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Die neneste Polizeithat an dem jungen Krausnick, über welche| Maurer , welche sich dem Ausstande nicht anschlossen. Sie wurden auch solches Einkommen ansieht, das ben Steuerpflichtigen aus ble off. 3tg." am Sonnabend berichtete, soll nach einer in der angegangen, wenigstens von ihrem Wochenverdienst einen bestimmten Grundstücken infolge von Berechtigungen irgend welcher Art zus Gerinania" veröffentlichten Darstellung insoweit in völlig ver- Prozentsatz der Streiffommission zuzuführen. Der Maurer Woy fließt, so sei auch nach dieser Bestimmung erforderlich, daß das Einändertem Lichte" erscheinen, als Krausnick in der That finn- wode, der sich ablehnend verhielt, will deshalb vielerlei Un tommen unmittelbar aus Grundstücken zufließt und zwar nicht etwa los betrunken" gewesen sei. Ob diese Anschuldigung zu bilden ausgesetzt gewesen sein. Bald entdeckte er, daß eine bös- einem dritten, sondern dem Steuerpflichtigen felbst. In diesem Falle treffend ist, wird ja vielleicht aufgeklärt werden. Mag der Fall willige Hand ihm irgend ein Stück Werkzeug verdorben hat aber Graf von Tiele- Winkler nicht seinen Grundbesitz zum aber wirklich günstiger für die Polizei liegen, als nach dem Bericht hatte, bald wurde ihm ein Kleidungsstück versteckt oder Bergbaubetrieb wegen Entrichtung des Zwanzigften" verpachtet, an die Voff. 3tg." anzunehmen war, so trifft diese Behörde immer sonst allerlei Unfug mit ihm getrieben. Wenn er sich bei sondern erhält diese Abgabe als Gegenleistung für die Verleihung noch ein schwer belastender Vorwurf. Denn auch ein Betrunkener der Arbeit befand, wurden ihm halbe fann sich eine schwere Krankheit zuziehen, wenn er über einen halben in seinen Kalttaften geworfen, daß der Jubalt umbersprißte. Das Grundstücken der Beliehenen oder Dritter. und ganze Steine des Rechts auf Gewinnung von Materialien durch Bergbau auf Tag balb angekleidet auf dem Fußboden eines Wachlokals liegt, Ende war, daß Woywode die Arbeit aufgeben mußte. Unter seinen ohne daß sich irgend ein Mensch ernsthaft um seinen Zustand Gegnern soll sich besonders der Angeklagie hervorgethan haben, der Verwaltungsgericht hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Bom Bürgerrecht der öffentlichen Beamten. Das Obers tümmert. Daß endlich einmal eine bessere Ordnung der Dinge bei dem Woywode angeblich gedroht hatte, es werde ihm schlecht gehen, Beamter, der Stadtverordneter ist, bei seinen Vorgesetzten um Urlaub der Polizei einfchre, liegt im Interesse eines jeden Einwohners der wenn er die Streifenden nicht unterstütze; ihm, dem Angeklagten vorstellig werden muß, wenn er vor Ablauf der Dienſtſtunden in die fet es einerlei, wenn er dafür ein Jahr bekomme. Fenerbericht. Montag Abend 11/2 Uhr erfolgte Alarm nach Thümen wurde angezeigt. Der Vorsitzende hielt dem Angeklagten Sigung der Stadtverordneten- Versammlung gehen will. Der KreisPotsdamerstr. 116a, wo Möbel und Gardinen brannten. vor, wie unpassend es fei, wenn er, ein junger lediger Mensch, einen ausschuß des Kreises Marienburg nahm den Kreis- Kommunal- und Dienstag früh 1/2 Uhr hatte Gartenstr. 