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die Direktion der letztgenannten Anstalt ihre überaus werthvolle Luftlinie, so daß der von dem wissenschaftlichen Inftitut geforderte über nicht bedeutende Verlegungen ausstellen faffen, Tektere Tönne Lehrmittelsammlung zu dem Zwecke in bereitwilligfter Weise zur Bannkreis nicht berührt wird. Verfügung gestellt hat. Nähere Auskunft über die Kurse ertheilt der L. Schriftführer der Gesellschaft, Oberlehrer Dr. W. Greif, SO., Köpnickerstr. 142.

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Gerichts- Beifung.

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und von

Wenn der An­

sich der Angeklagte ganz gut bei seinem Wüberstande gegen die Feffelung zugezogen haben. Andererseits mache der Angeklagte einen ruhigen, anständigen Eindruck, man dürfe ihn nicht als einen Rowdy betrachten; man müsse ihm glauben, In den Experimentirfäfen der Urania( Taubenstraße) ist daß er nicht mitgeschlagen habe und deshalb wohl der Ansicht eine Reihe von Apparaten aufgestellt worden, unter denen neue Abenteuer auf der Polizeiwache bildeten wieder einmal den fein konnte, daß er nur als Beuge mit auf die Wache gehen sollte. Formen von Druckmessern besonderes Interesse finden dürften. Die Mittelpunkt einer Anklage, die gestern die 1. Strafkammer des Land- Deshalb beantrage er, unter Freisprechung von der Anklage der felben beruhen auf dem Prinzip der bekannten Bourdon'schen Metall gerichts I längere Zeit beschäftigte. Den Vorsiz führte Landgerichts- Körperverlegung, den Angeklagten wegen Widerstandes nur zu 50 M. Barometer, bestehen alfo aus einem gebogenen Metallrohre, dessen leidigung mittels der Preffe hatte sich der Telegraphen- Arbeiter event. 20 Zagen Gefängniß zu verurtheilen.- Rechtsanwalt Dr. direktor Felisch. Wegen Mißhandlung, Widerstandes und Be- event. 10 Tagen Gefängniß und wegen der Beleidigung zu 100 W. Krümmung zu und abnimmt, wenn der Druck im Innern steigt Karl Fischer zu verantworten. Dieser hatte am 25. Juni v. J. Schwindt glaubte, daß die Auflage in keiner Weise haltbar sei. oder fällt. Neuerdings bat man zur Meffung sehr bober Drucke mit zwei Freunden etwas gezecht; auf dem Heimwege waren die Gs fei nach dem Ergebniß der Beweisaufnahme vorauszusehen ges bis zu 2000 Atmosphären derartige Röhren aus Stahl an gefertigt und man kann konstatiren, daß sich ein solches Rohr unter drei mit einem Bäckerlehrling in Streit gerathen, die in eine wesen, daß der Staatsanwalt in seinem Plaidoyer mehr danach dem Einfluß des hohen Druckes in derselben Weise biegt, wie die Schlägerei ausartete. Der Bäckerlehrling behauptet, daß er von trachten würde, den Wachtmeister Büchsenschuß und die Schußleute aus zartem Wellblech gefertigten Röhren bei einem Drucke, welche allen dreien geschlagen worden sei, während der Angeklagte be- zu vertheidigen, als den Angeklagten zu belaften. Ju der That eine Million mal fleiner ift. Derartige Apparate bilden einen bauptet, daß nur seine beiden Freunde geschlagen haben. Ein Schutz gebrauche Herr Büchsenschuß schon eines so gewichtigen Fürsprechers, interessanten Beweis dafür, daß sich der Bau von Meßinftrumenten mann wurde herbeigerufen, welcher die drei aufforderte, ihnen zur Fest- um sein Verhalten erklärlich erscheinen zu lassen. Thatsache sei, in sinnreicher Weise den Bedürfnissen der Praxis anpaßt. stellung ihrer Personen nach der Wache zu folgen. Fischer, der immer daß der unbescholtene Angeklagte ohne Schrammen Feuerbericht. Sonnabend Abend 7 Uhr brannte Magde   Angefchuldigter mitgehen sollte, folgte nach dem 72. Polizei- Hevier