mir, daß die Herren doch der dents en Sprache nicht ganz mächtig, und daß fie eigentlich gar nicht eingeweiht find in den Gang der Geschäfte. Denn den Antrag, der auf Schluß der Distaffion geftellt ist, haben die Herren anscheinend gar nicht verstanden, da sie gar nicht für ihren Antrag geftimmt haben. Es ist daher nothwendig, daß die Herren darauf hingewiesen werben, und stelle ich daher den Antrag, eine nochmalige Abstimmung vorzunehmen
Der Präsident bemerkt, daß die Sache nach der Ge schäfte ordnung erledigt sei und von einer nochmaligen AbAtimmung nicht die Rede sein könne.
Folgende Erklärung haben die Unterzeichneten zum ftenographischen Bericht des deutschen Reichstages abgegeben:
Die Unterzeichneten, welche für den Antrag Teutsch und Genoffen gestimmt haben, aber nicht zum Wort tommen konnten, um ihre Abstimmung zu motiviren, sehen sich mit Berufung auf den§ 56 der Geschäftsordnung zu folgender Begründung ihrer Abstimmung veranlaßt:
Wir haben dem Antrage nur zugestimmt, weil der felbe einen Proteft gegen die gewaltsamen, durch das Bölkerrecht verurtheilten Annegionen in sich schließt, und gleichzeitig der berechtigten Forderung neuen Ausdrud giebt, daß die fünftige Landesverfassung für ElsaßLothringen zicht ohne Zustimmung der Bevölkerung feftgeftellt wird.
Wir beabsichtigen in unserer Motirung ferner, die Abgeordneten für Elsaß Lothringen aufzufordern, im Reichstage auszuharrer, ihre Beschwerde gegen die Regierung und Bev waltung felbft vorzubringen und sich an der Berathung und Beschlußfaffang über ihren eigenen Angelegenheiten zu beelligen.
Der gestrige Widerstand hat nach unserer Anficht keine ausschließliche Berechtigung, so lange die geringste Möglichkeit einer aktiven parlamentarischen Geltendmachung der Boltsrechte auf Grund des allgemeinen und direkten Wahlrechts vorhanden ist.
W. Hasenclever. W. Haffelmann. D. Reimer. J. Bahlteich. A. Grib. Joh. Most. J. Moteller. Sonnemann.
In der Sigung am 20. gelangte die GeneralDiskussion über das sogenannte Kontraktbruchgesetz zum Abschluß. Der Entwurf wurde an eine Rom miffion von 21 Mann verwiesen. Ebenso wurde nach längerer Diskussion, in welcher von der äußerften Linten nur Geib zum Wort kam( Hasenclever und Haffelmann hatten sich zum Wort gemeldet) der Preßgefeßentwurf einer Kommiffion überwiesen. Auf die Verhandlungen kommen wir in nächster Nummer noch zurück.
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Am Donnerstag gab im Reichstage die Verhandlung des Kontrakt bruchgesetzes zu sehr lebhaften Debatten Veranlassung. Seitens der Regierung begründete der Geheimrath Nieberding den Gesetzentwurf, indem er von bedenklicher Gefähr dung der Grundlagen der rechtlichen und sittlichen Ordnung" und Aehnlichem sprach. Nach demselben prach der nationalliberale Abgeordnete Dr. Bamberger, der sich Anfangs nicht an die Sache hielt, sondern der socialistischen Minorität sehr unmotivirte Ermahnungen gab, während er die Majorität wenig Berliner schmeichelhaft mit einem Hauswirth Sorte? verglich. Im Allgemeinen forderte feine Rede kühn das Gähnen der Zuhörer heraus; nur die scharfe Kritik der„ Einigungsämter" war treffend. Hierauf erhielt Hasselmann das Wort, welcher in längerer Rede energisch den Standpunkt der Socia liften gegenüber den arbeiterfeindlichen Ausnahmegefeßen verfocht, was die Gegner zu häufigem Lärm bewog. Schulze- Delisch, welcher Anfangs vor Hasselmann sprechen sollte, hatte wohl eine Kritik feiner Rede Seitens des Letteren gescheut, und er= hielt auf Wunsch erst nach ihm das Wort. Mit dem nöthigen Bumraffa wurde von ihm das Sparsystem und die Selbsthülfe breit getreten. Sodann Sprach der Großfabrikant Stumm, welcher sich durch Saffelmann's Hinweis auf die Maßregelung seiner Arbeiter getroffen fühlte und ingrimmig auf die angeblich ,, blutsaugenden Agitatoren" schimpfte. Zum Schluß schrie der Abgeordnete Baron von Minnigerode noch Zeter über den Revolutionär Hasselmann. Man fonnte merken, daß wieder die socialiftischen Hechte im Karpfenteiche sind. Die Reden werden wir noch ausführlich mittheilen; Hasselmann's Rede in ihrem Wortlaut nach dem stenographischen Bericht.
