-

Στα

bestraft.

"

to li

je Ret catlich

Abo

prän

8

bel be Deutf ( 66 re

male von irgend einem der Gründer ein Pfennig eingezahlt 2. Ein Arbeiter, welcher ohne Erlaubniß vom Comtoir wfflichen Pulverfab it bei Mal benden explodirt.. 50 worben. Im September 1872 legten die Aufsichtsräthe ihe Fremde mit auf die Werft brin t. zahlt 15 Sg. Strafe ar gaude erli tn Beschädi u gen. En Arbeiter w mt nieder, machten jedoch dem Handelsregister fine Anzeige 3. Das Rauchen während der Arbeit wird mit 7 Sggetöt, die übrig n ret ten sich urch schleunigste Fucht davon. Es find in Folge deffen angeklagt: Träger wegen *( Doch nicht praktisch genug.) Aus der Pro wieberholten Betruges und Verg: hens geg- n Art. 249 Nr. 1 4. Das Rauchen in der Tischlerwerkschaft, und wo sol largte vor einigen Tagen per Eisenbahn ein junger M und 2 des Aktiengesetzes vom 11. Juli 1870, Li dner wegen des durch Anschlagzettel ausdrücklich verboten, wird mit auf dem Görlitzer Bahnhofe hiersel st an, um in Briin wiederholten Betruges, Niemer, v. Berge und Mertig weben 15 gr. bestraft. beit zu suchen. Der junge Mann war praft sch", wit Bergehens gegen it. 249 Nr. 2 des Aktiengesetzes. 5. Wer sich die Hände mit Del reinigt ober an- fagte, hatte sich für die erste 3 it, bis daß er die gewitn ger gab bei seiner Vernehmung an, er sei zur Gründung der deres Werf material unnüz verwendet, zahlt 7 Sgr. Arbeit gefunden, mit den nöthigen Geldm tteln versehen, tage ersten Gesellschaft nur durch Dr. Güttner veranlaßt worden. Strafe. auch früher schon einmal in Berlin   geweien, hatte verschie Die Kautionen lombardirt zu haben, giebt der Angeklagte zu. 6. Jeder Arbeiter hat die erhaltenen Werkzenge an Den andere größere Städte, wie Liegnitz  , Glogau  , Görlig, Bei der zweiten Gründung sei es ganz reell zugegangen; die fenigen und nach deffen Ordre a zuliefern, von dem er solche lau zc. besucht, und kannte den großstädtischen Schwinn in Zeichnungen seien in Richtigkeit gewesen und die Einzahlung empfangen, im Nachrachtungsfalle muß er den vollen Werth durch und durch. Er wunderte sich nur, wie es in B habe er für die Mitg ünder verauslagt, da ihm zu diesem ersehen. noch so viel ,, Dumme geben könne, die auf den sogenan Bhufe von Verwandten 40,000 Thaler zur Disvofition ge 7. Das Betreten und Verlaffen der Werfte ist nur durch Bauernfängerzopf" anb isen, nachdem in allen Beitu, bei fellt wurden. Den Beweis darüber wolle er sich aber bis die Hauptpforte gestattet Wer die Werft ohne besondere wi derholentlich vor derartigen Schwindeleien gewarnt zur zweiten Instanz aufsparen. In direktem Widerforuch steht Erlaubn ß von der Waffecfeite oder auf anderen Wegen be- Di se praf ischen Kundgebungen wurden nach Anku ft damit, daß Träger im Juni 1872 fein eigenes Vermögen ge- tritt oder verläßt, verfällt in 1 Thaler Strafe. Zuges in der Bahnhofe  - Restauration gemacht und anden richtlich auf 200 Thaler deklarirte.