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Ober- Hofmeisteramt zugegangen.
Aus den Nachbarorten.
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bor aus:
Der Vertrauensmann.
Bum Stadtschulrath hat die Charlottenburger Stadtverordneten Versammlung den Direktor des dortigen. Realgymnasiums, Dr. Subatsch, gewählt.
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büßen müssen.
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Gerichts- Beifung.
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ob fie
mußte.
200 Mart
E3
plan von Berlin mit Bororten 1: 20 000, mit farbiger Darstellung der Art rente erhält auch derjenige nicht dauernd erwerbsunfähige und dieser habe mit der Klage gedroht, wenn er nicht und Beschaffenheit des Pflasters und der für Zweiradfahrer verbotenen Versicherte, welcher während eines Jahre 3 ununterbrochen fofort eine Abzahlung von 100 100 Mart erhalte. Schweren Straßen nebst Straßenverzeichniß und Polizeiverordnung, in 6farbig. Druck, erwerbsunfähig gewesen ist, für die weitere Dauer seiner Herzens habe sie ihm ihr Sparkassenbuch übergeben mit der Ankartonn. 1 Mark. Der vorliegende Plan gewährt ein sehr übersichtliches Erwerbsunfähigkeit. Diese vorgestellte Berechtigung genüge weifung, 100 W. abzuheben. Am folgenden Tage habe der Ange Bild von dem Stande des Pflasters am 1. Januar 1898. aber nicht für die Anwendung des§ 38 Absatz 3. Sie fei einem lagte ihr eine Quittung feines Wirthes vorgelegt. Nach einiger In der Irania in der Invalidenstraße wird am Freitag, den 28. d. W., früheren Renten bezuge versicherungsrechtlich nicht gleich zu Beit wiederholte sich die Geschichte, der Gläubiger verlangte in abends 8 Uhr, der hiesige Universitätsprofeffor Dr. Otto Jaetet einen Vortrag stellen; ein solcher Rentenbezug fei jedoch die Vorausfegung der einem Briefe, den Wolff der Zeugin vorlegte, über Descendenzlehre und Darwinismus halten. Theater. Die ersten zehn Aufführungen von Sudermann's Johannes" werden, daß der Kläger mit seinem Rentenantrage zugleich her. Anwendung des§ 33 Absatz 3. Es tönne auch nicht angenommen Die Braut gab aus ihren geringen Ersparnissen auch dies im Deutschen Theater" fanden ausnahmslos Wiederum zeigte der Angeklagte ihr die Quittung. verkauften Häusern statt und erzielten das ungewöhnlich glänzende den etwa früher erivorbenen erworbenen Anspruch aus§.10 mit Inzwischen hatten fich im Geschäft der beiden Schwestern Stassenresultat einer Gesammteinnahme von 39 800 Mark. Direktor im Auge gehabt habe und daß es sein Wunsch gewesen sonderbare Umstände ereignet. Mit peinlichster Genauigkeit Richard Schultz, ber sich gegenwärtig auf einer Engagements fei, es möge über diesen früheren Rentenanspruch alsbald mit- pflegten sie jeden geschehenen Verkauf und den Erlös dafür reise für das Metropol- Theater( Unter den Linden ) befindet, befunden und dadurch die rechtliche Grundlage für die Dauerrente einzutragen, aber selten stimmte die Kasse. Die Schwestern fingen hat für dasselbe foeben die erste Operettensängerin vom Theater an der noch im gegenwärtigen Verfahren geschaffen werden. Denn der an, sich gegenseitig zu mißtrauen. Auf den Angeklagten fiel kein Wien , Frl. Hanst Reichsberg, für sein neues Unternehmen engagirt. Kläger habe sich bei der ihm sonst günstigen schiedsgerichtlichen Ent Verdacht. Im September v. J. verschwand Wolff plöglich. Das Schiller- Theater wird in der Woche vom 3. bis 9. Februar, um vielfachen Wünschen aus den Kreisen des Publikums zu entsprechen, scheidung, die den Rentenanspruch aus§ 10 nicht