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Das

erneuter Hinweis dazu bei, Abhilfe zu schaffen. Uebrigens mögen Ju Schöneberg will man balbigft ein eigenes fommunales| Der Bezirksausschuß bestätigte das Urtheil, das Ober- Verwaltungs die betreffenden Frauen an Ort und Stelle die fofortige Deffnung Krankenhaus errichten. Stadtverordneter Schlick hat der Kommunal gericht hob jedoch die Vorentscheidungen auf und verurtheilte die der Freizelle verlangen und im Weigerungsfalle Beschwerde beim verwaltung eine entsprechende Anregung gegeben. Gesellschaft Kairo  , auch für die Reitervorstellungen und für das Magistrat führen. Ein Disziplinarverfahren ist auf Anordnung des Landraths Khalifengrab die anfänglich festgesetzte Steuer zu zahlen, also ein­Fünf Möbelwagen voll beschlagnahmter Mobilien- die Ein- Stubenrauch gegen die 19 Unterzeichner eines von den Zivil: schließlich der 3 M. für das Konzert täglich 14,50 m. richtung einer großen herrschaftlichen Villa- fuhren gestern Mittag anwärtern der Gemeindevertretung zu Rixdorf gegen die Anstellung Zu dem Kapitel von der schwersten Strafe". vor dem Moabiter Kriminalgerichte vor und den Schlußakt leiteten damit dreier Sekretäre aus den Kreifen der Militäranwärter unterbreiteten Schöffengericht am Amtsgericht II verhandelte gestern gegen die eines Abenteuers ein, welches ein Deutsch: Einspruchs eingeleitet worden. Den Anwärtern wird zum Vorwurf Maurer Gaede, Scharfe und Vogt, die angeklagt waren, einige Amerikaner vor einigen Wochen auf der Stadtbahn erlebt gemacht, die Pflichten, die ihnen ihr Amt auferlege, verlegt zu haben Streitbrecher bedroht und mißhandelt zu haben. Das Gericht er hat. Der amerikanische Petroleumquellen- und Bergwerks- und sich durch ihr Verhalten der Achtung, des Ansehens und des fannte gegen Gaede auf sechs Monate, gegen Scharfe befizer E. Stempel, Besiger ungezählter Millionen, hatte die Bertrauens, die ihr Beruf als Gemeindebeamte erfordere, unwürdig auf drei Monate und gegen Bogt auf ein Jahr Ge= große Villa Friedrichstr. 8 in Südende geriethet und bewohnte die gezeigt zu haben. fängniß. felbe mit seiner Familie und zahlreicher Dienerschaft. Eines Tages Der Wohnungswucher in Charlottenburg  . Eine Miether hatte er, wie berichtet wird, einen österreichischen Offizier im Stadt versammlung fand am Dienstag Abend in Charlottenburg   statt. Die der britten Straftammer des Landgerichts I   zur Erheiterung des ,, Jacob Casanova!" rief der Gerichtsdiener vor der Thür bahnabtheil verprügelt. Da er wegen dieser Angelegenheit eine Be- in der Versammlung vom Redakteur Herrn Horn gerügten Mißstände Bublikums und des Gerichtshofes, und gleich darauf meldete er, daß strafung zu erwarten hatte, floh er. In Moabit   weigerte fich gestern sind besonders dadurch entstanden, daß die von Strohmännern Niemand erschienen" sei. Es handelte sich um ein sogenanntes sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch das Gericht, die Sachen in erbauten neuen Häuser im