60 die Schaldecke und Familienvater, der für die Seinen zu forgen bestreot sei, in dieser Kreis Sparkaffen- Rendanten C. in eine Disziplinar- Ordnungsstrafe Balkenlage Feuer gefangen, wodurch das Haus bedeutend beschädigt Weise beeinflusse. Als ob ein Arbeiter nicht viel verständiger und von 5 M. und begründete dies damit, daß E. ohne Urlaub eine Stunde wurde. Nachmittags 2 Uhr mußte Koch ft r. 70/71 ein Schaden- besser die Interessen seiner Familie wahrnimmt, vor Beendigung des Dienstes das Bureau verlassen habe. G. legte feuer abgelöscht werden, das neben Regalen und Hausgeräthen auch wenn er sich einen Lohn zu erringen sucht, der seine Beschwerde ein und machte geltend, er habe in der am fraglichen die Balkenlage und Decke stark beschädigte. Kurz darauf war Familie vor dem Verhungern schützt, und eine Arbeitszeit, die ihn Tage auf 5 Uhr angesetzten Sitzung der Stadtverordneten, zu denen Wienerstr. 4 ein Kellerbrand abzulöschen. Ein weiterer Keller- in den Stand setzt, sich auch einige Stunden des Tages der Familie er gehörte, pünktlich erscheinen wollen und sei deshalb früher fortbrand rief die Wehr um 4 Uhr nach 3 immer str. 50. Kartons, widmen zu können! Der Angeklagte wurde nach dem Antrage des Schuhe und eine Partie Holz wurden hier eingeäschert. Staatsanwalts zu einer Gefängnißstrafe von drei Mo. naten verurtheilt.
Stadt.
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Aus den Nachbarorten.
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gegangen. Auch habe er davon dem Kreissekretär Mittheilung gemacht. Der Landrath und der vertretende Regierungsassessor seien bei der Meldung nicht zur Stelle gewesen. Der Bezirksausschuß wies aber die Beschwerde mit der Begründung zurück, Wegen Verbreitung der Schrift ,, Ter Pommer" war der E. habe auf jeden Fall eines Nuns Parteigenosse Dum dei angeklagt; er sollte sich gegen die§§ 10 mehr tlagte der Rendant beim Ober Verwaltungsgericht. Die Märzfeier in Friedrichsfelde findet am Freitag, den und 41 des preußischen Preßgefeßes vergangen haben, indem er ohne Diesmal betonte er, daß er im vorliegenden Falle einen 18. März, abends 81/2 Uhr, bei Bube, Prinzen- Auee 30, statt. Polizeiliche Erlaubniß die Druckschrift an öffentlichen Orten vertheilt Urlaub überhaupt nicht nöthig gehabt hätte. Es müsse ihm Soll die Feier des 50jährigen Gedenktages imposant werden, so ist Die Strafkammer stellte fest, daß D. in die Häuser hineingegangen zum Stadtverordneten ihm auferlegte Pflicht zu erfüllen und an den hätte. Schöffengericht und Straftammer sprachen ihn jedoch fret. die erforderliche freie Zeit gelassen werden, seine durch die Wahl es Pflicht der Genossen, für zahlreichen Besuch Sorge zu tragen. fei und darin die Blätter an die auf sein Klopfen öffnenden Sizungen der Stadtverordneten- Versammlung theilzunehmen. Das Die Festrede wird Genosse Royte halten, während durch den Miether abgegeben habe. Gefangverein Borwärts III" der Feier würdige Gefangs fonnte ihm nicht nachgewiesen werden, Eine Vertheilung auf der Straße Ober- Berwaltungsgericht theilte diese Auffassung nicht, sondern vorträge zu Gehör kommen. Zur Deckung der Unkosten wird ein dagegen wurde er- führte in seinem Urtheil folgendes aus: Allerdings habe das Gericht Entree von 10 Pf. erhoben. Der Vertrauensmann. wiesen, daß der Angeklagte die Thür einer Gastwirth- früher einmal ausgesprochen, daß öffentliche Beamte in den Fällen schaft geöffnet hatte und sofort wieder gegangen war, feinen Urlaub brauchten, wo sie die Erfüllung staatsbürgerlicher Mit einem glänzenden Siege der Sozialdemokratie haben nachdem er ein Exemplar des" Pommer" auf einen Tisch gelegi Pflichten zwingt, den Dienst zu versäumen. Das sei aber bei fit Weißensee die gestern erfolgten Wahlen zur Gemeinde hatte. Im Gegensaz der Staatsanwaltschaft erblickte einer Versäumniß wegen Theilnahme an einer Kontroll. vertretung