berücksichtigte, zeigte sich, daß er in arger Weise geschwindelt hatte. Er verdiente als zum ersten Male Borstellungen außer Abonnement veranstalten, sodaß sämmt beruhigt. Wegen derzeitiger Nichterfüllung einer wesentlichen Hilfsschreiber höchstens 100 m. monatlich, im legten Monat hatte liche Plätze des Hauses im Kassenverkauf zur Verfügung sind. Der Spiel Voraussetzung des Invalidenrenten- Anspruches habe deshalb Kläger er überhaupt nicht gearbeitet, und an seine Anstellung war garnicht plan dieser abonnementslosen Zeit bringt:„ Wallensteins Lager" und" Die abgewiesen werden müssen. Indessen habe Kläger das Recht, in zu denken. Daß er bei seinem früheren Wirth Schulden hatte, war Biccolomini"," Wallensteins Tod "," Göß von Berlichingen",„ Ein Tropfen einem neuen Verfahren vorerst seinen Anspruch aus§ 10 durch richtig, aber dieser dachte garnicht daran, ihn zu drücken, da Wolff Gift"," Die wilde Jagd", und„ Kyriß- Pyriz". Die Wallenstein- Trilogie ist zufechten und dann auf grund des§ 33 Abs. 3 die Rente für ihm gesagt hatte, daß er sich mit einem reichen Mädchen verlobt habe für Sonntag, den 6. Februar, in Aussicht genommen, nachmittags 3 Uhr dauernde Erwerbsunfähigkeit zu fordern. Wallensteins Lager" und„ Die Piccolomini", abends 8 Uhr Wallensteins und nach der Hochzeit seinen Verpflichtungen nachkommen werde. Die Tod". Für diese beiden Vorstellungen tritt im Vorverkauf( 3. bis 6. Februar) on t Quittungen waren gefälscht, Wolff hatte von dem Gelde seiner Braut bei Abnahme von Billets für nachmittags und abends eine Ermäßigung ein. feine dringendsten Kneipfchulden bezahlt. Bei dem letzten Besuche, den er Das Luisen Theater wird Georg Bally's Monsieur Herkules" und feiner Braut abstattete, bevor er die Flucht ergriff, nahm er heim David Kalisch und G. von Moser's Sonntagsjäger" oder Verplefft" lich die Brosche wieder an sich, die er ihr zur Verlobung geschenkt. neben einer Novität von D. F. Paul Jm vierten Stock" zur Aufführung Die Gesindesklaverei und die bürgerliche Rechtsprechung. bringen. Dieser erste Einafter Abend findet am Montag, den 31. 6. M., Gin für uns in agitatorischer Beziehung außerordentlich nach seiner Entfernung kamen die Schwestern zu der Ueberzeugung, ftatt. Aus Wien wird berichtet: Die kaiserliche Entschließung betreffend werthvolles Gerichtsurtheil ist gestern von der Straf daß nur der Angeklagte ihre Kaffe bestohlen haben könne. Diefer, die Ernennung des Dr. Paul Schlenther zum provisorischen Direktor kammer am Landgericht II gegen einen Dienstknecht gefällt welcher am 8. Dezember in Köln ergriffen worden ist, bestritt die bez Hofburg Theaters ist, den Abendblättern zufolge, heute dem worden, der sich erdreistet hatte, feinen„ Herrn" mit Niederlegung Diebstähle im Termine entschieden, dagegen gab er die übrigen Straf der Arbeit zu„ bedrohen". Die Novelle zur preußischen Gefinde- thaten zu. Er sei von den redlichsten Absichten beseelt gewesen, als Ordnung vom 24. April 1854 enthält in ihrem§3 die Bestimmung, nach sich gezogen und so fei er nach und nach auf die schiefe er sich um die Beugin bewarb, die erste Lüge habe aber die anderen daß zum Gesinde gehörige Personen welche die Arbeitgeber Rigdorf. Den Parteigenossen, Gewerkschaften und Vereinen oder die Obrigkeit zu gewiffen Handlungen oder zugeftändnissen, Ebene gerathen, die ihn unaufhaltsam dem Abgrund zuführen zur Kenntniß, daß am 8. Februar, abends 81/2 Uhr, eine Bolts- dadurch zu bestimmen fuchen, daß sie die Einstellung der Arbeit Der Staatsanwalt hob hervor, daß der Angeklagte durch versammlung stattfindet, in