vermeiden.
- Das Privateigenthum braucht nicht refpetsstellung im Bürgermeisteramt, wo er fich jedoch sehr felten blicken Bayerischen Gerichtshofes zu Differenzen führen könne. Diefer tirt zu werden." Unter diefer Spigmarke veröffentlicht ein alles ließ. Kardiyi hüllte sich in vollkommenes Stillschweigen; er weigerte Gerichtshof werde ganz sicher bestrebt sein, jegliche Differenz zu eber als sozialdemokratisches Blatt der ungarischen Landeshauptstadt, fich auch, feine Mitschuldigen namhaft zu machen. das Neue politische Boltsblatt" u. a. folgendes: Afiy" erfährt indeffen, bereits seit 2 Monaten sei verschiedenen Der preußische Kriegsminister v. Goßler verlieft eine längere ... Unter anderem wurde auch beim Kürschnergehilfen Bersonen bekannt gewesen, daß ein geheimnißvoller Klub, der an Erklärung, die in der Hauptsache dahin geht: Es liege der Emanuel Rusicsta gehaussucht. Derfelbe steht seit 19 Jahren bei entfernten Stellen der Stadt im Verborgenen Sigungen abhielt, preußischen Regierung fern, die Gefühle des bayerischen Boltes zu einer Firma in Arbeit, ist als nüchterner, sparsamer Mann und schließlich beschlossen hatte, den König nach der Annahme des Gesetzes verletzen. Doch habe der Bundesrath bis heute eine definitive Stellung als fürsorglicher Familienvater bekannt und hat in diesen langen über die internationale Finanzkontrolle umzubringen. Die Beschlüsse zu der Frage des obersten bayerischen Gerichtshofes nicht genommen. Jahren einige Ersparnisse zurückgelegt. Bei Ruzicska wurden von der dieses Klubs wurden aufgezeichnet und dem Könige felbft Abschriften Man wolle den Weg der direkten Verständigung noch immer offen lassen. Polizei gefunden: Gin auf 470 fl. lautendes Sparkassenbuch der derselben zugestellt, darin kam Rardigi's Name häufig vor. Der König be- Praktische Bedeutung gewinne die ganze Frage erst, wenn Reichstag Pefter Ersten vaterländischen Sparkasse, Datum der Einlage 1894; achtete jedoch diese Drohungen niemals und fuhr fort, allein oder mit und Bundesrath definitiv beschließen. Er hoffe, daß bei gegen auf 15 fl. lautendes 1895 ausgestelltes Sparfaffenbuch der Prinzessin Marie auszugehen oder auszufahren; in letzter Beit feitigem Entgegenkommen immer noch eine Einigung erzielt werde. Der 16 jährigen Tochter Ruzicsta's, Louise, auf den waren dem Könige auch viele anonyme Briefe zugegangen. Die Mit- Die besondere Stellung Preußens gehe allerdings dahin, daß ein Namen Lux" ausgestellt; ein Blanko Wechsel über 150 fl., glieder des Klubs gehören den niederften Gesellschaftsschichten an; Reservatrecht Bayerns nicht bestehe und daß Bayern welchen Betrag Ruzicala einem Freunde gelieben hat; eine Quittung es find darunter viele beschäftigungslose Handarbeiter, zerrüttete eine Ausnahmestellung beanspruche. Der Minister fucht über 100 fl. seitens der, Népßava- Aktiengesellschaft aus dem Jahre 1895, Griftenzen und überspannte junge Burschen. Die Lente betrachteten dies aus den Bündniß- Verhandlungen des Jahres 1870 nachzu welchen Betrag Ruzicska dem genannten Partei Unternehmen als den König und die Staatsmänner des Landes als Werkzeuge der weifen. Für Preußen feien die Gröber'schen Anträge Darlehen gegeben hatte. ausländischen Mächte.
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Nichts, absolut nichts konnte dahin gedeutet werden, daß das Borgefundene mit den gesuchten Geldsammlungen in irgendwelchem Busammenhange stehe aber die Polizei nahm alles mit. Das war am 14. d. M.