dort wieder herabgekommen fei. Wer mit 3 auffallend parallel ver­der Meinung gewesen, daß er nur als Zeuge und nicht als unden auf die Polizeiwache und mit Verlegungen burgerstraße 36 Zwischengebält. Ramlerstraße 26 gingen in der Teltower Straße. Was ihm dort pafsirt ist, hat er alsdann laufenen Striemen auf der Backe auf der Bildfläche erscheine, der um 9 Uhr Gardinen und Kleidungsstücke in Flammen auf. Kurz in einem Artikel in der Staatsbürger- Beitung" in einer Weise ge- müßte schon die höhere Mathematit fubirt haben, wenn er sich vor Mitternacht mußte Kreuzbergstraße 7 ein Schadenfeuer schildert, die nach der Behauptung der Anklage falsch sein soll. Nach folche durch Aufschlagen auf die eiserne Bettstelle selbst zuziehen abgelöscht werden, das die Balkenlage und Schaldecke zerstörte. feiner Behauptung sei er auf der Mache von dem Telegraphisten wollte. Nachmittags 5 Uhr batte Alexandrinenstraße 107 auf Ziefert nach seinem Namen befragt worden und habe fofort feinen daß er geschlagen worden sei, als sechs Schuhleute an ihm berum Gerade diese parallelen Striemen deuten klar darauf hin, dem Grundstück der Attiengesellschaft Berliner Meffingwerte" ein Militärpaß vorgezeigt, der auch von einem Schuhmann gelesen arbeiteten; darauf deuten auch die furchtbaren Schmerzensrufe, die Holzgerüst, das um einen zu reparirenden Dampikessel aufgebaut worden fei. Alsdann babe man ihm die Sachen abverlangt, er der Angeklagte in feiner entfeglichen Situation ausgestoßen habe. war, Feuer gefangen, das wohl nicht vollständig abgelöscht wurde, will auch dadurch nicht auf den Gedanken gekommen sein, daß Dies fei ficher feine Komödie gewefen. denn nach zwei Stunden mußte die Wehr nochmals auf dem alten er gleichfalls die Rolle eines Angefchuldigten spielen follte; geflagte feine Erlebnisse schlicht und einfach einer Zeitung Brandberde eingreifen, da Sparren und Balken brannten. Ein er habe verlangt, daß feine Sachen aufgeschrieben werden mitgetheilt habe, Fußboden- und Balkenbrand rief die Wehr kurz vorher sollten, dies sei geschehen und dann babe man ibn in eine Nach langer Berathung erkannte der Gerichtshof dahin: Giner so liege darin feine Beleidigung. nach Klosterstraße 31. Montag früh 12 Uhr verbrannten Belle gebracht, die verschloffen wurde. Er habe wiederholt an- törperverlegung ist der Angeklagte nicht überführt, er ist deshalb in Mihlenstraße 60 a in einer Chokoladenfabrik mehrere Fäffer. geklopft, da er babe wissen wollen, warum er festgehalten werde. Dieser Beziehung freizusprechen. Was die Ereignisse auf der Wache Aus gleicher Veranlassung wurde die Wehr um 91/2 Uhr nach Nachdem er wiederholt geklopft, sei die Thür geöffnet worden, eine betrifft, so war der betreffende Schuhmann, der ihn mit zur Wache Linienstraße 24 gerufen. Bwei Zimmerbrände riefen die Anzahl Schuhleute sei erschienen und man habe ihm Armfeffeln nahm, in seinem Recht, ihn als Beschuldigten mitzunehmen. Evenfo Wehr nachmittags nach Pallisadenstraße 91 und Swine angelegt, indem man seine Hände auf dem Rücken feffelte. Dann war der Wachtmeister objektiv in seinem Recht, wenn er fein münder str. 93. In beiden Fällen gingen Betten und Kleidungs- habe man ihn nach dem Schlafzimmer getragen, auf den Fußboden Verbleiben auf der Mache bis zu seiner Vernehmung anordnete. sticke in Flammen auf. Denuewigstr. 