- Lindner behauptet, der 8. Ein Arbeiter, welcher die Kontrol ricke eines Anderen dankbares Echo in der Brust eines anderen jungen Man unschuldigste, reellfte Mann von der Welt zu sein und über mit emp ängt oder abliefert, zahlt 10 gr. Strafe. der ebenfalls mit dem Zuge angefommen war, aber zum reicht zur Bekräftigung seiner Behauptung ein Leumunds atteft, 9. Ein Arbeiter, welcher zu Störungen während der Ar- Mal Gelegenheit hatte, die Kaiserstadt Berlin   in ihrer welches seine volle Glaubwürdig' cit konstatirt. Er sei von feit Anlaß giebt und sich den Anord un en seines Vorgesetzlichkeit und Pracht zu schauen. Die beiden gleichgefin Dr. Güttner dem Präsidenten Träger zugeführt, von diesem ten nicht fügt, oder sich während der Arbeit betrinkt, ver- jungen Leute machten sich auf den Weg nach der Stad mit 25 Thalern Monate gehalt als Privatsekretär engagirt fällt in 10 gr. bis 1 Thaler Strafe, nach dem Erb fanden sich, ehe sie es ahnten, von ein r rothen Laterne und heute noch von unbedingtem Vertrauen zu seinem Chef meffen der Befugten. gelockt, in inem Restaurationsteller bei einem häm erfüllt. Die drei übrigen Angetlagten entschuldigten fich 10. Arbeiter, welche vor Beendigung der festgefeßten Ar- Seidel Bairisch. Sie machten gegenseitig ihre Bemerken Wo mit Unkenntniß der einschlägigen Gesetzgebung. Die Be beltezeit fich zum Weggehen anschicken, werden mit 7 Sgr. über die im Lotal anwesenden Gäste, als zwei Herren tafel weis aufnahme erhärtete die Behauptungen der Anlage durch bestraft. traten und an ihrem Tische Platz nahmen. Das find find weg und fellte die Schwindelhaftigkeit der Gründungen in's paar Bauernfänger", raunie der pratiche" junge be fid helle Licht. Ei zuziehen gab's überhaupt fein Geld. Die nem Genossen zu, ehen Sie sich vor!" Dr lich f lecheindige intereffante Verhandlung endete mit der Ver­Freund aver haite diese Warnu g bald verg ssen und b weung fammtlicher Angeflagten. Träger erhielt achtzehn fich in Kurzem mit den beiden Anfömlingen in der Monate gniß und 2 Jahre Ehroerluft, Lindner neun lichsten Kümmelblättchen- Unterhaltung, hare auch bereit Monnte Gefangniß und 1 Jahr Earverluft, v. Berge, Riemer dr wiederholten Mahnungen des ,, Bratti chen" ein erf und Mertig je 25 Thaler Globuse, event. eine Woche Ge­Sümmchen hin ingeschoben, als die drei Spieler plö  fang. Träger entzog fich seiner sofortigen Verhaftung Wor wechsel   geriethen, der sich bald zu den unangene durch die Flucht aus dem Gericht gebäude. Thätlichkeiten entwickelte, bei welcher Gelegenheit auch praktischer" innger Mann durch einen Stoß von Stuhlsize auf den Fuß oden befördert wurde. Als er wieder erhoben, hatten sich die drei Streiter bereits 9

