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Die Gleichheit
Demokraten , in zahlreichen und zumal großen Orten ihre ganze bedeutende politische Maschinerie" gegen das Frauenwahlrecht spielen ließen. Was das bedeutet, kann nur ganz gewürdigt werden, wenn man bedenkt, daß diese„ Maschinerie" ohne Strupel auch mit den verwerflichsten Mitteln arbeitet. In Philadelphia zum Beispiel trieben einige Hundert organisierte Republikaner frauenrechtlerische Straßenversammlungen auseinander. Nicht genug, daß Berittene unter die Versammelten sprengten, wurden diese mit Raketen, Schwärmern usw. beworfen, so daß die Frauenfleider Feuer fingen; an anderen Stellen wieder wurden die Freunde des Frauenwahlrechts durch Spritzen usw. buchstäblich unter Wasser gesezt. In der Stadt New York hat die berüchtigte Organisation der„ Tammany Hall " gegen das Frauenwahlrecht gearbeitet. Wie von frauenrechtlerischer Seite versichert wird, soll die Gegnerschaft der bürgerlichen Parteien einen besonderen Grund haben: Die Furcht, die politisch gleichberechtigten Frauen würden der Korruption des politischen Lebens entgegenwirken und ihren Einfluß für ernste Reformen geltend machen.
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Von den politischen Parteien ist einzig und allein die soziali stische Parte i fonfequent, treu und eifrig für das volle Bürgerrecht des weiblichen Geschlechts eingetreten. Schon monatelang vor der Abstimmung durch eine planmäßige Agitation, dann an der Urne selbst. Die bekanntesten Führer und Führerinnen der sozia listischen Partei sind im Vordertreffen des Kampfes für das Frauenwahlrecht gestanden. Deshalb sind für dieses dort viele Stimmen abgegeben worden, wo die Sozialisten einen starken Einfluß auf die Wähler haben. So zum Beispiel in Schenectady , eine der sozialistischen Hochburgen. Bei der Bewertung des Ausfalls der Volksabstimmung über das Frauenwahlrecht muß ein Umstand in Betracht gezogen werden. Der Krieg hat auch in den Vereinigten Staaten eine politische Atmosphäre der Reaktion geschaffen, die Neformen nicht günstig ist. Im Staate New Jersey wurde zum Beispiel nicht bloß das Amendement über das Frauenwahlrecht verworfen, sondern es fielen auch die beiden anderen parlamentarischen Beschlüsse zur Verfassungsreform. In Pennsylvanien wurden vier Amendements zur Verfassung abgelehnt. Auch in den anderen Staaten trug die Abstimmung im allgemeinen einen realtionären Charakter. So wäre es irrig, mit dem entzückten Spießẞbürger von einer großen Niederlage" des Frauenwahlrechts zu reden. Das Abstimmungsergebnis über diese Forderung bleibt ein starter Fortschritt, der fünftigen, baldigen Sieg verbürgt. Das ist nicht etwa„ Selbsttrost" der Frauenrechtlerinnen in den Vereinigten Staaten , sondern die Auffassung, der die angesehensten Blätter des Landes ohne Unterschied der Partei und der Stellung zum Frauenwahlrecht selbst Ausdruck verleihen. Die Kämpferinnen für das Bürgerrecht der Frau sind unentmutigt sofort an die weitere Arbeit gegangen.
Fürsorge für Kriegerfamilien.
Die Hinterbliebenenrenten für die Angehörigen der Vermißten und Verschollenen. In sehr vielen Fällen kommt es vor, daß über den Verbleib von Kriegsteilnehmern nichts bestimmtes festzustellen ist. Das liegt in der Natur" des Krieges. Man führt zunächst diese Personen als Vermißte". Ihre Angehörigen erhalten inzwischen die übliche Familienunterstützung und auf Antrag die Vermißtenlöhnung" vom zuständigen Truppenteil. Aber das währt nur eine beschränkte Zeit. Nach§ 4 Biffer 7 der Anlage 9 der Heerordnung hat die Streichung der Vermißten in den Kriegsranglisten und Kriegsstammrollen zu geschehen, wenn das Ableben mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen" ist. Diese Wahrscheinlichkeit liegt dann vor, wenn während eines Jahres feine Nachricht von dem Leben des Vermißten eingegangen ist. Die Löh= nung des Vermißten wird deshalb an seine Angehörigen auch nur ein Jahr lang gewährt und dann eingestellt. Die Angehörigen können nun die Gewährung der Hinterbliebenenrente beantragen, die ja auch, namentlich auf dem Lande, in der Regel höher ist als die Familienunterstüßung. Um die Rente zu erlangen, müssen die Angehörigen des Vermißten eine schriftliche Erklärung unterschreiben, daß sie seit dem Vermißtwerden keine Nachricht erhalten haben, daß der Vermißte noch am Leben sei.