Wege der Zwangsversteigerung von den objektives Verfahren, welches feitens der Staatsanwaltschaft Verwahrung zu nehmen, weshalb dieselben auf Rosten des Besizers Hypothekenbanken angekauft sind. Die Banken haben nunmehr von gegen eine neue illustrirte Ausgabe der Memoiren nach einer Pfandkammer in der Schönhauserstraße gebracht wurden. ihrem Rechte Gebrauch gemacht, die Miether mit vierteljährlicher& as a nova'3" aus dem Verlage von Alois Hynd Zu einer Versteigerung der Sachen wird es aber schwerlich kommen, Kündigung aus den Wohnungen zu sehen und die Miethen in Prag  eingeleitet war. Die Staatsanwaltschaft hatte denn man nimmt an, daß sich in den Dußenden von schweren und entsprechend den Miethen in Berlin   zu erhöhen, d. h. um 25 bis beim Amtsgericht die Beschlagnahme der bisher erschienenen festverschlossenen Riften und Roffern, die zu der Ladung gehören, 50, ja um 100 pCt. Die übrigen Hausbesiger haben sich dieses Vor- Lieferungen dieses Werkes beantragt, das Amtsgericht dem noch ganz erhebliche Werthe befinden, an deren Ausösung der gehen zu nuße gemacht. Daneben wird geklagt über die unsicheren Antrage jedoch nicht stattgegeben, weil es dem Buche den Werth Amerikaner ein großes Interesse haben dürfte. Besitzverhältnisse an vielen Häusern, sodaß die Miether nicht wissen, eines fulturhistorisch bedeutenden Quellenwertes beilegte und auch Eine Verkehrsstörung entstand gestern Nachmittag um 1 Uhr wer eigentlich Hauseigenthümer ist. Der Vortragende regte an, daß die Illustrationen nicht als anstößig gelten ließ. Auf die seitens der an der Ecke der Flottwell- und Lützowstraße durch den Radbruch an ebenso wie bei Geschäftslotalen auch in den Häufern der Name des Staatsanwaltschaft hiergegen eingelegte Beschwerde war die fünfte einem Lastwagen, der mit alten Balken überladen war. Da der jenigen angegeben werden folle, der in Wirklichkeit Eigenthümer des Straffammer bezüglich des Textes der Auffassung des Amtsgerichts Wagen auf den Schienen lag, so mußte man bis zu seiner Weg- Hauses sei, damit die Miether wiffen, an wen sie sich zu wenden beigetreten, hatte jedoch einige Illustrationen für anstößig erklärt und schaffung die Pferdebahnwagen aus dem Geleise heben und über haben. Auch die Fassung der von den Hausbesitzern verwendeten deshalb deren Beschlagnahme verfügt. Die 3. Straffammer hatte nunmehr das Asphaltpflaster um das Hinderniß herumführen. Der Wagen Miethsverträge wurde besprochen und das vom Berliner   Miether: über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einziehung dieser Bilder zu gehörte der Nuhholzhandlung von Seckel u. Schweißer in der Mühlen- verein herausgegebene Formular empfohlen. befinden. Nachdem Rechtsanwalt Paul Jonas   des längeren dar ftraße zu Schöneberg  . gelegt, daß diese Bilder in feiner Beziehung Anstoß erregen tönnten, wurde der Antrag der Anklagebehörde abgelehnt, das Landgericht erklärte in Uebereinstimmung mit dem Amtsgericht die Bilder für nicht anstößig und gab sie frei.

