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B
dem
Der
Briefkasten der Redaktion.
Bir bitten, bei jeder Anfrage eine Ghiffre( zwei Buchstaben oder eine Baht) anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden soll. Die juristische Sprechstunde findet am Montag, Dienstag und Sonnabend von 6 bis 7 1hr statt.
Bayer. Ihr Brief hat uns sehr interesfirt. Beider sind wir in der ganz speziellen Frage, die Sie an uns richten, nicht kompetent. Eine gewiffenhafte Redaktion kann sich auf Beantwortung solcher Fragen nicht einlaffen, am allerwenigsten der Vorwärts", der die speziellen Börsenvorgänge nicht berfolgt. 2. 100. Bebel ist am 22. Februar 1840 zu Köln a. Nh. geboren. Witterungsübersicht vom 8. März 1898, 8 1hr morgens.
Stationen.
Barometer
ftand in mm,
reduzirt auf
d. Meeressp.
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Windstärke
( Stala 1-12)
Better
fie ihre Tochter in der Damenschneiderei perfekt ausbildet. Sie beordnung dagegen eingeschritten. Herr Arendt erhob vergeblich Beschwerde I Köpenick. Am Donnerslag sand hier eine öffentliche Versamm daupteten, das junge Mädchen sei vorwiegend als Laufmädchen benutzt beim Oberpräsidenten und klagte dann beim Ober- Verwaltungs- fung bei Scheer statt, die auch von Frauen sehr gut besucht war. worden. Auf die Frage des Vorsißenden Hellwig, wer das Lehrgeld gericht auf Aufhebung des Verbots. Er sprach der Polizei über Frau 8iet besprach die wirthschaftliche und politische Sklaverei der gezahlt habe und aus weffen Vermögen es stamme, theilte der Vater haupt das Recht ab, derartige Beschränkungen des Baurechts durch Arbeiter und Arbeiterinnen und fesselte die Versammelten besonders des Lehrlings mit, daß das Geld sein eigen gewesen sei. Der Ge- Verordnung zu regeln, und insbesondere focht er die Bestimmung durch ihre zutreffende Kritik über die geplante Verschlechterung des Lichtshof wies nunmehr die Kläger wegen Unzuständigkeit über die Benuhung der Dachräume Der vierte Senat Koalitionsrechtes. Unter starkem Beifall schloß die Referentin ihre des Gewerbegerichts ab. Assessor Hellwig führte begründend aus, des Ober Verwaltungsgerichts wies jedoch die Klage ab. ausgezeichneten Ausführungen mit einem Appell an die Frauen, der nur der Vater könne das Geld fordern, da es feinem Vermögen Die Polizei fei sehr wohl befugt, eine Einschränkung Reaktion bei den kommenden Reichstagswahlen die Quittung für entnommen sei; das Gewerbegericht sei jedoch nur zuständig für der Bebaubarkeit von Grundstücken im sanitären Interesse zum ihr Verhalten den Arbeitern gegenüber dadurch zn ertheilen, daß die Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und ihren Arbeitgebern, also 3wecke einer besseren Zuführung von frischer Luft anzuordnen und Frauen sich mit in den Dienst der gerechten Sache stellen und unter uiüsse Kläger seinen Anspruch beim Amtsgericht geltend machen. dadurch auf eine Verminderung der Bevölkerungsdichtigkeit hin ihren Geschlechtsgenoffinnen für Aufklärung sorgen. Nach AnWegen Unzuständigkeit des Gewerbegerichts wurde der zuwirken. Andererseits dürfe fie in solchen Fällen aus Rücksicht aufnahme einer entsprechenden Resolution wurde die Versammlung geSchnider P. mit einem Anspruch an die Erben seines früheren die Intereffen der Bevölkerung eine beschränkte Bewohnbarkeit von fchloffen. Arbeitgebers Graul von der Kammer I abgewiesen. Die Wittwe Dachräumen zulassen. Deshalb fei auch die hier angewandte Be Arbeiter Bildungsschule. Infelftr. 