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Nr. 5
Die Gleich beit
gemahlen, die Mühlsteine mit dem Leib gedreht werden. Mit mächtigen Holzscheiten wurden die riesigen Kamine geheizt, aus dem Brunnen im Hof oder aus der Quelle im Tal wurden die Wassereimer heraufgeschleppt. Neben der Reinigung des Hauses wurden auch der Stall und der Garten von den Frauen besorgt. Die Bedienung der Herrin, die Wartung der Kinder, das Kochen und Auftragen der Speisen und Getränke gehörte selbstverständlich zu ihrem Dienst. Aber auch die Bedienung der Männer gehörte dazu. Die Mägde halfen dem Herrn wie jedem Gast beim An- und Auskleiden. Sie bereiteten ihm nach Maurer ( Geschichte der Fronhöfe) das Bad, reichten ihm die Linnentücher und trockneten ihm die Glieder. Wünschte er es, so mußten sie ihm ohne Widerrede im Schlafgemach Gesellschaft leisten. Diese Sitte artete im Mittelalter so aus, daß es eine Forderung der Gastfreundschaft war, eine Magd dem Gast während seines Aufenthaltes zur freien Verfügung zu stellen. Lohn bekam die Leibeigene nicht, dagegen eine meist unzureichende Beköftigung, und wo diese fortfiel, vier Pfennige zu ihrem Unterhalt.
Die Leibeigenschaft wurde erst Ende des 18., zum Teil auch erst im Anfang des 19. Jahrhunderts aufgehoben. An Stelle der Leibeigenen trat die Dienstmagd. Langsam vollzog sich die Aenderung. Lange noch hatte die Herrschaft das Recht der körperlichen Züchtigung. Aber das Gesinde in den Städten war schon im Mittelalter der Herrschaft nicht mehr mit Leib und Seele verschrieben. Es konnte den Dienst wechseln oder verlassen. Trotz allem waren feine Rechte äußerst gering. Allerdings gab es in Deutschland zur Zeit der Städteblüte vor Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges Perioden, in denen die Lebenshaltung der Dienstboten sehr günstig war. An einzelnen Orten war es Vorschrift, daß sie täglich Fleisch und Wein erhielten. Sie erfreuten sich auch eines gewissen Schutzes. So wird von Speyer berichtet, daß die Mägde sich beim Rat, beflagten, daß man ihnen täglich Rheinfalm auftische, der heute zu den teuersten, damals aber zu den gewöhnlichen Fischen gehörte. Als nach dem Dreißigjährigen Krieg eine Veränderung der Lebenshaltung im allgemeinen eintrat, traf das natürlich auch die Dienstboten. Die Arbeiten, die ein Haushalt noch im vorigen Jahrhundert erforderte, gingen ins Ungeheure. Die Seife wie die Lichte wurden im Hause hergestellt. Jeder Eimer Wasser mußte von den Mägden am Brunnen geholt werden, denn an WasserIcitung war natürlich nicht zu denken. Ebensowenig fannte man die anderen Erleichterungen der Neuzeit, Gas, Elektrizität, irgend welchen Maschinenbetrieb. Die große Wäsche erforderte unendlich viel Zeit. Brotbaden, Butterbereitung, Spinnen, Weben und viele andere Arbeiten gehörten zu den Obliegenheiten der Be
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Feuilleton
Die Flamme
Ob du tanzen gehit in Tand und Plunder, Ob dein бerz fich wund in Sorgen müht, Täglich neu erfährit du doch das Wunder Daß des Lebens Flamme in dir glüht.
Mancher läßt fie lodern und verpraffen, Trunken im verzückten Augenblick, Andre geben forglich und gelaffen Kind und Enkeln weiter ihr Gefchick.
Doch verloren find nur deffen Tage,
*
Den fein Weg durch dumpfe Dämmrung fübrt, Der fich fättigt in des Tages Plage
Und des Lebens Flamme niemals spürt.
Uns gegenüber.
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бermann бeffe.