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Gestern fand diesbezüglich bei der Stadt Amtshauptmannschaft des 7. Bezirks die Entscheidung statt. Rongipist Demjen nahm mit Ruzicsta ein Protokoll auf. Dieser stellte in Abrede, Geld gesammelt zu haben, wies flar und deutlich nach, wie das bei ihm Gefundene seine Ersparniffe feien, feit Jahren in der Sparkasse angelegt, daß in deren Büchern das leicht zu eruiren sei, daß übrigens die Raution schon am 9. d. erlegt wurde, fonach ein Theil derselben nicht am 14. bei ihm sein konnte, daß das Sparkassenbüchel feiner Tochter deren Ersparnisse bilde; die in der Sparkasse angelegte Summe von 470 fl. habe er als Mitgift bezw. Ausstattung für seine jüngere Tochter gespart, während die ältere Tochter bei der" Foncière" versichert sei u. f. wp.
Ronzipist Demjen übergab nun das Protokoll dem im Nebenzimmer befindlichen Stadthauptmann Toth. Dieser gab es mit dem Bemerken zurück, es solle mehr Aussagen Ruzicsta's über die Sammlungen enthalten. Das Protokoll wurde ergänzt, mit dem felben Resultat, Ruzicsta wiederholte seine obigen Angaben.
Was mun folgte, ift bezeichnend. Stadthauptmann Toth nimmt im Nebenzimmer das zufammen gefaltete Protokoll entgegen, schreibt, ohne den Inhalt anzublicken, einige Worte auf das Rubrum und erklärt trocken: Demzufolge wird alles Vorgefundene tonfiszirt und Emanuel Ruzicka zu 100 Gulden Geldstrafe verurtheilt." Wir enthalten uns jedes Kommentars zu dieser Sandlung, denn jedes bezeichnende Wort würde uns einen Preßprozeß wegen Schmähung und Herabwürdigung der Behörden auf den Hals heßen.
Wie viel Schweiß, wie viele Entbehrungen, wie viel Berzicht auf die primitioften Berstreuungen liegt in dieser tonfiszirten Summe, ben bitteren Ersparnissen 19jähriger Arbeit eines fürsorglichen Familienvaters!
Und das ist nur Einer! Wir müßten ungezählte Spalten füllen, wollten wir all dies registriren, was die Polizei auf diesem Gebiete feit 2 Wochen leiftet.
Die Polizei weiß es, daß sie den Leuten ihr Privateigenthum nimmt, aber sie hat den Auftrag, die Sozialisten auf diese Weise einzuschüchtern. Ach, wie sind diese Auftraggeber auf dem Holzweg! Nicht Einschüchterung, sondern eine mächtige Fluth tiefsten Hasses, Erbitterung und Ausdauer im Kampf rufen sie hervor. Sie beurtheilen den Arbeiter wie den Kapitalisten. Aber das Herz des Arbeiters ist nicht fein Gelbbentel, sondern ein warmblütiges, für feine Mit menschen empfindendes Ding. Jetzt erst recht! bas ift die Parole als Antwort auf diese behördliche Respektirung des Privateigenthums". Wir haben hierauf zu Beginn der Aktion hin gewiesen..."
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Das
- Ueber den 8eitpuntt Der Rammerwahlen werden verschiedene Angaben gemacht, als frühester Termin gilt der 24. April, als spätefter der 8. Mat. Paris , 1. März. Steiner der Advokaten, die bei dem Raffationsgericht eingeschrieben sind, will, wie ber Gaulois" meldet, die von Bola eingereichte Nichtigkeitsbeschwerde vertreten. Raffationsgericht würde daher einen Grofficio- Bertheidiger be stimmen müssen. Dasselbe Blatt schreibt, daß Oberst Picquart gestern zwei seiner Freunde beauftragt habe, von dem Obersten Henri Genugthuung zu verlangen für die Beleidigung, welche Henri ihm im Prozeß Bola zugefügt hat. Gerüchtweise verlautet, daß heute ein Zweikampf zwischen Picquart und Henri stattfinden wird.- Nach der" Aurore" hat der Kriegsminister erklärt, daß Oberst Picquart nur die dem Majorsrange entsprechende Minimalpension erhalten wird.- England.