welcher die Gemeindevertreter ihren oder die Verhinderung derselben bei einzelnen oder mehreren ArbeitRechenschaftsbericht geben und in der ferner eventuell Kandidaten gebern verabreden oder zu einer solchen Verabredung andere auf- fein ganzes Berhalten eine große Gefühlsroheit an den Tag Die Diebstähle seien nicht erwiesen und er zur Ergänzungswahl aufgestellt werden. Desgleichen nimmt diese fordern, haben Gefängnißftrafe bis zu einem Jahre gelegt habe. Bersammlung Stellung zu der 50jährigen Märzrevolutionsfeier. Der verwirkt." Einen Verstoß gegen diefe heute faum noch glaubliche beantrage dieserhalb die Freisprechung, wegen der beiden Urkundenwichtigen Tagesordnung wegen werden die Gewerkschaften und Bestimmung hat der Dienstknecht Richard Gisenblätter schwer fälschungen und des Betruges dagegen eine Gefängnißstrafe Vereine ersucht, an diesem Tage eine anderen Bersammlungen Amtmann Schröder auf dem Dominium Kienberg bei Berlin . Angeklagter diente im vorigen Jahre bei dem von neun Monaten. Der Gerichtshof erkannte auf ein Jahr Gefängniß und zu veranstalten. Näheres wird durch Säulenanschlag und Annonce Am Sonnabend, den 3. Juli, machte der Dienſtherr, dem Knecht bei der Niedrigkeit der Gesinnung, die dem Angeklagten zur Last im Vorwärts" am Sonntag, den 6. Februar, bekannt gemacht. hauf Vorwürfe, daß diefer am Tage ein Fuder Heu zu wenig eingefahren falle, auch auf zweijährigen Ehrverlust. habe, der Knecht nannte ihn dafür ein Sch. Zum Abendbrot Wegen der Kirche mit der weggemeißelten Kameels. Mariendorf . Das Teltower Kreisblatt" bringt folgende Begab es Kartoffeln und Stippe"( Stippe" ist ein Gemisch von inschrift wurde der evangelische Kirchenbauverein zu Berlin , vers fanntmachung: Gemäߧ 56 der Landgemeinde- Ordnung vom 3. Juli Mehl und Fett, in welches die trockenen Kartoffeln eingetaucht( ge treten durch den Freiherrn von Mirbach, vom Charlottenburger 1891 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die ftippt") werden, um dieselben anzufeuchten. Von der Fürsorge des Magiftrat zu den Kanalisationsgebühren herangezogen. Diese Wählerliste für die Wahlen zur Gemeinde- Vertretung in Mariendorf Hausvaters hängt es ab, ob die„ Stippe" mehr aus Mehl oder werden nach dem Gesetz unter Berücksichtigung der Frontin der Zeit vom 15. bis 30. Januar d. J. während der Dienst mehr aus Fett besteht. Wegen des geringen Nährwerthes länge und des Nuhungswerthes der Gebäude berechnet. stunden im Gemeindebureau hierselbst, Dorfstr. 38, ausliegt. Während ist dieses Gericht aus den Rafernen ausgeschlossen. Auf Der Magistrat von Charlottenburg schätzte nun den NutzungsDiefer Zeit kann jeder Stimmberechtigte gegen die Richtigkeit der dem Lande effen aber die ärmsten Leute oft Kartoffeln mit Stippe"), werth der vielgenannten Kirche auf 50 000 Mart und Lifte bei dem unterzeichneten Gemeindevorstand Einspruch erheben. Eisenblätter ärgerte sich über das Effen, er erklärte, daß in der verlangte insgesammt 953,72 M. Abgaben. Der Kirchenbau- Berein Die Geschäftsstunden des Gemeindebureaus sind wochentäglich die Stippe" fein Schmalz sei, es wäre das kein Effen; für Arbeiter, bestritt jedoch, daß Kirchen überhaupt einen Nutzungswerth Stunden von 8-8 Uhr. Db unsere Arbeiter während derfelben von denen tüchtige Arbeit verlangt werde, sei solch Gffen zum Ver- hätten, und wollte nur 303,72 M. zahlen, die der Frontlänge ents auch wohl Zeit zur Einsicht der Liste haben werden? hungern, keiner der anderen Knechte solle weiter arbeiten, wenn sich sprechen. Der Bezirksausschuß und das Oberverwaltungsgericht