25 explodirte um 4 Uhr bauchlings und mit dem Geficht nach dem Fußboden gelegt Ebenso habe der Wachtmeister feine Befugnisse nicht überschritten, eine Petroleumflasche, doch konnte das dadurch entstandene Feuer und ihm auch die Füße gefeffelt. Mehr als sechs Schutz wenn er den Angeklagten in die Belle bringen ließ; über leicht gelöscht werden. leute haben ihn dabei umftanden. Dann habe man noch die Hand die Zweckmäßigkeit dieser Maßregel habe der Gerichtshof Gr 100 Theater. Im Luisen Theater ist das Käibchen von feffeln und Fußfeffeln mit einem Strid verbunden, wobei wägungen nicht anzustellen. Auch die rechtliche Befugniß der Be Heilbronn" dem Repertoire einverleibt worden. Ob dies romantische man ihm, wie er behauptet, mit einem Strick oder Riemen in amten, den lebhaft seine Freilassung begehrenden Angeklagten feffeln Schauspiel gut oder schlecht gespielt wird, es regt durch die bunte Geficht geschlagen habe, ein Schüßmann mit der Nr. 3848 zu laffen, könne nicht bestritten werden, so daß sich der Angeklagte Lebendigkeit seiner Bilder sowohl, wie durch die liebliche Naivität habe sogar einen Augenblick des Alleinseins benut, seiner Heldin immer noch an; und es muß schon ein ganz ver- ihm einen Fußtritt ins Gesicht zu versehen, so daß er eine ein menschliches Witgefühl bewahren könne. Was mmm des Widerstandes schuldig gemacht habe, wenn man ihm auch härtetes Gemüth sein, das sich durch die Leiden und den end Wunde an der Backe und einen Bluterguß am Auge davongetragen die Beleidigung betrifft, so habe der Angeklagte erwiesen, lichen Sieg des schwärmerischen Räthchens nicht im Innern gerührt habe. Er sei dann etwa 15 Minuten in dieser Weise gefesselt ge- daß er fühlle. Am Sonntag tamen Künstler und Publikum des Zuifen- blieben, dann habe man ihm gefagt, wenn er bitten tönnte, Schläge ins Gesicht erhalten habe, dagegen absichtlich oder unabsichtlich mit einem Riemen Theaters dem Stück mit gleicher Empfänglichkeit entgegen. Es ist ja würden ihm die Fesseln abgenommen werden, dies sei dann habe er er nicht erwiesen, daß auch für jede Schauspielerin eine beitere Ausgabe, in der Darstellung der auch schließlich geschehen. einen Fußtritt So lautete die Behauptung des An- ins Gesicht bekommen. Abgesehen davon, habe er in dem Artikel verzückten Heldin das richtige zu treffen. Auch Frl. Alma Schwartz war geklagten in feinem Artikel und diese Behauptung hielt er im auch übertrieben und verschwiegen, was für Nebenumstände fich er­eines der Räthchen, wie sie schon zu Dutzenden dagewesen, aber im Rahmen gestrigen Termin in jedem Punkte aufrecht. Ganz anders eigneten. Der Gerichtshof babe aber dem Angeklagten den Schutz hergebrachter Darstellungsweise hielt fie fich wacker, und darum soll nicht lauten die Aussagen der vernommenen 9 Schuhleute und des des§ 193 augebilligt und ihn wegen des Artikels freige= lange über Einzelheiten genörgelt werden. Der Wetter von Strahl Wachtmeisters Büchsenschuß, die an des Herrn Kiedasch war etwas reichlich mit trockenem Realismus Polizei Wache jenem Abende in der fprochen. Wegen des nun übrig bleibenden Widerstandes ist der anwesend waren. Gie bekunden ausgestattet. Im übrigen ward das Stück leidlich gespielt. stimmend, daß der Angeklagte fich zunächst geweigert habe, verurtheilt worden. überein Angeklagte zu 50 W. Geldstrafe event. 