Szene geht.

Die Frage der Abfindung des Schöneberger Gemeinde­Theater. Der Goethe- Abend", den das Schiller Theater vorstehere Schmod hat am Dienstag in geheimer Sigung aber Sonntag, den 27. d. Wits., im Bürgersaale des Rathhauses veranstaltet, ist mals die Gemeindevertretung beschäftigt und zu einem in der Reihe der Dichter: und Tondichter- Abende der hundertste. Der erste feltsamen Ergebniß geführt. Der von den Anhängern des Herrn Dichter- Abend, der am 16. September 1894 stattfand, war ebenfalls Goethe Schmod gestellte Antrag ging dahin, den letzteren am 31. d. M., gewidmet. Die Direktion des Schiller- Theaters hat in den vier Jahren mit Der Rausch hat bekanntlich nach seiner Stärke und nach seinen freundlicher Erlaubniß des Magistrats je 25 Abende im Bürgersaale des mittags 12 Uhr, abzufinden, und zwar mit einer Summe von verschiedenen Begleiterscheinungen die verschiedensten Bezeichnungen Rathhauses veranstattet. Den einleitenden Vortrag über Goethe hält der 75000 Mart. Die Forderung der Gegner dieses Antrages, die erhalten; man fann aber getrost behaupten, daß erst noch ein Kunst­Schriftsteller Reinhold Ortmann, am Schlusse des Abends wird Dr. Raphael Sache öffentlich zu verhandeln, drang nicht durch. Da ausdruck für den Rausch erfunden werden muß, den der Hausdiener Löwenfeld einige Worte über Zweck und Art der Dichter- Abende sprechen. nun aber die konfequenten Gegner der Abfindung in der Minorität Julius Heinsdorf bei dem Abenteuer gehabt haben muß, das Im Schiller- Theater wird heute Grillparzer's Trauerspiel" Die Ahnfrau  " waren, weil drei der sonst ihrer tommunalen Partei angehörigen ihn gestern unter der Anklage des versuchten Diebstahls gegeben. Um den zahlreichen Billetbestellungen für Ibsen's" Brand  " nach Vertreter, um den Konflikt mit Herrn Schmock aus der Welt zu vor die erste Straffammer des Landgerichts I   führte. Die kommen zu können, wurde der Spielplan dahin abgeändert, daß Freitag schaffen, ebenfalls für die Abfindung eintraten, so verließen Leute des Molkereibesizers H. in der Wasserthorstraße lagen an anstatt der Anfang der Woche angekündigten Borstellung von Gin gemachter bie ersteren, nämlich die neun Herren: Behrend, Hecht, Pannier, einem Januar- Abend in der elften Stunde in ihrer im Hinter­Mann"" Brand  " gegeben wird, demnach also morgen und Sonnabend in Müller, Haase, Rößner, Bobel, Lüdicke und Speck  , vor der Abgebäude parterre belegenen Stube im ersten Schlummer, als einer Feuerbericht. Dienstag Abend 71/2 Uhr hatten Charlottenbie Anhänger des Gemeindevorstehers: Weißmüller, Seelmeyer, Lichtschein wach wurde. Er sah vor sich einen halb ausgekleideten Charlotten- timmung den Sizungssaal, so daß nur noch 15 Vertreter, der Melker durch ein Geräusch und einen in sein Gesicht fallenden ftraße 50/31 Steinkohlen hinter dem Ofen Feuer gefangen, das Meißner, Heyne, Claus, Neumann, Albrecht, Ehrlich, Koch, Bartelt, Menschen, welcher mit zwei angezündeten Streichhölzern ihm in bas aber gelöscht werden konnte, bevor es größere Ausdehnung erlangte. Tischmeyer und Thölde, nebst den drei Bertretern von der unab Gesicht leuchtete und dann nach dem Kleiderspind sich hinwandte. Jetzt Gegen 11 Uhr war Badstr  . 