Einzelbild herunterladen
 

C

t

=

r

3

g

Je

er

1=

r

er

f-

ei

T=

:

ju

ent

h

te.

on

ft

h

ers

"

Its

tte

er

zu

ne,

er=

er

er

M.

134

ste

nd

pas

ers

in

Die

Filiale der Bank in der Potsdamerstraße wenden müße. Hier mit ihm getroffen wurde, je nach dem in der Fabrik herrschenden| Verfolgungen unmöglich. Die Suntorganisation entsprach damals stieß er wieder auf Schwierigkeiten, indem erst noch die Unter- Gebrauch 1 bis 2 Wochen lang ohne bestimmten Lohn den Interessen der Gesellschaft. An die Stelle der früheren schrift des Generalsekretärs Dr. Brockenmeyer verlangt wurde. Am und kann während dieser Zeit entlassen werden, resp. seine Ent- Organisation sette die Manufaktur und mehr noch die große Tage darauf brachte von Schauroth dem Kinne eine laffung nehmen. In solchem Falle hat der Arbeiter, wenn er Industrie den vielgepriesenen Individualismus oder richtiger hektographirte Unterschrift des Dr. Brockemeyer, worauf Kinne das 18. Lebensjahr erfüllt hat, nur auf einen Lohn von 1 M. Atomismus der Gesellschaft. Das bedeutet zumal für den nicht­eine Nachahmung derselben mit großem Geschick anfertigte. 25 Pf., unter 18 Jahren nur auf einen Lohn von 75 Pf. pro organisirten Proletarier so viel wie: duck' dich. Das Gedeihen Zur Abhebung des Geldes bediente man fich dann Tag Anspruch. von Millionären und Milliardären erzeugt gleichzeitig Millionen einer andern Person, der man später leise Andeutungen machte§ 19. Jeder Arbeiter kann beim Ausgang aus der Fabrit einzeln machtloser Proletarier. 1789 proklamirte man in und die man zu bewegen wußte, nach Hamburg überzusiedeln. durch den Werkmeister oder den dazu Beauftragten Frankreich Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, und gleich dar­v. Schauroth erklärte in der Hauptverhandlung, daß Kinne 300 vifitirt werden und ist daher gebunden, sich dieser Maßregel auf feste man Strafen für diejenigen fest, welche zu gewerkschaft­und Göbel 40 m. von der Beute erhalten habe. Trotz des unweigerlich zu unterwerfen, weil dieselbe sowohl im Interesse lichen Zwecken mit einander in Verbindung träten. In dem Leugnens der beiden Mitangeklagten hielt der Gerichtshof die- der Fabrik, als auch eines jeden ehrliebenden Arbeiters unerläß- Unterdrücken der Organisation der Arbeiter neben der Ausbeutung selben durch das Geständniß v. Schauroths für hinreichend über- lich ist, um für alle Fälle falschem Verdachte vorzubeugen. bleibt die Bourgeoisie sich gleich; es liegt ihr im Blute. Das führt. § 20. Wiewohl es Pflicht eines jeden Arbeiters ist, zur Ent- Vereinsgeseh ist in unserem Klassenstaat ein Ausnahmegesetz gegen Die gestrige erneute Beweisaufnahme stellte die von Göbel deckung von Veruntreuung oder anderer grober Unordnung bei- die Arbeiter. Auf Grund des§ 153 der Gewerbe- Ordnung ist in der Angelegenheit entwickelte Thätigkeit in ein solches Licht, zutragen, so wird doch demjenigen, welcher von Veruntreuungen seit deren Bestehen noch kein Unternehmer bestraft worden. daß er nicht wegen Beihilfe, sondern nur wegen Hehlerei ver- zur rechten Zeit Anzeige macht, eine Belohnung von 3 bis( Heiterfeit.) Das Streben der Arbeiter nach Verbesserung ihrer urtheilt und das Strafmaß auf drei Wochen Gefängniß herab- 15 Mart, je nach Maßgabe des Gegenstandes zugesichert, und Lage ist zwar in den letzten 11/2 Jahren meist erfolglos gewesen, aber gesetzt wurde, während der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Fried- zwar bei Verschweigung seines Namens, dafern wenn die Arbeiter nicht gekämpft hätten, würden ihre Lebens­mann auf Freisprechung plaidirt hatte. nicht durch die eingeleitete Untersuchung die Namhaftmachung er bedingungen noch schlechtere sein. Der Arbeiter, der nicht fordert, be­forderlich ist. tommt nichts; freiwillig giebt ihm der Unternehmer nichts. Für § 27. Kein Arbeiter darf ohne Erlaubniß des Fabrikherrn brotlos gewordene Führer muß eingetreten werden. Gegen­oder dessen Vertreter Besuche von seinen Angehörigen, über einer starken Organisation werden sich die Unternehmer feien es Erwachsene oder Kinder, während der Arbeit annehmen. zum zweiten Mal befinnen, ehe sie es auf einen Kampf ankommen Die Zeit, welche der Arbeiter durch einen der- lassen. Das Streben geht in erster Linie nach fürzerer Arbeits­artigen Besuch an seiner Arbeit versäumt, wird zeit, wodurch die Löhne nicht herabgedrückt, sondern gehoben ihm an seinem Lohn gekürzt. werden, wie alle Erfahrung darthut, ferner auf Lohnerhöhung § 35. Ueber den Eingang von Strafgeldern wird Buch ge- und menschenwürdige Behandlung. Db wir auf parlamentarischem führt. Die Verwendung derselben soll nach Ermessen des Fabrit Wege in die sozialistische Gesellschaft hineinkommen wollen, das ist herrn im Nuzen der Arbeiter, bei Krankheit zc., oder als Ersatz eine falsche Fragestellung; wir machen nicht die Entwickelung, der in der Fabrik unermittelt gebliebenen Beschäfondern die Entwickelung beeinflußt uns und wir beeinflussen digungen geschehen. wieder sie. Mit jedem, den wir ins Parlament bringen, kommt ein Gegner hinaus. Wir richten uns nach den' jeweiligen Verhält nissen und nach den Fehlern der Gegner. Der Brüsseler Kongreß konnte die internationale gewerkschaftliche Organisation bei der Lage der Gesetzgebungen nur anbahnen. Für Ihren Beruf kommt eine internationale Organisation zunächst nicht in Frage. Ihr Unglück ist Ihre Bersplitterung, der Zusammenschluß verzehnfacht die Kräfte. Der Weg zum Ziel heißt Organisation, Organisation und wieder Organisation.( Stürmischer Beifall.)

