40
Die Gleich beit
Eigene Kinder unter zwölf Jahren dürfen nicht für dritte arbeiten, aber sie dürfen mit uneingeschränkter ZeitDauer im eigenen Betrieb tätig sein, soweit der Betrieb nicht über zehn Arbeiter beschäftigt.
In Gast- und Schankwirtschaften dürfen elgene Kinder nicht arbeiten, solange sie nicht 12 Jahre find, aber auch dann dürfen sie nicht beschäftigt werden zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens und während des Vormittagsunterrichts. Ferner dürfen Mädchen, solange sie nach dem Kinderschußgefeß als Kinder anzusehen find, zur Bedienung der Gäste nicht verwendet werden. Geboten ist im Gast- und Schankwirtschaftsgewerbe eine Mittagspause von zwei Stunden und nach dem Nachmittagsunterricht eine einstündige Bause.
In größeren Betrieben mit über zehn Arbeitern dürfen eigene Kinder unter zehn Jahren feinesfalls beschäftigt werden und Kinder unter zwölf Jahren nicht, wenn sie für dritte arbeiten. Sie dürfen nicht beschäftigt werden zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens, vor dem Vormittagsunterricht und an Sonn- und Festtagen. Sie sollen nach dem Vormittagsunterricht eine Mittagspause von zwei Stunden haben und nach dem Nachmittagsunterricht eine Stunde.
Fremde Kinder dürfen weder in Wertstätten noch im Handels- und Verkehrsgewerbe noch beim Austragen von Waren verwendet werden, bevor sie zwölf Jahre alt sind, nachdem aber auch während der Schulzeit nicht länger als drei und in den Ferien nicht länger als vier Stunden. Verboten ist durchweg die Nacht arbeit von 8 Uhr abends bis 8 Uhr morgens und die Arbeit vor dem Vormittagsunterricht. In den Betrieben mit über zehn Arbeitern dürfen die Kinder auch an Sonn- und Fest tagen nicht beschäftigt werden, während Austragen von Waren und Botengänge an diesen Tagen gestattet sind. Geboten ist eine Mittagspause von zwei Stunden und eine einstündige Bause nach dem Nachmittagsunterricht. Beim Austragen von Waren und Botengängen mit Sonntagsbeschäfti gung soll sich die Sonntagsarbeit auf nicht mehr als zwei Stunden beschränken, und zwar während der Zeit von 8 bis 1 Uhr, aber nicht während der Zeit des Hauptgottesdienstes und eine halbe Stunde vorher.
In Gast und Schankwirtschaften dürfen fremde Kinder nicht arbeiten, wenn sie nicht zwölf Jahre alt sind, und ältere nicht zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens und nicht an Sonn- und Festtagen. Sie dürfen hier gleichfalls nicht länger als drei Stunden und in den Ferien vier Stunden' beschäftigt werden und nicht vor bem Vormittagsunterricht. Auch fremde Mädchen dürfen nicht beim Bedienen der Gäste, aber wie die eigenen beim Abfüllen und Spülen von Flaschen, Lampenputzen, Reinigungsarbeiten usw. verwendet werden. Geboten ist hier eine Mittagspause von zwei Stunden und eine einftündige Pause nach dem Nachmittagsunterricht.
Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz werden mit GeldStrafen bis zu 2000 mt. belegt.
Die Beschäftigung bei öffentlichen theatra lischen Vorstellungen und Schauvorstellun gen ist verboten, sofern nicht ein höheres Interesse der Kunst und Wissenschaft obwaltet. In jedem Falle ist dazu die Genehmigung des Landrats oder der Polizeibehörde erforderlich. Für hauswirtschaftliche Arbeiten, auch solche gegen Entgelt in fremden Häusern, trifft das Gesetz nicht zu. Sie kann uneingeschränkt stattfinden. Und das gleiche gilt für landwirtschaftliche Arbeiten.
Die Mängel des Gesetzes sind ohne weiteres flar. Es befchneidet nur die stärksten Auswüchse der Kinderarbeit, ohne thre schädliche Wirkung ganz auszuschalten. Und das wäre gerade in einer Zeit größter Kindernot durch Unterernährung bringend notwendig. Man denke, der Staat hat keine Bebenken dagegen, daß Eltern ihre schwachen, unterernährten, ber Erholung in frischer Luft so bedürftigen Kinder unein.