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diensteten. Kein Wunder, daß man an eine Beschränkung der Arbeitszeit für sie nicht dachte. Die Hausarbeit begann, ehe der Tag graute und dauerte oft bis spät in die Nacht. Am Sonntag wurden wenige Stunden freigegeben für den Kirchgang oder für einen fleinen Spaziergang. Der Lohn war sehr färglich. Am schlimmsten war die Unterbringung. In den Küchen standen Bettschränke, die dort nachts aufgeschlagen wurden, oder unter den Treppen waren luft- und lichtlose Verschläge als Schlafstätte für die Dienstboten eingebaut. Bis in die Neuzeit hinein haben sich in Berlin z. B. die Hängeböden erhalten, zu dem das Mädchen mittels einer Leiter hinaufklettern mußte. Wenn auch die Art der Arbeit allmählich eine andere wurde, so änderte das zunächst wenig an der Stellung der Dienstmädchen. Sie genoffen zwar den Schutz der Herrschaft, wie die Leibeigenen den Schutz des Lehns herren, aber ihre Rechte waren äußerst gering. Geringe Löhne, schlechte Unterbringung, mangelhafte Ernährung, wenig freie Zeit waren keine Ausnahme, sondern Regel. Sogar das Recht auf förperliche Züchtigung stand der Herrschaft noch zuweilen zu. Die Gesindeordnung brachte die Dienstmädchen in eine Ausnahmestellung und gab den Herrschaften alle Vorteile.
Schon vor der Revolution hatten sich Dienstbotenorganisation nen gebildet, die aber noch wenig Besserung erreichen konnten. Gleich nach der Revolution erfolgte die Aufhebung der Gesindeordnungen, und der einzig mögliche rechtmäßige Weg zur Besserung der Verhältnisse war der, die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber, d. h. der Dienstherrschaft wie die der Arbeitnehmer, der Haus angestellten durch Schiedsgerichte tariflich festzulegen. Wenn man auch von vornherein sagen wird, daß die Regelung des Hausdienstes sich nicht genau dem des Fabrikbetriebes gleichstellen läßt, so können aber doch Richtlinien festgesetzt werden, nach denen das neue Verhältnis in geregelte Bahnen geleitet wird. Die Hausangestellte hat Anspruch auf ein verschließbares Zimmer mit Klei derschrank, Waschgelegenheit und Bett zur Alleinbenüßung. Die Arbeitszeit wird geregelt, ebenso die freie Zeit, die Lehnverhält nisse nach Alter und Leistungsfähigkeit, die Kündigungsfrist ufw. Die aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind, geregelt.
Bernünftige Hausfrauen erkennen an, wieviel besser es ist, daß nun eine feste Basis gewonnen ist, auf der sich verhandeln läßt. Eine Anpassung an die Forderung der neuen Zeit ist aber auch hier nötig. Das Hauswesen hat andere Formen und Bedingun gen angenommen als das früherer Zeiten. Es erfordert weniger Kraft und Zeit, dafür aber größere Intelligenz und Konzentration.
nicht gelang. Da ließ der freie Bruder sein Lied ertönen und flog davon.
Und ein kleiner, grüner, gefangener Bogel blieb zurück, der, sich seines Käfigs bewußt wurde und erregt pfeifend bis zum Abend darin hockte. Darum verbarg er sich in seine Müdig feit, und die Dunkelheit deckte alle Grenzen, die ihn um gaben, wohltätig zu.....
Aber ein Stachel war im fleinen Vogelherzen zurückgeblieben, der den Vogel am anderen Morgen laut aufschreien ließ....
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Uns gegenüber stehen manchmal gefangene Menschen, und wir tragen vor ihnen unsere Freiheit zur Schau wie ein schönes Kleid vor dem Bettler oder wie das Leben vor dem Tode. Und von den Rutenhieben des Schmerzes gepeinigt, finken die Gefangenen zu Boden und fühlen sich stumpf und dumpf in ihrer Not. Bis auch sie von der Dunkelheit umfangen werden, die alle Tränenschwere in ihre schwarzen Schwingen hüllt....
Aber das mit dem Bogel kann auch so sein: daß er der gefangenen Bruder erlösen wollte. Daß er es nicht konnte, legt keine Schuld auf ihn. Aber daß er es wollte mit aller Kraft, die seinem schwachen Körper innewohnte, ist so wunderschön und tröstend...
Mir wohnen in einem Miethause. Uns gegenüber, an eines anderen Hauses Giebelwand, hängt ein Vogelbauer. Darinnen ein forglos lachender Vogel, der vom Morgen an bis in den Abend hinein seine Lieder zwitschert. Grünbefiedert und fröhlichen Sprunges. Bis zu jenem Tage, wo ein anderer Bogel aus der Freiheit der belaubten Hofgärten aufstieg, sich an den Bauer flammerte und zu feinem gefangenen Bruder hineinschilpte. Dieser flog im Uns gegenüber stehen monchmal gefangene Menschen, die Bauer hin und her, seinen fleinen Körper an die Gitterstäbe" unsere Freiheit sehen, wie der Ertrinkende das unerreichbare preffend, als wollte er sie zersprengen Ufer. Aber leicht wird ihnen ihr Leid werden, wenn sie
was ihm aber
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