Nr. 19.
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Das neue Invalidengesetz.
H. Als wir, bei Erwähnung der Thronrede, mitnegebeheilten, daß endlich das gegenwärtige Invaliden
jeset mit seinen schreienden Mißständen einer Reoffen pifion unterzogen werden sollte, da wiesen wir beSemarkeits darauf hin, daß nicht in schwächlicher Weise, tgegen ondern vielmehr in ausgedehnteftem Maßstabe den themanglücklichen Opfern des Massenmordes geholfen weren Gp en müsse. Wie begründet unser Berdacht gegen die ge f Maßnahmen der Regierung war, das beweist der Bodenheue Gefeßentwurf augenscheinlich. Denn, wenn der
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elbe auch für die Offiziere wesentlichen Nutzen und mit fich bringt, so ist vor Allem der gemeine Sole beat in einer Weise bedacht worden, daß er schlechter unfahren muß, als es das bisherige Gesez zuließ. Wir wollen heute nur auf einige der wichtigsten 1874 nd inßunkte hinweisen.
11. Der in Deutschland herrschende Militarismus hat sche. ekanntlich die sehr unzuträgliche Folge, daß die nieE. Saeren Staats- und Gemeindeämter mit ausgedienten, offen espective invaliden Militärpersonen besetzt werden. le her Es gelten daher diese Aemter, wozu der sogenannte Sivilversorgungsschein berechtigt, als die eigent ichen auskömmlichen Invalidenpensionen, wähme: Send die bis zur Einführung in's Amt gezahlten Beldpensionen nur eine Art Abschlagszah= Gidungen darstellen.
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Beweis dafür ist der§ 103 des bisherigen Inpalidengefeges, wonach das Einkommen im Civiltrennt vienſt mindestens das Doppelte der In
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alidenpension, respektive mindestens jährlich 100 Thaler für den Feldwebel, 150 Thaler für den Interoffizier und 100 Thaler für den Gemeinen beW. Fragen foll.
Es hat sich nun herausgestellt, daß für die Masse der Invaliden diese Gesetzesbestimmung ab1. folut undurchführbar ist, weil gegenwärtig weit mehr Invaliden existiren, als im CivilSn dienst überhaupt untergebracht werden können. Die Fli Geißel der letzten Kriege war allzu schwer. Und es llege herrscht unter den Armen, für welche der Civilverbrem orgungsschein thatsächlich eine leere Versprechung ist, dwin folches Elend, daß sie in Menge der Armenpflege mur Laft fallen. Fi
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Dieser unhaltbare Zustand hat augenscheinlich 13. en neuen Gefeßentwurf veranlaßt. Und was beinfche agt derfelbe? Gewährt er vielleicht in der Erkenntan Siß, daß es unmöglich ist, die Civilversorgung für Alle Berechtigten durchzuführen, denselben nun eine Seldsumme, welche dem vom Gesez versprochenen Frau Behalt gleicht, also so hoch ist, wie diesen der Mben erwähnte§ 103 festsetzt?
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Keineswegs! Der§ 11 des Gesetzentwurfs
Rathaeftimmt, daß Ganzinvalide, wenn sie auf den Civilwurde ersorgungsschein verzichten, nur 2 Thaler
nunonatliche Zubuße erhalten.
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Wir wollen ein Beispiel anführen: Ein im Ariege durch Verwundung fast gänzlich erwerbsunelähig gewordener gemeiner Soldat- Invalide dritter Klaffe bekommt nach dem alten Gesez moaatlich 5 Thaler Pension und 2 Thaler Kriegspenesdentonszulage, alfo 84 Thaler jährlich; tritt für ihn hendie Civilversorgung ein, so muß sein Gehalt minNach
gepreeftens 120 Thaler jährlich betragen.
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hem neuen Gefeß aber würde er, wenn er auf die er- Sivilversorgung, weil sie nicht durchzuführen ist, verte, ichtete, doch nur 108 Thaler jährlich erhalten.
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Das ist doch wahrlich himmelschreiend! Sind an ich schon diese Invalidenpensionen und Gehälter fast anz unauskömmlich, ist die Lage der armen Krüppel ize 6 on jeßt eine ganz verzweifelte, was soll dann darer Bus werden, wenn sie durch ein neues Gesetz noch
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ärglicher bedacht werden, als wie es bisher der
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Möchten doch die Herren am grünen Tisch, welche famose patriotische" Gesezentwürfe machen, einnal mit sich ein Experiment anftellen, einmal proSiren, wie angenehm es sich mit 9 Silbergroschen äglich leben läßt; sie würden dann vielleicht ein
Bischen beffer sich in die Lage eines invaliden ,, Vaterlands vertheidigers" hineindenken können.
Für die socialistischen Arbeiter aber, welche die Greuel des Krieges verdammen, ist es ist an der Zeit, mit doppelter Kraft dafür einzutreten, daß diese Kriegsgreuel durch das Elend der Invaliden nicht noch verschlimmert werden.