Das Schwurgericht des Landgerichts I verhandelte gestern gegen den Kaufmann Moriz Jablonski, welcher des wissent­lichen Meineides beschuldigt war. Jablonski war Vertreter der Reinhardt'schen Puppen- Fabrit zu Naumburg a. S. Jm Juli 1889 hatte der Angeklagte an den Kaufmann Müller für 123,50. Waare verkauft und den Betrag fofort eingezogen, trotzdem er nicht das Recht hatte, für seine Firma Außenstände einzuziehen. Erst im Dezember machte der Angeklagte seinem Chef Anzeige, daß er den erwähnten Betrag eingezogen habe, damals hatte Reinhardt aber bereits gegen Müller geklagt, indem er darauf fußte, daß der Beklagte einem nicht dazu Berechtigten Zahlung geleistet hatte. In dem Prozeß wurde Jablonski als Zeuge ver- Diese Hausordnung ist im Jahre 1884, in der Zeit der nommen. Er befchwor, daß er das Recht zum Einkaffiren gehabt Blüthe des Sozialistengesetzes verfaßt und gilt wohl noch heute habe und daß ihm von einem Verbot seitens feines Chefs nichts jedenfalls sind die vorstehend zitirten Bestimmungen derselben bekannt sei. Müller gewann darauf den Prozeß. Da Jablonski genügend, um klar zu machen, wie ungeheuer nothwendig es ist, den eingezogenen Betrag auf seine Provision verrechnet hatte, daß sich jeder Arbeiter einer Organisation anschließt, welche sich so wurde er nicht wegen Unterschlagung zur Verantwortung ge- die Abstellung solch himmelschreiender Uebelstände zur Aufgabe zogen. Es stellte sich aber heraus, daß er einen Meineid ge- gestellt hat. leistet haben mußte. Reinhardt brachte die Kopie eines Briefes bei, den er im Februar 1889 an Jablonski geschrieben. In dem selben wird dem Adressaten aufs Bestimmteste untersagt, sich mit dem Inkasso zu befaffen. Jablonski leugnete, daß dieser Brief in seine Sände gelangt sei. Reinhardt unterbreitete der Anklage­ behörde aber eine Postkarte des Angeschuldigten vom 8. Februar, worin derselbe auf eine Anzahl Mittheilungen Bezug nahm, welche in dem Reinhardt'schen Schreiben enthalten waren. Diese Karte entschied das Urtheil des Angeklagten, die Geschworenen sprachen ihn des Meineides schuldig und verurtheilte der Ge­richtshof ihn daraufhin zu einem Jahre Zuchthaus, zweijährigem Ehrverlust und dauernder Unfähigkeit als Beuge aufzutreten.

