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Beilage zu Nr. 55 des Neuen Social- Demofrat".
Gesetz über die Presse.
( Für das deutsche Reich)
I. Einleitende Bestimmungen.
1. Die Freiheit der Presse unterliegt nur denjenigen chränkungen, welche durch das gegenwärtige Gesez vorgeri ben oder zugelaffen find.
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§2. Das gegenwärtige Gesetz findet Anwendung auf Erzeugnisse der Buchdruckerpresse, sowie auf alle anderen, ch mechanische oder chemische Mittel bewirkten, zur Verg bestimmten Vervielfältigungen von Schriften und Gblichen Darsteßungen mit oder ohne Schrift, und von ande uit lien mit Text oder Erläuterungen.
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Was im Folgenden von Druckschriften" verordnet ist, rmat für alle vorstehe d bezeichn ten Erzeugnisse.
§ 3. Als Verbreitung einer Drucich ist im Sinne dieses feßes gilt auch das Auschlagen, Ausstellen oder Auslegen in. felben an Orten, wo sie der Kenntnißnahme durch das ublifum zugänglich ift.
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$ 4. Eine Entziehung der Befugniß zum selbstständigen urlebe irgend eines Preßgewerb s oder sonst zur Derausund zum Vertriebe von Druckschriften fann weder im ministrativen, noch im richterlichen Wege stattfinden. Im Uebrigen find für den Betrieb der Breßgewerbe die maimmungen der Gewerbeo d. ung maßgebend.
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5. Die nichtgewerbsmäßige öffentliche Verbreitung von chriften tann durch die Ortspolizeibehörde denjenigen en verboten werden, welchen nach§ 57 der Gewerbeng ein Legitimationsschein ve sagt werden darf. Suwid handlungen gegen ein solches Verbot werden nach 148 der Gewerbeordnung bestraft.
II. Ordnung der Presse.
6. Auf jeder im Geltungsbereich dieses Gesetzes er= inend n Druckschrift muß der Name und Wohnort des ud re und, wenn sie für den Buchhandel oder sonst zur breitung bestimmt ist, der Name und Wohnort des Ver18, Doer beim Selbstbetriebe der Druckschrift des faffers oder Herausgebers genannt sein. An Stelle des mens des Druckers oder Verlegers genügt die Angabe der rein. a Handelsregister eingetragenen Firma.
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Ausgenommen von dieser Vorschrift sind die nur zu den becken des Gwerbes und Verkehrs, des häuslichen und
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Zeitungen und Zeitschriften, welche in monatlichen
Mittwoch, den 13. Mai 1874.
Die in den einzelnen Bandesstaaten auf Grund der Lans desgesetzgebung bisher erlaffenen verbote ausländischer perio. discher Druckschriften treten außer Wirksamkeit.
eideten Maflern sich ebenfalls mit Abschlüssen beschäftigen, diese jedoch nur dann ausführen, wenn sie am Course ver dienen, andernfalls aber jedes Geschäft einfach abstreiten. § 15. In Zeiten der Kriegsgefahr oder des Krieg 8 Ueberhaupt ist dr Begriff Börsenmann" ein relativer; fönnen Veröffentlichungen über Truppenbew gungen oder Berg gibt Viele, die sich dazu zählen, in Wirklichkeit aber ein hei igungsmittel durch en Reichskanzler mittelft öffentlicher fach, ruinire Spieler" find, welche ihren letzten Groschen der Bekanntmachung verboten werden, unb zwinglichen Spielleidenschaft opfern, bis sie die Noth wingt, dem Leben zu entsagen. Beispiele find genug vor handen, und ist hieraus wieder recht ersichtlich, daß auch heute das alte Prinzip und Sprichwort fich geltend macht: Die leinen Diebe hängt man, die großen läßt man laufen". Der ift es richtig, wenn man in Wiesbaden , Homburg u. 1. w. die Epielfäle schließt, wo doch nur das verloren werden kann, was man befißt, hingegen die modernen, wo durch eine, noch dazu falsche, Nachricht ganze Existenzen vernichtet werden, duldet und protegirt?
