Nr. 16

Die Gleichheit

Was muß die Wohlfahrtspflegerin von der sozialen Gesetzgebung wissen?

Bon Hedwig Wachenheim

( Fortsetzung)

Das Reichsversicherungsgefeh für Angestellte Auch die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte fann ein Heilverfahren einleiten, um die infoge einer Er­frankung drohende Berufsunfähigkeit eines Versicherten abzuwenden. Der Krante fann dazu in ein Kranken­haus oder eine Anstalt für Genesende untergebracht werden. Seine Angehörigen, deren Unterhalt er ganz oder überwiegend aus seinem Arbeitsverdienst be stritten hat, erhalten während des Heilverfahrens ein Hausgeld in Höhe von täglich mindestens drei 3wanzigstel des zuletzt gezahlten Monatsbeitrags. Wenn der Erkrankte sich ohne triftige Gründe dem Heilverfahren entzieht, kann ihm das Ruhegeld ganz oder teilweise versagt werden, wenn er auf diese Folge hingewiesen worden ist.

Das Ruhegeld( siehe Anhang) beträgt nach Ab­lauf von 120 Beitragsmonaten ein Viertel der in dieser Zeit entrichteten Beiträge und ein Achtel der übrigen Bei­träge. Tritt bei weiblichen Versicherten der Versicherungsfall nach Ablauf von 60 Beitragsmonaten und vor Vollendung von 120 Beitragsmonaten ein, so beträgt das Ruhegehalt ein Viertel der in den ersten 60 Beitragsmonaten entrichteten Beiträge. Die Witwen- und Witwerrente be= trägt zwei Fünftel des Ruhegelds, das der Ernährer zur Zeit seines Todes bezog oder bei Berufsunfähigkeit bezogen hätte. Waisen erhalten je ein Fünftel, Doppelwaisen je ein Drittel des Betrages der Witwenrente. Witwen-, Witwer und Waisenrenten dürfen zusammen den Betrag des Ruhe­gelds nicht übersteigen, das der Ernährer zur Zeit seines Todes bezog oder bei Berufsunfähigkeit bezogen hätte. Er­geben die Renten einen höheren Betrag, so werden sie im Ver. hältnis ihrer Höhe gekürzt. Beim Ausscheiden eines Hinter­bliebenen erhöhen sich die Renten der übrigen bis zum zu läfjigen Höchftbetrag.

Ruhegeld und Renten werden in Teilbeträgen monatlich, auf volle fünf Pfennig aufgerundet, im voraus bezahlt.

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Erträumtes und Erdichtetes für wirklich Geschehenes halten und andere für naiv genug ansehen, ihnen zu glauben. Teddy ist eines dieser Kinder. Seine Geschichten sind mit Borsicht zu genießen und eine starke Zügelung nicht Züch tigung der ihm durchgehenden Phantasie ist durchaus am Plaze. Ich kenne die Familie, kenne alle anderen Ge­schwister, unter denen prächtige Charaktere sind- Teddy ist -Teddy ist aus der Art geschlagen. Und ich finde leider den Schlüssel nicht, der mir sein Wesen erschließt. Meine Objektivität nüßt nur wenig, mich tröstet nur, daß auch seine Mutter ihm gegenüber vor einem Rätsel steht.

Bücherschau

( Schluß folgt)

Menschheitsbrandung", Aus Rausch und Rauch des Weltkrieges, fo lautet der Titel eines Buches von Karl Graffinger, das fürzlich beim Meteor- Berlag, München , Wittelsbacherstr. 3, erschienen ist und das das ungeheure Geschehen des Weltkrieges zum Inhalt hat. Dieses Buch ist nicht etwa in die bisher übliche Kriegsliteratur ein­zureihen. Es handelt sich weder um einen Roman, dessen Helden in die Ereignisse der Kriegszeit hineingestellt sind, noch um eine Berherrlichung der großen Zeit". Hier wird uns das wahre Ge­ficht des Krieges unverhüllt und schonungslos gezeigt, allen denen zur Warnung, die so leichtfertig mit dem Worte ,, Krieg" zu spielen Dermögen. Der Berfasser stand als einfacher Soldat an der West­front. Sein Buch ist die Schilderung förperlichen und seelischen Erlebens während vier langer, schwerer Jahre, und wenn man es aus der Hand gelegt hat, so weiß man, daß es nicht geschrieben worden ist um des Buches willen, sondern daß es ein einziger, be­schwörender, erschütternder Kampf- und Warnruf sein soll gegen