Aus Stockholm wird von einem Strike berichtet. Am Freitag Abend legten die sämmtlichen Arbeiter der Gasanstalt die Arbeit nieder. Dieselben verlangten eine Erhöhung ihres Lohnes, worauf die Direktion fich indessen nicht einlassen wollte. Für den Fall, daß der Strike längere Zeit andauert, hat der Oberstatthalter militärische Hülfe" in Aussicht geftellt.
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* Abg. Lasker sprach am 20. Febr. im Reichstage das große Wort gelaffen aus:„ Wer am meisten und lautesten schreit, der ist am wenigsten zu fürchten." Trefflicher konnte Herr Lasker sich selbst wohl nicht illustriren.
* Die Abtheilungen des Reichstages sind sich nicht einig, ob die Stimmen, welche auf Bismard oder den Kaiser fielen, für gültig oder ungültig zu
erklären seien. Wir glauben, daß nach dem famosen Ausdrucke Bismarc's, daß er und der Kaiser zum„ Volke" gehörten, es unzweifelhaft ist, daß die beiden Herren wählbar sind. Ganz besonders würde fich der kleine Lasker freuen, wenn er seinen großen Bruder Otto als" Kollege" tituliren könnte.
Bereins Theil.
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Unser Parteigenoffe Paul Grottkan ist in dem Prozeß wegen Aufreizung" auch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr Gefängniß beantragt. An demselben Tage wurde Parteigenosse Schwedendiek von der Anflage, Staatseinrichtungen geschmäht zu haben, freigesprochen, während ihm der Staatsanwalt 6 Monate zugedacht hatte.
Flensburg , 18. Februar.( Arbeiter Wahlverein.) Wir haben unser Bereinslokal verlegen müffen, weil wir von dem Wirth Zimmermann ohne vorhergehende Kündigung so zu sagen fortgewiesen wurden. Wir haben aber unser altes Lokal beim Konditor Reichart wieder erhalten und sehen uns veranlaßt, dieses hleamit bekannt zu machen. Mit Gruß und Handschlag
Der Borstand des Arbeiterwahlvereins Flensburgs. Dresden , 19. Februar. ( Allgemeiner Bericht.) Am 14. dss. hatte. wie eine öffentliche Mitgliederversammlung mit der Tagesordnung: Die Gewerbeschiedsgerichte". Herr Haustein, als Referent, erzählte, daß der Dresdener Stadtrath alle Vereine aufgefordert, Männer vorzuschlager, die als Beifizer bei einem zu errichtenben Schiedsgericht fungiren sollen. Die hiesigen Arbeiter haben sich aber ix verschiedenen Bersammlungen, zum Aerger des Stadtraths, dagegen ausgesprochen. Dann erklärte der Stadtrath, er zieht sie ganze Angelegenheit zurück, weil der König von Preußen in der Thronzede andeuten ließe, es werde dem Reichstage eine Vor lage über Gewerbeschiedsgerichte gemacht werden. Folgende Resolution wurde angenommen: Die biefigen Sitglieder des zu Berlin domizilirten Allg. deutsch . Arb. Bereins protestiren gegen alle Sondergerichte, insbesondere gegen d'e in Aussicht gestellten Gewerbeschiedsgerichte in ihrer vorgeschla genen undemokratischen zusammenstellung. Sie verlangen vielmehr, daß beitgeber wie Arbeitnehmer dem Allgemeinen Landesgefeß unterstellt werde. Ebenso soll jeder Soldat unter bem Allgemeinen Landesgesetz stehen, ferner fordern dieselben die Beibehaltung der Geschworenengesichte, doch müssen die Richter and Belfiger desselben aus allgemein n Wahlen her borgehen". R.
