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Die Gleichheit

Betracht. Trotzdem muß auch mit Rumänien ein Vertrag möglich sein, der das rumänische Volk nicht unter den Sünden einstiger Machthaber leiden läßt, und der möglichst bald ein vertrauensvolles politisches, wirtschaftliches und kulturelles Zusammenarbeiten mit Rumänien möglich macht.

Welches Land dann dran ist mit dem Friedensschluß? Wir wissen's noch nicht. Jeder Tag kann in dieser bewegten, histo­risch bedeutsamen Zeit neue Überraschungen bringen. Die beste wäre es, wenn die vom Reichskanzler Grafen Hertling dem Westen besonders Amerika , England und Belgien gegen über erneut zum Ausdruck gebrachte Friedensbereitschaft end­lich ein freundliches Echo fände.

Die ganze Welt würde befreit aufatmen!

künftiger Friede.

Es glüht das Blut, das freudig ward pergolfen Für die erfehnte Deltverbrüderung; Sein roter Schein, der durch die nacht gefloffen, Erhellt der Zeiten tieffte niederung.

Im Glorienftrable spricht's von heißem Lieben Und rötet mählich felbft den kalten Stein, Auf den Tyrannenfauft in Lettern eingefchrieben Die Rechte", die dem mächtigen Recht verleihn. Ein Tag bricht an, wo sich die menfchheit fragen, Sich felbft beftürmen wird in tiefer Scham: Was fie des Haffes Pflug fo lang getragen, Bis endlich, endlich die Erkenntnis kam!

Dergebens waren nicht der Ketzer Träume, In denen edle Tatkraft fich verjüngt, Und üppiger grünen die Olivenbäume, Do rotes Herzblut ihre Durzeln düngt.

Prudhomme.

Gegen die Geschlechtskrankheiten! Zu den heimtückischsten Feinden der menschlichen Gesell schaft gehören die Geschlechtskrankheiten.

Ihre Besonderheit gegenüber anderen Krankheiten besteht darin, daß sie den Menschen inmitten einer Funktion über­fallen, die für die Erhaltung und Fortpflanzung der mensch­lichen Gesellschaft unbedingt notwendig ist und die die Natur deshalb mit Luftgefühlen verbunden hat, wie sie in gleicher Stärke bei keiner zweiten menschlichen Funktion wirksam sind. Die Allgewalt dieses Naturtriebes läßt deshalb die Menschen immer von neuem die Gefahren unterschäßen, die mit einem unvorsichtigen Geschehenlassen des Triebes verknüpft sind. Eine zweite Besonderheit unterscheidet sie dadurch vor fast allen anderen Krankheiten, daß die Geschlechtskrankheiten als etwas Schimpfliches oder zum mindesten doch Peinliches angesehen werden. Während die Menschen sonst ohne Bedenken über ihre Krankheiten sprechen, oft sogar im Übermaß und mit einer gewissen Selbstgefälligkeit, während sie durch die Aus­sprache mit Leidensgenossen sich gegenseitig beraten und helfen, sucht der Geschlechtskranke seine Strankheit zu verheimlichen. Er möchte in der Achtung seiner Mitmenschen nicht sinken. So groß ist diese Sorge in vielen Fällen, daß die Bedauerns­werten nicht einmal den Rat eines sachkundigen Arztes in Anspruch zu nehmen wagen, sondern entweder ihre Strankheit verschleppen oder damit zu irgendeinem Kurpfuscher gehen.

Mit vielen anderen bösartigen Krankheiten gemein haben die Geschlechtskrankheiten dagegen die großen Gefahren der Ansteckungsfähigkeit, der gefährlichen Nachkrankheiten, der Ver­wüstung des infiszierten Organismus und der Nachwirkung auf Kinder und Kindeskinder.

Nr. 12

In der Hauptsache unterliegt der außereheliche Geschlechts­verkehr der Gefahr der Ansteckung; es sind also junge un­verheiratete Männer und Frauen am meisten gefährdet. Aber der außereheliche Verkehr beschränkt sich nicht nur auf die Unverheirateten, so daß auch in zahlreiche Familien das Gift dieser Krankheiten getragen wird und dadurch nicht nur körper­lich in gefährlichster Weise weiterwirkt, sondern auch das innere seelische Verhältnis von Mann und Frau anfrißt und zerstört.