geendet. Unser Parteigenoffe Gerstenberger erhielt hierin das Landgericht zu Stargard kein Vertheilen an einem versammlung gewesen. Da habe eine Entschließung im zweiten Bezirk von 387 abgegebenen Stimmen 307, Genosse öffentlichen Orte. Die Staatsanwaltschaft legte noch Revision ein, des Vorgefeßten überhaupt nicht in Frage kommen fönnen, Schilling dagegen von 220 Stimmen 187. Im ersten Bezirk hat indem sie sich an den Vorgang in der Gastwirthschaft festklamme... und deshalb die bloße Anzeige beim Vorgefeßten genügt. Anders Stich wahl zu erfolgen, die ebenfalls günstig für uns enden wird, Die Gastwirthschaft sei unzweifelhaft ein öffentlicher Ort, der Border lägen die Dinge hier. Die Uebernahme des Stadtverordnetens wenn die Arbeiter am Plaße sind. Auf unseren Genossen Taubrichter habe also die§§ 10 und 41 des preußischen Preßgesetzes ver mandats hänge von der freien Entschließung des mann fielen hier 152 Stimmen, während der eine Gegner 124 und kannt, wenn er D. freisprach. Staatsaallaltschaft als unbegründet der Juhaber eines anderen öffentlichen Amtes die auf ihn gefallene. Der Straffenat des Kammergerichts Beamten ab, denn nach§ 74 Nr. 5 der Städte- Ordnung könne der andere 45 Stimmen erhielt. Dieses günstige Ergebniß ist um wies indessen die Neviston der To höher anzuschlagen, als die Gegner alle Saiten springen ließen zurück. Es komme garnicht darauf an, ob die Gastwirthschaft ein Wahl zum Stadtverordneten ablehnen. Und habe er sie anund auch die Wahlstunden auf die ungünstige Zeit von 11 bis 1 Uhr öffentlicher Ort sei oder nicht, denn§ 10 des preußischen Preßgefeßes genommen, dann könne er das Mandat jederzeit niederangesetzt waren. fei nicht mehr wörtlich zu nehmen. Nicht nur das Reichs- legen. Für einen Beamten werde also die Verpflichtung zur Ein mit großem Geschick vorbereitetes Gannerstückchen Preßgesetz, sondern auch§ 43 Nummer 5 der Gewerbe- Ordnung Theilnahme an den Stadtverordnetenfißungen nicht schon durch ist vorige Woche einem Berliner Induſtrieritter in Spandau Gewerbe- Ordnung bestimme, daß es zur nichtgewerbsmäßigen Verhabe ihn und seine Anwendbarkeit verändert. Der§ 43 der seine Wahl, sondern erst durch deren Annahme für und dem benachbarten Dorf Gatow geglückt. Am Donnerstag traf die Zeit begründet, während welcher wolle. Hiernach sei anzunehmen, aus Berlin ein gut gekleideter Manu, Mitte der dreißiger Jahre, theilung von Druckschriften oder anderen Schriften oder Bild- das Mandat beibehalten in Spandau ein, der bei einem Gastwirth in der Adamstraße eine geschlossenen Räumen einer behörlichen daß ein Beamter, der Stadtverordneter sei, zur Theilnahme an den Ein geschlossener Raum sei ein Stadtverordneten Sizungen innerhalb seiner instruktionsmäßigen möblirte Wohnung miethete. Er stellte sich als" Ingenieur Peters" Erlaubniß nicht bedürfe. von einer großen Berliner Elektrizitätsfirma vor, beauftragt mit der unter Da ch und Fach, der Gastraum einer Dienststunden de 3. Urlaubes bedürfe. Trotz dieser prins Wenn Ausführung des Baues der elektrischen Bahn von Spandau nach Wirthschaft sei also ein geschlossener Raum. nunzipiellen Darlegungen hob das Ober- Verwaltungsgericht die OrdnungsPotsdam. An demselben Tage setzte er sich noch mit einem D. die Thür einer Gastwirthschaft geöffnet und die Schrift strafe auf. Es erachtete aus anderen, nicht intereffirenden Gründen Spandauer Spediteur in Verbindung, durch den er vom Güter- auf einen Tisch im Innern des Gastraumes gelegt habe, so S. für entschuldigt.