§ 16. Deffentliche Auffo derungen mittelst der Presse zur Aufbringung der wegen einer strafbaren Hardlung erfan ten Gelostrefen und Koften, sowie öffentliche Bescheinigungen mittelst der Bresse über den Empfang der zu solchen Zwecken gezahlten Beiträge sind verboten.
Das zufolge solcher Aufforderungen Empfangene oder der Werth desselben ist der Armenkasse des Orts der Sammlung für verfallen zu erklären.
§ 17. Die Anflageschrift oder andere amtliche Schrift füde eines Strafprozess& dürfen durch die Presse nicht eher veröffentlicht werden, als bis dies Iben in öffentlicher Ver bandlung tund gegeben worden sind oder das Verfahren sein Ende erreicht hat.
§ 18 Mi Geldstrafe bis zu Eintausend Mark oder mit Halt oder mit Gefängniß bis zu feds Monaten werden bestraft: 1) Zuwiderhandlungen gegen die in den§§ 14, 15, 16 und 17 enthalt nen Verbote;
2) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der§§ 6. 7 un 8, welche durch falsche Angaben mit Kenntniß der Unrichtigkeit begangen weiden. Dieselbe Strafe trifft den Verleger einer periodischer Druckschrift auch dann, wenn er wissentlich geschehen läßt, daß auf derfelben eine Person iälschlich als Redakteur benannt wird. § 19. Mit Geldstrafe bis zu Einhundert und fünfzig Mark oder mit Haf werden bestraft:
1) Zuwide ha dlungen gegen die§§ 6, 7 und 8, welche nicht durch§ 18, 3iffer 2 getroffen sind;
2) Zuwiderhandlungen gegen den 9; 3) Zuwid rhandlungen gegen die§§ 10 und 11. In den Fällen der Ziffer 3 tritt die Verfolgung nur auf Antrag ein, und hat das Strafurtheil zugleich die Aufnahme des eingesandten Artikels in die nächstfolgende Nummer annordren. Sit die unberechtigte Verweigerung im guten Glauben geschehen, so ist unter Freisprechung von Strafe und Kosten lediglich die nachträgliche Aufnahme anzuordnen. ( Schluß folgt.)
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Treten wir vom Borsaal in den eigentlichen Spielsaal
Die Spekulanten theilt man in zwei Spezialitäten cia nämlich in Haussiers und Baissiers. Erstere auf Hauffe, d. h. auf das Steigen der Course rechnende Spieler und
zweitens in Baiskers oder Fixer, d. h. solche, die auf das Fallen der Papiere ihr Vermögen einsetzen. Je nachdem nun die Tendenz der Börse der Hausse oder der Baisse günstig ist, operiren diese sich bekämpfende Gruppen, mit erlaub ren und unerlaubten Mitteln. Gefälschte Depeschen u find gang und gäbe, und oft kommt es bis zum Kampf, wo schlagende Gründe diesen oder Fenef zwingen, vom Spiel abzulaffen und auf kurze Zeit vom Kampfplas zu ver chwinden.
Dieser Kampf entgegengesetzter Tendenzen währt nicht selten den garzen Monat und kommen Liquidationen vor, in welchen oft mehrere Millionen ihren Herrn wechseln.
So geht es Tag für Tag und soll der folgende Artikel einige interessante Gründungen, und wie diese zur Welt gebracht werden, bringen.
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Zur Illustration des Gründungs- Schwindels.
