Nr. 15

Vom Fortgang des Frauenrechts

Die Gleichheit

Der württembergische Ausschuß zur Förderung des Frauen­ftimmrechts, dem auch sozialdemokratische Frauen angehören, hat an den Landtag eine Eingabe über Mitarbeit der Frauen in der Gemeinde gerichtet. Es wird das aktive und passive Wahlrecht ver­langt, ferner eine Einfügung in die württembergische Gemeinde­ordnung, nach der in den größeren Gemeinden zu allen Kom­miffionen Frauen mit beschließender Stimme in entsprechender An­zahl hinzugezogen werden sollen. In der Begründung der Eingabe

heißt es:

Die Arbeiten der Gemeindeverwaltung sind, wie sogar von Gegnern des Frauenstimmrechts zugegeben wird, dem Wesen und den Fähig leiten der Frau durchaus naheliegend. Sonst hätten nicht in der Kriegszeit so viele Frauen mit Eifer und Erfolg sich an den außer ordentlichen Aufgaben der Gemeinden beteiligt. Ihre Mitwirkung ist vielfach unentbehrlich geworden. Und die schon bewährten Kräfte sollten auch in der Folgezeit, die abermals große und schwierige Aufgaben an unser Volt stellt, in den einzelnen Gemeinwesen und damit für die allgemeine Wohlfahrt ihre Dienste in vollem Umfange einsetzen können. Da die Verleihung des Gemeindewahlrechts an die Frauen nur allmählich zu ihrer regelmäßigen Mitarbeit führen wird, so haben wir die zweite Bitte beigefügt. Durch deren Er­füllung würden alle diejenigen Einrichtungen, die mit Hilfe der Frauen ins Leben getreten sind, ihre Mitarbeiterinnen sich erhalten und neue dazu gewinnen. In Baden ist seit einer Reihe von Jahren eine derartige Bestimmung in Straft. Dort müssen viele Kommis­fionen in allen Gemeinden, die der Städteordnung unterliegen, zu einem Drittel aus Frauen bestehen."

Die Frau im Beruf

Die Arbeiterin und das Hilfsdienstgesetz. In der Metall­arbeiterzeitung" teilt Genosse Siering mit, daß in einer Sigung des Kriegsausschusses in Berlin eine Entscheidung gefällt worden ist, daß der Kriegsausschuß für Klagesachen der Arbeiterinnen un= zuständig" sei. Die Fällung eines Schiedsspruchs sei daher abgelehnt worden. Siering bemerkt dazu mit Recht:

Wir müssen das Urteil als einen Fehlspruch ansehen, denn wenn in der Begründung dieser Entscheidung des Kriegsausschusses gesagt wird, daß das Hilfsdienstgesetz sich nur auf Personen beziehe, die

Menschen das Mittagessen herzurichten und nach Wohn- oder Arbeits­stätte zu bringen, als wenn sich nach den bisherigen Verhältnissen mindestens 8000 Frauen abradern müssen.

Kluges und zielbewußtes Mitarbeiten auch an dieser Einrichtung fann Aussicht dafür bieten, daß aus mancher dieser Küchen moderne Volksküchen in unserem Sinn werden, die unseren Lohnarbeitenden oder mit Kindern gesegneten Frauen eine wirkliche Erleichterung bedeuten.

Am ersten Maimorgen. Heute will ich fröhlich, fröhlich sein, Keine Sorg und keine Sitte hören, Will mich wälzen und für Freude schrein, Und der König soll mir das nicht wehren! Heute kommt mit seiner Freuden Schar Frühling aus der Morgenröte Hallen, Einen Blumenkranz um Brust und Haar Und auf seiner Schulter Nachtigallen! Und sein Antlitz ist ihm rot und weiß, Und er träuft von Tau und Duft und Segen Ha! Mein Thyrsus sei ein Knospenreis, Und so tauml' ich meinem Freund entgegen!

Bücherschau

M. J.

Matthias Claudius .

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zum vaterländischen Hilfsdienst verpflichtet sind und unter Berück­fichtigung des§ 1 des Gesezes, der lediglich von männlichen Deutschen spricht, die Arbeiterinnen ganz ausschalten will, weil bei der Schaf= fung des Gesetzes ausdrücklich die Frauen nicht als Hilfsdienstpflic:- tige ins Gesetz aufgenommen wurden, so trifft dies nach den durch)- aus klaren Bestimmungen der§ 11 bis 13 nicht zu. Jm§ 11 des Hilfsdienstgesetzes wird ausdrücklich nicht von Hilfsdienstpflichtigen gesprochen, sondern von allen für den vaterländischen Hilfsdienst tätigen Betrieben. Für diese Betriebe sollen Arbeiterausschüsse er= richtet werden, soweit sie mindestens 50 Arbeiter beschäftigen und nicht schon bisher Arbeiterausschüsse bestanden haben. Es ist aus­brücklich erklärt worden, daß unter Arbeitern auch Arbeiterinnen zu verstehen sind. Denn auch diese sind berechtigt, zu den Arbeiter­ausschüssen zu wählen und in dieselben gewählt zu werden. Wenn es nach§ 12 dann weiter heißt ,, daß es den Arbeiterausschüssen ob­liege, das gute Einvernehmen innerhalb der Arbeiterschaft des Be­triebes und zwischen der Arbeiterschaft und dem Arbeitgeber zu fördern, so ist es ganz erflärlich, daß auch Arbeiterinnen dabei in Frage kommen müssen.