10 Tagen Gefängniß Jm Schiller Theater wird Heinrich Lee's neues Schau- feinen Namen zu nennen daß er ihn schließlich aber doch ge­Spiel Hans Wurst in Berlin  " heute und morgen wiederholt. nannt habe. Der Wachtmeister hat sich dann durch Einsicht in das leber die Strafbarkeit nuzuläffiger Lohnabzüge wegen vom Mitte nächster Woche findet die erste Aufführung von Grillparzer's Revierbuch überzeugt, daß die Angabe richtig war, er hat dann aber Arbeitgeber für den Arbeitnehmer verwendeter Invaliditäts- und ift der jugendliche Komiker Rich. Helsing verpflichtet worden. Der geklagte, der sehr erregt gewefen fei, immer weiter sprach aus: Der§ 148 des Reichsgefehes vom 22. Juni 1889 bedroht Für das Ostend Theater doch seine Ueberführung in die Zelle angeordnet, weil der Au- Altersversicherungs- Marken führt das Reichsgericht in einem Urtheile vom 8. April 1897( Eutsch. d. Reichsgerichts in Straff  . Bd. 30, S. 86) felbe wird in dem Ausstattungsstück Unter der Polarfonne", welches und den Telegraphisten ge stört habe. Gin Schußmann motivirte am Mittwoch zum ersten Male in Szene geht, in einer größeren dies Ginsperren in die Zelle damit, daß man sonst nicht unter Str. 1 mit der in§ 147 festgesetzten Strafe die Arbeitgeber, Rolle debütiren. wußte, woman ihn lassen sollte"." Uebereinstimmend be welche den von ihnen beschäftigten, dem Versicherungszwange unter­Die Kultur- Schaubühne brachte am Sonntag einen Projektions- fundeten die Beamten, daß der Angeklagte wiederholt darauf aufliegenden Personen wissentlich mehr als die Hälfte des für die Vortrag von Franz Stahl Aus den Werkstätten deutscher Meister". merksam gemacht worden sei, daß er nicht als Zeuge, beiden letzten Lohnzahlungsperioden verwendeten beziehungsweise Herr Stahl   verfolgte ein anerkennenswerthes Biel; es war ihm sondern als Beschuldigter anwesend sei. Dieser habe wieder in denselben fällig gewordenen Betrages von Marken bei der Lohn darum zu thun, die Meinungen zu zerstören, die in den Köpfen der holt mit aller Gewalt gegen die Thür geschlagen; man völlig klar. Der Ge eggeber wollte verhindern, daß die Arbeits zahlung in Aurechnung bringen. Die Worte des Gefeßes find großen Masse über Kunst und Künstlerleben vielfach noch vorhanden habe thm dies wiederholt verboten und ihn verwarnt, sind und die vor allem in der seichten Unterhaltungsliteratur, soweit diese da er sonst gefesselt werden müßte. Der Wachtmeister geber die ihnen nach dem Geseze obliegende Beitragspflicht das Künstlerleben ausschlachtet, ihren Ursprung haben mögen. An mannig- hat dann den Befehl zur Feffelung gegeben, wie er fagt zur eigenen( vgl.§ 109) ökonomisch auf die Arbeitnehmer abwälzen, und be­fachen Beispielen zeigte Herr Stahl, daß der höhere Schwung und Sicherheit des Angeklagten, damit er nicht die Thür zertrümmern drohte deshalb nicht nur in§ 147 alle darauf abzielenden Verein­die Genialität des leichten Hinwerfens ebensowohl bei großen als bei und sich dabei verlegen könnte". Der Angeklagte habe sich nun wie barungen und Bestimmungen mit Nichtigkeit, sondern stellte auch mittleren Künstlern eine herzlich unbedeutende Rolle spielen; in den ein Rafender gezeigt, um sich gefchlagen und um sich gebiffen, und die den bezeichneten Erfolg verwirklichenden Maßnahmen der allermeisten Fällen ist gerade bei hervorragenden Malern das wie spielend deshalb habe man ihn in den Schlafraum getragen und dort auch Arbeitgeber unter Strafe. Die Strafvorschrift des§ 148 Nr. 1 Schaffens und mühseligen Probirens. Wie der Literarhistoriker renitent benommen, und als man ihn auf einen Stuhl gefeht mehr als die Hälfte des im Gefeße bezeichneten Markenbetrages auf die Beinewand gezauberte Bild ein Produkt durchaus nüchternen die Füße gefeffelt. Auch hierbei habe sich ber Angeklagte äußerst des Gesetzes ist aber nach ihrer Faffung abfolut. Jeder Arbeit­geber verfällt ihr, der dem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer daß die flüssigen Verse eines Goethe oder Heine( was der Angeklagte entschieden bestreitet), sei er bei der Lohnzahlung anrechnet. Das Geleb gestattet schlechter­in bestimmten Fällen vielleicht