Dresden, 19. Februar.( Aufforderung.) Sie hiesigen Mitglieder des Allg. deutsch . Arb. Vereins beabsichtig n eine Konferenz abzuhalten, in Betreff der Agitation in Sachsen , und ist dazu der erste Osterfeiert ag in Anefit genommen. Wir fordern die fädfischen Mitglieder auf, wenn fie damit einverstanden find, diesbezügliche Mittheilungen au H. Fröite, Alaunfis. 78b. III., gelangen zu laffen.
Wilhelmshaven , 19. Febr.( 3ur Beachtung.) Ich veröffentliche die Namen der Wirth, welche Abonnenten des „ Neuen Social- Demokrat" find: in Neubeppens: Luth, Ebersberg , Albers, Kaper, Hübner, Lange, Neumann, Fangmann; in Altheppens: A. de Vries; in Lothringen : Britting, Schnier; in Elsaß : Oheim, Kathmann, Buschmann; in Kopperhörn: Rush, Menten; in Wilhelmsbaben: Schramm, Tiesier, Deifen, Mammen. Pr. Reihe: Wienden. Diejenigen, welche hier nicht verzeichnet sind, bitte ich, fich bei mir zu melden. K. Trillhose.
Worms , 18. Febr.( Zur Bea tung.) Nachdem die Reichstagewahlen vorbei find, muß die Agitation aufs Neue betrieben werden, wenn wir hoffen wolles, auf politischem Gebiete Erfolge zu erzielen. Alle deutsche Bevollmächtigte fordern wir daher auf, ihre Adressen zu einer gemeinschaftlichen Konferenz im Intereffe einer befferen Regelang der Agitation an Unterzeichnete einzusenden. Mit social- demotralischem Gruß und Handschlag
Der Bevollmächtigte für Worms : J. Oswald, Lauergaffe, bel Samidt Weld.
Der Shriftführer: Beter Diebu, Sterngaffe 31.
Berlin , 19. Febr.( Berichtigung.) In dem Bericht des Steinhauervereins in der letzten Nummer muß es nicht heißen seitens der Polizei, sondern seitens der Poliere.
Dr. Banks, der Hamburger Gründer, ist von der Fortschrittspartei als Kandidat im 6. Wahlkreise definitiv aufgestellt worden.
Parteigenoffen, aufgepaßt! Die Fortschrittspartei will unsere Organisation, Betreffs der kleinen Versammlungen, vor der Wahl nachahmen.
Der neue Gewerbegesehentwurf. ( Fortsetzung) Motive.
Die bedenkliche Entwidelung, welge neuerdings das Berhältniß zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern genommen, hat bereits im vergangenen Jahre zu einer ernsten Prüfung der Frage Veranlaffung gegeben, was zur Befferung der be ftehenden Zustände gefeben tönne. Man hat fi dabei der Ueberzeugung niet verschliegen können, daß den hervorge tretenen Uebelfländin zum Theil aus dusch Aenderung der geltenden Gefeßgebung begegnet werden könne.