10, v. 2 Tr. Unterrichtsturfe in Rede uebung( Ueber den Aufbau der Rede, Vesprechung voltswirthschaftdes Herru Graul hatte bei dessen Tode den Betrieb aufgelöst, sodaß ftimmung berechtigt. licher und anderer Grundfragen) Montags, Dr. Conrad Schmidt; in der Kläger zu ihr in kein Arbeitsverhältniß getreten ist. Die Auch eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel. Nationalökonomie( Die wirthschaftliche Entwickelung; Großbetrieb und Hinterlassenschaft des Verstorbenen ging laut Testament in Die Kunst der Auslegung wird von der preußischen Polizei und von Sandwert; Kartellwesen, Arbeitsmarkt und Arbeitsnachweis; die Aufgaben Gewerkschaften) Mittwochs, Besitz seiner Adoptivtochter über. P. hatte nun preußischen Richtern mit einer Virtuosität geübt, die geradezu Geschichte( hellas nnd Rom ) Freitags, Dr. A. Berthold. Die Frau Graul und die Adoptivtochter wegen des Anspruches staunenswerth ist. Das mußte auch Herr Schnell, ein Freund Bibliothet ist an diesen Abenden von 8-9 Uhr geöffnet.- Mitgliedsbeitrag verklagt, den er an Herrn Graul zu haben glaubte. des Hafenarbeiter Verbandes, erfahren. Er hatte sich darum bemüht, monatlich 25 Pf., Kurfus( 10 Abende) 1 M. pro Fach. Theilnehmer werden aufgenommen in der Echule und in folgenden Stellen: Gottfr. Schulz, AdmiralAffeffor Hellwig begründete die Abweisung der Klage damit, daß die interesfirten Arbeiter Billau's dem genannten Verbande zuzu aße 40a; Rent, Barnimfir. 42; Schiller , Rosenthalerfir. 57; Gleinert, Müllernach dem Gewerbegerichts- Gefeß die Gewerbegerichte nur zuständig führen. Schnell schrieb seinerzeit einen Brief an einen fitaße 7a, u. in den Sonntags. Bersammlungen. Borsigender: Paul Müde ir., feien für Streitigkeiten zwischen den Arbeitern und ihren Arbeit Billauer Bekannten, worin er die Einberufung einer Ver- SO. Manteuffelfir. 128; Kassirer: H. Königs, S. Dieffenbachstr. 30. gebern, nicht aber für Ansprüche der Arbeiter an dritte; mit seiner fanimlung anregte, die der Agitation für den Verband ge Forderung an die Erben müsse sich deshalb der Kläger an das widmet sein sollte. Er ersuchte den Freund, sich nach einem Saal ordentliche Gericht wenden. umzuthun. Das geschah, indeß vergeblich, ein Saal war nicht zu Haftbarkeit des Arbeiters für den von ihm verursachten haben. Der Wirth, der besonders in betracht kam, wollte nicht seine Schaden. Gegen Herrn Stähr, den Inhaber des bekannten Fensters Gäste verlieren. Eines schönen Tages fanden sich nun eine Anzahl reugungs- Instituts, flagte der Fensterputzer W. beim Gewerbe Leute zwangslos im Garten des Lokals zusammen, setzten sich an gericht mit dem Antrage, Stähr zur Zahlung eines Refilohns von mehrere Tische und unterhielten sich über alles mögliche, auch 75 Pfennigen und zur Herausgabe der Kaution von 5 Mark zu ver über die schlechten Zeiten und darüber, was dagegen zu bellen. Beklagter erkannte die Forderung an sich an, behauptete thun fei. Plöglich erschien der Polizeiverwalter, tonfiszirte mehrere aver, der Kläger habe in einer Konditorei drei Glass Bücher und halfte Schnell wegen Bergehens gegen das Vereinseinlagen zerschlagen und müsse nach der Geschäftsordnung gefeß eine Strafe von 30 M. auf. Schöffengericht und Landgericht der Firma für die Hälfte des Schadens aufkomme. Die verurtheilten ihn gleichfalls. Die Straftammer nahm an, die Verzerichlagenen Scheiben feien 20 Mark werth gewesen. Die an fammlung sei schon darum öffentlich gewesen, weil zu gezogene Bestimmung der Geschäftsordnung besagt, der Arbeiter zahle Garten jedermann Zutritt gehabt habe. Auf die Revision des zur Teckung eines event. vorkommenden Schadens jede Woche 15 Pf. Angeklagten hob der Strassenat die Vorentscheidung auf, ein und bleibe nur für die Hälfte des von ihm verursachten sprach den Angeklagten frei und führte aus, Schnell Schadens haftbar. Nachdem die Besizerin der Konditorei ver- fei