haben der Herr nicht dazu verstehe, beffere Roft zu liefern. Er ging auch nunmehr ebenfalls ausgesprochen, daß die Kirchen einen Nußungsfofort zum Dienstherrn und erklärte diefem, daß, wenn er nicht werth im Sinne des Kommunal- Abgabengesetzes nicht haben; der beffere Rost gebe, er am Montag nicht einen Knecht mehr haben evangelis che Kirchenbau- Verein hat daher nur 803,72 M. zu zahlen. Einen tödtlichen Ausgang hat ein Bannnfall gehabt, von würde. Der Dienstherr wies den Knecht energiich ab und er dem der 32 Jahre alte Arbeiter Paul Grüßner aus Steglitz in ftattete Strafanzeige. Die Verurtheilung wegen Auftiftung zu einem FahrDie als Zeugen zur HauptFriedenau betroffen wurde. G. stürzte hier auf dem Grundstück verhandlung vor die zweite Straffammer am Landgericht II lässigkeitsdelikte ist unzulässig. Vor dem Schwurgericht Stade Fregestr. 10 vom Balkon eines Neubaues herab und wurde schwer geladenen Knechte und Dienstleute des hatten sich am 18. November v. J. eine gewisse Ehrhardt wegen Gutes fleideten verlegt nach Berlin in das Krankenhaus Am Urban gebracht. Hier ibre Antwort auf die Frage des Vorsitzenden, Meineides in zwei Fällen und die Töpfermeisterfrau Katharine ift er an einem Bruch der Wirbelsäule gestorben. Der Verunglückte das betreffende Essen für gut gehalten hätten, in die vor: Wolff, geb. Breuer, wegen Anstiftung zu den von der E. geleisteten hinterläßt eine Frau und zwei Kinder. fichtige Form: Nu, wir haben es balt gegessen!" Der Meineiden zu verantworten. Auf Antrag der Vertheidigung waren noch zwei Hilfsfragen gestellt worden des Inhalts, ob Wozu der Staat die Gendarmen gebraucht. Zum Kapitel Gerichtshof hielt für erwiesen, daß der Angeklagte den Versuch ge die G. in beiden Fällen sich des fahrlässigen Falscheides Radfahrerfang wird der Stadwelt" folgendes geschrieben: macht habe, sich mit dem anderen Gesinde zu verbinden, um eine Demgemäß wurden auch wurden auch bezüglich der Wolff zwei Hilfsfragen " Am Sonntag fuhr ich mit einem Sportskollegen in der Richtung beffere Soft zu erzielen. Das sei ein Bergehen, welches§ 8 des Ge- fchuldig gemacht habe. nach Auftiftung git diesen nach Oranienburg . Als wir das Reinickendorfer Pflaster hinter fezes vom 24. April 1854 mit schwerer Strafe bedrobe und Die Geschworenen da hier noch eine Beleidigung hinzukomme, so sei auf 3 Monate etwaigen fahrlässigen Falscheiden gestellt. Gefängniß zu erkennen gewefen. Wir sind überzeugt, gefahr verbunden war, da dieselbe durch den Regen der letzten Tage Urtheil uns auf dem Lande tausende von Anhängern zuführen wird, und in Konsequenz davon erklärten sie die Wolff der Auftiftung zu diefen fahrlässigen Falscheiden für schuldig. Die E. hat sich bei der Promenade entlang, ohne diese jedoch zu berühren, immer außer Tas lange Register prenßischer Schuhmanns Rohheiten ihr vom Gerichtshofe auferlegten Strafe beruhigt, die Wolff dagegen halb der Martsteine. 2113 wir den ersten Bahnübergang ist wiederum um einen empörenden Fall vermehrt worden. Vor der legte Revision ein. Der Reichsanwalt erklärte das Rechtsmittel bei Haltestelle Reinickendorf erreicht hatten, fahen wir Strafkammer in Danzig wurde gegen den Polizeifergeant Safür begründet. Die Wissenschaft habe zwar eine Auftiftung zu einem einen Gendarm auf der Chaussee stehen, welcher mehrere mann und den in polizeilichen Diensten stehenden Nachtwächter Fahrlässigkeitsdelikte für möglich erklärt, aber die Rechtsprechung Radfahrer notirte. In dem Bewußtsein unserer Unschuld aß verhandelt, weil sie ohne Veranlassung gegen verschiedene