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Raum
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Briefkasten der Redaktion.
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bahnhof Material zum Bau eines Lagerschuppens, einer Bau- müsse darin ein straffreies Vertheilen im geschlossenen Raume ge- Zu zwei Jahren Gefängniß wurde gestern der Bergingenieur bude zc. anfahren laffen wollte. In Gatow , das die geplante sehen werden, da der Angeklagte nicht gewerbsmäßig gehandelt Pötsch verurtheilt, weil er zu ungunsten einer Aktien- Geſellſchaft Bahn berühren soll, pachtete er ein größeres Grundstück zur habe. Im übrigen feien auch die Bestimmungen des preußischen sich Vernntreuungen schuldig gemacht und außerdem sich gegen die Lagerung von Materialien; er verpflichtete den Besitzer auf zwei Preßgesetzes, die das Vertheilen von Druckschriften betreffen, nur Konkursordnung vergangen hatte. Jahre zu einem hohen Pachtpreise. Am Freitag halte der Spediteur insoweit durch das Reichs- Preßgefetz aufrecht erhalten worden, als auch Gelegenheit, einen Posten Bauhölzer von der Bahn nach sich als Plakate darstellen. Die entsprechenden Feststellungen fehlten die Druckschriften Bekanntmachungen und Aufrufe enthalten oder Gatow schaffen zu lassen; die Ankunft dieser Materialien verfcheuchte jeden Zweifel, und alles war der festen Ueberzeugung, daß im vorliegenden Falle. der Bahubau sogleich beginnen würde, denn zu Pfingsten wollte man, wie der Herr Ingenieur erklärte, bereits fahren. In Gatow meinde zu Rosdzin ausgefochtener Streit wegen Auslegung des Ein zwischen dem Grafen von Tiefe Winkler und der Gebesonders herrschte große Freude, und der Ingenieur war der Einkommensteuer- Gesetzes ist von allgemeinem Interesse. Die GeMann des Tages. Da wurden plöglich in der Sonntagnacht die meinde verlangte die Steuer von dem Einkommen, welches dem Banhölzer sämmtlich wieder abgefahren, und zugleich war Grafen v. Tiele- Winkler aus dem Bergregal von den in der Ingenieur verschwunden, nachdem er sowohl in Spandau als auch Gemeinde belegenen Grundstücken zufließt. Der Bezirksausschuß zu tu Gatow verschiedene Gewerbetreibende und andere Personen, auch Oppeln entschied zu ungunsten der Gemeinde, weil das Einkommen nicht aus den Befizer des gepachteten Grundstücks, um Geldbeträge von 100 M. Grundbesitz fließe, sondern einen auf einem Hoheitsrechte beruhenden und darüber geprellt hatte. Gebührenbezug darstelle. Gegen diese Entscheidung legte RechtsDie Parteigenoffen von Tempelhof , Mariendorf und anwalt Sachs namens der Gemeinde Revision beim Ober- E. 5. 68. Wir glauben nicht, daß das Billet von Budapest aus zu Marienfelde werden auf die Versammlung aufmerksam ge- Verwaltungsgericht ein, indem er auf die Tendenz des verwenden ist. Wenn Sie aber an das Generalkonsulat in Budapest das macht, die am 18. März bei Gerth in Tempelhof stattfindet. Es Einkommensteuer- Gesetzes und namentlich auf§ 13 hinwies, wonach Geld senden, wird man Ihrer Bitte sicherlich gerne entsprechen. gilt dort, das Andenken der 1848 er Kämpfer zu ehren. Jeder Partei- die außerhalb des Gemeindebezirks wohnenden Personen verpflichtet genoffe hat am Blaze zu sein!
