieser Sumor feiner Person bemächtigt. Aus demselben Grunde habe diese drei berühmten Heerführer lächeln- aber nicht höhnisch, sondern Gesinnung bei dem„ Kladderadatsch" nicht immer zweifels: Fürst Bismarck einmal bedauert, daß der Hofnarr nicht leicht und fein; fie lächeln keineswegs über die Worte des Kaisers, sondern frei gewesen. Es gebe Nummern, in denen der„ Kladderadatsch" mehr existire. Der Kladderadatsch" sei früher bei Hofe sehr über das, was in gewiffen Zeitungen über die Worte des Kaisers es an derjenigen Zurückhaltung babe fehlen lassen, die man von beliebt gewesen, Friedrich Wilhelm IV. babe ihn so gern ge= stehe. Ein höhnisches" Lächeln wäre im Gefilde der Seligen eine einem monarchischen Blatte erwarten müsse. Solche Scherze lesen, daß man ihn lange Zeit für einen Mitarbeiter des Geschmack und Sinnlosigkeit. Leonidas und Alexander haben ja über Aeußerungen des Kaifers seien Wasser für die Mühle Blattes gehalten habe. Jetzt herrsche ein Uebereifer im Verdoch auch die Religion ihrer Zeit gehabt und das Bild solle auch derjenigen, die der Monarchie Abbruch thun wollen. Für folgen von Majestätsbeleidigungen. Der Kaiser liebe es, direkt gerade daran erinnern, wie im Laufe der Jahrhunderte eine den Angeklagten liegen persönlich mancherlei Milderungsgründe vor: zum Volk zu sprechen, da müsse er auch darauf gefaßt sein, eine Religion der anderen gefolgt ist und jede einzelne fich als die feine ganz zweifelsfreie Gesinnung, sein Alter und daß schon Antwort aus dem Volke zu hören. Viel schlimmer als ein offenes, einzig wahre betrachtet hat. Der gleichfalls lächelnde Teufel die Thatsache einer Verurtheilung überhaupt ihn schwer treffen freies Wort würde eine im Geheimen geübte Kritik fein und es stehe in direkter Beziehung zu den orthodoxen Zeloten, die werde. Aus allen diesen Gründen und weil der Angeklagte auf ein Leben würde nicht gut sein, das alte Narrenrecht zu kürzen. Die von dem Gottseibeiuns oft noch mehr halten, als vom zurückblicke, welches ihm in weitesten Kreisen Ehre und Achtung Häufigkeit der Majestätsbeleidigungs- Prozesse nehme den Charakter lieben Gott selbst. Durch ihr Geschrei sei der Teufel eingebracht habe, beantrage er das mindeste Strafmaß: 3wei einer endemischen Krankheit an und laste wie ein Alp auf dem Volke. aufmerksam geworden und erinnere sich nun, daß und warum er Monate Festungshaft und Unbrauchbarmachung der betr. Friedrich der Große habe sich auch dadurch populär gemacht, daß einen Ruoten in seinen Schwanz gemacht habe; er denkt jetzt daran, Nummer. er der Kritik seiner Person freien Spielraum ließ und Kaiser Honorius daß er nach dem Wunsche gewisser Leute ja bei Gelegenheit den Vertheidiger Justizrath Dr. v. Gordon giebt ohne weiteres und Arcadius haben sogar eine Bestimmung erlassen, daß für solche alten Frig holen solle, aber er sei daran nicht erinnert durch die zu, daß in dem Bilde sowohl, als auch in dem Artikel felbstver. Beleidigung ihrer Personen Strafe nicht ausgefeßt werden dürfe. Worte des Kaisers, sondern durch das Geschrei der Zeloten. Als ständlich auch eine gewisse Kritik des Kaiserwortes zum Ausdruck Dieses Nolumus"( Wir wollen nicht!) stamme aus einer byzantinischen Gutachter wird der Maler Frizz Gehrte vernommen, der die Begebracht werden sollte, behauptet aber, daß diese Kritik Zeit. Wenn in unserer Zeit von bestimmender Stelle ein ebensolches hauptung des Angeklagten bestätigt, daß Friedrich der Große im feinerlei Majestätsbeleidigung enthalte. In längerer juristischer Nolumus" ertönte, so würde dies mit großer Begeisterung von einem