Politische Uebersicht.
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In der Sigung des deutschen Reichstages vom 12. Febr. ftand die Diätenfrage abermals auf der Tagesordnung. Ueber dieses alte Thema ist schon so vielfach geschrieben und gesprochen, daß es uns schien, als ob die ganze Debatte, die bei der Gelegenheit gepflogen wurde, vollständig überflüssig Der war. Neues wurde von keiner Seite gefagt. Antrag auf Diäten wurde darauf mit sehr großer Majorität angenommen. Damit ist aber nichts wei ter erlangt, als dem Bundesrath nochmals GeLegenheit zu geben, Nein zu sagen. Bis jetzt find nur Anträge von ganz untergeordneter Bedeutung vorgekommen. Einige Handelsverträge, ein Auslieferungsvertrag, Geschäftsordnungsanträge 2c. Die meiste Arbeit ruht gegenwärtig noch in den Abtheilungen, wo man mit den Wahlprüfungen beschäftigt ist; selbst national- liberale und konfervative Mitglieder rufen beständig aus, daß sie es für eine Unmöglichkeit gehalten hätten, daß fast überall solche haarsträubende Gesetzesverlegungen und Unregelmäßigteiten, Beeinflussungen 2c. vorgekommen. Bei den Berathungen über das Militärgesetz, über das Preßgesetz und vor Allem über das Gesetz zur Abänderung der Gewerbeordnung( Gewerbegerichte, Strafe des Kontraktbruches) werden die Socialisten selbstredend scharf in's Feuer gehen.
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In der Sizung des Reichstages vom 13. Februar wurde das Invalidengesetz ohne Distussion einer Kommission von 14 Mitgliedern überwi fen. Die nächste Sigung ist Montag, den 16. Februar. Auf der Tagesordnung steht unter Anderem die erste Berathung des Militärgefeßes.
Die preußische Regierung hat in ihrem gemeinschaftlichen Kampfe mit der liberalen Bourgeoifte ge= gen die Machtüberreste der alten Stände jezt auch den Widerstand der protestantischen Geistlichkeit ge= funden. Ueber diese neuen Reichsfeinde" geht der ,, Nationalzeitung" aus Schleswig- Holstein die nachstehende Korrespondenz zu:
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Das Ewartete ist geschehen; die schleswig - Holstel nischen Predigez find in offene Opposition gegen den Staat getreten. Am 4. d. M. waren etwa 200 Prediger in Neumünster versammelt, welche faßt einstimmig den Be schluß faßten, daß sie sich durch Amt und Gewissen verhin dert halten, ein Civilstandsamt für den Fall zu überneh men, wern das Gesetz an fie die Forderung stellen würde, auch an solchen Nupturienten den C.bilakt der Eheschließung auszuführen, welche erstens die fiechliche Einsegnung nicht degehren, oder zweitens nicht die Bedingungen erfüllen, die von den auf Gattez Wort gegründeten Ordnungen der evangelischen Kirche für Eingehung einer Che gefordert werden. Wie wir hören, werden die Prediger fich jedoch mit dieser Refolution noch nicht begnügen, sondern es soll im Plase derselben liegen, blejenigen, welche die die Kopulation betreffenden firchlichen Ordnungen nicht befolgen, aus der Gemein schaft der evangelisch- lutherischen Kirche anezu schließen. Wir haben es hier also mit elser ähnlichen oder, fast tann man sagen: gleichen Erscheinung in der proteftantischen Kirche zu thun, wie sie die katholische Kirche barbietet. In letzterer Zeit halten die ultramontanen Pfaffen fich durch das Machtwort des Papstes oder seiner jesuitisen Rathgeber verhindert, den Gesetzen des Staates Gehorsam zn leiften, in unserer evangelisch- lutherischen Kirche ist es das Amt und Gewiffen" firenggläubiger Priester, wodurch diese berhindert werden, sich solchen Staatsgesehen unterznordu ev, die möglicher Weise die Interessen der Kirche oder richtiger der Kirgendiener schädigen tönnten. Und erflere wie letztere bedrohen diejenigen mit dem Banne three resp. Kirche, die nicht, wie fie wollen, der Kirche mehr gehorchen als dem Staat. Man täusche sich über den Charafter dieser Bewegung im Saooße unserer evangelisch luthe rischen Kirche nicht. Wish ben die Bewegung seit Longem vorhergesehen und halten sie nicht weniger flaatsgefähr Ild, als die ultramontane Bewegung innerhalb der fatholi