Nr. 5
geschränkt bei gewerblichen Arbeiten zu Haus oder im eigenen Betrieb beschäftigen, daß die Kinder bei Fremden drei Stun den gegen Entgelt neben der Schulzeit arbeiten. Freilich wir wissen, daß Proletariereltern heute in den meisten Fällen ihre Kinder nur noch miterwerben lassen, wenn furchtbare Not sie dazu treibt. Aber die paar eingebrachten Groschen der Kinder wiegen nicht auf, was sie an Gesundheit damit für ihr Leben einbüßen. Gerade weil das Kinderschutzgesetz sich nur gegen die schlimmsten Mängel wendet, müssen wir darauf achten, daß es wenigstens erfüllt wird. In den Betrieben ist nicht so viel Gefahr, da sorgen Betriebsräte und Gewerbeinspektion für Erfüllung des Gesezes. Aber wo wir auf der Straße und in Lokalen Kinder beim Handeln sehen, wo sie nicht für die Mutter, sondern für den Unternehmer Zei tungen austragen, wo wir sie in der Heimarbeit nicht bei den Eltern beschäftigt finden, da müssen wir überall einschreiten. Vielleicht wird nicht immer eine Anzeige notwendig sein, oft sind die Eltern eindringlichen Vorschlägen zugänglich.
Die Verbesserung der Lebensführung darf nicht herbeigeführt werden durch Kinderarbeit, sondern muß erwirft werden durch höhere Löhne und ausreichende Kinderunterftüßungen, wo sie notwendig sind.
Eine Aenderung des Gesetzes ist dringend notwendig. Seine Ausdehnung auf den häuslichen Dienst und die Landwirtschaft ist geboten. Am besten würde die gewerbliche Be schäftigung schulpflichtiger Kinder ganz verboten werden. Be faffung der Jugendämter mit diesen Fragen und ihre Zusammenarbeit mit der Gewerbeinspektion ist wünschenswert. Wir fönnen uns der Eingabe der Gesellschaft für Soziale Reform an den Reichstag nur anschließen, die eine Aufnahme derartiger Bestimmungen in den Jugendwohlfahrtsgesezentwurf fordert.
( Fortsetzung folgt)
Schon vor dem Kriege bestand in den meisten europäischen Ländern, namentlich aber in den europäischen Großftaaten, ein nicht unbedeutender Frauenüberschuß, ein leberwiegen der Zahl der Frauen gegenüber den Männern. Zwar werden im Durch schnitt mehr Knaben als Mädchen geboren- auf ungefähr 105 Knabengeburten tommen 100 Mädchengeburten, doch ist beim männlichen Geschlecht im allgemeinen die Sterblichkeit höher; auch tommt hinzu, daß mehr Männer in überseeische Länder auswan. dern als Frauen. Den höchsten Frauenüberschuß vor dem Kriege hatte England. Nach der Volkszählung vom Jahre 1911 stellte er sich auf rund 1330 000. An zweiter Stelle stand Deutschland mit einem Frauenüberschuß von rund 850 000. Soweit die russische Statistik als richtig unterstellt werden konnte, stellte sich dort der Frauenüberschuß auf annähernd 700 000. In Desterreich- Ungarn betrug er weit über 500 000. Ungefähr den gleichen Frauenüber. schuß hatten Italien und Frankreich . Das kleine Portugal hatte einen Frauenüberschuß von rund 250 000, in Schweden betrug er 125 000, in Dänemart mehr als 80 000, in den Niederlanden 60 000, in Belgien rund 45 000. Als einzige Länder mit einem Männerüberschuß tommen in Europa nur die Staaten auf dem Baltan in Betracht. So betrug der Männerüberschuß in Ru mänien 96 000, in Serbien 95 000, in Bulgarien 70 000 und in Griechenland 17 000. Insgesamt dürfte vor dem Kriege die männ liche Bevölkerung Europas um 5-6 Millionen hinter der weib. lichen zurückgeblieben sein.
Der vergangene Krieg mit seinem ungeheuren Männermord hat aber das Berhältnis zwischen dem männlichen und weiblichen Ge schlecht ganz bedeutend verändert, hat den Frauenüberschuß ganz riefig anschwellen lassen. Auch wenn man berücksichtigt, daß die deutsche Bevölkerung infoige Berluftes von Elsaß- Lothringen usw. um einige Millionen geringer geworden ist, wird man den Frauen. überschuß in Deutschland auf mindestens 2½ Millionen ansehen müssen. Einen ähnlich großen Frauenüberschuß hat jetzt Rußland , der Ueberschuß der Frauen dürfte weiter einzusetzen fein mit 1½ bis 2 Millionen in Frankreich , und mit 2-2 Millionen in England. In Italien dürfte er mindestens 14 Million betragen, ähnlich groß ist der Frauenüberschuß in den. Gebieten, die das frühere Desterreich- Ungarn umfassen. Aber auch in den Balkan .