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Am 8. Mai unterlag der Kognition der zweiten Kriminal deputation des hiesigen Stadtgerichts, die im Jahre 1872 unter dem stolzen Namen: Deutschlands BaubeförderungsVerein" gegründete Aktiengesellschaft. Es läßt sich diese Ge schichte, wie folgt, zusammenfassen. Der Maurermeister Carl Ernst Träger miethete Ende 1871 eine große Parterrelofalität an der Ecke der Linden- und Oranienstraße, ließ dieselbe auf's Feinste bureaumäßig einrichten, mit gemietheten Mobilien be stellen und errichtete in Gemeinschaft mit anderen gleichgefinnten Genoffen, darun'en der Trödler Goldberg, der Rechtsfonsulent Friedrich August Lindner 2c., einen Bauverein, der
DL eligen Letens dienenden Druckfaristen, ale: Formulare, nberg reisettel, Visitenkarten und dergleichen, sowie Stimmzettel öffentliche Wahlen, sofern sie nichts weiter als Zwed, und Ort der Wahl und die Bezeichnung der zu wählen en Versonen en halten. ohr geren, wenn auch unregelmäßigen Fristen erscheinen ein, so ist der Eindruck auf einen Uneingeweihten betäubend. später, auf Anstiften des Direktors, einer sogenannten Han Periodiche Druckschriften im Sinne dieses Gesetzes), müssen Hunderte von Kehlen schreien aus Leibes fräften durcheinander, de: sakademie, Dr. Güttner, in eine Aktiengesellschaft, unter ußerd m auf jeder Nummer, jedem Stücke oder Hefte den ebenso viele erhobene Arme durchkreuzen die Luft und es ge- oben bezeichneter Firma, umgewandelt wurde. Der notarielle Kamen und Wohnort des verantwortlichen Redakteurs ent- hört eine geraume Zeit dazu, ehe man sich mit den Irrwegen Aft, mitreist dessen das Konsortium den inzwischen zum BauDie Benennung mehrerer Bersonen als verantwortliche in dem scheinbaren Wirrwarr Alles geordnet und praktisch batteure ist nur dann zulässig, wenn aus Form und Inhalt eingetheilt ist. Benennung mit Bestimmtheit zu ersehen ist, für welchen eil der Druckschrift jede der benannten Personen die Retion besorgt.
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dieses Wespennestes vertraut gemacht hat und inne wird, wie meister avancirten Träger zum Direktor erwählte, wurde nicht
Ueberall bilden fich Gruppen, und jede dieser Gruppen repräsentirt eine besondere Gauung der verschiedenartigsten Werthpapiere. Je nach der Wichtigkeit des zu handelnden Papiers drängt und schiebt man sich in geschäftiger Haft hin und her, bis man in die Mitte des Saales, an den ei entlichen Brennpunkt, angelangt ist.
her, sondern in Lübben aufgenommen. Perfekt ist dicse Aktiengesellschaft niemals geworden, da ihre Eintragung in's Handelsregister nicht einmal beantragt wurde; sie hate ja auch nur den Zweck, unvorsichtige Leute als Bureaubeamte zn engagiren und ihnen möglichst hohe Kautionen abzuschwindeln. Lindner fungirte als oberster Bureauchef, obwohl er tagtäglich betrunken war; er engagirte auf Anweisung des Herrn präfidenten Kassenboten, Bachhalter, Architekten, Kassicer, und an Hier werden die Hauptspekulationsgeschäfte abgeschlossen. Aufträgen fehlte es der Gesellschaft scheinbar auch nicht, denn In diesem Haufen sind während der ganzen Börsenzeit alle die Architekten waren kaum im Stande, die bepeülten BauLungen und Bleifedern in unausgesetzter Tätigkeit. Der zeichnungen und Anschläge in der aufgegebenen Frift zu ferti uneingeweihte ist ganz verblüfft, wean er ufen hört: Ich gen. Ein Mal wurden die Architetten nach der Wilmersdor bon ihnen 1000"-brüllt ein Zweiter, fer Flur hinausgesch ckt, um die Grundstücke der Gesellschaft ich nehme Credit und gebe Lombarden" schreit ein Dritter, au vermessen, jedoch von den richtigen Eigenthüta: ern vom
§ 8. Berantwortliche Redakteure periodischer Druck ften dürfen nur Personen sein, welche verfügungsfähig, Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind und im deutschen he ihren Wohnsiz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 9. Bon jeder Nummer( Heft, Stück) einer periodischen Udschrift muß der Verleger, sobald die Austheilung oder endung beginnt, ein Exemplar gegen eine ihm sofort zu hende Bescheinigung an die Polizeibehörde des Ausgabe- gebe Franzosen"-
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utgeltlich abliefern.