des Vergehens gegen die Paragraphen 9 und 17 Abfaz 2 nommen worden war, verurtheilte die Kammer VIII des nicht schuldig. Der Begriff der öffentlichen Versammlung sei könne Gewerbegerichts den Beklagten gemäß dem Klage Antrage. verkannt worden. Bon einer öffentlichen Versammlung tonne Assessor Dr. Meier führte zur Begründung aus: Die an nur die Rede sein, wo es sich um eine unbestimmte Menschengeführte Bestimmung des Vertrages( der Geschäftsordnung) sei menge handele oder wo eine unbestimmte Menschenmenge Zutritt unanfechtbar. Es sei eine Versicherung des Beklagten, der oftmals babe. Der Vorderrichter irre, wenn er schon in dem Umstande, Schaden habe, weil er an Glas arbeiten laffe. Nach dem Wortlaut daß der Garten jedermann zur Verfügung gestanden habe, das Swinemünde müßte Kläger die Hälfte des von ihm verursachten Schadens Merkmal einer öffentlichen Zusammenkunft fehe. Bu der 3u Hamburg tragen. Doch sei nicht jeder Schade, den der Arbeiter irgendwie sammenkunft selbst bätte jedermann Zutritt haben müssen, Berlin anrichte, von ihm verursacht. Das Gericht verlange, wie bei allen wenn die Annahme einer öffentlichen Versammlung gerecht. Wiesbaden München anderen Ersatzansprüchen, den klaren Nachweis, daß nicht blos die fertigt sein sollte. Handlungsweise des Arbeiters im ursächlichen Zusammenhange Ein Komplott gegen den Pfarrer Witte? Wegen wiffentien.. mit dem Schaden stehe, sondern daß auch ein gewiffer Borsay, lich falscher Anschuldigung ist gestern der Schneidermeister Rudolf Haparanda. mindestens aber Fahrlässigkeit bei der Entstehung des Diemke zu zwei Jahren Gefängniß und vierjährigem Ebrverlufi etersburg Schadens mitwirkte. Dieser Nachweis sei trotz der fraglichen Be- verurtheilt worden. Er hatte das Unglück, im Jahre 1885 wegen ftimmung in der den Arbeitsvertrag ersehenden Geschäftsordnung Unterschlagung zum theil unschuldig verurtheilt zu werden. Als Aberdeen . erforderlich, wenn Betlagter die Bestimmung an= er später, ein ruinirter Mann, aus dem Gefängniß ent- Paris . wenden wolle. Der Nachweis fei nicht erbracht worden, denn lassen wurde, gab der aus seinem Streit mit dem Hofprediger Wetter Prognose für Mittwoch, 9. März 1898. die Zeugin charakterisire das Verhalten des Klägers als Ungeschicks Stöcker bekannte Paftor Witte sich große Mühe, ihm auf die Beine Mild, jedoch ziemlich trübe mit Niederschlägen und mäßigen lichkeit, und diese sei noch keine Fahrlässigkeit. zu helfen. Er sammelte 1722,77 M. für den Schneidermeister und Berliner Wetterbureau. Rohe Behandlung eines taubstummen Lehrlings. Der ließ sich über das ratenweise an den Schützling abgeführte Geld füblichen Winden; nachher etwas kühler. Schneidermeister Suchfort hatte den taubftummen Sohn des Ar- Quittungen geben. Später erhob Diemte gegen seinen Wohlthäter beiters Braun in die Lehre genommen, um ihm die Schneiderei so die Anschuldigung, daß dieser einen großen Theil der gesammelten weit beizubringen, daß er sich später selber weiter helfen könne. Er Gelder unterschlagen habe. In der gestrigen Berhandlung fete rechnete dabei auf die Staatsprämie von 150 M., die für solche fich heraus, daß die Anschuldigung jeder Grundlage entbehrte; Erfolge den Lehrmeistern zugesichert ist. Nach einem Jahr und acht Diemte blieb allerdings dabei, daß er in gutem Glauben gehandeli Monaten verließ jedoch Braun auf Veranlassung seines Vaters die habe, und deutete an, daß er von den politischen Feinden des Lehre. Letterer flagte dann gegen Suchfort beim Gewerbegericht auf Predigers Witte zu der Beschuldigung verleitet worden sei. Gr Aufhebung des Lehrvertrages, indem er geltend machte, fein Sohn würde gegen denselben vielleicht keine