Auch die Leistungen der der Invalidenversicherung angegliederten Hinterbliebenenversicherung werden unter ähnlichen Voraussetzungen gewährt. Nach§ 1265 der Reichsversicherungsordnung wird die Witwen- und Waisenrente und das Witwengeld gewährt, wenn der Versicherte„ verschollen" ist. Er gilt als verschollen, wenn während eines Jahres keine glaubhaften Nachrichten von ihm eingegangen sind und die Umstände seinen Tod wahrscheinlich machen. Das Versicherungsamt kann von den Hinter
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bliebenen die eidesstattliche Erklärung verlangen, daß sie von dem Leben des Vermißten keine anderen als die angezeigten Nachrichten erhalten haben. Den Todestag Verschollener, das heißt den Tag, von dem an die Rente zu zahlen ist, setzt die Versicherungsanstalt nach billigem Ermessen fest. Er kann bei einem Kriegsteilnehmer nur der Tag sein, an dem er zu seinem Truppenteil nicht wieder zurückkehrte. Es ist somit die Rente auf die ganze Zeit des Vermißtseins nachzuzahlen. Ein gewisser Widerspruch besteht hier mit § 1253 der Reichsversicherungsordnung, nach dem die Witwen- und Waisenrenten nur ein Jahr rückwärts, vom Eingang des Antrags gerechnet, gezahlt werden. Ebenso besteht ein Wiederspruch mit § 1300 der Reichsversicherungsordnung, nach dem der Anspruch auf das Witwengeld verfällt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tode des Ehemannes geltend gemacht wird. Entscheidungen über die Auslegung dieser Vorschriften liegen noch nicht vor. Jedenfalls empfiehlt es sich aber, die Anträge auf die Hinterbliebenenbezüge so bald wie möglich nach Ablauf des Jahres zu stellen. Darin kann auch keine Pietätlosigkeit gegenüber dem Vermißten gefunden werden, sondern nur eine verständliche Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Hinterbliebenen.
Die sowohl auf Grund des Militärhinterbliebenengesetzes als auch gemäß der Reichsversicherungsordnung gewährten Hinterbliebenenbezüge sind nicht wieder zurückzuzahlen, falls der Vermißte oder Verschollene später doch wieder zurückfehren sollte. Die gezahlten Beträge verbleiben in den Händen der Familienangehörigen, da diese inzwischen einen gesetzlichen Anspruch darauf hatten.
Frauenarbeit.
F. Kl.
Die Ausdehnung der Franenarbeit in der Berliner Metalldreherei wurde kürzlich in einer Versammlung der organisierten Eisen-, Metall- und Revolverdreher durch interessante Angaben beleuchtet. Arbeiterinnen werden heute nicht nur an den Revolver- und Automatenbänken beschäftigt, sondern auch an den Spitzenbänken. Sie leisten also qualifizierte Dreharbeit, und so ist die Meinung widerlegt, als ob solche ausschließlich von Männern verrichtet werden könnte. In einem Großbetrieb sind die weitaus meisten Dreharbeiten an die Frauen übergegangen. Dort werden nur ganz wenige Männer mit dem Anlernen der Arbeiterinnen und einigen bestimmten Arbeiten beschäftigt, die besondere Schulung verlangen. Wie zu den qualifizierten so werden auch zu förperlich sehr anstrengenden Verrichtungen Frauen in steigender Bahi herangezogen. Die Arbeiterin hat 80 Pfund schwere Granaten auf die Drehbank zu heben und zu schruppen, sie kann täglich 36 dieser schweren Arbeitsstücke bewältigen. Eine Leistung das, die sicher die wenigsten Frauen auf die Dauer zu verrichten imstande sind, ohne Schaden an ihrer Gesundheit zu leiden. Die Rücksicht auf die Gesundheit der Frauen, die Mutterschaft und Mutterpflicht, steht überhaupt nicht im Programm der Unternehmer und Direktoren, die immer mehr weibliche Arbeitskräfte in die Metallindustrie einführen. Diese Rücksicht würde sich ja schlecht mit dem Hauptglaubenssatz der Herren vertragen, daß möglichst fetter Profit das Ziel der Industrie sei. So müssen wohl die meisten Metalldreherinnen in Berlin 11 und 12 Stunden täglich schaffen, obgleich die Verrichtungen Muskeln und Nerven überanstrengen, zu chronischer übermüdung und damit zu ernsten Gesundheitsschädigungen führen. Die lange Tagesarbeit läßt sich nicht einmal mit dem Hinweis auf die Bedürfnisse des Heeres rechtfertigen. Sie könnte sehr leicht durch Mehreinstellung von Arbeiterinnen vermieden werden, denn es fehlt in Berlin wahrhaftig nicht an Frauen, die Arbeit und Brot suchen müssen. Aber freilich: vermehrte Nachfrage nach Arbeiterinnen könnte höhere Entlohnung nach sich ziehen, während die Frauen gerade als billige Arbeitskräfte begehrt sind. Im allgemeinen erhalten die Arbeiterinnen in der Berliner Dreherei nur die Hälfte der Akkordsätze, die früher für genau die gleichen Arbeiten den Männern bezahlt wurden. Da ist es denn kein Wunder, daß die Frauenarbeit noch ständig wächst, wenn auch die Beschäftigung in der Dreherei in letzter Zeit erheblich nachgelassen hat. Die festgestellten Tatsachen weisen darauf hin, daß auch in der Metalldreherei die zunehmende Frauenarbeit keine vorübergehende Erscheinung sein wird. Sie mahnen an die Notwendigkeit, auch hier die Arbeiterinnen aufzuwecken, zu organisieren und diese Verbesserungen zu erkämpfen: wirksamen gesetzlichen Schutz der Frauenarbeit; gleichen Lohn für gleiche Leistung und volles politisches Recht für das weibliche Geschlecht.
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