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Die Berfo rift findet keine Anwendung auf Druckschriften, und so geht es in einem fort von 12 bis 3 Uhr, ein unaus Felde heruntergelegt. Länger als drei Wochen hielt leia Be
Gerbes oder der Industrie dienen.
bon öffentlichen Behörden mitgetheilten amtlichen Be
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amter bei der Gesellschaft aus, weil grundsätzlich fein Gehair g- zahlt wurde, und das Bu lifum hielt sich gleichfalls fern, obwohl die von Dr. Güttner verfaßten und fälschlich mit dem Namen achtbarer Männer unterschriebenen hochtönenden Prospekte zu Hunderttausenden verbreitet wurd n. Das einzige Geschäft
gesettes Hazardspiel, das seine Beeinflussung durch die fort während eintreffenden Course von Wien , Frankfurt a. M., 10. Der verantwortliche Retakteur einer periodischen Paris u. f. w. erhält. Budichrift, welche Anzeigen aufnimmt, ift verpflichtet, die Man denke fich nur eine Auktion, wo vielleicht 60 bis 100 Ausrufer jeder etwas Anderes anbietet, und man wird entmaturgen auf deren Verlangen gegen Zahlung der üb. fich ungefähr einen Begriff von dem Höllenlärm machen fön- der Gesellschaft bestand im Kantionsschwindel, wovon drei en Einrückungsgebühren in eine der beiden nächsten Num- nen, den diese„ chrbare" Korporation verursacht. a des Blattes aufzunehmen. Fälle unter Anklage gestellt sind. Mittels Zeitungsannoncen Man kann sich ferner faum einen Begriff von den folos wurden Kaffen oten und Kassirer gesucht. Die Riflettanten Redakteur einer periodischen falen Beträgen machen, die in diefem ve hältnißmäßig kleinen erhielten ein Schreiben, an deffen Kopf der Stempel ,, Dentschcschrift ist verpflichtet, eine Berichtigung der in legterer Kreis täglich, nicht umgefeht, sondern mit der Bleifeder lands Baubeförderungsverein, Aktiengesellschaft, Grundkapital getheilten Thatsachen auf Berlangen einer betheiligten notirt we den. Der An- und Verkauf gegen baare Bezah 6,253,000 Thaler" abgedruckt war, des Ingaits, daß sie von ch: n Behörde oder Privatperson ohne Einschaltungen lung ist Nebenfache und wird den Kommis überlassen, die im all u enderen Bewerbern bevorzugt seien, und die Stelle soWeglassungen aufzunehmen, sofern die Berichtigung von Schreien mit ihren Brinzipalen wetteifern. fort antreten fönnten, aber is Anbetracht der durch ihre Hände Elafender unterzeichnet ist, keinen strafbaren Inhalt hat Sehen wir uns die Schreier etwas näher an, so müssen gehenden größeren Summen, bedeutende Kautionen felfig auf thatsächliche Angaben beschränkt. wir diese in folgende Klaffen theilen Nächst den vereiseten len müßten. Der Kaffenbote Wuttke stellte 1000 Thaler Der Abdruck muß in der nach Empfang der Einsendung Maklern, die zu den solidesten Börs. n'esuchern gezählt werden, Kaution in vier Berlin r Stadtobligationen, vorsorglicherweise folgenden, für den Drud nicht bereits abgeschlossenen sind die Agenten der verschiedenen„ Atiin Matler Gefell aber ohne koupons und Talons, lieferte jedoch auch lettere und zwar in demselben Theile der Drudschrift und schaften" die Unfläthigsten, je nachdem diese Handlanger" aus, als ihm Lindner eröffnete, dr Aufsichtsrath wolle die Die Papiere sollten derselben Schrift, wie der Abdruck des zu berichtigenden( wie fie vom Börsenwizz bezeichnet werden) Papiere schuldig bloßen Daligationes nicht acceptiren. fels, gefcheu. oder übrig haben, brillen fie den Kours hinauf oder herunter, verabredetermaßen bei der tönig ichen Hauptbank deponirt Träger hinterlegte da elbst auch ein versiegeltes itet: für die über dieses Maß hinausgehenden Zeilen find namen verschwinden sie, sich wie Schlangen durch den Haufen tionen bei dem Banlier" der Gesellschaft dem Trösler Goldden Raum der zu berichtigenden Mittheilung über auf den Frager los, und unter nicht wiederzugebende Sajimpi Packt mit weithiofen Papieren und lombardire die Obligablichen Einrückungsgebühren zu entrichten. 