Anzeige bei der Staatsanwaltbabe faft nichts gelernt und sei von Suchfort grob mißhandelt schaft erstattet haben, wenn er nicht von Personen, die hinter ihm worden. Hierüber wurden Zeugen vernommen. Ein ehemaliger ständen und die er nicht nennen wolle, dazu aufArbeiter des Betlagten sagte aus:" Der Schneidermeister verfehte geft a chelt worden sei. einmal dem Jungen, der vor dem Kohleneisen kauerte, um die Ein Streit unter Patrioten wurde gestern vor dem SchöffenGluth anzupuften", einen solchen Fußtritt, daß er mit dem Kopf gericht am Amtsgericht II zum vorläufigen Abschluß gebracht. Ter auf das Eifen aufschlug. Der Meister machte sich dem Dr. phil . Hans Natge aus Tempelhof , Verlagsbuchhändler, JuJungen überhaupt nur so oder ähnlich verständ. haber der Deutschen Kriegerbund- Buchhandlung und Redakteur der lich, zum Beispiel schlug er ihn öfter mit der Faust. Parole", hatte den Schriftsteller Georg Schmidt in Tempelhof Er schimpfte auch viel; Bezeichnungen wie Spigbube und Verbrecher wegen Beleidigung verklagt. Die beiden Freunde hatten früher waren an der Tagesordnung." Die Frau dieses Zeugen bestätigte gemeinsam gearbeitet. Scheidel hatte eine von patriotischem Charlottenburg , Bismarckshöhe, über„ Die lex Heinze" referiren. ben geschilderten Vorgang und setzte noch hinzu, der Beklagte habe Geifte getragene Broschüre über den Herzog Ernst von dabei geäußert: Verflixter Hund, einen richtigen Verbrecherblick Sachsen- Altenburg geschrieben, Dr. Naze batte aber diese Broschüre hat er!" Eine andere Beugin hat gesehen, wie Suchfort dem Lehr- nußbringend zu verwerthen gewußt und sich als Verfasser ling wegen der unrichtigen Ausführung einer Arbeit ins Gesicht gerirt. Dafür hatte Dr. Naße einen sächsisch- altenburgischen Orden Am 28. März, abends, wird Serr Dr. Wilh. Meyer in der fchlug. Dem Knaben blutete infolge des Schlages die Nase. erhalten. Scheidel war nun der Meinung, er habe den Vogel ab- Brauerei Friedrichshain( früher Lips) einen Vortrag mit vermehrten Die Rammer I des Gewerbegerichts verurtheilte auf grund der geschoffen und dieser hätte in sein Knopfloch und nicht in das des und verbesserten Lichtbildern über die Reife nach Spitzbergen " halten. Billets à 20 Pf. sind in allen mit Plakaten belegten Handlungent Beweisaufnahme den Beklagten, einzuwilligen, daß der Lehrvertrag Dr. Natge gehört. Darob ging die Freundschaft in die Brüche und zu haben. aufgelöst werde. Eine nähere Begründung gab der Vorsitzende, daher der Streit. Im März v. J. kam Scheidel in das Greve'sche Affeffor Techow, nicht.
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Gerichts- Beitung.
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Lokal in Tempelhof , wo er mit Dr. Natge zusammentraf. Er fagte
zu diefem: So wenig wie Sie den Seehund geschossen haben, so
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bedeckt
bedeckt
bedeckt
wolkig
halb bedeckt
bedeckt
Schnee
bedeckt
heiler
heiter
Schnee
Temperatur
LNNLbAWAA! nach Gelius
( 50.40 R.)
Achtung!
Genossinnen und Genossen Schönebergs! Heute Mittwoch, den 9. März, abends 8 Uhr, in der Schloßbrauerei,
Hauptstr. 112-114:
Große Volks- Versammlung.
Tages Ordnung:
1. Vortrag der Genossin Louise Zietz aus Hamburg über: Die bevorstehenden Reichstagswahlen und die Frauen. 2. Discussion. 3. Wahl einer Vertrauensperson. Um zahlreichen Besuch besonders der Frauen bittet
1/15
Die Vertrauensperson. Morgen Donnerstag, den 10. März, wird Genoffin Zietz in
Vorläufige Anzeige.
Sozialdemokratischer Wahlverein
wenig haben Sie den Orden verdient!" Ein anderes Mal tam er für den 3. Berliner Reichstags-Wahlkreis.
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Versammlung.
