Nr. 24

Die Gleich beit

lich. Die Kinderzulagen übersteigen in allen Fällen den höchsten zuerfannten Pflegefah, so daß ein solcher Erzeuger nicht mehr belastet ist. In den Fällen, in denen die Anstellungsbehörde die Rinderzulagen unmittelbar an den Beamten zahlt, kommt es Dor, daß dem Erzeuger bei Erfüllung seiner Unterhaltspflicht Jogar noch ein leberschuß verbleibt. Nachdem auch ähnliche Bestimmungen in die Arbeiterlohntarife mehr und mehr auf genommen werden, erscheint es geboten, von den Zentralstellen Richtlinien zur einheitlichen Behandlung derartiger Fälle zu ver langen.

Das Bestreben der Praktiker in der Wohlfahrtspflege geht da. hin, die Einrede der erl. pl. zu beseitigen und so die gesamten Schwängerer( als Schuldige!) zu den Lasten der Allgemeinheit Dorwiegend beitragen zu laffen. Augenblicklich ist im Hinblick auf viele uneheliche Kinder ein Zustand geschaffen worden, der Be Allgemeinheit als einzige Trägerin der Kosten des Unter. halts eines Kindes selbst dann bestimmt, wenn dafür schon ein Leistungsfähiger Einzelner entsprechend verpflichtet ist und nach bem bürgerlichen Recht als in erster Linie verpflichtet angesehen werden muß.

Wir halten folgende Grundfäße bei der näheren Regelung für notwendig:

1. Das uneheliche Rind soll grundfäßlich in bezug auf die Kinderbeihilfe den ehelichen gleichgestellt bleiben.

2. Die Kinderbeihilfen find ausnahmslos den Bormündern zu überweisen, die über ihre zweckmäßige Berwendung dem Bormundschaftsgericht alljährlich Rechnung zu legen haben. 8. Es muß ferner grundfäßlich daran festgehalten werden, daß der Erzeuger neben der ihm für das uneheliche Kind zu

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gebilligten Beihilfe einen feinen Kräften entsprechenden Sun Schuß zu den Unterhaltskosten diefes Kindes zahlt. 4. Um die Forderung zu 3 rechtlich durchführen zu können, muß versucht werden, die Gerichte davon zu überzeugen, daß die von ihnen zugesprochenen Renten in ihrer Höhe völlig unzureichend find, selbst wenn man dabei berücksich tigt, daß sich auch uneheliche Kinder gewiffe Einschränkun gen in ihrer Lebenshaltung in der heutigen Zeit auferlegen müssen.

gez. Unterschrift.

Wir wünschen der Eingabe vollen Erfolg und erwarten von den in Frage kommenden Stellen, daß sie mit Nachdruck die Rechte der unehelichen Mütter und Kinder wahrnehmen. Für unsere Ar beiterwohlfahrt eröffnet sich auf dem Gebiete der Fürsorge für uneheliche Mütter und Kinder ein großes Tätigkeitsfeld, um ge rade hier gleiche Rechte und gleiche Pflichten im Boltsstaat zu Schaffen. Binder.

An die Genoffinnen!

Es ist leider notwendig geworden, den Preis für die Gleich helt" um 5 Pf. für die Nummer zu erhöhen. Die kleine Erhöhung war bei der Erhöhung der Druckfoften nicht mehr zu umgehen. Ab 1. Januar 1922 foftet unsere Zeitschrift affo

pro Exemplar 0,55 Mt., pro Monat 1,10 Mr., pro Quarta! 3,30 Mr. Die Redaktion.

Verantwortlich für die Redattion: Frau Kiara Bohm- Schuch. Druck: Vorwärts Buchdruckeret. Berlag: Buchhandlung Vorwärts Paul Singer G. m. b. Bu sämtlich in Berlin SW 68. Lindenstraße 3

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