Nachdem gleichzeitig mit der Gewährung des Koalitions rechtes alle Strafbestimmungen gegen widerrechtliches Ber laffen der Arbeit beseitigt und jebes polizeiliche Einschreiten zu Gunsten der Aufrechterhaltung bestehender Arbeitsverhält niffe unzulässig geworden, ift den Arbeitgebern gegen Arbeiter, welche die Arbeit rechtswidrig verlaffen, nur die Ber folgung civilrechtlicher Ansprüche geblieben. Diese aber wird schon dadurch erswert, and in vielen Fällen unmöglich gemacht, daß te nach Aufhebung des Baßzwanges ein Leichtes geworden ist, fich durch den Wechsel des Aufenthaltsorts der Alage zu entziehen. Aber arch abgesehen hiervon ist die Rechtshilfe, welche dem Arbeitgeber in dem fraglichen Falle zur Verfügung feht, eine ungenitgende, well sich die Bestim mungen des§ 108 der Gewerbeordnung nicht ale geeignet erwiefen haber, eine schleunige und fachgemäße Erledigung bez zwischen. Arbeitgebern und Arbeitnehmern entflandenen
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Streitigkeiten zu sichern. Gelingt es trotz dieser teiten dem Arbeitgeber, gegen einen vertragsbrüdiglich beiter eine verurtheilende Entscheidung rechtzeitig zu ganifa so ist auch damit wenig gewonnen. Die Wiederatichte, der Arbeit kann, wo dies nach bestehendem Rechte zulä möglich erscheint, nur durch ein schwerfälliges Berfettarif zwungen werden und hat bei Widerwilligkeit des erwi faum je einen Werth. Wird aber die Bollstrecken S Leiftung des Schadenersatzes gerichtet, so fehlt es deser Arbeites meistens an Executioneobjekten.
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Bei dieses Lage der Gesetzgebung und bek dem bu lebhafte Agitation hervorgerufenen und verschärften zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist es nicht wundern, wenn es bei ielen Gewohnheit wird, Rüdficht auf gefeßliche oder vertragsmäßig eingegang sechs pflichtungen lebigli na Lanne oder augenblidliche Com theil die Arbele zu wefeln, wenn andererseits bei beitgebern, gegen welde die Asspalle der Arbeite merk rechtewieriger Entlaffung in wirksamer Weise geltens e Sti werden fönnen, eine wachsende Verftimmung gegend gan fehende Rechtsordnung einzutreten beginnt, und whl ein lich bei den zahlreichen Maffenstrikes mitunter ohne Op auf das bestehende Recht und mit wachsender Erbitte frde, beiden Seiten vorgegangen wird.
Die Ashilfe, welche die ebenerwähnten Mißstände Kra fann nicht darauf beschrä. It werden, daß den Arbo Die eine die Realiftrung ihrer privatrechtlichen Ansprüche g, de Rechtshilfe gewährt wird, denn die Folgen je er euts greifen weit über den Kreis der zunächst Bethelligte und erscheinen bereits nakezu als eine öffentliche Kends Auch den nicht unmittelbar betzelligten Klassen deses. shaft erwassen daraus empfindliche wirthschaft Unter theile und der gesammte Fortgang der volkswirthi Produktion droht kabmch in Frage gestellt zu wer Allem aber werden dadurch die Grundlagen der und fittlichen Ordnung in beden lider Weise gefährd) Th Geißt der Zuchtlofigleft and Ungebundenheit, welcher 4) In chen Arbeitern in Folge der Straflosigkeit abfitlis) Ri verlegungen immer mehr zur Herrschaft gelangt Gefühl des mangelnden Rechtsschutzes auf Seiten ders) Br geber drohen die Achtung vor dem Gesetze in weiten des Boltes zu untergraben, und der bei den Strile Bue hand nehmende Terrorismus wird zu einer ernften tigte, dung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
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Um diese Gefahren wirisam und schleunig ar wohn genügt es nicht, das Berfahren in gewerblichen Stre weda äßiger ja tegeln; es erscheint vielmehr dan boten, die Berlegung gefeßlicher oder vertragemäßi gangener Verpflichtungen mit ftrafrechtlichen Nachth berbinden, welche den Arbeitgeber und Arbeitneh gleicher Wirksamkeit treffen, und dadur die A dem Rechte und das Bewußtsein des Rechtsgleic Rechte sicherheit wieder herzustellen geeignet stad. the in müffen die Bestimmungen über den Mißbrauch des Kozur rechtes diejenigen Ergänzungen und Berschärfangen stel welche zur ficheren Erreichung des Swedes esford fe fert,
scheinen.
