6 Die Gleichheit Nr. l anhalten(Z 1788). Da aber weiter bestimmt ist, daß die einzelnen Strafen den Betrag von 300 Mk. nicht übersteigen und mehr als drei Strafen nicht verhängt werden dürfen, kann also im schlimmsten Falle eine Geldstrafe von insgesamt 900 Mk. verhängt werden. Sofern also ein Schadenersatz anspruch des Mündels nicht besteht seine Durchsühning ist auch nicht gerade leicht, da der infolge der Ablehnung der llebernahme der Vormundschaft entstandene Schaden be wiesen werden muß, so ist hier der Drückebergerei Tür und Tor geöffnet, zumal eine Umwandlung der Geldstrafe in Freiheitsstrafe unzulässig ist. Grundsätzlich soll das Vormundschaftsgericht, sofern nicht besondere Gründe für die Bestellung mehrerer Vormünder vorliegen, für den Mündel und, wenn mehrere Geschwister zu bevormunden sind, für alle Mündel nur einen Bormund bestellen(Z 1775). Hieraus geht also hervor, daß auch Mit« Vormünder bestellt werden können, man denke z. B. an den Fall, daß zwei getrennte Vermögensverwaltungen zu führen sind: Der Mündel besitzt eine Fabrik in Berlin   und ein Grundstück in Hannooer. Grundsätzlich führen die Mitvor münder die Vormundschaft gemeinschaftlich. Bei Meinungs verschiedenheiten entscheidet das Vormundschaftsgericht, so fern nicht bei der Bestellung der Vormünder ein anderes be stimmt wird. Das Gericht kann aber auch die Führung der Vormundschaft unter mehrere Vormünder nach bestimmten Wirkungskreisen verteilen(Z 1797). Mit dem Mitvormund nicht zu oerwechseln ist der Gegen vormund. Nach Z 1792 kann neben jedem Vormund ein Gegenvormund bestellt werden. Er soll bestellt werden» wenn mit der Vormundschaft eine Vermögensverwaltung verbunden ist, es sei denn, daß die Verwaltung nicht erheblich oder daß die Vormundschaft von mehreren Vormündern ge meinschaftlich zu führen ist. Führung der Bormundschaft. Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Per son und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere den Mündel zu vertreten(§ 1793). Der Vormund Hai also dem Mündel gegenüber im wesentlichen die gleiche Stel lung wie der Vater seinem Kinde gegenüber. Er ist der Und ich weiß um einen Jungen, der uin seine Mutter bitterlich weinte ---------- Gestern war ich an deinem Grab. Weiß mar die Erde, blühender Schnee bedeckte den Nasen. Blutrotes Licht zitterte durch die Bäume und uni den kleinen Kapellenturm legte die Sonne einen Kranz wie von blühenden Früh lingsblumen? wie einen Ring ewigjunger Freude. Da dachte ich der schönen Stunden, die wir trotz Alltag und Not verlebt hatten. Manche Stunde wurde mir lebendig. Wenn am Abend ringsum der Tag verschied, das milde Dämmerlicht so märchengleich durch das Fenster rann und göttliche Stille durch das Stäbchen spielte, wenn dann Seele leis zur Seele sprach: wenn ich meinen Kopf in deinen Schoß bergen durfte, deine arbeitsdurchstoßenen Hände liebevoll meinen braunen Kinderscheitel streichelten und du mir mit oft tränenperlender Stimme von Freude und Kum mer, Liebe und Leid deines dornenreichen Weges erzähltest, dann, o Mutter, flössen die Ringe meiner kindlichen Seele zusammen und die Blutbäche unserer beider Herzen mün deten in dem sternigen Flusse unseres Glückes, auf dem Schifflein mit weißen Segeln wie Schwäne stolz und sanft dahinfuhren und die Wellen ihre Freude sangen. Wenn ich daran denke, bricht Schmerz in mir auf: eisige Starre greift in mein Blut. Aus meiner feuerjungen Seele schreit erinncrungsvolles Weh ob der Vergänglichkeit un seres Glückes. Und dennoch! Mutter, höre mich reden: Wenn ich an d'e Hoheit deiner Seele, an die Reinheit deines Lebens denke und den Atem deiner zu Freud und Leid