4. Jahrgang.
Redaktion u. Erpebition Berlin ,
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shen Kirche ist. In verschiedenen Zeitungen, welche fich in jingfter Zeit mit der Stellung unserer Prediger zur Uebernahme von Civilstandeämtern besaäftigen, wurde die in Folge der Civilehe zu erwartende Schmälerung des Einkom mens der Prediger als Grund der Oppofition der lette ren gegen die Civilehe bezeichnet. Dieses ist indessen nicht(?) der Grund der Opposition, denn uns ist ein an der Sp'te der Opposition stehender Prediger bekannt, der durch Einführung der Civilehe nicht die geringfte Einbuße erleiden würde, weil er ein Firum bezieht und die Kosten der von ihm auszuführenden Trounngen in die Kaffe der Kirchenber waltung fließen. Ueberhaupt wäre ja ein Abkommen hin sichtlich der Entschädigung der Prediger für etwa ausfallende Kirchengebühren leicht zu treffen. Was unsere orthodoxen Brebiger zur Oppofition gegen das Civilehegesetz veranlaßt, it nicht le Schmälerung ihres Einkommens, sondern die Sämälerung der Herrschaft der orthodoxen evangelischlutherischen Kirche. Sie würden ebenso sehr gegen das be tannte Schulau fichtsgesetz opponirt haben, wenn sie nicht ein Intereffe barau gehabt hätten, die Inspektion der Säule von Staats wegen zu übernehmen, wie sie dieselbe von Kirche wegen ausgeübt haben. Unsere Brediger kennen recht wohl den jesuitischen Lehrsag, daß der Zwed die Mittel heiligt, und diesen Lehrsatz haben sie auch dem Schulaufsichtsgesetz gegenüber befolgt.
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Kürzlich wurden erst in der Nationalzeitung" und sonstigen liberalen Blättern die Paftoren Schles wig- Holsteins aufgefordert, gemeinsam mit ihnen den ,, reichsfeindlichen Drachen der Social- Demokratie" zu bekämpfen. Jezt heißen dieselben auch ,, Reichsfeinde". Wie rasch sich doch die Zeiten und Schlagworte ändern!
Mecklenburg scheint auf das Eifrigste bestrebt zu sein, sich den Ruhm zu bewahren, daß es das Musterland politischer Reaktion ist. Ein von verschiedenen Bürgern der Stadt Grevesmühlen an das Ministerium des Innern gerichtetes Gesuch um Ge stattung öffentlicher Versammlungen zur Besprechung des Verfassungsentwurfs ist abschäglich befchieden worden. Dieser Bescheid ist einzig in seiner Art und lautet wörtlich, wie folgt:" Ihrem Gesuche vom 26. d. Mts., um Erlaubniß zur Veranstaltung von Versammlungen zu politischen Zwecken, steht nicht zu willfahren, da Sie Ihre Ansichten und Wünsche in Betreff der in Russicht genommenen Modifikation der Verfassung auch auf anderem Wege und namentlich durch die Preffe aussprechen können, und der Landtag in der Freiheit der Berathung beeinträchtigt erscheinen würde, wenn über die ihm vorgelegten Propofitionen gleichzeitig Volksverfammlungen verhandelten. Schwerin , den 30. Jan. 1874. Großherzl. Meckt. Miniflerium des Innern. Wezell." Wahrlich, Mecklenburg , dem Reiche des Stodes, gebührt die Palme!
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Wie in dem reichen Frankreich die Säbeldiktatur wirkt, das geht aus folgender Notiz hervor, welche in den Blättern die Runde macht: Die Arbeitssto dung nimmt immer größere Ausdehnung an. Ueber die in Paris herrschende Noth unter den Arbeitern war schon Vieles bekannt. Dieselben Nachrichten treffen aber auch aus den Provinzen ein. Nachrichten aus dem Süden bezeugen, daß die Noth unter der arbeitenden Klaffe daselbst fast ebenso groß ist, wie zu Paris . Viele Werkstätten stehen leer. Mehrere Seidenfabriken zu Nimes sind im Begriff, geschlossen zu werden. Ebenso stockt die Produktion im Rhonethale. Zu Lyon , St. Etienne und Tarare ist die Industrie in übler Lage. Ebenso leiden in den Vogesen die Spinnereien und Webereien durch Anhäufung von Fabritaten, die nicht ab= gehen wollen. Die meisten Spinnereien in den Bergen von Beaujolais ftehen ftill oder beschäftigen ihre Arbeiter nur auf halbe Tage. Im Norden flieht es nicht beffer aus. Vor dem 24. Mai produzirten die Hochöfen von Longwy monatlich 15 Millionen Kilogramm Gußeisen. Heute ist dieses Quantum bereits auf ein Fünftel gesunken und die Preise ftehen bedeutend niedriger. Zu Mont Saint- Martin, zu Rehon und in benachbarten Ortschaften stehen zwei Drittel der Hochöfen leer. Die Bergwerksgefellschaft von Mont Saint- Martin hat von 300 Arbeitern nur 35 beibehalten. In der sonst so blühenden kleinen Gemeinde von Mont Saint- Martin haben fünf große Häuser fallirt und man steht weiteren Ratastrophen entgegen. In der Bourgogne ruht das