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Die Gleichheit
als daß man nun die weitere Entwicklung unserer gefantten Produktionswirtschaft lediglich auf den Betriebsräten auf bauen könnte. Sehr weitgehende Rechte aber sollen und müssen sie bekommen. Insbesondere soll ihnen bei der Regelung der Arbeitsverhältnisse weitest gehendes Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden.
-Der Gesetzentwurf über Betriebsräte stellt auch den Grundsatz auf, daß die Betriebsräte bei der Regelung der Arbeitsver hältnisse, beim Abschluß von Tarifverträgen usw., ihre Tätigfeit auszuüben haben im Einvernehmen mit den zuständigen Berufsorganisationen. Diesen Grundsatz müssen wir als durchaus richtig anerkennen. Die gewerkschaftlichen Organisationen sind die dauernde, bleibende Einrichtung, die eine jahrzehntelange Entwicklung und Erfahrung hinter sich Hat. Sie sind auch diejenige Organisationsform, die das Interesse der gesamten Arbeitnehmerschaft des Berufes zu vertreten hat und deshalb von einer höheren Warte alle Fragen beurteilen kann als lediglich die Arbeitnehmerschaft der einzelnen Betriebe. Die Betriebsräte sind eine wechselnde, auf den Betrieb beschränkte Einrichtung, bei deren Tätigkeit in viel Höherem Maße Augenblicksstimmungen eine Rolle spielen. Es fann dem Interesse der Arbeitnehmerschaft nicht dienen, wenn etwa bei der Regelung der Arbeitsverhältnisse solche Augen blicksstimmungen oder die egoistischen Interessen eines einzelnen Betriebes im Gegensatz zu den Interessen des gesamten Berufes durchgesetzt werden können. Ein enges Busammen arbeiten zwischen Berufsorganisation und Betriebsrat wird in jedem Falle von größtem Nuzen für alle Beteiligten sein.
Es ist verkehrt, die neuen Betriebsräte lediglich als einen Abklatsch der bisherigen Arbeiter- und Angestelltenausschüsse zu bezeichnen. Die Betriebsräte werden im Gegenteil un geheuer viel weitergehende Befugnisse und Aufgaben zu erfüllen haben. Es ist aber natürlich nicht möglich, alle Wünsche, die von irgendeiner Seite gestellt werden, jest sofort zu erfüllen, wenn man unser Wirtschaftsleben nicht schwersten Erschütterungen aussetzen will.
Von größter Bedeutung ist, daß es in Zukunft kaum noch irgendwelche Betriebe geben wird, für die kein Betriebsrat Besteht.
Durch das Hilfsdienstgesetz wurden Arbeiter- und Angestelltenausschüsse nur vorgesehen für gewerbliche Betriebe mit mindestens 50 Arbeitern resp. Angestellten. Durch Verord mung der Revolutionsregierung wurde der Zwang zur Errich tung solcher Ausschüsse dann ausgedehnt auch auf nicht gewerbliche Betriebe und begann schon bei mindestens 20 Arbeitern oder Angestellten. Jetzt sollen Betriebsräte für alle Betriebe, Geschäfte und Verwaltungen des öffentlichen und privaten Rechts" errichtet werden, wenn insgesamt mindestens 20 Arbeiter
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ganisationen, die ihre Existenz und Stärke im wesentlichen dem von ihnen gepflegten Angestelltendünkel verdanken, wollen natürlich verhindern, daß auch die Angestellten zu der Ueberzeugung gelangen, daß sie ihre Infereffen nur Hand in Hand mit den übrigen Arbeitnehmern vertreten können. Gewiß gibt es eine Reihe von Fragen, die nur eine der beiden Gruppen interessieren. Dafür trifft das Gefeß auch Vorsorge, indem den Angestellten eine ihrer Bahl entsprechende Vertretung im Betriebsrat gesichert werden muß. Auf jeden Fall muß, je nachdem ob Arbeiter oder Angestellte die fleinere Gruppe darstellen, ihnen ein Vertreter im Betriebsrat zugestanden werden und bei mindestens 50 vorhandenen Gruppenangehörigen zwei Vertreter. Ist eine Gruppe durch nicht mehr als zwei Mitglieder im Betriebsrat vertreten, so sind ihr außerdem ein bis zwei Ergänzungsmitglieder zuzubilligen. Fragen, die ausschließlich die Arbeiter betreffen, sind dann nur von den Ber tretern dieser Gruppe, Fragen, die