Mittelpunkt des Bildes stehe und das Lächeln der drei Feldherren Auseinandersetzung sucht der Vertheidiger den Nachweis zu führen, bis zum anderen Ende des Reiches begrüßt werden! fein höhnisches sei. Der Vertheidiger beantragt noch, aus einer daß weder der Begriff der Majestätsbeleidigung hier zutreffe, noch richtshof hielt eine Majestätsbeleidigung für vorliegend und verReihe von Nummern des„ Kladderadatsch" festzustellen, daß der die thatsächlichen Voraussetzungen einer solchen erfüllt seien. Was urtheilte den Angeklagten zu 2 Monaten Feftungshaft. Kladderadatsch" und speziell der Angeklagte eine loyale das Kaiserwort selbst betrifft, so habe der Kaiser denn doch wohl, Der Person des Souveräns müsse erhöhter Schuß gegen Verun Stellung zum Herrscherhause einnimmt und daß der Kladde- wie im Gegensatze zu der Anschauung des Staatsanwalts gefagt glimpfungen gewährt werden, die Unverleglichkeit des Staatsradatsch" nicht aus der Neigung contra regem( gegen dem König) werden müsse, den Nachdruck weniger auf das Wort„ brav", als oberhauptes müsse ihn gegen alle Angriffe schüßen, die die zu sprechen, das Bild und den kleinen Artikel veröffentlicht hat, auf das Wort„ Chrift" gelegt. Diefes in solcher Allgemeinheit aus Richtung oder den Erfolg haben, sein Ansehen herabzusetzen. sondern von seiner Weltanschauung aus, daß die Sittlichkeit un gesprochene Kaiserwort habe doch in den weitesten Kreisen Aufsehen er- Bild und Artikel feien nicht auf das Gezänt der Geiftabhängig ist von dogmatischen Formen und religiösen Vorstellungen. regt. Blätter gemäßigter Richtung, wie der Hamb . Korr.", hätten der lichen und der Presse, sondern auf die bei heiliger -Der Gerichtshof lehnt diese Beweiserhebung ab, indem er die ersten Mittbeilung Zweifel entgegengebracht, andere hätten ein Dementi Beran laffung geäußerten Worte des Kaisers gemünzt. An darin aufgestellten Behauptungen als wabr unterstellt. Damit ist im Reichs- Anz." evartet, welches aber ausgeblieben fei. Es sei ja auch und für sich sei eine Kritit faiserlicher Worte erlaubt, hier sei aber die Beweisaufnahme gefchloffen. Staatsanwalt Dr. Eger be gar nicht unwahrscheinlich, daß der Kaiser wohl die Refruten zur eine unzulässige fatirische und persiflirende Form antragt, den Angeklagten der Majestätsbeleidigung für schuldig zu Pflichterfüllung unter Warnung vor atheistisch fozialgewählt, Nur diefe Form erscheine strafbar. Das Bild fei ein erachten. Die Auffaffung der Anklage sei durch die Erläuterungen demokratischen Anschauungen anspornen wollte. Solche Spottbild und verfolge die Absicht, die Leser über die Worte des des Angeklagten nicht erschüttert worden. Daß gerade in der Presse Hinweise auf die Religion als den ewigen Felsen liegen doch der Kaisers zum Lachen zu bringen und zu sagen: wenn die der Orthodoxie Kundgebungen zu den Kaiserworten laut geworden, Anschauungsweise des Kaisers nicht fern; man brauche doch nur an Ansicht des Kaisers richtig wäre, dann würden die lächerlichsten die dem„ Kladderadatsch" Veranlassung zu jenem Bilde hätten die Waldersee- Versammlung, an das Volksschul Konsequenzen daraus entstehen. Das sei offenbar beleidigend. Der geben tönnen, sei ihm nicht bekannt geworden. Bild und gesetz 2c. zu erinnern, wo die Rückkehr zur wahren Religiosität Gerichtshof habe aus den Gründen des Staatsanwalts die niedrigste Zext sagen gar nichts von den Orthodoxen; als Hauptakteure stets das Leitmotiv bildete. Auch in der lex Heinze sei ein ähnlicher zulässige Strafe für angemessen erachtet.
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