Die Verhandlungen in der Anklagefache wegen be= trügerischen Bankerotts gegen den Kaufmann Morit Bernstein, welche am Mittwoch vor dem Schwurgericht hiesigen Landgerichts I geführt wurden, dehnten sich bis in die zwölfte Abendstunde aus. Nach Schluß der Beweisaufnahme beantragte Staatsanwalt Die z das Schuldig im vollen Umfange der Anklage, indem er den Standpunkt vertrat, daß die ganzen Manipulationen des Angeklagten darauf hindeuten, daß derselbe die Absicht verfolgt habe, seine Gläubiger zu benachtheiligen. Der Staatsanwalt bat die Geschworenen, die Winkelzüge des Angeklagten genau zu verfolgen und hob die Schwierigkeiten hervor, mit welchen die Anflagebehörde gegenüber der Schlauheit der Konkursifere zu kämpfen habe. In diesem Falle sei es, nach Ansicht des Staatsanwalts, gelungen, einen solchen Mann, der fich gegen Treu und Glauben im kaufmännischen Leben ver­fündigt, zu überführen und deshalb habe er seinerseits auch nur die Schuldfrage wegen betrügerischen Banterotts gestellt, welche er zu bejahen bitte. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Friedmann bestritt, daß die Kriterien des betrüge= rischen Bankerotts vorlägen, da die Hauptgrundlage fehle, nämlich der Beweis, daß der Angeklagte Vermögensstücke bei Seite geschafft habe und daß diese Beiseiteschaffung in der Absicht geschehen sei, um die Gläubiger zu benachtheiligen. Die Ge­schworenen gaben ihren Wahrspruch nur im Sinne des ein­fachen Banterotts ab und der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu 9 Monaten Gefängniß unter Anrechnung von 6 Monaten auf die Untersuchungshaft, aus welcher der Angeklagte entlassen wurde.

-

Soziale Uebersicht.

Bom Kartell der Berliner Bauhandwerker und Bau­Arbeiter wird uns geschrieben: Infolge der Anregung in der Versammlung am Sonntag, den 20. b. M., berieth der Aus= führungsausschuß, ob und in welcher Art eine Statistik der Arbeitslosigkeit in den Baugewerben aufgenommen werden fönnte. Man war einstimmig der Ansicht, daß die Arbeiter und ihre Organisationen durchaus teine Mittel besitzen, um eine irgendwie beglaubigte und beweisträftige Angabe über die Zahl der augenblicklich Beschäftigungslosen in ihren Gewerben zu er halten und daß Angaben nach unvollständigen Erhebungen oder gar nach bloßer Schäßung ganz werthlos find. Der Aus= führungsausschuß des Kartells der Berliner Bauhandwerker und Bau- Arbeiter sieht also seiner­seits von der Veranstaltung einer Erhebung zur Feststellung der Zahl der beschäftigungslosen Bau- Arbeiter ab.

Die Bergleute der Grafschaft Durham faßten den Be­schluß, unverzüglich alle Schritte zu thun, um den in den Durhamer Kohlenzechen thätigen Heizern gleichfalls den achtstün digen Arbeitstag zu verschaffen.

thümer der dortigen Holafsägewerke den Beschluß gefaßt, Berichten aus Ottawa( Kanada) zufolge haben die Gigen die Forderungen der Au 3 ständigen nach kürzerer Arbeitszeit und höheren Löhnen nicht zu gewähren. und höheren Löhnen nicht zu gewähren.