62 ein Kellerbrand abzulöschen. Es brannte der aus Kohlen, Lumpen, Gerümpel und Chemikalien be- hängigen" Partei: Schmiel, Mette und Nordhausen  , zurückblieben. wurde Lärm geschlagen und da man ohne weiteres glaubte, einen stehende Juhalt mehrerer Verschläge unter so enormer Rauch auf 50 000 begiv. 65 000 m. herabzudrücken versucht worden war, der Stube auf ihn und richteten ihn dermaßen zu, daß er in be Diese faßten dann, nachdem schon vorher die Höhe der Abfindung dreisten Einbrecher vor sich zu haben, so stürzten sich die Infassen entwickelung, daß ein Vordringen zum Brandherde anfangs einstimmig den Beschluß, dem Gemeindevorsteher Schmock eine jammernswerther Verfassung und mit zerschlagenem Arm auf die unmöglich war. Erst nachdem mehrere Wehrmänner mit Rauchhelm Abfindung von 70 000 M. zu bieten. Der Humor dabei ist aber, Sanitätswache gebracht werden mußte. Die Anklage wegen Athmungsapparat und Rauchschußthüchern ausgerüstet waren, gelang daß froß der Einstimmigkeit dieses Beschlusses derselbe ungiltig ist, versuchten Diebstahls folgte noch. es, in die Nähe des Feuers zu kommen, worauf es in turzer Zeit weil die Gemeindevertretung, nachdem die neun Gegner der Abfindung tam ber Gerichtshof auf grund der Beweisaufnahme zu der Im gestrigen Termine abgelöscht werden konnte. Mittwoch Mittag 11 Uhr brannten den Saal verlassen hatten, nicht mehr beschlußfäbig war. Ueberzeugung, daß der Angeklagte diebische Absichten nicht verfolgt Galvinstraße 26 verschiedene Möbelstücke. 4 Uhr nachmittags Koppenstraße 54 noch ein Küchenbrand zu und einige andere Mitglieder der Körperschaft frank waren, auch Berwechslung der Begriffe zum Opfer gefallen war. Es wurde feft­Endlich war gegen Man hatte angenommen, daß, da der Gemeindevorsteher beurlaubt hatte, sondern wahrscheinlich infolge hochgradiger Trunkenheit einer beseitigen, der sämmtliche dort befindlichen Küchengeräthe zerstörte. bei 15 Anwesenden die zur Beschlußfähigkeit erforderliche Hälfte der gestellt, daß der Angeklagte vor feinem Abenteuer bei einem Bier. Vertretung vorhanden gewesen sei, während nach den gefeßlichen verleger, der mit Bierabziehen beschäftigt war, zu Gaste gewesen Bestimmungen die Hälfte der gesammten Bertretung( 31), also 16, und bei dieser Gelegenheit im edlen Gerstensaft des Weines Geist hätte zugegen sein müssen. Die Minorität hat deshalb auch bereits und des Brotes Kraft in solchem Uebermaße genossen hatte, daß er inspruch gegen den Abfindungsbeschluß erhoben, und so wird den Schwerpunkt des eigenen Körpers nicht mehr finden konnte und, denn der merkwürdige Kampf um die Abfindung oder wie der Volksmund sagt, mit den Beinen stotterte." Wie er nun Wiederanstellung des Gemeindevorstehers als Syndikus in das Haus der Wasserthorstraße und in das bewußte Zimmer ge noch weiter feinen Fortgang nehmen. Inzwischen weilt Herr kommen, fonnte nicht aufgeklärt werden. Wahrscheinlich hat er das Schmock selbst nach Ablauf eines im Süden verlebten zweimonatigen Urlaubs mit weiterer Verlängerung des letzteren wieder hier, jedoch nicht in seiner Amtswohnung im Schöneberger Rathhause, sondern bei Verwandten in Berlin  .