immer jasagenden Liebe lichtbrausend höre, dann fühl gesetzliche Vertreter des Mündels. Daher hat er auch das Recht und die Pflicht, Rechtsgeschäfte aller Art für den Mündel abzuschließen oder zu den vom Mündel selbst zu schließenden Rechtsgeschäften seine Zustimmung zu geben oder zu versagen. Auch hat der Vormund Prozesse für den Mündel zu führen. Zu beachten ist, daß der Vormund grundsätzlich selbständig ist. Er handelt nach eigenem Er messen und auf eigene Verantwortung. Das Vormund schaftsgericht ist grundsätzlich nur Aufsichtsinstanz über den Vormund: dies allerdings mit Ausnahmen. Ich verweise besonders auf die wichtige Bestimmung des Z 1838, wonach das Vormundschaftsgericht von sich aus anordnen kann, daß der Mündel zum Zwecke der Erziehung in einer geeigneten Familie oder in einer Erziehung?- oder Besserungsanstalt untergebracht wird. Diese Anordnung kann das Vormuird- schaftsgericht auch gegen den Willen des Vormundes und ohne daß ihn ein Verschulden trifft, erlassen. Das Gesetz hat eine Reihe von Füllen aufgestellt, in denen der Vormund den Mündel nicht vertreten kann(ver gleiche hierzu unter§ 1795). Das Recht und die Pflicht des Vormundes, für die Person des Kindes zu sorgen, bestimmt sich nach den für die elter liche Gewalt geltenden Borschriften der 8§ 10311633 (§ 1800). Dem Vormund liegt nach dem Gesetz mithin auch die Sorge für die religiöse Erziehung des Kiirdes ob. Wenn der Vormund nicht dem Bekenntnis angehört, in dem der Mündel zu erziehen ist, so kann die Sorge für die religiöse Erziehung des Mündels dem Vormund von dem Vormund- schaftsgericht entzogen werden(Z 1801). Die Fürsorge für die religiöse Erziehung ist dann Aufgabe eines für diesen Zweck bestellten Pflegers. Nach dem gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung gelten diese Grundsätze auch für den Berufsvormund. Hinsichtlich der Verwaltung des Mündelvermögens hat der Vormund grundsätzlich als gesetzlicher Vertreter nach seinem pflichtmäßigen Ermessen zu handeln: jedoch legt ihm das Gesetz auf: die Pflicht zur Inventarisierung(Z 1802), die Verpflichtung der mündelsicheren Anlage der Mündelgelder (8 1806 ff.), die Hlnterlegungspflicht gemäߧ 1814, die Ver pflichtung. bei bestimmten wichtigen Akten die Genehmigimg ich Kraft in mir emporsteigen. Wohin ich auch gehen mag und muß, so oft durch das Schmutzgewirr der Gossen und durch das Gewölbe geilender Straßen: der Glaube an dich, das Aufbrennen deiner Worte läßt mich durch samtfalbe Wiesen schreiten, wo Gottesblumen ihre Heiligkeit entzün den. Der Adel deines Menschen, so rein und klein und scküicht, aber so gewaltig groß in dem bedingungslosen Ver schwenden der Liebe, läßt mich das Dunkel ertragen. Mutter, Mutter du... Walther G. Oschilewski  , Die Vermittlerin ott sei Dank, noch ein Platz frei! Nun brauchte ich wenigstens mährend der Fahrt nicht stehen. Langsam setzte sich der Zug in Bewegung und fuhr aus der Halle. Ich wollte wissen, mit wem ich die nächsten Stunden ver bringen mußte und ließ meine Augen wandern. Mir gegen über ein älteres Ehepaar bäuerlicher Herkunft.Sie" wickelt« umständlich derbe Brotschnitten aus und reichte dem Manne ein Stück, ohne ihn anzusehen. Der zog sein Messer. schnitt abwechselnd Brot und Speck und schob es in den weit aufgesperrten Mund. Seine derben Backenknochen traten beim Kauen scharf hervor, sein Kinn wurde eckig. Die Augen arbeiteten niit.Sie" ganz das Gegenteil von ihm. Klein, hager, nagte sie an einer Brotrinde, jedes Bröckchen, das vor beifiel, sorgsam mit spitzen Fingern in den zahnlosen Mund stopfend. Der war manchmal so spitz zusammengezogen, daß ich dachte, sie wolle pfeifen.