Nr. 12
Die Gleich beit
Stichworten andeuten wollen: Soziale Wohnungs- und Bodenpolitit, erhöhter Arbeiterinnenschuß, Befreiung finderreicher Familien von Steuerlaften usw.
So wird der Wille, das keimende Leben zu vernichten, zu einer
feltenen Ausnahmeerscheinung werden. Bernunftgemäße Regelung der Geburten, gefeßliche Gleichstellung von Mann und Frau und die Entwicklung zum Sozialismus machen die Bestrafung der Abtreibung überflüssig. Dr. J. Schlomer.
Es gilt: hinauszuwiffen über das Erreichte: Hinauszuringen über das Errungene! Es gilt: vor jedem erltrittenen Punkt Weiterzuwollen und weiterzulehn Und immer aufs neue Wege zu finden, Bochauf zu immer freieren бöbn!
Calar Flailchlen.
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feinen oder höchstens einen Versicherungspflichtigen beschäf tigen, und Hausgewerbetreibende der Versicherungspflicht unterwerfen. Bis zum vollendeten 40. Lebensjahre können Berficherungsfreie bis zu einer Gehaltsgrenze von 3000 Mt., ebenso Kleingewerbetreibende und Hausgewerbetreibende, soweit sie durch Verordnung der Reichsregierung nicht der Versicherungspflicht unterworfen sind, sich freiwillig verfichern. Auch solche, die aus versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis ausscheiden, können sich freiwillig weiterversichern.
Die Versicherung erfolgt nach fünf Lohnklassen gemäß dem Jahresverdienst. Für Mitglieder einer Krankenkasse gilt das Dreihundertfache des Grundlohns( siehe Aufsatz über die Krankenversicherung in Nr. 8 vom 15. April 1921 der„ Gleichheit"), für die übrigen im allgemeinen das Dreihundertsache des Ortslohns als Jahresverdienst. In den Großstädten kommen in der Regel jetzt nur noch die beiden obersten Ge haltsklassen mit 2,20 und 2,80 Mt. Versicherungsbeitrag in
Was muß die Wohlfahrtspflegerin von Frage. Der Arbeitnehmer trägt die Hälfte des Beitrags, die
( Fortsetzung)
Die Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung In der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung, wie der offizielle Titel jetzt lautet, werden Arbeitnehmer für den Fall der Invalidität, des Alters sowie zugunsten der Hinterbliebenen versichert. Versicherungspflichtig sind vom vollendeten 16. Jahre an alle Arbeiter, Gesellen, Lehrlinge und Dienstboten, soweit fie gegen Entgelt beschäftigt find. Dagegen sind Betriebsbeamte und Werkmeister sowie andere Angestellte in ähnlich gehobener Stellung, Handlungsgehilfen und Lehrlinge, Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken, Bühnen- und Orchestermitglieder, Lehrer und Erzieher sowie die Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge und die Befazung von Fahrzeugen der Binnenschiffahrt nur verfiche rungspflichtig, wenn ihr Jahresarbeitsverdienst 2000 mt. an Entgelt nicht übersteigt. Anderenfalls unterliegen sie der Angestelltenversicherung. Eine Beschäftigung, für die als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt wird, ist versicherungsfrei. Die Reichsregierung kann außerdem Unternehmer, die
hatten, so fanden sich nun auch die Herzen, und sie wurden ein fehr glückliches Brautpaar, dessen in Gefühlen schwelgende Brautbriefe den berühmtesten Liebesbriefen aller Zeiten zugezählt
werden.
Die Verbindung wurde unter glücklichsten Sternen geschlossen. Materielle Sorgen irgendwelcher Art gab es nicht. Humboldt fcnnte ganz sich selbst und seiner jungen Frau leben, führte sie in die ihm offenstehenden geistig höchststehenden Kreise des literarischen und fünstlerischen Deutschland ein. Die empfängliche und hochgebildete junge Frau fand bald auf bedeutendem Schauplatz, namentlich in dem Weimar schwesterlich so nahe verbundenen Jena einen bedeutenden Wirkungsfreis.
Behn Jahre konnte das junge Paar ganz sich selbst und seinen, eigenen Neigungen leben. Karolines zarte Gesundheit machte gröBere Reisen nach Frankreich und Spanien notwendig, die natürlich ihren geistigen Horizont noch sehr erweiterten und das Zusammenleben der Gatten noch vertieften.