Aus den Nachbarorten.

Weißensee. Die Stichwahl im 1. Kommunal- Wahlbezitt findet am Montag, den 28. März cr., von vormittags 10 bis mittags 1 Uhr, im Schloßrestaurant statt. Die Arbeiter und Parteigenossen werden aufgefordert, auch hier ihre Pflicht zu thun, damit die Ver­tretung auch dieses Bezirks in unsere Hände übergeht. Kandidat ist Genosse Albert Taubmann. Desgleichen wird auf die am 26. d. M., im Schloß Weißenfee stattfindende Wählerversammlung aufmerksam gemacht. Die Versammlung wird präzise 81/2 Uhr eröffnet. Bahl reiche Betheiligung ist erforderlich. Das Wahlfomitee.

Gerichts- Beifung.

batte

mit nicht

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Bimmer für sein Nachtquartier angesehen, denn er hatte, wie er bas allabendlich zu thun pflegt, seine Oberkleider in dem Korridor niedergelegt und dann die Streichhölzer angezündet, um den Weg zum Bett zu finden. Der Gerichtshof sprach den Angeklagten, der einen so bösen Denkzettel erhalten, frei.

Versammlungen.

Eine Siftirung mit entschlichen Folgen erregt zur Zeit unter der Bevölkerung von Weißensee großes Aussehen. In der Nacht zum 14. d. M. wurden verschiedene Bewohner des Hauses Für einen Theil der ländlichen Arbeiter ist eine Entscheidung Langhansstr. 136 durch einen auf der Straße stattfindenden lauten des Rammergerichts von größter Bedeutung. Das Gefeß, betreffend die Wortwechsel aus dem Schlafe geweckt. Sie sahen, daß der im Berlegungen der Dienstpflichten des Gesindes und der ländlichen Ar­Von den Parteigenossen des sechsten Wahlkreises waren Hause wohnende Buchbinder Göhlich und der Nachtwächter beiter bedroht im§ 1 das Gesinde, welches sich hartnäckigen Un zum Dienstag zwei öffentliche Versammlungen für Moabit   und Frost auf der Straße standen, und daß der Beamte den Namen gehorsam oder ebensolche Widerspenstigkeit gegen die Befeble der Oranienburger Borstadt mit der Tagesordnung: Die Lage der des Göhlich notirte. Als Göhlich dem Wächter ins Buch schaute, Herrschaft oder der zu feiner Aufsicht bestellten Personen zu schulden arbeitenden Klassen und die Sammelpolitik" einberufen. untersagte Frost ihm dies mit den Worten, er werde kommen läßt, mit Geldstrafe bis zu fünf Thalern oder Gefängniß In der Versammlung bei Träger, Gartenstraße, Dem Göhlich eine' runter hauen". Der Drohung folgte bis zu drei Tagen. Nach§ 2c desselben Gesetzes finden die Be- referirte der Reichstags- Abgeordnete Genoffe Schippel, der die bald die That, dann erklärte der Wächter den Göhlich ſtimmungen des§ 1 ferner Anwendung auf das Verhältniß zwischen Handelspolitik seit den 70er Jahren in interessanter Weise sfizzirte für arretirt und arretirt und führte ihn fort. Frau Göhlich, durch dem Besitzer eines Landgutes oder einer anderen Acker- oder Forst- und auf die Interessengegenfäge der Agrarier und Industriellen bas Ausbleiben ihres Mannes beunruhigt, begab sich morgens gegen wirthschaft, sowie der von ihm zur Aufsicht über die Wirthschafts- hinwies, die der Sammelpolitik im Sinne Miquel's bedeutende 6 Uhr in Begleitung eines Nachbarn nach dem Amtsbureau, um arbeiten bestellten Personen, und solchen Dienstleuten, welche Schwierigkeiten bereiten. Während die Industrie den Abschluß von fich nach dem Schicksal ihres Mannes zu erkundigen und ihn, wenn gegen Gewährung einer Wohnung in den ihm gehörigen oder auf festen und dauernden Handelsverträgen erstrebt und sich mit der möglich, mit nach Hause zu nehmen. Auf dem Wege, den der dem Gute befindlichen Gebäuden und gegen einen im voraus be- Boll- Autonomie und den Meistbegünstigungs- Verträgen nicht Wächter mit seinem Arreftanten eingeschlagen hatte, fand der Bestimmten Lohn behuss der Bewirthschaftung angenommen find begnügt, sondern, um sich den nothwendigen Export nach dem gleiter der Frau Göhlich Blutspuren. Er schloß daraus, daß Göhlich( Instleute, herrschaftliche Tagelöhner, Einlieger, Kathenleute und Auslande zu sichern, auch den Verlangen der in betracht kommenden verwundet sein müsse und stellte auf dem Amtsbureau eine dahin- dergleichen). Ein junger Mann namens Hellwaß wurde wegen Ber Staaten, Festlegung und Ermäßigung der Bölle auf die Agrarprodukte: gebende Anfrage an den Gefängnißwärter. Dieser antwortete, es gebens gegen dies Gefeß