zwanzig Mal befeilt wurden, Boden gefallen und habe in der Nähe der eifernen Bettstelle bevor der Dichter sie der Deffentlichkeit übergab, so nimmt gleich- fich herumgewälzt, wobei er furchtbar schrie und Räuber! Mörder! dings nicht die Anrechnung eines höberen Betrages, es umfaßt und falls der Ateliersbesucher wahr, daß der Maler an seinem Bilde Feuer!" u. bergl. rief. Sämmtliche Beamte bestreiten, den Unkenntniß des Gesetzes und des Verbots höherer Abzüge ent fauerer trifft jebe wissentliche Überschreitung der gezogenen Grenze." immer von neuem ändert und experimentirt. Herr Stabl ging dann Angeklagten irgendwie mißhandelt zu haben, auch schuldigt, wie weiter ausgeführt wird, den Thäter nicht, da es sich auf bie auf die Arbeitsweise einiger nambafter Künstler ein und suchte an der Schutzmann, der dem Angeklagten den Fußtritt verfeht haben babei nicht um einen thatsächlichen Irrthum, sondern um einen Menzel, Liebermann, Böcklin   und der Bildhauer Begas und Klinger sich wie ein Wüthender benommen und etwaige Berlegungen sich Thatbestande des§ 148 not. fann der Thatbestand des Betruges Atelierintimitäten die Charaktereinzelheiten von Lenbach, foll, bestreitet dies. Die Beamten behaupten, daß der Angeklagte dabei nicht um einen thatsächlichen Frrthum, sondern um einen Irrthum über den Jubalt des Strafgesezes selbst handelt. Mit dem Der vornehm gehaltene Vortrag bot vielfache An- durch Aufschlagen auf die eiserne Bettstelle zugezogen haben tönne. ideell tonfurriren, da es nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen regung und wird gewiß in manchem Zuhörer das Verständniß für Uebrigens wollen die Beamten an dem Angeklagten, als er entlassen ist, im§ 148 des Gesetzes eine befondere Art des Betruges zu fon­feinen Lieblingsfünftler gefördert haben. wurde, gar keine Verlegungen wahrgenommen haben, mit Ausnahme Orgelfonzert. In der Marienkirche hält Herr Dtto Dienel einer fleinen Schmarre auf der einen Backe, die awei der Beamtenftruiren und unter Strafe zu stellen. Eine sogenannte Gesetzes= Mittwoch, den 16. Februar, mittags 12 Uhr, einen Drgelvortag bei fchon bei feiner Einlieferung gefehen haben wollen. Da tonfurrenz liegt daher nicht vor, fondern Jdealkonkurrenz, fobald die unentgeltlichem Eintritt unter Mitwirkung von Fräulein Johanna gegen behaupten mehrere Beugen mit aller Beftimmtheit, Kriterien des§ 268 Str.- G... zugleich vorliegen. daß Fischer teinerlei Verlegungen gehabt babe, als er dem Der Landrath v. Buttkamer unter den Fittigen des§ 193. Haacke aus Halle, Fräulein Maria Burand und Herrn Schwiessel- Schuhmann zur Wache folgte. Gin Benge will ihn nach feiner Aus Stolp   i. P. wird vom 12. Februar berichtet: Heute fand vor Der fünfte Vortragsabend im Verein Berliner Presse", der am Entlassung von der Wache gesehen und ihn nicht erkannt der hiesigen Straffammer als Berufungsinstanz die Verhandlung nächsten Donnerstag, abends 8 Uhr, im Architektenhause, Wilhelmstr. 92, baben, weil er im Gesicht ganz erschlagen war; gegen den Geh. Regierungsrath Landrath v. Buttkamer wegen Be stattfindet, hat ein ausschließlich humoristisches Programm. Es werden die auf seine erstaunte Frage, wie er denn aussehe, hat der Angeklagte leidigung des Redakteurs des Organs des liberalen Bauern Herren Johannes Trojan   und Sigmar Mehring eine Auslese heiterer Ge- erwidert, daß er so auf der Polizeiwache zugerichtet vereins" Nordoft". Herrn Emil Brandt, statt. Der Landrath schichten zum Vortrag bringen. An ftelle des Herrn Otto Sommerstorff  , der worden fei. Er hat sich am nächsten Tage zu bem prattischen hatte, wie