Zu dem reichen inneren und äußeren Erleben tam noch für Karoline das größte Erleben im Dasein der Frau, die Mutterschaft. Alles noch Unausgeglichene, Suchende, Schwärmende ihres Wesens wird durch die Mutterschaft zur höchsten Harmonie. Sie ist die vorbildliche deutsche Mutter. Ihrer eigenen seelisch einsamen Kindheit gedenkend läßt sie ihren Kindern alles das geben, was sie selbst entbehren mußte. Sie ist selbst ihren Kindern vom ersten Augen blick an die verständnisvollste Erzieherin und vertraute weder Körper noch Seele fremder Pflege an. Sie stillt ihre Kinder selbst und stellt dadurch vom ersten Tage an das festeste innigste Band her, das Mutter und Kind vereinen kann. Immer hat sie ihre Kinder um sich, trotzdem ihr Haus, als Humboldt bald hervor. ragende Posten im politischen Leben einnimmt, zum Mittelpunkt reger Geselligkeit wird. Aber niemand darf ihr Haus betreten, von dem die Kinder nichts Gutes lernen können. Die Kinder
ihm der Arbeitgeber vom Lohn abzieht. Die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Dieser kauft für die Beiträge bei der Post eine Wochenbeitragsmarke, klebt sie in die Invalidenfarte des Arbeiters hinein und entwertet sie durch Ausfüllen des Datums. Die Karte erhält der Arbeitnehmer beim Stellenwechsel.
Gegenstand der Versicherung sind Invaliden- und Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, wit wengeld und Waisenaussteuer.
Die Invalidenrente erhält der Versicherte ohne Rücksicht auf das Lebensalter, wenn er infolge von Krankheit oder anderer Gebrechen dauernd invalide ist. Er gilt als invalide, wenn er nicht mehr imstande ist, durch eine Tätigkeit, die seinen Kräften entspricht und ihm unter billiger Berücksichtigung seiner Ausbildung und seines bisherigen Berufs zugemutet werden kann, ein Drittel dessen zu erwerben, was förperlich und geistig gesunde Personen derselben Art, mit ähnlicher Ausbildung und in derselben Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen. Ein Versicherter fann auch Invalidenrente erhalten, wenn er nicht dauernd invalide ist, aber während 26 Wochen ununterbrochen invalide gewesen ist oder, wenn er nach Wegfall des Krankengeldes
dürfen nicht abgesperrt leben. Sie sollen teilnehmen an allen großen Gedanken und Bestrebungen, welche gerade damals die Welt erfüllten, und diese Art geistigen Verkehrs als lebendiger Unterricht bildet eine Arbeitsgemeinschaft, die wir unsern Kindern viel mehr zugänglich machen sollten als das Eintrichtern von Unterrichtsstoff im systematischen Schulwesen.
Freilich wuchsen auch die Humboldtschen Kinder wie die Eltern unter besonders glücklichen Verhältnissen auf. Der Schauplah ihrer Jugend war das herrliche ewige Rom , das so recht den Hintergrund der klassischen Karoline bildete. Und ihre Umgebung waren eine Reihe der bedeutendsten Politiker und Künstler, die in dem Hause des deutschen Gesandten Humboldt eine geistige Heimstätte fanden.
Ueber Karoline v. Humboldt, die Mutter, schrieb damals eine Bekannte aus Rom :„ Sie ist eine jener seltenen Frauen, auf deren Art Deutschland unter allen mir bekannten Nationen vielleicht einzig das Recht hat, stolz zu sein. Kenntnisreich in einem Grade, daß sie nur für eine Gelehrte gehalten zu sein wollen dürfte, einen Verstand befizend, der die Region männlichen Ernstes und männlicher Umfaffungsfraft so erreicht, daß nur liebenswürdige Weiblichkeit uns verbirgt, wie bedeutend die Eroberungen auf diesem streng von den Herren der Welt bestrittenen Boden seien, mit einem Sinn für das Höchste in Poesie und Kunst begabt, wie ihn der Himmel nur seinen Lieblingen verleiht, dazu kommt eine Persönlichkeit, welche, diese seltenen Gaben des Geistes ankündigend, solche mit den gewinnendsten Ausdrücken einer Herzensgüte vereinigt, welche noch nie über das reiche Vermögen zugemutet ward. Welche Hausmutter ist dies! Wie treu, wie selbstvergessend, wie ganz den füßen Pflichten hingegeben."
( Schluß folgt)