-

-

-

Sprechfaal.

-

Riel, 1. Mai.

11. Das Mitnehmen von gefüllten Säcken, Solz oder überhaupt Werfteigenthum ist nur gegen Vorzeigung eines Erlaubnißscheines vom Contoir gestattet; Uevertretungen werden mit 15 Sgr. teftraft. 12. Wer Stützen von den Schiffen entfernt oder der gleichen Schaden anrichtet, zahlt 15 gr. Strafe. 13. Arbeiter, welche die on ihnen gebrauchte Maschine oder ihren Arbeitsplatz zu reinigen versäumen auch, wenn nöthig, nach Beendigung der Arbeitszeit, haben 7 gr. Strafe zu zahlen.

oder

"

Wenn

bet i

nach

da eine

t

Aaablid

alt

teur

Parag

ſo b er der

ten T

ar era

Wand

tappen Fuchseif

itig zum Lokal hinausgeworfen und kamen nicht wi h iligt warst, wollte seine Zeche bezahlen und sich eben Der Brovinziale dachte: 18 ist gut, daß Du dabei nich en fernen. Da merte er erst, daß man ihm während Unfalls" das Portemonnaie mit einem Fünfzig hale aus der Ta che eskamo: irt hatte. Sein ,, noch nie in gewesener" Reisegenosse hane hier augen chei lich den, per gespilt; und trotzdem der Bestohlene so pratti auszahlung eingehändigten Geldbeutel nicht innerhalb 2er frgfältig zu no iren, ward ihm do die Wah heis des 18. Affordübernehmer, welche die ihnen bei der Lohn- wesen war, sich auch die Kummer das betreffenden tigkeit Tage nach der Zahlung im Comtoir ablie en, haben 2 ches flar: Wer praktisch ist, fällt auch mal' rein!" Sgr. Strafe zu entrichten.

14. Ein Nietenheizer, welcher Nieten verbrennt gleichgültig hinwirit, zahlt 3 Sgr. Strafe. 15. Wer seine Kontrolbride durch ein verkehrtes Fenster abgiebt oder einwirt, zahlt 7 Sgr. Stra'e. 16. Wer die Werft Abeads verläßt, ohre feine Kontrol Eine Musterfabrikordnung. bricke abzugeben, hat 15 Sgr. Stra'e u zahlen. Beklagt Euch nicht über Gefängnißordnungen zu Plötzen- 17. Wer an den Lochmaschinen und Scheeren stärkere see, Rummelsburg   und Hameln  , Ihr Freunde; in Schleswig- Blatten und Winkeleisen bearbeitet, als vorgeschrieben, zahlt Holstein giebt es Fabrikordnungen, bei denen einem Menschen ob ihrer Humanität die Haare zu Berge stehen. Schulze Delitzsch   findet da eine Parodie auf seize Worte: Die Ar­beiter find vollständig frei." Man lese nachfolgende Fabrik­dnung.

"

Alle Arbriter, welke bei der Flensburger   Schiffeban gesellschaft in Arbeit treten, unterwerfen fich den Bestim sungen des auf der Werit angeschlagenen Neglements, da­von nachstehend ein Ausing folgt.

SP

"

Thaler Strafe oder wird sofort entlassen, nach dem Er­meffen der Vorgesetzter.

19. Wer seine Kontrolbride verliert oder durch eine andere zu ersetzen suat, zahlt 3 Sgr. Sämmtliche Stra'g ldr fließen, falls sie nicht zum Ersatz angerichteter Schäden verwendet werden' in die Krankenkasse.

*

H

"

Obe

( Hofiängergage.) Was bet. einem Tenoriste gesungene Shibe fostet, beweist die Wiener   Theater- Ch wählt, welder jlligst von der komischen Oper Abschie indem sie sich füngst als Beispiel dn Herrn Lorenz nommen. Das Blatt argumentir also: Wenn er 90 Barien a 1000 Noten oder Silben singt, 10 ve iähli 24,000 fl. verdient, ungefähr 80 Wtal au brdenbe mit jeder Sylbe, die ir von sich giebt, 0 r., also, wird n der:" Hali, Halle, wie schön war so, der Posti wie so romm"( 1 ft 20 ft.), Ach, wie so traut"( 1 Lonjumcan!( 4 fl. 80 ft.). Ein talentvoller Scha der Provinz dagegen bezieht 1200 fl. Gage( hochgeg Dair muß er mindestens 240 Mal spielen, und zwar von 12 und 13 Bogen, oder à Roll: 5000 Sylben. talentvole Schauspieler wird demnach 15 Sylven h müssen, bevor er 1 tr. v rdient hat. Sein oder Nic Das ist das Loos des das ist die Frage: Ob es sei edler im( 1 kr.) Gemitt Einige Arbeiter. dulden die Pfeile und Schleudern wüthenden Geschicks Gieb Deinen teenen Liebesschwur für meinen." gab ihn Dir"( 1 fr.). Daraus ist zu ersehen, wie der Tenorist dasteht!"