erinnerlich, in einem Erlaß an die Lehrer des Stolper leider durch den Spielplan des Berliner   Theaters verhindert ist, die an Arzt Dr. Rahmer begeben und dieser hat bei ihm eine starke Kreises, worin er bie Berbreitung der von Brandt redis gekündigte Borlesung eigener humoristischer Gedichte auszuführen, wird ein Schwellung des Unterfiefers, Verlegungen am Auge und Obr und girten Zeitungen Reichsblatt" und" Bauernfreund" durch schul­anderer beliebter Berliner   Darsteller treten. auf der einen Bade 8 bis 4 lange auffallend parallel laufende pflichtige Kinder rügte, diese Blätter als gemeingefäbrlich bezeichnet. Striemen festgestellt. Nach der Ansicht des Arztes deuten gerabe Auf die wegen diefer Bemerkung erhobene Privattlage hatte das die letzteren darauf hin, daß es richtig sei, wenn der An- Schöffengericht den Landrath freigesprochen mit der Begründung, daß Köpenick  . Eine falsche Nachricht, der wir Raum gegeben geklagte behaupte, er sei mit einem Strick oder Riemen es sich um die Kritit einer gewerblichen Leistung handle und dem haben, bedarf der Richtigstellung. Die Sprechstunden des Gewerbes gefchlagen werden. R.-A. Dr. Schwindt stellte sich in Verklagten deshalb der Schutz des§ 193( Wabrung berechtigter Infpettors finden nämlich nicht im Rathsteller, sondern im Ratherfter Reibe auf den Standpunkt, daß die Beamten in unrechtmäßiger Intereffen) zur Seite stände. Auch die Straffammer erkannte heute, auf der haufe statt. Damit werden die Betrachtungen, die wir an die Ausübung des Amtes waren, da eine Körperverlegung seitens des am 5. d. M. gebrachte Meldung gebracht haben, natürlich hinfällig. Angeklagten gar nicht vorlag und eine Fesselung desselben gar nicht Gerichtshofes aus, daß das Birkular objektiv beleidigend, und daß der Die Lehrerbefoldungs- Frage ist jetzt auch in Tempelhof   berechtigt war. Es wurde festgestellt, daß Instruktionen über die Redakteur der betreffenden Zeitungen dadurch beleidigt sei. Auch sei der Einwand des Angeflagten zu verwerfen, daß er nicht das Bewußt­durch die dortige Gemeindevertretung entschieden worden. Nach der Anwendbarkeit der Fesseln seitens der Polizeibeamten nicht bestehen. von letterer aufgestellten Gebaltsskala erhalten dort der Reftor Staatsanwalt Diez bielt durch die Beweisaufnahme nicht für er fein davon gehabt habe. Dennoch fei ihm der Schutz des§ 193 2000 M., die Hauptlehrer 1600 M., die Lehrer 1800 M. und die wiesen, daß der Angeklagte sich an der Straßenfchlägerei betheiligt nicht zu versagen, da ihm nach§ 76 der Kreisordnung das Recht habe. Aber er sei von dem Mißhandelten dem Schußmanne gegen der Schulaufsicht zuftebe, und er deshalb in seiner Eigenschaft als Lehrerinnen 1000 M. Grundgehalt. Die Alterszulagen betragen über als einer der Schläger bezeichnet worden und der Beamte habe Beamter gehandelt habe. Er sei deshalb nur strafbar, wenn er den für Lehrer 200 M., für Lehrerinnen 130 M. Die Miethsentschädis gung beträgt für den Reftor 600 M., für Lehrer mit eigenem Haus- baber feiner Pflicht gemäß nicht nur die Gebrüder Jenisch  , fondern 3weck veriolgt hätte, den Privatkläger zu beleidigen. Eine solche ftand 450 M., für Lehrer ohne eigenen Hausstand und für einft auch den Angeklagten aur Wache geführt. Auch dem Wachtmeister Absicht könne ihm aber nicht nachgewiefen werden." Der Vertreter weilig angestellte, noch nicht 4 Jahre im öffentlichen Schuldienst vernehmen. Da der Angeklagte sich seiner Bernehmung widerfeste gewiß etwas schönes um den§ 193 für Büchsenschuß lag die amtliche Aufgabe ob, fämmtliche Siftirte au des Klägers hat gegen dies Erkenntniß Revision eingelegt.