London , 28. Februar. Unterhaus. In der Spezialdebatte des Etats des Kriegsamts beantragt a bouchere eine Berminderung des Präsenzstandes um 13 367 Mann, weil er die Politik der Regierung und die mit derfelben verknüpften Ausgaben bean stande. Er mißbillige den indischen Grenzkrieg, die Sudan - Expedition und die Zusammenziehung einer Streitmacht in der Nähe von Transvaal . Der Antrag wird ohne Debatte mit 282 gegen. 45 Stimmen abgelehnt.
Abgeordnetenhaus.
unannehmbar. Preußen bestehe auf der unveränderten Annahme des§ 88 des Einführungsgefeßes zur Vorlage, in der Uebers zeugung, daß es damit dem verfaffungs- und vertragsmäßigen Bu ftande Rechnung trage.
35. Gigung vom 1. März 1898, 11 Uhr. Am Ministertische Dr. von Miquel und Kommiffarien. Bayerischer Bevollmächtigter Graf Lerchenfeld- Köfering: Er müsse bestreiten, daß Bayern sich vertragsmäßig der Reichs- Militär. Der Etat der direkten Steuern steht zur Spezialgerichtsbarkeit unterstellt habe, mit der Maßgabe, daß es auf feine berathung. oberste Justang Verzicht leiste. Der Standpunkt feiner Regierung fet Abg. Christophersen( frt.) wünscht die Abzugsfähigkeit einer folgender: Dieselbe ziehe aus Abs. 1 des§ 5 der Verfaffung den Schluß, bestimmten, von verschiedenen schleswigschen Grundbefizern zu ent- daß ohne Zustimmung Bayerns sich das Reich nicht die Gerichtsrichtenden Rente. barkeit über das bayerische Kontingent beimessen tönne. Bei Minister v. Miquel erwidert, daß die Frage ausschließlich Gründung des Reiches habe man nicht daran gedacht, daß die und endgiltig durch das Ober Verwaltungsgericht entschieden wer- Rechtseinheit so aufzufaffen sei, wie es jetzt feitens der preußischen ben könne; selbst das Abgeordnetenhaus könne teine Remedur Regierung geschehe. Man habe die Voraussetzung gehabt, daß die schaffen. bayerische Armee völlig selbständig bleiben solle. Die preußische AufAbg. v. Arnim( t.) unterstützt den Wunsch Christophersens. Abg. Dr. Loh( wildr.) bemängelt einzelne Borkommnisse des faffung sei nicht zutreffend. Er stimme den Ausführungen des Abg. v. Hertling in vollem Umfange bei. Veranlagungs Verfahrens. Für den Zenfiten sei es unerträglich, Abg. Baffermann( natl.): Auch er halte es für bedenklich, daß wenn er gegen seine Veranlagung protestirt und den Weg des Berman per majora die Frage entscheide, wenn man in Bayern , gestützt waltungsstreit Werfahrens beschritten hat, dennoch immer wieder in auf die Bolksvertretung und die Volksmeinung, ein Reservatrecht derselben Weise veranlagt zu werden. beanspruche. Er und seine politischen Freunde werden in der ersten Minister v. Miquel Dreijährige Einschäßungsperioden sind Lesung gegen den Antrag Gröber stimmen, ohne damit der Abnicht zu empfehlen, fie fiören zu fehr die gleichmäßige und rubige stimmung in zweiter Lesung zu präjudiziren. Fortentwickelung des Einschäßungsgeschäftes. Die Zahl der Abg. Dr. Lieber( 3) fragt, ob es sich empfehle, den Reichtag. Retlamationen ist erheblich zurückgegangen, von 40 000 vor 8 Jahren so lange noch Verhandlungen zwischen den verbündeten Regierungen auf 8000 im letzten Jahre. Bu einem Zustande der Bollkommen schweben, als Steil zwischen die beiden bedeutendsten Bundesstaaten heit