Wie sehr die Löhne bei längerer Arbeitszeit sinken, zeigt folgende in dem f. f. Silber- und Blei- Hauptwerk zu Pribram vom Ackerbauministerium angekündigte, in der österreichischen Arbeiter- Zeitung" veröffentlichte

"

Neue Schicht 2ohnordnung, vom 1. Juni 1891 an giltig. Lohn für stündige Schicht

Oberhäuer

Häuer. Bimmerling Maurer Bremser

Lehrhäuer

Ausläufer

8

12

bei

8

10

stünd. Arbeits­

zeit in Kreuzern

80

100

Schachtzimmermeister

80

100

Schachtmaurermeister

80

100

82

90

82

90

82

90

82

90

Schachtwächter

82

90

Erzscheider

82

90

64

80

Erzscheider 2. Klaffe

64

80

Hundeschieber

60

74

Einsetzer 1. Klasse Auflader.

56

70

56

70

56

70

Erzscheider 3. Klasse Einsezer

56

70

2.

48

60

Erzscheider 4. Einsetzer Pocher

48

60

"

3.

44

54

09

1.

44

54

"

2.

40

50

"

"

3.

36

11

n

44

4.

32

40

"

108

134

2.

96

120

"

.

88

110

.

9

2.

80

100

"

"

3.

76

94

n

Oberheizer 1.

80

100

27

2.

76

94

"

"

3.

72

90

"

"

Heizer 1. Klasse

54

B

80

2.

60

74

"

"

3.

56

70

"

Heizerlehrling 1. Klasse

40

50

32

40

88

120

·

80

100

76

Obermaschinist 1. Klasse.

Maschinist 1. Klasse

2.

Pumpenwärter 1. Klasse

In der Diskussion sprach Grauer zustimmend und empfahl für Berlin neben den Zentralisationen die Gründung eines Vereins des werkthätigen Bolks, der die Funktionen der Streit­Kontrollkommission aus den Händen der Vertreter in die der der Hausdiener Berlins erklären im Anschluß an die trefflichen Arbeiter felbft legt. Er beantragte folgende Resolution: Die in der Ressource versammelten Mitglieder des Unterstüßungsbundes Ausführungen des Genoffen Bebel, daß eine Organisation gewert schaftlicher Art erst dann zum Vortheil der Betheiligten aus­schlagen kann, wenn jeder Einzelne begriffen hat, daß er gemein­fam mit seinen Arbeitsgenossen, gleichviel ob gelernten oder mit allen Mitteln ist dahin zu wirken, daß nicht nur alle Haus­ungelernten, fich zu verbinden hat. Die Versammlung erklärt: diener, sondern alle im Handelsgewerbe Angestellten einheitlich und gemeinsam organisirt werden, um so gemeinschaftlich mit allen Industrie Arbeitern an dem Kampfe zur Be­freiung von der Lohnfflaverei theilzunehmen. Die Versamm­lung erwartet, daß jeder Anwesende dazu dazu beitragen werde durch Anschluß an den Unterstüßungsbund der Haus­diener." Nachdem auch Werner für die Einigung gesprochen, nahm Bebel nochmals das Wort und gab spezielle Nath= schläge zur Organisation, insbesondere warnte er davor, erst auf die Kaufleute zu warten. Weiter sprachen Utheiß, Perl= mann, Rein u. a. Aus allen Ausführungen ging hervor, daß die Erkenntniß von der Nothwendigkeit der einheitlichen Organisation der Berliner Hausdiener einen großen Fortschritt gemacht hat. Der Freude hierüber gab 2ütgenau, der das Schlußwort hatte, Ausdruck und empfahl, in der Grauer'schen Resolution die Schlußworte durch Anschluß" zc. zu streichen und die Einigungskommission in öffentlicher Versammlung zu wählen. Die Versammlung beschloß einstimmig in diesem Sinne und nahm außerdem noch folgende Resolution an:

Die heutige Versammlung des Unterstützungsbundes der Hausdiener Berlins protestirt gegen das Verfahren der Gebrüder Simon, Klosterstraße, und anderer Firmen, welche troß der fort­während zunehmenden Arbeitslosigkeit Feuerwehrleute, Soldaten u. s. w. zu Hausdienerarbeiten beschäftigen; die Versammlung erwartet von der betreffenden Behörde so schnell als möglich Abhilfe."

