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Die Gleich beit
invalide ist, für die weitere Dauer der Invalidität. Die Invalidenrente beginnt mit dem Tage, an dem die Invalidität eingetreten ist. Läßt sich der Beginn der Invalidität nicht feststellen, dann beginnt sie mit dem Tage, an dem der Antrag auf Rente, dem nach Gutachten des Vertrauensarztes stattgegeben ist, beim Versicherungsamt ein
gegangen ist.
Altersrente erhält der Versicherte vom voll. endeten 65. Lebensjahre an, auch wenn er noch nicht invalide ist.
Witwenrente erhält nicht etwa jebe Witwe eines Bersicherten, sondern nur die dauernd invalide Witwe. Für die Feststellung ihrer Invalidität gelten dieselben Grundsätze wie für die des Versicherten.
Waisenrente erhalten nach dem Tode des versicherten Baters seine ehelichen Kinder unter 15 Jahren. Und nach dem Tode einer weiblichen Versicherten ihre vaterlosen Kinder unter 15 Jahren. Als solche gelten auch ihre unehelichen Kinder. Stirbt eine versicherte Ehefrau, deren Ehemann erwerbsunfähig war und die ihre Familie ganz oder überwiegend erhalten hat, dann erhält ihr Ehemann Witwenrente und ihre Kinder Waisenrente, solange sie bedürftig sind. Hinterläßt der Versicherte Enkel unter 15 Jahren, deren Unterhalt er ganz oder überwiegend bestritten hat, so steht ihnen Waisenrente zu, solange fie bedürftig sind. Die Renten der Hinterbliebenen beginnen mit dem Todestag des Ernährers. War die Witwe an diesem Tage nicht invalide, so gelten für den Beginn der Witwenrente dieselben Bestimmun gen wie für den Beginn der Invalidenrente. Die Witwe erhält beim Tode des Ehemanns ein Witwengeld und die Waisen beim Bollenden des 15. Lebensjahres eine Waisen. aussteuer.
Die Renten treten nach einer bestimmten Wartezeit ein, b. h. erst dann, wenn eine Anzahl Marfen geklebt sind. d. Während also bei der Krankenversicherung die Leistungen, falls sie notwendig werden, sofort eintreten, erhalten der Invalide und der 65jährige feine Renten, wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist. Sie ist erfüllt bei der Invalidenrente nach 200 Beitragswochen, wenn in dieser Zeit mindestens 100 Beiträge geleistet worden sind, andernfalls nach 500 Beis tragswochen. Bei der Altersrente ist sie nach 1200 Beitragswochen erfüllt. Die Witwenrente wird auch nur dann gewährt, wenn der verstorbene Ehemann die Wartezeit für die Invalidenrente erfüllt hat und die Anwartschaft, von der gleich noch zu reden ist, aufrechterhalten hat. Die Beiträge Die Beiträge für die freiwillige Versicherung werden auf die Wartezeit für die Invalidenrente nur dann angerechnet, wenn mindestens 100 Beiträge auf Grund der Versicherungspflicht oder der Selbstversicherung geleistet worden sind. Das gilt nicht für Beiträge, die der Versicherte in den ersten vier Jahren frei millig geleistet hat, nachdem sein Beruf versicherungspflichtig geworden ist.
( Fortsetzung folgt)
Zur Gründungsfeier der Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main , 1. April 1921. Schaffend Volk, fieh hier dein Zeichen, Reck' gebeugt, den Rücken grad; Denn die Geiftesnacht muß weichen: Licht foll werden deinem Pfad.
Vierter Stand, nur Stand von Knechten, Deren Tag bisher nur Fron: Greife kühn nach neuen Rechten, Ewig vorenthalt'nem Lohn.
Greif auch du nach fernen Sonnen, Пimm auch du dein Teil an Ruhm, Still den Durft am Wilfensbronnen In des Geiltes Heiligtum.
Feg' hinweg ein frech Gesetze, Daß ein Knecht muß bleiben Knecht! Ilie mehr ein Despot verletze Eines freien Geiftes Recht!
Und auch euch, der Arbeit Frauen Ift jetzt frei des Aufstiegs Bahn: Steckt voll mut und Selbstvertrauen Ziele Euch nun himmelan! Webmutsvoll mein Aug' fich feuchtet, Sucht den toten Pionier, Fackel, die der Nacht geleuchtet: Gruß, Karl Marx , im Grabe dir!