in Steuerfachen zu gelangen, werden wir kaum hoffen dürfen. zu treiben. Das könne man nicht wünschen. Was Bayern recht sei Bon den Abgg. Meyer Riemsloh( 3.) und Dr. Korn- Rudels- in dieser Angelegenheit, fei Preußen billig. Da fei die Stellung dorf( t.) werden mehrere Ginwendungen gegen das Veranlagungnahme eine außerordentlich schwierige. Nach seinem Dafürhalten sei Verfahren in bestimmten Gegenden erhoben. Eine Antwort vom die Frage jetzt nicht im Reichstage zum Austrag zu bringen, Regierungstische erfolgte nicht. sondern zu vertagen in Erwartung einer Verständigung zwischen Abg. Sumaun( 3.) weist darauf hin, daß entgegen den aus den Regierungen. Ohne eine Bestimmung über die bayerische drücklichen Erklärungen der Regierung bei der Berathung der Ver- Sonderstellung werde es nicht gehen. Man möge zunächst§ 33 mögenssteuer der Grundbesitz nicht nach dem Einkaufswerth, sondern des Einführungsgesetzes dahin abgeändert annehmen, daß die nach dem gemeinen Werth bei der Veranlagung gerechnet werde; Angelegenheit betr. Bayerns anderweitig gefeß es ergeben sich daraus mannigfache Unzuträglichkeiten für den( lich geregelt werde. Grundbesitz.m Minister v. Miquel: Die Werth bemessung der Grundstücke lediglich nach dem Reinertrage ist ziemlich schwer und es sind müh fame Arbeiten in dieser Beziehung gemacht worden. Aber es wird schwer sein, den Veranlagungs- Kommiffionen klar zu machen, daß der Befizer eines Hofes, der diesen unter günstigen Erwerbebedingungen übernommen, nun blos ein Vermögen in Höhe der Erwerbsloften besißt: man wird immer sein Vermögen nach dem vollen Werthe des Grundstücks berechnen.
Die Abgg. Schmidt- Warburg( 3.), Kirsch( 3.) und v. Knapp ( natl.) regen Gehaltsverbefferungen für einzelne Kategorien der Ratasterbeamten, Rentmeister 2c. an.
Abg. Dertel( Sos.): Seine Freunde würden für die Anträge Gröber stimmen. Die Hoffnung auf eine Verständigung zwischen Preußen und Bayern fönne er nicht mehr theilen.
Graf Bernstorff( Rp.) erklärt sich für Vertagung der Entscheidung im Sinne Liebers. Abg. v. Puttkamer( E.) und Abg. Dr. Görz ( frf. Bg) sind für einfache Annahme des§ 33 des Einführungsgesetzes. Es wird darauf über die Tendenz des Antrages Gröber abgestimmt. Diese wird gegen die Stimmen des Zentrums und der Sozialdemokratie abgelehnt.§ 33 des Einführungsgesetzes bleibt darnach bestehen, welcher lautet: Die Militär- Strafgerichts- Ordnung und dieses Gesetz fomme in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnißvertrages vom 28. November 1870, in Württemberg nach Abg. Wintermeyer( frf. Bp.) führt einige Fälle an, in denen näherer Bestimmung der Militärkonvention vom 21./25. November zur Ermittelung einzelner Einnahmen ein ganzes Spionagefystem 1870 zur Anwendung. Die Einrichtung der obersten militärgerichtangewendet fein foll; fo ist ein förmliches Bengnißverfahren einlichen Instanz mit Rücksicht auf die Verhältnisse Bayerns wird be geleitet, um die Wermittelungsgebühr eines Kommiffionärs beraus fonders geregelt." zubekommen. In einem anderen Falle ergab sich, daß dem Denun bekannt gegeben werden solle. Das sei doch ein entschieden verwerf sianten zugesichert war, daß sein Name dem Angezeigten nicht liches System.