"

Anfang und Ende der festgesetzten Arbeitszeiten wird durch 1 Minute langes Läuten fundgegeben. Nach dem Auf­ en des Läuten zum Beginn der Arbeit wird die Pforte Die Werk ührer und Vorarbeiter, sowie Kontrolaufseher averzüglich geschlossen. Die Arbeiter können Morgens und Portier haben darauf zu ach en, daß die vorstehenden 15 M- nuten und zur Frühstücks- und Mittagszeit je 10 Mi Regeln strenghtens beachtet werden." nuten nach dem Länten zur Arbeit zugelassen werden, doch Einen famoseren Straffoder haben wir noch nie gesehen, haben sie sich in diesem Falle auf dem Rom   rolcomtoir zu und damit diese Stra en auch richtig efgeir eben werden mel en, wo die Zeit, die sie zu spät kommen, notht wir behält man einen Theil des Lohnes als sogenanntes Für jede 5 Minuten und Bruchtheil von 5 Minuten Guthaben ein. Wie immer, hat man sich denn auch die so­wich Stunde beim Ende der Woche von der Arbeitszeit fortige Entlassung des Arb.iters bei sogenannter widersetz gefürzt werder. Die Werftuhr ist für die Zeitangabe maßlid feit" und schlechter Aus ührung" vortehalen, ohne daß g: bend, und haben die Arbeiter sich nur nach dieser zu richten. Der Arbeiter selbst bei schlechter ufführung seiner Borge Die Kontrolbrickin werden vor und während des Läu- fetten" das Recht hat, zu gehen. tens durch das im Kontrolcomtoir für die bezügliche Arbeit freien Mannes". Bezeichnete Fenster ausgegeben. Kein Arbeiter darf mit der A bet anfangen, ohne vorber feine Kontrolbride empfangen zu heben, bei Verluft seines Guthabens.

" Nach Beendigung der Arbeitszeit hat ein jeder Arbeiter feite Kontrolbride mit deutlicher Bleifederschrift, enth. d ssen Name, wie viele Stunden gearbeitet, sammt Nummer des Schiffes, refp. Nummer der Maschine nebft Angabe des Ma­schinentheils, oder Argabe der Werkstatt, wofür gearbeitet, im Kontrolcomtoir abzuliefern. Mitarbeiter bei eine: At­

Kiel, 28. April.

Ein bedauernswesthes Unglüdsfall, der leicht hätte vermieden werden können, ereignete fich zu Ende der vorigen Woche auf der fatferlich n Worst zu Eller beck. Der Arbeiter Lemberg   ans Schleften war an der großen Eisenflanze befäftigt und gerie h hierbei mit einem andern Arbeiter in Wortwedie, in Folge dessen Ersteres von Le rem einen unglücklichen Stoß erhielt, daß es tent, aus

"

Quantitäten Austern die Pariser Schemes vertilgell *( 3ur Austerntonsamtion in Baris.) beweisen die Summen, welche man demnächst aus Bukunft zu erhesinden Auft- tufteuer zu stehen ho Stadt Baris hot nämlig beschoffen, die in ihrer

jährlich fiber 200,000 Francs abwerfen wird. Die Seu Zod erfolgte fue e Zeit darauf im die vornehmen Schlemmer ein natür ihes Bedür

thm nämlich

ich:

banu ha

bung dee gen Ge genlige In einer

time

em

Ein

ge

Bitth

Bu dieſe

Me bec

Implo

Möglich

Friedens,

Das ist

ben! 11

Redner,

wodurch

Under"