I

Die Mitglieder Versammlung der Berufsgenossen ( Schleifer, Präger u. s. m.) des Vereins der Litho­graphen, Steindrucker und Berufsgenossen Deutschlands, welche am 15. September stattfand, wählte den Koll. Rose zum Bibliothekar. Der Umtausch der Bücher erfolgt in jeder Ver­fammlung. Hierauf erhielt Herr Roland das Wort zu seinem Vortrage über Chemie". Redner entledigte sich seiner Aufgabe unter größter Aufmerksamkeit und erntete reichen Beifall. An der Diskussion betheiligte sich im Sinne des Referenten Kollege Seydel. Unter" Verschiedenem" ermahnte Roll. H. Zechert, die Nachlässigkeit im Zahlen der Beiträge nicht weiter um sich greifen zu lassen. Es entspann sich nun eine erregte Debatte über Unregelmäßigkeiten verschiedener Kollegen; man rieth den­selben an, derartiges zu vermeiden, ferner die persönlichen Nörgeleien zu unterlassen und stets zu bedenken, daß wir Alle Arbeiter, Brüder sind und nur ein Interesse haben. Die zur Sprache gebrachte Angelegenheit Schors soll ihre Erledigung in der nächsten kombinirten Versammlung finden; Kollege Rose ist für diese Sache als Redner bestimmt. In Bezug auf einen vom Kollegen Riemer angeregten Fall wurde arbeits­lofen Mitgliedern empfohlen, sich, sobald sie vom Arbeitsnachweis nach einer vakanten Stelle geschickt würden, möglichst genau über die dortigen Lohnverhältnisse zu unterrichten, damit nicht für einen geringeren Lohn, als daselbst gebräuchlich, gearbeitet und infolge dessen das allgemeine Interesse geschädigt wird. Sodann theilte Kollege Scharnow mit, daß ihm schon etliche Meister ver­sprochen hätten, wenn sie Präger gebrauchen, sich an den Arbeits­Die Berufung der Braunschweiger Polizeidirektion nachweis wenden und von demselben Präger ohne jede Ausnahme gegen das vor einiger Zeit gefällte Urtheil des Landgerichts, entnehmen zu wollen, selbst solche, welche in früherer Zeit schon wonach die Auflösung der dortigen 3 ahlstelle des deut­Eine Versammlung mit Gästen hatte auf Montag Abend einmal bei ihnen gearbeitet, sich aber nicht im besten Lichte ge­schen Tischlerverbandes für unberechtigt erklärt wurde, der Unterstützungsbund der Hausdiener Berlins" nach der zeigt haben und deshalb entlassen worden sind. Sollten jedoch ist vom Oberlandesgericht verworfen worden. Ressource" einberufen. Das Referat über gewerkschaftliche solche Kollegen wieder in den alten Fehler verfallen, so würde Unter den Schuhmachern in Neapel herrscht große Organisation und den Brüsseler Kongreß hatte Abg. Bebel dies dem Arbeitsnachweis unterbreitet werden und sie würden Aufregung. Ein Deutscher, Namens Krebs, will nämlich dort übernommen. Bebel, der bei seinem Auftreten stürmisch begrüßt sich dann die Folgen selbst zuzuschreiben haben. Es sei Pflicht eine Schuhfabrit eröffnen und mit einem Arbeiterpersonal von wurde, warf in einem ein und einhalbstündigen von häufigem jedes Kollegen, sich während der Arbeitszeit ernst und würdig, 200 Mann täglich 1500 Schuhe herstellen. Sämmtliche Schuh- Beifall begleiteten Vortrag zunächst einen Rückblick auf die wie es dem Manne geziemt, zu verhalten. Zum Schluß führte macher Neapels haben nun beim Bräjekten eine Beschwerde ein- älteren Organisationen der menschlichen Gesellschaft: Bluts Kollege Seydel den Mitgliedern nochmals den Vortheil des gereicht, in welchen sie gegen die Errichtung dieser Fabrik Ver- verwandtschafts- Familie und Gentilorganisation in der Zeit vor Arbeitsnachweises vor Augen und ermahnte dieselben dringend, wahrung einlegen. der Entstehung des Staates, Organisation der Handwerker, bereits recht zahlreich in der obenerwähnten kombinirten Bersammlung Der Präfeft wird ihnen nicht helfen können; wenn er die beginnend im antiken Staat, sich fortsetzend und immer groß zu erscheinen. Fabritanlage verböte, wird sich die Schuhwaarenfabrikation ein- artiger sich gestaltend, im Mittelalter, das sogar Organisation