sei entgegengesetzter Ansicht. Die Hilfsfragen bezüglich der Wolff fuhren wir weiter, wurden aber angehalten und aufge. Personen in brutalster Weise von dem Säbel Gebrauch ge- hätten aus Rechtsgründen überhaupt nicht gestellt werden dürfen. schrieben, weil wir die Promenade benutt hätten. In einiger Gut macht und sie außerdem aufs schwerste gemißhandelt hatten. Das Reichsgericht erkannte heute auf Aufhebung des die Wolff fernung ftand ein zweiter Gendarm. Die Herren versteckten Intereffant war die Beugenausfage eines pensionirten Gendarmen, betreffenden Theiles des Urtheils und verwies die Sache unter Aut fich hinter den Bäumen und trieben sich die ahnungslosen daß Sämann ein etwas scharfer Beamter" fei, und außerdem, rechterhaltung des die Angeklagte in zwei Fällen der Auſtiftung zum Radfahrer wie die Schafe zu. Nachdem ich diese interessante Jagd wenn ein Beamter nachis, wenn er Dienst hat, teine fahrlässigen Falscheid schuldig sprechenden Geschworenenspruches an auf Bürger, die schon durch den Besitz eines Nades dokumentiren, Arretirung macht, so wird er auf dem Amte nicht für die Straftammer des Landgerichts zurück. Da nun die daß sie zu den Steuerzahlenden gehören, kurze Zeit beobachtet hatte, tüchtig befunden. Der Staatsanwalt Dr. Tschirch brand- Straflammer wegen eines solchen Delittes nicht verurtheilen darf, machte ich Kehrt, da ich auf das Vergnügen verzichtete, bis Oranien markte in längerer Rede die Handlungen der Angeklagten als eine so wird die Angeklagte voraussichtlich freigesprochen werden, falls es burg den Schmutz zu messen und meine Knochen zu ristiren." Gs Attacke, die an Brutalität ihres Gleichen suche. Nach nicht möglich ist, fie nach§ 159( unternommene Verleitung zum ist nicht flug von der Behörde, die Radfahrer ebenso zu behandeln, diesen Thaten, welche diese sogenannten Beamten, die leider Meineide) oder nach§ 160( Verleitung zur Ableistung eines falschen als ob es Sozialdemokraten wären. Freilich wird durch die landes Funktionen als Beamte ausgeübt hatten, vollführt hätten, besaßen Gides) zu bestrafen. übliche Behandlung der Sozialdemokraten ebenfalls alles andere eher fie noch den Muth, oder fage man besser die Frechheit, die von ihnen als Staatsweisheit dokumentirt. mißhandelten Leute noch schwerer Strafthaten zit be- Zur Angelegenheit Bruno Wille wird berichtet: Dr. Bruno Ein bedauerlicher Straßenbahn- Unfall hat sich gestern süchtigen.( Die Angeklagten hatten die von ihnen Gemißhandelten Bille theilt dem Grazer Tageblatt" mit, daß die NichtigkeitsMittag in der Grunewaldstraße zu Schöneberg ereignet. 13 der wissentlich falschen Anschuldigung, des Widerstandes gegen die beschwerde gegen das Urtheil des Grazer Landgerichts, durch welches das achtjährige Mädchen Erna Mahliz aus der Golzstraße mit Staatsgewalt 2c. bezichtigt.) Er beantrage gegen Sämann 1 Jahr, er wegen Herabwürdigung einer gefeßlich anerkannten Kirche zu einer Schaar anderer Kinder aus dem hinteren Ausgang der Ge- gegen Haß 1/4 Jahr Gefängniß und sofortige Berhaftung. Der Gerichts: Tagen Arreft verurtheilt worden war, sowohl von der Staats. meindeschule in der Apostel Paulusstraße in kindlicher Haft heraus. hof verurtheilte nach längerer Berathung den Sämann wegen schwerer anwaltschaft, als auch von seiner Seite zurückgezogen wurde. eilte, lief ste beim Ueberschreiten des Fahrdammes dicht vor einen Rörperverlegung in zwei Fällen, wegen einfacher Körperverlegung in Dr. Bruno Wille wird seine Strafe Anfang Februar antreten. eilte, lief ste beim Ueberschreiten des Fahrdammes dicht vor einen einem Falle und wegen wissentlicher falscher Anschuldigung zu einem Aus Düsseldorf wird der Franks. 