ausschließlich die Angestellten betreffen, von deren Vertreter, eventuell unter Hinzuziehung der Ergänzungsmitglieder zu erledigen. Zu den Aufgaben, des Betricbsrats gehören aber eine große Reihe von Fragen, die über das Intereffe einzelner Gruppen weit hinausgehen und zweckentsprechend nur von der Gesamtarbeitnehmterschaft behandelt werden können. Dazu gehören insbesondere diejenigen Befugnisse des Betriebsrats, die eine ueberwachung der Geschäftsführung in Betriebe darstellen. Diese allgemeinen Befugnisse fönnen nur zwvedmäßig ausgeübt werden, wenn die Arbeitnehmerschaft geschlossen dem Arbeitgeber gegenübersteht und das Ausspielen einer Gruppe gegen die andere verhindert wird. ( Schluß folgt)
Das find die Mütter fchönrer Zukunft nicht, Die nur gebären, daß fie Liebe büßen, Und fo ins Joch der Dulder- Schwermut müffen, In hoffnungsarmer, ftumpfer Ehepflicht. Sie schwälen traurig wie ein Totenlicht- Auch ihre Kinder werden Sklaven zeugen, Die fich der Fauft des Schickfals betend beugen Sich felbft im Lichte, finden fie fich nicht. Die Mütter ſchönrer Zukunft aber schauen Ilit tapfern Töchtern, freien, Itarken Söhnen, In Tage, die ihr Leid und Lieben krönen Und ihrem Leben goldne Tempel bauen.. Denn nur der Freiheit foll die Liebe frönen. Und keinem Gott, als ihrer Kraft vertrauen.
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und Angestellte beschäftigt werden. Nur für die fest Weltliche Schule und Religionsfreiheit!
angestellten öffentlichen Beamten ist eine Ausnahme zugelassen, da für diese besondere Beamtenausschüsse errichtet werden sollen. Aber auch die Betriebe mit weniger als 20 Arbeit nehmern bleiben, wenn sie mindestens 5 Arbeitnehmer uit faffen, nicht ohne Vertretung, da für sie ein Betriebs. obmann zu wählen ist, der im wesentlichen dieselben Befugnisse hat wie der Betriebsrat. Soweit also überhaupt ein Bedürfnis nach einer gemeinsamen Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebes vorhanden ist, wird diese durch das Betriebsratsgeset geschaffen. Nicht als Arbeitnehmer wer den angesehen diejenigen leitenden Personen, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder tatsächlich den Arbeitgeber gegenüber den übrigen Arbeitnehmern zu vertreten haben.
Anstatt der bisher getrennten Arbeiter- und Angestellten ausschüsse soll für diese beiden Gruppen, das heißt für alle Arbeitnehmer eines Betriebes, ein gemeinsamer Betriebsrat gebildet werden. Diese Bestim mung wird nicht nur von den Arbeitgebern, sondern auch von einem Teil der Arbeitnehmerorganisationen, besonders von den Harmonieangestelltenverbänden, lebhaft bekämpft. Diese Dr
Von Minna Lodenhagen.
Der Kampf um die weltliche Schule ist der Kampf um den freien Menschen. Wir müssen ihn fämpfen, nicht nur gegen die prinzipiellen Gegner, sondern auch gegen die Unsicheren in unseren eigenen Reihen.
Viele unserer Mütter halten die Religionsstunde für die einzige Erziehungsstunde in der Schule. Stellen wir Religion gleich Sittlichkeit, so ist das verständlich bei Müttern, deren Religion ein übernatürlicher Gottesglaube ist. ein übernatürlicher Gottesglaube ist. Ein Teil unserer Mütter glaubt aber auch an den erzieherischen Wert der Religionsstunde, trotzdem sie sich von dem Kirchenglauben frei gemacht haben; ja, sie berwerten in der häuslichen Erziehung den Glauben an Gott als eine Brücke zu den Seelen ihrer Kinder. Jahrzehntelang haben wir um die Befreiung der Kinder dissidentischer Ellern vom Religionsunterricht gefämpft. Jekt, da sie erreicht ist, ist der Erfolg ein geradezu fläglicher, geeignet, den Gegnern der weltlichen Schule Wasser auf ihre Mühlen zu liefern. Nur ein ganz geringer Teil hat die Konsequenz aus seiner Bekenntnislosigkeit gezogen, seine Kinder vom Religonsunterricht befreien zu lassen, und selbst in den Reihen der aufrechten Eltern be gegnet man vielfacher Befangenheit.