tordarbeit baben nur die Nummer ihres Vorarbeiters und beiden Selten der Stanze eter berberreg uden Triebras 3 verzehrenden Außtern mit eiver Steuer zu bei gnreizu thre Stundenzahl anzugeben. Außerhalb der Werft beschäf­tigte Arbeiter haben ihre Arbeitszeit von ihrem Meister oder nahe fam, weithre ihn r'aßte und ihm belde Beine om wird natürlich eine sehr geringe sin, da ja die Auf Akkordübernehmer bescheinigen zu lassen und dem Comtoir, Rumpfe trente. hicfigen Krankenhause. Elgene Senld, llavorsichtigt it der Aber welche Millionea con Austern werden in Badiefer wenn möglich, jeden Abend einzuliefern. der liberalen Breffe; wie aber oft die Sparsamkeit der Fa Reglen hraster gespült werden müssen, um folge Arbe ter sind die Beseisnuus folcher Ungüdsfälle etene Champagner und anderen Beinen von den feinschm ausgegeben, außer mit sp zieller Erlaubniß des betreffenden brikanten Vorsichtsmassegeln, die verhältnismsßig wenig nuts zu ermöglichen. Wie es dernach scheint, muß Ba beschreiben Geldkosten verursachen, außer Acht läßt, so her der Staat. zählige Austern und äbul che Delikatessen im Ueberfl Kein Ar- Brauzen wir erst zugedeckt nachdem mand hireinigen. Warum aber storden dos 1och so viele Pro empfangen fie fich in verschiedenen Fabriten vorfindet, hätte so viel gefaller. Eine einfache Beit erdeckung des Triebrades, wie in dieser stolzen Stadt vor Hunger? Schutz geboten, daß man 20 Mal en dasselbe gestoßen wez den konste ohne nennenswerthe Berleburg  .

Nach dem Frühstück werden teine Kontrolbricken mehr

Bormannes.

"

Wer seine Kontrolbride durch einen Anderen läßt, ist selbst für etwaige Fehler verantwortlich. beiter darf feine Kontrolbriche durch einen Zweiten oder abgeben laffen.

Feaser find ezeichnet mit: Maschinen au: Tagelohn und afford, Schiffs au: Tagelohn und Afford.

t

ift

und

Quadrat

in

Frieden

tönnte.

rechte

Der Rest

Dod

Miden

glau

mit der

Die Kontrolbriden werden durch das dazu im Kontrol. comtoir bestimmte Fenster ausgegeben und abgeliefert. Diese Werft hätte um so mehr Anlaß in difix Vorft& image ge! gen, welche die Fluthen im ganzen Distrikt, durch weld immi De ta slide halten spaltenlange Berichte über die furchtbaren Ber gehabt, ale auf ber vorddeutsches erst ver nicht zu langer Mississippi und se ne Nebenflüsse fließen, verursacht it fich ein ählicher Unfall ereignete. Und die Kosten die Während dieses Jahrhunderts, sagen die Blätter, ein Arbeiter aus so viel wath, in der heutigen Gesellicas:? muß die Verheerungen der Brände von Chicago  fes Vorrichtung? 5 Thaler, gegen ein Menschenschen? Derartiges vorgekommen, und der bereits angerichtete Ich habe einmal von einem gewissen Lassalle gelesen, m.ler mindestens zehnmal übersteigen. Hunderte von freibt: Die Arbeiner werden vermehrt, wie Stellapse, dis fruchtbarsten und am besten fultivirten Landes un bertligt, wie Ungeziefer, in der heutigen fan tal ftligen wid durch rapide Strömungen weggeschwemmt; die Gesellschaft! New Orleans   und Nashville  , und viele fleinere Städt mehr als halb nater Wasser; Vich ist zu Hunderten fen, viele äufer und Farmen sind weggeschwemmt und den Dämmen des Mississippi ift immenfer Scha

"

einbarung getroffen.