Renntniß von den Einzelfällen eine Erklärung nicht abgeben. Regierungskommissar Geh. Finanzrath Wallach kann ohne Abg. Wintermeyer will bei der dritten Lesung auf die Sache zurückkommen.
Hierauf wird in die weite Befung ber Militär. nach Anträgen Gröber's nur unwesentliche Abänderungen gegen die Strafprozeß Ordnung eingetreten. Die SS 1-45 erfahren Beschlüsse eister Lesung.§ 46 bestimmt, daß die Kriegsgerichte aus zwei Kriegsgerichtsräthen und drei Offizieren bestehen sollen, wäh rend die Regierungsvorlage einen Kriegsgerichtsrath und vier Offi ziere vorgesehen hatte. Abg. Dr. Göry( frf. Wg.) beantragt die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Der Antrag wird vom Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Sattler( natl.) erwidert Minister v. Goßler und Generalauditeur Jttenbach befürwortet, ins Summe zur Rückzahlung überhobener Steuern daraus zu erklären Lesung aufrecht erhalten. Im§ 78 war in der ersten Befung gesagt wors Regierungskommissar Wallach, daß die plötzliche Steigerung der dessen nach längerer Debatte abgelehnt und der Beschluß erster sei, daß die Erledigung der Metlamationen nur langsam erfolgte und den, daß die Senate der Oberkriegsgerichte in der Befehung von schließlich eine größere Anzahl fertig wurden. drei militärischen und vier juristischen Mitgliedern entscheiden. Hier bewilligt. Der Etat der direkten Steuern wird ohne weitere Debatte wurde auf Antrag Place( natl.) folgende abgeänderte Faffung be schlossen: Die Senate beschließen und entscheiden in der Befehung Beim Etat der indirekten Steuern regt von vier militärischen und drei juristischen Mitgliedern mit Einschluß Abg. Rickert( frs. Vg.) die Aufbesserung der Gehälter für die des Vorsitzenden; sie beschließen in der Besetzung von vier juristischen Grenz- und Steuer- Aufseher an, da diese an der allgemeinen Gehalts- und brei militärischen Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden, wenn erhöhung der Beamten nicht theil gehabt baben. Dienst ein schwerer und ihre Nebeneinkünfte sind gering. Budem ist ihr das Rechtsmittel der Revision lediglich auf die Verletzung prozessualer Vorschriften oder eines Rechtsgrundsatzes der allgemeinen bürgers Minister v. Miquel sagt Berücksichtigung zu, obwohl eine lichen Strafgesetze gestützt wird."§ 172 handelt von der vor Petition dieser Beamten als zur Erörterung im Plenum ungeeignet läufigen Festnahme. In der Regierungs Borlage war bes erachtet worden ist. Es war dieser Beschluß nöthig, weil die stimmt worden, daß im Offiziersrang stehende und in Rom , 28. Februar. Deputirtentammer. In Beant Petition von einein Vereine ausging und nur mit zwei Namen Uniform befindliche Angehörige der Armee durch Polizeiwortung einer Jnterpellation des Deputirten Bovio wegen der legten unterzeichnet war. beamte nur festgenommen werden dürfen, wenn sie bei Bes Vorgänge in Sizilien weist Ministerpräsident Rudini die Anschul Die Abgg. Dr. Friedberg( nall.) und Graf Limburg( f.) stellen gebung eines Verbrechens auf frischer That betroffen werden. digung zurück, die Regierung habe nichts gethan für Sizilien. feft, daß diese formalen Gründe allein es gewesen find, weiche nach Die Kommission hat diese Bestimmung gestrichen. Abg. v. Levehow( t.) Rudini stellt es in Abrede, daß in Wirklichkeit eine besondere den Bestimmungen der Geschäftsordnung die Petition als beantragte Wiederherstellung der Regierungsvorlage und Minister fizilianische Frage besteht. Die für Sizilien zu ergreifenden Maß- zur Erörterung im Plenum ungeeignet machten. Vereinen stehe ein v. Goßler befürwortete den Antrag. Die Borschrift des nahmen fönnen teine anderen sein, als diejenigen, die die Regierung Betitionsrecht beim Hause nicht zu. für das übrige Königreich zu ergreifen beabsichtigt, nämlich För derung lohnender Arbeiten und Herabsetzung der lästigsten Abgaben. Zur Bekämpfung der lokalen Umtriebe sei es nöthig, die lokale und provinzielle Gefeßgebung zu reformiren und er, der Ministerpräsident, habe schon einen entsprechenden Gefeßentwurf eingebracht. Die die gierung werde auch die Frage einer Reform der landwirthschaftlichen Verträge prüfen.