Gerichts- Beifung.
der
feien, von allen ihnen zufließenden wirthschaftlichen Vortheilen
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Wir bitten, bei jeder Anfrage eine( Shiffre( gwet Buchstaben ober eine Bahl) anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden foll. Die juristische Sprechstunde findet am Montag. Dienstag und Sonnabend von 6 bis 7 1hr statt. freise ist unseres Wissens noch nicht geregelt. 3. Jft Pseudonym, fein WitBandert, Berlin . 1. Raum. 2. Die Kandidatenfrage in dem Wahlarbeiter unseres Blattes. 4. Senden Sie uns die Broschüren, wir werden fie Ihren Intentionen entsprechend verwerthen.
Lübke. Um Ueberfüllung einzelner Versammlungen zu verhindern, werden die Referenten für die einzelnen Bersammlungen nicht genannt.
Briefkasten der Expedition.
der Grundstücke, die innerhalb des Gemeindebezirks ge= legen sind, zu den Gemeinde- Abgaben beizutragen, ohne daß hierbei ihre privatrechtlichen Beziehungen zu dem Grundstück von ent- Mehrere Beschwerden darüber, daß die rothe Wärzzeitung an scheidender Bedeutung seien. Die gleiche Tendenz verfolge das verschiedenen Stellen zu 10 Pf. verkauft wurde, veranlassen uns zur ErKommunalabgaben Gesetz vom 14. Juli 1893. Das Oberflärung, daß dies aus Irrthum und zum Schaden der Betreffenden geschah; Woywode, der unerbittliche Feind der Arbeitersolidarität. Verwaltungsgericht unter Vorsitz des Präsidenten Persius ver- der Preis für die rothe Märznummer beträgt 15 Pf., für die weiße 10 Pf. Als emen Terrorismus ohne Gleichen" bezeichnete der Vorsitzende warf die Revision, indem es ausführte, daß das Einkommen des der neunten Strafkammer des Landgerichts I , Landgerichts- Direktor Grafen v. Tiele- Winkler seinen Grund nicht in dem„ Haben von Hoppe, natürlich das Verhalten des Maurers Gustav Thümen, Grundbesig" in der Gemeinde Rosdzin, sondern in dem Besitze des Wetter- Prognose für Mittwoch, 16. März 1898. welcher sich wegen versuchter Nöthigung auf der Auflagebant Rechts auf eine Abgabe von dem Bergwerksbetriebe gewisser Berg- Mild und zeitweise heiter, vielfach wolkig mit etwas Regen und befand. Als im Herbst vorigen Jahres der Maurerstreit aus werksbesitzer in der Gemeinde hat. Wenn§ 13 des Einkommensteuer- mäßigen südwestlichen Winden. gebrochen war, gab e3 bedauerlicherweise eine Anzahl Gesetzes vom 24. Juni 1891 als Einkommen aus Grundvermögen Berliner Wetterburent.
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Orts- Krankenkasse
Achtung! Bauarbeiter. Achtung! für das Gewerbe der Tischler und Pianoforte Arbeiter
Am Donnerstag, den 17. März 1898, vormittags 10 Uhr, in Fenerstein's Festsälen, Alte Jakobstraße 75:
Große Versammlung
Tages Ordnung:
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General- Versammlung
Am Donnerstag, den 17. März, abends 8 Uhr, in den ,, Arminhallen", Kommandantenstr. 20:
der arbeitslosen Bauarbeiter Berlins und Umgegend. der Vertreter der Kassen- Mitglieder und der Arbeitgeber Branchen- Versammlung der Korbmacher
Donnerstag, den 24. März, abends 8 Uhr,
Tages Ordnung:
1. Wie stellen wir uns zu den als Lohndrücker in der Geschoßkorb
1. Die spekulative Entwickelung in der Bauproduktion und die per- im großen Saale der Armin- Hallen, Kommandantenstraße 20. Branche aufgetretenen Mitgliedern? 2. Branchenangelegenheiten. 3. Ver manente Arbeitslosigkeit unter den Bauarbeitern. Referent Silberschmidt. schiedenes.
2. Diskussion. 3. Verschiedenes.
30/9
Um rege Betheiligung sämmtlicher arbeitslosen Bauarbeiter ersucht Die Kommission. W. Noack.
Freitag, 18. März, abends 8 1hr, im gr. Saale der Schloßbrauerei, Hauptstr. 112-114:
Volks- Versammlung
für Männer und Frauen.