Engagement und Entlassung. Kündigung der Arbeit muß 7 Tage vor Abgang durch einfache Anzeige von je der Sei e stattfinden, wenn nicht hierüt er eine andere Ver­Widersetzlichkeit und schlechte Aufführung Ferechtigt die Arbeitgeber zur sofortigen Entlassung. Wer sich wäh­rend der Arbeitszeit ohne Erlaubniß seines direkten Borge setzten von der Arbeit entfernt, bat fofortige Entlaffung zu gewärtigen. Arbeiter, welche einen oder mehrere Tage von der Arzeit ausblci en, ohne sich hierüber genügend ausweisen zu können, können gleichfalls sofort entlaffen werden und stud anßerdem ihres Guthabens veriuftig, nach Ermessen der Borgesetzten.

Die Lobnauszahlung findet wöchentlich, Sonnabends, nach Beendigung der Arbeit statt. Die Woche wird von Freitag- Morgen bis Donnerstag Atend gerechnet, es leiren elfo für Freitag und Sonnabend zwei Tagelöhne rück ftändig. Das erhaltene Geld ist so leich nachzuzäblen und etwaige Differenzen noch denselben Abend an der Kaffe zu

Bermischtes.

M. Stöhr.

gefügt worden. Besonders herrscht in Folge deffent arbeitenden Klaffen furchtbare Noth.

*( Zur Voltsskullehrer Roth) Mit der Dorf gemeinde von Belteu( Kreis Ofthavelland) wurde lestbin eni Beranlaffung der Regierung wegen Asfbefferung des G halie für den zweiten Lehres verhardilt, welcher neben der felen Wohnung ein Gehalt von nur 130 Thirn. jährlich bezieht Die Regierung beantragte, deffe be wenigstens af 160 is 180 Thir. jabrli zu erhöhen, aber felbft dazu to nte sich die wohlhabende Gemeinde nicht entschließen. Dieselbe meinte vielmehr, die Schultaffe tönne ble erforderliche 3nlage ge­Mitarbeiter bei einer Affordarbeit werde von dem bewahren, und obtoh des Seperintendent erklärte, daß in der treffenden Akkordübernehmer angenommen und haben teine Zahlung von der Gesellschaft zu beanspruchen, doch müssen sie sich den Werftreglements fitgen. Strafen und Strafgelder.

melden.

1. Ein Arbeiter, welcher eine größere Stundenzahl an­giebt, als wirklich gearbeitet, wird sofort entlaffen und der rückständige Lohn ihm entzogen.

*( Merkwürdige Grabschrift.) Auf einem Thüringens befindet sich folgende originelle Grabsch Hier ruht Aurora Sidonia Kühling, Geboren im Frühling, dospele Gestorben im März,

ihm

Sie war unser ganzes Herz.

Nun weilt sie im Himmelsgarten,

riebe

fteurs

ilm

bare

( Während unten Bater, Mutter, Bräutigam

uinnid

und Kinder warten.

Ihr ganzes Leben war ein Traum Denn 24 Jahre war fie faum."

Schultaffe len zoiber Heller vorhanden sef, blieb sie hei dem Belluffe, die Zwage so lange ausus, bis M. Regierung Der Nachweis ceführt habe, taß die Schulfaffe zu u bemitte t fi: Jazwischen wird der Lehres bei seinem Gehale von Druck von C. Thring Nachfolger( Abolf Berein) 10 Tlen 25 r. pr. Mo at hunger.

#

( Explosion) Es ift am 28. v. M., früh um

7 Uhr, da Trockenhaus nebst wel Mühlen der sheinisch

Berautwortlich für die Nevaltion: C. Brdiz

Beslag van W. Stilwel in Berfin

ta

B

fcöp And

felb

No

ne 23

me gefur

fe des 2

fei de

sführung

Miefen mer

gefebe Die

erteit burd

timmt f

bie Druck

Daftent al