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Der Rest des Etats der indirekten Steuern wird angenommen und werden sodann noch einige Beamten Petitionen theils durch Ueberweisung als Material, theils durch Tagesordnung erledigt. Morgen( Mittwoch) 11 Uhr: Bentral Genossenschaftskaffen Novelle und Hochwasser- Vorlage. Schluß 2 Uhr.
Parlamentarisches.
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Entwurfs fei nothwendig zur Vermeidung von Konflikten und um den unnützen Waffengebrauch der Offiziere zu verhindern. Abg. v. Buttfamer erklärt, die Folgen einer Festnahme feien für den Offizier zu schwer und infolge deffen könnten leicht Konflikte entstehen; die Verhaftung des Offiziers mache ihn für seine Stellung unmöglich. Daher seien die Bestimmungen des Entwurfs wieder herzustellen; diese Frage sei für ihn entscheidend für die Annahme des ganzen Gefeßes. Abg. Frohme erklärt, daß die Ausführungen des Abg. v. Puttkamer, wenn er fie im Plenum wiederhole, einen Sturm der Entrüftung hervorrufen würden. Weshalb follte denn der festgenommene Offizier unmöglich in seinem Stande werden, während sich Zivilpersonen irrthümliche Festnahmen tagtäglich in zahlreichen Fällen gefallen laffen müssen. Nach leb tagtäglich in zahlreichen Fällen gefallen laffen müssen. Nach lebhaften Auseinandersetzungen zwischen den Abgg. v. Puttkamer und auf Donnerstag vertagt. Madrid
, 1. März. Der Ministerrath beschloß die Maßregelung des Erzbischofs von Valladolid wegen dessen aufreizenden politischen Der Bundesrath hat in seiner am 28. v. M. abgehaltenen Fastenbriefes.- Plenarsihung dem Entwurf zu Bestimmungen über die Wiederholung Havana. 1. März. General Chastellanos lieferte in der Umber statistischen Aufnahme des Heilpersonals die Zustimmung er gegend von Najafa( 3) den Jufurgenten mehrere Gefechte. Die Auf- theilt. Von den statistischen Uebersichten über die Durchführung der von Arbeiterversicherungs- im Bereiche ständischen hatten hierbei 171 Zodte und Verwundete. Die Jusverwaltung wurde Kenntniß genommen. Außerdem wurden die Gröber wird die weitere Debatte und Abstimmung über den Antrag furgenten wurden ferner bei Cartagena und Villas geschlagen.
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Wahlen zu dem provisorischen und zu dem ordentlichen Beirath für das Auswanderungswesen vorgenommen.