Tages Ordnung:
in dasselbe Lokal, bestellte einen Doktor"( Liqueur) mit dem Donnerstag, den 10. März, abends 82 Uhr, Zusage: Aber einen echten, nicht einen Talmi Doktor", im Botale des Herrn Möhring( Märkischer Hof), Admiralstr. 18 c: und dabei machte er eine Bewegung nach dem unfern sitzenden An anderen Stellen fügte Dr. Natge. er erklärend für den Begriff„ Talmi- Doktor" bei, daß Dr. Natge fich seine Doktor Differtation von dem Privatdozenten Deffoir babe anfertigen lassen. 1. Vortrag des Herrn Dr. P. Hirsch über: Die lex Heinze Dr. Natge flagte darauf, der Beklagte bot dem Schöffengerichte den und die Moral der bürgerlichen Gesellschaft." 2. Diskussion. Beweis der Wahrheit an, der aber abgelehnt wurde, weil die ge: 3. Vereinsangelegenheiten. Gäste haben Zutritt. Neue Mitglieder finden Aufnahme. brauchte Form die Absicht der Beleidigung klar erkennen laffe. Das Urtheil lautete demgemäß auf 100 Mart Geldstrafe. Herr Besuch sieht entgegen Scheidel will den Wahrheitsbeweis aber dennoch führen und zu diesem Zweck die zweite Instanz anrufen.
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210/8
Regent
Der Vorstand.
Sozialdemokratischer Verein
Eine Schuhmannsthat. Am 29. Dezember v. J. stand der Händler 3im med mit seinem Handwagen, auf dem er Neujahrsfarten feil bot, am Dranienplay. Der Schuhmann Schimmes forderte ihn auf, weiter zu fahren. Zimmed glaubte das nicht nöthig zu haben, weil Käufer am Wagen standen. Es fam zwischen ihm und dem Schuhmann zum Wortwechsel; Zimmed follte wegen Feststellung feiner Personalien zur Wache fiftirt werden. Wie Schuhmann Schimmes vor dem Schöffengericht ausfagte, habe Zimmect sich der Sistirung widersetzt, so daß er genöthigt gewesen sei, den Zimmed anzufassen, um deffen Siftirung zu bewirken. Nun habe Zimmed ihn vor die Brust gestoßen und am Halse gewürgt, und um den Angriff abzuwehren, habe er dann den Säbel gezogen und zweimal nach Zimmed ge= In Bremen verurtheilte die Strafkammer den Kaffirer Andreas für den 5. Berliner Reichstags- Wahlkreis. schlagen, einmal gegen den Arm und einmal gegen den Kopf. Der Jakobi, der bei der Firma Bänecke in 7 Monaten 92 000 m. für wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt angeklagte Bimmed be- Spiel und Pferdewetten unterschlagen hatte, zu 4 Jahren Gehauptet dagegen, er habe den Schuhmann keineswegs angegriffen, fängniß und 5 Jahren Ehrverluft. sondern denselben, der ihn sehr unsanft am Arm festhielt, durch eine Armbewegung abwehren wollen. Jufolge feiner Gr regung möge diese Bewegung wohl etwas heftig gewesen sein, denn dem Schußmann sei der Helm vom Kopfe gefallen und nun babe der Beamte mit dem Säbel auf ihn eins Cine Start besuchte öffentliche Versammlung der an Holz
Versammlungen.
Da der Bertrauensmann eine Neuwahl ablehnte,
Versammlung
am Donnerstag, den 10. März, abends 8% thr, bei Röllig, Rosenthalerstr. 11-12. 245/3 Tagesordnung: 1. Vortrag des Genoffen Th. Glocke über: Die Volksfeindlichkeit der Sammlungspolitiker. 2. Diskussion. 3. Vereinsangelegenheiten und Verschiedenes. Um zahlreichen Besuch bittet
Der Vorstand.
Andreasstr. 21:
Brauchen- Versammlung der Ladeneinrichtungs- Branche.