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Der vorliegende Gesetzentwurf, welcher in sein- Dem prinzipien mit dem im Jahre 1873 dem Reichstag Bei d legten Gefeßentwurfe deffelben Betreffs( Nr. 198 d Mon sachen des Reichstages) übereinstimmt, soll den hintere S vorgetretenen Bedürfniffen abhelfen, indem er im titel die Behörden und das Berfahren in gewerbild tigkeiten regelt und im zweiten Artikel die bezüglia ab schriften auf etse weitere Klaffe von Arbeitern, Betr während im britten Artikel die Strafbedingungen sämmt werbeordnung in der angedeuteten Richtung vermerker, und gleizeitig die Bestimmungen über die Ancial- Der der Borschriften der Gewerbeordnung auf dasit eine den hervorgetretenen Bedürfnissen entsprechend snumm werden. Anden t Wahlbe
Zum ersten Artikel.
Daß die Bestimmungen des§ 108 der Gewee. dem Zwecke eine fachgemäße und schleunige Erle Bbj. 2 zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehenden lot. feiten zu firen, nicht entsprochen hat, ist durch die ftr. 3 Erfahrung zur Genüge erwiesen und in den b Kreisen anerkannt.
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Den Gemeinden, welchen in der Regel die En obliegt, fehlt cs in zahlreichen Fällen schon an den aldebra nehmung dieser Funktion geeigneten oder bereiten pnfte. Kräften, ein Mangel, der um so fühlbarer wir Gesetz Bestimmungen über das Berfahren nicht geheihfix Ebenso wenig hat das Gesetz Sorge getragen, ben behörden die zur Prozeßleitung und Beweisanfrah 107. derlichen Befugniffe befzulegen. Die Folge devo 67. wesen, deß viele Ger eindebehörden Anfland genomme. 89 fich mit der Entscheidung der fraglichen Streitigle funder haupt zu befaffen, doß andere dabei mit einer midter. meffenen Formlofigkeit sn Werke gegangen find. Ir. 58 aspfe ut Gemeindebehörden nistedefloweniger ordnungsna faeldungen abgegeben haben, ergeben fich nene teiten bei der Bollstreckang.
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cas.
Das Gesetz bestimmt zwar, daß die Entscheibende Gemeindebehörden vor aufig vollfiredbar find, f über die Art und die Mittel der Exekution. Die behörden find größtentheils überhaupt nicht mit Durchführung der Zwangsvollstredung erforderlich Wahl ausgestattet, und sowohl die Gerichte wie die Bol 279, haben vielfach Bedenken getragen, den Requifitionen fredung jener Entscheidungen Folge zu geben: die weil sie sich bei dem Mangel einer ausdrüdlichen weder ermächtigt no verpflichtet fühlten, die Ent 16 5 von Behörden zu vollfir den, welde fie als Geri ansehen zu können glaubten, die Polizeibehörden, um civilrechtliche Entscheidungen handelte, zu
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54.
fredung nur die nach den allgemeinen Rechten 17 Civilsachen zulässigen Eretationemittel zur Anwend
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bel 290, Noch weniger haben die im letzten Absatze wähnten gewerblichen Schiedsgerichte den davon g Babu wartungen ent prodjen.
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Der Mangel an näheren Borschriften über ihr 1 mensetzung und mehrfach die Abneigung der Gemei den, die ihnen zustehende Entscheleung auf befonder zu übertragen, haben zusammen dahin gewirkt, daß in verhältnißmäßig wenigen Fällen zur Errichtung licher Schiedsgerichte gelommen ist. Auch waren
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rungen, welde mit den wenigen in's Leben gerufen tro ermuntern. Die bei der Berathung dieser Bestimm nen dieser Art gemacht find, nidt geeignet, aur Rad