in Strafe genommen; er sollte sich bei der zustimmen muß, haben die Agrarier das Bestreben, durch möglichst wäre zwar in der Nacht ein Mann eingeliefert worden, aber nicht Arbeit widerspenstig benommen haben und dem Wirthschafts- hohe Schutzölle die Einfuhr der landwirthschaftlichen Produkte zu er verwundet, sondern nur schwer betrunken. Durch den ihnen gewährten Inspektor gegenüber ungehorsam gewesen sein. Er beantragte schweren, um damit auch gleichzeitig eine fünftliche Steigerung der Preise Einblick in die Belle überzeugte sich die Frau, daß ihr Mann, an- richterliche Entscheidung und behauptete, das zitirte Gesetz vom zu ihren gunsten herbeizuführen. Der Redner verweist auf die Opposition scheinend schlafend, auf der Pritsche lag, während ihr Begleiter eine 24. April 1854 finde auf ihn keine Anwendung. Das Schöffengericht der Agrarier im Abgeordnetenhause gegen die von den Industriellen be­nicht verbundene Wunde am Kopfe Göhlich's zu bemerken glaubte. in Bütow und das Landgericht in Stolp   erkannten jedoch zu feinen fürworteten Ranalbauten, auf die Gegenfäße der beiden Gruppen in der Eine Freilassung des Arrestanten fonnte nicht erlangt werden, da ungunften, indem sie über sein Verhältniß zu dem Arbeitgeber, Währungsfrage sowie auf eine Reihe anderer Interessengegenfäße, noch kein Beamter, der darüber hätte entscheiden können, anwesend einem hinterpommerschen Butttamer, folgendes feststellten. die es nicht ausschließen, daß es sogar vielleicht noch vor den Wahlen war. Gegen 9 Uhr ging Frau Göhlich nochmals aufs Amtsbureau. Butttamer dem Angeklagten sondern zu einem Krach kommt. Schon der Gegenaufruf, in dem ein gemein­Mutter mit dessen Ihr wurde der Bescheid gegeben, daß sie ihren Mann noch nicht mit nur Vertrag abgeschloffen, fames Vorgehen mit den Agrariern für unmöglich gehalten wird, nehmen dürfe, denn er sei noch nicht vernehmungsfähig und könne wonach er diese als Deputantin(§ 2c) gegen Gewährung einer beweist, obwohl die Unterzeichner deffelben noch lange feine nicht eher entlassen werden, bis man ein Protokoll mit ihm auf- freien Wohnung auf dem Gute unter der Bedingung an- Freihändler, sondern gemäßigte Schutzöllner sind, die aber die genommen habe. Auf wiederholtes Bitten der Frau, und nachdem sie nahm, daß sie sich verpflichte, ihm ihre beiden Söhne Interessen der Industrie vertreten, daß es an einem gemeinsamen die Personalien ihres Mannes angegeben hatte, wurde ihr der Sistirte als Hofgänger zu stellen. Den Söhnen wurde ein baarer festen Programm für die beiden Gruppen fehlt und mit der Sammel­endlich gegen 10 Uhr ausgeliefert. Er hatte eine größere Wunde Lohn zugesagt. Schöffengericht und Landgericht nahmen an, bei politit vorläufig noch schlechte Geschäfte zu machen find. Aber wenn am Hinterkopf, war ohne jedes Bewußtsein und körperlich so schwach, diefen, auf dem Lande nicht seltenen Beziehungen sei§ 2c auch eine derartige Einigung nicht zu stande kommt und die Zu­taß er sich faum auf den Füßen halten konnte. Nachdem Frau und damit§ 1 des Gesetzes vom 24. April 1854 auch auf sammensetzung des Reichstages die bisherige bleibt, so haben Göhlich mit ihrem Manne eine ganz kurze Strecke zurückgelegt hatte, den Angeklagten anzuwenden, nicht blos auf seine Mutter. Auf die Arbeiter dennoch zu befürchten, daß die Lebensmittel mußte sie die Hilfe eines vorübergehenden Arbeiters in Anspruch seine Revision bat indeffen das Kammergericht den Anvertheuert und die Getreidezölle erhöht werden, da hierzu nehmen, da es ihr allein nicht möglich war, den zusammenbrechenden geklagten freigefrochen. Es wurde begründend ausgeführt, ja auch die gegenwärtige Majorität im Reichstage schon Manu weiter zu bringen. Zu Hause angekommen, wurde sofort ein daß die Boraussetzung der Anwendbarkeit des§ 2c ein unmittel geneigt ist. Es ist zu erwarten, daß vor Ablauf der Arzt gerufen; diefer erklärte zwar die Kopfwunde für nicht fehr ge- bares Vertragsverhältniß zwischen dem Gutsbesitzer und Handelsverträge der nächste Reichstag eine Revision der Boltarife fährlich, konstatirte dagegen eine schwere Gehirnerschütterung. Nachdem dem ländlichen Arbeiter sei, auf den das Gefeß angewendet werden vornimmt und nicht ausgeschlossen, daß der Zoll auf Getreide im