Tagesordnung: 1. Die fünfzigjährige Wiederkehr des 18. März und seine Bedeutung für das Proletariat." Referent: Genosse Dr. Borchardt. 2. Diskussion. 202/16
Der Vertrauensmann.
Tages Ordnung:
78/13
1. Abnahme der Jahresrechnung pro 1897 nebft Bericht der Revisoren. Die Mitglieder der Werkstätten von R. Schmidt& Co., Zimmer, 2. Neuwahl des Rendanten Stellvertreters. 3. Antrag des Vorstandes: Gebr. Schulz u. f. w. werden besonders eingeladen. Die Ortsverwaltung.
§ 13 Abfat 3 des Statuts folgende Fassung zu geben: Im Falle der Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage ab für jeden Krankheitstag die Hälfte des durchschnittlichen Tagelohns(§ 12) als Stranfengeld. 4.§ 17 Abja 2 die Worte zu streichen: Oder durch schuldhafte Betheiligung bei Schlägereien
oder Raufhändeln oder burch Truntfälligkeit. 5. Zu§ 55 Abfats 4 hinzu: Fachverein der Holz- und Bretterträger Jahresrechnung. 6. Aenderung des§ 56 Abfas 4 und§ 65 Absatz 1. 7. An
zusetzen: Festsetzung der Entschädigung der Revisoren zur Prüfung der trag der Hilfsarbeiter um Gehaltserhöhung. 8. Verschiedenes. Der Vorstand.
1387b
Schrifthauer!
Am Freitag, den 18. März cr., im Lokale des Herrn Hoffmann, Alexanderstrasse 27c:
Sonntag, den 20. März, vormittags 10% Uhr, im Lokal des Herrn Ewald, Schönleinstrasse 6:
Mitglieder- Versammlung
Tagesordnung:
1. Vereinsangelegenheiten. 2. Abrechnung vom Maskenball. 3. Auf 84/4 Zahlreichen Besuch erwartet
Oeffentl. Derlammlungnahme neuer italieber. 4. Gewertſchaftliches.
Tages Ordnung:
1. Tarifangelegenheiten. 2. Verschiedenes. Zu dieser Versammlung
ist es Pflicht, daß jeder Kollege erscheint, da sämmtliche Meister eingeladen find. [ 172/7] Der Vertrauensmann.
Atung! Friedrichsfelde . Atung! Bentral- Krankenkaffe der Maurer 1.
Freitag, 18. März, abds. 8½ Uhr, bei Babe, Prinzen- Allee 30:
Volks- Versammlung
zur Feier des 50jährigen Gedenktages des 18. März.
Tages Ordnung:
Vortrag des Genoffen Kotzke.- Gefangsvorträge des Gesangbereins Vorwärts III.
Bur Dedung der Unkosten wird ein Entree von 10 Pf. erhoben. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen ersucht
222/10
Der Vertrauensmann.
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Grundstein zur Einigkeit". Sonntag, den 20. März, vormittags 10 Uhr, in Stabernac's Salon, Inselstraße 10:
Außerordentliche Mitglieder- Versammlung.
Tages Ordnung:
Wahl der Abgeordneten zu der am 31. Mai in Erfurt stattfindenden General- Versammlung und Anträge zu derselben. 149/2 NB. Die Versammlung wird punkt 10 Uhr eröffnet. Ohne Mit gliedsbuch kein Zutritt. Die Verwaltung. J. A.: Wilh. Garbe.
Der Vorstand.
Achtung, Textil- Arbeiter!
Am Donnerstag, den 17. März 1898, abends 8% Uhr, bei Wilke, Andreasstrasse 26:
Versammlung.
Tagesordnung:
1. Diskussion über die Anträge zur Generalversammlung. 2. Verschiedenes. Um zahlreiches Erscheinen ersucht Der Vorstand. Am Sonntag, den 3. April findet im Lokale Königsbank" ein Vortrag des Herrn Dr. Meyer über" Die Reise nach Spizbergen" in 160 Lichtbildern statt. Billets sind in der Versammlung zu haben.[ 197/6