Eine folche Erhebung kann nur von Werth sein, wenn sie amtlich mit Hilfe und unter Mitwirkung der Arbeiterorgani­fationen vorgenommen wird.

wurde.

"

"

2.

"

"

3.

12

94

Versammlungen.

fach von auswärts her den neapolitanischen Markt zu erringen der Bettler, Vagabunden und Proftituirten besaß, und Verfall In der Versammlung des Fachvereins der Tapezirer wissen. Diese Aussicht ist schlimm genug für die Handwerks- dieser Organisation infolge des Ueberganges der kleinbürger- Berlins, welche am 14. September bei sehr gutem Besuche statt­meister, denn die Fabritation bedeutet deren Proletarifirung; su lichen zur tapitalistischen Produktionsweise. In der Gentil fand, hielt Kollege Wildberger einen Vortrag über englische gleich aber wird durch diese Veränderung der Produktions- organisation trifft Ueberfluß wie Mangel Jeden in gleicher Weise. Arbeiterorganisationen. An den Vortrag schloß sich eine leb= methode auch das Kleinmeisterthum in der Schuhwaarenbranche Das Privateigenthum, welches ihren Zusammenbruch herbeiführt, hafte Diskussion, worauf folgende Resolution zur Annahme ge­Güditaliens aus seinem geistigen dolce far niente herausgeriffen, erzeugt zwar mit dem Mein und Dein auch den Streit langte: Die heutige Fachvereins- Versammlung erklärt sich mit in welchem er von der latholischen Hierarchie bisher erhalten um das Mein und Dein; dennoch sind im Mittelalter den Ausführungen des Referenten voll und ganz einverstanden. jedem Einzelnen die Existenzbedingungen, die Existenzmöglichkeit Sie ersieht aus den Ausführungen, daß eine jede Gewerkschafts­gegeben durch die Organisation, der er nothwendig angehört. bewegung ohne politische Forderungen nicht im Stande ist,( Er­wie der Meister, war der Geselle organisirt; ein Geselle, der sprießliches für das arbeitende Volt zu erringen. Das Proletariat nicht zur Organisation gehörte, genoß feine Achtung bei Gefelle hat die Pflicht, für wirthschaftliche und politische Freiheit zu und Meister. Es kam vor, daß die Gesellen die Meisterschaft fämpfen, deshalb ist nur eine Organisation anzuerkennen, welche ganzer Städte in Acht und Bann thaten. So begann 1491 der sich Beides zur Aufgabe macht." Unter Berschiedenem verlas zehnjährige Verruf der Mühlhauser Bäcker. Heute wird hier- Kollege Freiwald diejenigen Werkstätten, deren Personal schrift­gegen das Gesetz angewandt, aber bei der eigenthümlichen poli- lich zu dieser Versammlung eingeladen worden; es ergab sich, fischen Gestaltung Deutschlands in jener Zeit, bei der ungeheueren daß nicht auts allen geladenen Werkstätten Kollegen Bersplitterung der politischen Gemeinwesen, waren allgemeine anwesend waren. Man beschloß deshalb, die Eina

Wie entwürdigend oft die Behandlung ist, welche Fabritarbeiter sich gefallen lassen müssen, wollen sie nicht ihrer Stelle verlustig gehen, davon legt die Hausordnung der Holzstoff- Fabrit und Schneidemühle von Wilh. Heym in Eythra bei Leipzig beredt Zeugniß ab. Es heißt darin: § 4. Jeder neu angenommene Arbeiter arbeitet, wenn nicht Seine Fähigkeiten schon bekannt waren und ein Uebereinkommen