Der Kranke mehrere Tage in seiner Wohnung verpflegt worden war, ohne solle. Hier bestehe aber ein unmittelbares Bertragsverhältniß Generaltarif auf 7,50 bis 8 m. erhöht wird. Nachdem der zur Besinnung gekommen zu sein, wurde er auf ärztlichen Rath in nur zwischen der Mutter des Arbeiters und dem Gutsbefizer;. sei Redner unter anderem auch die Nothwendigkeit der Einfuhr der die Charitee übergeführt, wo er zur Zeit schwer trant und immer deshalb freizusprechen. Lebensmittel und den Export der Industrieprodukte mit dem noch ohne klares Bewußtsein darniederliegt. Die Aerzte der Charitee Erinnerungen an die Berliner   Gewerbe Ausstellung Hinweis auf die Entwickelung Deutschlands   zum Industriestaate halten eine Operation für nothwendig, sie erachten es jedoch für werden durch einen Prozeß geweckt, den jetzt das Ober er erörtert hatte, giebt er der Meinung Ausdruck, daß mit dem Paroli zweifelhaft, ob Göhlich jemals wieder in den vollen Besit feiner waltungsgericht erledigt hat. Es handelte sich um die der Sammelpolitit noch einschneidendere Maßregeln beabsichtigt Geistesträfte tommen wird. Frau Göhlich ist durch diesen Borfall Heranziehung der in Liquidation befindlichen Gesellschaft Kairo  " werden. Es sollen die eigentlichen Produzenten, die Arbeiter noch begreiflicherweise der Berzweiflung nahe gebracht. Der Schlag trifft zur Luftbarkeitssteuer. Herr Hoffmann, Drts- und Amtsvorsteher zur größeren Ohnmacht verurtheilt werden, damit der Raubzug an fie um so schwerer, als ihr jetzt die alleinige Sorge für ihre drei von Treptow  , verlangte von der Gesellschaft für jeden Tag der ber Arbeiterklasse ungehindert vorgenommen werden kann. Man Kinder anheimfällt, und sie in nächster Beit noch ein viertes erwartet. Ausstellungsdauer au Luftbarkeitssteuern 17,50 M., indem er die Reiter will ihr das Koalitionsrecht vernichten, damit sie zur Verbesserung Gute Freunde Göhlich's bemühten sich festzustellen, wie diefer zu vorstellung in der Arena" mit 10 M., das Diorama Khalifengrab" ihrer Lage nicht fähig und sie einfach gezwungen ist, den dem schweren Unfall gekommen ist. Sie haben mehrere glaub mit 1,50 M. und die Konzerte von zwei Kapellen mit je 3 M. be- Hungerriemen enger zu schnüren. Mit der Aufforderung, würdige Zeugen gefunden, die gesehen haben wollen, daß der lastete. Auf die Klage der Gesellschaft wurde diese vom Kreisausschuß gegen jede weitere politische und wirthschaftliche Unters Wächter Frost, nachdem er mit Göhlich eine Strede gegangen war, infoweit von der Luftbarkeitssteuer freigestellt, als sie für das brückung Front zu machen und energisch dafür einzutreten, daß dem Siftirten einen Schlag verfekt habe, worauf Göhlich auf das Khalifengrab und die Reitervorstellung herangezogen worden war, aus dem nächsten Reichstag   die Schutzzollmehrheit verschwindet und Straßenpflaster gefallen und besinnungslos liegen geblieben fei. und das Kreis- Berwaltungsgericht erkannte ferner, daß die beiden an deffen Stelle die Arbeitervertreter gewählt werden, schloß der Dann babe der Wächter durch seine Signalpfeife einen Gendarm Konzerte als eine Veranstaltung anzusehen und mit nur 8 M. täg- Redner seine mit lebhaftem Beifall von den Versammelten auf­herbeigerufen, der, nachdem der Berlegte etwa dreiviertel Stunden lich zu versteuern seien. Das Konzert habe mit der Luftbarkeitssteuer genommenen Ausführungen. Nachdem im Anschluß hieran der Ge auf der Straße gelegen hatte, deffen Transport mittels Hand- belegt werden können, da es teinen höheren Runftgenuß gewährt habe; noffe& reithaler noch zur regen Agitation und zum feſten zu wagens nach der Wache bewirkt habe. Die Aussagen dieser die Vorstellungen in der Arena dagegen, die ein Bild von dem Leben fammenschluß der Arbeiterschaft aufgefordert hatte, erfolgte der Zeugen sind auf dem Amtsbureau protokollirt und die Angelegenheit und Treiben der Beduinen in ihrer Heimath geben sollten, Schluß der Versammlung.

ist der Staatsanwaltschaft zur weiteren Verfolgung übergeben feien von höherem, wissenschaftlichen Intereffe gewefen. Das Im Lotale Beuffelstr. 9 referirte Genoffe G. Wagner. Diorama tönne überhaupt nicht als Bustbarkeit betrachtet werden. Es sei nicht das erste Mai, führt Redner aus, daß sich die

worden.