Tagesordnung: Wie können wir die günstige Geschäftskonjunktur aus: 78/5 nügen. Referent Kollege Maas. Distusfion. Kollegen, erscheint Mann für Mann! Mittwoch, den 9. März, abends 7 Uhr, bei Herrn Schöning, Branchen- Versammlung der Perlmutt- Arbeiter.
gehauen. Der Schlag, welchen der Schuhmann gegen den Kopf des bearbeitungsmaschinen beschäftigten Arbeiter tagte am Montag, Der Delegirte zur Angeklagten führte, muß ein sehr träftiger gewesen sein, denn er den 28. Februar, im Englischen Garten. durchschlug die Belzmüße Zimmeds und brachte dem legteren eine Gewertschaftskommission Biehl erstattete zunächst Bericht über erhebliche Kopfwunde bei, die eine fünfwöchentliche Behandlung feine Thätigkeit. Im zweiten Punkt der Tagesordnung gab der Das im Krankenhause nöthig machte. Gericht tam auf Vertrauensmann die Abrechnung vom letzten Halbjahr. Dem Bestand grund der Zeugen Aussagen zu der Ansicht, daß Zimmed vom 1. Halbjahr 1897 von 1528,75 M. und der Einnahme vom fich des der 2. Halbjahr von 1141,30 M. ftand eine Ausgabe von 939,44 M. Donnerstag, den 10. März, abends 8 Uhr, bei Herrn Stechert, Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Es wäre Ruheftörung schuldig gemacht habe. dem Ane gegenüber, sodaß am 31. Dezember 1897 ein Bestand von 1730,61 M. getlagten zu wünschen gewesen, daß der Schlag weniger schwer vorhanden war. ausgefallen wäre, jedoch habe er denselben durch sein Verhalten wählte die Versammlung Jaedh und als Stellvertreter Jubre. felber verschuldet. Es wurde in Uebereinstimmung mit dem An Bekannt gemacht wurde, daß die noch ausstehenden Listen der trage des Staatsanwalts wegen Widerstandes auf zwei Wochen englischen Maschinenbauer so schnell wie möglich abzuliefern find. Gefängniß und wegen Ruheftörung auf drei Tage Haft erkannt. Der Kollege Albert Günther , Schönhauserstr. 85/34, erhob in der Die Giltigkeit der am 27. April 1894 erlassenen Bau Bersammlung Beschwerde, daß man ihm vorwerfe, noch eine Liste polizeiordnung für das Hansaviertel von Berlin vom Streit 1896 nicht abgerechnet zu haben; es wurde ihm sehr wurde in einem Hechtsstreit des bekannten freifonservativen Schrift gern erklärt, daß er mit dem p. Günther nicht identisch ist. ftellers Dr. Otto Arendt gegen den Oberpräsidenten angefochten. Die Verordnung bestimmt, daß die Vorderbäufer diefer Stadt gegend mit Ausschluß des Holsteiner Ufers über dem Erdgeschoß nur noch zwei Stock und das Dachgeschoß enthalten dürfen. Die Berordnung versicherungs- Geseh" und führte in furzen Zügen den Umfang des schreibt dann weiter vor, die Ränme im Dachgeschoß des Vorder- Gefeßes und die Organisation desselben aus. Im Anschluß hieran hauses dürften nur insofern benutzt werden, als sie Zubehörräume ourde eine Resolution dahingebend angenommen, daß das Ber zu den Wohnungen im Erdgeschoß oder den beiden Stockwerken ſicherungsgefeß auch auf die Bureau- und Handelsangestellten aus barüber seien. Herr Arendt hatte nun Räume im vorderen Dach gedehnt werde. Nach Erledigung einiger Internas wurde noch auf geschoß seiner Häuser Altonae straße 11 und 12 mit den baran die am 16. März stattfindende öffentliche Versammlung in den stoßenden Räumen im vierten Stod der Seitenflügel zufammen als Arminballen", Rommandantenstr. 20, hingewiesen und um zahlreiche Wohnungen vermiethet. Die Polizei war auf grund der jitirten Ver. Betheiligung ersucht.
Köpnickerstr. 68:
Der Zentralverein der Bureau- Angestellten Deutschlands Tagesordnung: 1. Unsere gestellten Forderungen und der Streit bei ( Mitgliedschaft Berlin ) hielt am 3. März seine regelmäßige Mitsinze. 2. Nußen unserer Werkstätten- Bersammlungen. 3. Verschiedenes. Millarg referirte über das Unfall- Es ist dringend nothwendig, daß jeder Kollege am Blaze ist. gliederversammlung ab. Die Ortsverwaltung.
Sonntag, den 13. d. M., Taubenstrasse 48/49:
Urania"-
Urania"-Vorstellung.
Bormittags von 9-10 Uhr: Besichtigung.
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Um 10 Uhr Vortrag über
Im dunklen Erdtheil".
Billets find nur noch im Arbeitsnachweis, Annenftr. 39 zu haben.