- Es ist Landräthe und andere thätige Behrer 300 M. und für Lehrerinnen 300 M. Da ber und zu toben anfing, so hatten die Beamten das Recht, Beamte. Beitungsredakteure merkten verteufelt selten etwas von Berwegene Einbrecher haben dem Brunnenmeister Rudzen in die geeigneten Mittel anzuwenden, um den Tobenden feinen Segnungen. Rigdorf, Cannerstraße 28 wohnhaft, einen unliebsamen Besuch abzur Ruhe zu bringen. Ob es zart, taktvoll oder nöthig mad viit gestattet. Nachdem die Spitzbuben das verschlossene Komptoir war, ihn so zu behandeln, wie es geschehen sei, das habe der Ge erbrochen hatten, schleppten sie den dort befindlichen Geldschrank in richtshof nicht zu entscheiden. Zuzuschreiben habe der Angeklagte Versammlungen. bie benachbarte Schmiede und bearbeiteten thn mit großen Hämmern, fic olefe Behandlung felbft, denn er mußte fich fagen, Daß bie Die Steinarbeiter waren am Sonntag sehr zahlreich im bis die Thür aufsprang. Die erhoffte Beute fiel aber wider Er- Beamten nicht wissen konnten, daß er von dem Mißhandelten zu ,, Englischen Garten  " versammelt, um zu dem Vorgehen des Vor­warten gering aus und lobnte sich kaum der aufgewendeten Mühe. Unrecht der Mitthäterschaft beschuldigt worden war. Sodann standes der Steinmeh- Junung, der die von den Arbeitern gewählte Es waren nämlich nur 30 M. in dem Geldschranke enthalten. Das begab der Angeklagte sich zur Redaktion der Staatsb. 8tg." und Tariffommission nicht anerkannte, Stellung zu nehmen. Aus dem Gehämmer war wohl in der Nachbarschaft gehört worden, doch war verlangte, daß man die von ihm verfaßte Schilderung veröffentliche, Bericht der Kommission war zu entnehmen, daß Verhandlungen mit es nicht weiter aufgefallen. obgleich ihm sofort entgegengehalten wurde, daß die aufgestellten der Innung bisher nicht stattfinden konnten, weil die Vertreter der

zu erklären.

mann.

Aus den Nachbarorten.

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Freisprechung.

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Es sei zwar

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Bur Frage des elektrischen Betriebes auf der Wannsee   Behauptungen faum glaublich seien. Nachdem er dann das Innung nur mit Innungsgesellen berathen wollen und jed= bahu wird noch berichtet: Wenn auch der für die Wannseebahnärztliche Alteft beigebracht babe, fei bie Beröffentlichung erfolgt. wede Verhandlungen im Beisein von Kommissionsmitgliedern, geplante elektrische Betrieb, wie mitgetheilt wurde, wegen Einspruchs Der Angeklagte habe den Beweis der Wahrheit seiner in der die nicht in Innungsgeschäften arbeiten, ablehnten. In der des Borstandes des meteorologisch- magnetischen Observatoriums bei Staatsbürger Btg." aufgeftellten Behauptungen nicht erbringen Diskussion sprachen fich fast fämmtliche Redner gegen eine Potsdam nicht auf der ganzen Ausdehnung der Bahn wird ein- tönnen. Es sei nicht anzunehmen, daß die Schußleute, die den Ein- Neuwahl der Tariffommission aus und wiesen darauf hin, daß sich geführt werden tönnen, so soll doch der elektrische Probebetrieb für druck rubiger Beamten machen, einen Meineid schwören, wenn die alte Innung aufgelöst hat und niemand weiß, welche Geschäfte bie Strecke Berlin- Zehlendorf bestimmt ins Wert gefeßt werden. fie bestreiten, den Angeklagten mißhandelt zu haben. Letterer der neuen Innung angehören, und ob diejenigen, welche bei einem Bon Zehlendorf   bis zum Observatorium find mehr als 15 Rilometer habe sich erst 24 Stunden nach dem Vorfall das ärztliche Atteft Innungsmeister beschäftigt find, nicht in furzer Zeit entlaffen und