3tg." berichtet: Gegen den gerade vorbeifahrenden Straßenbahnzug, wurde von diesem erfaßt abr Gefängniß, und den Angeklagten Haß, der bereits wegen Referendar Dr. Ewers, der aus dem hiesigen Spiritisten. und überfahren. Das bedauernswerthe Kind war sofort toot. Jahr Nach dem Urtheil der Zeugen des schrecklichen Vorfalles, unter Rörperverletzung vorbestraft ift, wegen zweier schwerer Körper- Prozeß bekannt geworden ist, schwebt jetzt ein meineidss verlegungen gleichfalls zu 1 Jahr Gefängniß. Der verfahren. Bekanntlich hatte Rittmeister a. D. Freiherr anderem auch eines Lehrers derfelben Schule trifft den Führer des Gerichtshof stellte fest, daß in den vorliegenden Fällen überhaupt v. Grhardt seinerzeit Herrn Evers vorgeworfen, er habe sein Ehrens Buges feine Schuld, da das Mädchen so plöglich vor den Bug fein Anlaß zum polizeilichen Einschreiten, noch weniger aber ein wort gebrochen, ihn für fatis faktionsunfähig erklärt und deshalb Sprang, daß ein rechtzeitiges Halten ganz unmöglich war. Grund vorhanden gewesen sei, gleich mit dem Säbel drauf auch eine Duellforderung von Ewers abgelehnt. Der Ehrenrath erlos zu schlagen. Da die Angeklagten dem Gerichte nicht flucht verdächtig erschienen, so habe es sie vorläufig auf freiem Fuß ge laffen. Angeklagter Sämann bemerkte:" Ich möchte gleich hier Die Erfüllung der Wartezeit für den Bezug einer In Berufung einlegen." Borsitzender, Landgerichtsdirektor Schulk, validenrente betrifft ein interessantes Erkenntniß des Reich 3 erwiderte:" Hier ist kein Ort dazu, thun Sie, was Sie nicht laffen Versicherungsamte3. Die Wartezeit beträgt bekanntlich tönnen." fünf Beitragsjahre zu je 47 Beitragswochen. Nach§ 17 Absatz 2 Die Leidensgeschichte einer hintergangenen Braut erregte des Invaliditäts- und Altersversicherungs- Gesetzes vom 22. Juni 1889 bas Mitgefühl der Zuhörer in einer Verhandlung, welche am Mitt ist versicherten Personen, die wegen mit Erwerbsunfähigkeit ver- woch vor der ersten Strafkammer des Landgerichts I stattfand. Aus bundener Krankheit auf sieben oder mehr Tage an der Fortsetzung der Untersuchungshaft wurde der beim Amtsgericht I angestellt ihres Arbeits- oder Dienstverhältnisses gehindert sind, diese gewefene Kanzleigehilfe Paul Wolff vorgeführt, welcher geordnet. Beit als Beitragszeit in Anrechnung zu bringen. Der Abfay 4 der schweren Urkundenfälschung, des wiederholten Betruges deffelben Paragraphen bestimmt dann: Bei Krankheiten, und des Diebstahls beschuldigt war. Die Hauptbelastungs die ununterbrochen länger als ein Jahr währen, kommt die über zengin, Fräulein B., gab unter augenscheinlich großen diefe Zeit hinausreichende Dauer der Krankheit als Beitragszeit Seelenqualen folgende Aussage ab: Der Angeklagte habe sich ihrer In einer Puter- Versammlung, die am Mittwoch stattfand, nicht in Anrechnung. Das zuständige Schiedsgericht hatte nun dem Familie im verflossenen Frühjahr genähert und sich nach dem gegen erstattete der Vertrauensmann Kohl den Kassenbericht für die Zeit Arbeiter R. im Gegensatz zur Versicherungsanstalt die Invaliden- feitigen Bekanntwerden in einer Weise benommen, daß man ihn für vom 16. Oftober bis 31. Dezember v. J. Derselbe schließt mit rente zugesprochen, indem es ihm die Krankheitszeit vom 17. Oftober einen anständigen Menschen halten mußte. Nach längerem Berkehr einer Einnahme von 7367,58 M., einer Ausgabe von 1857,25 m., 1892 bis zum 80. April 1894, also mehr als ein Jahr, als Warte- fei er mit