12. Auf die von den deutschen Reiche, Staats- und Nächst diesen ist es das Gros d.r Spekulanten, wozu ausindebehörden, von dem Reichstage oder von der Landes- nahmslos jedes Bankhaus zu zählen ist, welche durch ihre ung eines deutschen Bundesstaates ausgehenden Druck- Massenhaftigkeit den meisten Spektakel verursachen. finden, soweit sich ihr Inhalt auf amtliche Mitthei Das unlauteiste Element aber sind die sogenannten, 305 beschränkt, die Vorschriften der§§ 6 bis 11 teine ber", eine Menschenforte, wie sie an allen Börsen zu finden ist. Der Name befagt furz ,, Spieler", wäre aber aus dem Mältigten periodischen Mittheilungen( lithographirte, auto- auf Gewinn rechnen, Berlufte einfach nicht bezahlen. Haltet erhalten hat. 13. Die auf mechanischem oder chemischem Wege ver- sehr einfachen Grunde nicht genügend, weil diese Leute nur birte, metallographirte, durchschriebene Korrespondenzen) die Taschen zu", ist eine Redensart, die man am häufigsten mit dem Premierlieutenant Louis Alexander v. Berge, dem Merliegen, fofern sie ausschließlich an Redaktionen verbreitet an der Börse hören kann, stehen fie aber im Gefecht, so ist Maucermeister Heinrich Riemer, den Maurer- und Zimmer undenen Bestimmungen nicht.
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Die Aufnahme erfolgt fostenfrei, soweit nicht die Entgeg- will man sie beim Wort nehmen, so stoßen und schlagen sie werden.
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berg , von dem Wattle fie bei seinem Anssch idez einflagen mußte. Ganz ebenso erging es dem Kassenboten Metike, oer 1000 Thaler in Nordbahnattien hinterlegte. Schlechter kam ber als Kassirer engagiste Commis Burrmeister davon, der 2000 Thaler in Märkisch Bosener Stammattien hinterlegte und behufe Lösung seines Koatra to 500 Thaler davon ganz aufgab, die übrig n 1500 Thaler dagegen dem Träger als Darlehn überlassen mußte, welches er grute noch nicht zurückAm 29 Juli 1872 trat Träger nochmals
den in diesem Gesetze für periodische Druckschriften es rathsam, sich diefer Gruppe nicht zu nähern, wenn man meister Mertig, Lindner und seinem Bruder Adolf Träger für Fußtritte und Rippenftöße empfindlich ist und seinen Hut zur Grit 1oung cluer Aktiengesellschaft Deutschlands Bau
14. Ift gegen eine Nummer( Stück, Heft) einer im vor Beulen bewahren will. Diese Gruppe zählt auch viele beförderungs- Verein" mit einem Grandkapital von 400,000
erscheinende periodischen Druckschrift binnen Jah- Geldwechsler zu ihren Mitgliedern, deren anrüchiger Ruf aber Thaler zufammen, die am selben Tage auf Grund einer vom wei Mal eiate Berurtheilung auf Grund der§§ 41 ihren Kollegen große Vorsicht in Geschäftsverhandlungen mit Junizraih Slevogt aufgenommenen notariellen Urkunde, In42 des Strafgesetzbuches erfolgt, so kann der Reichs- ihnen auferlegt. hal 8 deren Träger 320,000 Thlr. des Grundkapitals, die librtgen innerhalb zwei Monaten nach Eintritt der Rechtstraft Eine weitere Klaffe von Börsenspielern find die sogenann Gründer den Neft gezeichn.t und 10 pet. des Afcientapitals legten Erkenntniffes das Berbot der ferneren Verbreitung ten zur Coulisse gezählten Personen. Diese, die lebhafteste baar eingezahlt hatten, in das Handelsregister eingetragenl Druckschrift bis auf zwei Jahre durch öffentliche Be- und lärmtendßte Tätigkeit entwickelnden Mitglieder, find unbewurde. tmachung ausfprechen. v. Berge, Riemer und Mertig fungirten als Auf In Wahrheit ist aber nie. rechtigte Makler, d. 5. folche, die im Gegensatz zu den versichtsrath, Träger als Direktor.