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Die sechste Kommiffion des Reichstages erledigte heute bei Berathung der Novelle Jur Konkursordnung den Das Attentat auf König Georg. Das„ Wolf'sche Die Reichstagskommission für die Militär- Strafgerichte wichtigen vom 3wangsvergleich" handelnden Titel. Nach längerer Bureau" verbreitet folgende telegraphische Mittheilungen vom Ordnung befaßte sich heute mit der zurückgestellten Frage des Debatte wurde ein Antrag, daß der Zwangsvergleich auf Antrag Montag: obersten bayerischen Gerichtshof 3. Hierzu lagen die eines Gläubigers verworfen werden solle, wenn er nicht mindestens Die Polizei verhaftete zwei Freunde Kardißi's, von denen einer Anträge Gröber vor, welche die Anerkennung dieses Ge25 pet. gewährt, abgelehnt, dagegen mit 8 gegen 6 Stimmen be unter dem dringenden Verdacht steht, Mitschuldiger zu sein. b) richtshofes ausgesprochen wissen wollen und nähere Beftim schlossen, daß einem Zwangsvergleich die Bestätigung versagt werden Kardizi hat eingestanden, daß er seinerseits sechs Rugeln und mungen über dessen Verfahren enthalten. Abg. v. Hertling( 3) fann, wenn unverhältnißmäßig wenig gewährt wird und der Konfein Mitschuldiger zwei Kugeln nach dem Wagen des Königs führt aus, daß die bayerische Regierung nicht als renitent ann, wenn unverhältnißmäßig wenig gewährt wird und der Kons abgefeuert habe. Wenn sein Genosse mehr Kaltblütigkeit gezeigt hätte, au erachten fet, indem sie lediglich ihr gutes Recht wahre. Er furs durch das Verschulden des Gemeinschuldners herbeigeführt ist. Die Anträge Rintelen wegen Wiederbefähigung des Gemein würde der Auschlag zum Ziele geführt haben. Derselbe habe aber, wolle aber die Frage, ob Bayern in diesem Falle ein als ber König sich erhob und seinen Stock schwang, Furcht be- Refervatrecht habe oder nicht, ganz ausscheiden und zugeben, daß schuldners" wurden abgelehnt beziehungsweise zurückgezogen. Die tommen und nicht gut zielen können. Stardigi erklärt, es sei ihre der Reichstag nicht kompetent fei, in dieser Frage förmlich zu Gericht Berathungen werden Donnerstag fortgesetzt. Absicht gewesen, das Leben der Prinzessin Marie zu schonen. Ihr zu sitzen. Wohl aber dürfe und müsse der Reichstag die Frage Plan fei gewesen, zunächst den Kutscher und die Pferde zu unter dem Gesichtspunkt der politischen Zweckmäßigkeit prüfen und tödten und dann den König mit großfalibrigen Pistolen, die entscheiden, ob es im Interesse der friedlichen Entwickelung gerathen fie bei sich hatten, zu erschießen. Kardißi ist ein fünfunddreißig sei, die Wünsche Bayerns , betreffend den obersten Militärgerichtshof für jähriger Mann, ehemaliger Unteroffizier, Angehöriger einer Athen diesen Bundesstaat zu erfüllen." In den dortigen maßgebenden Kreisen eigenthümlichen Spezies von Leuten, die die Mitte zwischen Zu- fei man überzeugt, einen vertragsmäßig begründeten bälter und Bravo einnehmen und Ruzavontis genannt werden. Rechtsanspruch darauf zu haben. In diesen Kreisen dürfe Kardigi erweist sich als ein stumpfsinniger Kopf. den die nicht das Gefühl gefränften Rechts geweckt werden, sonst führe man Deflamationen einer gewissen Bresse aufgeregt haben, die Strömungen, die der Ausgestaltung der Rechtseinheit widerstreben, Jn 2übeck ift Herr Direktor Gebhard als nationalliberaler jeden Morgen und jeden Abend Verrath schreit, den König beschimpft neue Nahrung zu. Die Forderung Bayerns könne sehr wohl ge- Kandidat nominirt worden. Das Lübecker Parteiorgan erinnert daran, und die königliche Familie beleidigt. Der Verbrecher hatte eine An- lwährt werden ohne die Befürchtung, daß die Thätigkeit des obersten daß Herr Gebhard bereits Abgeordneter war. Er vertrat von 1884
Der Vorsitzende der Zentrumsfraktion des Reichstages, Graf Hompesch, hat ein Rundschreiben an die Mitglieder der Fraktion gerichtet, in dem er sie erneut zum pünktlichen Er= cheinen mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der bevors stehenden Verhandlungen ersucht.
Wahlbewegung.