Heirathsvorschlägen an fie berangetreten. Er habe er und weift einen Bestand von 5510,33 M. auf. Es wurde dann zeit anrechnete. Bei Anrechnung von m nur einem Jahr hätte zählt, daß er bis jetzt als Kanzleigehilfe 170-180 m. monatlich debattirt sowohl über diesen Bericht, wie über den gedruckt vora die Wartezeit für unerfüllt erklärt werden müffen. Auf verdiene, bei seiner demnächst zu erwartenden Anstellung aber gelegten Jahresbericht der Lohntommission für das Jahr 1897. die Revision der Bersicherungsanstalt hob das Reichs- Versicherungs- noch Miethsentschädigung bekomme. Sie selbst und ihre Eltern( Aus letzterem haben wir die wichtigsten Daten bereits in einem amt die Vorentscheidung wieder auf wies 9. mit folgender hätten auch die Zustimmung zu der Verlobung gegeben. Der Bericht über eine am 29. Dezember abgehaltene Versammlung mitwichtigen Begründung ab. Es hätte nur ein Jahr der Krankheits - plötzliche Tod ihres Baters habe aber veranlaßt, daß die offizielle getheilt.) Die Debatte wurde nach längerer Dauer vertagt und die geit nach§ 17 Abfaß 4 angerechnet werden dürfen. Auf die Berlobung hinausgeschoben wurde. Der Angeklagte babe vorgeschlagen, Rommiffion beauftragt, über zwei Positionen: Lohnentschädigung der §§ 10 und 38 2bfag 3 fönne fich der Kläger nicht baß daß von den Eltern seiner Braut geführte Manufatturwaaren Kommiffion und sonstige Ausgaben spezialisirte Angaben zu machen. berufen. Gemäߧ 88 Absatz 8 sei allerdings bei einer Nen Geschäft in den Händen der Mutter verbleiben, für seine Hierauf wurde die Frage der Errichtung eines Arbeitsnachweises bewilligung einer Rente die Zeit eines früheren Renten- Braut und deren Schwester dagegen eine Filiale in Alt- Moabit ein für die Puger erörtert. Dietrich wies darauf hin, daß die jetzige bezuges dem Versicherten ebenso wie eine bescheinigte Krankheits- gerichtet werden solle. Der Plan war fo vernünftig, daß er aus Art des Arbeitsuchens unhaltbare Zustände im Gefolge habe, er bes zeit im Sinne des§ 17 Absatz 2 auf die Wartezeit anzurechnen. geführt wurde. Von nun ab ging der Angeklagte in dem Geschäfte tonte die Nothwendigkeit der Schaffung eines geregelten ArbeitsAuch möge Kläger berechtigt gewesen sein, für die Zeit vom feiner Braut ein und aus. Eines Tages offenbarte der Angeflagte nachweises, die auch in den Kreisen der Kollegen dringend gewünscht 17. Oftober 1893 bis zum 30. April 1894 eine Rente zu verlangen, berfelben, baß er von einer bösen Sorge gequält werde, und legte ein Regulativ der Arbeitsvermittelung vor. Nach und zwar auf grund des§ 10, worin es heißt: Invaliden- werde. Er schulde seinem früheren Hauswirth 400 Mart längerer Debatte wurde die Kommission beauftragt, Einführungs
vollständig aufgeweicht war. Wir fuhren daher ganz rechts an der
Soziale Rechtspflege.
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kannte wegen dieser Ablehnung dem Freiherrn v. Erhardt das Recht ab, den militärischen Titel weiterzuführen. Darauf erfolgten vers fchiedene Veröffentlichungen des Freiherrn v. Erhardt zur Beleuchtung des Vorgehens des Ehrenraths, die Beleidigungsflagen zur Folge hatten und deren Ausgang der erwähnte Spiritistenprozeß war. Nach diesem erklärte Freiherr v. Erhardt, Dr. Ewers habe im Prozeß einen Meineid geschworen. Sein Antrag auf Einleitung eines Meineidsverfahrens wird jedoch von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Nunmehr hat das Oberlandesgericht zu Köln dem Gesuche Folge gegeben und die Einleitung der Untersuchung an
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Versammlungen.