Zum Überfluß wird dann noch im§ 13 ausdrücklich betont, daß, wenn nicht in Betriebe der im§ 11 bezeichneten Art bei Streitig­feiten über die Lohn- und sonstigen Arbeitsbedingungen eine Eini­gung zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeiterausschüssen zustande tommt, dann unter anderem auch der Kriegsausschuß als Schlich­tungsstelle angerufen werden kann.

Es ist doch völlig unsinnig, wenn Arbeiterinnen zwar in den Arbeiterausschuß gewählt werden dürfen, aber nicht berechtigt sein sollen, Beschwerden der Arbeiterinnen auch vor dem Schlichtungs­ausschuß zu vertreten....

Welche Ursache liegt aber dem Einspruch der Unternehmer zu­grunde? Wir haben bereits hervorgehoben, daß über Streitigkeiten der Arbeiterinnen allein und auch in Verbindung mit Hilfsdienst­pflichtigen unendlich oft, fast bei jeder größeren Sache verhandelt worden ist. Niemals ist dagegen Einspruch erhoben worden. Nur diesmal, und zwar deshalb, weil die Arbeiterinnen die Festsetzung bestimmter Mindestlöhne gefordert haben. Diese Forderung hat es den Unternehmern angetan. Mit dieser Forderung werden sie in ihren, heiligsten Gefühlen verlegt. Auf diesem Gebiet haben sie während des Krieges nicht im geringsten umgelernt. Nach wie vor stehen die im Verband Berliner Metallindustrieller vereinigten Firmen auf dem Standpunkt, daß sie allein über die Gewährung von Mindest­löhnen zu entscheiden haben...."

zu bewässern und fruchtbar zu machen haben. Wir rasten mit ihm in einem kleinen Schloß inmitten eines Palmenwäldchens und rauschender goldener Weizenfelder. Wir sehen in das Elend der ar­menischen Flüchtlinge und des Gettos, des Bagdader Judenviertels und der romantische Hauch der alten Kalifenstadt schwindet mit der Nähe ihrer Betrachtung.

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In Babylon streifen wir durch die ausgegrabenen Ruinen alter Kultur, durch den Königspalast Nebukadnezars, um die fümmer­lichen Reste des berühmten Turms zu Babel Ninive. Wanderungen durch die Schuttfelder, Rast in einem Café, wo die türkischen Ge­schäftsleute Siesta halten. Sven Hedin schildert sie: Geld und Geldgewinn sind außer Lappalien die einzigen Gesprächsgegens stände. Der Weltkrieg fümmert diese Männer nur insoweit, als das wechselnde Waffenglück ihre Geschäfte beeinflußt.... Alles übrige ist ihnen gleichgültig ganz wie bei gewissen Lenten in Europa ." Im Hintergrunde aber zeichnet sich das trostlose Bild des Wüsten­frieges ab.

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Der Inhalt des Buches steht in gutem Verhältnis zum Preise, und seine Anschaffung ist zu empfehlen. A. Z.

Bruno Schönlauk, In diesen Nächten. Gedichte. Berlin , Cassirer. Preis Mt. 3.50.

Ein vornehm ausgestattetes Buch. Packende, knapp umrissene Ge­fichte, vermittelt durch sorgfältig gewählte gewichtige Worte in festem Tonfall.

Die ersten drei Zusammenfassungen( Aus den Straßen"," Sin­gende Erde" und" Die Gefangene") scheinen Dichtungen der Vor­Kriegszeit zu sein. Bei aller Eigenheit verraten sie doch sehr viel " Richtung", während der dem toten Bruder gewidmete letzte Buch­abschnitt vollendet reife, gedanken- und formschöne Lyrik umfaßt;

Sven Hedin , Bagdad, Babylon, Ninive. Leipzig, Brockhaus. einzig ist das Gedicht Mord".

Preis Mt. 1.­

Ein neues Reisebuch des bekannten schwedischen Forschers. Dies­mal hinunter nach dem Orient, nach Mesopotamien , der Wiege der Menschheit. Wir machen eine Stromfahrt mit, den Euphrat hinab, wo die hölzernen Wasserräder knarren, die weithin die Ufergefilde

Emma Dölk, Jugendlieder. Selbstverlag.

A. Z.

Ein halbes Hundert Gedichte und ein paar Geschichtchen; für Stin­der geschrieben von einer Frau, in der selbst noch ein Stück Kinder­seele und eine urwüchsige, wenn auch wenig entwickelte Dichternatur lebt, einfach, anspruchslos und geradezu.

A. Z.