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Wenn eine weibliche Versicherte nach Ablauf der Wartezeit von 60 Beitragsmonaten, ehe sie in den Genuß einer Rente getreten ist, stirbt, und besteht kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente, so ist auf Verlangen die Hälfte der für die Versicherte bis zu ihrem Tode gezahlten Beiträge als Abfindung zurückzugewähren. Nacheinander sind auf die Abfindung berechtigt der Ehegatte, die Kinder, der Bater, die Mutter, die Geschwister, sofern sie mit der Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder aus ihrem Ar­beitsverdienst wesentlich unterhalten worden sind. Dieser Anspruch muß vor Ablauf eines Jahres geltend gemacht wer­den. Auch bei Verheiratung kann der weiblichen Versicherten die Hälfte der für sie gezahlten Beiträge zurückerstattet wer­den. Weiblichen Versicherten, die aus einer versicherungs­pflichtigen Beschäftigung ausscheiden, wird auf Antrag an Stelle der freiwilligen Fortsetzung der Versicherung oder der Aufrechterhaltung der erworbenen Anwartschaft oder der Er­stattung von Beiträgen eine Leibrente gewährt, deren Höhe fich nach dem Wert der erworbenen Anwartschaft auf Ruhe­geld und nach dem Alter der Antragstellerin richtet und vom Rentenausschuß festgesetzt wird.

Inzwischen hat der Reichstag , furz bevor er in die Ferien ging, sowohl eine Erhöhung der Versicherungsgrenze auf 30 000 Mt., als auch eine Gewährung von Beihilfen an Rentenempfänger beschlossen. Die beabsichtigte Aenderung des Versicherungsgesetzes, wobei eine gewaltige Erhöhung der Beiträge vorgesehen ist, wurde auf Betreiben der Abge­ordneten unserer Fraktion bis zum Herbst vertagt.

Die Erhöhung der Versicherungsgrenze auf 30 000 mt. Einkommen tritt ab 1. August in Kraft. Die

Lohn- und Beitragsklassen sind nun wie folgt festgesetzt: Klasse A

B über

bis zu 550 Mt. bis

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C

850

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H

D

1150

6,80

550 Mt. 1,60 Mt. Monatsbeitrag 850 3,20 17 1150 4,80 " 1500

17

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1500

2000

9,60

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17

F

2000

2500

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2500

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H

3000

3000 4000

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13,20" 16,60" 20,- " 1

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den Krieg. Immer wieder lenkt es den Blick auf die zerstörten Kampfstätten, wo Tausende und aber Tausende vielfachen Tod in entsetzlichster Form erleiden mußten. Und immer wieder sucht es in verzweifeltem Ringen den Sinn zu ergründen: warum? Warum mußte so Grauenhaftes geschehen? Warum standen die Menschen

nicht auf und mehrten sich gegen das, was ihnen zugefügt wurde? Grafsingers Buch ist das Resultat unendlich vieler einsam durch dachter Stunden im Schüßengraben, auf Posten, im Eisenbahn­

wagen. Es ist ein Versuch, durch Pulver- und Rauchwolken hin­durch das Geschehene zu überblicken und zu erfassen. Es beginnt mit einem Gedenken, einem kurzen Verweilen am Massengrab der irrenden Menschheit. In dem Teil. der Weltenbrand" überschrieben ist, zeigt es uns das eigentliche Bild des Krieges. Es sind furze, lebendwahre Darstellungen, Teilbilder. Das große Bild ganzen Erlebens dieses ungeheuren Geschehens, das zum Himmel steigt, wäre, vor ein Menschenherz gestellt, hellaufflackerndes, gelbfahles Wahnsinnsleuchten, das, wo es einmal voll hineingeleuchtet, alles auflöst in ein Leßtes, das mit rohen, gewaltigen Fäusten sich in die eigene Bruft bohrt, sich selbst zerreift und dem grinsenden Wahn­finnsgöten als Opfer hinwirft. So aber ist es nur ein Bild, her­ausgenommen aus dem Ganzen, hingestellt vor die Augen, leicht umfaßt von einem einfachen Rahmen." Wir erleben das alles mit, was jeder einzelne Mann da draußen erleben mußte, und dann fragen wir ebenso verzweifelt: Wie war es nur möglich?"

Der zweite Teil des Buches ist ernsten Gedanken und hoffnungs. vollem Aufschauen gewidmet. Rausch und Rauch haben sich ver. zogen, und der Mensch ist wieder erwacht. Viele Fragen harren der Klärung. Ueber allem steht das Selbstvertrauen, die Hoffnung, daß die nach uns kommenden aus dem, was wir noch leiden E. R. mußten, lernen werden.