Du haft uns den Weg bereitet, Der auch deines Lebens Bahn, Schickfalsragend uns geleitet Nach der Zukunft Kanaan.
Gruß auch euch, die ihr berufen, Die ihr führen wollt hinauf Uns von Geiftes Tempelſtufen bin zu Menschheitshöhen auf. Iflauern, würdig folchen Strebens, Das dies Werk geschaffen hat, Fundament des neuen Lebens: Seil Dir, itolze Goethe- Stadt!
Aus unserer Bewegung
Die Ausgestaltung unferer Frauenabende
Nr. 12
Marle Schleeh,
Ich habe die in den Nummern 5, 8, 9 der„ Gleichheit" stattgefundene Aussprache über diesen Bunft sehr begrüßt; denn in der Tat ist es für die Aufklärung und Schulung unserer Genoffinnen von der größten Bedeutung, wie wir unsere Frauenabende aufziehen. Wenn ich heute hier das Wort nehme, so deshalb, weit bie mir bisher zu Gesicht gekommenen Vorschläge nur in den größeren Ortsvereinen zu verwirklichen sind. Borträge oder gar Serien von Vorträgen sind möglich und praktisch, wo am Orte oder in der Nähe jederzeit geeignete Referenten oder Referentinnen zur Verfügung stehen; fle werden auch dort sicher Früchte tragen, wo schon ein einigermaßen geschultes Menschenmaterial zur Verfügung steht.
Ganz anders in den Orten, in denen unsere Ideen erst Eingang finden sollen, vor allem auf dem flachen Lande. Wenn ich an meinen Heimatsbezirt Schleswig- Holstein denke und mir im Geiste mein dortiges Arbeitsgebiet vorstelle, unsere mehr als 300 Dris vereine an der Nord-, an der Ostsee , auf den Inseln und in den Gutsbezirken, dann weiß ich, daß wir dort von vornherein den Gedanken der Frauenabende aufgeben müßten, wollten wir sie abhängig machen von wohlvorbereiteten Borträgen und von Zu hörern, denen man Themen wie„ Die französische Revolution" zue muten könnte. Und doch sind hier die Frauenabende nicht nur nicht weniger, nein, viel wichtiger noch als in den großen und mittleren Städten. Hier bestehen die zu uns kommenden Genosfinnen zum großen Teil aus Frauen, die das Bersammlungsleben faum fennen, die sich wenigstens vor der Revolution taum in eine politische Versammlung getraut haben. Deshalb müssen die Frauenabende zweierlei erfüllen: den Frauen das Zusammenkommen mit Gleichgesinnten nahebringen und ihnen vertrautmachen, und sie gelftig vorbereiten auf die Mitglieder- und öffentlichen Versammfungen, damit diese ihnen etwas zu geben vermögen.
Um einmal mit den Genossinnen selbst diese Frage durchsprechen zu können, habe ich in den Wochen nach Ostern in meinem Bezirk zehn Frauenkonferenzen abgehalten, und zu ihnen alle Ortsvereine, insbesondere aber die kleinen, eingeladen. Ich fann den leitenden Genoffinnen unserer verschiedenen Bezirke gar nicht genug empfehlen, wo immer sie die Möglichkeit dazu haben, diesem Beispiel zu folgen. Zu unseren großen Bezirkskonferenzen tommen naturgemäß nur die Delegierten aus den großen Ortsvereinen; wie notwendig aber die Genoffinnen aus den fleinen Orten eine solche Aussprache haben, und mit welcher Freude sie an ihnen teilnehmen, das haben mir die fleinen Konferenzen gezeigt. Es ist auch nicht dasselbe, wenn wir gelegentlich einer Versammlung uns mit den Genoffinnen zusammensetzen und die Organisationsfragen mit ihnen durchsprechen; gerade der Austausch der Meinungen und Erfahrungen zwischen mehreren Vereinen ist das Wertvollste. In ben verschiedensten Teilen unserer Provinz haben unsere Bu fammenkünfte stattgefunden: in Kiel waren die an der Kieler Förde liegenden Ortschaften zum Teil Industriearbeiterschaft- versammelt, in Rendsburg , in Flensburg die nördlichen, an das verlorene Nordschleswig grenzenden Industrie- und Landarbeiter orte, in Meldorf das fruchtbare Dithmarschen , in Neumünster , in