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Die Gleich heit

zeichnet( Berlag Minjon, Frankfurt a. M.). Die Schrift gibt inter­effante Mitteilungen über Theorie und Praris der Gesundheits. pflege in einem Gemeinwesen, das sich von je durch mustergültige hygienische und soziale Fürsorgeeinrichtungen ausgezeichnet hat und baher in manchem Sinne vorbildlich sein kann. Sie enthält außer dem brauchbare Vorschläge entsprechender Ausgestaltung und sei daher allen Interessenten eindringlich empfohlen. Henr. Fürth .

Aus der Frauenbewegung des Auslandes Schweiz . In Bern beschäftigt sich eine zu diesem Zweck zu fammengefeßte Kommission mit der Aufstellung von Leitfäßen für ben Ausbau der Mutterschaftsversicherung. Letztere soll als ein Bestandteil der Krankenversicherung angesehen werden und in diesem Sinne obligatorisch sein. Die Mutterschaftsversicherung soll ärztliche Behandlung, Arznei und Hebammendienst, sowie weitere Fürsorgeleistungen an die Schwangeren, die Mutter und das Kind in Form von Geld und Naturalleistungen gewähren.

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Gleicher Lohn bei gleicher Leistung. In Schweden sprach sich der Ausschuß zur Regelung staatlicher Gehälter für gleiche Be soldung von Männern und Frauen bei gleicher Leistung aus.

Das

Frankreich . Gehälter für stillende Mütter. Sinten der Geburtenziffer gibt den französischen Patrioten zu immer größerer Sorge Anlaß. Der Deputierte des Seine- Departe­ments, Prof. Picaud hat nun einen Gesetzesvorschlag eingebracht, in dem die Pflicht des Staates und der Allgemeinheit zum Aus­drud gebracht wird, die Mutterschaft zu bezahlen. Danach foll jede französische Frau während der letzten vier Monate ihrer Schwangerschaft bis zum zweiten Monat nach der Entbindung, falls fie selber stillt und feine Arbeit annimmt, ein Monatsgehalt von 300 Fr. erhalten. In jeder Gemeinde soll ein Bureau zum Schutz der Mütter und Kinder errichtet werden. Man hofft so die Ge­burtenziffer zu heben, um möglichst viel Menschen für militaristische Zwecke zu haben.

Nr. 12

England. Lady Astor , das einzige weibliche Mitglied des Unter­hauses, hat einen Gesezentwurf zum Schuße der unehelichen Mütter eingebracht. Der Hauptzweck des Gesetzes besteht darin, der un­ehelichen Mutter die gesetzlichen Rechte zu gewähren, die ihr bis jetzt vorenthalten sind. Nach dem heute geltenden Gesetz kann der Bater des Kindes, wenn die Vaterschaft anerkannt ist, das Kind vor dem 16. Lebensjahre der Mutter ganz wegnehmen, wenn sie nicht bereit ist, ihren Wohnsiz dort zu nehmen, wo er es bestimmt. Das neue Gesetz sieht für Vater wie Mutter die gleichen Rechte und Pflichten dem Kinde gegenüber vor. Ferner kann die Mutter einen Vormund bestimmen, der nach ihrem Tode mit dem Vater zu verhandeln hat.

Bücherschau

Eine sehr empfehlenswerte Neuerscheinung des Vorwärts­wärts- Verlages sind die beiden Novellen Hans und Heinz Kirch" und Die Söhne des Senators ", die in einem hübschen kleinen Bändchen vereinigt sind. Storms sämtliche Werke zeichnen sich bekanntlich durch eine wunderschöne, ruhige Erzählungsweise aus. So auch diese beiden Geschichten. In Hans und Heinz Kirch" steht das Verhältnis zwischen Vater und Sohn im Vordergrund. Storm schildert in seiner einfachen, schönen Sprache, wie durch allzu strenge väterliche Zucht, durch zuweit getriebenen Ehrgeiz und durch das Fehlen liebevollen Verstehens ein wertvolles junges Menschenleben zerstört wird. Erst als es zu spät ist, erkennt der Die harte, eigenwillige Mann den Fehler seines Lebens. Söhne des Senators" zeigen uns auch die Hartnäckigkeit menfch­lichen Eigensinns, doch klingt diese Erzählung nicht tragisch, son­dern froh und versöhnlich aus. Die beiden Brüder sind sich im Grunde ihres Herzens der Zwecklosigkeit ihres Starrfinns wohl bewußt. Sie leiden selbst darunter und schließlich siegt bei beiden E. R. die Vernunft.

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