Die zahlreichen Gefahren der Geschlechtskrankheiten bildeten schon vor dem Striege eine ständige Sorge von Ärzten, Sozial­politikern und Menschenfreunden. Durch den Krieg aber sind die Gefahren in geradezu unheimlicher Weise gesteigert wor den. Millionen von Männern, besonders auch von verhei­rateten, find aus ihrem normalen Leben herausgerissen, sind auf Monate und Jahre von ihrer Frau getrennt worden. Nicht alle Männer besigen so viel Selbstzucht und Charakter­stärke, daß sie dem in ihnen tätigen und durch die lange Ent­haltsamkeit erst recht aufgeftachelten Naturtrieb Widerstand zu leiſten vermögen. Die lange Trennung von ihrer Familie und vom geordneten bürgerlichen Leben lockert ohnehin manche Sitten und Grundsäße, die in Friedenszeiten auf festem Grund zu ruhen schienen. Es kommt mancherlei Verführung durch leichtsinnige Kameraden und durch Frauen hinzu, die ihrerseits durch die lange Trennung von ihren Männern in seruelle Not geraten sind. Die Folge ist ein außerordentlich gesteigerter außerehelicher Geschlechtsverkehr und eine höchst beängstigende und gefahrdrohende Zunahme der Geschlechts­frankheiten, denen wiederum durch die mangelnde ärztliche Versorgung nicht rechtzeitig und nicht tatkräftig genug ent­gegengetreten werden kann.

Diese Erwägungen haben den Ausschuß des deutschen Reichstags für Bevölkerungspolitik gleich nach seinem Zusammentritt im Frühjahr 1917 veranlaßt, die Frage der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten an die Spitze seiner Beratungen zu stellen. Er ist auch in eingehenden Verhand­lungen zu wertvollen Ergebnissen gekommen, die jetzt der Reichsleitung Anlaß gegeben haben, dem Reichstag einen Gesezentwurf zur Bekämpfung der Geschlechtskrant­heiten vorzulegen. Gleichzeitig hat sie noch einen zweiten Entwurf gegen die Verhinderung von Geburten aus­gearbeitet, auf den wir später zurückkommen werden.

Die Gefeßentwürfe sind dem Bevölkerungsausschuß des Reichstags zur Prüfung und Vorberatung überwiesen worden, der auch sofort mit Eifer an die Arbeit gegangen ist. In den Grundzügen sind sich die Parteien einig. Im einzelnen treten besonders Meinungsverschiedenheiten über die Frage zutage, ob die vom Gesezentwurf vorgesehene Strafverfolgung ge­schlechtskranker Personen, die, trotzdem sie von ihrer Strankheit wissen, dennoch den Beischlaf ausüben, nur auf Antrag des oder der Geschädigten oder ohne weiteres auch auf Anzeige Dritter eintreten soll. Die sozialdemokratischen Vertreter wünschen das lettere; sie wollen dadurch dem übel entschlos­sener zu Leibe gehen, als es der Gesezentwurf vorsicht. Eine zweite strittige Frage ist die, ob die Behandlung Geschlechts­franter nur staatlich approbierten Ärzten gestattet sein soll. Hierbei werden die alten Gegensätze zwischen der staatlichen Heilkunde und der von nicht wissenschaftlich vorgebildeten Männern und Frauen ausgeübten Heilmethode eine große Rolle spielen.

Für die Arbeiterfrauen und Arbeiterinnen ist der Ge­sebentwurf von großer Bedeutung. Jetzt während des Krieges und ebenso später sind die Frauen in ungeahnter Weise in das wirtschaftliche Leben hineingezogen worden. Sie haben sich eine wirtschaftliche Selbständigkeit errungen, die sie weit mehr noch als früher in den Stand setzt, auch selbständig über das höchste und schönste persönliche Gut, das sie zu ver­geben haben, über ihren Körper, zu verfügen. Sie werden da­bei vielleicht nicht immer die überlieferten Formen bürgerlicher Eheschließung wahren und wahren können. Um so mehr müssen sie vor der Gefahr geschützt werden, sowohl in ihrem eigenen Interesse, wie zum Wohle ihrer Nachkommen und damit auch